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Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
167 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2014) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2014) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 455/2013 Erstellt am: 06.11.2013 Aktenzeichen: III/26-Ba Verfasser/in: Herr Batist Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 05.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Bauunterhaltungsmaßnahmen 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.000.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 455/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, für das Haushaltsjahr 2014 Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.000.000 € zur Verfügung zu stellen und entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Priorität 1 (Anlage 1) zu verwenden. Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Erläuterungen Für das Jahr 2014 stehen nach der aktuellen Finanzplanung wie im laufenden Jahr lediglich Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.000.000 € zur Verfügung. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden hiervon rd. 900.000 € benötigt, um diese in 8 Einzelbudgets aufzuteilen und den Objektbetreuern für sog. Kleinreparaturen zur Verfügung zu stellen. Hierunter sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen zu verstehen, die ein Volumen von jeweils 5.000 € nicht überschreiten. Für Wartungen sind weitere 200.000 € vorgesehen. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.) finanziert. Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels, Sturmschäden o.ä.) muss eine Reserve von rd. 100.000 € vorgehalten werden. Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem alle Maßnahmen enthält, die schon in den Vorjahren mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt werden konnten. Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien zugeordnet: Priorität 1 Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich Priorität 2 Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Optimierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen Priorität 3 Sinnvolle Maßnahme die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2) Priorität 4 Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch ohne Umsetzung gewährleistet Vorlage Nr.: 455/2013 . Seite 3 / 3 Mit Blick auf die verfügbaren Mittel von insgesamt 2 Mio. € kann seitens der Verwaltung, wie schon im Vorjahr, nur die Umsetzung der Maßnahmen mit der Priorität 1 vorgeschlagen werden. In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 2 bis 4 aufgelistet, die im kommenden Jahr nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben. Mit der Vorlage 488/2010 (LHA 18.11.2010) hatte die Verwaltung über das Ergebnis der energetischen Untersuchungen an städt. Gebäuden berichtet. Zur Umsetzung wurden nur die mit Priorität „hoch“ eingestuften Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Allein diese erfordern einen Gesamtbetrag von rd. 4 Mio. €. Hierfür sollten jährlich rd. 500.000 € aus den vom Rat bereitgestellten Bauunterhaltungsmitteln reserviert werden, um die Sanierungen über einen Zeitraum von 8 Jahren umzusetzen. Die Verwaltung hatte hierzu für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 mit gesonderten Vorlagen jeweils Maßnahmen vorgeschlagen. Für das Jahr 2013 enthielt die Maßnahmenliste mit der Priorität 1 lediglich die energetische Sanierung der Turnhalle an der Realschule Pulheim mit einem Aufwand von 115.000 €. Mit Blick auf die Haushaltslage und die damit verbundenen erneut sehr begrenzten Bauunterhaltungsmittel, sieht die Verwaltung keinen Raum zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen im kommenden Jahr. Der Zeitraum zur Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen wird sich daher entsprechend verlängern.