Daten
Kommune
Brühl
Größe
81 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
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BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
03.11.2015
- Seite 1 (11) -
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zu
Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.02. - 13.02.2015) und TÖB-Beteiligung (19.01.2015 - 18.02.2015)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Eingangsdatum Bürger
/ Datum Anschr.
B1.01
Stellungnahme Bürger
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
FNPrelevant
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
FNPrelevant
- kein Eingang -
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
T1.01
23.01.2015 / Straßen NRW Es sei zu untersuchen, wie sich die zu21.01.2015
sätzlichen Verkehre auf den Knoten L183/
Liblarer Straße auswirken. Evtl. seien Anpassungen oder Knotenpunktertüchtigungen erforderlich.
ja
Ist bereits berücksichtigt.
29.01.2015 / Stadtwerke
28.01.2015
Brühl
ja
Das Büro Runge und Küchler hat diese Fragestellung
untersucht und eine Gesamtverkehrsuntersuchung
zur L183 sowie eine ergänzende Stellungnahme erstellt. Die Berechnungen zeigen, dass durch das Bauvorhaben keine Auswirkungen auf den Knotenpunkt L
183, Römerstraße / Liblarer Straße zu befürchten
sind.
Wird berücksichtigt.
T2.01
T3.01
30.01.2015 / Geologischer
29.01.2015
Dienst
Stellungnahme TÖB
Es wird angeregt, einen Anschlussraum
im Bereich „An der alten Brauerei“ vorzusehen. Die Ortsnetztrafostation sollte in
die geplante Gebäudekonstruktion integriert werden. Ebenso müsste die vorhandene Mittelspannungsstation verlagert
werden.
Falls öffentliches Grün geplant ist, ist der
Stadtservicebetrieb einzuplanen
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2, Unterklasse T. Die DIN
Nach derzeitiger Planung ist im Bereich der Liblarer
Straße innerhalb der Gebäude eine Trafostation vorgesehen. Ein Hinweis auf die vorhandene Mittelspannungsstation wird in den Plan zum BP unter Hinweise
aufgenommen.
ja
Wird berücksichtigt.
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
Stellungnahme TÖB
03.11.2015
- Seite 2 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
4149:2005-04 ist zu berücksichtigen
T4.01
03.02.2015 / Erftverband
30.01.2015
T4.02
T5.01
T6.01
T7.01
Das Plangebiet liegt außerhalb des Verbandsgebietes. Anlagen des Verbandes
sind nicht betroffen.
Anregung versickerungsfördernde Maßnahmen bzw. Zisternen im Plangebiet zuzulassen bzw. festzusetzen.
nein
-
Im Plan erfolgt unter 'Hinweise' ein entsprechender
Hinweis.
Wird nicht berücksichtigt.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Standort im Kernbereich der Innenstadt. Die gewünschte
hohe Dichte inkl. Tiefgarage führt in dieser Stadtraumlage zu einer nahezu vollständigen Versiegelung. Zudem handelt es sich um einen Altstandort. Das Oberflächenwasser ist daher über die öffentliche Kanalisation zu entsorgen.
-
05.02.2015 / IHK
04.02.2015
05.02.2015 / Deutscher
05.02.2015
Kinderschutzbund
Keine Bedenken
Die Schaffung von Spielmöglichkeiten
wird angeregt. Im unmittelbaren Umfeld
des Plangebietes befinden sich keine
ausreichenden Spielplätze.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
06.02.2015 / Deutsche Te06.02.2015
lekom
Keine Einwände gegen die Planung. Es
wird auf folgendes hingewiesen:
- Im Planbereich befinde sich eine Telekommunikationslinie. Die Belange der
Telekom sind betroffen. Bestand und
Betrieb der Linie müssen gewährleistet
werden.
- Vorlage der Ausbaupläne notwendig,
nein
Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb des Plangebietes
öffentliche Spielflächen vorzusehen. Der baulichen
Dichte und der städtebaulichen Arrondierung wird in
dieser Innenstadtlage eine höhere Bedeutung beigemessen. Die Herstellung privater Spielflächen ist
Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Die Hinweise werden an den Vorhabenträger weitergeleitet.
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
T8.01
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
09.02.2015 / Werbe- und
06.02.2015
Parkgemeinschaft Brühl
Stellungnahme TÖB
um Angaben zur Sicherung, Veränderung und Verlegung der Anlagen zu
machen. Das Merkblatt über Baumstandorte sei zu beachten.
- Die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen sei erforderlich.
Bereits ausgebaute Straßen können
ggf. wieder aufgebrochen werden.
- Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme sei mindestens 6 Monate
vor Baubeginn anzuzeigen.
- Aus wirtschaftlichen Gründen sei eine
Versorgung des Neubaugebietes in
unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie ausreichender
Planungssicherheit möglich.
Eine Bebauung des Plangebietes wird
begrüßt.
Gegen die Erweiterung der Brühler Einzelhandelsfläche an dieser Stelle werden
Bedenken geltend gemacht. Das Brühler
Einzelhandelszentrum hat sich nach Süden verschoben. Diese Tendenz würde
durch die Erweiterung der Brühler Einzelhandelsfläche im Süden noch verstärkt
und könnte weitere negative Auswirkungen auf die übrige Kölnstr., aber auch
Markt und Carl-Schurz-Str. haben. Nicht
auszuschließen sei auch ein Umzug von
in der Giesler-Galerie angesiedelten Einzelhändlern, was zu einer Schwächung
der Galerie führen würde.
Ziel müsse es sein nicht mehr Einzelhan-
03.11.2015
- Seite 3 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Innerhalb des Plangebietes ist, wie bereits im bestehenden BP, die Festsetzung eines Mischgebietes geplant. Eine Änderung des Planungsrechts ergibt sich
hinsichtlich Festsetzungen zum Einzelhandel daher
nicht. Neben Büros und Praxen sind auch Einzelhandelsbetriebe eine typische Nutzung innerhalb eines
Mischgebietes. Innerhalb des Plangebietes ist dabei
nur kleinflächiger Einzelhandel (maximale Geschossfläche von 1.200 m² bzw. Verkaufsfläche von 800 m²)
möglich. Großflächiger Einzelhandel soll weiterhin nur
in der Giesler-Galerie bzw. im Kerngebiet möglich
sein. Die Verhinderung möglicher Umzüge bereits
ortsansässiger Geschäfte ist nicht Gegenstand des
BP-Verfahrens.
Der Rat der Stadt Brühl hat am 12.12.2011 ein Ein-
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
Stellungnahme TÖB
03.11.2015
- Seite 4 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
delsfläche an den Randgebieten auszuweisen, sondern die vorhandene Zentrumsfläche zu optimieren und soweit notwendig attraktivere Einzelhandelsnutzungen zuzuführen.
T9.01
T9.02
12.02.2015 / Kreispolizei
12.02.2015
Die im BP vorgesehenen Nutzungen berücksichtigen im Sinne der Kriminalprävention eine Nutzungsmischung.
In ausführlicher Kommentierung werden
u.a. folgende Anregungen gegeben:
- Begrenzung der Wohneinheitenanzahl
je Eingang
- Zugänglichkeit zu und in den Gebäuden
- Erhöhung und Pflege der ästhetischen
Ausstrahlung öffentlicher Plätze
- Begrenzung des Zugangsverkehrs
durch Sackgassen
- Reduzierung der Tätermobilität durch
verkehrsberuhigende Maßnahmen
- Eindeutige Flächenzuordnung in öffentliche, halböffentliche und halbprivate
Räume
- Parkzonen für Kfz
- Beleuchtung von Straßen, Wegen und
Plätzen
ja
nein
zelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen. Danach liegt das Plangebiet innerhalb des zentralen
Versorgungsbereiches. Die Einschätzung, dass das
Plangebiet nicht innerhalb des Einzelhandelszentrums
liegt, wird nicht geteilt.
Die Planung kann zur Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches beitragen, indem sie moderne Einzelhandelsflächen innerhalb des Versorgungsbereiches schafft. Zusätzlich leistet die Planung einen Beitrag zu den Aufwertungsmaßnahmen im Bereich der
Uhlstraße. Dadurch wird es möglich, einen attraktiven,
südlichen Innenstadteingang zu schaffen.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens
Die Anregungen sind nicht für das Bauleitplanverfahren relevant, sondern nur über das konkrete Bauvorhaben umsetzbar.
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
Stellungnahme TÖB
03.11.2015
- Seite 5 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
- Tiefgarageneinstellplätze und deren Be-
-
leuchtung; Umweltgebrauch dieser Zonen durch Bewohner
Verbesserung der Überschaubarkeit
von Gebäuden, Straßen, Wege und
Plätze und somit Reduzierung von Versteckmöglichkeiten
Schaffung von Verantwortlichkeiten und
Pflege der Anlage
Einsehbarkeit und Helligkeit der Außenanlagen
Die Stadt auch für Senioren und Menschen mit Einschränkungen bewohnbar
machen und für diese Menschen und
Frauen Angst freie Räume zu schaffen.
T9.03
-
T9.04
- Schaffung von Spiel- und Aufenthalts-
ja
nein
Ist bereits berücksichtigt. So wird der neue geschaffene Wohnraum z. B. auch für Senioren und Menschen
mit Einschränkungen aufgrund der geltenden baurechtlichen Bestimmungen geeignet sein. Die Ausgestaltung des Innenhofes ist Bestandteil des nachgelagerten Baugenehmigungsverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
ja
Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb des Plangebietes
öffentliche Spielflächen vorzusehen. Der baulichen
Dichte und der städtebaulichen Arrondierung wird in
dieser Innenstadtlage eine höhere Bedeutung beigemessen. Die Herstellung privater Spielflächen ist
Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
Wird berücksichtigt.
möglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Kinder können vom geplanten Objekt aus keine geeigneten Spielflächen
ohne Überquerung eines hoch frequentierten Verkehrsraumes erreichen.
T9.05
Verkehrsgünstig gelegene Objekte haben
eine gesteigerte Attraktivität für Einbrecher. Das Vorhaben liegt in fußläufiger
Nähe zur Vorgebirgsbahn. Weiter sei es
ein gehobenes Bauprojekt. Durch die
Frequentierung der Parkfläche durch
Gewerbe und Fremde, werde die soziale
Für eine Festsetzung zum Einbruchschutz besteht
keine Rechtsgrundlage, daher wird in den BP ein
Hinweis zur Kriminalprävention aufgenommen.
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
T10.01 19.02.2015 / Landeseisen-
Stellungnahme TÖB
Kontrolle erschwert. Es bestünde eine
Einbruchgefahr, sodass eine entsprechende textliche Festsetzung aufzunehmen sei.
Keine Einwände
03.11.2015
- Seite 6 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
-
-
-
T12.01 18.02.2015 / Rhein-Erft-
-
-
T12.02
ja
Wird berücksichtigt.
ja
Entsprechender Hinweis im BP (Entwässerung des
Plangebietes)
Wird berücksichtigt.
nein
Entsprechender Hinweis im BP (Entwässerung des
Plangebietes)
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
13.02.2015
bahnverwaltung
T11.01 16.02.2015 / Unitymedia
16.02.2015
kabel bw
18.02.2015
T12.03
T12.04
T12.05
Keine Bedenken. Eigene Arbeiten oder
Mitverlegungen sind nicht geplant.
Naturschutz und Landschaftspflege
Kreis
Keine Bedenken
(Umweltschutz und
Kreisplanung)
Wasserwirtschaft
Die Entwässerung des Plangebietes ist
mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Im nord-östlichen Teil des Plangebietes
befand sich ehemals ein Brennstoffhandel. Hinweis zur Entwässerung des
Niederschlagswassers.
Hinweis, dass für die Verwendung von
aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen
aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Bodenschutz
Der Boden ist anthropogen stark beeinflusst. Im nord-östlichen Teil befand sich
ein Brennstoffhandel.
Keine Bedenken, wenn Erdbaumaßnah-
ja
Im Plangebiet ist ein Mischgebiet geplant. Eine Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen etc. ist nicht
vorgesehen. Die Informationen werden an den Bauträger weitergeleitet.
Wird berücksichtigt.
Entsprechender Hinweis im BP (Bodenschutz)
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
T12.06
T13.01 18.02.2015 / Stadtwerke
18.02.2015
T13.02
Köln
Stellungnahme TÖB
men gutachterlich überwacht werden. Der
Beginn der Erdbaumaßnahmen sowie der
mit der Begleitung beauftragte Gutachter
ist dem Rhein-Erft-Kreis mindestens 1
Woche vorher schriftlich mitzuteilen. Ein
Bericht einschließlich Fotodokumentation
ist zu erstellen und dem Rhein-Erft-Kreis
nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.
Immissionsschutz
Keine Bedenken und Anregungen
Grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Planung. Am 04.01.2015 wurde von der
Bezirksregierung der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Linie 18 erlassen. Es wird die zwingende Berücksichtigung des Beschlusses gefordert.
Hinweise, dass durch die benachbarte
Gleistrasse Erschütterungen und Lärmemissionen hervorgerufen werden können. Ein ausreichender Abstand der Bebauung zur Stadtbahntrasse muss eingehalten werden oder Maßnahmen zum
Schutz vor den Emissionen erfolgen. Betriebliche Forderungen der Bewohner
können nicht toleriert werden.
03.11.2015
- Seite 7 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
-
ja
Ist bereits berücksichtigt.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Der derzeit bestehende BP setzt für das Plangebiet
bereits ein Mischgebiet fest, sodass im Planfeststellungsverfahren bereits der bestehende Schutzanspruch eingeflossen sein und dort eine entsprechende
immissionsschutzrechtliche Prüfung erfolgt sein muss.
Das Lärmgutachten für die Planung weist nach, das
sich gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse realisieren lassen.
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
03.11.2015
- Seite 8 (11) -
B - Öffentliche Auslegung (24.08.2015 - 23.09.2015) und TÖB-Beteiligung
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Eingangsdatum Bürger
/ Datum Anschr.
Stellungnahme Bürger
B1.01
24.09.2015 /
23.09.2015
Der Planentwurf berücksichtigt nicht den
vorhanden Baumbestand. Es wird angeregt den vorhandenen Baumbestand in
die Planung zu integrieren und für die
Gestaltung des Plangebietes zu nutzen.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
FNPrelevant
Wird nicht berücksichtigt.
Durch die Umsetzung der geplanten Tiefgarage ist ein
Erhalt des Baumbestandes wahrscheinlich nicht möglich. Dabei klärt sich erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens, welche Bäume gefällt werden müssen. Die Festsetzungen des BP sehen Begrünungsmaßnahmen vor.
Aufgrund der Innenstadtlage wird der baulichen Dichte
ein höheres Gewicht beigemessen als dem Erhalt einzelner Grünbestände und Spontanvegetation.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
Stellungnahme TÖB
T1.01
25.08.2015 / Kreispolizei
25.08.2015
Auf die Stellungnahme vom 12.02.2015
wird verwiesen. Zudem wird um die Aufnahme folgender textlichen Festsetzung
im BP zum Einbruchschutz gebeten:
Wohngebäude und Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen
Schutz vor Einbrüchen an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit Einbruch hemmenden Türen, Fenster, Toren und Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet
werden.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
Auf die Abwägung der Stellungnahme vom 12.02.2015
wird verweisen.
Für eine Festsetzung zum Einbruchschutz besteht keine Rechtsgrundlage.
In den BP wurde ein genereller Hinweis zur Kriminalprävention aufgenommen. Hierüber findet die umfangreiche Stellungnahme der Kreispolizei Eingang in die
BP-Unterlagen, so dass Interessierte Einsicht nehmen
können.
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
Stellungnahme TÖB
T2.01
26.08.2015 / Deutsche Te26.08.2015
lekom
Die Stellungnahme vom 06.02.2015 gilt
unverändert weiter. Laut der aktuellen
Planzeichnung befinde sich eine Kabelkanal-Anlage und ein Kabelschacht der
Telekom innerhalb des Planbereiches.
Dies wurde in einem Lageplan vermerkt.
03.11.2015
- Seite 9 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
T3.01
01.09.2015 / Geologischer
31.08.2015 / Dienst
ja
Die Hinweise werden an den Vorhabenträger weitergeleitet.
Auf die Abwägung zur Stellungnahme vom 06.02.2015
wird verwiesen. Bezüglich der Anlagen der Telekom erfolgte eine Abstimmung zwischen dem beauftragten
Architekturbüro und der Telekom.
Wird berücksichtigt.
T4.01
01.9.2015 /
27.8.2015
ja
Es erfolgt eine redaktionelle Korrektur.
Wird berücksichtigt.
Hinweis auf einen Übertragungsfehler.
Die Untergrundklasse T ist betroffen anstatt der Untergrundklasse 2.
Straßen NRW Das Verkehrsgutachten zum BP enthalte
keinerlei Aussagen zum Knoten L 183/
Liblarer Straße. Die Verkehrsbelastung
der L 183 (Römerstraße) beträgt 16.184
Kfz/ d und 236 KFZ SV/d. Die Nutzung
der Radverkehrsanlagen sowie die Fußgängerfrequentierung seien nicht erfasst.
Am Knoten L 183/ Liblarer Straße sind
Unfälle zu verzeichnen. Der Landesbetrieb möchte vor einer endgültigen Stellungnahme das überarbeitete Verkehrsgutachten einsehen.
Vom Büro Runge und Küchler wurde ein Verkehrsuntersuchung zum BP 01.01 „Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie“ sowie eine ergänzende Stellungnahme zur Verkehrsqualität KP Römerstr. / Liblarer
Str. 'erarbeitet. Demnach ist das Planungsvorhaben für
die L 183, Römerstraße, nur von geringer Relevanz.
Die Belastung der Liblarer Straße erhöht sich nur um 28
Kfz/ h, also um etwa 6 %, sodass Auswirkungen auf
den Knotenpunkt Römerstraße/ Liblarer Straße entsprechend vernachlässigbar sind.
Mit Schreiben vom 28.09.2015 und 05.10.2015 hat
Straßen NRW eine ergänzende Stellungnahme zur
Verkehrsqualität am Knotenpunkt Römerstr. / Liblarer
Str. des Büros Runge und Küchler und Analysedaten
zum Fußgänger-, Fahrrad-, Kfz-, und Schwerlastverkehr
zur Römerstraße erhalten. Auf Grundlage dieser Daten
zur Römerstraße sowie den Planungen zur Feuerwache
wurde in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen
NRW eine Überarbeitung der Lichtsignalprogramme
vom Ingenieurbüro Geiger und Hamburgier vorgenommen. Am Kontenpunkt Römerstraße/ Liblarer Straße
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
Stellungnahme TÖB
03.11.2015
- Seite 10 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
T5.01
02.09.2015 / Unitymedia
02.09.2015
kabel bw
Auf die Stellungnahme vom 16.02.215
wird verwiesen.
-
T6.01
08.09.2015 / Landeseisen07.09.2015
bahnverwaltung
-
T7.01
18.09.2015 / IHK
18.09.2015
25.09.2015 / Rhein-Erft21.09.2015
Kreis
Keine Einwände. Es wird davon ausgegangen, dass keinerlei Beeinträchtigungen für den Betrieb der Gleisanlagen der
HGK entstehen.
Keine Bedenken
wird vom Gutachter keine Verschlechterung der Verkehrsqualität erwartet.
Auf die Abwägung der Stellungnahme vom 16.2.2015
wird verweisen.
-
-
-
Keine Bedenken aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
-
-
Wasserwirtschaft
Die Entwässerung von Teilflächen über
die Regenwasserkanalisation und die Einleitung in den verrohten Donnerbach ist
mit der Unteren Wasserbehörde des
Rhein-Erft-Kreises abzustimmen.
Hinweis, dass für die Verwendung von
aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen
aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
Bodenschutz
Der Abbruch eines Gebäudes einer ehemaligen chemischen Reinigung sei geplant und genehmigt. Weiter wurden im
Rahmen bisher erfolgter Untersuchungen
Auffüllungen mit erhöhtem Schadstoffge-
ja
Wird berücksichtigt.
T8.01
(Umweltschutz
und Kreisplanung)
T8.02
T8.03
T8.04
Entsprechender Hinweis im BP (Entwässerung des
Plangebietes)
nein
ja
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Im Plangebiet ist ein Mischgebiet geplant. Eine Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen etc. ist nicht
vorgesehen. Der Hinweis wird an den Bauträger weiter
gegeben.
Wird berücksichtigt.
Die bestehenden Hinweise werden ergänzt.
FNPrelevant
BP 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
Lfd. Nr.
T8.05
T8.06
T9.01
Eingangsdatum TÖB
/ Datum Anschr.
Stellungnahme TÖB
halt festgestellt. In der Begründung und
textliche Festsetzung soll der Hinweis
aufgenommen werden, dass Erdbauarbeiten mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen sind.
Immissionsschutz
Geräuschübertragungen innerhalb der
neu zu errichtenden Gebäude oder Körperschallübertragungen gem. Ziffer 6.2
der TA Lärm wurden nicht berücksichtigt.
Innerhalb des Gebäudes kann es zu Nutzungskonflikten kommen. Es wird daher
angeregt, dies im anschließenden Baugenehmigungsverfahren umzusetzen.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Keine Bedenken
23.09.2015 / Deutscher
Es wird erneut angeregt für Kinder inner22.09.2015
Kinderschutz- halb des Plangebiets Spielmöglichkeiten
bund
zu schaffen. In der Giesler-Galerie mangelt es an Spielmöglichkeiten. In der näheren Umgebung sind ebenfalls keine
Spielplätze bekannt. Es wird begrüßt
weiterreichende Möglichkeiten hier einzuplanen.
03.11.2015
- Seite 11 (11) Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Geräusch- und Körperschallübertragungen sind
Gegenstand des nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
nein
Wird nicht berücksichtigt.
Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb des Plangebietes öffentliche Spielflächen vorzusehen. Der baulichen Dichte
und der städtebaulichen Arrondierung wird in dieser Innenstadtlage eine höhere Bedeutung beigemessen. Die
Herstellung privater Spielflächen ist Gegenstand des
nachgeordneten Baugenehmigungsverfahrens.
FNPrelevant