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Vorlage (Gestaltungssatzung zum Gebiet der 1. Änderung zum Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie')

Daten

Kommune
Brühl
Größe
31 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Vorlage (Gestaltungssatzung zum Gebiet der 1. Änderung zum Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie')

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Kaiser 61 26 60 0101Ä1 20.10.2015 459/2015 Betreff Gestaltungssatzung zum Gebiet der 1. Änderung zum BP 01.01 'Giesler-Galerie' Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl beschließt aufgrund § 7 und § 41, Abs. 1, Satz 2 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) in Verbindung mit § 86 Abs. 1, Nr. 1, 4 + 5 und Abs. 5 und § 84 Abs. 1 Nr. 20 und Abs. 2, 3 und 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294), die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Erläuterungen: Während der Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung, die Kubatur des geplanten Baukörpers in Hinblick auf Bauvolumen und äußere Erscheinungsform definiert, werden mit der Gestaltungssatzung Festsetzungen zur Gestaltung der Ansichtsflächen getroffen. Hierunter fallen insbesondere Aussagen zu Materialien sowie Umgang mit Schaufenstergestaltung und Werbeanlagen. Mit diesen Festsetzungen sollen für das geplante Bauvorhaben die gestalterischen Mindestanforderungen definiert werden, die dem Standort am Rande der Innenstadt gerecht werden. Damit finden gestalterische Festsetzungen wie sie in der Innenstadt bereits üblich sind Anwendung. Weitere Aussagen über Ziel und Zweck der Gestaltungssatzung finden sich in der Begründung zur Gestaltungssatzung. Anlage(n): (1) Gestaltungssatzung (2) Begründung zur Gestaltungssatzung