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Vorlage (Bebauungsplan 10.07 (Entwurf))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
479 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Vorlage (Bebauungsplan 10.07 (Entwurf))

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Textliche Festsetzungen und Hinweise 4. Nebenanlagen sowie Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze (§ 14 Abs. 1 i.V.m. § 23 Abs. 5 und § 12 BauNVO) 4.1 Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO Innerhalb des festgesetzten WR - Reinen Wohngebietes sind Gartengerätehäuser, Schuppen und dgl. mit einer Grundfläche von mehr als 16 m² ausgeschlossen. 4.2 Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO Innerhalb des festgesetzten WR - Reinen Wohngebietes sind Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, ausnahmsweise zulässig. 4.3 Stellplätze und überdeckte Stellplätze (§ 12 BauNVO) Überdeckte Stellplätze sind gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und auf den dafür festgesetzten Flächen zulässig. 5. Anzahl der zulässigen Wohneinheiten (WE) je Hauseinheit (HE) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) Die Anzahl der zulässigen Wohnungen wird auf 6 Wohneinheiten (WE) beschränkt. B. GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 86 BauO NRW) 1. Fassaden Für die Fassadengestaltung sind folgende Materialien zulässig: - Putz, unglasierte Ziegel, Klinkerriemchen und Sparklinker, Kalksandstein. Für untergeordnete Bauteile können bis zu maximal 10% der jeweiligen Fassadenseite Ausnahmen zugelassen werden. 2. Dachgestaltung 2.1 Dachform / Dachneigung Als Dachformen sind Flach- und Pultdächer mit folgenden Neigungen zulässig: Flachdach 0° - 5° Pultdach 15° - 30° 2.2 Dacheindeckung - Material Flachdach: keine Vorgaben Pultdach: Metalleindeckung Für untergeordnete Bauteile sind auch andere Materialien zulässig. Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone Wasserwerks Hürth-Efferen. PLANZEICHENERKLÄRUNG IIIB des Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 und 3 der BauNVO) D. HINWEISE 1. Kampfmittel Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Brühl mitgeteilt, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich liefern. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Bei Auffinden von Bombenblindgängern / Kampfmitteln während der Erd- / Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder die Ordnungsbehörde zu verständigen. Sollten innerhalb des Plangebietes Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung (z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten) durchgeführt werden, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 12 Wohngebäude mit / ohne Hausnummern max. H max. WH Wirtschafts-, Industrie- und Nebengebäude Durchfahrt / Arkade #12. #1.5 5. Erdbebenzone Das gesamte Gebiet der Stadt Brühl befindet sich in Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse T. Die bautechnischen Anforderungen der DIN 4149 sind zu beachten. Die DIN-Vorschrift wird im Planungsamt der Stadt Brühl vorgehalten und kann während der Sprechzeiten eingesehen werden. St #1.0 FA P BZP 83.48 6. Artenschutz Zur Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen sind zeitliche Begrenzungen der Inanspruchnahmen von Gehölzen zu beachten. Das Entfernen von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten (Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere, 1. März bis 30. September) durchzuführen. Zahl der Vollgeschosse (zweigeschossig) Grundflächenzahl (GRZ) max. zulässige Gebäudehöhe max. zulässige Wandhöhe (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und §§ 22, 23 der BauNVO) offene Bauweise 5 Baugrenze Sonstige Festsetzungen und Planzeichen max.WH= 7,5 m ü BZP max.H= 11,0 m ü BZP Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, überdachte Stellplätze und überdachter Fahrradabstellplatz #3.5 St FAP BZP #5 .5 #5.0 St WR II 0,4 o Stellplätze, überdachte Stellplätze überdachter Fahrradabstellplatz Bezugspunkt Abgrenzungen unterschiedlicher Gebäudehöhen PD FD PD 10°- 30° FD 0° - 5° Pultdach Flachdach Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes N E. GUTACHTEN M. 1:500 Folgende Gutachten sind Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens und sind beim Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Brühl einsehbar: Brühl, den ........................ Reines Wohngebiet Bauweise, Baulinie, Baugrenze 4. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch Es wird auf das Beratungsangebot der Kreispolizeibehörde zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrichtungen hingewiesen. den 90 WR II 0,4 3. Abfallwirtschaft Im Rahmen der Abbruchgenehmigung ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zu beteiligen. Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage Bestimmungen des § 1 Abs. 2 PlanzV Stand ..........................entspricht. WR (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und §§ 16 bis 21 der BauNVO) 2. Wasserwirtschaft Für die Verwendung von aufbereiteten Altbaustoffen (RCL), Müllverbrennungsaschen oder Mineralstoffen aus industrieller Produktion zur Untergrundbefestigung etc. ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen ist. Kartengrundlage 2 Maß der baulichen Nutzung LA CITTÀ STADTPLANUNG 13.10.2015 Artenschutzprüfung, Kölner Büro für Faunistik, Köln, Oktober 2014. Planunterlage 1 1= überbaubare Flächen 2= nicht überbaubare Flächen #1.5 Die festgesetzten Baugrenzen dürfen durch Vordächer, Balkone, Wintergärten, die nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, Terrassen und überdachte Terrassen, bis zu einer Tiefe von 2,0 m überschritten werden. C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN #5.0 3. Überschreitung der Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 3 BauNVO) 3.4 Sonstige Einfriedungen sind nur als Hecke mit innenliegendem Zaun bis zu einer Höhe von max. 2,0 m zulässig. 0 Die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 darf durch Grundflächen von Stellplätzen, überdachten Stellplätzen, überdachten Fahrradabstellplätzen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um bis zu 50% überschritten werden. 3.3 Abweichend von 3.2 ist als Abtrennung zwischen zwei aneinander liegenden privaten Terrassen auch ein geschlossenes Element bis zu einer Höhe von max. 2,0 m und einer Tiefe von der Gebäudeabschlusswand bis zu max. 2,0 m zulässig. #25. 2. Überschreitung der Grundflächenzahl (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 19 Abs. 4, Satz 2 und 3 BauNVO) 3.2 Einfriedungen zwischen privaten Gärten innerhalb des Plangebietes sind nur als Zaunanlage und/oder Hecke bis zu einer Höhe von max. 1,0 m zulässig. #1.5 Die maximal zulässigen Gebäudehöhen (max. H) der zulässigen Bebauung dürfen gemäß § 16 Abs. 2 Ziffer 4 BauNVO die in der Planzeichnung festgesetzten Höhen nicht überschreiten. Bebauungsplan 10.07 "Nördlich Winterburg" St 1. Maß der baulichen Nutzung / Höhe baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 3. Grundstückseinfriedungen 3.1 Einfriedungen zwischen der straßenseitigen Gebäudefront und der Grundstücksgrenze entlang der öffentlichen Verkehrsfläche sind nur als Zaunanlage und/oder Hecke bis zu einer Höhe von max. 1,0 m zulässig. #5 .0 A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Träger öffentlicher Belange Erneute Auslegung Die durch die Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ..................... gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine erneute Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB zu den Änderungen bzw. Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung erfolgte vom .......................... bis .......................... Ort und Dauer der Auslegung wurde am ........................... ortsüblich bekannt gemacht. Brühl, den .................................. DIPL. ING. ARCHITEKT UND STADTPLANER HEINRICH SCHNEIDER BROICHSTRASSE 10 41516 GREVENBROICH TEL.: 02182 / 6999481 FAX: 02182 / 6999482 schneider@la-citta.de Mauer 111,11 Brühl, den ................................ Der Bürgermeister In Vertretung Höhenlage III Geschosszahl A Ausgebautes Dachgeschoss F Flachdach Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, auch einzelner Teile, sowie die Der Bürgermeister In Vertretung Anfertigung von Vergrößerungen oder Verkleinerungen sind verboten und werden aufgrund des Urheberschutzgesetzes gerichtlich verfolgt. Bordstein Gerd Schiffer Beigeordneter Gerd Schiffer Beigeordneter Straßensinkkasten Grenzangaben Gemarkungsgrenze Flurgrenze Flurstückgrenze ALT Flurstückgrenze NEU weitere Signaturen gemäß DIN 3020 und Katastervorschriften Rechtsgrundlage Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. l S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBL. l S. 1474). Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBL. l S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBL. I S. 1548). Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBL. l Nr. 3 vom 22.01.1991), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509). Aufstellung Öffentliche Auslegung Satzungsbeschluss Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl hat am ........................... gem. § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13a BauGB die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wurde am....................... ortsüblich bekannt gemacht. Dieser Bebauungsplanentwurf einschließlich der textlichen Festsetzungen hat mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 i.V. mit § 13a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom ................................ bis ............................ öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurde am ......................... ortsüblich bekannt gemacht. Der Rat der Stadt Brühl hat am ............................... diesen Bebauungsplan einschließlich der textlichen Festsetzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Brühl, den .............................. Brühl, den ................................. Der Bürgermeister In Vertretung Der Bürgermeister In Vertretung Gerd Schiffer Beigeordneter Gerd Schiffer Beigeordneter 48 Brühl, den ........................... Der Bürgermeister Dieter Freytag Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte 2012 UTM-Koordinatennetz Frühzeitige Bürgerbeteiligung Änderungen / Ergänzungen Bekanntmachung Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 BauGB und die Darlegung der Ziele und Zwecke der Planung erfolgte in der Zeit vom ........................ bis ......................... Nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 BauGB Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist am ................................ erfolgt. Vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB Änderungsbereiche Brühl, den ...................................... Bebauungsplan 10.07 "NÖRDLICH WINTERBURG" Brühl, den .............................. Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294). Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV.NRW. S. 878). Der Bürgermeister Der Bürgermeister In Vertretung Änderung gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stadt Brühl Änderungsbereiche Gerd Schiffer Beigeordneter Dieter Freytag Gemarkung Flur Maßstab Kierberg 3 1:500