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Vorlage (Frühe Hilfen hier: Bonussystem in Anlehnung an das Herforder Modell "Chancenreich")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
216 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Vorlage (Frühe Hilfen
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Dreßen-Schneider Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 19.10.2015 453/2015 Betreff Frühe Hilfen hier: Bonussystem in Anlehnung an das Herforder Modell "Chancenreich" Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 543100/529100 / KST 36030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Einleitung Die Frühen Hilfen umfassen derzeit die Module (1) KinderZukunft NRW, (2) den Elternbesuchsdienst, (3) das auf Kurzfristigkeit angelegte wellcome-Projekt, (4) die Familienpatenschaften, (5) einen offenen Elterntreff, sowie (6) das Sure Start-Projekt, das nach Fertigstellung des auf Brühl abgestimmten Konzeptes 2016 an den Start geht. Um den Bereich der primären Prävention insbesondere im Rahmen einer umfassenden intensiven Elternbildung zu verstärken, ist es sinnvoll und zielführend, die bestehenden Module in Anlehnung an das Herforder Modell „Chancenreich“ (www.chancenreich-herford.de) um ein Bonussystem für Eltern von Kindern bis drei Jahren zu ergänzen. Um die Funktionalität zu testen und zudem interessierten Eltern einen überschaubaren Zeitrahmen bei gleichzeitig relativ planbarer Zeitsouveränität zu ermöglichen, soll das Modell zunächst als Pilotprojekt über einen Zeitraum von 24 Monaten erprobt werden. Drucksache 453/2015 Seite - 2 – 2. Zielsetzung Ziel des Bonussystems ist es, Eltern eine strukturierte Möglichkeit zu bieten, von Anfang an ihre Beziehungs- und Erziehungskompetenz zu stärken und auf diese Weise die Förderung und gesunde Entwicklung des Kindes zu unterstützen. Der Bonus in Form von Gutscheinen soll als Ausdruck von Wertschätzung und Anerkennung zur durchgängigen Teilnahme motivieren und im Sinne einer positiven Verstärkung Offenheit und Interesse für weitere Angebote anregen und somit Nachhaltigkeit erzeugen. 3. Umsetzung 3.1. Gutscheine In Brühl werden durchschnittlich 400 Kinder pro Jahr geboren. Im Rahmen der Pilotphase von zwei Jahren soll das Angebot zunächst 100 Familien zur Verfügung gestellt werden. Die Eltern erhalten nach Erfüllung der Kriterien in Form eines Pflicht- und Wahlprogramms einen Erlebnis- und einen Sachgutschein jeweils in Höhe von 50 €. Für jede Gutscheinform stehen verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Ein Gesamtbonus in Höhe von 100 € erscheint angemessen, um einerseits eine Motivation zur Teilnahme zu erzeugen und andererseits durch eine zu hohe Summe einem weitgehend effektlosen „Absitzen“ vorzubeugen. Der Einsatz von Gutscheinen im Vergleich zu Bargeld dient dem Zweck, die Offenheit für und Teilnahme an Angeboten zu honorieren und gleichzeitig dem Eindruck vorzubeugen, Eltern würden für ihre originäre Aufgabe, die entwicklungsfördernde Erziehung ihrer Kinder, bezahlt. Um insbesondere sozial benachteiligte Familien zu erreichen, bedarf es gegebenenfalls flankierender Unterstützung seitens des Teams der Frühen Hilfen. 3.1.1 Erlebnisgutschein: Als attraktiv wird in Rückmeldungen von Eltern beispielsweise ein Gutschein für das Brühler Karlsbad oder den Kölner Zoo genannt. Kinder bis drei Jahre sind zwar in der Regel kostenfrei, der Gutschein kann aber für die Eltern oder ältere Geschwister eingesetzt und damit kostenreduzierend wirksam werden. Der Erlebnisgutschein soll auf jeden Fall mit Bewegung als gesundheitsförderndem Aspekt in Verbindung stehen. 3.1.2 Sachgutschein Als zweiten Bonus erhalten die Eltern einen Sachgutschein. Hier sollen Brühler Unternehmen oder auch Privatpersonen zum Mitmachen gewonnen werden und sich mit Sachgutscheinen in Höhe von 50 € beteiligen. Die Anzahl der Gutscheine obliegt dem jeweiligen Unternehmen, z.B. zehn pro Jahr. Dies dient neben der finanziellen Unterstützung des Bonussystems vor allem auch der Sensibilisierung von Brühler Unternehmen auf Belange der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in Bezug auf eine gesunde und chancengleiche Entwicklung aller Kinder in Brühl. Die Gutscheine können von den Unternehmen über eine Spendenquittung steuerlich geltend gemacht werden. Die Gewinnung von Unternehmen befindet sich in der Vorbereitungsphase. Drucksache 453/2015 Seite - 3 – 3.1.3 Gutschein-„Auszahlung“ Die Eltern erhalten beide Gutscheine, sobald sie alle erforderlichen Nachweise erbringen. Das eröffnet die Möglichkeit, die Gutscheine ergänzend zu verwenden, beispielsweise ein Kinderbadeanzug in Verbindung mit einem Besuch im Karlsbad oder ein (gut sitzender) Kinder-Rucksack oder eine Kinder-Thermotrinkflasche in Verbindung mit einem Zoobesuch. 3.2. Pflicht- und Wahlprogramm Das Bonussystem besteht aus einem Plicht- und Wahlprogramm. Die Teilnahme an den Programmkursen und -angeboten wird auf einer Bonuskarte bescheinigt. 3.2.1. Das Pflichtprogramm umfasst (1) Vorsorgeuntersuchungen, (2) Anmeldung für einen Kita-Platz und (3) Erziehungskompetenzkurs. 3.2.1.1. Vorsorgeuntersuchung Die Eltern müssen lückenlos alle Vorsorgeuntersuchungen bis einschließlich U 7 (ca. 21 Monate) durch Vorlage des U-Heftes belegen. 3.2.1.2. Anmeldung Kita-Platz Die Anmeldung für einen Kita-Platz fördert die frühzeitige Auseinandersetzung mit einer hochwertigen Kinderbetreuung und kann durch Unterstützung im Rahmen des Kita-Navigators zusätzlich motiviert werden. Der Nachweis kann ebenfalls über den Kita-Navigator erbracht werden. 3.2.1.3. Erziehungskompetenzkurs  Beispiele: „Wenn aus Erziehung Beziehung wird“; „Super Mamas – Super Papas“, die von entsprechend ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.  Kursdauer und -umfang: Ein Kurs umfasst vier Termine á zwei Stunden und findet fünfmal jährlich statt. Um einen Dialog mit und unter den Teilnehmenden sowie praktische Anleitungen zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf zehn bis zwölf Personen begrenzt.  Zielgruppen: Die Kurse stehen grundsätzlich allen Eltern zur Verfügung, können aber auch zielgruppenspezifisch angeboten werden, z.B. für Alleinerziehende, junge Eltern bis 25 Jahre oder kulturhomogene Gruppen, um die Besonderheiten der jeweiligen kulturgeprägten Erziehungsstile aufzugreifen und in Einklang zu bringen. Hier ist die Bedarfslage durch Umfragen, z. B. im persönlichen Gespräch oder mittels Evaluationsbögen, zu klären. Drucksache 453/2015 Seite - 4 – 3.2.2. Wahlprogramm Neben dem Pflichtprogramm muss eine Veranstaltung aus dem Wahlprogramm besucht werden. Die Eltern können zwischen zwei einmaligen Informations- und AustauschAngeboten á zwei Stunden wählen: (1) „Gesund durch das Jahr“ und (2) „Unfallprävention und -reaktion“. Die Wahrnehmung eines dieser Angebote ist verpflichtend, es können bei Interesse auch beide besucht werden. Die Angebote werden in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis von der dort ansässigen Familien-Gesundheits-Kinderkrankenschwester durchgeführt. 3.2.3. Kurs- und Angebotszeiten: Die Kurse werden – bedarfsorientiert (Umfrage) – vormittags, nachmittags oder abends auf Wunsch mit Kinderbetreuung angeboten, um den spezifischen Lebensumständen der Familien Rechnung tragen zu können. 3.2.4. Räume Die Kurse und Angebote können im Familienzentrum Brühl-Vochem, im Familienzentrum Brühl-Süd sowie in Räumen ortsansässiger Kurs-Anbieter durchgeführt werden. 3.3. Akquise und Anmeldung 3.3.1. Akquise Die Akquise für das Bonussystem beginnt bei der Geburt des Kindes über den Elternbesuchsdienst mittels Flyern, Hinweisen in den Familienzentren, Pressemitteilungen und Information auf den Internetseiten der Frühen Hilfen und Familienzentren. Zudem kann im Rahmen eines Newsletters auf neu startende Kurse hingewiesen werden bzw. erinnert werden. Der Newsletter kann von den Internetseiten der Stadt herunter geladen werden. Darüber hinaus wird den Eltern auf Wunsch und bei Zustimmung, beispielsweise im Rahmen der Willkommensbesuche, der Newsletter per Email (datengeschützter Sammelverteiler) zugesandt. Der Newsletter wird vom Team der Frühen Hilfen erstellt und gepflegt. 3.3.2. Anmeldung und Fehlzeiten Das Bonussystem kommt zum Tragen, wenn Eltern sich dafür entscheiden und anmelden. Zudem erfordert es eine regelmäßige Teilnahme. Einmalige Fehlzeiten innerhalb eines Kurses können durch die Teilnahme an einem zweiten WahlAngebot ausgeglichen werden; bei zweimaligem Fehlen muss der Kurs wiederholt werden. Selbstverständlich können besondere Lebensumstände berücksichtigt werden. Teilnehmen können alle Eltern, deren Kind nach einem noch näher zu bestimmenden Zeitpunkt geboren und mit erstem Wohnsitz in Brühl gemeldet ist bzw. wenn ein Zuzug nach Brühl bis zum Ende des 6. Lebensmonats erfolgt ist. Seite - 5 – Drucksache 453/2015 4. Aufwendungen Analog der Ausführungen stellen sich die Aufwendungen folgendermaßen zusammen: Angebot Erlebnisgutschein Sachgutschein Vorsorgeuntersuchung Anmeldung Kita-Platz Wahlprogramm Erziehungskompetenzkurs Kinderbetreuung Materialkosten (Bonuskarten, Flyer etc.) Aufwendungen 5.000,00 € - € - € - € - € 8.000,00 € 800,00 € 500,00 € Gesamtaufwendungen 14.300,00 € Aufwendungen für 2016 und 2017 jeweils 7.150,00 € 5. Evaluation und Wirksamkeit 5.1. Evaluation Die Implementierung soll mittels quantitativer und qualitativer Daten im Sinne einer formativen Evaluation durchgeführt werden. Neben sozio-demografischen Daten, die durch die Anmeldung gewonnen werden, soll die Anzahl der durchgängig teilnehmenden Eltern sowie die Zahl der Abbrüche registriert werden. Zusätzlich können die einzelnen Kurse von den Eltern mittels Evaluationsbogen (eigener Entwurf) bewertet werden. Die auf diese Weise gewonnenen Daten können formativ zur Anpassung der Kurse während der Durchführung genutzt werden. 5.2. Wirksamkeit Zur Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit finden im Mixed-Methoden-Design quantitativ-objektive und qualitativ-subjektive Daten Verwendung. Die Datenerhebung beruht bis auf die Anmeldedaten auf Freiwilligkeit. 5.2.1. quantitativ-objektive Daten  Die Anzahl der teilnehmenden Eltern dient als Kennwert für die Wirksamkeit des Bonussystems als Strategie.  Die Erhebung der sozio-demografischen Daten der teilnehmenden Eltern ermöglicht eine Erfassung der Weitreiche (sozio-ökonomischer Status; Familienmodell; Kultur; Alter; Geschlecht etc.).  Als Instrument zur Erfassung der inhaltlichen Wirkung wird ein standardisiert normierter Sprachtest für Zweijährige eingesetzt. Die kindliche Sprachentwicklung kann als zuverlässiger Indikator für eine anregende und fördernde Lebensumwelt betrachtet werden. Somit sollten sich in einem nichtäquivalenten Kontrollgruppen-Design Unterschiede feststellen lassen. Als Drucksache 453/2015 Seite - 6 – Vergleichsgruppe soll eine ausreichend ähnliche Stichprobe herangezogen werden, die nicht am Bonussystem teilgenommen hat. 5.2.2. qualitativ-subjektive Daten Eine Selbsteinschätzung der teilnehmenden Eltern (Fragenbogen; eigener Entwurf) dient zur Bewertung des Bonussystems als (1) Strategie, z.B. „Ich habe wegen der Gutscheine teilgenommen.“ und/oder „Ich habe wegen der angebotenen Kurse teilgenommen.“ sowie (2) inhaltlich, z.B. „In den Kursen habe ich gelernt, wie ich die Sprachentwicklung meines Kindes fördern kann.“ oder „Mir ist klar geworden, wie wichtig es ist, alle Vorsorgeuntersuchungen einzuhalten.“ Darüber hinaus können auf diese Weise Marketing-spezifische Daten erhoben und ausgewertet werden, z.B. „Wie sind Sie auf das Bonussystem aufmerksam geworden?“ 6. Ausblick Sofern sich das Bonussystem als zielführendes Instrument der Frühen Hilfen bewährt, sollte eine dauerhafte Anwendung in Erwägung gezogen werden. Anlage: AQuaFaM. „Ansätze zur Erhöhung der Anregungsqualität der Familien. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Projekt „Chancenreich Herford e.V.“ Anlage(n): (1) AQuaFam - Evaluation "Chancenreich Herford e.V."