Daten
Kommune
Inden
Größe
4,9 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
25.08.11, 20:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gemäß den
in Anlage dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ wird, wie im beiliegenden
Übersichtsplan dargelegt, geändert.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ und der geänderte
Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt. Die geänderten Entwürfe
des Planes (bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen) und der
Begründung werden gemäß § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die Dauer der
Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Die Träger öffentlicher Belange sind über die
erneute öffentliche Auslegung zu informieren.