Daten
Kommune
Brühl
Größe
121 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 1007
12.10.2015
430/2015
Betreff
Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
10.07 „Nördlich Winterburg“:
A
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Wird berücksichtigt.
T4.1
T5.1
T6.2
T6.3
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Stadtwerke Brühl
Rhein-Erft-Kreis Amt für
Umweltschutz und Kreisplanung Wasserwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Amt für
Umweltschutz und Kreisplanung
- Bodenschutz -
Wird berücksichtigt.
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Drucksache 430/2015
B
Seite - 2 –
Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015)
und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T2.1 Stadtwerke Brühl
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Ist bereits berücksichtigt.
T4.1 Unitymedia - kabel bw
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
T5.2 Rhein-Erft-Kreis Amt für
Ist bereits berücksichtigt.
Umweltschutz und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft T5.3 Rhein-Erft-Kreis Amt für
Ist bereits berücksichtigt.
Umweltschutz und Kreisplanung
- Bodenschutz -
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan
10.07 „Nördlich Winterburg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und
beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst das Flurstück 4067.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
In der frühzeitigen Beteiligung wurden von den Trägern öffentlicher Belange keine
Bedenken zum Verfahren geäußert, sondern lediglich Hinweise gegeben, die in dem
Bebauungsplan unter „Hinweise“ mit aufgenommen wurden.
Im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung sowie der dazugehörigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sind keine abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als
Satzung zu beschließen.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Abwägungsvorschlag
(3) Bebauungsplan 10.07 (Entwurf)
(4) Begründung