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Vorlage (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße' - Aufstellungsbeschluss - )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Vorlage (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße'
- Aufstellungsbeschluss -	) Vorlage (Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße'
- Aufstellungsbeschluss -	)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0602 20.10.2015 460/2015 Betreff Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße' - Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), die Aufstellung des Bebauungsplanes Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1. Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 - 773, 869 - 871, 999 und 1000, und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße) im Osten entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenz-punktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke Drucksache 460/2015 Seite - 2 – 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), im Süden von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, im Westen von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Gegenüber dem bisherigen Aufstellungsbeschluss soll von den verfahrenserleichternden Vorschriften des § 13a BauGB (Vereinfachtes Verfahren) Gebrauch gemacht werden. Gemäß § 13a Abs. (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB darf ein BP im beschleunigten Verfahren u.a. dann aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000qm festgesetzt wird. Das Plangebiet beträgt ca. 5,2ha, die innerhalb dieses BPs neu hinzu kommende Baufläche wird mit ca. 9.000qm deutlich unterhalb dieses Schwellenwertes liegen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan BP 06.02