Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Kulturfördergesetz NRW: hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V. )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
16.11.15, 18:26
Vorlage (Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.
) Vorlage (Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.
)

öffnen download melden Dateigröße: 98 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 32 Becke Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30.09.2015 390/2015 Betreff Kulturfördergesetz NRW: hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KK 25020000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle i.V. Brandt Brandt Mülhens Becke Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Bürgermeister zum Abschluss einer Fördervereinbarung mit dem Land NRW, betreffend der Förderung des Vereins Brühler Schlosskonzerte e.V.. Erläuterungen: Das Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Kulturfördergesetz - KFG - NRW) ist am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten. In § 30 KFG (s. Anlage) ist die Möglichkeit aufgezeigt, dass nunmehr zwischen dem Land NRW und der Kommune eine Fördervereinbarung abgeschlossen werden kann. Ziel ist eine mittelfristige Erhaltung von kommunalen und nichtkommunalen Kultureinrichtungen (§ 30 Satz 2 KFG). Ein Förderzeitraum von 3 - 5 Jahren ist vorgesehen. Voraussetzungen für eine solche Fördervereinbarung sind: 1. 2. 3. Langfristige Förderung durch die Kommune. (bereits bestehende) Förderung durch das Land NRW. Beantragung der Fördervereinbarung durch die Kultureinrichtung. Diese Voraussetzungen zu 1. und 2. sind derzeit bereits erfüllt. Die Beantragung zu 3. ist lediglich formeller „Natur“, da der Verein Brühler Schlosskonzerte e.V. diesen Antrag gerne stellen wird. Drucksache 390/2015 Seite - 2 – Das Land NRW fördert den Verein Brühl Schlosskonzerte e.V. mit jährlich 150.000 €, so dass mit der Fördervereinbarung die mittelfristige Erhaltung des Vereins sichergestellt werden könnte. Voraussetzung für den Abschluss der Fördervereinbarung wäre allerdings ebenso, dass auch die Stadt Brühl ihre Förderung in dem Förderzeitraum zusichert. Der Zuschuss an den Verein Brühl Schlosskonzerte e.V. beträgt derzeit 4.600 EURO/Jahr. Der Bürgermeister schlägt dem Rat vor, den Abschluss einer entsprechenden Fördervereinbarung mit dem Land NRW zum Erhalt des Vereins Brühl Schlosskonzerte e.V. zu schließen. Anlage(n): (1) Auszug aus dem KFG § 30