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Vorlage (3.Änd.Hundesteuersatzung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Vorlage (3.Änd.Hundesteuersatzung)

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Inhalt der Datei

3. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Brühl vom … Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.2.2015 (GV NRW S. 208) und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung vom … folgende Satzung beschlossen: Artikel I § 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Steuerpflichtigen oder mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 98,00 € b) zwei Hunde gehalten werden 122,00 € je Hund c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden 148,00 € je Hund. Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.