Daten
Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Kaiser
61 26 60 0101Ä1
20.10.2015
459/2015
Betreff
Gestaltungssatzung zum Gebiet der 1. Änderung zum BP 01.01 'Giesler-Galerie'
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5
und Abs. 5 und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294), die Gestaltungssatzung
zum Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung als Satzung und beschließt die
zugehörige Begründung.
Erläuterungen:
Während der Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung, die Kubatur des
geplanten Baukörpers in Hinblick auf Bauvolumen und äußere Erscheinungsform definiert,
werden mit der Gestaltungssatzung Festsetzungen zur Gestaltung der Ansichtsflächen
getroffen. Hierunter fallen insbesondere Aussagen zu Materialien sowie Umgang mit
Schaufenstergestaltung und Werbeanlagen.
Mit diesen Festsetzungen sollen für das geplante Bauvorhaben die gestalterischen
Mindestanforderungen definiert werden, die dem Standort am Rande der Innenstadt
gerecht werden. Damit finden gestalterische Festsetzungen wie sie in der Innenstadt
bereits üblich sind Anwendung.
Weitere Aussagen über Ziel und Zweck der Gestaltungssatzung finden sich in der
Begründung zur Gestaltungssatzung.
Anlage(n):
(1) Gestaltungssatzung
(2) Begründung zur Gestaltungssatzung