Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Hempel
51 13 01
13.10.2015
432/2015
Betreff
Tagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Elternmitwirkung in den einzelnen Kindertageseinrichtungen sowie auf
Jugendamtsbezirks- und Landesebene hat der Landesgesetzgeber in § 9a ff. KiBiz
geregelt (Anlage).
Zweck des Zusammenschlusses ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den
Trägern der Jugendhilfe. Daraus ergibt sich, dass es sich nicht nur um eine
Interessensvertretung gegenüber dem örtlichen Jugendamt handelt, sondern auch
gegenüber den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden,Elterninitiativen und sonstigen freien
Trägern von Kindertageseinrichtungen.
Da es neben dem Jugendamtselternbeirat noch die Beiräte der einzelnen
Kindertageseinrichtungen gibt, kann der Jugendamtselternbeirat vor allem
Angelegenheiten erörtern, die für mehrere oder alle Kindertageseinrichtungen gelten.Dies
können z.B. Betreuungsbedarfe der Eltern und Wünsche zum pädagogischen Angebot
sein, die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge, fachliche Initiativen sowie Projekte von
allen oder mehreren Kindertageseinrichtungen.
Die letztendliche Entscheidung in diesen Angelegenheiten wird nach der Beteiligung des
Jugendamtselternbeirates vom Jugendhilfeausschuss bzw. von den Trägern der
Kindertageseinrichtungen getroffen.
Am 03.11.2015 waren alle Brühler Elternbeiräte zu der konstituierenden Sitzung für die
Wahlperiode 2015/2016 durch das Jugendamt eingeladen.
Die Vorstandswahl erbrachte folgendes Ergebnis:
Drucksache 432/2015
1. Vorsitzende: Frau Susen Reusch (Kath. Tageseinrichtung St. Pantaleon Badorf)
2. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Martin Gies (Ev. Tageseinrichtung „Unterm
Regenbogen“)
3. Frau Yvonne Thomas (Inklusives Famlienzentrum ASB Sonnenkäfer)
4. Frau Christina Beitz (Kath. Tageseinrichtung St. Matthäus)
Der Jugendamtselternbeirat übt seine Tätigkeit für ein Jahr bis zur Neuwahl aus.
Die Mitgliedschaft endet, wenn das Kind der/s Erziehungsberechtigten eine
Kindertageseinrichtung nicht mehr besucht.
Anlage(n):
(1) Auszug aus dem Kinderbildungsgesetz
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