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Vorlage (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
121 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Vorlage (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg"
- Satzungsbeschluss -)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 1007 12.10.2015 430/2015 Betreff Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg" - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 10.07 „Nördlich Winterburg“: A Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014) A 1 - Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger Abwägung der Stellungnahme Kein Eingang A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T2.1 Unitymedia - kabel bw Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Wird berücksichtigt. T4.1 T5.1 T6.2 T6.3 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst Stadtwerke Brühl Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Wasserwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Bodenschutz - Wird berücksichtigt. Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Drucksache 430/2015 B Seite - 2 – Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015) B 1 - Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme Kein Eingang B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.1 Deutsche Telekom Technik GmbH Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T2.1 Stadtwerke Brühl Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T3.1 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Ist bereits berücksichtigt. T4.1 Unitymedia - kabel bw Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. T5.2 Rhein-Erft-Kreis Amt für Ist bereits berücksichtigt. Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft T5.3 Rhein-Erft-Kreis Amt für Ist bereits berücksichtigt. Umweltschutz und Kreisplanung - Bodenschutz - II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 10.07 „Nördlich Winterburg“ einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst das Flurstück 4067. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: In der frühzeitigen Beteiligung wurden von den Trägern öffentlicher Belange keine Bedenken zum Verfahren geäußert, sondern lediglich Hinweise gegeben, die in dem Bebauungsplan unter „Hinweise“ mit aufgenommen wurden. Im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung sowie der dazugehörigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind keine abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den vorgelegten Bebauungsplanentwurf als Satzung zu beschließen. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Abwägungsvorschlag (3) Bebauungsplan 10.07 (Entwurf) (4) Begründung