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Beschlussvorlage (Erneuerung und Erweiterung der Küche der KGS Kopfbuche)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Erneuerung und Erweiterung der Küche der KGS Kopfbuche) Beschlussvorlage (Erneuerung und Erweiterung der Küche der KGS Kopfbuche)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 470/2013 Erstellt am: 13.11.2013 Aktenzeichen: II / 40 20 60 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Erneuerung und Erweiterung der Küche der KGS Kopfbuche Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung / Schule Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2014 150.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Der Rat ist gebeten, die Mittel i.R.d. Haushaltsberatungen 2014 zur Verfügung zu stellen durch die Umgliederung vom Produkt Hauptschule (Primusschule) in das Produkt Grundschulen. Vorlage Nr.: 470/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt ohne weitere Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, bis zum Schuljahr 2014/2015 die Küche der KGS Kopfbuche bedarfsgerecht zu erneuern und zu erweitern. Erläuterungen Mit Vorlage 307/2013 für die Ratssitzung am 24.09.2013 hatte die Verwaltung dem Rat empfohlen, die Küche der KGS Kopfbuche zum Schuljahr 2014/2015 bedarfsgerecht mit einem An- und Umbau im Bestand zu erneuern und zu erweitern, falls die PRIMUS-Schule nicht errichtet werden kann. Der Rat hatte diese Entscheidung zurückgestellt, um eine Entscheidung zu treffen, sobald Klarheit über die weitere Entwicklung hinsichtlich der Errichtung der PRIMUS-Schule bestehen würde. Leider wurden die für die Errichtung erforderlichen 75 Anmeldungen nicht erreicht, so dass die PRIMUS-Schule nicht errichtet werden wird. Die KGS Kopfbuche wird demnach nicht auslaufend geschlossen, sondern als reformpädagogisch arbeitende Grundschule mit jahrgangsübergreifendem Unterricht und rhythmisierten Ganztagsklassen weitergeführt werden. Die Verwaltung greift daher den ursprünglichen Vorschlag auf und schlägt mit Verweis auf Vorlage 307/2013 vor, die bestehende Küche mit einem Anbau zu erweitern und zu erneuern. Die Baukosten hierfür werden vom Immobilienmanagement auf ca. 120.000 € geschätzt. Hinzu kämen die Kosten für die Einrichtung und Ausstattung der Küche, die vom Fachamt auf ca. 30.000 € geschätzt werden Die Kapazitäten und die Ausstattung der bestehenden Küche, die vor ca. 8 Jahren für 2 Gruppen, also seinerzeit 50 Kinder, errichtet worden war, reichen nicht mehr, um mittlerweile 137 Kinder (Stichtagszahl 04.11.2013) und ab dem Schuljahr 2014/2015 voraussichtlich ca. 150 Kinder zu versorgen. Derzeit entstehen durch die beengten Verhältnisse und die Versorgung der Gruppen mit Wärmewagen unfall- und gefahrenträchtige Situationen, weil Fluchtwege zugestellt und Geräte an ungeeigneten Stellen abgestellt werden müssen. Auch der Bewegungsspielraum und die Gerätekapazitäten innerhalb der Küche reichen nicht mehr aus. Mit den bestehenden Verhältnissen ist die weitere bedarfsgerechte Versorgung der Kinder nicht zu gewährleisten. Zudem entstehen auch arbeitsschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Probleme. Die Verwaltung verweist insofern auf die Schreiben der Schulleiterin (Anlage 1) und der Geschäftsführung des personaltragenden Kooperationspartners, GiP e.V. (Anlage 2) und empfiehlt die Um- und Anbauten vorzunehmen, für die das Immobilienmanagement eine Kostenschätzung i.H.v. 120.000 € vorgelegt hat (Anlage 3). Der Rat wird gebeten, im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2014 diese Mittel und weitere 30.000 € für die Kücheneinrichtung bereitzustellen.