Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,3 MB
Datum
17.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
IA TV
02.07.2013
§tadt Pulheim
Herrn Bürgermeister F. Keppeler
Rathaus
Steinstraße
50259 Pulheim
I
r. JUL|20ß
Bcbauungsplan Nr. l12 Sintbern
Sehr geehrter Herr Keppeler,
hiermit legen wir, die Unterzeichner, Widerspruch zum Bebauungsplan Nr.
I
l2 Sinthern ein.
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.09.2012
den Aufstellungsbcschluss für den BP ll2 Sinthern, beschleunigtes
Verfahren, beschlossen. In der Erläuterung wird von ,verhältnismäßig
großen Grundstücken, die als nicht mehr zeitgemäß angeseben werden
können' gesprochen. Auf Seite 5 der Vorlage 25012012 heißt es unter 6.1.2
,,die Grundflächenzahl wird durchgängig mit dem...höchstzulässigen Maß
von 0,4 festgesetzf.
In der Vorlage hei0t es unter Punkt 5. ,Mit dem BP l12 Sinthern werden die
bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine sinnvolle Weiterentwicklung in
einem bestehenden Wohnquartier in Sinthern geschalfen.. Dieses
Wohnquartier besteht aber nicht nur aus dem kleinen Teil, wie im BP ll2
vorgesehen, sondern dazu gehören !9!g!g Seiten der Straßen ,An der
Wasserkaul', der komplette Wacholderweg, Ligusterweg, Espenweg, Am und
Zum Birkengraben sowie der komplette Erlenweg. Dieses Wohnquartier wird
durch die Straßen An der Wasserkaul und Zum Birkengraben erschlossen.
Nach der Bürgerversammlung am l2.Juni 2013 wurde klar, dass die
Mehrheit der Anwohner
l.
die Anderung von ,,Reinem Wohngebiet* in ,,Atlgemeines
Wohngebief' ablehnt
2. die Übcrbaubarkeit von 0,4 wird ats zu groß empfunden.
Die Möglichkeit kleinerer Anbauten z.B. Wintergärten soll aber
gegebcn werden.
Bei der Bürgenersammlung haben die Anwesenden ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass sie hierher gezogetr sind, weil die Grundstücke etwas
größer sind als in Neubaugebieten.
Der Charme dieses Wohnquartiers sind die gro0züsieen Grundstücke.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Unterzeichner begrüßen ausdrücklich das Bcmühen der Verwaltung um
Einigung, bitten aber darum, die Wünsche der Anwohner zu respektieren.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Unterschriftenlistel{
S/
U^^\rroÄ.^lto"^
Fraktionen z. K.
Pulheim-sinthem BP I l9 Bärgervcrsammlung
Hatting, Sandra
Von:
Ritter, Ralf
G.r.nd.t
Dienstag, 2. Juli 201317:04
An:
B.treff:
Höschsn, Martin; Hatling, Sandra
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wG: Pulhoim-Sinthom BP I 19 Bürgervorsammlung
z.K.
ha: m.d.B. um Eingangsbestätigung
'?!.. 1at
Yon:
Gesendcü DEn@, 2. Juli 2013 14:14
An3 Ritter, Raf; Brozio, Christoph
Cc: frank.keppel€r@pullleim.de
8eüaft Pulheim-sinthem BP 1 19 ElürgErversammlung
5€hr Seehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die zustellung der Niederschrift der Bür8erversammlung vom 12.06.2013
einschließlich der Anlagen 1, 2, 3, und 4.
Wir möchten feststellen, dass wir, ebenso wie die üb€rwähigende, repräsentative Mehrheit der
Bürgerversammlun& die Umwandlung des quartiers von einem reinen Wohngebiet zu einem
allgemeinen wohngebiet explizit ablehnen.
Die Gründe dafür sind die langjähriEen positiven Erfahrungen die wir mit dem Quanier-Status
gemacht haben und die wir nicht durch Einzelinteressen 8eändert hab€n mtichten.
Der Verlauf der Bü€erversammlung zeigte eindeuti& dass der Wille der Bürger die Beibehaltung
des wohngebietes als reines wohngebiet im BP 119 Sinthem ist.
Dieses ist das votum der Bür8et an den Umwelt - und PlanunSsausschuss, welches wir bei der
Ratsentscheidung akzeptiert s€hen möchten.
Ps. Gespräche die nach der Beendigung der Bürgerversammlung 8eführt wu.den sind uns und
den meisten VersammlunBstealnehmem nicht bekannt, finden skh aber in der Niederschrift als
Eestandteil der 8ürgerversammlung ohne Namensnennung wieder. ( S.8, Absatz 7 )
Mit freundlichem GntP
03.07.2013
I
TS
tV
8&aa,a Burgeimirrr
-
9. JUL| 2013
,/.eß
2.
ru
Sudt hdheim
Herm Frank Keppeler
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Pulheim,08.07.20l3
BP l12 Sintbern
Sehr gachncr Hcn Kcppclcr,
hiemit lege ich Widenpruch zum Bcbauungplan BP I 12 ein.
Mein Widerspruch richtct sich nicht im Gcnerellen a.r dcm von lhrcn Mitarbcitem am 12.06.2013 auf
der Btlrgcrversammlung yorgestclftcn Andcrungen, sondern nur gegen einzelne punktc:
Die Höbc der Einfriedung mir 1,0 m an der B0rgerstcit§€itc ist cindcrtig
at
niedrig bcmessen. Die meisten llluscr sind so angeordoct, dass sich die Terrasse
aufder linken Hautscite bcfrndcr und somit ein freicr Blick von dcr Sbaßc bzw.
dem Bllrgcrsteig auf das Gnmdstttck statfur&n könnte. Da bcrcis einigc
Bcwohner anm Blickschutz Heckcn bzw. Zaunanlagen installiert habcn, die
dcutlich höhcr sind als I m, ist die von Ihncn vorgcschlagenc Einfricdung
enrgcgen bestcherder Maßnahmen. Hicr solltc cinc Frcigabe von mind. 1,8 m
Bauhöhe ge$anet sciq und anar bereis aufdcr GrundstOcksgcnze.
Die von Ihnen vorgesehen Zwanpbcgr0nung im vorderen Gartcnbaeich,
festgelegl auf5 m, ist völlig inekzeptabel. Im weiter€n Straßcnverlaufdes
Erlcnwegs, sowic aufder Brauweilcrsfassc sind Bebauungcn bcrcits komplen
ohn€ Begrünung cntstarden. Teilwcise sind im Vorgartcn Carporß bzw.
Stellpllue vorhanden.
Anbaulen im Bereich der bestehenden B€bauung dllrfcn nur als Flachdrh
,€alisicrt wcrdcn. Dics cntspricht nicht bqeits existicr€rdcr Bcbauung (siche
und Ihrem eigcnem Flycr), übrigcß beidc mit Baugcnchnigung
dcr Stadt Pulhcim.
weiteftin möchtc ich anmcrkeq dass ich Ende Mai 2013 eiß telcfonischc Anfrlgc bcin Baü- urtd
Planungssmt beztglich dcr Errichong cines Carports gestellt habc, in dcm mir mitgctcih wurdc, .t.cs
dic Errichrung cin6 Stcllphtzcs vor dcm Haus nicht mchr möglich wlrc.
Die Bcgr0ndung scincrzeit war, dass der Bcbauungsplan zwischcnzitlich geändcrt wäre utl6 nur noch
die formale zustimmung des Planungsausschusses fchlen w0rde. was mirjcdoch niclrt gesagt wurde,
dass noch cirrc B{lrgcrversammlung aussteht und das Ergebnis noch vollkommen offcn isc
Scitc I von 2
Diese Aussage Ihrcs Miurbciters is aus nrelner Sicht vorschnell gewescq wahrschcinlich diente sie
nur, cinen unwisscndcn Bllrgcr schncll abanspeiscn.
Man schlug mir vor, ich k6mtc ja links ncbcn dem Haus eine Garagc mit s m Zufalutswcg crrichtcn.
Meine Einwändc, dass sich an dieser stellc meinc Tcrrassc bcftrdc und ich nicht auf einc Marcr
schauen wollte und die Errichtung des c&ports d!fflr diene, dass mcin Auto von dcr straßc klme (in
l2 Monatcn bercits zwci Diebsühlc bzw. Sachbeschrdigungen) bocindnrclce Ihrcn Mitarücicr in
keinsler Weisc.
lch bitte daher nochmals um Prüfung einer Baugenchmigung fftr dic Enichtung cincs carpors direkt
vor dem bestchcndcn Gcbäudc. Das carpofi w(hde sich harmonisch in dic bcrrits vorhandcnc
Bcbauung einfOgen (Carport bereis gegcnübcr vorhanden;
) und keinesfalls die
Gcs.mtoptik dc( Sicdlug stör€n.
Unminelbor nach lhrer Rtlckmcldung wllrdc ich
Mh fieundlichcn Gr0ßen
S€itc 2 von 2
&n fomralcn Anülg stcllco-