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Vorlage (Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge (Vorlage 477/2015) Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 21.10.2015 hier: Beantwortung der Fragen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
160 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Vorlage (Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge (Vorlage 477/2015)
Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 21.10.2015
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Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 21.10.2015
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Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 21.10.2015
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Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 21.10.2015
hier: Beantwortung der Fragen)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 50 Zimmermann Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 02.11.2015 500/2015 (477/2015) Betreff Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge (Vorlage 477/2015) Bezug: Anfrage der Fraktion LINKE & PIRATEN vom 21.10.2015 hier: Beantwortung der Fragen Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Vorlage 383/2015 erfolgten seitens der Verwaltung erste Informationen zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge. Am 23.10.2015 reichte die Fraktion LINKE & PIRATEN eine Anfrage zur Vorlage 383/2015 aus mehreren Einzelfragen/Anregungen bestehend (Vorlage 477/2015) ein, zu denen im Folgenden Stellung genommen wird. 1. Frage/Anregung: Der Beschluss der Bürgermeister (der Vertrag o.ä.) zum 01.01.2003 sollte dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Antwort der Verwaltung: Die Vereinbarung im Rhein-Erft-Kreis über die Pauschalierung der Krankenhilfekosten im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist als Anlage beigefügt. 2. Frage/Anregung: Es sollte dargelegt werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Bürgermeister die Vereinbarung getroffen haben. Drucksache 500/2015 Seite - 2 – Antwort der Verwaltung: Die Vereinbarung ist am 01.03.2003 in Kraft getreten. Bereits seit dem Jahr 1996 wurde im Rahmen der regelmäßigen Sozialdezernentenkonferenzen eine solche Vereinbarung thematisiert. Die freiwillige Pauschalierung wurde im Sozialausschuss, Hauptausschuss und Rat der Stadt Brühl in 2002 beschlossen (99/98c). Zur Information sei erwähnt, dass beispielsweise die Kommune Erftstadt im 4. Quartal 2014 allein 2 Personen mit Kosten in Höhe von 31.000,00 € bzw. 58.000,00 € abgerechnet hat. Die Stadt Pulheim im 3. Quartal 2013 für eine Person 103.000,00 €. Ohne freiwillige Pauschalierung wären diese Kosten ausschließlich dieser Kommune angelastet worden. 3. Frage: Besteht nach dem Konnexitätsprinzip (Art. 78 Abs. 3 Verfassung NRW, 104a GG) die Verpflichtung des Landes NRW, die erforderlichen Geldmittel für die Gesundheitskarte zu übernehmen? Antwort der Verwaltung: Die Krankenhilfekosten resultieren aus der Leistungspflicht nach § 4 und ergänzend nach § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In NordrheinWestfalen führen die Kommunen das AsylbLG in eigener Zuständigkeit als pflichtige Selbstverwaltungsangelegenheit durch und entscheiden eigenverantwortlich und nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Leistungsgewährung. Die Einführung der Gesundheitskarte ist freiwillig und wird vom Land Nordrhein-Westfalen nicht erstattet. 4. Frage: Wie und ggf. in welcher Höhe erfolgt bislang eine Erstattung der Krankheitskosten durch das Land NRW? - Oder bleiben die Städte auf den Krankheitskosten sitzen? Antwort der Verwaltung: Die Krankenhilfekosten sind, wie alle Leistungen nach dem AsylbLG, von der Kommune zu tragen. Eine Kostenerstattung erfolgt lediglich im Rahmen der Pauschale gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz. Übersteigen die Krankenhilfekosten einen Betrag von 70.000 € (außergewöhnliche Krankheitskosten), ist seit 2014 eine Kostenerstattung nach § 4c FlüAG in Fällen nach § 2 FlüAG möglich. In diesen Fällen wird der Differenzbetrag zwischen den Gesamtkosten und dem Betrag von 70.000 € vom Land auf Antrag erstattet. Diese Einnahmen werden im Rahmen der Solidarität im Rhein-ErftKreis wiederum auf alle kreisangehörigen Kommunen verteilt. 5. Frage: Welche Kosten der Gesundheitsversorgung sind in den letzten Jahren 2013 und 2014 jeweils angefallen? a) Absolut im Jahr? b) Im Durchschnitt pro Person (Asylbewerber/Flüchtling etc.)? Antwort der Verwaltung: Nachstehend erfolgt eine Aufstellung der Krankenhilfekosten der Jahre 2013 und 2014 sowie des laufenden Jahres 2015 bis Juli. Zu beachten ist, dass ergänzende Kosten nach § 6 AsylbLG nicht dargestellt werden können, da sie haushaltstechnisch nicht separat erfasst werden. Zudem sind die Kosten der Personen nicht enthalten, die nach § 2 AsylbLG analog SGB XII nach § 264 bereits über eine Seite - 3 – Drucksache 500/2015 Krankenkasse Krankenhilfeleistungen erhalten. Ebenso Versicherungsbeiträge für pflichtversicherte Leistungsbezieher erfasst. wenig werden Krankenhilfeabrechnung Quartal I/2013 II/2013 III/2013 IV/2013 Summe Kosten 56.524,83 € 35.822,96 € 54.696,96 € 28.391,17 € Verwaltungskosten 3.391,49 € 2.149,38 € 3.281,82 € 1.703,47 € I/2014 II/2014 III/2014 IV/2014 Summe 44.472,94 € 48.733,22 € 63.675,67 € 41.089,82 € 2.668,38 € 2.923,99 € 3.820,54 € 2.465,39 € I/2015 II/2015 Jul 15 Summe 76.044,79 € 59.935,08 € 24.194,03 € 4.562,69 € 3.596,10 € 1.451,64 € Gesamtkosten Fälle 59.916,32 € 55 37.972,34 € 50 57.978,78 € 68 30.094,64 € 58 185.962,08 € 231 47.141,32 € 76 51.657,21 € 75 67.496,21 € 84 43.555,21 € 80 209.849,95 € 315 80.607,48 € 101 63.531,18 € 117 25.645,67 € 97 169.784,33 € 315 Durchschnittliche Fälle Kosten 1.089,39 € 759,45 € 852,63 € 518,87 € 57,75 805,03 € 620,28 € 688,76 € 803,53 € 544,44 € 78,75 666,19 € 798,09 € 543,00 € 264,39 € 105 539,00 € 6. Frage: Mit welchen Ausgaben ist im Jahr 2015 zu rechnen? Absolut im Jahr? Im Durchschnitt pro Person (Asylbewerber/Flüchtling etc.)? Antwort der Verwaltung: Ab Juli 2015 erfolgen die Krankenhilfeabrechnungen durch den Rhein-Erft-Kreis monatlich. Die bisherigen Kosten sind in oben stehender Tabelle dargestellt. Die voraussichtlichen Kosten für 2015 betragen, wie im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dargestellt, voraussichtlich 345.000,00 €. Es handelt sich jedoch lediglich um eine Schätzung, die von der Anzahl der Flüchtlinge und deren individuellem Krankheitsbild abhängt. Eine Berechnung der Kosten je Person ist aufgrund dessen nicht möglich. 7. Frage: Lässt sich der personelle Aufwand (Zeitaufwand und Kosten) in der Verwaltung in diesem Zusammenhang darstellen/abschätzen? Drucksache 500/2015 Seite - 4 – Antwort der Verwaltung: Der personelle Aufwand lässt sich nicht abschätzen. Die beiden Sachbearbeiterinnen, die für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG zuständig sind, stellen jedoch zu den Öffnungszeiten täglich entsprechende Krankenscheine aus. Anlage(n): (1) Vereinbarung im Rhein-Erft-Kreis über die Pauschalierung der Krankenhilfekosten im AsylbLG