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Vorlage (Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Vorlage (Tagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz) Vorlage (Tagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Hempel 51 13 01 13.10.2015 432/2015 Betreff Tagesbetreuung in Einrichtungen hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Elternmitwirkung in den einzelnen Kindertageseinrichtungen sowie auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene hat der Landesgesetzgeber in § 9a ff. KiBiz geregelt (Anlage). Zweck des Zusammenschlusses ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe. Daraus ergibt sich, dass es sich nicht nur um eine Interessensvertretung gegenüber dem örtlichen Jugendamt handelt, sondern auch gegenüber den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden,Elterninitiativen und sonstigen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen. Da es neben dem Jugendamtselternbeirat noch die Beiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen gibt, kann der Jugendamtselternbeirat vor allem Angelegenheiten erörtern, die für mehrere oder alle Kindertageseinrichtungen gelten.Dies können z.B. Betreuungsbedarfe der Eltern und Wünsche zum pädagogischen Angebot sein, die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge, fachliche Initiativen sowie Projekte von allen oder mehreren Kindertageseinrichtungen. Die letztendliche Entscheidung in diesen Angelegenheiten wird nach der Beteiligung des Jugendamtselternbeirates vom Jugendhilfeausschuss bzw. von den Trägern der Kindertageseinrichtungen getroffen. Am 03.11.2015 waren alle Brühler Elternbeiräte zu der konstituierenden Sitzung für die Wahlperiode 2015/2016 durch das Jugendamt eingeladen. Die Vorstandswahl erbrachte folgendes Ergebnis: Drucksache 432/2015 1. Vorsitzende: Frau Susen Reusch (Kath. Tageseinrichtung St. Pantaleon Badorf) 2. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Martin Gies (Ev. Tageseinrichtung „Unterm Regenbogen“) 3. Frau Yvonne Thomas (Inklusives Famlienzentrum ASB Sonnenkäfer) 4. Frau Christina Beitz (Kath. Tageseinrichtung St. Matthäus) Der Jugendamtselternbeirat übt seine Tätigkeit für ein Jahr bis zur Neuwahl aus. Die Mitgliedschaft endet, wenn das Kind der/s Erziehungsberechtigten eine Kindertageseinrichtung nicht mehr besucht. Anlage(n): (1) Auszug aus dem Kinderbildungsgesetz Seite - 2 –