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Beschlussvorlage (Personalausstattung Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 456/2013 Erstellt am: 15.11.2013 Aktenzeichen: II/32 Verfasser/in: Friedhelm Seibel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Personalausstattung Außendienst im Amt für öffentliche Ordnung Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD-Fraktion / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 456/2013 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat die Einrichtung von einer oder mehrerer zusätzlichen Stellen zur Verstärkung des allgemeinen Außendienstes im Amt für öffentliche Ordnung. Die Festlegung über die Zahl der Erhöhung folgt nach Beratung. alternativ Der HFA empfiehlt dem Rat, die Verstärkung des allgemeinen Außendienstes im Amt für öffentliche Ordnung abzulehnen. Erläuterungen Der HFA hat sich am 17.9.2013 mit der Verwaltungsvorlage 297/2013 zur Aufgabenbeschreibung/Personalausstattung des Außendienstes im Amt für öffentliche Ordnung auseinandergesetzt. Die Verwaltung wurde um eine detailliertere Ausarbeitung gegeben (Aufgabenstellung und Fallzahlen), die Grundlage einer Beratung und ggf. Beschlussfassung zum Stellenplan 2014 sein könnte. Bei den Zahlenangaben handelt es sich um qualifizierte Schätzungen. Im Kern geht es um den allgemeinen Außendienst (Stand: 1 Kraft in Vollzeit), der separat betrachtete Bereich des Verkehrsaußendienstes ist nach Verwaltungsauffassung auskömmlich mit 3 Kräften bei 2,23 Vollzeitäquivalenten besetzt. Allgemeine Außendiensttätigkeiten (Schwerpunkte) Personen- bzw. Aufenthaltsermittlungen für das EMA bzw. Straßenverkehrsämter Die Einwohnermeldeabteilung erreichen vielfältige Anfragen von Behörden, Institutionen, Anwälten etc. zu tatsächlichen Aufenthalten von Personen, die postalisch nicht erreicht werden aber weiter unter der genannten Anschrift gemeldet sind. Es wird um örtliche Ermittlung gebeten. Konkret begibt sich der Außendienst zur angegebenen Adresse und trifft vor Ort Feststellungen: a) die Person wird angetroffen (ggf. fehlt ein Hinweis auf Klingel oder Briefkasten) b) die Person wird nicht angetroffen, Nachbarn/Vermieter bestätigen aber, dass der Gesuchte noch da wohnt c) die Person wird nicht angetroffen, Nachbarn/Vermieter bestätigen aber, dass der Gesuchte ausgezogen sei, günstigstenfalls mit neuer Anschrift. Es erfolgt bislang keine Erhebung der Fallzahl. Aufnahme und Überwachung von abgemeldeten Fahrzeugen bzw. abgelaufenem TÜV, Ölverlust oder sog. Schrottautos Hinweisen aus der Bevölkerung, eigenen Erkenntnissen und Mitteilungen der Polizei wird nachgegangen. Die Prüfung vor Ort dient der Bestätigung und Dokumentation etwaiger Verstöße. Bei Fahrzeugen, die wegen des Zustandes oder aus rechtlichen Gründen (entsiegelte Kfz) nicht am Verkehr teilnehmen dürfen, wird eine orangefarbene Plakette angebracht, die den Halter auffordert, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen aus dem Verkehrsraum zu entfernen. Dies ist zu kontrollieren und dann ggf. Weiteres zu veranlassen (Abschleppen, Entsorgung). Durchschnittlich werden jährlich 150 – 180 Kfz. gemeldet bzw. überprüft, in ca. 15 Fällen führt das Verfahren letztlich zu Abschleppvorgängen bis hin zur Verwertung mit einem Zeitaufwand für den Außendienst von ca. 200 Stunden. Vorlage Nr.: 456/2013 . Seite 3 / 5 Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes NRW Hinweisen auf ggf. nicht gemeldete Hunde (große oder sog. gefährliche Hunde) wird anlassbezogen über die örtliche Ermittlung nachgegangen. Es erfolgt bislang keine Erhebung der Fallzahl. Jugendschutzkontrollen (intensiviert im Karneval)  Aushang des Jugendschutzgesetzes wird überprüft (vorhanden, gut sichtbar oder an versteckter Stelle?)  Verkaufskontrollen (Märkte, Kioske)  Begleitung von Karnevalsveranstaltungen In die Jugendschutzkontrollen an Karneval sind neben allen Außendienstkräften auch die Sachbearbeitung, die Abteilungsleitung und Amtsleitung eingebunden. Zusätzliche Verstärkung erfolgt durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Sicherheitsfirmen. Nichtraucherschutzkontrollen in Gaststätten, Spielhallen, Festzelten, etc. Erfolgt anlassbezogen bei konkreten Hinweisen. Örtliche Ermittlungen im Rahmen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW  Lärm- oder Geruchsbelästigungen  Abbrennvorgänge (Schlagabraum, Brauchtumsfeuer, etc.)  Tierlärm Zunehmende Zahl von Anzeigen und Beschwerden wegen Belästigung durch Rauchentwicklung und Gerüche. Dies geht einher mit der Zunahme holz- oder brikettbefeuerter Kaminöfen in der Folge steigender Energiepreise. Die Bestätigung der Belästigung ist nur bei Betrieb der Kleinfeuerungsanlage möglich. Hinweise auf Abbrennvorgänge in Zusammenhang mit Abbrucharbeiten an altem Baubestand werden aufgenommen und zur Beweissicherung sofort nach Kenntnis aufgegriffen. Es handelt sich um Einzelfälle. Überwachung erteilter Sondernutzungsgenehmigungen (Dauer/Umfang) Die in der Regel zeitlich befristeten Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen werden nach Ablauf der Genehmigung überprüft. (Sind Plakate entfernt worden, Baustofflagerung beendet, Gerüste rückgebaut? etc.). Da teilweise flächendeckend (Plakatierungen) das gesamte Stadtgebiet überprüft werden müsste, kann die Kontrolle nur stichprobenhaft sein. Vorlage Nr.: 456/2013 . Seite 4 / 5 Überprüfung von Gewerbebetrieben (An-/Ab- und Ummeldungen) Erfolgt anlassbezogen bei konkreten Hinweisen, Anfragen von Behörden und Institutionen. Ca. 50 Fälle pro Jahr mit einem Zeitaufwand von ca. 50 Stunden. Kontrollen von Gaststätten/Imbissstuben Alkoholausschank Konzession Die regelmäßige Überwachung/Kontrolle erfolgt wegen fehlender Personalressourcen derzeit nicht. Kontrollen von Spielhallen Alkoholausschank Sperrzeit ab 01.00 Uhr nachts Die Überwachung/Kontrolle der Spielhallen erfolgt wegen fehlender Personalressourcen derzeit nicht. Hausdurchsuchungen mit der Polizei/Kripo oder dem Hauptzollamt als Durchsuchungszeuge Durchschnittlich 20 Termine im Jahr mit einem Gesamtzeitaufwand von rund 60 Arbeitsstunden. Unterstützung bei den Wahlen, inklusive Wahlvorbereitung Die zunächst automatisierte Zustellung der Wahlbenachrichtungen führt in der Folge zu Postrückläufen, das Gros infolge von Meldeversäumnissen. Der Außendienst unterstützt das Wahlamt bei der Ermittlung von Anschriften und der Zustellung von Wahlunterlagen. Zeitaufwand ca. 2 Arbeitswochen pro Jahr, in dem eine „größere“ Wahl (Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunal- oder Europawahl) stattfindet. Vorprüfung von Örtlichkeiten anlässlich von Anträgen auf verkehrliche Anordnungen nach §§ 44/45 StVO (Umzüge, Baustellen, Gerüststellung) Die in den Anträgen gemachten Angaben sind vom Außendienst einzelfallabhängig nach Weisung des Innendienstes in der Örtlichkeit dahingehend zu überprüfen, ob die Vorstellung des Unternehmers ggf. zu verkehrlichen Problemen führen kann. Der Ist-Zustand in der Örtlichkeit wird dokumentiert, ggf. kommentiert und der sachbearbeitenden Stelle zur weiteren Auswertung und Bearbeitung weitergereicht. Durchschnittlich 200 Prüfungen vor Ort mit einem Aufwand von ca. 100 Zeitstunden. Die derzeit beschäftigte Kraft ist mit den zugewiesenen Aufgaben ausgelastet. Eine Intensivierung von Kontrollen hin zu einer regelmäßigen Kontrolltätigkeit, die Aufnahme von zusätzlichen, erforderlichenfalls ganzjährigen, Kontrollen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen oder des Abteiparks in Brauweiler, der ordnungsbehördlichen Begleitung von Veranstaltungen, die in der Vergangenheit Aufmerksamkeit durch Begleiterscheinungen wie überhöhter Alkoholkonsum und hieraus resultierende Ruhestörungen, Sachbeschädigungen erreicht haben (Maifeste, Abifeten, Halloween, ggf. Vorlage Nr.: 456/2013 . Seite 5 / 5 zunehmend facebookparties, Spontanfeten nach Wetterlage) ist nur über eine personelle Verstärkung erreichbar. Verwaltungsseitig wird eine Lösung darin gesehen, dass eine im Umgang mit den Konfliktlagen spezifisch geschulte Person mit Verwaltungsausbildung gewonnen werden sollte, die dann ordnungspartnerschaftlich - mit der örtlichen Polizei und je nach erwartetem Aufwand durch Fremdkräfte von Sicherheitsunternehmen – unterstützt, den Forderungen der Bevölkerung nach mehr Schutz und Ordnung durch Präsenz begegnen könnte. Dies setzt eine gemeinschaftliche Konzeption und Abstimmung mit der Polizeibehörde voraus. Zu den Auswirkungen der Aufstockung im Außendienst auf den Innendienst verweist die Verwaltung auf die Ausführungen in der Vorlage 297/2013.