Daten
Kommune
Brühl
Größe
479 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Textliche Festsetzungen und Hinweise
4. Nebenanlagen sowie Garagen, Stellplätze und überdachte
Stellplätze (§ 14 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 5 und § 12 BauNVO)
4.1 Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO
Innerhalb des festgesetzten WR - Reinen Wohngebietes sind
Gartengerätehäuser, Schuppen und dgl. mit einer Grundfläche von
mehr als 16 m² ausgeschlossen.
4.2 Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO
Innerhalb des festgesetzten WR - Reinen Wohngebietes sind Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser
dienen, ausnahmsweise zulässig.
4.3 Stellplätze und überdeckte Stellplätze (§ 12 BauNVO)
Überdeckte Stellplätze sind gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO nur innerhalb
der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür festgesetzten
Flächen zulässig.
5. Anzahl der zulässigen Wohneinheiten (WE) je Hauseinheit (HE)
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
Die Anzahl der zulässigen Wohnungen wird auf 6 Wohneinheiten (WE)
beschränkt.
B. GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
(§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW)
1. Fassaden
Für die Fassadengestaltung sind folgende Materialien zulässig:
-
Putz,
unglasierte Ziegel,
Klinkerriemchen und Sparklinker,
Kalksandstein.
Für untergeordnete Bauteile können bis zu maximal 10% der jeweiligen
Fassadenseite Ausnahmen zugelassen werden.
2. Dachgestaltung
2.1 Dachform / Dachneigung
Als Dachformen sind Flach- und Pultdächer mit folgenden Neigungen
zulässig:
Flachdach
0° - 5°
Pultdach
15° - 30°
2.2 Dacheindeckung - Material
Flachdach:
keine Vorgaben
Pultdach:
Metalleindeckung
Für untergeordnete Bauteile sind auch andere Materialien zulässig.
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone
Wasserwerks Hürth-Efferen.
PLANZEICHENERKLÄRUNG
IIIB des
Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO)
D. HINWEISE
1. Kampfmittel
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat
der Stadt Brühl mitgeteilt, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945
und andere historische Unterlagen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich liefern. Eine Garantie
auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden.
Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln während der
Erd- / Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder die Ordnungsbehörde zu verständigen.
Sollten innerhalb des Plangebietes Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine
Sicherheitsdetektion empfohlen.
12
Wohngebäude mit / ohne Hausnummern
max. H
max. WH
Wirtschafts-, Industrie- und Nebengebäude
Durchfahrt / Arkade
#12.
#1.5
5. Erdbebenzone
Das gesamte Gebiet der Stadt Brühl befindet sich in Erdbebenzone 2
mit der Untergrundklasse T. Die bautechnischen Anforderungen der
DIN 4149 sind zu beachten.
Die DIN-Vorschrift wird im Planungsamt der Stadt Brühl vorgehalten
und kann während der Sprechzeiten eingesehen werden.
St
#1.0
FA
P
BZP 83.48
6. Artenschutz
Zur Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen sind zeitliche
Begrenzungen der Inanspruchnahmen von Gehölzen zu beachten.
Das Entfernen von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit
wildlebender Vogelarten (Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut
bis zum Ausfliegen der Jungtiere, 1. März bis 30. September)
durchzuführen.
Zahl der Vollgeschosse (zweigeschossig)
Grundflächenzahl (GRZ)
max. zulässige Gebäudehöhe
max. zulässige Wandhöhe
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO)
offene Bauweise
5
Baugrenze
Sonstige Festsetzungen und Planzeichen
max.WH= 7,5 m ü BZP
max.H= 11,0 m ü BZP
Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen,
Stellplätze, überdachte Stellplätze und überdachter
Fahrradabstellplatz
#3.5
St
FAP
BZP
#5
.5
#5.0
St
WR II
0,4 o
Stellplätze, überdachte Stellplätze
überdachter Fahrradabstellplatz
Bezugspunkt
Abgrenzungen unterschiedlicher Gebäudehöhen
PD
FD
PD 10°- 30°
FD 0° - 5°
Pultdach
Flachdach
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
des Bebauungsplanes
N
E. GUTACHTEN
M. 1:500
Folgende Gutachten sind Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens
und sind beim Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Brühl
einsehbar:
Brühl, den ........................
Reines Wohngebiet
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
4. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch
Es wird auf das Beratungsangebot der Kreispolizeibehörde zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen hingewiesen.
den
90
WR
II
0,4
3. Abfallwirtschaft
Im Rahmen der Abbruchgenehmigung ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen.
Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage
Bestimmungen
des
§
1
Abs.
2
PlanzV
Stand ..........................entspricht.
WR
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO)
2. Wasserwirtschaft
Für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur
Untergrundbefestigung
etc. ist eine wasserrechtliche
Erlaubnis
erforderlich, die beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen ist.
Kartengrundlage
2
Maß der baulichen Nutzung
LA CITTÀ STADTPLANUNG
13.10.2015
Artenschutzprüfung, Kölner Büro für Faunistik, Köln, Oktober 2014.
Planunterlage
1
1= überbaubare Flächen
2= nicht überbaubare Flächen
#1.5
Die festgesetzten Baugrenzen dürfen durch Vordächer, Balkone,
Wintergärten, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen
bestimmt sind, Terrassen und überdachte Terrassen, bis zu einer Tiefe
von 2,0 m überschritten werden.
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
#5.0
3. Überschreitung der Baugrenzen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO)
3.4 Sonstige Einfriedungen sind nur als Hecke mit innenliegendem
Zaun bis zu einer Höhe von max. 2,0 m zulässig.
0
Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 darf
durch Grundflächen von Stellplätzen, überdachten Stellplätzen,
überdachten Fahrradabstellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des
§ 14 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden.
3.3 Abweichend von 3.2 ist als Abtrennung zwischen zwei aneinander
liegenden privaten Terrassen auch ein geschlossenes Element bis zu
einer Höhe von max. 2,0 m und einer Tiefe von der Gebäudeabschlusswand bis zu max. 2,0 m zulässig.
#25.
2. Überschreitung der Grundflächenzahl
(gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 19 Abs. 4, Satz 2 und 3
BauNVO)
3.2 Einfriedungen zwischen privaten Gärten innerhalb des Plangebietes
sind nur als Zaunanlage und/oder Hecke bis zu einer Höhe von max.
1,0 m zulässig.
#1.5
Die maximal zulässigen Gebäudehöhen (max. H) der zulässigen
Bebauung dürfen gemäß § 16 Abs. 2 Ziffer 4 BauNVO die in der
Planzeichnung festgesetzten Höhen nicht überschreiten.
Bebauungsplan 10.07
"Nördlich Winterburg"
St
1. Maß der baulichen Nutzung / Höhe baulicher Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
3. Grundstückseinfriedungen
3.1 Einfriedungen zwischen der straßenseitigen Gebäudefront und der
Grundstücksgrenze entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind nur als
Zaunanlage und/oder Hecke bis zu einer Höhe von max. 1,0 m
zulässig.
#5
.0
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
Träger öffentlicher Belange
Erneute Auslegung
Die durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom ..................... gem. § 4 Abs. 1
BauGB beteiligt.
Eine erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB zu den
Änderungen bzw. Ergänzungen nach der öffentlichen
Auslegung erfolgte vom .......................... bis ..........................
Ort und Dauer der Auslegung wurde am ...........................
ortsüblich bekannt gemacht.
Brühl, den ..................................
DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER
HEINRICH SCHNEIDER
BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH
TEL.: 02182 / 6999481
FAX: 02182 / 6999482
schneider@la-citta.de
Mauer
111,11
Brühl, den ................................
Der Bürgermeister
In Vertretung
Höhenlage
III
Geschosszahl
A
Ausgebautes Dachgeschoss
F
Flachdach
Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die
Der Bürgermeister
In Vertretung
Anfertigung von Vergrößerungen oder Verkleinerungen sind verboten und
werden aufgrund des Urheberschutzgesetzes gerichtlich verfolgt.
Bordstein
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Straßensinkkasten
Grenzangaben
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstückgrenze ALT
Flurstückgrenze NEU
weitere Signaturen gemäß DIN 3020
und Katastervorschriften
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBL. l S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBL. l S.
1474).
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom
23.01.1990 (BGBL. l S. 132), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBL. I S. 1548).
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBL. l
Nr. 3 vom 22.01.1991), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509).
Aufstellung
Öffentliche Auslegung
Satzungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl hat am ........................... gem. § 2 Abs. 1 i.V. mit
§ 13a BauGB die Aufstellung dieses Bebauungsplanes
beschlossen.
Dieser Beschluss wurde am....................... ortsüblich bekannt
gemacht.
Dieser Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen
Festsetzungen hat mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 i.V.
mit § 13a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom ................................
bis ............................ öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer
der Auslegung wurde am ......................... ortsüblich bekannt
gemacht.
Der Rat der Stadt Brühl hat am ............................... diesen
Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Brühl, den ..............................
Brühl, den .................................
Der Bürgermeister
In Vertretung
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Gerd Schiffer
Beigeordneter
48
Brühl, den ...........................
Der Bürgermeister
Dieter Freytag
Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte 2012 UTM-Koordinatennetz
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Änderungen / Ergänzungen
Bekanntmachung
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3
BauGB und die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung
erfolgte in der Zeit vom ........................ bis .........................
Nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes sowie Ort und
Zeit der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist am
................................ erfolgt.
Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB
Änderungsbereiche
Brühl, den ......................................
Bebauungsplan 10.07
"NÖRDLICH WINTERBURG"
Brühl, den ..............................
Bauordnung
Nordrhein-Westfalen
(BauO
NRW)
01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S.
294).
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV.NRW. S. 878).
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister
In Vertretung
Änderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Stadt Brühl
Änderungsbereiche
Gerd Schiffer
Beigeordneter
Dieter Freytag
Gemarkung
Flur
Maßstab
Kierberg
3
1:500