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Vorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
81 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26

Inhalt der Datei

BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung 03.11.2015 - Seite 1 (11) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02. - 13.02.2015) und TÖB-Beteiligung (19.01.2015 - 18.02.2015) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Eingangsdatum Bürger / Datum Anschr. B1.01 Stellungnahme Bürger Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein FNPrelevant Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein FNPrelevant - kein Eingang - A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. T1.01 23.01.2015 / Straßen NRW Es sei zu untersuchen, wie sich die zu21.01.2015 sätzlichen Verkehre auf den Knoten L183/ Liblarer Straße auswirken. Evtl. seien Anpassungen oder Knotenpunktertüchtigungen erforderlich. ja Ist bereits berücksichtigt. 29.01.2015 / Stadtwerke 28.01.2015 Brühl ja Das Büro Runge und Küchler hat diese Fragestellung untersucht und eine Gesamtverkehrsuntersuchung zur L183 sowie eine ergänzende Stellungnahme erstellt. Die Berechnungen zeigen, dass durch das Bauvorhaben keine Auswirkungen auf den Knotenpunkt L 183, Römerstraße / Liblarer Straße zu befürchten sind. Wird berücksichtigt. T2.01 T3.01 30.01.2015 / Geologischer 29.01.2015 Dienst Stellungnahme TÖB Es wird angeregt, einen Anschlussraum im Bereich „An der alten Brauerei“ vorzusehen. Die Ortsnetztrafostation sollte in die geplante Gebäudekonstruktion integriert werden. Ebenso müsste die vorhandene Mittelspannungsstation verlagert werden. Falls öffentliches Grün geplant ist, ist der Stadtservicebetrieb einzuplanen Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2, Unterklasse T. Die DIN Nach derzeitiger Planung ist im Bereich der Liblarer Straße innerhalb der Gebäude eine Trafostation vorgesehen. Ein Hinweis auf die vorhandene Mittelspannungsstation wird in den Plan zum BP unter Hinweise aufgenommen. ja Wird berücksichtigt. BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. Stellungnahme TÖB 03.11.2015 - Seite 2 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein 4149:2005-04 ist zu berücksichtigen T4.01 03.02.2015 / Erftverband 30.01.2015 T4.02 T5.01 T6.01 T7.01 Das Plangebiet liegt außerhalb des Verbandsgebietes. Anlagen des Verbandes sind nicht betroffen. Anregung versickerungsfördernde Maßnahmen bzw. Zisternen im Plangebiet zuzulassen bzw. festzusetzen. nein - Im Plan erfolgt unter 'Hinweise' ein entsprechender Hinweis. Wird nicht berücksichtigt. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Standort im Kernbereich der Innenstadt. Die gewünschte hohe Dichte inkl. Tiefgarage führt in dieser Stadtraumlage zu einer nahezu vollständigen Versiegelung. Zudem handelt es sich um einen Altstandort. Das Oberflächenwasser ist daher über die öffentliche Kanalisation zu entsorgen. - 05.02.2015 / IHK 04.02.2015 05.02.2015 / Deutscher 05.02.2015 Kinderschutzbund Keine Bedenken Die Schaffung von Spielmöglichkeiten wird angeregt. Im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes befinden sich keine ausreichenden Spielplätze. nein Wird nicht berücksichtigt. 06.02.2015 / Deutsche Te06.02.2015 lekom Keine Einwände gegen die Planung. Es wird auf folgendes hingewiesen: - Im Planbereich befinde sich eine Telekommunikationslinie. Die Belange der Telekom sind betroffen. Bestand und Betrieb der Linie müssen gewährleistet werden. - Vorlage der Ausbaupläne notwendig, nein Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb des Plangebietes öffentliche Spielflächen vorzusehen. Der baulichen Dichte und der städtebaulichen Arrondierung wird in dieser Innenstadtlage eine höhere Bedeutung beigemessen. Die Herstellung privater Spielflächen ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Die Hinweise werden an den Vorhabenträger weitergeleitet. FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. T8.01 Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. 09.02.2015 / Werbe- und 06.02.2015 Parkgemeinschaft Brühl Stellungnahme TÖB um Angaben zur Sicherung, Veränderung und Verlegung der Anlagen zu machen. Das Merkblatt über Baumstandorte sei zu beachten. - Die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen sei erforderlich. Bereits ausgebaute Straßen können ggf. wieder aufgebrochen werden. - Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme sei mindestens 6 Monate vor Baubeginn anzuzeigen. - Aus wirtschaftlichen Gründen sei eine Versorgung des Neubaugebietes in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie ausreichender Planungssicherheit möglich. Eine Bebauung des Plangebietes wird begrüßt. Gegen die Erweiterung der Brühler Einzelhandelsfläche an dieser Stelle werden Bedenken geltend gemacht. Das Brühler Einzelhandelszentrum hat sich nach Süden verschoben. Diese Tendenz würde durch die Erweiterung der Brühler Einzelhandelsfläche im Süden noch verstärkt und könnte weitere negative Auswirkungen auf die übrige Kölnstr., aber auch Markt und Carl-Schurz-Str. haben. Nicht auszuschließen sei auch ein Umzug von in der Giesler-Galerie angesiedelten Einzelhändlern, was zu einer Schwächung der Galerie führen würde. Ziel müsse es sein nicht mehr Einzelhan- 03.11.2015 - Seite 3 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Wird nicht berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes ist, wie bereits im bestehenden BP, die Festsetzung eines Mischgebietes geplant. Eine Änderung des Planungsrechts ergibt sich hinsichtlich Festsetzungen zum Einzelhandel daher nicht. Neben Büros und Praxen sind auch Einzelhandelsbetriebe eine typische Nutzung innerhalb eines Mischgebietes. Innerhalb des Plangebietes ist dabei nur kleinflächiger Einzelhandel (maximale Geschossfläche von 1.200 m² bzw. Verkaufsfläche von 800 m²) möglich. Großflächiger Einzelhandel soll weiterhin nur in der Giesler-Galerie bzw. im Kerngebiet möglich sein. Die Verhinderung möglicher Umzüge bereits ortsansässiger Geschäfte ist nicht Gegenstand des BP-Verfahrens. Der Rat der Stadt Brühl hat am 12.12.2011 ein Ein- FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. Stellungnahme TÖB 03.11.2015 - Seite 4 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein delsfläche an den Randgebieten auszuweisen, sondern die vorhandene Zentrumsfläche zu optimieren und soweit notwendig attraktivere Einzelhandelsnutzungen zuzuführen. T9.01 T9.02 12.02.2015 / Kreispolizei 12.02.2015 Die im BP vorgesehenen Nutzungen berücksichtigen im Sinne der Kriminalprävention eine Nutzungsmischung. In ausführlicher Kommentierung werden u.a. folgende Anregungen gegeben: - Begrenzung der Wohneinheitenanzahl je Eingang - Zugänglichkeit zu und in den Gebäuden - Erhöhung und Pflege der ästhetischen Ausstrahlung öffentlicher Plätze - Begrenzung des Zugangsverkehrs durch Sackgassen - Reduzierung der Tätermobilität durch verkehrsberuhigende Maßnahmen - Eindeutige Flächenzuordnung in öffentliche, halböffentliche und halbprivate Räume - Parkzonen für Kfz - Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen ja nein zelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen. Danach liegt das Plangebiet innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Die Einschätzung, dass das Plangebiet nicht innerhalb des Einzelhandelszentrums liegt, wird nicht geteilt. Die Planung kann zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches beitragen, indem sie moderne Einzelhandelsflächen innerhalb des Versorgungsbereiches schafft. Zusätzlich leistet die Planung einen Beitrag zu den Aufwertungsmaßnahmen im Bereich der Uhlstraße. Dadurch wird es möglich, einen attraktiven, südlichen Innenstadteingang zu schaffen. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens Die Anregungen sind nicht für das Bauleitplanverfahren relevant, sondern nur über das konkrete Bauvorhaben umsetzbar. FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. Stellungnahme TÖB 03.11.2015 - Seite 5 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - Tiefgarageneinstellplätze und deren Be- - leuchtung; Umweltgebrauch dieser Zonen durch Bewohner Verbesserung der Überschaubarkeit von Gebäuden, Straßen, Wege und Plätze und somit Reduzierung von Versteckmöglichkeiten Schaffung von Verantwortlichkeiten und Pflege der Anlage Einsehbarkeit und Helligkeit der Außenanlagen Die Stadt auch für Senioren und Menschen mit Einschränkungen bewohnbar machen und für diese Menschen und Frauen Angst freie Räume zu schaffen. T9.03 - T9.04 - Schaffung von Spiel- und Aufenthalts- ja nein Ist bereits berücksichtigt. So wird der neue geschaffene Wohnraum z. B. auch für Senioren und Menschen mit Einschränkungen aufgrund der geltenden baurechtlichen Bestimmungen geeignet sein. Die Ausgestaltung des Innenhofes ist Bestandteil des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. ja Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb des Plangebietes öffentliche Spielflächen vorzusehen. Der baulichen Dichte und der städtebaulichen Arrondierung wird in dieser Innenstadtlage eine höhere Bedeutung beigemessen. Die Herstellung privater Spielflächen ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. Wird berücksichtigt. möglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Kinder können vom geplanten Objekt aus keine geeigneten Spielflächen ohne Überquerung eines hoch frequentierten Verkehrsraumes erreichen. T9.05 Verkehrsgünstig gelegene Objekte haben eine gesteigerte Attraktivität für Einbrecher. Das Vorhaben liegt in fußläufiger Nähe zur Vorgebirgsbahn. Weiter sei es ein gehobenes Bauprojekt. Durch die Frequentierung der Parkfläche durch Gewerbe und Fremde, werde die soziale Für eine Festsetzung zum Einbruchschutz besteht keine Rechtsgrundlage, daher wird in den BP ein Hinweis zur Kriminalprävention aufgenommen. FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. T10.01 19.02.2015 / Landeseisen- Stellungnahme TÖB Kontrolle erschwert. Es bestünde eine Einbruchgefahr, sodass eine entsprechende textliche Festsetzung aufzunehmen sei. Keine Einwände 03.11.2015 - Seite 6 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - - - - T12.01 18.02.2015 / Rhein-Erft- - - T12.02 ja Wird berücksichtigt. ja Entsprechender Hinweis im BP (Entwässerung des Plangebietes) Wird berücksichtigt. nein Entsprechender Hinweis im BP (Entwässerung des Plangebietes) Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. 13.02.2015 bahnverwaltung T11.01 16.02.2015 / Unitymedia 16.02.2015 kabel bw 18.02.2015 T12.03 T12.04 T12.05 Keine Bedenken. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Naturschutz und Landschaftspflege Kreis Keine Bedenken (Umweltschutz und Kreisplanung) Wasserwirtschaft Die Entwässerung des Plangebietes ist mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Im nord-östlichen Teil des Plangebietes befand sich ehemals ein Brennstoffhandel. Hinweis zur Entwässerung des Niederschlagswassers. Hinweis, dass für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Bodenschutz Der Boden ist anthropogen stark beeinflusst. Im nord-östlichen Teil befand sich ein Brennstoffhandel. Keine Bedenken, wenn Erdbaumaßnah- ja Im Plangebiet ist ein Mischgebiet geplant. Eine Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen etc. ist nicht vorgesehen. Die Informationen werden an den Bauträger weitergeleitet. Wird berücksichtigt. Entsprechender Hinweis im BP (Bodenschutz) FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. T12.06 T13.01 18.02.2015 / Stadtwerke 18.02.2015 T13.02 Köln Stellungnahme TÖB men gutachterlich überwacht werden. Der Beginn der Erdbaumaßnahmen sowie der mit der Begleitung beauftragte Gutachter ist dem Rhein-Erft-Kreis mindestens 1 Woche vorher schriftlich mitzuteilen. Ein Bericht einschließlich Fotodokumentation ist zu erstellen und dem Rhein-Erft-Kreis nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen. Immissionsschutz Keine Bedenken und Anregungen Grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung. Am 04.01.2015 wurde von der Bezirksregierung der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Linie 18 erlassen. Es wird die zwingende Berücksichtigung des Beschlusses gefordert. Hinweise, dass durch die benachbarte Gleistrasse Erschütterungen und Lärmemissionen hervorgerufen werden können. Ein ausreichender Abstand der Bebauung zur Stadtbahntrasse muss eingehalten werden oder Maßnahmen zum Schutz vor den Emissionen erfolgen. Betriebliche Forderungen der Bewohner können nicht toleriert werden. 03.11.2015 - Seite 7 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - - ja Ist bereits berücksichtigt. nein Wird nicht berücksichtigt. Der derzeit bestehende BP setzt für das Plangebiet bereits ein Mischgebiet fest, sodass im Planfeststellungsverfahren bereits der bestehende Schutzanspruch eingeflossen sein und dort eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Prüfung erfolgt sein muss. Das Lärmgutachten für die Planung weist nach, das sich gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse realisieren lassen. FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung 03.11.2015 - Seite 8 (11) - B - Öffentliche Auslegung (24.08.2015 - 23.09.2015) und TÖB-Beteiligung B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Eingangsdatum Bürger / Datum Anschr. Stellungnahme Bürger B1.01 24.09.2015 / 23.09.2015 Der Planentwurf berücksichtigt nicht den vorhanden Baumbestand. Es wird angeregt den vorhandenen Baumbestand in die Planung zu integrieren und für die Gestaltung des Plangebietes zu nutzen. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein FNPrelevant Wird nicht berücksichtigt. Durch die Umsetzung der geplanten Tiefgarage ist ein Erhalt des Baumbestandes wahrscheinlich nicht möglich. Dabei klärt sich erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, welche Bäume gefällt werden müssen. Die Festsetzungen des BP sehen Begrünungsmaßnahmen vor. Aufgrund der Innenstadtlage wird der baulichen Dichte ein höheres Gewicht beigemessen als dem Erhalt einzelner Grünbestände und Spontanvegetation. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. Stellungnahme TÖB T1.01 25.08.2015 / Kreispolizei 25.08.2015 Auf die Stellungnahme vom 12.02.2015 wird verwiesen. Zudem wird um die Aufnahme folgender textlichen Festsetzung im BP zum Einbruchschutz gebeten: Wohngebäude und Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz vor Einbrüchen an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit Einbruch hemmenden Türen, Fenster, Toren und Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - Auf die Abwägung der Stellungnahme vom 12.02.2015 wird verweisen. Für eine Festsetzung zum Einbruchschutz besteht keine Rechtsgrundlage. In den BP wurde ein genereller Hinweis zur Kriminalprävention aufgenommen. Hierüber findet die umfangreiche Stellungnahme der Kreispolizei Eingang in die BP-Unterlagen, so dass Interessierte Einsicht nehmen können. FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. Stellungnahme TÖB T2.01 26.08.2015 / Deutsche Te26.08.2015 lekom Die Stellungnahme vom 06.02.2015 gilt unverändert weiter. Laut der aktuellen Planzeichnung befinde sich eine Kabelkanal-Anlage und ein Kabelschacht der Telekom innerhalb des Planbereiches. Dies wurde in einem Lageplan vermerkt. 03.11.2015 - Seite 9 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. T3.01 01.09.2015 / Geologischer 31.08.2015 / Dienst ja Die Hinweise werden an den Vorhabenträger weitergeleitet. Auf die Abwägung zur Stellungnahme vom 06.02.2015 wird verwiesen. Bezüglich der Anlagen der Telekom erfolgte eine Abstimmung zwischen dem beauftragten Architekturbüro und der Telekom. Wird berücksichtigt. T4.01 01.9.2015 / 27.8.2015 ja Es erfolgt eine redaktionelle Korrektur. Wird berücksichtigt. Hinweis auf einen Übertragungsfehler. Die Untergrundklasse T ist betroffen anstatt der Untergrundklasse 2. Straßen NRW Das Verkehrsgutachten zum BP enthalte keinerlei Aussagen zum Knoten L 183/ Liblarer Straße. Die Verkehrsbelastung der L 183 (Römerstraße) beträgt 16.184 Kfz/ d und 236 KFZ SV/d. Die Nutzung der Radverkehrsanlagen sowie die Fußgängerfrequentierung seien nicht erfasst. Am Knoten L 183/ Liblarer Straße sind Unfälle zu verzeichnen. Der Landesbetrieb möchte vor einer endgültigen Stellungnahme das überarbeitete Verkehrsgutachten einsehen. Vom Büro Runge und Küchler wurde ein Verkehrsuntersuchung zum BP 01.01 „Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie“ sowie eine ergänzende Stellungnahme zur Verkehrsqualität KP Römerstr. / Liblarer Str. 'erarbeitet. Demnach ist das Planungsvorhaben für die L 183, Römerstraße, nur von geringer Relevanz. Die Belastung der Liblarer Straße erhöht sich nur um 28 Kfz/ h, also um etwa 6 %, sodass Auswirkungen auf den Knotenpunkt Römerstraße/ Liblarer Straße entsprechend vernachlässigbar sind. Mit Schreiben vom 28.09.2015 und 05.10.2015 hat Straßen NRW eine ergänzende Stellungnahme zur Verkehrsqualität am Knotenpunkt Römerstr. / Liblarer Str. des Büros Runge und Küchler und Analysedaten zum Fußgänger-, Fahrrad-, Kfz-, und Schwerlastverkehr zur Römerstraße erhalten. Auf Grundlage dieser Daten zur Römerstraße sowie den Planungen zur Feuerwache wurde in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW eine Überarbeitung der Lichtsignalprogramme vom Ingenieurbüro Geiger und Hamburgier vorgenommen. Am Kontenpunkt Römerstraße/ Liblarer Straße FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. Stellungnahme TÖB 03.11.2015 - Seite 10 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein T5.01 02.09.2015 / Unitymedia 02.09.2015 kabel bw Auf die Stellungnahme vom 16.02.215 wird verwiesen. - T6.01 08.09.2015 / Landeseisen07.09.2015 bahnverwaltung - T7.01 18.09.2015 / IHK 18.09.2015 25.09.2015 / Rhein-Erft21.09.2015 Kreis Keine Einwände. Es wird davon ausgegangen, dass keinerlei Beeinträchtigungen für den Betrieb der Gleisanlagen der HGK entstehen. Keine Bedenken wird vom Gutachter keine Verschlechterung der Verkehrsqualität erwartet. Auf die Abwägung der Stellungnahme vom 16.2.2015 wird verweisen. - - - Keine Bedenken aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. - - Wasserwirtschaft Die Entwässerung von Teilflächen über die Regenwasserkanalisation und die Einleitung in den verrohten Donnerbach ist mit der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Hinweis, dass für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Bodenschutz Der Abbruch eines Gebäudes einer ehemaligen chemischen Reinigung sei geplant und genehmigt. Weiter wurden im Rahmen bisher erfolgter Untersuchungen Auffüllungen mit erhöhtem Schadstoffge- ja Wird berücksichtigt. T8.01 (Umweltschutz und Kreisplanung) T8.02 T8.03 T8.04 Entsprechender Hinweis im BP (Entwässerung des Plangebietes) nein ja Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Im Plangebiet ist ein Mischgebiet geplant. Eine Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen etc. ist nicht vorgesehen. Der Hinweis wird an den Bauträger weiter gegeben. Wird berücksichtigt. Die bestehenden Hinweise werden ergänzt. FNPrelevant BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Lfd. Nr. T8.05 T8.06 T9.01 Eingangsdatum TÖB / Datum Anschr. Stellungnahme TÖB halt festgestellt. In der Begründung und textliche Festsetzung soll der Hinweis aufgenommen werden, dass Erdbauarbeiten mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen sind. Immissionsschutz Geräuschübertragungen innerhalb der neu zu errichtenden Gebäude oder Körperschallübertragungen gem. Ziffer 6.2 der TA Lärm wurden nicht berücksichtigt. Innerhalb des Gebäudes kann es zu Nutzungskonflikten kommen. Es wird daher angeregt, dies im anschließenden Baugenehmigungsverfahren umzusetzen. Amt für Straßenbau und Verkehr Keine Bedenken 23.09.2015 / Deutscher Es wird erneut angeregt für Kinder inner22.09.2015 Kinderschutz- halb des Plangebiets Spielmöglichkeiten bund zu schaffen. In der Giesler-Galerie mangelt es an Spielmöglichkeiten. In der näheren Umgebung sind ebenfalls keine Spielplätze bekannt. Es wird begrüßt weiterreichende Möglichkeiten hier einzuplanen. 03.11.2015 - Seite 11 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Geräusch- und Körperschallübertragungen sind Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. nein Wird nicht berücksichtigt. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb des Plangebietes öffentliche Spielflächen vorzusehen. Der baulichen Dichte und der städtebaulichen Arrondierung wird in dieser Innenstadtlage eine höhere Bedeutung beigemessen. Die Herstellung privater Spielflächen ist Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens. FNPrelevant