Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
40 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26

Inhalt der Datei

BP 10.07 "Nördlich Winterburg" 15.10.2015 - Seite 1 (7) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 10.07 A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (27.11. - 12.12.2014) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.12.2014) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB T1.1 28.11.2014 Deutsche Tele27.11.2014 kom Technik GmbH Stellungnahme TÖB Folgende Hinweise werden gegeben: - Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. - Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien muss gewährleistet bleiben. - Über ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung können erst Angaben gemacht werden, wenn endgültige Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen. -Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Durch die Baumpflanzungen darf der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zwecks detaillierter Abstimmung mit der Deutsche Telekom im Rahmen der Ausbauplanung zur Kenntnis gebracht. FNPrelevant BP 10.07 "Nördlich Winterburg" Lfd. Nr. T2.1 T3.1 T4.1 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB 28.11.2014 unitymedia 28.11.2014 kabel bw 04.12.2014 Kreispolizeibe04.12.2014 hörde RheinErft-Kreis 15.10.2015 - Seite 2 (7) Stellungnahme TÖB - Zur Versorgung des Planbereiches ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. - Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL West, PTI 22 sind so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. - Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass vor Baubeginn die aktuellen Planunterlagen vom ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern sind. Weiterhin weisen wir auf unser Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit Einbruch hemmenden Sicherungseinrichtungen hin. Eine Terminabsprache ist erforderlich. 01.12.2014 BezirksregieKeine Hinweise auf das Vorhandensein 01.12.2014 rung Düsseldorf von Kampfmitteln im Planbereich. Kampfmittelbeseitigungsdienst Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zur Kenntnis gebracht. ja Wird berücksichtigt. Die Ausführungen zum Beratungsangebot werden im Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den Hinweisen aufgenommen. ja Wird berücksichtigt. Aus Gründen der Vorsorge wird im Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den Hinweisen auf den Umgang und die Meldepflicht bei Auffinden von Kampfmitteln aufmerksam gemacht. FNPrelevant BP 10.07 "Nördlich Winterburg" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB 15.10.2015 - Seite 3 (7) Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. T5.1 T6.1 T6.2 16.12.2014 Stadtwerke 11.12.2014 Brühl Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Aus den Planungsunterlagen ist nicht ersichtlich, ob die Versorgungsleitungen im betroffenen Grundstück liegen. Sollte dies der Fall sein, ist eine Umlegung erforderlich. 06.01.2015 Rhein-Erft-Kreis Keine Bedenken 19.12.2014 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Naturschutz und Landschaftspflege WasserwirtFolgende Hinweise sind zu berücksichtischaft gen: - Das Bauvorhaben liegt in der geplanten Wasserschutzzone lll B des Wasserwerks Hürth-Efferen. - Für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung nein Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. - Innerhalb des Plangebietes befinden sich lediglich die Hausanschlüsse zum vorhandenen Gebäude. Da dieses abgebrochen wird und für das Neubauvorhaben entsprechende neue Hausanschlüsse zu verlegen sind, wird die Stellungnahme dem Vorhabenträger zwecks detaillierter Abstimmung mit den Stadtwerken Brühl zur Kenntnis gebracht. - ja Wird berücksichtigt. Auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzzone III B wird im Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den Hinweisen verwiesen und zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen, Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen zur Untergrundbefestigung eine wasserrechtliche Erlaubnis er- FNPrelevant BP 10.07 "Nördlich Winterburg" Lfd. Nr. T6.3 T6.4 T6.5 T7.1 Eingangsdatum / Datum Anschr. 15.10.2015 - Seite 4 (7) - TÖB Stellungnahme TÖB Bodenschutz etc. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen ist. Folgender Hinweis wird gegeben: Im Rahmen der Abbruchgenehmigung ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen. ja Wird berücksichtigt. Keine Anregungen. - Im Anschluss an die textlichen Festsetzungen wird unter den Hinweisen aufgenommen, dass im Rahmen der Abbruchgenehmigung die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen ist. - Nicht betroffen. - - Nicht betroffen. - - Immissionsschutz Amt für Straßenbau und Verkehr 23.12.2014 Palmersdorfer 20.11.2014 Bachverband Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein forderlich ist. FNPrelevant BP 10.07 "Nördlich Winterburg" 15.10.2015 - Seite 5 (7) - B - Öffentliche Auslegung (24.08 - 23.09.2015) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.09.2015) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB T1.1 26.08.2015 Deutsche Tele26.08.2015 kom Technik GmbH Stellungnahme TÖB Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Folgende Hinweise werden gemacht: - Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH sind so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. - Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich. - Da es sich hierbei um den Neubau des bestehenden Gebäude handelt, sollten Koordinierungsgespräche mit allen Versorgungsträgern zwecks Rückbau der vorhandenen Anlagen und wegen der Neuversorgung stattfinden. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zwecks detaillierter Abstimmung mit der Deutsche Telekom im Rahmen der Ausbauplanung zur Kenntnis gebracht. FNPrelevant BP 10.07 "Nördlich Winterburg" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. T2.1 27.08.2015 Stadtwerke 27.08.2015 Brühl T3.1 T4.1 TÖB 15.10.2015 - Seite 6 (7) Stellungnahme TÖB Vor Abbruch müssen die Versorgungsleitungen und -kabel abgetrennt werden. Hierzu ist ein Auftrag erforderlich. Weiterhin sind die Straßenbäume während der Abriss- und Neubauarbeiten gemäß RAS- LP4 und DIN EN 18920 zu schützen. Sollten dadurch Änderungen hervorgerufen werden, die unseren Handlungsbedarf erfordern, bitten wir um frühzeitige Information Ihrerseits (mindestens 8 Wochen). 24.08.2015 Rhein-Erft-Kreis Es wird auf die Stellungnahme vom 24.08.2015 Kreispolizeibe- 04.12.2014 verwiesen. hörde Weiterhin weise ich auf das Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit Einbruch hemmenden Sicherungseinrichtungen (Mechanik I Überfall- und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) hin. Ich würde es begrüßen, wenn Sie frühzeitig dem Vorhabenträger/lnvestor auf das Angebot hinweisen würden. Eine Terminabsprache ist erforderlich. 28.11.2014 unitymedia Zum o. a. Bauvorhaben haben wir bereits 28.11.2014 kabel bw mit Schreiben vom 28.11.2014 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter: Es wird darauf hingewiesen, dass vor Baubeginn die aktuellen Planunterlagen vom ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern sind. Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein nein Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zwecks detaillierter Abstimmung mit den Stadtwerken Brühl zur Kenntnis gebracht. ja Ist bereits berücksichtigt. Der Hinweis auf das Beratungsangebot ist bereits Gegenstand der Planfassung für die öffentlichen Auslegung. nein Nicht Gegenstand des B-Planverfahrens. Die Stellungnahme wird dem Vorhabenträger zur Kenntnis gebracht. FNPrelevant BP 10.07 "Nördlich Winterburg" Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. T5.1 25.09.2015 Rhein-Erft-Kreis Aus Sicht des Naturschutzes und der 22.09.2015 Amt für Umwelt- Landschaftspflege bestehen keine Bedenken. schutz und Kreisplanung - Naturschutz und Landschaftspflege - WasserwirtHinweis, dass Bauvorhaben in der geschaft planten Wasserschutzzone lll B des Wasserwerks Hürth-Efferen liegt und dass für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, wurde aufgenommen. T5.2 T5.3 T5.4 TÖB 15.10.2015 - Seite 7 (7) Stellungnahme TÖB Berücksich- Abwägung der Stellungnahme tigung ja / nein - - ja Ist bereits berücksichtigt. - Bodenschutz - Ich mache darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Abbruchgenehmigung die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen ist. ja Der Hinweis darauf, dass das Bauvorhaben in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserwerks Hürth-Efferen liegt und dass für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen, Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, war bereits Gegenstand der Planfassung der öffentlichen Auslegung. Ist bereits berücksichtigt. - Immissionsschutz - - Der Hinweis, dass im Rahmen der Abbruchgenehmigung die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des RheinErft-Kreises zu beteiligen ist, war bereits Gegenstand der Planfassung der öffentlichen Auslegung - Keine Anregungen. FNPrelevant