Daten
Kommune
Brühl
Größe
138 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 10 0101Ä1
20.10.2015
458/2015
Betreff
Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02.-13.02.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 18.02.2015)
A1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
- kein Eingang A2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
Straßen NRW
Ist bereits berücksichtigt.
T2.01
Stadtwerke Brühl
Wird berücksichtigt.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.02
Erftverband
Wird nicht berücksichtigt.
T6.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
T7.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
T8.01
WEPAG
Wird nicht berücksichtigt.
T9.01
Kreispolizei
Ist bereits berücksichtigt.
T9.02
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
T9.03
Ist bereits berücksichtigt.
T9.04
Wird nicht berücksichtigt.
T9.05
Wird berücksichtigt.
Seite - 2 –
Drucksache 458/2015
T12.02
T12.03
T12.04
T12.05
T13.01
T13.02
B
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft
Bodenschutz
Stadtwerke Köln
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung (24.08.-23.09.2015) und
TÖB-Beteiligung (Frist zum 23.09.2015)
B1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
Wird nicht berücksichtigt.
B2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T2.01
Deutsche Telekom
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
T3.01
Geologischer Dienst
Wird berücksichtigt.
T4.01
Straßen NRW
Wird berücksichtigt.
T8.02
Rhein-Erft-Kreis, Wasserwirtschaft Wird berücksichtigt.
T8.03
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
T8.04
Bodenschutz
Wird berücksichtigt.
T8.05
Immissionsschutz
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
T9.01
Deutscher Kinderschutzbund
Wird nicht berücksichtigt.
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB,
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den
Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung als Satzung und beschließt die
zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 637, 621 und 620,
im Norden entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 620 622, 623, 82, 341 bis zum
Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der westlichen Grenzen
des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629,
im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72,
im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628 und 637 - 643.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Im Rahmen der Beteiligungsphasen sind keine wesentlichen Anregungen erfolgt, die zu
einer Änderung des Planungskonzeptes geführt hätten.
Lediglich folgende Informationen wurden unter Hinweise aufgenommen bzw. korrigiert:
- Hinweis auf vorhandene Mittelspannungsstation
- Hinweis zur Kriminalprävention
Drucksache 458/2015
Seite - 3 –
- Hinweis zu Entwässerung des Plangebietes
- Hinweis zu anthropogen beeinflusstem Boden
- redaktionelle Korrektur zu Erdbebenzone unter Hinweis zu Erdbebenzone
Zum Thema Einzelhandel sei darauf hingewiesen, dass dem Anliegen der WEPAG im
Bebauungsplan aus rechtlichen Gründen nicht mit einer Einschränkung der zulässigen
Nutzungen im Mischgebiet entsprochen werden kann. Demnach soll im Gespräch mit den
Investoren auf einen Nutzungsmix hingewirkt werden, der neben Gastronomie und
Büronutzungen nur einen untergeordneten Einzelhandelsbesatz beinhaltet.
In Ergänzung zu dem Bebauungsplan wird parallel zu diesem Bebauungsplan die
Gestaltungssatzung beschlossen. Diese regelt die Gestaltung des Bauvorhabens nach
Außen sowie den Umgang mit Werbeanlagen.
Aus Sicht der Verwaltung liegt damit ein tragfähiges Bebauungskonzept vor, das zur
Satzung vorgeschlagen wird.
Anlage(n):
(1) Abwägungsvorschlag
(2) Übersichtsplan
(3) Bebauungsplan 01.01, 1. Änderung
(4) Legende zum BP
(5) Textliche Festsetzungen
(6) Begründung zum BP