Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-Neumann-Platz hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Vorlage (Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-Neumann-Platz
hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor
Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl) Vorlage (Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-Neumann-Platz
hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor
Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl)

öffnen download melden Dateigröße: 111 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Lamberty 61-27-02-03 08.10.2015 421/2015 Betreff Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-Neumann-Platz hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Auschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt den Antrag ab. Erläuterungen: Dem Antragsteller wurde von Seiten der Verwaltung wiederholt auf seine Anfragen und Kritik an der Ausführung der Zuwegung zur Unterführung Carl-Schurz-Straße / BalthasarNeumann-Platz geantwortet. Zudem war der Antragsteller Teilnehmer eines Ortstermins mit der Begehungskommission am 01.06.2015, bei dem die im Antrag gegenständlichen Sachverhalte beantwortet und von den anderen Teilnehmern als erfüllt angesehen wurden. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Realisiert wurden drei unterschiedliche Wege, den Höhenunterschied zu überwinden. Mobil uneingeschränkte Personen können weiter auf einer steileren Rampe mit in etwa gleicher Breite wie heute gehen, jedoch in direkter Hauptachsrichtung zum BNP. Sie können (und werden) jedoch teilweise auch die anderen Wege nutzen. Mobil eingeschränkten Personen werden zwei Wege angeboten:  Eine längere Wegeführung mit max.6% - jeweils mit ebenen Podesten rhythmisiert für Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren etc. Drucksache 421/2015 Seite - 2 –  Ein ebenfalls kurzer Weg mit Treppenstufen und Podesten für z. B. seheingeschränkte oder blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die geneigten Wegeanteile sind zwischen 3,4m und 5,6m lang und 1,5m breit. Die Wendepodeste sind groß genug für Begegnungen. Sie entsprechen mit größer 1,8m x 1,8m den Vorgaben der DIN 18040-3 die für die Begegnung zweier Rollstuhlfahrer eine Größe von 1,5m x 1,5 fordert. Zwischenpodeste sind 1,5 m lang. Es gibt keine Querneigung. Die Podeste haben minimale Gefälle zur Gewährleistung der Entwässerung (ca. 1 – 2%). Lage und Abmessung der Bewegungsflächen sind in den Lageplänen im Anhang dargestellt. Anlage(n): (1) Plan mit Eintrag Gefälle (2) Plan mit Wegelängen