Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
16.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
32
Becke
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30.09.2015
390/2015
Betreff
Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler
Schlosskonzerte e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KK 25020000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
i.V. Brandt
Brandt
Mülhens
Becke
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Bürgermeister zum Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem
Land NRW, betreffend der Förderung des Vereins Brühler Schlosskonzerte e.V..
Erläuterungen:
Das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen
Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz - KFG - NRW) ist am 24. Dezember
2014 in Kraft getreten.
In § 30 KFG (s. Anlage) ist die Möglichkeit aufgezeigt, dass nunmehr zwischen dem Land
NRW und der Kommune eine Fördervereinbarung abgeschlossen werden kann.
Ziel ist eine mittelfristige Erhaltung von kommunalen und nichtkommunalen
Kultureinrichtungen (§ 30 Satz 2 KFG). Ein Förderzeitraum von 3 - 5 Jahren ist
vorgesehen.
Voraussetzungen für eine solche Fördervereinbarung sind:
1.
2.
3.
Langfristige Förderung durch die Kommune.
(bereits bestehende) Förderung durch das Land NRW.
Beantragung der Fördervereinbarung durch die Kultureinrichtung.
Diese Voraussetzungen zu 1. und 2. sind derzeit bereits erfüllt. Die Beantragung zu 3. ist
lediglich formeller „Natur“, da der Verein Brühler Schlosskonzerte e.V. diesen Antrag
gerne stellen wird.
Drucksache 390/2015
Seite - 2 –
Das Land NRW fördert den Verein Brühl Schlosskonzerte e.V. mit jährlich 150.000 €, so
dass mit der Fördervereinbarung die mittelfristige Erhaltung des Vereins sichergestellt
werden könnte.
Voraussetzung für den Abschluss der Fördervereinbarung wäre allerdings ebenso, dass
auch die Stadt Brühl ihre Förderung in dem Förderzeitraum zusichert.
Der Zuschuss an den Verein Brühl Schlosskonzerte e.V. beträgt derzeit 4.600 EURO/Jahr.
Der Bürgermeister schlägt dem Rat vor, den Abschluss einer entsprechenden
Fördervereinbarung mit dem Land NRW zum Erhalt des Vereins Brühl Schlosskonzerte
e.V. zu schließen.
Anlage(n):
(1) Auszug aus dem KFG § 30