Daten
Kommune
Brühl
Größe
40 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 10.07 "Nördlich Winterburg"
15.10.2015
- Seite 1 (7) -
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan 10.07
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
T1.1
28.11.2014 Deutsche Tele27.11.2014 kom Technik
GmbH
Stellungnahme TÖB
Folgende Hinweise werden gegeben:
- Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom.
- Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien muss gewährleistet
bleiben.
- Über ggf. notwendige Maßnahmen zur
Sicherung, Veränderung oder Verlegung
können erst Angaben gemacht werden,
wenn endgültige Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen.
-Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen
ist das "Merkblatt über Baumstandorte
und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe
1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu
beachten. Durch die Baumpflanzungen
darf der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der
Telekom nicht behindert werden.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zwecks
detaillierter Abstimmung mit der Deutsche Telekom im
Rahmen der Ausbauplanung zur Kenntnis gebracht.
FNPrelevant
BP 10.07 "Nördlich Winterburg"
Lfd. Nr.
T2.1
T3.1
T4.1
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
28.11.2014 unitymedia
28.11.2014 kabel bw
04.12.2014 Kreispolizeibe04.12.2014 hörde RheinErft-Kreis
15.10.2015
- Seite 2 (7) Stellungnahme TÖB
- Zur Versorgung des Planbereiches ist
die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich.
- Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der
Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL
West, PTI 22 sind so früh wie möglich,
mindestens 6 Monate vor Baubeginn,
schriftlich angezeigt werden.
- Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine
Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass vor
Baubeginn die aktuellen Planunterlagen
vom ausführenden Tiefbauunternehmen
anzufordern sind.
Weiterhin weisen wir auf unser Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten
mit Einbruch hemmenden Sicherungseinrichtungen hin. Eine Terminabsprache ist
erforderlich.
01.12.2014 BezirksregieKeine Hinweise auf das Vorhandensein
01.12.2014 rung Düsseldorf von Kampfmitteln im Planbereich.
Kampfmittelbeseitigungsdienst Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt werden.
Sofern Kampfmittel gefunden werden,
sind die Bauarbeiten sofort einzustellen
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zur
Kenntnis gebracht.
ja
Wird berücksichtigt.
Die Ausführungen zum Beratungsangebot werden im
Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den
Hinweisen aufgenommen.
ja
Wird berücksichtigt.
Aus Gründen der Vorsorge wird im Anschluss an die
textlichen Festsetzungen unter den Hinweisen auf
den Umgang und die Meldepflicht bei Auffinden von
Kampfmitteln aufmerksam gemacht.
FNPrelevant
BP 10.07 "Nördlich Winterburg"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
15.10.2015
- Seite 3 (7) Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
und die zuständige Ordnungsbehörde
oder eine Polizeidienststelle unverzüglich
zu verständigen.
T5.1
T6.1
T6.2
16.12.2014 Stadtwerke
11.12.2014 Brühl
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten
etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion.
Aus den Planungsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob die Versorgungsleitungen im
betroffenen Grundstück liegen. Sollte dies
der Fall sein, ist eine Umlegung erforderlich.
06.01.2015 Rhein-Erft-Kreis Keine Bedenken
19.12.2014 Amt für Umweltschutz
und
Kreisplanung
Naturschutz und
Landschaftspflege
WasserwirtFolgende Hinweise sind zu berücksichtischaft
gen:
- Das Bauvorhaben liegt in der geplanten
Wasserschutzzone lll B des Wasserwerks
Hürth-Efferen.
- Für die Verwendung von aufbereiteten
Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung
nein
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
-
Innerhalb des Plangebietes befinden sich lediglich die
Hausanschlüsse zum vorhandenen Gebäude. Da dieses abgebrochen wird und für das Neubauvorhaben
entsprechende neue Hausanschlüsse zu verlegen
sind, wird die Stellungnahme dem Vorhabenträger
zwecks detaillierter Abstimmung mit den Stadtwerken
Brühl zur Kenntnis gebracht.
-
ja
Wird berücksichtigt.
Auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzzone III B wird im Anschluss an die textlichen
Festsetzungen unter den Hinweisen verwiesen und
zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass für die
Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen, Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen zur Untergrundbefestigung eine wasserrechtliche Erlaubnis er-
FNPrelevant
BP 10.07 "Nördlich Winterburg"
Lfd. Nr.
T6.3
T6.4
T6.5
T7.1
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
15.10.2015
- Seite 4 (7) -
TÖB
Stellungnahme TÖB
Bodenschutz
etc. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis
erforderlich, die beim Rhein-Erft-Kreis zu
beantragen ist.
Folgender Hinweis wird gegeben:
Im Rahmen der Abbruchgenehmigung ist
die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des
Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen.
ja
Wird berücksichtigt.
Keine Anregungen.
-
Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen wird
unter den Hinweisen aufgenommen, dass im Rahmen
der Abbruchgenehmigung die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen
ist.
-
Nicht betroffen.
-
-
Nicht betroffen.
-
-
Immissionsschutz
Amt für Straßenbau und
Verkehr
23.12.2014 Palmersdorfer
20.11.2014 Bachverband
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
forderlich ist.
FNPrelevant
BP 10.07 "Nördlich Winterburg"
15.10.2015
- Seite 5 (7) -
B - Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
T1.1
26.08.2015 Deutsche Tele26.08.2015 kom Technik
GmbH
Stellungnahme TÖB
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom.
Folgende Hinweise werden gemacht:
- Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet
der Deutschen Telekom Technik GmbH
sind so früh wie möglich, mindestens 6
Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
- Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine
Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich.
- Da es sich hierbei um den Neubau des
bestehenden Gebäude handelt, sollten
Koordinierungsgespräche mit allen Versorgungsträgern zwecks Rückbau der
vorhandenen Anlagen und wegen der
Neuversorgung stattfinden.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zwecks
detaillierter Abstimmung mit der Deutsche Telekom im
Rahmen der Ausbauplanung zur Kenntnis gebracht.
FNPrelevant
BP 10.07 "Nördlich Winterburg"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
T2.1
27.08.2015 Stadtwerke
27.08.2015 Brühl
T3.1
T4.1
TÖB
15.10.2015
- Seite 6 (7) Stellungnahme TÖB
Vor Abbruch müssen die Versorgungsleitungen und -kabel abgetrennt werden.
Hierzu ist ein Auftrag erforderlich.
Weiterhin sind die Straßenbäume während der Abriss- und Neubauarbeiten
gemäß RAS- LP4 und DIN EN 18920 zu
schützen.
Sollten dadurch Änderungen hervorgerufen werden, die unseren Handlungsbedarf erfordern, bitten wir um frühzeitige Information Ihrerseits (mindestens 8 Wochen).
24.08.2015 Rhein-Erft-Kreis Es wird auf die Stellungnahme vom
24.08.2015 Kreispolizeibe- 04.12.2014 verwiesen.
hörde
Weiterhin weise ich auf das Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden
Ausstattungen von Bauobjekten mit Einbruch hemmenden Sicherungseinrichtungen (Mechanik I Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) hin.
Ich würde es begrüßen, wenn Sie frühzeitig dem Vorhabenträger/lnvestor auf das
Angebot hinweisen würden.
Eine Terminabsprache ist erforderlich.
28.11.2014 unitymedia
Zum o. a. Bauvorhaben haben wir bereits
28.11.2014 kabel bw
mit Schreiben vom 28.11.2014 Stellung
genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter:
Es wird darauf hingewiesen, dass vor
Baubeginn die aktuellen Planunterlagen
vom ausführenden Tiefbauunternehmen
anzufordern sind.
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
nein
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zwecks
detaillierter Abstimmung mit den Stadtwerken Brühl zur
Kenntnis gebracht.
ja
Ist bereits berücksichtigt.
Der Hinweis auf das Beratungsangebot ist bereits Gegenstand der Planfassung für die öffentlichen Auslegung.
nein
Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens.
Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zur
Kenntnis gebracht.
FNPrelevant
BP 10.07 "Nördlich Winterburg"
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
T5.1
25.09.2015 Rhein-Erft-Kreis Aus Sicht des Naturschutzes und der
22.09.2015 Amt für Umwelt- Landschaftspflege bestehen keine Bedenken.
schutz und
Kreisplanung
- Naturschutz
und Landschaftspflege - WasserwirtHinweis, dass Bauvorhaben in der geschaft planten Wasserschutzzone lll B des Wasserwerks Hürth-Efferen liegt und dass für
die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung
etc. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, wurde aufgenommen.
T5.2
T5.3
T5.4
TÖB
15.10.2015
- Seite 7 (7) Stellungnahme TÖB
Berücksich- Abwägung der Stellungnahme
tigung
ja / nein
-
-
ja
Ist bereits berücksichtigt.
- Bodenschutz - Ich mache darauf aufmerksam, dass im
Rahmen der Abbruchgenehmigung die
Untere
Abfallwirtschaftsbehörde
des
Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen ist.
ja
Der Hinweis darauf, dass das Bauvorhaben in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerks
Hürth-Efferen liegt und dass für die Verwendung von
aufbereiteten Altbaustoffen, Müllverbrennungsaschen
oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, war bereits Gegenstand der Planfassung der öffentlichen Auslegung.
Ist bereits berücksichtigt.
- Immissionsschutz -
-
Der Hinweis, dass im Rahmen der Abbruchgenehmigung die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des RheinErft-Kreises zu beteiligen ist, war bereits Gegenstand
der Planfassung der öffentlichen Auslegung
-
Keine Anregungen.
FNPrelevant