Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0602
20.10.2015
460/2015
Betreff
Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße'
- Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118
der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), die Aufstellung des
Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1.
Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750,
604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838
tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 - 773, 869 - 871, 999 und 1000, und in der Flur 1
das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum
Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des
Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße) im
Osten entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis an
den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem
rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend,
entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des
Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel
dieses Grenz-punktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum
Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909
bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit
838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke
Drucksache 460/2015
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829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), im
Süden von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, im Westen
von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Gegenüber dem bisherigen Aufstellungsbeschluss soll von den verfahrenserleichternden
Vorschriften des § 13a BauGB (Vereinfachtes Verfahren) Gebrauch gemacht werden.
Gemäß § 13a Abs. (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB darf ein BP im beschleunigten Verfahren u.a.
dann aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als
20.000qm festgesetzt wird.
Das Plangebiet beträgt ca. 5,2ha, die innerhalb dieses BPs neu hinzu kommende
Baufläche wird mit ca. 9.000qm deutlich unterhalb dieses Schwellenwertes liegen.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan BP 06.02