Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
26.11.2015
Erstellt
18.11.15, 11:20
Aktualisiert
18.11.15, 11:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
02
Kilian
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
11.11.2015
514/2015
Betreff
Förderung der Beschäftigung und der Ausbildungsbeteiligung von Migrantinnen und
Migranten in der Verwaltung
Bezug: Antrag von Herrn Ali Güvendi (Brühl International) vom 17.08.2015
Beratungsfolge
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Im Antrag wird die Verwaltung aufgefordert, bei allen Neueinstellungen und besonders bei
der Besetzung von Ausbildungsplätzen, Bewerberinnen und Bewerber mit
Migrationshintergrund verstärkt zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist die Bezeichnung ‚mit Migrationshintergrund‘ im Rahmen der Definition
wie folgt zu verstehen:
Zu den Menschen mit Migrationshintergrund (im weiteren Sinn) zählen nach der Definition
im Mikrozensus "alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Zugewanderten, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland
als Deutsche Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in
Deutschland geborenen Elternteil".
Quelle: www.bamf.de
Damit ist eine zahlenmäßige Erhebung im Rahmen der Statistik bspw. der Beschäftigten
und/ oder der Auszubildenden kaum möglich.
Bei Einstellung wird nicht abgefragt, wo die Eltern geboren bzw. ob und wann sie nach
Deutschland eingereist sind.
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Gefordert wird in der Beschlussvorlage, dass bei Neueinstellungen und besonders bei der
Besetzung von Ausbildungsplätzen Bewerberinnen und Bewerber mit
Migrationshintergrund verstärkt zu berücksichtigen sind.
Zu beachten ist hierbei, dass sowohl Neueinstellungen als auch die Vergabe von
Ausbildungsplätzen regelmäßig an die qualifizierteste Bewerberin bzw. den
qualifiziertesten Bewerber erfolgen und nicht nach der Auswahl des
Migrationshintergrundes, zumal dieser, wie o.a., nicht konkret messbar ist.
Menschen in den nächsten Generationen verinnerlichen zwar viele Grundlagen
interkulturellen Handelns und Verstehens, gelten aber aufgrund der o.g. Definition
möglicherweise nicht mehr als Menschen ‚mit Migrationshintergrund‘.
Bei der Stadt Brühl sind derzeit 688 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, davon
haben 25 (= 3,63%) eine ausländische Staatsangehörigkeit und 32 (= 4,65 %) einen
Migrationshintergrund, wobei hier auf die obigen Ausführungen verwiesen wird, sodass
aufgrund mangelnder Abfragemodalitäten der Anteil der Beschäftigten mit
Migrationshintergrund voraussichtlich bei mind. doppelt so vielen Beschäftigten gegeben
ist.
Die Stadt Brühl versieht alle externen Stellenausschreibungen mit dem Zusatz:
„Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich willkommen“.
Die Ausschreibungsinhalte messen sich an den Erfordernissen der entsprechenden
Stelleninhalte. Das gilt ebenso für das Erfordernis von Fremdsprachenkenntnissen.
Die Stellen werden nach Qualifikation und Befähigung vergeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in interkultureller Kompetenz geschult und
haben teilweise auch entsprechende Zusatzqualifikationen.
Solche Fortbildungen haben bereits umfassen stattgefunden und werden auch weiterhin
stattfinden.
Im Übrigen sind alle diese Maßnahmen im Integrationsplan erfasst, dessen Erstellung und
Fortschreibung durch eine Lenkungsgruppe begleitet wird. Der Lenkungsgruppe gehören
neben den geforderten Vertretern auch zahlreiche weitere Experten an.
Aus der Lenkungsgruppe sind Arbeitsgruppen gebildet worden, denen weitere Fachleute
angehören. Somit ist eine breite Mitbestimmung gewährleistet.
Die Vorsitzende bzw. Mitglieder des Integrationsrates hat bzw. haben im Übrigen an den
Arbeits- und Lenkungsgruppentreffen bereits teilgenommen und entsprechend
mitgearbeitet.
Die Fortschreibung des Integrationsplans wird in Kürze vorgelegt. Darin enthalten sind die
von allen Beteiligten in Kooperation erarbeiteten Maßnahmen und Konzeptionen.
Die Stadt Brühl hat zusätzlich – auch nach Beschluss des Integrationsrates, sowie des
Rates der Stadt Brühl - im September die ‚Charta der Vielfalt‘ unterzeichnet. Es handelt
sich dabei um die allen Beteiligten bekannte Selbstverpflichtung der Kommune.
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