Daten
Kommune
Pulheim
Größe
581 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
02.12.13, 18:46
Aktualisiert
02.12.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ttl ctn.Aw
Rhein-Erft-Kreis
Y
tanilrat
Amt für Umwehschutz und KreisplaDer
lffirtu(rlb'
Der Landrat. 70 . 501221
Bdgheim
nun9
Stadt hrlheim
Planungsamt
Herm Brozio
Postfach 1345
50241 Pulheim
Ir.tutr
27.7L.2073
,Lcir
zciöcr
70.7.41.(x).03
Auskurft erteih
Frau
tiüek
zirirrcr tü.
3.54
Tclcior
02271 A3-12L)
Bebauung splan Nr, 112 Sinthem
Beteiligung gemäß § /ta (3) Satz 1-3 BaucB
lhr Schreiben vom 06.11.2013
Far
0227! A3-2344
Fndl
dotothee.fi tzek @rhein-erft -krei5.de
ltlnwli3:
vrEanden sie Leinc vartrauli.han, §.hüt2€hrr€rten Datm pcr t-Mafl
llaus.ärss€
WillfBranfü-Plat
Sehr geehrter Herr Brozio,
1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83{)
Fax
0227181-2100
htrrn!t
aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange ergeht folgende Stellungnahme:
www.rhein-erf t-keis.de
info@rhein-erft -kreis.de
Fo6tadrcs6c
50124 Eergheim
Naturschuts und Landxhaftspfl ege
ÖfhtlEecrtcr
Seitens der Unteren landschaftsbehörde werden keine Bedenken geäußert.
Moirtag bis Freitag
08:00 Uhrbis 12:30 Uhr
Donnerstag
Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Bestimmungen nach § 44 Abs. 1
und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatkhc) \rerweise auf meine Stellung-
1/t:oo UhYbis 1a:oo
uhr
nahme vom 05.02.2013.
AnsFechpartnerin: Frau Fiüek Telefon O227L I a342L3
Wasser-, Abfanwirtschaft und Eodersclnrtz
Aus der sicht des Wasser-, Abfallwirtschaft und BodenschuEes werden
ebenfalls keine Bedenken geäußeil.
lch verweise wiederum auf meine Stellungnahme vom 05.02.2013.
Ansprechpartner: Hcrr Mlints Telefon O227L I 8347Os
Straßtrrbau und Vcrkchr
mit dem BP 112 die bauleitplanerischen Voraussetzungen für
eine sinnvolleund städtebaulich gesteuerte Bestandsentwicklung eines
Das Anliegen,
Brylt.Yl[üinölrgsr
Ponbant Köln (8lZ 370 100 50)
knto:
10 850 505
Kreissparlasse l(öln
(8V
37O 502 99].
(onto:142 OO12O0
Ötrlntl. V.d(efEsrritt l zum frulthaus
Bahn : Bergheim und Zieveri.h
Bushaltestenen: Arn Knüchelrdamm
und Kreiihaus - weitere lnfos:
wwwJevg.de oder 02234 1806-0
S.it. 2 Yor 2
bestehenden Wohngebietes zu schaffen, wird von hier grundsätz'lich unter-
stützt.
Der alte B-Plan wurde im Jahre 1966 rechtskräftig. Die verkehrliche Erschließungsqualität des Wohngebietes entspricht daher auch dem Stand der 60
er Jahre. Die geordnete städtebauliche Entwicklung eines Wohngebietes
erfordert grundsätzlich die Anpassung der verkehrlichen Anbindung und
der verkehrlichen Erschließungsqualität an den aktuellen Stand der Technik.
lm Kapitel 7 wird ausgeführt, dass das Wohngebiet über die Straße "An der
Wasserkaul" an die Brauweiler Straße (K 25) erschlossen sei. Die öffentlichen
Verkehrsflächen seien entwickelt; in Bezug auf das Erschließungsnetz bestehe kein Überarbeitungsbedarf.
Die Straße "An der Wasserkaul" ist abschnittsweise sehr schmal, lässt Begegnungsverkehre teilweise nur eingeschränkt zu und mündet ohne ausreichende Sichtweiten (Verkehrsspiegel!) in die K 25 ein. Die öffentlichen
Verkehrsflächen sind in diesem Sinne zum Teil nicht hinreichend entwickelt. Dem Bebauungsplan kann in der dargestellten Form deshalb von hier
nicht zugestimmt werden.
lch stelle meine Zustimmung jedoch in Aussicht, wenn Lösungen fti, die
aufgezeigten Probleme gefunden werden könnten und rege an, die Thematik mit allen Beteiligten in einem Ortstermin zu erörtem. Evtl. müssten u-a.
die Festsetzungen der Vorgartenbereiche zugunsten einer Entwicklung des
straßenraumes stellenweise etwas zurückgenommen werden,
Ansprechpartnerin: Frau van Cleef Telelon O22TL I 8).46A6
lmmissionsschutz
Aus der Sicht des lmmissionsschutzes werden keine Anregungen vorgebracht.
Ansprechpartne n: Frau Klinkhammer Telefon 02271 / 83-3454
Mit freundlichen Crüßen
lm Auftrag
Dr. Bininda