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Vorlage (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
138 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Vorlage (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 10 0101Ä1 20.10.2015 458/2015 Betreff Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02.-13.02.2015) und TÖB-Beteiligung (Frist zum 18.02.2015) A1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme - kein Eingang A2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.01 Straßen NRW Ist bereits berücksichtigt. T2.01 Stadtwerke Brühl Wird berücksichtigt. T3.01 Geologischer Dienst Wird berücksichtigt. T4.02 Erftverband Wird nicht berücksichtigt. T6.01 Deutscher Kinderschutzbund Wird nicht berücksichtigt. T7.01 Deutsche Telekom Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. T8.01 WEPAG Wird nicht berücksichtigt. T9.01 Kreispolizei Ist bereits berücksichtigt. T9.02 Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. T9.03 Ist bereits berücksichtigt. T9.04 Wird nicht berücksichtigt. T9.05 Wird berücksichtigt. Seite - 2 – Drucksache 458/2015 T12.02 T12.03 T12.04 T12.05 T13.01 T13.02 B Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Bodenschutz Stadtwerke Köln Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Öffentliche Auslegung (24.08.-23.09.2015) und TÖB-Beteiligung (Frist zum 23.09.2015) B1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 Wird nicht berücksichtigt. B2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T2.01 Deutsche Telekom Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. T3.01 Geologischer Dienst Wird berücksichtigt. T4.01 Straßen NRW Wird berücksichtigt. T8.02 Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt. T8.03 Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. T8.04 Bodenschutz Wird berücksichtigt. T8.05 Immissionsschutz Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. T9.01 Deutscher Kinderschutzbund Wird nicht berücksichtigt. II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620, im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72, im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Im Rahmen der Beteiligungsphasen sind keine wesentlichen Anregungen erfolgt, die zu einer Änderung des Planungskonzeptes geführt hätten. Lediglich folgende Informationen wurden unter Hinweise aufgenommen bzw. korrigiert: - Hinweis auf vorhandene Mittelspannungsstation - Hinweis zur Kriminalprävention Drucksache 458/2015 Seite - 3 – - Hinweis zu Entwässerung des Plangebietes - Hinweis zu anthropogen beeinflusstem Boden - redaktionelle Korrektur zu Erdbebenzone unter Hinweis zu Erdbebenzone Zum Thema Einzelhandel sei darauf hingewiesen, dass dem Anliegen der WEPAG im Bebauungsplan aus rechtlichen Gründen nicht mit einer Einschränkung der zulässigen Nutzungen im Mischgebiet entsprochen werden kann. Demnach soll im Gespräch mit den Investoren auf einen Nutzungsmix hingewirkt werden, der neben Gastronomie und Büronutzungen nur einen untergeordneten Einzelhandelsbesatz beinhaltet. In Ergänzung zu dem Bebauungsplan wird parallel zu diesem Bebauungsplan die Gestaltungssatzung beschlossen. Diese regelt die Gestaltung des Bauvorhabens nach Außen sowie den Umgang mit Werbeanlagen. Aus Sicht der Verwaltung liegt damit ein tragfähiges Bebauungskonzept vor, das zur Satzung vorgeschlagen wird. Anlage(n): (1) Abwägungsvorschlag (2) Übersichtsplan (3) Bebauungsplan 01.01, 1. Änderung (4) Legende zum BP (5) Textliche Festsetzungen (6) Begründung zum BP