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Vorlage (Förderung der Beschäftigung und der Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten in der Verwaltung Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 17.08.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
18.11.15, 11:20
Aktualisiert
18.11.15, 11:20
Vorlage (Förderung der Beschäftigung und der Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten in der Verwaltung
Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 17.08.2015) Vorlage (Förderung der Beschäftigung und der Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten in der Verwaltung
Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 17.08.2015) Vorlage (Förderung der Beschäftigung und der Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten in der Verwaltung
Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 17.08.2015)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 02 Kilian Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 11.11.2015 514/2015 Betreff Förderung der Beschäftigung und der Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und Migranten in der Verwaltung Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 17.08.2015 Beratungsfolge Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, bei allen Neueinstellungen und besonders bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen, Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund verstärkt zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist die Bezeichnung ‚mit Migrationshintergrund‘ im Rahmen der Definition wie folgt zu verstehen: Zu den Menschen mit Migrationshintergrund (im weiteren Sinn) zählen nach der Definition im Mikrozensus "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil". Quelle: www.bamf.de Damit ist eine zahlenmäßige Erhebung im Rahmen der Statistik bspw. der Beschäftigten und/ oder der Auszubildenden kaum möglich. Bei Einstellung wird nicht abgefragt, wo die Eltern geboren bzw. ob und wann sie nach Deutschland eingereist sind. Drucksache 514/2015 Seite - 2 – Gefordert wird in der Beschlussvorlage, dass bei Neueinstellungen und besonders bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund verstärkt zu berücksichtigen sind. Zu beachten ist hierbei, dass sowohl Neueinstellungen als auch die Vergabe von Ausbildungsplätzen regelmäßig an die qualifizierteste Bewerberin bzw. den qualifiziertesten Bewerber erfolgen und nicht nach der Auswahl des Migrationshintergrundes, zumal dieser, wie o.a., nicht konkret messbar ist. Menschen in den nächsten Generationen verinnerlichen zwar viele Grundlagen interkulturellen Handelns und Verstehens, gelten aber aufgrund der o.g. Definition möglicherweise nicht mehr als Menschen ‚mit Migrationshintergrund‘. Bei der Stadt Brühl sind derzeit 688 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon haben 25 (= 3,63%) eine ausländische Staatsangehörigkeit und 32 (= 4,65 %) einen Migrationshintergrund, wobei hier auf die obigen Ausführungen verwiesen wird, sodass aufgrund mangelnder Abfragemodalitäten der Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund voraussichtlich bei mind. doppelt so vielen Beschäftigten gegeben ist. Die Stadt Brühl versieht alle externen Stellenausschreibungen mit dem Zusatz: „Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich willkommen“. Die Ausschreibungsinhalte messen sich an den Erfordernissen der entsprechenden Stelleninhalte. Das gilt ebenso für das Erfordernis von Fremdsprachenkenntnissen. Die Stellen werden nach Qualifikation und Befähigung vergeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in interkultureller Kompetenz geschult und haben teilweise auch entsprechende Zusatzqualifikationen. Solche Fortbildungen haben bereits umfassen stattgefunden und werden auch weiterhin stattfinden. Im Übrigen sind alle diese Maßnahmen im Integrationsplan erfasst, dessen Erstellung und Fortschreibung durch eine Lenkungsgruppe begleitet wird. Der Lenkungsgruppe gehören neben den geforderten Vertretern auch zahlreiche weitere Experten an. Aus der Lenkungsgruppe sind Arbeitsgruppen gebildet worden, denen weitere Fachleute angehören. Somit ist eine breite Mitbestimmung gewährleistet. Die Vorsitzende bzw. Mitglieder des Integrationsrates hat bzw. haben im Übrigen an den Arbeits- und Lenkungsgruppentreffen bereits teilgenommen und entsprechend mitgearbeitet. Die Fortschreibung des Integrationsplans wird in Kürze vorgelegt. Darin enthalten sind die von allen Beteiligten in Kooperation erarbeiteten Maßnahmen und Konzeptionen. Die Stadt Brühl hat zusätzlich – auch nach Beschluss des Integrationsrates, sowie des Rates der Stadt Brühl - im September die ‚Charta der Vielfalt‘ unterzeichnet. Es handelt sich dabei um die allen Beteiligten bekannte Selbstverpflichtung der Kommune. Drucksache 514/2015 Seite - 3 –