Daten
Kommune
Brühl
Größe
111 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Lamberty
61-27-02-03
08.10.2015
421/2015
Betreff
Personenunterführung Carl-Schurz-Straße/Balthasar-Neumann-Platz
hier: Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung von Herrn Theodor
Zimmermann, Römerstr. 295, 50321 Brühl
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Auschuss für Planung und Stadtentwicklung lehnt den Antrag ab.
Erläuterungen:
Dem Antragsteller wurde von Seiten der Verwaltung wiederholt auf seine Anfragen und
Kritik an der Ausführung der Zuwegung zur Unterführung Carl-Schurz-Straße / BalthasarNeumann-Platz geantwortet. Zudem war der Antragsteller Teilnehmer eines Ortstermins
mit der Begehungskommission am 01.06.2015, bei dem die im Antrag gegenständlichen
Sachverhalte beantwortet und von den anderen Teilnehmern als erfüllt angesehen
wurden.
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Realisiert wurden drei unterschiedliche Wege, den
Höhenunterschied zu überwinden.
Mobil uneingeschränkte Personen können weiter auf einer steileren Rampe mit in etwa
gleicher Breite wie heute gehen, jedoch in direkter Hauptachsrichtung zum BNP. Sie
können (und werden) jedoch teilweise auch die anderen Wege nutzen.
Mobil eingeschränkten Personen werden zwei Wege angeboten:
Eine längere Wegeführung mit max.6% - jeweils mit ebenen Podesten
rhythmisiert für Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren etc.
Drucksache 421/2015
Seite - 2 –
Ein ebenfalls kurzer Weg mit Treppenstufen und Podesten für z. B.
seheingeschränkte oder blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Die geneigten Wegeanteile sind zwischen 3,4m und 5,6m lang und 1,5m breit. Die
Wendepodeste sind groß genug für Begegnungen. Sie entsprechen mit größer 1,8m x
1,8m den Vorgaben der DIN 18040-3 die für die Begegnung zweier Rollstuhlfahrer eine
Größe von 1,5m x 1,5 fordert. Zwischenpodeste sind 1,5 m lang. Es gibt keine
Querneigung. Die Podeste haben minimale Gefälle zur Gewährleistung der Entwässerung
(ca. 1 – 2%).
Lage und Abmessung der Bewegungsflächen sind in den Lageplänen im Anhang
dargestellt.
Anlage(n):
(1) Plan mit Eintrag Gefälle
(2) Plan mit Wegelängen