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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 455/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
12 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 455/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 455/2013)

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Inhalt der Datei

Baunterhaltungsmaßnahmen 2014 Priorität 1 Objekt Maßnahme Nr. 21005 GGS Dansweiler MZH, Geräteraumtore erneuern Priorität 2014 1 SachbearBeiter/-in Mü Nutzer / Amt 400 1 Sem 261 1 Bei 400 1 Sem 50 1 Mal 520 1 Mü 26 Abriss Kaiser-Otto-Str. 4, Brauweiler Wohnhaus 1 Mü 26 70.000 € Maste sind marode, Standsicherheit ist mittelfristig gefährdet. Die Leuchtmittel sind nicht mehr zulässig und werden nicht mehr hergestellt. 165.000 Die Liegenschaften stehen in Bereichen, die zur städtebaulichen Entwicklung anstehen. Um hier kurzfristig handlungsfähig zu sein, ist ein Abriss 18.000 zwingend erforderlich. 80038 Abriss Ehrenfriedstr. 34, Brauweiler 1 Mü 26 Die Kosten der Objekte an der Kaiser-Otto / Ehrenfriedstr. beinhalten auch die prov. Einrichtung 80.000 eines Schotterparkplatzes für 25.000 € 99005 Hofanlage Johannisstr.10, Pulheim Abriss der Scheune und prov. Anlegung eines Parkplatzes 1 Bei 26 21009 Wohnungen an der Horionschule Sinnersdorf Sanierung und insb. Erneuerung der Fenster 22001 Realschule Pulheim – Fenstererneuerung 2. BA (Klassentrakt zur GS Buschweg) 43729 Asylbewerberunterkunft Venloer 625, Stommeln Sanierung der Leitungen 56009 Sportplatz Stommeln In den Benden Aschenplatz Erneuerung des Flutlichts Abriss Kaiser-Otto-Str. 2 - 2a + Ehrenfriedstr. 36, BW Bäckerei, Bistro, Wohnhaus, Ladenlokale 80036 80037 Priorität Priorität Priorität 2010 2011 2012 Priorität 2013 Anlage 1 zu Vorlage 455/2013 2 2 Seite 1 von 2 Kosten Bemerkung 10.000 Geräteraumtore sind verschlissen, Reparatur ist unwirtschaftlich, Sicherheitsmangel wegen fehlender und nicht nachrüstbarer Fangsicherung 50.000 Vor Neuvermietung der ehem. Hausmeisterwohnung müssen mindestens die Fensterelemente ausgetauscht und einzelne Sanierungen durchgeführt werden. 120.000 € Die Fenster sind überaltert und extrem reparaturanfällig. Scharniere reißen aus etc. Insbesondere die Schwingflügelfenster sind nach Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr zulässig, haben aber Bestandsschutz. Die Maßnahme ist darüber hinaus energetisch sinnvoll. 40.000 Es liegen erhebliche Feuchtigkeitsschäden vor. Bei Nichtbehebung ist die Substanz und Nutzbarkeit gefährdet. 80.000 Die Liegenschaft steht in einem Bereich, der städtebaulich entwickelt werden soll (s. auch Prioritäten 2 - 4). Zur Verbesserung der Parkraumsituation im Ortskern von Pulheim wird vorgeschlagen, den Abriss der Scheune an der Hofanlage Johannisstraße vorzuziehen, um hier -wie in Brauweiler- einen provisorischen Schotterparkplatz anzulegen. Die Zufahrt könnte über die heutigen Stellplätze an der Alten Kölner Str. erfolgen. Baunterhaltungsmaßnahmen 2014 Priorität 1 Objekt Maßnahme Nr. 99100 Fortführung der CAD Bestandsaufnahme 99101 99996 Priorität Priorität Priorität 2010 2011 2012 2 Installation Rauchmelder in Wohnräumen (Asyl, Mietwohnungen ect.) Sanierung Hausanschlusskanäle Anzahl Maßnahmen Priorität 2013 1 Priorität 2014 1 SachbearBeiter/-in 1 Mal div. 1 Ho div. 12 Nutzer / Amt 26 Anlage 1 zu Vorlage 455/2013 Kosten 45.000 RS u. Gymn. Pulheim, SZ Brauweiler, GS Christinaschule Zur Vorbereitung anstehender Bauprojekte (Machbarkeitsstudie Pulheim, Gesamtschule Brauweiler) ist die CAD Aufnahme erforderlich. 9.000 gesetzliche Vorgabe durch Änderung der Landesbauordnung 120.000 € Die Untersuchung der Hausanschlüsse wurde 2012 abgeschlossen. Die besonders dringlichen Mängel wurden bereits in 2013 aus Restmitteln der Kanaluntersuchung behoben. Zur Abstellung der übrigen Mängel sind weitere 150.000 € erforderlich. Diese müssen nach den gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2014 durchgeführt werden. Summe 807.000 € Verfügbar: (Bauunterhaltung insgesamt) abzgl. Kleinreparaturen abzgl. Wartungen abzgl. Reserve verbleibende Summe für Einzelmaßnahmen 2.000.000 € -900.000 € -200.000 € -93.000 € 807.000 € Priorität 1 = Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich. Priorität 2 = Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Optimierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen. Priorität 3 = Sinnvolle Maßnahme, die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2) Priorität 4 = Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen, Funktion und Nutzung ist auch ohne Umsetzung gewährleistet Seite 2 von 2 Bemerkung