Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
3,6 MB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
öffenHich
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 371200
V 8/
0412-
Amt: - 32An den
BeschIAusf.: - 370 -
Rat
Datum: 10.11.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss tür öffenHiche Ordnung und Verkehr
Betrifft:
Brandschufzbedarfsplan
der Stadt Erftstadt
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja. je nach Umsetzung der im Plan beschriebenen Maßnahmen.
Unterschriftdes BUdgetverantwOrlllChenf,U
Erltstadt.den
/ft? .-M. .......
".,
/
'
V
•
Beschlussentwurf:
Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan
beschlossen und ist anzuwenden.
der Stadt Erftstadt wird
Eine vorzeitige Fortschreibung soll bereits ca. Mitte 2007 erfolgen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 08.11.2001 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr beschlossen. zur Vorberatung und Fortschreibung des
bestehenden Brandschutzbedarfsplanes vom 01.01.1998 eine Arbeitsgruppe
bestehend aus dem Vorsitzenden des Ausschusses. je einem Mitglied der im
Rat vertretenen Fraktionen und Vertretern der Verwaltung und der
Feuerwehrführung zu bilden.
Diese Arbeitsgruppe hat in vier Arbeitssitzungen die von der Feuerwehr in
Verbindung mit der Verwaltung erarbeiteten Inhalte beraten und
abgestimmt.
Der jetzt vorliegende Plan berücksichtigt weitgehendst die Belange der
Bürger und der Einsatzkräfte der Feuerwehr dieser Stadt.
(
'",
Erstellt das derzeit machbare Maß an Sicherheit für alle Betroffenen dar.
Fürdie in diesem Plan fehlenden Bestandteile "Risikoanalyse und
"Qualitätssicherung" werden im nächsten Jahr Grundlagen erarbeitet um
mit den hiermit erfassten Daten in 2007 die Fortschreibung auf der Basisvon
aktuellem Datenmaterial zu ermöglichen.
(Erner)
•
•
Freiwillige Feuerwehr
Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
fürdie
Stadt Erftstadt
Erarbeitet durch die Leitung der Feuerwehr und die Verwaltung
Stand: 1012004
Brandschutzbedarfsplan
Stadt Erftstadt
Inhaltsverzeichnis
•
•
1. Allgemeiner Teil
1. 1 Grundlagen
1.2 Zweck
1.3 Beteiligte
4
4
4
4
2. Darstellung rechtlicher Grundlagen
5
3. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
13
4. Gefährdungspotential
4.1 Lage
4.2 Einwohnerstatistik
4.3 Flächennutzung
4.4 Topographie
4.5 Verkehrsf/ächen
4.5.1 Strassen im Stadtgebiet
4.5.2 Verkehrsflachenentwicklung
4.5.3 Verkehrsstatistik
4.5.4 Verkehrssituation aus Sicht der Feuerwehr
4.5.4.1 Ausserhalb von Ortschaften
4.5.4.2 Innerhalb von Ortschaften
4.5.4.3 Deutsche Bahn
4.6 Wasserflächen
4.7 Waldf/ächen
4.8 Stadtentwicklung
4.9 Risiken der Gebäude und Gebäudenutzung
4.9.1 Gebäudehöhen
4.9.2 Gebäude besonderer Art und Nutzung
4.9.3 Historische Gebäude und Altstadtbereiche
4.10 Löschwasserversorgung
19
19
20
21
22
23
23
25
26
26
26
26
27
27
28
29
30
31
31
32
33
5. Schutzziel
5. 1 Schutzzieldefinition
5. 1. 1 Hilfsfrist
5.1.2 Funktionsstarke
5.1.3 Erreichungsgrad
35
6. Soll-Strukturen
6. 1 Organisation
6.2 Personal und Ausbildung
6.3 Wache und Gerätehäuser
6.4 Fahrzeuge
6.5 Gerate
6.6 Alarmierung
44
Entwurf
35
38
41
42
44
44
46
46
47
47
Seite 2
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
•
•
6.7 Persönliche SChutzausrüstung (PSA)
6.8.Kosten
47
7. Ist-Strukturen
49
49
50
50
51
52
7. 1 Organisation
7. 1. 1 Einsatzbereiche
7.1.1.1 Hauptamtliche Wache
7. 1. 1.2
Einsatzbereiche der Drehleiter im Stadtgebiet
7. 1. 1.3
Einsatzbereiche des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr
7. 1.2 Überprüfung der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlichen Kräft
7.1.3 Verstärkung hauptamtliche Wache
7.2 Personal und Ausbildung
7.2.1 Personal
7.2.2 Ausbildung
7.3 Wache und Gerätehäuser
7.4 Fahrzeuge
7.5 Geräte
7.6 Alarmierung
7.7 Pers(mliche Schutzausrüstung (PSA)
48
54
59
60
60
61
62
63
64
66
68
8. Resultierende Maßnahmen
8. 1 Organisation
8.2 Personal
8.3 Technik
69
69
73
9. Fortschreibung
77
10. Berichtswesen
77
11. Anhänge
11. 1 Alarm- und Ausrückeordnung Stand 1.2005
11.2
11.3
11.4
11.5
11.6
Entwurf
74
ab 78
Dienstanweisung für die Angehörigen der Feuerwehr Erftstadt
Dienstanweisung Fahrzeugwartung
Atemschutzeinsatz bei der Feuerwehr Erftstadt
Funkkonzept
Dienst- und allgemeine Schutzkleidung bei der Feuerwehr Erftstadt
Seite 3
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
1.
Allgemeiner Teil
1.1 Grundlage
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) zum 01.03.1998
sind die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung
Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne
ihrer
und Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehr
aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Grund für die Verpflichtung
•
schutzbedarfsplanes
der Gemeinde
zur Erstellung
eines Brand-
unter der Beteiligung der Feuerwehr ist dem FSHG zu ent-
nehmen (§ 22) .
1.2 Zweck
Die Erfordernis zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans
ergibt sich zum
einen aus den o.a. gesetzlichen Grundlagen und zum anderen aus der Anpassung der Entwicklungen in der Vergangenheit
schutzbedarfsplan
und der Zukunft. Der Brand-
dient dazu, die Hilfeleistung für den Bürger optimaler zu ges-
talten. Die Qualität soll verbessert werden. Die Flexibilität in Organisation und
Gerät soll hierdurch optimiert werden.
Investitionen in den Brandschutz werden planbarer. Der Brandschutzbedarfsplan
•
soll die Organisation Feuerwehr überschaubarer
Hiermit wird der Brandschutzbedarfsplan
und verständlicher
von 1998 fortgeschrieben.
1.3 Beteiligte
Wehrführer und seine Stellvertreter
Führungskräfte
der Feuerwehr
Die Gesamtheit der Feuerwehr
Leiter des Ordnungsamtes
Bürgermeister und Dezernent
Vertreter der im Rat befindlichen politischen Fraktionen
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Als Genehmigungsinstitution
Entwurf
der Rat der Stadt
Seite 4
machen .
Brandschutzbedarfsplan
2.
Stadt Erftstadt
Darstellung der rechtlichen Grundlagen
(in der jeweils gültigen Fassung)
1.
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10. Februar 1998 (GV. NW S. 122)
2.
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV.
NW S. 458), geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GV. NRW
•
S. 750), geändert durch Artikel 17 des 1. ModernG NRW vom 15. Juni
1999 (GV. NRW. Nr. 27 vom 13. Juli 1999)
3.
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnunqsqesetz
ZSNeuOG) vom 25. März 1997 (BGBI. IS. 726)- Artikel1
-
Zivilschutzge-
setz (lSG)
4.
Bauordnung Nordrhein-Westfalen
der Fassung der Bekanntmachung
- Landesbauordnung
-(BauO NRW) in
vom 1. März 2000 (GV. NRW S. 256),
geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. S. 439)
•
5.
Verwaltungsvorschrifl
zur Landesbauordnung
(VV BauO NW), RdErl. d.
Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport v. 12.10.2000 - \I A 3 - 100185 (MBI. NRW Nr. 71 vom 23.
September 2000)
6.
Sonderbauverordnungen
- Vetkaufsstättenverordnung
(VkVO) vom 8. Sept. 2000 (GV. NRW S.
168)
- Versammlungsstättenverordnung
(VStättVO) vom 01. Juli 1969 (GV.
NW S. 548/SGV. NW 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.
September 2002 (GV. NW. S. 1236)
Entwurf
Seite 5
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
- Garagenverordnung
(GarVO) vom
02. Nov. 1990 (GV. NW. S. 600/SGV. NW 232), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 5. Dezember 1995 (GV. NW S. 1236)
-
Krankenhausbauverordnung
(KhBauVO) vom 21. Febr. 1978 (GV. NW
S. 154/SGV. NW 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 1995 (GV. NW. S. 1236)
-
Hochhausverordnung
(HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NW S. 5221
SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember
•
1995 (GV. NW S 1236)
-
Schulbaurichtlinie
(SchuIBauR), RdErl. d. Ministers für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport vom 29.11.2000
7.
Weitere Erlasse
Brandschutztechnische
Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden
gern. RdErt. d. Innenministeriums
Schule und Weiterbildung,
240/99 - v. 1905.2000
8.
- II A 5 -170 -
Schutzzieldefinition
- V D 2 - 4.131-5 - u. d. Ministeriums für
Wissenschaft und Forschung - 834.36-86/0 Nr.
(MBI. NW S. 650)
der AGBF
Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt
10.06.1997 führt aus, daß die Schutzzieldefinition
•
Düsseldorf vom
der AGBF-NW als aner-
kannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und
strafrechtlichen
Verantwortlichkeit
führen kann.
zu 1. FSHG:
§1
Aufgaben der Gemeinden und Kreise
Gemeinden:
-
Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen
leistungsfähige
Entwurf
Feuerwehr
Seite 6
entsprechende
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
- Maßnahmen zur Verhütung von Bränden
- Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene
Löschwasserversorgung
Kreise und kreisfreie Städte:
-- Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen
-- Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen
•
Kreise:
- Unterhaltung von Einrichtungen soweit überörtlicher Bedarf
Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende
Einheiten:
Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im
Verteidigungsfall § 11 Abs. 1 ZSG)
§2
•
Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und
Eisenbahnstrecken
§4
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
§§ 5-8 Aufgabenbereich •Vorbeugender Brandschutz"
§5
Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften
§6
Brandschau
§7
Brandsicherheitswachen
Entwurf
Seite 7
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
§8
Brandschutzerziehung,
Brandschutzaufklärung,
Selbsthilfe
§§ 9-14Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder
Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit
hauptamtlichen
§ 15
Kräften) vor
Werkfeuerwehren
(3) Vereinbarung
über die Wahmehmung
der Aufgaben durch öffentliche
Feuerwehren
•
(4) Einsätze und Brandschauen in Betrieben mit Werkfeuerwehren
§ 17
Einsatz im Rettungsdienst
§ 21
Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst
(1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst.
Ausstattung zur Bewältigung
von Großschadensereignissen.
(2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von
Mittleren und Großen kreisangehörigen
•
§ 22
Städten .
Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen
nen für Großschadensereignisse
und Gefahrenabwehrplä-
sowie besonders gefährliche Objekte.
(2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe.
(Grundlage für Erstellung und Fortschreibung
darfsplans)
Entwurf
Seite 8
des Brandschutzbe-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
§ 23
Ausbildung, Fortbildung und Übungen
§ 24a
Exteme Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 25
Überörtliche Hilfe
§ 31
AuskunftsteIle
Zu 2. RettG:
•
§4
Besetzung von Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen
(1) Gesundheitliche und fachliche Eignung des Personals
(3) Krankentransport mindestens ein Rettungssanitäter und ein Rettungshelfer
(4) Notfallrettung mindestens ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter
§5
Verhalten des Personals
(5) Das in Notfallrettung und Krankentransport eingesetzte nichtärztliche
Personal hat jährlich an einer mindestens 30 stündigen aufgabenbezo-
•
genen Fortbildung teilzunehmen .
§6
Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger
(1) Kreise und kreisfreie Städte sind als Träger für die bedarfsgerechte
und flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung
und des Krankentransportes zuständig.
(2) Aufgaben der großen und mittleren kreisangehörigen Städte als Träger rettungsdienstlicher Aufgaben.
(3) Wahmehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.
Entwurf
Seite 9
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
§7
Einrichtungen des Rettungsdienstes
(1) Träger errichtet und unterhält eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für
Feuerschutz- und Katastrophenschutzaufgaben
(Großschadensereignis-
ist und sorgt für die im Bedarfsplan nach § 13
se) zusammenzufassen
festgelegte Zahl von Rettungswachen.
(3) Vorkehrungen
für Schadensereignisse
mit einer größeren Anzahl
Verletzter oder Kranker (Bestellung Leitender Notärzte).
§8
•
Leitstelle - Zentraler Krankenbettennachweis
(1) Aufgaben und fachliche Besetzung der Leitstelle (Qualifikation
RettAss)
§9
Rettungswachen
(1) Aufgaben und Ausstattung der Rettungswachen
§ 12
Bedarfspläne
(1) Kreise und kreisfreie Städte haben Bedarfspläne aufzustellen.
(3) In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie die Zahl der benötigten Krankenkraftwagen
•
Notarzt-Einsatzfahrzeuge
und
festzulegen .
Zu 3.ZSG:
§1
Aufgaben des Zivilschutzes
(1) Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten usw.
durch nichtmilitärische
Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen
seitigung oder Milderung der Folgen.
(2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere
1. der Selbstschutz,
2. die Warnung der Bevölkerung,
5. der Katastrophenschutz
Entwurf
Seite 10
nach Maßgabe des § 11.
sowie Be-
Brandschutzbedarfsplan
§2
Auftragsverwaltung
§5
Selbstschutz
Stadt Erftstadt
(1) Den Gemeinden obliegt Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe.
•
§6
Wamung der Bevölkerung
§ 11
Einbeziehung des Katastrophenschutzes
(1) Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen
auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen
Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr.
§ 12
Ausstattung
Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den
Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw.
§ 14
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde
Zu 4. BauO NW:
§ 54
•
Sonderbauten
(1) Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen
und Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden.
(2) Anforderungen oder Erleichterungen können sich insbesondere
erstrecken auf Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen
(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten insbesondere für
- Hochhäuser
- bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe
§ 72
Behandlung des Bauantrages
(7) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen ... Im
Hinblick auf ... den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich
Entwurf
Seite 11
Brandschutzbedarfsplan
Zu 5. WBauO
Stadt Erftstadt
NW:
54
Sonderbauten (§ 54)
54.33
Beteiligung der Brandschutzdienststellen
72
Behandlung des Bauantrages (§ 72)
72.622 Aufgaben
der staatlich anerkannten
Sachverständigen
für die Prüfung
des Brandschutzes:
... die brandschutztechnisch
•
geprüften Bauvorlagen haben den zur
Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes erhobenen
Forderungen der Brandschutzdienststelle
zu entsprechen.
Zu 6. Sonderbauverordnungen:
Aussagen zur Brandschau und anderen wiederkehrenden
Prüfungen sowie zu
Feuersicherheitswachen.
Zu 7. Weitere Erlasse:
Aussagen zu Schulalarmproben
•
Zu 8. Schutzzieldefinition
und Brandschutzerziehung
der AGBF:
Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung
stärke und Erreichungsgrad.
Entwurf
.
Seite 12
in Bezug auf Hilfsfrist, Funktions-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
3.
Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr
Die Aufgabenzuweisung
obliegt der Organisationshoheit
der Gemeinde. Die fol-
genden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen.
Bekämpfung von Schadenfeuer
Hilfeleistung bei Unglücksfällen
oder öffentlichen Notständen.
Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben
•
zu verstehen,
daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die
vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann .
Mitwirkung von Brandschutz-, oder ABC-Einheiten
Stellung von Brandsicherheitswachen
im Katastrophenschutz
bei Veranstaltungen,
bei denen eine er-
höhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl
lion Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache
Stellung von Brandsicherheitswachen
(Sonderbauverordnungen
•
zu stellen.
nach baurecht/ichen Vorschriften
)
Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten
Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der
Selbsthilfe
Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen
eignisse sowie von Sonderschutzplänen
Objekte
Entwurf
Seite 13
für Großschadenser-
für besonders gefährliche
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Aus- und Fortbildung, Übungen
Durchführung der Grundausbildung,
Erprobung der Leistungsfähigkeit
durch
Übungen
Einsatzleitung bei Großschadensereignissen
Betrieb und Unterhaltung von Leitstellen oder Meldezentralen
Notrufabfrage Feuerschutz, Rettungsdienst
Krankentransportabfrage
•
Alarmierung der Einsatzkräfte
Unterstützung der Einsatzleitung
Disposition von Fahrzeugen und Einheiten
Information an Behörden und Krankenhäuser
Meldung an Bezirksregierung
Rundfunkdurchsagen
usw.
(Sofortmeldungen)
(01 bis 04)
Zentraler Bettennachweis
in der Leitstelle (des Kreises)
Beratung
Einsatzdokumentation
Führen fremder Fahrzeuge durch die Leitstelle des Keises
Überwachung der Einsatzliteratur,
•
Aufgabenbereich
Datenpflege
bei (KatS) Großschadensereignissen
Einrichtung von Leitungs- und Koordinierungsgruppen
für Großschadensereig-
nisse bei Kreisen und kreisfreien Städten
Beteiligung im bauaufsichtlichen
Genehmigungsverfahren
mind. 2 Mitarbeitern g.D.Ih.D feuerwehrtechnischer
Dies umfaßt im wesentlichen
(Ausbildung von
Dienst erforderlich):
Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz,
d. h. Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines Löschangriffes,
besondere die Löschwasserversorgung,
die Zugänglichkeit,
Lage und Anord-
nung der zum Anleitern bestimmten Stellen, Löschwasserrückhalteanlagen,
Entwurf
Seite 14
ins-
An-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
lagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung
sowie für Brandmel-
dung und die Alarmierung im Brandfall, betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung
sowie zur Rettung von Menschen und Tieren.
-Durchführung
oder Beteiligung bei der Brandschau (hauptamtliche Kräfte der
Feuerwehren).
Brandschaupflichtig
sind Gebäude und Einrichtungen die in
erhöhten Maße brand- oder explosionsgefährdet
oder in denen bei Ausbruch
eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder
erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß
•
Sonderbauverordnungen
.
Zugewiesene Aufgaben § 17 FSHG, §§ 6, 7, 8, 9,13 RettG
Mitwirkung im Rettungsdienst und Krankentransport,
Aufgaben Sachgebiet Notfallrettung u. Krankentransport,
Erstellung Rettungsdienstbedarfsplan
Überwachung gern. MedGV
Einsatz von Praktikanten, Zivildienstleistenden
Zusammenarbeit
mit Krankenhäusern,
Zusammenarbeit
mit Privatuntemehmen
Notärzten
Leitender Notarzt, Organisationsleitung
•
und Hilfsorganisationen
Rettungsdienst
Aus- und Fortbildung RettSan, RettAss
Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben
Im Bereich Meldezentrale
z.B. Telefonvermittlung
Überwachung von städl. techno Einrichtungen ( EinbruchmeIdeanlagen o. ä.)
Alarmierung von Rufbereitschaften
und Information anderer Stadt-
ämter.
Schlüsseldepot
Vermittlung von Dienstleistungen,
Bereitschaftsdienstes,
Weiterleitung
Entwurf
Information des Kassenärztlichen
Apothekenbereitschaft
von Wammeldungen,
Seite 15
o.
ä
Wettermeldungen
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Hausnotruf (Aufzüge, sonstige techno Einrichtungen)
Annahme und Weiterleitung
für-32-,
Unterbringung
von Notdienst-Anforderungen
(z. B.
-40-, -51-, -61-, -65-, -81-, -82, Landesbetrieb Straßen)
Brandgeschädigter
Beseitigung von auslaufenden Betriebsmitteln
auf öffentlichen Verkehrs-
und Wasserflächen
Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher
Basis
Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten, Z. B. Drehleiter oder LKW
• Beseitigung von Gefahrenquellen
•
Z.
auf Privatgrundstücken
B. nach Zerstörungen durch Dritte oder Unwetter: Entfernen von Dach-
ziegeln, Mauerstücken,
Bäumen usw.
Übertragene Aufgaben anderer Stadtämter, wie Ordnungs-, Umwelt- oder
Hauptamt Z. B.
Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim)
Fahnen hissen
Müll beseitigen (wild gekippt)
Reparatur und Betankung von städt. Kfz. und Geräten
Desinfektion
Übernahme von Aufgaben anderer Stadtämter außerhalb der Bürozeiten
•
z, B.
Einweisung nach PsychKG
Zuführung Jugendlicher, Obdachlosenbetreuung
Sofortmaßnahmen
nach ÖI- und Giftalarmplan für Ordnungsamt
bzw. untere Wasserbehörde,
Jugendamt, Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilien, Stadtwerke
Aufstellen von Absperrungen,
allg. Aufgaben des jeweils zuständi-
gen Straßenbaulastträgers
Beseitigung von Verkehrshindernissen
für Eigenbetrieb Straßen
Hilfeleistung mit DLK, RW2, TLF, usw.
Stördienst, Stadtwerke einsetzen ( Wasser, Kanal )
Entwurf
Seite 16
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Wahrnehmung
fast der gesamten Verwaltungstätigkeit
in dem Be-
reich BrandschutzlRettungsdienst
Dienstleistungen
für die Polizei z. B.
Ausleuchten von Einsatzstellen
Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
Leichenbergung
Unterstützung bei der Unfallaufnahme
(Monobild-Verfahren)
Bereich: Abwehrender Brandschutz
•
z. B.
Erstellung von Einsatz- und Objektplänen für besondere Objekte im
Auftrag des Betreibers
Bereich: Vorbeugender Brandschutz
z. B.
Beratungstätigkeiten,
Planbesprechungen
Brandschutz- und Räumungsübungen,
Unterweisungen,
Schulun-
gen
Überprüfung Löschwasserentnahmestellen
Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr
Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
•
Abnahme und Funktionskontrolle
von Brandmeldeanlagen
Bereich Aus- und Fortbildung
z. B.
Grundausbildung,
Truppmann Phasen 1-3, Sprechfunker
Sonderausbildungen
wie z.B. Technische Hilfeleistung, Gefährliche
Stoffe und Güter, Strahlenschutz, Maschinist, Sicherung in Höhen
und Tiefen, RettSan I RettAss -
Fortbildung
Ausbildung von Rettungshelfer, -sanitäter, -assistenten und
Praktikanten im Rettungsdienst
KoordinierungiDurchführung
interner und externer Ausbildungen
Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen,
Entwurf
Seite 17
Arbeitsgemein-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
schatten, Arbeitskreisen
usw.
Ausbildung von Kräften anderer Feuerwehren Firmenangehöriger
und andere
Personen (Handhabung
von Löschgeräten, Brand-
sChutzaufk.lärung usw.)
Betrieb und Unterhaltung von Techn. Übungseinrichtungen
Technische Logistik z. B.
Ausschreibung
von Fahrzeugen und Gerät, Fremdvergaben,
Reparatur, Überwachung/Ausführung
Wartung, Pflege, Prüfung ei-
gener und fremder Fahrzeuge und Geräte in eigenen Werkstätten.
wie der KFZ- Werkstatt mit Hauptuntersuchung,
•
tersuchung, Sicherheitsprüfung
Abgassonderun-
und der Gerätewerkstatt und der
Schlauchwerkstatt.
Feuerlöscherwerkstatt,
Wartung von Feuerlöschern
aus städti-
schen Liegenschaften
Prüfungen von Steigleitungen
Schreinerei
Funkwerkstatt
Elektrowerkstatt
mit Meßgeräten
Atemschutzwerkstatt,
Wartung von Atemschutzgeräten
u. a. auch
städtischer Dienststellen
Medizingeräte
•
Desinfektion
Bauunterhaltung
der Feuerwache und der Gerätehäuser
Weitere freiwillige Aufgaben, die insbesondere von ehrenamtlichen
Freiwilligen
Feuerwehren erfüllt werden
z. B.
-
Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung
Unterstützung im Ordnungsdienst
mit Polizei)
und sonstigen
organisatorischen
und vorbeugenden Maßnahmen)
Karnevalumzüge,
Teilnahme als Bestandteil der jeweiligen Dorfge-
meinschaft
Feuerwehrverbandsveranstaltungen
Leistungsnachweis
Entwurf
Seite 18
(Umzüge, Übungen)
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Martinzugbegleitung
Verteilung von Informationen an Haushalte (fehlende
Informationsmöglichkeiten
bei besonderen Gefahrenlagen,
z.B.
Hochwasser
Sicherheitsdienste
Heimatfeste,
bei Feuerwerken und ähnlichem
Beteiligung mit eigenen Ständen
Teilnahme an Veranstaltungen
Goldhochzeiten,
Kranzniederlegungen
Repräsentationsaufgaben
.,
4.
der Ortsgemeinschaften
z.B. bei
etc.
für die Stadt Erftstadt
Gefährdungspotential
Die Stadt Erftstadt verfügt über eine Gesamtfläche von 11.987 ha und ist somit die Flächengrößte Gemeinde im Rhein-Erft-Kreis.
4.1 Lage
Ausdehnung: Erftstadt hat eine maximale Ausdehnung von 12,16 km (OsUWest) und 16
km (Nord/Süd).
•
Der östlichste Punkt befindet sich an der L 33 Höhe Erp, der westlichste Punkt an der
A 553 Richtung Brühl.
Der südlichste Punkt liegt in der Nähe der L 181 Niederberg Richtung Lommersum an
der A 1. Der nördlichste Punkt der Stadt Erftstadt befindet an der B 264 in der Nähe der
A61.
An Erftstadt grenzen die Gemeinden: Zülpich, Vettweiß, Nörvenich, Kerpen, Hürth,
Brühl und Weilerswist.
Entwurf
Seite 19
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
4.2 Einwohnerstatistik
Die Einwohnerzahl in Erftstadt teilt sich wie folgt auf die Stadtteile auf.
Einwohnerstatistik
der Stadt Erftstadt, Stand 30.09.2004
Einwohnerzahlen
prtsteil
•
~hrem
1.131
Blessem/Frauenthal
1.810
Bliesheim
3.421
405
BorrlScheuren
Dirmerzheim
2.209
Erp
2.662
Friesheim
2.959
GymnichlMellerhöfe
4.150
554
Herrig
•
Kierdorf
3.191
Köttingen
3.973
Lechenich/Konradsheim
11.881
Liblar
13.261
609
Niederberg
52.216
Gesamt
Erftstadt hat eine Einwohnerdichte
von 436 Einwohner pro Quadratkilometer.
Altersstruktur der Bevölkerung in Erftstadt Stand 31.12.2003
Alter
Unter6
6-16
18 - 25
16-18
25-45
45-65
65 und
mehr
Verteilung
5,4%
10,9%
2,1 %
7,0%
28,6%
28,0%
Die Bevölkerung von Erftstadt besteht aus 51 % weiblicher Personen,
Entwurf
Seite 20
18,0%
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Arbeitslose: Stand 30.Juni 2004
Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 1752 Einwohner arbeitslos gemeldet.
Von diesen Arbeitslosen waren 702 weiblich; Ausländeranteil
179 Personen.
Von den Jugendlichen unter 25 Jahren waren 148 und Personen über 55 Jahren 288
arbeitslos.
Pendlerverkehr zum Arbeitsort
I
Am Arbeitsort
•
Am Wohnort
Insgesamt
Darunter Einpendler
Insgesamt
Darunter Auspendler
7240
3921
15580
12261
4.3 FltJchennutzung
Katasterfläche 2003
Gebäude und Freifläche:
Betriebsfläche:
144,4 ha
Erhotunqsfläche:
180,5 ha
Verkehrsfläche:
818,9 ha
Landwirtschaftsfläche:
•
1.150,2 ha
8.484,2 ha
Waldfläche:
901,0 ha
Wasserfläche:
255,1 ha
Friedhofsfläche:
14,5 ha
Flächen anderer Nutzung:
38,9 ha
Entwurf
Seite 21
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
4.4 Topographie
Der höchste Punkt in der Stadt Erftstadt 150,6 Ü. NN, südl. Scheuren an der Stadtgrenze zur Gemeinde Zülpich.
Der höchste Punkt in der Ville: 143,1 Ü. NN, nördlich der A 553.
Der niedrigste Punkt in der Stadt Erftstadt: 82 Ü. NN, an der Gymnicher Mühle
Der Standort .Altes Rathaus Lechenich" hat die Gauß-Krüger-Koordinaten
h5629,690;
r2554,015
•
•
Topographie der Stadtteile von Erftstadt
Stadtteil/Gebiet
Höhe über NN von - bis
Höhe über NN mittel
Gymnich
84,9-92,2
88,2
MelIerhöfe
101 - 104
102
Siedlerweg
88,4 -100
96
Dirmerzheim
91,9-95
93,5
Konradsheim
95-98
96
Lechenich
98,5 -105
101,3
Herrig
104 -110
107
Blessem
95-97,5
96
Köttingen
92,6-103,4
98,9
Kierdorf
90,8 -104,4
97,6
Liblar
99,4 -125
109,2
Bliesheim
105-130
110,6
Ahrem
104 -107
106
Friesheim
116 - 130
122
Niederberg
123 -140
130
Borr
140-145
142,5
Scheuren
146 -150
148
Erp
120 -138
133
Hoverhof
142
142
Entwurf
Seite 22
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
4.5 Verkehrsffachen
4.5.1 Strassen im Stadtgebiet
Die Stadt Erftstadt ist über je eine Anschlussstelle
A61 (AS Gymnich) undA1/A61
an die Autobahnen A1 (AS Hürth),
(AS Erftstadt) an das überregionale
Straßennetz
angebunden. Zusätzlich befindet sich noch ein Teilstück der A 553 auf dem Gebiet der
Stadt Erftstadt.
Von der Bezirksregierung
sind zur Zeit folgende Bundesautobahnabschnitte
der Feu-
erwehr Erftstadt zugeteilt.
•
Die BAB A1 von Autobahnkreuz
bis Autobahnkreuz
Bliesheim bis zur AS Gleuel und Rastplatz Ville West
Bliesheim .
Die BAB A61 von AS Weilerswist bis AS Tümich und von AS Gymnich bis AS Weilerswist.
Die BAB A553 von Autobahnkreuz
Autobahnkreuz
Bliesheim
Autobahndreieck
Rastplatz
(A 1, A61, A553),
Erfttal (A1/A61),
Ville (A1, Ville OstMlle
Autobahnauffahrten:
Euskirchen/Köln;
Bliesheim bis AS Brühl Süd.
West).
AS Weilerswist (A61, KoblenzlVenlo),
KölnlEuskirchen),
2 x AS Gymnich (A61, KoblenzlVenlo; Ven-
lo/Koblenz), 2 xAS Hürth (A1, EuskirchenlKöln;
•
2 x AS Erftstadt (A 1/A61,
KölnlEuskirchen),
insgesamt
7 Autobahnauffahrten .
Autobahnabfahrten:
EuskirchenlKöln;
EuskirchenlKöln),
AS Weilerswist (A61, Venlo/Koblenz),
KölnlEuskirchen),
AS Gymnich (A61, KOblenzlVenlo), AS Gleuel (A 1,
2 x AS Hürth (A 1, Euskirchen/Köln;
(A61, KoblenzlVenlo),
2 x AS Erftstadt (A1/A61,
KölnlEuskirchen),
AS Tümich
insgesamt 8 Autobahnabfahrten.
Querende Straßen von Ost nach West
Eine der Gemeinde durchquerenden
Hauptverkehrsadem
ist die B 265 sie führt vom
Westen zwischen Liblar und Köttingen nach Osten, an Erp vorbei in Richtung Zülpich.
Die neue Ortsumgehung im Süden und Südosten von Lechenich dieser Bundesstrasse
wurde Ende 2002 fertig gestellt.
Weitere querende
Strassen von Ost nach West
Eine weitere im Norden querende Landstrasse ist die L 495 hier bestehen eine direkte
Anbindungen an die beiden AS Gymnich und Knapsack.
Entwurf
Seite 23
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
In der Mitte von Erftstadt, von Bliesheim über Lechenich durch Herrig verläuft die
L263.
Die L 33 führt von Weilerswist durch Friesheim bis zur Kreuzung B 265 nahe Erp.
Durch die B265 wird die L 33 unterbrochen und führt südlich hinter Erp weiter in Richtung Vettweiss. Die letzte im Süden querende Landstrasse ist die L 181. Von Lommersum kommend führt sie durch Niederberg, Borr und Scheuren.weiter
in Richtung Weiler
i.d. Ebene (B 265).
Querende Strassen von Süd nach Nord
Die längste durch Erftstadt führende Landstrasse ist die L 162. Sie liegt in der Mitte von
Erftstadt. Sie beginnt südlich von Niederberg und endet in Erftstadt nördlich von Gym-
•
nich an der 8264. Parallel zur L162 liegt die L 163 im Osten von Erftstadt. Von Weilerswist aus führt diese durch Bliesheim bis zur L 495 nördlich von Kierdorf.
Eine eher wenig befahrene Strecke ist die K23, diese Kreisstrasse beginnt nördlich von
Erp, wird an der L 495 nördlich von MelIerhöfe unterbrochen und führt schliesslich von
der Brüggener Strasse in Gymnich Richtung Brüggen.
Weitere übergeordnete
Strassen in Erftstadt sind die L 51 beginnend an der L 33 west-
lich von Erp in Richtung Pingsheim, die K 46 Dirmerzheim Richtung Kierdorf, die K 44
Konradsheim bis zur 8 265 und weiter als Ortsumgehung des südlichen Teils von Liblar
bis Liblar Ost. Die K 45 beginnt Höhe Liblar Ost bis Bliesheim und von Bliesheim aus
bis zu L 33 Richtung Friesheim. Die K 52 beginnt an der K 23 Höhe MelIerhöfe und
führt in Richtung Nörvenich .
•
Längen der Verkehrswege
Bundesaulobahn
A1
A61
A553
im Stadtgebiet
B265 L3
L51
3
k
25,
13,6
4,6
IKreisstrasse
Bund Landstrasse
13,1
8,7
2,3
13,1
45,6 km
L16
L16
L18
L26
2
3
1
3
11,8
3,8
5
5,2
L495
K23
K44 K45
K46
8,8
5,4
6,2
1,8
m 8
44km
19,1 km
km
44km
77,8km
121,8 km
Entwurf
Seite 24
5,7
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
4.5.2 Verkehrsffachenentwicklung
Es ist eine weitereAnschlussstelle
und Gefahren
an der A1 zwischen Friesheim und Weilerswist ge-
plant. Diese ist im Zuge der geplanten Ortsumgehung von Weilerswist zu erwarten. Die
geplante AS liegt zwar ausserhalb des Stadtgebietes Erftstadt, wird aber wegen der
Lage unmittelbar am Stadtrand und der Anbindung an die L33 auch verkehrslenkende
Bedeutung für die Stadt Erftstadt haben.
Zur Entlastung der Bliesheimer Str. und der Carl-Schurz Straße in Liblar wird eine Osttangente geplant. Die K45n soll die direkte Anbindung zwischen Bahnhof und B265
•
sein.
Die geplante Ortsumgehung im Westen von Lechenich ist die Verlängerung der K 44 in
Konradsheim. Sie quert die L 263 und endet am Kreisverkehr der Erper Strasse im
Südwesten von Lechenich.
Die Ortsumgehungen
stellen für die Feuerwehr kein Problem dar, wogegen die neu
geplante AS Weilerswist eine Erhöhung des Verkehrs auf der L33 von Erp durch Friesheim Richtung Weilerswist erwarten lässt.
Die L33 ist zwischen Erp und Friesheim ohnehin schon eine unfallträchtige
Strecke, auf
der teilweise auch Verkehrstote zu beklagen sind.
Die B 265 und die L 495 sind neben der L33 die Strecken, zu denen die Feuerwehr
wegen Verkehrsunfällen
•
sehr häufig ausrücken muss.
Zu rund der Hälfte aller Verkehrsunfälle
muss die Feuerwehr in Erftstadt auf die Auto-
bahn ausrücken. Durch die gemeinsame dreispurige
BAB der A1/A61 kommt es auf
der gesamten Strecke, aber im besonderen im Autobahnkreuz
Bliesheim und Auto-
bahndreieck Erfttal, immer wieder zu Unfällen. Nicht nur das starke Verkehrsaufkommen, sondern auch die zahlreichen Gefahrguttransporte
durchqueren, stellen ein großes Gefahrenpotential
die das Gebiet von Erftstadt
dar.
Die zwei größeren Bäche, die durch Erftstadt führen, die Erft und der Rotbach, streifen
oder unterqueren die Autobahnen des öfteren. Ein noch größerer Gefahrenpunkt
das Wasserschutzgebiet
ist
von Erftstadt im Bereich DirmerzheirnlKierdorf.
Knapp 500 Meter von der Pumpstation des Wasserwerks in Kierdorf entfemt verläuft
dieA61.
Entwurf
Seite 25
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
4.5.3 Verkehrsstatistik
Auf 1.000 Einwohner kommen in Erftstadt ca. 568 Personenkraftwagen,
kraftwagen, ca. 10 Zugmaschinen
Verkehrsunfälle
•
ca. 25 Last-
und 49 Krafträder.
im Stadtgebiet inklusiv Autobahn Stand 2003
Verkehrsunfälle:
291
mit Personenschäden:
199
getötete Personen:
5
verletzte Personen:
258
4.5.4 Verkehrssituation aus Sicht der Feuerwehr
4.5.4.1 Ausserha/b von Ortschaften
Die Bundsstrassen,
zungsbereichen
Kreisstrassen und auch Landstrassen werden zunehmen in Kreu-
mit einem Kreisverkehr und baulichen Verkehrsberuhigungen
gestattet. Diese Verkehrsmassnahmen
führen erfahrungsgemäss
wiegenden Unfällen. Die grossen Feuerwehrfahrzeuge
aus
zu weniger schwer-
müssen in solch künstlich ge-
schaffenem Kurvenbereich erheblich abbremsen und benötigen einige Zeit, bis sie ihre
•
maximale Geschwindigkeit
wieder erreicht haben. Bei Feuerwehreinsätzen
verlängern
Kreisverkehre somit den Zeitpunkt in der die Feuerwehr tätig werden kann .
4.5.4.2/nnerha/b
von Ortschaften
Innerörtliche Strassen werden ebenfalls mit aller Art von Verkehrsberuhigungen
gestattet. Ein Durchkommen für Feuerwehrfahrzeuge
aus-
wird teils erheblich erschwert
oder durch abgestellte PKW unmöglich gemacht.
Desweiteren stellen sich häufig Probleme in der durchgängigen
Straßen gleichen Namens und unterschiedliche
mernvergabe dar.
Entwurf
Seite 26
Befahrbarkeit von
Verfahrensweisen
bei der Hausnum-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Auch das Auffinden von Adressen in Neubaugebieten
wird durch die planerisch gewoll-
te Anordnung der Grundstücke und der hiermit zusammenhängenden
Bildung von
komplizierten Zuwegungen erheblich erschwert.
Hinzu kommen noch nicht vorhandene, nicht lesbare oder nicht erkennbare Hausnummern. Hausnummern sind teilweise durch bepflanzungen vor oder an den Gebäuden
verdeckt.
Häufig wird die Feuerwehr durch die zuständige Dienststelle nicht über Baumaßnahmen auf Strassen und an Versorgungsleitungen
Da dies häufig mit Behinderungen
•
informiert.
verbunden ist, kann es zu erschwerten Einsatzbe-
dingungen kommen .
4.5.4.3 Deutsche Bahn
Im Osten von Erftstadt, im Bereich der Ortsteile Liblar und Bliesheim, verläuft die Bahnverbindung nach Köln und Euskirchen mit dem Bahnhof Erftstadt in Liblar. Die Gleisanlage verläuft vollständig durch das Waldgebiet.
Bahnübergänge
In Erftstadt gibt es daher auch keine
im öffentlichen Straßenverkehrsnetz.
Es entstehen aber Probleme bei
der Erreichbarkeit der Gleisanlage durch die Feuerwehr ausserhalb des Bahnhofes.
4.6 Wasserfft:lchen
•
Von Südosten nach Nordwesten durchfliessen zwei Wasserläufe, die Erft und der Rotbach, das Stadtgebiet. Sie sind nicht beschiffbar.
Im Bereich des Rekultivierungsgebietes
der Ville befinden sich mehrere Seen auf dem
Stadtgebiet. Dies sind im Einzelnen
Concordiasee
Köttinger See
Roddersee
Knapsacker See
Forellenteich
Liblarer See
Karauschenweiher
Obersee
Entwurf
Seite 27
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Der Klärteich im Bereich der TonverladungfTonstr.,
der Albertsee und der Mitlelsee be-
finden sich nur jeweils zum Teil auf dem Stadtgebiet.
Lediglich der Liblarer See wird als Wassersport- und Badesee genutzt.
Weitere, teilweise ausgedehnte, Wasserflächen
befinden sich in den Schlossparks Le-
chenich und Liblar, an der Burg Konradsheim und dem Schloss Gymnich.
Die beschriebenen Wasserläufe
stellen nur bei starken Regenfällen eine Gefahr dar.
Eine Regulierung der Erft ist durch die am südlichen Stadtrand von Erftstadt einlaufende Swist möglich, die wiederum durch das Rückhaltebecken
in der Gemeinde Weilers-
wist reguliert werden kann.
•
Der Rotbach wird in Zukunft durch ein, in Höhe der Ortslage Niederberg derzeit im Bau
befindliches Rückhaltebecken,
regulierbar sein .
4.7 Waldfl/iche
Erftstadt besitzt insgesamt 901 ha Waldfläche. Eine Waldbrandgefahr
besteht im Früh-
jahr nach einem langen kalten, trockenen Winter und im Sommer bei langer Trockenheit. Das grösste Waldgebiet zieht sich von der L495 Höhe Kierdorf bis an die
Bundesautobahn A 553 Höhe Bliesheim. Das Waldgebiet geht bis in Stadtgebiete von
Hürth, Brühl und die Gemeinde Weilerswist. Die B265 Höhe Liblar bildet eine Schneise
zwischen dem nördlichen und südlichen Waldgebiet.
•
Diese Trennung entspricht in etwa auch den Forstbereichsgebieten.
Da es sich bei großen Teilen dieses Waldgebietes
maligen Braunkohletagebauen
um rekultivierte Flächen von ehe-
handelt, gibt es noch viele Bereiche, in denen die
Brandgefahr durch teilweise direkt unter der Oberfläche befindlichen Braunkohlerestbeständen erheblich erhöht ist.
Entwurf
Seite 28
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
4.8 Stadtentwicklung
Bevölkerung
Im Stadtgebiet Erftstadt wird mit einem Bevölkerungszuwachs
von ca. 1% jährlich ge-
rechnet.
Aufgrund dem zu erwartetem Bevölkerungszuwachs
zungsplan eine Bauflächenreserve
bis 2015 sieht der Flächennut-
von 105,32 ha vor.
Gewerbeflächen
•
Für bestehenden Gewerbeflächen
und die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe
sieht
die Stadt 2015 insgesamt 145,05 ha vor .
Risiken der Flächennutzung je StadtbezirklStmltteil
Am 31.12.2003 hatte Erftstadt einen Wohngebäudebestand
10826 Wohngebäude
von insgesamt 13238.
haben nur eine Wohnung. 1666 Wohngebäude
ungen und 746 Wohngebäude
haben 2 Wohn-
haben mehr als 2 Wohnungen, im Schnitt 6,6 Wohnun-
gen. Insgesamt gibt es in Erftstadt 18873 Wohnungen. Auf jede Wohnung kommen somit 2,77 Bewohner.
•
WOhnraumverteilung
insgesamt
davon mit ... Raum/Räumen
Wohnun-
1
2
3
4
5
6
7 und mehr
187
689
2422
4655
5091
3175
2845
gen
19064
In Erftstadts Ortsteilen ist der Altbestand der Gebäude hauptsächlich in geschlossener
Bauweise ausgeführt worden. Bei Bränden an diesen Gebäuden besteht eine erhöhte
Gefahr einer Brandausbreitung
auf weitere Gebäude. Grob geschätzt kann man sagen,
dass jeder Ortsteil über mindesten 10 % geschlossener
Entwurf
Seite 29
Bauweise verfügt.
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Gewerbegebiete in Erftstadt
Im Gewerbegebiet
Friesheim werden zur Zeit 5 ha genutzt, hier erfolgt eine Erhöhung
der Fläche um 3 ha.
In Gymnich wird zur Zeit 0,66 ha genutzt, die zu nutzende Fläche beträgt hier 6,65 ha.
In Kierdorf so" die Gewerbefläche um 0,69 ha auf 1,91 ha erhöht werden.
In Köttingen sollen weitere 14,6 ha Gewerbeflächen zu den zur Zeit genutzten 20,08 ha
zur Verfügung gestellt werden.
Das grösste geplante Gewerbegebiet
•
so" nördl, u. südt. der L 263 entstehen. Zu den
bereits genutzten 20 ha sollen noch ca. 40 ha hinzukommen.
In Liblar an der Klosengartenstrasse
von dem nutzbaren Gewerbegebiet
Größter zusammenhängender
und Am Vogelsang stehen lediglich noch ca. 3 ha
von 37,39 zur Verfügung.
Bereich mit gewerblicher Nutzung ist die Fläche der
ehemaligen May-Werke im nord-westlichen Teil von Köttingen.
Hier hat die May-Holding ihre Gebäude an mehrer Nutzer in einer gewerbeparkähnlichen Form vermietet.
Es werden zum einen Milchprodukte
und alkoholfreie Erfrischungsgetränke
hergestellt
und abgefüllt, zum anderen werden Blechdosen und PET-Flaschen hergestellt.
Des-
weiteren findet die Lagerung und Spedition der hier hergestellten, aber auch fremder
Produkte statt.
•
An der Grenze zum Stadtgebiet Hürth im Verlauf der Tonstraße betreibt die Fa. RWE
Umwelt das Verwertungszentrum
für den südlichen Erftkreis .
Hier werden zum einen alle recyclingfähigen
sammlung (gelbe Tonen) zwischengelagert,
Produkte aus der Haus- und Industriesortiert und zu Brennstoff und sonstigen
Produkten verarbeitet und gelagert.
Zum anderen erfolgt hier in kleineren Mengen die Sammlung und Verwertung vieler
anderer Mü"arten aber auch eine Großkompostierung
in einer Retterhalle.
4.9 Risiken der Gebaude und Gebaudenutzung
Da beim Bauamt keinerlei Statistikdaten über bestehende Gebäude bei der Stadt Erftstadt geführt werden, müssen die Bestände teilweise geschätzt werden. Zur Ermittlung von Gebäuden mittlerer Höhe wurden sämtliche Strassen in den Stadtteilen
Entwurf
Seite 30
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
der Stadt Erftstadt abgefahren. Zusätzlich wurden durch die einzelnen Löschgruppen
Besonderheiten im Ort ermittelt.
4.9.1 Gebäudehöhen
Der überwiegende Teil der Gebäude in Erftstadt besteht aus Gebäude geringer Höhe.
Liblar und Lechenich haben je mit ca. 5 % der Bebauung den grössten Anteil von Gebäuden mittlerer Höhe. Zusätzlich verfügt Liblar über 5 Hochhäuser.
Gebäude gerin-
Gebäude mittle-
ger Höhe
rer Höhe
Ahrem
99,5%
0,5%
I
Blessem
100%
I
I
Bliesheim
99,8%
0,2%
I
BorrlScheuren
100%
I
I
Dirrnerzheim
99,2%
0,8%
I
Erp
99,7 %
0,3%
I
Friesheim
100%
I
I
GymnichiMellerhöfe
99,5%
0,5%
I
Herrig
97%
3%
I
Kierdorf
99,7%
0,3%
I
Köttingen
99,8%
0,2%
I
LechenichiKonradsheim
95%
5%
I
Liblar/FrauenthaJ
94,75 %
5%
0,25%
Niederberg
98%
2%
I
Stadtteil
•
•
Hochhäuser
4.9.2 Gebäude besonderer Art und Nutzung
In Erftstadt gibt es 13 Versammlungsstätten, die mehr als 200 Personen fassen. Lechenich und Liblar verfügen über je 2 Geschäftshäuser deren Verkaufsfläche über
2000 qm beträgt. In Frauenthai befindet sich das einzige Krankenhaus von Erftstadt.
Zusätzlich befindet sich hier noch ein Altenwohn- und pflegeheim. Ein weiteres grosses
Altenwohn- und pflegeheim befindet sich in Lechenich.
Entwurf
Seite 31
Brandschutzbedarfsplan
Stadt Erftstadt
In Liblar existiert ein betreutes Seniorenwohnheim.
Insgesamt gibt es in Erftstadt 15 Schulen und 24 Kindergärten.
4.9.3 Historische Gebaude und Altstadtbebauung
Lechenich hat einen besonders grossen Altstadtbereich.
alten Stadtmauer mehrere denkmalgeschützte
Hier finden sich innerhalb der
Gebäude mit engen Zu- und Durch-
fahrtsstrassen. Auch alle anderen Ortsteile besitzen denkmalgeschützte
ge Durchfahrtsstrassen
•
•
Gebäude. En-
aufgrund der historischen Bebauung sind in den Ortsteilen
Gymnich, Kierdorf, Liblar, Bliesheim, Friesheim und Erp zu finden .
Ortsteil
Gebäude
Versamm-
Geschäfts-
Kranken-
AHen-
unter
lungs-
häuser
häuser
heime
Denkmal-
stätten >
> 2000qm
schutz
200P
Ahrem
6
1
1
1
1
1
1
Blessem
2
1
1
1
1
1
1
Bliesheim
12
1
1
1
1
1
2
Borrl
7
1
1
1
1
1
1
Scheuren
1
1
1
1
1
1
1
Dirmerzheim
10
1
1
1
1
1
1
Erp
11
1
1
1
1
1
1
Friesheim
25
1
1
1
1
1
1
Gymnichl
22
2
1
1
1
1
2
MelIerhöfe
1
1
1
1
1
1
1
Herrig
7
1
1
1
1
1
1
Kierdorf
10
2
1
1
1
1
2
Köttingen
2
3
1
1
1
1
1
Lechenichl
72
2
2
1
1
5
5
Konradsheim
3
1
1
1
1
1
1
Liblarl
10
1
2
1
1
5
7
FrauenthaI
2
1
1
1
1
1
1
Niederberg
7
1
1
1
1
1
1
Entwurf
Seite 32
Schulen
Kindergärten
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
4.10 Löschwasserversorgung
Die Trinkwasser- und somit auch die Löschwasserversorgung
der Sammelwasserver-
sorgung der Stadt Erftstadt erfolgt seit 1969170 für die Stadtteile Gymnich, Kierdorf, Köttingen, MelIerhöfe, Dirmerzheim, Herrig, Lechenich, Konradsheim, Blessem, Frauenthal, Liblar und Ahrem durch die Stadtwerke Erftstadt, die das Wasser über das
Wasserwerk Dirmerzheim der RWE Energie AG bezieht. Die Gesamtlänge dieses Leitungsnetzes beträgt 226,5 km.
Bis heute stehen der Feuerwehr keine verwertbaren Lagepläne von Leitungen und An-
•
gaben über die Leistungsfähigkeit
von Hydranten in den o.g. Stadtteilen zur Verfügung.
Derzeit wird allerdings mit der Ermittlung der betreffenden Daten begonnen .
Die einzelnen Löschgruppen sollen hier aufgrund ihrer Ortskenntnisse die Hydrantenpläne selbst erstellen. Auch die Leistungsfähigkeit
soll durch die Löschgruppen bei Be-
darf ermittelt werden.
Der Situation im Bereich der Aussiedlerhöfe
um Gymnich und sonstiger Aussenberei-
che bezüglich der hier nur für den Grundschutz errichteten Sammelwasserversorgung
ist nur durch weitere bauliche Massnahmen, z.B. Bau von Zisternen oder sonstigen
Löschwasserbehältern
oder einer grösser dimensionierten
Sammelwasserversorgung
zu beseitigen.
Das Verbandswasserwerk
•
Euskirchen GmbH versorgt die Stadtteile Bliesheim, Erp,
Friesheim, Barr, Scheuren und Niederberg. Das Wasser entstammt zu ca. 2/3 aus der
Wassergewinnungsanlage
Oberelvenich und zu ca. 1/3 aus dem Wasserwerk Lommer-
sum.
Das vom Verbandswasserwerk
Euskirchen unterhaltene Leitungsnetz für die genann-
ten Ortsteile von Erftstadt hat eine Gesamtlänge von ca. 125 km. Von einer an der L181
ankommenden 300 er Hauptversorgungsleitung,
werden mit einer 125er Leitung die
Ortsteile Barr, und Seheuren versorgt. Die Versorgung von Niederberg erfolgt über eine
1OOer Leitung. Die Leitungen enden als Verästelungssystem.
Die Richtwerte für den Löschwasserbedarf
gen Gefahr der Brandausbreitung
in Kleinsiedlungen
beträgt bei einer gerin-
mindestens 24 m31h (4001/min). In einem Dorfgebiet
wie Barr und Niederberg ist ein Löschwasserbedarf
von mindestens 48 m31h erforder-
lich (8001/min). Bei der Überpnüfung einzelner Hydranten durch die örtlichen Löschgruppen wurden diese Mengen weit unterschritten.
Entwurf
Seite 33
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Um die erforderliche Mindestmenge an Löschwasser zu gewährleisten,
Brandeinsätzen
eine zusätzliche Löschwasserversorgung
muss hier bei
aus dem Rotbach erfolgen.
Die Entfernung bis zu den je weitesten Objekten in Borr und Niederberg beträgt hier
1,5 km Luftlinie.
Ein weiterer Aussiedlungshof
der Sammelwasserversorgung,
(Hoverhof) verfügt über keine Entnahmemöglichkeit
aus
die Entfernung bis zum Rotbach beträgt hier ca. 2 km
Sollte der Rotbach zu wenig Wasser führen, bleibt in diesen Ortschaften nur noch der
Pendelverkehr mit Tankfahrzeugen.
In Scheuren gibt es am Ortsausgang Richtung Weiler einen grossen Teich, der in den
•
letzten 30 Jahren nur einmal ausgetrocknet war. Um das am weitesten entfernte Gebäude in Scheuren ausreichend mit Löschwasser zu versorgen, muss hier eine
Schlauchleitung
von ca. 1000 Meter gelegt werden.
Es ist in den Stadtteilen von Erftstadt, die durch die Verbandswasserwerke
Euskirchen
versorgt werden, wohl auch zukünftig nicht an eine Verbesserung der Löschwassersituation aus der Sammelwasserversorgung
zu rechnen .
•
Entwurf
Seite 34
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
5
Schutzziel
Vorbemerkung
Bundesweit wird in den Kommunen das .Neue Steuerungsmodell
(NSM)" eingeführt.
Hauptziel des NSM ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung,
Zusammenführung
also die
von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenz, so auch in Erftstadt.
Für definierte Produkte werden Budgets zur Verfügung gestellt; die Produkte sind durch
Art, Menge und Qualität definiert. Von der KGSt wurde ein "Produktkatalog
•
erstellt. Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte "Brandbekämpfung"
.Technische Hilfeleistung" die wesentlichen Qualitätskriterien
.Hilfsfrist", "Funktionsstärke"
und .Erreichungsgrad"
Feuerwehr"
und
erarbeitet. Diese sind
für ein standardisiertes
Schadens-
ereignis.
Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten
•
sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau
im Feuerwehrbereich
der jeweiligen Stadt .
5. 1 Schutzzieldefinition
Um einen risikoangemessenen
Bedarf festzustellen, ist es erforderlich, Schutzziele
zu definieren. Schutzziele beschreiben - bezogen auf ein Szenario mit verschiedenen
Gefahrenpotentialen
- wie viele Funktionen
mit welchen EinsatzmiHeln
(Feuerwehrleute,
(Fahrzeugen, ggf. Spezialgeräten)
(Zeit) am Einsatzort benötigt werden, um wirkungsvolle
Der Erreichungsgrad
Führungskräfte, etc.)
in welcher Hilfsfrist
Hilfe zu leisten.
mit dem die o.g. Schutzziele erreicht werden können, ist ein
weiteres Qualitätsmerkmal.
Die Schutzziele und Qualitätskriterien
sind in der Empfehlung: "Qualitätskriterien
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" vom 16.09.1998 beschrieben. Auf
Entwurf
Seite 35
für die
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
diese Empfehlung wird auch in dem Schreiben des Innenministeriums
05.05.2001 hingewiesen,
vom
in dem die Empfehlung der Bezirk.sregierung Köln von
1997 kommentiert wird.
Darüber hinaus findet sich ein Hinweis auf die Leistungsfähigkeit
einem Erlass des Bauministeriums
der Feuerwehr in
vom 29.08.2000, in dem ein rechtzeitiges
Eintreffen der Feuerwehr für eine Personenrettung,
also in der Hilfsfrist 1 (8 Minuten),
gefordert wird. Dieses bezieht sich allgemein auf ausgewiesene
Baugebiete, unabhän-
gig davon, ob sie sich in einer Randlage oder im Stadtzentrum befinden.
Die Hilfsfristen 1 und 2 (13 Minuten) sind folglich für die beschriebenen
•
den erforderlichen
Personalstärken
und dem erforderlichen
Szenarien mit
Einsatzgerät bei allen
Einsätzen einzuhalten. Eine vollständige Abdeckung ist in dünn besiedelten und
großflächigen
Stadtgebieten jedoch nur unter hohem Kostenaufwand zu realisieren.
Somit muss, von dem Ziel, alle Einsätze abzudecken, abgewichen werden.
Jede Gemeinde muss eigenständig
Schutzziele definieren und über das Schutzniveau
entscheiden. Diese stehen in engem Zusammenhang
mit den Risiken des Gemeinde-
gebiets und sind individuell festzulegen.
Die Schutzziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden.
Ausgangspunkt
für Schutzziele können nur bemessungsrelevante
Schadensereignisse
sein.
Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten
•
Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen
Grundsätzen genügen. Besonde-
res Augenmerk. ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften
Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko
die Würdigung der gegensätzlichen
gesetzlichen
zu richten .
abdecken kann, ist insbesondere durch
Faktoren .Bedürfnis an Sicherheit" und .Finanziel-
len Mitteln· bestimmt.
Eine hundertprozentige
Sicherheit ist nicht erreichbar.
Unter dem Aspekt des reinen Sachwertschutzes
genannten Größenordnung
liegen.
Für den Bereich der technischen
Anforderungen
Hilfeleistung können in Ermangelung anderer Daten
des Rettungsdienstes
Szenarien von lebensbedrohlichen
übernommen werden, da bei allen betrachteten
Verletzungen der zu rettenden Person ausgegan-
gen wird.
Entwurf
müssen die Hilfsfristen ebenfalls in der
Seite 36
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Aus feuerwehrtaktischen
Grundsätzen ergeben sich Mindesteinsatzstärke
und vorzu-
haltende Einsatzmittel.
Die Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer hundertprozentigen
ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen
grad·) einzuhalten. Unbeeinflussbare
(.Erreichungs-
bzw. zufällige Er-
eignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus,
parallele Einsätze, etc.) verhindern
immer eine vollständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad
100 %. Da diese Hinderungsgründe
Erreichbarkeit
sinkt unter
jedoch immer auftreten, liegt der reale Errei-
chungsgrad immer um diesen Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau.
•
Unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Sicherstellungsverpf1ichtung
Gemeinde gewünschte Sicherheitsniveau
ist das in einer
eine politische Entscheidung. Die Willensbil-
dung und der Beschluß dieses Sicherheitsniveaus
erfolgt durch die gewählten Man-
datsträger im Rat und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde
(u.a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist
nur bei ausreichender
Information der Entscheidungsträger
lich. Bis zu einer diesbezüglichen
Sicherheitsniveau
durch die Feuerwehr mög-
politischen Aussage gehen die Planungen von einem
von 100 % aus.
Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer
•
rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf .Regel der Technik" zurückgegriffen
werden kann. Das Recht-
samt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die .Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen
als eine solche Regel der Technik gesehen
werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße
für die kommunale Schutzzielfest-
legung.
Standardisiertes
Schadensereignis
Im In- und Ausland gilt als .kritisches·
größten Personenschäden
Schadensereignis
fordert.
In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand
geschossigen
Entwurf
der Brand, der regelmäßig die
im Obergeschoss
Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen.
Seite 37
eines mehr-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Da die Qualitätskriterien
für das Produkt ,Brandbekämpfung'
Produkt. Technische Hilfeleistung'
den ,Kritischen Wohnungsbrand'
bekanntlich auch für das
hinreichend sind, können sich diese Betrachtung auf
beschränken.
5. 1. 1 Hilfsfrist
Die hier festzulegenden
Zeiten müssen sich an wissenschaftlich
abgesicherten oder
durch hinlängliche praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren.
•
Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung.
statistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden
on (Kohlenmonoxid-Vergiftung).
Nach wissenschaftlichen
die Rauchgasintoxikati-
Untersuchungen
Studie in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze
bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch
Nach der Bundes-
der Orbit-
für Rauchgasvergiftungen
(siehe Abbildung)
co
CO.sl.lmmon-
Iturve Imtn ... } l'\IJ
1,51-----,----,.----,
15
I I •
CO·Gehalt
Br.ndfllum
10
1,0
Reanimado
"----.-~
_..__
..
•
nzo
"-----'7--
..
..
Kohlen
Summe
onozldku ....
""
J __
..__
..__
~ze
Ertragfichkei
•
/
O,"I---,,-AI----#t-H---f
,"
o
o
"
"
""
0,1
0,5 1
s
101317
sa
100
Zell fmin]
(8~',"T"')
Quelle: ORBIT-Studie Kapitel 3.4.1. Bild 915:
CO-KonzentIiltion. EnrAglichkeitsgrenze und
Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der
Vorbrenndauer
Diverse Untersuchungen
zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationser-
folgs und des Verbleibens dauerhafter Schädigung von der Zeit zwischen Notfalleintritt
und Einsetzen erster Maßnahmen (sogenanntes ,therapiefreies
Entwurf
Seite 38
Intervall").
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Nach Untersuchungen
der Gesundheitsbehörde
Hamburg sinken die primären Erfolgs-
chancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf etwa 5
% bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfe zugrunde
gelegten Verletzungsmuster
gehen von einer Polytraumatisierung
son aus, die nicht notwendigerweise
gehen, aber ohne notfallmedizinische
der betroffenen Per-
sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand
einher-
Massnahmen zu einem solchen führen. Eine
Gleichsetzung mit der Hilfsfrist für den Brandschutz scheint aufgrund der empirischen
Erkenntnisse aus der Vielzahl von Einsätzen vertretbar. Genauere Untersuchungen
dieser Zusammenhänge
•
stehen noch aus.
Für die Sicherheit der eingesetzten
Brandausbreitung
Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen
muß der Löscheinsatz vor dem .Flash-Over"
dung) liegen, der bei einem Wohnungsbrand
bruch gegebenenfalls
(Rauchgasdurchzün-
etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandaus-
auftritt. Diese Rauchgasdurchzündung
ist keine neue Erfindung
der Feuerwehren, sondern ist eine Erkenntnis der letzten 10-15 Jahre die auf die zunehmende Verwendung von Kunststoffen oder behandelten Bauprodukten zurückzuführen ist, die bei Wärmebeaufschlagung
sog. Pyrolysegase bilden, die dann wiederum
heiße Brandgase bilden und zum .Flash Over" führen.
Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte:
Für die Definition der Hilfsfrist können nur solche Zeitabschnitte
den, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar
zugrunde gelegt wersind. In Ermangelung
genauer statistischer Daten wird zum Beispiel angenommen, dass die Zeit zwischen
SChadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt.
Entwurf
Seite 39
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Weiterhin haben Einsatzanalysen
ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandf1ächen über
400 qm nur noch bei günstigen Einsatzbedingungen
zum Löscherfolg kommt. Je nach
Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten
Meter pro Minute, so dass die Flächengrenze
bei mittlerer Brandlast bereits bei 10 Mi-
nuten liegt. Unter dem Aspekt des reinen Sachwertschutzes
ebenfalls in der genannten Grössenordnung
Die Zeitdauer vom Brandausbruch
müssen die Hilfsfristen
liegen.
bis zum Wirksamwerden
setzt sich generell wie folgt zusammen:
•
•
Entwurf
zwischen einem und drei
Seite 40
der Feuerwehrmaßnahmen
Brandschutzbedarfsplan
Stadt Erftstadt
Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte,
die von der Feuer-
wehr beeinflussbar und dokumentierbar
sind. Hierunter fallen
die Gesprächs- und Dispositionszeit,
die Ausrückezeit sowie
die Anfahrtszeit.
•
Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten:
•
Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet.
5.1.2 Funktionsstt3rke
Der Feuerwehreinsatz
ist nach wie vor personalintensiv.
tung und zur Brandbekämpfung
So müssen zur Menschenret-
beim .Kritischen Wohnungsbranda
22 Einsatzfunktio-
nen zur Verfügung stehen (5. Schreiben der BR Köln v. 07.04.1997). Diese 22 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt
werden.
Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich.
Entwurf
Seite 41
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in
der Regel nur die Menschenrettung
unter vorübergehender
Vernachlässigung
der
Eigensicherung eingeleitet werden.
Um die Menschenrettung
sehen Wohnungsbrand'
noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim ,Kritidie ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alar-
mierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen ,Flash-Over"
mindestens 22 Funktionen vor Ort
sein. Diese weiteren 12 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung,
zur Brandbekämpfung,
zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte
erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten
•
die Funktionszahlen
und der Risikobetrachtungen
sind gegebenenfalls
zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren.
Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar:
/-1=====;Hi_lfsfr_ist_2
I-I
Hilfsfrist 1
10 Funkt.
•
I.
o min
Brand·
ausbruch
in
.. II
+
8min
...
13 min
Alarmierung
I
--'~
9+3 Funkt.
5min
5 min
3.5 min
Beginn
Notrufabfrage
..
H
__
Eintreffen
10 Funktionen
Zeit
•
18 min
22 Funktionen
verfügbar
5.1.3 Erreichungsgrad
Unter .Erreichungsgrad"
die Zielgrößen .Hilfsfrist'
wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem
und ,Funktionsstärke'
eingehalten werden. Ein Erreichungs-
grad von z.B, 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten
werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.
Entwurf
Seite 42
Brandschutzbedarfsplan
Der Erreichungsgrad
Stadt Erftstadt
ist u.a. abhängig von
der Gleichzeitigkeit
von Einsätzen, die die zuständige Feuerwehr teilweise oder
ganz binden,
der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,
der Optimierung des Personaleinsatzes,
den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
•
Während die Hilfsfristen sich aus wissenschaftlich-medizinischen
Erkenntnissen und
die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen
ableiten, ist der Er-
reichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung
und seinem Dienstvorgesetzten.
Erfordemissen
zwischen dem Leiter der Feuerwehr
Die Personalkosten stehen in unmittelbarem Zusam-
menhang mit dem Erreichungsgrad.
Um für eine Stadt den Erreichungsgrad
kommunale Vergleiche erforderlich.
festzulegen und zu bewerten, sind auch inter-
Diese müssen auf gesicherten, vergleichbaren
sta-
tistischen Daten beruhen.
Aus fachlicher Sicht wird derzeit sowohl für die Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle als auch für die Alarmierungs-
und Anfahrtzeit ein Erreichungsgrad
von jeweils 95
% als Zielsetzung für richtig angesehen.
In anderen Bereichen der Feuerwehr und des Notfallrettungsdienstes
national ebenfalls Zielerreichungsgrade
bis zu 95 %.
•
Entwurf
Seite 43
existieren inter-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
6
Soll-Strukturen
(Rein planerisch dargestellt unter der Vorgabe dass im Stadtgebiet Erftstadt mit allen bekannten Bedingungen keine Feuerwehr existiert und unter feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten
geschaffen werden müsste)
6. 1 Organisation
Es muss laut Schutzzieldefinition
gewährleistet sein, dass alle Bereiche des Einsatz-
gebietes innerhalb der Hilfsfristen mit ausreichend Personal, geeignetem Gerät und
•
planerisch mit einem 1OO%igen Erreichungsgrad
versorgt werden können.
Das erfordert u.a. die Vorhaltung von geeignetem Personal, Fahrzeugen und in
allen zu versorgenden Bereichen.
6.2 Personal und Ausbildung
Für das beschriebene
Szenario werden innerhalb der Hilfsfrist 1 (10 FM) zehn
Funktionen an der Einsatzstelle benötigt.
Die Funktionen der ersten Gruppe sind im Einzelnen:
:>
1 Funktion für die Führung der Gruppe, Erkundung, Rückmeldung, Nachforderung,
Überwachung des Einsatzablaufes
:> 1 Funktion
•
:> 1
und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes
für den Betrieb und die Aufrechterhaltung
der Kommunikation
Funktion für die Fahrt zur Einsatzstelle, das Bedienen der Pumpe und Aggregate,
die Herausgabe von Einsatzgeräten vom 1. Fahrzeug, UnterstUtzung der Trupps
:> 2
Funktionen für die DurchfUhrung der Menschenrettung
im Innem des Gebäudes
über den verqualmten Treppenraum unter umluftunabhängigem
:> 2
Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung
Atemschutz
unter schweren
Atemschutz über einen altemativen Rettungsweg (tragbare Leiter oder
Kraftfahrdrehleiter)
=1 2
unter umluftunabhängigem
Atemschutz
Funktionen zur Sicherung der Wasserversorgung
und Vorbereitung des
eigentlichen Löschangriffs, Unterstutzung bei der Instellungbringung
der Kraftfahr-
drehleiter oder der Vomahme von tragbaren Leitem
~ 1 Funktion als Maschinist für die Kraftfahrdrehleiter
Errichtung der Wasserversorgung
Entwurf
Seite 44
und zur Unterstützung bei der
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Dieses Personal kann nur erste Maßnahmen einleiten. Die Eigensicherung
Feuerwehrangehörigen
Atemschutzeinsatz
durch Bereitstellung eines Sicherheitstrupps
der
bei einem
kann erst mit Eintreffen der zweiten Gruppe innerhalb derHilfsfrist 2
sichergestellt werden. Die Aufgaben, die durch die 2. taktische Einheit
bewältigt werden müssen, sind von der Bezirksregierung
dargestellt. Die dort
beschriebenen Aufgaben sind in Art und Umfang nur durch eine Gruppe zu leisten:
:?
1 Funktion für Erkundung und Gruppenführung
:l 1 Funktion für den Betrieb und die Aufrechterhaltung
der Kommunikation
:l 1 Funktion für die Fahrt zur Einsatzstelle, das Bedienen der Pumpe und Aggregate
•
während des Einsatzes und die Herausgabe von Einsatzgeräten vom 2. Fahrzeug
:? 2
Funktionen zur Stellung des Sicherheitstrupps
sicherung der eingesetzten
:? 2
Kräfte unter umluftunabhängigem
Funktionen zur Einleitung der Brandbekämpfung
Verhinderung der Brandausbreitung
:? 2
auf benachbarte Gebäude
um eine
zu verhindern
Die Funktionen der Einsatzleitung
•
Atemschutz
unter schwerem Atemschutz und
Funktionen zur Durchführung von Belüftungsmaßnahmen
Rauchgasdurchzündung
gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift
:? 1 Funktion
Zugführer (Einsatzleiter)
:? 1 Funktion
Führungsgehilfe
:l1
nach FwDV 7 und UW zur Eigen-
als Gruppenführer
z.b.V
Funktion Funksprecher und Fahrzeugführer
Gesamtstärke 13 Minuten nach Alarmausslösung:
1/3/18/22
Bezüglich der Ausbildung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1 F IV oder B IV
3 FIII/BmD(F)
12 Atemschutzgeräteträger,
davon mindestens 6 Truppführer
7 Truppmänner
2 Maschinsten
FSKI 2 oder C
1 Drehleitermaschinist
mit FSKL 2 oder C
3 Funksprecher
Entwurf
Seite 45
5 sind:
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Hinzu kommen je nach Einsatzszenario
noch die erforderliche
Sonderausbildungen
für
Mannschaft und Führungskräfte.
Bei einsatzbedingter
Überschreitung
der Zugstärke und je nach Schadensereignis
muss eine Führungskraft mit FIB V-Qualifikation
oder höher vorhanden sein.
6.3 Wache und GerateMuser
Die Hilfsfrist 1 (8 Minuten Eintreffzeit von 10 Kräften) wird im gesamten Stadtgebiet
ausschliesslich
durch hauptamtliche
zehn Brandschutzkräften
•
Kräfte gewährleistet.
Hierzu ist die Vorhaltung von
erforderlich, deren Standort zentral im Stadtgebiet angesie-
de It sein muss. Ein Neubau mit 8 Stellplätzen für Brandschutzfahrzeuge
und Abrollbe
hälter ist hierzu erforderlich. Hinzu kommen noch drei Stellplätze für den Rettungsdienst und die erforderlichen
Werkstätten, Büro- und Sozialräume.
Die Hilfsfrist 2 (Eintreffen von weiteren 12 Einsatzkräften) wird durch ehrenamtliche
Kräfte gewährleistet.
Die Standorte in den Stadtteilen müssten nach einsatztaktischen
sechs Standorten flächendeckend
in
organisiert werden.
Hierzu ist der Neubau von sechs Gerätehäusern
•
Gesichtspunkten
mit jeweils vier bis fünf Stellplätzen
nebst Schulungs- und Sozialräumen erforderlich .
6.4 Fahrzeuge
Jeder der benannten Standorte der Feuerwehr wird mit einem Löschgruppenfahrzeug,
einem Tanklöschfahrzeug,
einem MTF und Sonderfahrzeugen
ausgestattet.
Alle Fahrzeuge entsprechen in vollem Umfang der EN 1842, sind mit einem
vollautomatischen
Getriebe ausgestattet und verfügen über eine elektronische
Warnanlage mit der Möglichkeit der Funkaufschaltung
J:ta1Zll!lulR!llea~dort
Entwurf
wird ein Wechselladersystem
Seite 46
und der Durchführung von
vorgehalten.
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
6.5 Gerate
Jedes Fahrzeug ist nach der jeweiligen DIN zu bestücken, jeweils ein Löschgruppenfahrzeug in jedem Standort einschliesslich
der möglichen Zusatzbeladung
für die tech-
nische Hilfeleistung.
Alle Geräte müssen der jeweiligen DIN entsprechen und gem. den Vorgaben der UW
oder nach Herstellerangaben
gewartet und geprüft werden.
Die nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten
zu beschaffen und auf den Einsatzfahrzeugen
•
ten (z.B. Rettungsplattform,
erforderlichen
Geräte sind zusätzlich
zu verlasten bzw. anderweitig vorzuhal-
Zieh-Fix ).
6.6 Alarmierung
Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt f1ächendeckend in erster Linie mit stiller
Alarmierung über digitale Meldeempfänger
(DME) oder evtl. dem für die Zukunft ange-
kündigten Standard TETRA.
Jeder im Einsatzdienst tätige FM (SB) wird mit einem digitalen Funkmeldeempfänger
ausgestattet. Als Rückfallebene
grösseren Schadenslagen
und gleichzeitig zur Wamung der Bevölkerung bei
ist ein f1ächendeckendes Sirenennetz zu unterhalten deren
zentrale Auslösung sowohl kollektivals
•
auch selektiv möglich ist.
Auch die Auslösung verschiedener Alarmierungsabläufe
6.7 PersOnliche Schutzausrüstung
ist möglich .
(PSA)
Jede Einsatzkraft ist wie folgt ausgzustatten:
zwei Gamituren der Feuerwehrdienstkleidung
(Hose und Jacke),
zwei Paar Stiefeln,
einem Paar Halbschuhe,
zwei Paar Socken,
einem Binder,
zwei blauen Diensthemden (1xHalbarm, 1x Langarm)
je einem T-Shirt, Polo-Shirt, Sweat-Shirt,
Entwurf
Seite 47
Brandschutzbedarfsplan
Stadt Erftstadt
ein Barett,
zwei Garnituren Einsatzüberhose
und Einsatzüberjacke
nach HuPF,
ein Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
eine Flammschutzhaube
zwei Paar Brandschutzhandschuhe
eine Atemschutzmaske
für jeden Atemschutzgeräteträger
ein Feuerwehrsicherheilsgurt
eine Abseilacht mit einer Bandschlinge 2m lang
•
6.8 Kosten
Die Kosten für die O.g. Sollstrukturen würden sich wie folgt darstellen:
25.000.000 €
Wache und Gerätehäuser
4.000.000€
Fahrzeuge
•
Sondergeräte
250.000 €
Alarmierung
200.000€
Persönliche Schutzausrüstung
750.000€
30.200.000 €
Gesamt
Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um überschlägige Zahlen.
Entwurf
Seite 48
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7
Ist - Strukturen
7. 1 Organisation
Die Freiwillige Feuerwehr Erftstadt ist nach einsatztaktischen
vorgegebenen
Gesichtspunkten
und geographisch
im Jahr wie folgt organisiert:
14 Löschgruppen ( in jedem Stadtteil eine Einheit)
Eine mit hauptamtlichen
Kräften besetzte Wache in Liblar.
Im Jahr 2001 wurden die Löschgruppen nach geografischen
•
Gesichtspunkten
zu sechs Löschzügen in drei Löschverbänden
Hiernach ist auch die Führungsstruktur
Funktionsträgen
und strukturellen
zusammengefasst.
aufgebaut und mit entsprechend ausgebildeten
besetzt.
Zu jeder Zeit ist ein Einsatzleiter vom Dienst (EvD) mit weitreichenden
Dienst. Zur Wahrnehmung
Befugnissen im
seiner Aufgaben steht dieser Führungskraft ein Komman-
dowagen zur Verfügung.
Alle im Feuerwehrdienst
Tätigen sind dem Wehrführer fachlich unterstellt, für alle eh-
renamtlich Tätigen ist der Wehrführer auch Dienstvorgesetzter.
Diese Zuständigkeit
•
liegt für die hauptberuflichen
Innerhalb der Verwaltungsorganisation
Kräfte beim Bürgermeister.
ist die Abteilung .370 Feuerschutz I Rettungs-
dienst" eine Abteilung des Ordnungsamtes
und untersteht dem Leiter des Ordnungs-
amtes als Beauftragter für die Wahrnehmung
der Aufgaben des Feuerschutzträgers.
Das Ordnungsamt ist wiederum dem Dezernat 4 zugeordnet und dem 1. Beigeordneten
unterstellt.
s. Anlage 1 Organigram Feuerwehr Erftstadt
Entwurf
Seite 49
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7.1.1 Einsatzbereiche
7.1.1.1 Hauptamtliche
Wache
Von dem Standort der Hauptwache aus wird innerhalb von 8 Minuten nur knapp ein
Drittel der Gesamtfläche von Erftstadt erreicht.
Von Erftstadts Ortsteilen wird Liblar, Blessem, Köttingen, Bliesheim und Ahrem vollständig in der Hilfsfrist
1 erreicht. Der Ortsteil Lechenich wird nur zu dreiviertel und
Kierdorf nur zu einem geringen Teil abgedeckt.
•
Nicht erreicht werden die Ortsteile Gymnich, Dirmerzheim, MelIerhöfe, Herrig, Erp,
Friesheim, Niederberg, Borr und Scheuren .
In der Hilfsfrist 2 (13 Minuten) wird von der Hauptwache über 90 % der Gesamtfläche
von Erftstadt erreicht. Nicht erreicht wird der Ortsteil Borr und Scheuren sowie der
Siedlerweg in Gymnich mit mehreren Aussiedlerhöfen .
•
Eintreffen der Hauptwache innerhalb
Eintreffen der Hauptwache innerhalb
13 Minuten im Stadtgebiet
8 Minuten im Stadtgebiet
Die Hauptwache liegt eindeutig nicht im zentralen Bereich von Erftstadt. Es hat zu Planungszeiten für die Hauptwache wohl überwiegend politische Gründe für diese Standortwahl gegeben.
Entwurf
Seite 50
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7. 1. 1.2 Einsatzbereich der Dreh/eiter im Stadtgebiet Erftstadt
Die ausdrückliche Erwähnung der Drehleiter durch die Bezirksregierung
innerhalb der Hilfsfrist 1, sowie die Definition der Leistungsfähigkeit
der Feuerwehr
im Erlass des Bauministeriums vom 29.08.2000 und der damit verbundenen
Forderung nach der entsprechenden
Ausrüstung setzen die Bereitstellung einer
Drehleiter innerhalb der Hilfsfrist 1 voraus.
Im Stadtgebiet Erftstadt gibt es in den meisten Ortsteilen Gebäude, deren Aufenthalt-
•
räumen nicht mit einer 4-teiligen Steckleiter erreicht werden können. Die Brüstungshöhe von Aufenthaltsräumen
liegt bei diesen Gebäuden von der natürlichen Boden-
oberfläche aus gemessen über 8 Meter.
Bei Gebäuden deren Brüstungshöhe
Steckleiter, weitere erforderliche
über 8 Meter liegt, sind zusätzlich zur 4-teiligen
und von der Höhe ausreichende Leitern durch die ört-
liche Feuerwehr vorzuhalten. Die Schiebleiter ist zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges laut BauO NRW nicht benannt.
Für die Ortsteile Lechenich, Liblar, Bliesheim, Herrig, Gymnich, Dirmerzheim, Kierdorf,
Erp, Friesheim, Niederberg und Konradsheim ist ein Hubrettungsfahrzeug
Das höchste Gebäude, für das ein Hubrettungsfahrzeug
notwendig.
erforderlich ist, steht in Le-
chenich. In diesem Gebäude befinden sich im sechsten Geschoss mehrere Wohnein-
•
heiten. Hier ist eine Rettungshöhe von mindestens 21Metern erforderlich.
Innerhalb der ersten Hilfsfrist sind die Rettungshöhen zu gewährleisten .
Die folgende Grafik zeigt das Eintreffen der Drehleiter innerhalb 8 Minuten im Stadtgebiet und die Ortsteile in denen ein Hubrettungsfahrzeug
Entwurf
Seite 51
erforderlich ist.
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
•
Roten Markierungen: Drehleiter erforderlich
Rote Begrenzung: Eintreffgebiet der Drehleiter innerhalb von 8 Minuten
Für alle Wohngebiet gilt somit, dass entsprechende
Leitern vorzuhalten sind. Es muss
In nahezu jedem bebauten Gebiet in Erftstadt eine Einheit mit mindestens einer 4teiligen Steckleiter innerhalb von 8 Minuten vor Ort sein.
Bei Gebäuden mit einer Brüstungshöhe von über 8 Metern sind in dieser Zeit die für
•
die Rettungshöhe entsprechenden
erforderlichen
Leitern vorzuhalten.
7. 1. 1.3 Einsatzbereiche des ehrenamtlichen
Teils der Feuerwehr Erftstadt
Jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr betreut gemäß der Alarm- und Ausrücke- Ordnung in ihrem Nahbereich ein Einsatzgebiet und wird hier je nach Einsatzort in der
Hilfsfrist 1 oder 2 berücksichtigt,
da, wie in der Darstellung zur Einsatzstärke erläutert,
sich die erforderliche Mannschaftsstärke
aus mehreren Einheiten, hauptamtlich und
ehrenamtlich, addiert. In der Regel muss dieser Bereich innerhalb der Hilfsfrist 1 bedient werden. Die Erfüllung dieser Forderung ist sehr stark abhängig von der Stärke
und der Struktur der Mannschaft, oft jedoch auch vom Standort des Gerätehauses.
Entwurf
Seite S2
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Einen sehr großen Einfluss auf die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen
Kräfte hat die Ta-
geszeit.
Dennoch kann mit den derzeitigen Standorten bei einer optimalen Alarmierung und bei
einem Ausrücken der Freiwilligen feuerwehr in Erftstadt innerhalb von 5 Minuten ca.
90 % des Stadtgebietes in der Hilfsfrist 1 erreicht werden. Ausnahmen sind hier lediglich der Siedlerweg in Gymnich, der Bereich Gymnicher Mühle und einige unbewohnte
Bereiche .
•
Gelb: Durch die Feuerwehr innerhalb 8 Minuten erreicht
Rot: Wird nicht innerhalb 8 Minuten erreicht
Die Tagesalarmbereitschaft
•
ist nicht nur in Erftstadt ein Problem. In den Gemeinden ist
die Anzahl der am Tage zur Verfügung stehenden leute in den letzten 20 Jahren ständig zurückgegangen.
Es ist mittlerweile auch schwierig geworden, Kräfte für den aktiven Feuerwehrdienst
gewinnen. Die Vorschriften für Grundausbildung,
Ausbildung und sonstigen Verpflich-
tungen in der Freiwilligen Feuerwehr nehmen zu.
Im Vorhinein ist eine starke Jugendfeuerwehr
von Vorteil, hier kann man immer noch
die Hoffnung haben, dass sich zumindest ein Teil dieser Jugendlichen mit Erreichen
des Eintrittsalters von 18 Jahren für einen Übertritt in die aktive Wehr entscheidet.
Entwurf
Seite 53
zu
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7.1.2 Überprüfung der Einsatzfahigkeit der ehrenamtlichen
Kratte
Um hier zu verlässlichen Daten zu gelangen, wurden im Laufe des Jahres 2003 zum
einen eineAlarmprobe
an einem Wochentag, 17.02.2003 in der Zeit von 11.00 -13.30
Uhr und zum anderen eine Alarmübung an einem Wochentag, 04.11.2003 um 18.20
durchgeführt.
Die hierbei ermittelten Daten wurden ausgewertet und aut die jeweiligen Löschgruppen
umgelegt um hierdurch ein Bild über die Verfügbarkeit zu erhalten.
•
Ergebnis der Probealarmierung
Sis
FM
Vf
1 min
1
2min
8
f
f
f
13
12
aschi
DLM
Atemsch.
•
I
Eintreffen innerhalb der ieweili!len Zeit
4
1
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1
5
6
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11
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2
7
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6
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2
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1
3
5
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5
6
9
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5
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4
2
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2
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2
min 8min
2
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1
Omin n1 min ~2min
1
2
1
2
1
2
> 12 min
2
1
1
2
1
Gesamtstärke innerhalb der ieweili!len Zeit
Bis
FM
f
f
3f
f
13
12
Maschi
PLM
Atemsch.
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H min 12min
1
9
1
4
6
1
5
6
3min
20
1
2
11
17
7
11
2
13
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34
1
1
5
16
25
9
17
2
22
15min 5min
43
39
1
1
1
1
5
5
18
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35
14
17
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19
4
3
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26
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45
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1
1
1
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7
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37
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4
4
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II min HOmin
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1
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7
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Mannschaftsstärken
IBis
lBorr
lNiederbern
nach Löschoruppen
min 2min
3min
1
Friesheim
Herria
Ahrem
2
•
I
min 8min
1
1/1
2
3
1
2
2
1
1/2
1
1
ecnentcn
•
s mm s min
313
IErp
Bliesheim
iblar
Blessem
Köttinaen
Dirrnerzheim
Kierdorf
Gvmnich
min
1
2
2
2
1
3
1
3
1
3/5
2/5
1
1
3
217
2
1
1
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1
6
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2
4
1
8
3
1
2
1
3
2/3
1
> 12 min
1
Fahrzeuoführer J Maschinist vor Ort
Bis
Borr
NiederbeIlI
Ern
Friesheim
Herria
Ahrem
echenich
BlieSheim
iblar
Blessem
j(öttingen
Dirrnerzheim
Kierdorf
Gymnich
1 min t2 min 3min
Smin
6min
rT min 8min
> 12 min
1/0
1/1
1/0
1/1
1/1
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212
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2. Atemschutztruppl
3. Atemschutztrupp/4.
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min
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IFriesheim
Herno
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10 min 11 min ~2min
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Erp
Ahrem
echenich
Bliesheim
iblar
Blessern
I<öttinaen
Dirmerzheirn
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Gvmnich
gmin
1/0
1. Atemschutztruppl
Bis
Borr
lNiederbern
~min
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8min
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Atemschutztrupp
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Brandschutzbedarfsplan
Stadt Erftstadt
•
•
Eintreffende FeuerwehrKräfte an den jeweiligen Feuerwehrgerätehäusem
Zur Ermittlung der Tagesalarmsicherheit
wurde ein Fragebogen erstellt, der die Ver-
fügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr am Tage verdeutlichen sollte. Weitere Erkenntnisse wie die Qualifikation,
sollten ebenfalls erfasst werden.
Insgesamt wurden 170 Fragebogen (ca. 50 % der ehrenamtlichen
Kräfte) in den
Löschgruppen ausgefüllt und anschliessend ausgewertet.
Die Ergebnisse der Tagesalannbereitschaft
sen der Probea/annierung
stimmten weitgehend mit den Erkenntnis-
überein. Die schlechteste Zeit der TageSalarmbereitSchaft
liegt von Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr, sOwie Freitags zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr.
Ein erheblicher Mangel fiel bei folgenden Löschgruppen auf:
Gymnich hat tagsüber von drei zur Verfügung stehenden Feuerwehrkräften
Entwurf
Seite 56
keine
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
zwei Atemschutzgeräteträger.
Die LG Dirmerzheim hat nicht nur tagsüber sondem auch abends Probleme, ihr Fahrzeug zu bewegen. Hier verfügt die Mehrheit der jungen Feuerwehrkräfte
Führerscheinklasse
nur über die
B. Hiermit kann das dort eingesetzte Fahrzeug nicht zum Einsatz
gebracht werden.
Köttingen hat tagsüber eine zu geringe Zahl entsprechender
löschfahrzeuge;
Fahrer für ihre zwei
hier ist es unbedingt erforderlich, mehr Fahrer auszubilden.
In Barr ist es nicht zu erwarten, dass in der Woche zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr
überhaupt eine Einsatzkraft ausrückt.
•
In Niederberg konnten nur sieben Fragebögen ausgewertet werden. Bei dieser Gruppe
weicht die Statistik von der wahren Ausrückestärke
ab. Bei Einsätzen die tagsüber er-
folgen, rücken hier mindesten drei Feuerwehrkräfte aus.
Die Löschgruppe Erp befindet sich noch in der Aufbauphase.
forderlich, das die anstehenden Ausbildungen
Die löschgruppe
abgeschlossen werden.
Friesheim konnte nicht ausgewertet werden, da hier nur wenige Fra-
gebogen ausgefüllt wurden. In der löschgruppe
selbständige Feuerwehrkräfte.
Friesheim befinden sich aber viele
Einige von diesen führen aber anscheinend ihren DME
nicht ständig mit und rücken somit bei Feuerwehreinsätzen
Die löschgruppe
Hier ist es unbedingt er-
nicht aus.
Bliesheim hat einen dringenden Bedarf an der Führerscheinklasse
C.
Tagsüber ist zu erwarten, dass diese Löschgruppe über genügend
•
Personal verfügt, aber aufgrund eines fehlenden Fahrers nicht ausrücken kann .
Aufgrund des neuen FSHG ist es möglich, in verschiedenen
Gemeinden bei Einsätzen
mit auszurücken. Aber was vorher auch schon innertJalb der Gemeinde möglich war,
bei einer anderen löschgruppe
mit auszurücken, wurde den Feuerwehrmitgliedem
kaum angeboten. In folgenden löschgruppen
bereit von ihrer Arbeitsstelle
aus am Tage mit auszurücken:
In Kierdorf 1 FM
In Liblar 2 FM
In Köttingen 1 FM
In Lechenich 1 FM
In Friesheim 1 FM
In Bliesheim 2 FM.
Entwurf
sind die Erftstädter Feuerwehrmitglieder
Seite 57
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Hierdurch wird in den meisten ausrückenden Löschgruppen zwar noch immer keine
Gruppenstärke erreicht, am Tage ist man aber auf jede Feuerwehrkraft angewiesen.
Bei der Alarmübung am 04.11.2003 um 18.20 Uhr wurde ein weiteres Mal die Einsatzfähigkeit und Personalstärke der Feuerwehr durch den Wehrführer überprüft.
Hierbei ergab sich ein, den Erhebungen entsprechendes,
vollkommen anderes Bild.
Alarmiert wurde zu einem gemeldeten Brand mit fünf vermissten Personen in einem
ausgedehnten landwirtschaftlichen
Anwesen in Erftstadt-Konradsheim.
Alarmiert wurden zunächst nach MO
•
Löschverband und die nach MO
die hauptamtliche Wache, der zuständige
erforderlichen
Sonderfahrzeuge.
Nach Eintreffen des
EvD (Einsatzleiter vom Dienst) wurde auf Stadtalarm erhöht.
Innerhalb der Hilfsfrist 1 standen hier die geforderten 10 Einsatzkräfte zur Verfügung.
Nach Ablauf der Hilfsfrist 2 befanden sich weitere 99 Einsatzkräfte vor Ort. Erwähnenswert ist, dass trotz nicht optimaler Alarmierungsabläufe,
innerhalb von ca.20 Minu-
ten 150 Einsatzkräfte vor Ort waren.
Es wurde festgestellt, dass sowohl alle Führungsebenen
mit entsprechend ausgebilde-
ten Kräften besetzt werden konnten und das zu den 100 einsatzfähigen Atemschutzgräteträgern auch noch eine beeindruckende Anzahl von Kräften mit Sonderausbildungen
(Drehleitermaschinisten,
Gefährliche Stoffe und Güter sowie Starahlenschutz
I) ver-
fügbar waren.
•
Lediglich bei den Maschinisten waren zwar ausreichend ausgebildete Kräfte vor Ort,
jedoch konnte auch hier der allgemeine Trend festgestellt werden, dass viele dieser
FM (SB) nicht über die, für das Fahrzeug in ihrem Standort erforderliche,
verfügten.
s. Anlage 2: Auswertebogen zur Alarmübung 04.11.2003
Entwurf
Seite 58
Fahrerlaubnis
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7.1.3 Verstarkung der hauptamtlichen Feuerwehr
Die hauptamtliche Feuerwehr soll zur Zeit mit einer Staffel ausrücken. Zur Erreichung
der geforderten Stärke von zehn FM (SB) wurde angenommen, dass bei der Feuerwehr
je Ort mindestens drei FM (SB) mit entsprechender
Qualifikation ausrücken können.
Nach der Alarmprobe und Auswertung der Erfassungsbögen
aus den einzelnen Löschgruppen
zur Tagesalarmsicherheit
konnte diese Stärke von mindestens 3 FM tagsüber
grösstenteils nicht erreicht werden.
Das gesicherte Ausrücken von sechs FM von der Hauplwache aus wird nur zu den Zei-
•
ten erreicht, wenn die hauptamtliche Wache abends zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr
sowie an Wochenenden
sowie Feiertagen mit jeweils zwei ehrenamIlichen
Feuerwehr-
kräften verstärkt wird.
Der Tagdienst, der die zwei Feuerwehrkräfte zur Staffel ergänzen soll, arbeitet in Gleitzeit. Daher kann der Tagdienst nicht die gesamte Zeit zwischen 6:00 und 18:00 Uhr
diese beiden Kräfte stellen. Erfahrungsgemäß
bleibt eine Lücke zwischen 6:00 bis 7:00
Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 12:00 bis 18:00 Uhr.
Aber auch innerhalb der Kemarbeitszeit
in der sich die Tagesverstärkung
im Dienst
befindet, müssen häufig wichtige Außentermine wahrgenommen werden, wodurch der
hauptamtliche Abmarsch weiter geschwächt wird.
Des weiteren wird aus dem Stamm des derzeitigen Tagesdienstes der Tages-
•
Führungsdienst (EvD) gestellt.
Die Besatzung der angegliederten
Werkstatt wird seit dem 01.2.2004 wieder als Ta-
gesverstärkung eingesetzt.
Da der hauptamtliche Erstabmarsch im 24 Stunden Dienst in der Regel aus vier
Einsatzkräften für den Brandschutz besteht, besetzt der Tages-EvD von
6.00 - 18.00 Uhr den KdoW und wird, da er tagsüber zu jedem Einsatz alarmiert wird,
in die Sollstärke mit eingerechnet.
Wenn nach AAO der Einsatz des EvD vorgesehen ist, kann er diese Funktion erst dann
übemehmen, wenn er durch ehrenamtliches
Entwurf
Seite 59
Personal ausgelöst wird.
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7,2
Personal und Ausbildung
7.2, 1 Personal
Die Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt ist in den letzten beiden Jahren
dem allgemeinen Trend entsprechend geringfügig ruckläufig,
Aus einsatztaktischen
Grunden ist es Ziel, in jeder Einheit des ehrenamtlichen Teils der
Feuerwehr eine doppelte Mannschaftsstärke
•
des jeweiligen Erstabmarschfahrzeuges
vorzuhalten, z.B, bei einem Fahrzeug mit Staffelbesatzung (sechs FM) sollte die Mannschaftsstärke der Löschgruppe idealerweise mindestens zwölf FM (SB) betragen .
Dies wird in den meisten Einheiten erreicht. Erkennbar is! hier jedoch ein regionaler
Unterschied.
Während in den Löschgruppen entlang des Villeruckens (Bliesheim, Liblar, Köttingen)
die Mannschaftsstärken
bei jeweils ca. 40 Einsatzkräften liegen und diese drei Lösch-
gruppen somit schon ca. ein Drittel des Gesamtpersonalbestandes
Personalbestand
ausmachen, ist der
in einigen Löschgruppen des Südverbandes (Borr, Erp, Friesheim),
aber auch in Ahrem und Blessem teilweise nicht zufriedenstellend,
Die übrigen Löschgruppen weisen mit einem Personalbestand
von ca. 20 FM eine aus-
reichende Stärke auf,
•
Der Personalbestand
12 Jugendgruppen
der Jugendfeuer bleibt seit Jahren
mit
über 100 Jugendlichen in
nahezu stabil.
Durch die Änderung der Laufbahnverordnung
für die ehrenamtlichen
wehr wurde das Alter für die Übernahme von der Jugendfeuerwehr
Kräfte der Feuerin die aktive Wehr
von 17 auf 18 Jahre angehoben.
Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass hierdurch die Zahl der Übernahmen sinkt, da
die Jugendlichen im Alter von 17 Jahren je nach Altersstruktur
Interesse mehr am Dienst in der Jugendfeuerwehr
in der Gruppe oft kein
haben und da sie im aktiven Teil
noch nicht mitwirken dürfen, schon der kleinste Anlass ausreicht, um die Feuerwehr zu
verlassen.
Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten.
s. Anlage:3
Entwurf
Organisationsstruktur
mit Ausbildungs- und Stärkeangaben
Seite 60
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7.2.2 Ausbildung
Im laufe der Jahre 2002 und 2003 wurden einige der wichtigsten Feuerwehrdienstvorschriften überarbeitet und inzwischen auch per Erfass vom 10.10.2003 bzw. 01.08.
2004 in Kraft gesetzt und sind somit bindend für die Feuerwehren in NRW.
Diese Entwicklung bringt für alle Feuerwehren einen erhöhten Ausbildungsbedarf
mit
sich, der zwangsläufig auch mit mehr Kosten verbunden ist.
•
s. Anlage 4: Ausbildungskosten
Grund für die Änderung der Ausbildungsvorschriften
wehrtechnische
und einsatztaktische
sicherheitstechnische
waren allerdings nicht nur feuer-
Belange, sondem zu einem grossen Teil auch
Vorschriften.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die
•
FwDV2
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
FwDV7
Atemschutz
FwDV500
Einheiten im ABC-Einsatz
Bereits im Jahr 2002 wurden die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt nach
den damals im Entwurf befindlichen Vorgaben der FwDV 2 ausgebildet.
Sonderausbildunqen
und der weiterführende
den an der Kreisfeuerwehrschule
derausbildungen
Laufbahnlehrgang
zum Truppführer wer-
in Bedburg-Rath, darüber hinaus gehende 50n-
und Laufbahnlehrgänge
am Institut der Feuerwehr
(ldF) NRW durch-
geführt.
Bei Bedarf werden auf Standortebene auch Sonderlehrgänge
durchgeführt, die norma-
lerweise auf Kreisebene angeboten werden. Hier wird dann allerdings i.d.R. vom
Rhein-Erft-Kreis
bezahltes Lehrpersonal eingesetzt.
Über das gesamte Jahr verteilt werden Einweisungsveranstaltungen
der Wachverstärkung,
Geräteverantwortliche
in den Löschgruppen oder Kettensäge-
führer durchgeführt. Hiennit soll u.a, auch ein sachgerechterer
Entwurf
Seite 61
für Teilnehmer an
Umgang mit den Gerä-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Im Rahmen eines Dienstplanes ist eine Mindestbesatzung
Feuerwehr von 1/5 ständig zu gewährleisten.
die ehrenamtlichen
für den Erstabmarsch der
In den ermittelten Tageszeiten, in denen
Kräfte nicht über ausreichendes
Personal verfügen, ist unter Ein-
beziehung aller zur Abteilung Feuerschutz/Rettungsdienst
gehöriger einsatzdiensttaug-
licher Kräfte in Gruppenstärke auszurücken.
Dies wäre organisatorisch
ohne NeueinsteIlung nur möglich, wenn die Funktionsstellen
in der Einsatzzentrale der Feuerwehr Erftstadt in Funktionsstellen
einsatzdiensttaugli-
cher Feuerwehrkräfte umgewandelt und neu besetzt werden.
8.3 Technik
•
Räumlichkeiten
Wache (Sanitär, Frauen, Büros)
In den Jahren seit Inbetriebnahme der Wache hat sich die AufgabensteIlung
Mitarbeiter und die Anforderungen
für die
an den Dienstbetrieb verändert.
Die Sachbearbeitung für den gesamten Bereich der Feuerwehr wird von den einzelnen
sachgebietsverantwortlichen
wahrgenommen.
Mitarbeitern einschließlich
der Verwaltungsarbeit
selbst
Dies führt zum einen zu einer fachlich gut orientierten Arbeit, zum an-
deren aber teilweise auch zu Problemen im Arbeitsablauf bezüglich der Kontinuität und
der ständigen Auskunftsfähigkeit,
•
da der größte Teil der Mitarbeiter im 24-Stunden-
Dienstbetrieb eingesetzt ist.
Des weiteren besteht ein Raumproblem, da bei derzeit nur drei verfügbaren Büroräumen, von denen alleine zwei durch Tagdienstpersonal
besetzt sind, eine effektive Arbeit
nicht möglich ist. Wenn in Zukunft die Aufgabe einer Brandschutzdienststelle
wahrge-
nommen werden soll, müssen geeignete Räume und Möglichkeiten bestehen, z.B.
auch großformatige Pläne bearbeiten zu können.
Da in den letzten Jahren zunehmend weibliche Kräfte, sowohl im Rahmen der Wachverstärkung als auch seit kurzem im hauptamtlichen
als Jahrespraktikanten
Bereich sowie im Rettungsdienst
oder Notärzte Dienst tun, ist hier eine bauliche Ergänzung von
Büro- und Sanitärräumen dringend erforderlich.
Weiterhin ist zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung
Trennungsbereich
(Unsauber/Sauber)
sen in einen Sanitärbereich
Entwurf
ein SchwarzlWeiß-
im Erdgeschoss mit direktem Zugang von Aus-
einzurichten.
Seite 74
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
ten erreicht werden, der dann wiederum zur Kostensenkung
bei der Geräteunterhal-
tung führen soll.
Aufgrund der Änderung der FwDV 7 ist ein Überschulungsbedarf
schutzgeräteträger
aller aktueller Atem-
erforderlich. Als Grundlage hierzu wurde eine .Verfahrensanwei-
sung Atemschutz" erstellt, nach der im nächsten Jahr überschult werden soll.
Ein grosses Problem stellt inzwischen die Änderung des Führerscheinrechts
für die
Feuerwehren dar.
Die Kameraden die den alten PKW-Führerschein
KI. 3 besitzen, dürfen Fahrzeuge bis
7,49 to zulässiges Gesamtgewicht (zGG) führen, z. B. TSF, MTF, LF 8, LF 8/6 Straße.
•
Die jungen Kameraden besitzen in der Regel den neuen Führerscheinklasse
B der
zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 to zGG (TSF, MTF) berechtigt und für die Nutzung
des privaten PKW ausreicht.
Diese Problematik führt dazu, dass in der Vergangenheit vermehrt auch Löschgruppen
die .nur" z. B. über ein LF 8 verfügen, nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung ausrücken können, da nicht genügend ausreichend qualifizierte Führerscheininhaber
nach
der Alarmierung zur Verfügung stehen.
7.3 Wache und GerateMuser
In jedem Stadtteil besteht eine Löschgruppe mit je einem Gerätehaus, in liblar ist die
•
örtliche Löschgruppe zusammen mit der hauptamtlichen Wache in der Feuer- und Rettungswache untergebracht.
In diesem Gebäude werden in den unterschiedlichsten
Werkstätten nahezu alle für die
Feuerwehr erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten
Hier werden neben mehreren Sonderfahrzeugen
ten Sondereinsatzmittel
durchgeführt.
und -i;jeräten auch die verschiedens-
vorgehalten.
Das Gebäude wurde 1992 in Dienst genommen. Die erforderlichen
Prüfvorgaben sind teilweise durch Wartungsverträge
Zu Zwecken der Energieeinsparung
Mitarbeiter in Zusammenarbeit
gewährleistet.
wurden in den letzten beiden Jahren durch die
mit Fachfirmen mehrere Umbaumaßnahmen
führt.
Entwurf
Wartungs- und
Seite 62
durchge-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Seit 1999 wurden den Mitarbeitern der Wache Sachgebiete zur selbständigen Bearbeitung einschliesslich
der hierzu erforderlichen Verwaltungsarbeiten
zugewiesen.
Da hierzu die erforderlichen Arbeitsplätze fehlen, besteht teilweise ein erhebliches
Raumproblem, dass mit der geplanten Einrichtung einer Brandschutzdienststelle
noch
verschärft wird.
Durch Übernahme der ersten hauptamtlichen weiblichen Mitarbeiterin im Feuerschutz/Rettungsdienst
und durch teilweise mehrere weibliche Dienstkräfte im Bereich
Rettungsdienst -Jahrespraktikanten
schen eine Problemsituation
•
und freiwillige Wachverstärkung
besteht inzwi-
hauptsächlich im Bereich der Ruheräume und im Sanitär-
bereich.
Die Situation, dass der Anteil der weiblichen Kräfte sowohl im aktiven als auch im Jugendfeuerwehrbereich
zunimmt, z. Zt. ca. 40 FM(SB), betrifft nahezu alle Löschgrup-
pen.
Lediglich im Neubau des Gerätehauses
Lechenich wurden ausreichende Einrichtungen
geschaffen.
In allen anderen Gerätehäusern
wurde diese Problematik noch nicht thematisiert.
Bezüglich des baulichen Zustandes der Gerätehäuser
siehe Anhang Nr. 5: Zustand Gerätehäuser
•
7.3Fahrzeuge
Die Feuerwehr
der Stadt Erftstadt verfügt derzeit über 31 Fahrzeuge, fünf Anhänger,
einen Werbebus der der Feuerwehr mit Priorität zur Verfügung steht und ansonsten
vermietet wird.
Im Einzelnen sind dies
4 Tragkraftspritzenfahrzeuge
davon 1 als Reservefahrzeug
gruppen
11 Löschgruppenfahrzeuge
4 Tanklöschfahrzeuge
1 Kraftfahrdrehleiter
2 Rüstwagen
Entwurf
Seite 63
für Ausfälle in den Lösch
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
1 Schlauchwagen
1 Nachschub-LKW
1 Einsatzleitwagen
2 Kommandowagen
4 Mannschaftstransportfahrzeuge
Ein Fahrzeug (Gerätewagen Messtechnik) und ein Anhänger (Jugendfeuerwehr)
vom Rhein-Erft-Kreis
•
s. Anlage
wird
unterhalten und von der Feuerwehr Erftstadt besetzt.
6: Fahrzeugübersicht
Die Fahrzeuge sind bis auf wenige Ausnahmen nach der letzten Überprüfung des
Technischen Überwachungsdienstes
der Feuerwehren NRW in einem guten Zustand.
Zwischen Verwaltung und Wehrführung wurde 2001/2002 ein Fahrzeugbeschaffungskonzept erarbeitet und abgestimmt.
Hierin wurden sowohl feuerwehreinsalztaktische
Gegebenheiten
und die Finanzierbarkeit
Gesichtspunkte wie auch bauliche
berücksichtigt.
Insbesondere die große Fläche des Stadtgebietes macht es erforderlich, in den am
Stadtrand gelegenen Stadtteilen, die nicht innerhalb der Hilfsfristen 1 oder gar 2 vom
hauptamtlichen
•
Erstabmarsch bedient werden können, Fahrzeuge zu installieren, die
ein Minimum an Löschwasser mitführen und technischer Ausstattung verfügen.
Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten die Maßnahmen aus diesem Konzept umgesetzt
werden.
Kurzfristige Änderungen aufgrund von Fahrzeugausfällen
wurden gemeinsam erarbei-
tet und umgesetzt.
7.5 Gerate
Alle Einsatzfahrzeuge
der Feuerwehr Erftstadt sind derzeit nach den jeweiligen DIN-
Normen bestückt.
In wenigen Einzelfällen wurde eine einsatztaktisch erforderliche oder örtlich bedingte
Zusatzausstattung
Entwurf
verlastet.
Seite 64
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Es wurde erreicht, dass alle am Stadtrand gelegenen Löschgruppen mit Geräten für die
kleine bis mittlere technische Hilfeleistung ausgestattet werden konnten, um hier innerhalb der geforderten Hilfsfristen tätig werden zu können.
Alle bei der Feuerwehr eingesetzten
Geräte unterliegen den Prüfungsgrundsätzen
für
Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV-G 9102) oder den jeweiligen Herstellerangaben.
Für Atemschutzgeräte
gelten hier neben den Herstellervorgabe
die BGR 190 und die
GUV 20-14,
•
In allen diesen zwingend einzuhaltenden
Vorschriften sind Prüfungs- und Wartungs-
intervalle, teilweise mit Austausch von Verschleißteilen,
vorgegeben .
Hierdurch entstehen teilweise erhebliche Kosten die zur Aufrechterhaltung
der Einsatz-
bereitschaft erforderlich sind.
Zur Durchführung der Prüfung sind sowohl Fachausbildungen
erforderlich. Die Investitionskosten
als auch Spezialgeräte
hierfür betragen nach derzeitigem Kenntnisstand
ca. 30.000 €,
Es wurde damit begonnen, alle Löschfahrzeuge
mit einem speziellen Strahlrohr für den
Innenangriff auszustatten, dass auch bei schlechter Sicht eindeutig zu bedienen ist und
mit dem die Möglichkeit besteht, das Löschwasser in fein verteilter Form bei entsprechender Technik so auszubringen,
•
-explosion
dass eine Rauchgasdurchzündung
oder gar
verhindert werden kann,
Im Bereich Funktechnik sind derzeit alle Einsatzfahrzeuge
Band bestückt, darüber hinaus sind alle Löschfahrzeuge
mit einem Funkgerät im 4mmit drei 2m-Band-Geräten,
alle anderen Fahrzeuge mit mindestens einem 2m-Gerät bestückt.
Ca. 50 % dieser Geräte sind Mehrkanalgeräte
einschließlich
Entwurf
der Funkkanaltrennung
mit denen das bestehende Funkkonzept
angewendet werden kann.
Seite 65
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7. 6 Alarmierung
Die zeitnahe und reibungslose Alarmierung der Einsatzkräfte stellt einen erheblichen
Faktor in der Zeitschiene der Hilfsfrist dar.
Flächendeckend
erreichbar sind die Einsatzkräfte derzeit über digitale MeIdeempfän-
ger (DME).
Eine Rückfallebene stellt das noch nahezu flächendeckende
Netz von Brandschutzsi-
renen im Stadtgebiet dar, mit denen allerdings derzeit keine Warnung der Bevölkerung
•
mit einem differenzierten Warnton durchgeführt werden kann.
Ergänzt werden die ortsfesten Sirenen durch zwei mobile Sirenen die in Feuerwehrfahrzeugen installiert sind und so kurzfristig an jedem Punkt des Stadtgebietes zur
Warnung der Bevölkerung, auch mit Lautsprecherdurchsagen
eingesetzt werden kön-
nen. Die mobile Warnung und Information wird durch mehrer Einsatzfahrzeuge
die mit entsprechenden technischen
Einrichtungen versehen sind.
Die Umsetzung der Auslösung der digitalen Meldeempfänger
bereich der Kreisleitstelle.
ergänzt,
liegt im Verantwortungs-
Die Eingaben der Feuerwehreinsätze
ner (ELR) erfolgt in der Nachrichtenzentrale
in den Einsatzleitrech-
der Feuerwehr Erftstadt.
Der Computer übermittelt die Daten in den Hauptrechner der Kreisleitstelle in Berg-
•
heim. Von der Kreisleitstelle werden die DME dann über ein im gesamten Rhein-ErftKreis installiertes Netz von digitalen Alarmumsetzern
(DAU) ausgelöst.
Je nach Verkehr in diesem digitalen Netz (Rettungsdiensteinsätze
haben z. B. eine hö-
here Priorität und werden daher vorrangig abgearbeitet) kann es zu Zeitverzögerungen
bei der Alarmierung der Einheiten vor Ort kommen.
Diese Zeitverzögerung
kann bis zu 1 1/2 Minuten betragen.
Die Auswirkung einer solchen Zeitverzögerung
17.02.2003 beispielsweise
Entwurf
wie folgt dargestellt.
Seite 66
hat sich anlässlich der Alarmprobe am
Brandschutzbedarfsplan
Stadt Erftstadt
•
Theoretisches Eintreffen in der Hilfsfrist 1
Theoretisches Eintreffen in der Hilfsfrist 1
bei direktem Auslösen der Digitalen Melder
bei realistischer Auslösung der DME
Eine weitere Problematik in Verbindung mit den DME ist beim Handling und der Empfangsempfindlichkeit
der Geräle in Verbindung mit der jeweiligen Örtlichkeit zu finden,
sobald man sich also mil einem DME im Funkschatten befindet, sIeht man somit für
•
notwendige Feuerwehreinsätze
nicht zur Verfügung.
Weitere Probleme der Erreichbarkeit
sind:
vergessen den Melder mitzunehmen,
die Batterie ist leer,
Melder ist defekt,
Melder ist zur Reparatur,
aus Beschaffungsgründen
sind für neue Feuerwehrmitglieder
keine Melder vor-
handen,
der Melder steht im Ladegerät und ist nicht im ganzen Haus zu hören.
durch ständiges Mitführen des Melders, besonders dann wenn das Feuerwehrmitglied einer handwerklichen
Tätigkeit nachgeht, besteht eine erhöhte Gefahr
einer Beschädigung des teuren Gerätes.
Entwurf
Seite 67
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
7.7 Pers(jnliche Schutzausrüstung
(PSA)
Alle aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr Erftstadt sind mit der nach UW -V C 53 vorgeschriebenen
persönlichen Schutzausrustung
entsprechend den maßgeblichen GUV-
DIN- und EN- Richtlinien und den Herstellungs- und Prüfbeschreibungen
verselle FeuelWehrschutzkleidung
in einfacher Ausführung ausgestattet.
Eine Einweisung in die Handhabung der Schutzkleidung
•
für eine uni-
ist erfolgt.
Eine verbindliche Anweisung zum Tragen von Dienst und Schutzbekleidung
wurde er-
stellt.
Die Dienst- und Schutzbekleidung
des FeuelWehrangehörigen
in Erftstadt besteht der-
zeit aus folgenden Teilen:
FeuelWehrhelm mit Nackenschutz nach DIN 14040 und Augenschutz (Klappvisier)
Feuerwehrttose und -jacke
Feuerwehrüberjacke
nach HuPF Teil 2 und 3
und -übernose
nach HuPF Teil 1 und 4
FeuelWehrsliefel nach EN 345 S3
Feuerwehrschutzhandschuhe
nach EN 659
Flammschutzhaube
•
1 blaues Diensthemd
1 Binder
Dienstmütze
Dies ergibt derzeit insgesamt ca. 1.000 € je Erstausstattung einer Einsatzkraft.
Die aus früheren Jahren noch vorhandenen Elnsatztederjacken
rigen Trägem als Reserve, falls die Einsatzüberkleidung
paraturarbeiten
blieben bei den bishe-
wegen Reinigungs- oder Re-
nicht zur Verfügung steht.
Die besondere, einsatzbezogene
Schutzausrustung
wurde nicht persönlich zugeteilt,
sondern wird auf den Einsatz- oder Sonderfahrzeugen
Aus Kostengrunden wird die Dienstkleidung
mitgeführt.
in Form des Tuchanzuges (Ausgehklei-
dung) nicht mehr beschafft, es werden nur noch Restbestände und im Bedarfsfall Ersatz für die Ehrenabteilung
Entwurf
ausgegeben.
Seite 68
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung in den häuslichen Bereich, aber
auch aus Kostengründen, wird zentral in der Rettungs- und Feuerwache eine geeignete Waschmaschinen- und Trockner-Kombination für möglicherweise kontaminierte Einsatzkleidung betrieben.
Hier wird die nach einem Stufenkonzept zu behandelnde, in einem verschlossenen Foliensack angelieferte kontaminierte Kleidung nach Stufe 1 behandelt.
Über die weitere Verfahrensweise von verdachtskontaminierten Ausrüstungsgegenständen nach den Stufen 2 und 3 entscheidet der diensthabende EvD.
•
8 Resultierende Maßnahmen
8. 1 Organisation
Die Organisation der ehrenamtlichen Einheiten in der jetzigen Form wurde nach mehreren Diskussionsrunden im Jahr 2003 und 2004 in verschiedensten Gremien bis hin
zur Mannschaftsebene von allen als die beste und funktionellste Organisationsform
angesehen und für deren Fortbestand plädiert.
Die Diskussion zur Auflösung einzelner Einheiten wurde in die betreffenden Löschgruppen getragen, fand dort jedoch keine Zustimmung. Lediglich die angedachte Zusammenlegung der Löschgruppen Dirmerzheim und Gymnich in einem neu zu errich-
•
tenden Gebäude im Gewerbegebiet Gymnich stieß nicht auf direkte Ablehnung und
wäre ein möglicher Ansatzpunkt für weitere Gespräche.
Die Führungsorganisation in der jetzigen Form gewährleistet an 365 Tagen im Jahr über 24 Stunden die Erreichbarkeit eines Entscheidungsträgers für alle Belange der
Feuerwehr, der mit einer FIB V - Qualifikation in dieser Funktion im ersten Zugriff die
Entscheidungsbefugnis des Leiters der Feuerwehr besitzt, was z, B. fachliche Anweisungen, Organisationsanordnungen oder auch die Anforderung von überörtlicher Hilfe
nach § 25 FSHG betriff!.
Des weiteren erbringt diese Funktion durch die Betreuung von Einbruchmeldeanlagen
auch eine derzeit noch kostenlose Serviceleistung für den Eigenbetrieb Immobilien.
Entwurf
Seite 69
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Der Führungsdienst wird am Tage im wöchentlichen
Wechsel von derzeit drei Mitarbei-
tern aus dem Tagesdienst der Wache mit entsprechender Ausbildung wahrgenommen.
Die momentane Verfahrensweise,
dass der diensthabende
dem Einsatz als Wachverstärkung
Mitarbeiter tagsüber zu je-
mit alarmiert wird, führt zeitweise zu einer erhebli-
chen Einschränkung.
Hier sollte nach einer alternativen
Lösung gesucht werden, was zumindest die Einbin-
dung in die Sollstärke betrifft.
Mit der derzeitigen
hauptamtlichen
Mannschaftsstärke
im Brandschutzdienst,
plus der Ergänzung durch den Tages-EvD und durch ehrenamtliche
•
über die von der Bezirksregierung
geforderte
Mannschaftsstärke
von 1/3
Kräfte, kann tagsvom 10 FM (SB) in
der Hilfsfrist 1 in den meisten und 22 FM in der Hilfsfrist 2 in wenigen Bereichen nicht
gewährleistet werden.
Hier kann durch eine Verstärkung
der Tagesanwesenheit
von hauptamtlichen
Kräften
zumindest das verfügbare Personal erhöht werden (s. Pt. 8.2 Tagesverstärkung).
In den entlegenen Stadtteilen ergibt sich aber hier dennoch ein Defizit der geforderten
Personalstärken
innerhalb
der entsprechenden
Zeit, da durch mehr Personal keine
kürzere Fahrzeit erreicht werden kann.
Der Erreichungsgrad
der Personalstärke
nächsten Fortschreibung
zu erstellenden
und durch hieraus resultierenden
•
von derzeit max. 80% ist mit dem bis zur
Qualitätssicherungssystem
zu beschreiben
Maßnahmen möglichst zu verbessern .
Beteiligung in der Planungsphase
Bei Planung von Baugebieten und Verkehrsverbindungen
wehr in Bezug auf die Gewährleistung
bleiben Belange der Feuer-
von Hilfsfristen meist unberücksichtigt.
Daher ist die Feuerwehr schon in der frühen Planungsphase zu beteiligen.
Auch die Einrichtung von Baustellen oder Straßensperrungen
zeitig mitzuteilen und gegebenenfalls
mit ihr zu planen.
Führerscheine
Entwurf
Seite 70
ist der Feuerwehr früh-
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Die Problematik aus dem neuen Führerscheinrecht
Feuerwehrfahrzeuge
führt immer häufiger dazu, dass
nicht mehr oder nur verspätet ausserhalb der Hilfsfristen ausrü-
cken können, da keine Fahrer mit entsprechender
Fahrerlaubnis zur Verfügung stehen.
Da in den letzten beiden Jahren keine Einsatzkräfte gefunden wurden, die bereit waren
mit einer Eigenbeteiligung
von ca. 1.000 € den Führerschein der Klasse C zu erwer-
ben, muss hier dringend Abhilfe geschaffen werden.
In den nächsten drei Jahren sind in jedem Standort mit entsprechenden
zeugen, die hierfür erforderlichen
Stadt in Höhe der Pflichtleistungen
•
Führerscheinausbildungen
nach Führerscheinrecht
Einsatzfahr-
zu leisten und durch die
zu finanzieren.
Verwaltungsorganisation
Es ist ein direkter Weg zu den verantwortlichen
Entscheidungsträgem
zu gewährleis-
ten, eine Unterstellung unter einer anderen Verwaltungsorganisationseinheit
ter Umständen sicherheitsrelevante
Haushaltsansatz
kann un-
Massnahmen verlangsamen.
für die Wartung von Geräten
Die Aufrechterhaltung
der Einsatzbereitschaft
von Geräten und Einsatzmitteln und
hiermit die Vermeidung der Gefährdung für das Bedienpersonal
die Einhaltung von Prüf- und Wartungsintervallen
aber auch für Dritte ist
dringend erforderlich.
Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel sind bereitzustellen.
•
Kooperationen
Im Rahmen von Kooperationen mit Nachbarfeuerwehren
soll versucht werden diese
Kosten zu verringern.
Hierzu sind kurzfristig Investitionen erforderlich, um entsprechende
Prüfeinrichtungen
zu beschaffen, die gemeinsam genutzt werden können.
Alarmierung
Eine zusätzliche bedarfsorientierte
Auslösung von Sirenen wird durchgeführt.
Dies soll jedoch nur bei Einsätzen nach § 1 FSHG geschehen, in den erforderlichen
Tageszeiten und bestimmten Ortbereichen.
Die Sirenenaiarmierung
Entwurf
wird über die Einsatzstichworte
Seite 71
nach AAO gesteuert.
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Dem Arbeitskreis/Ausschuss
für öffentliche Ordnung und Verkehr ist Anfang 2006 über
die Erfahrungen dieser Massnahmen zu unterrichten.
Baugenehmigungsverfahen
Mögliche Bedenken der Feuerwehr bei Anfragen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sollen berücksichtigt werden.
Über den Grundschutz der Wasserversorgung
hinausgehende
Forderungen im Rah-
men des Objektschutzes sind bezüglich Lage, Menge und Erreichbarkeit zusammen mit
der Feuerwehr zu erörtern.
•
Die Einrichtung einer Brandschutzdienststelle
bei der Feuerwehr Erftstadt soll nach
vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen
im Rahmen der kommunalen Selbstver-
waltung realisiert werden.
Löschwasserversorgung
Nach eigenen Feststellungen
bandswasserwerks
ist die Löschwasserversorgung
im Bereich des Ver-
Euskirchen in einigen Bereichen nicht ausreichend für den Grund-
schutz und somit der Löschwasserversorgung.
Vorhaltung eines Schlauchwagens
Aus diesem Grund ist die
und leistungsfähiger
Feuerlöschkreiselpumpen
dringend erforderlich.
Ebenso besteht diese Erfordernis für den Bereich des VZEK der RWE Umwelt. Hier ist
•
zwar inzwischen eine Versorgungsleitung
und mit einer halbstationären
ca. acht Löschbereichen
zum Bereich der AKEAAnlage
fest verlegt
Löschanlage kombiniert. Da hiermit jedoch nur einer von
versorgt werden kann, müssen die übrigen mit Mitteln der
Feuerwehr mit bis zu 5.000 I Wasser pro Minute mit bis zu 9 bar eingespeist werden.
Für den Versorgungsbereich
stellung Hydrantenpläne
der Stadtwerke Erftstadt sind der Feuerwehr nach der Er-
und Informationen über die hydraulischen Verhältnisse zur
Verfügung zu stellen.
Spezielle Risikoanalyse
Eine Risikoanalyse zum Stadtgebiet sollte nach Musterbedarfsplan
der AGBF durchge-
führt werden. Hierzu bestehen derzeit jedoch nur vage Vorstellungen wie diese durchzuführen ist.
Entwurf
Seite 72
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Sie bleibt daher in diesem Plan unberücksichtigt
und wird verbindlich für die nächste
Fortschreiounq Mitte 2007 erstellt.
Drehleiter
Der Forderung, an jedem Ort, an dem ein Gebäude mit mehr als 8m Brüstungshöhe
steht, innerhalb von 8 Minuten eine Drehleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges sicherzustellen,
kann derzeit nicht erfüllt werden.
Um diese Vorgabe in einem höheren Masse zu Erreichen, kann derzeit nur die Stationierung der Drehleiter an einem zentraleren Standort, wie z.B. in Lechenich, erkannt
•
werden. Die durch die Bezirksregierung
vorgegebene Besetzung muss mit zwei FM
(SB) erfolgen, wovon einer über eine Führungsausbildung
verfügen muss, um die
Drehleiter ggfs. als taktische Einheit z.B. bei Ersteintreffen im Stadtgebiet oder bei einem Einsatz im Rahmen der Nachbarschaftshilfe,
selbstständig führen zu können.
Ein geeigneter Standort ist ggfs. in Zusammenhang
tungsdienstbedarfsplan
mit der Forderung aus dem Ret-
zur Einrichtung eines RTW-Standortes in Lechenich zu suchen.
8.2 Personal
Finanzierung Jugendfeuerwehr
Die Finanzierung der Jugendfeuerwehr
erfolgt derzeit überwiegend durch Sponsoren
und Zuschüsse.
•
Dies soll so weit wie möglich beibehalten werden, muss jedoch für den Fall das dies
nicht mehr möglich ist, aus Budgetmitteln bestritten werden.
Tagesverstärkung
Bis Ende 2005 sind die fehlenden Funktionen der Hilfsfrist 1 nach diesem Bedarfsplan
durch Stellenbesetzungen,
möglicherweise
in Verbindung mit organisatorischen
nahmen, zu realisieren und ein Dienstplanmodell
Maß-
zur Erreichung der Sollstärken einzu-
führen.
Hierbei müssen dann auch die Aspekte des EU-GH-Urteil zum bezahlten Bereitschaftsdiest und die jeweils geltende Arbeitszeitverordnung
Entwurf
Seite 73
berücksichtigt werden.
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Die erforderlichen
Maßnahmen sind bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren und
im Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebs
Immobilien zu berücksichtigen.
Räumlichkeiten Gerätehäuser, Umbauten, Instandhaltung, Unterhaltung
Die bestehenden Gerätehäuser sind betriebssicher zu erhalten und die Erhaltung der
Bausubstanz ist, soweit wirtschaftlich vertretbar, sicherzustellen.
Abgasabsauganlagen
onsverschleppung
•
und geeignete Einrichtungen zur Vermeidung von Kontaminati-
einfachster Art (Stietelwaschanlagen)
sind zu erstellen.
Weiterhin sind die Gebäude von LOschgruppen in denen weibliche Kräfte Dienst tun,
mit entsprechenden
Sanitär- und Umkleideräumen
se nicht durch organisatorische
zu ergänzen, wenn die Erfordernis-
Maßnahmen erfüll! werden können.
Durch die in Punkt 8.1 erwähnte mögliche Zusammenlegung
der Löschgruppe Gymnich
mit Dirmerzheim könnten zwei teilweise erheblich sanierungsbedürftige
Gebäude, ins-
besondere in Bezug auf die beiden Übungstürme, veräussert werden.
Mit dem neuen Standort im Industriegebiet
Gymnich wäre auch die Hiltsfrist 1 für Mel-
lerhOte und den gesamten Bereich des Siedlerweges zu erreichen. Hier befinden sich
zahlreiche
und teilweise ausgedehnten
welche inzwischen unterschiedlichst
landwirtschaftlichen
Anwesen mit Lagerhallen,
genutzt werden.
Für das jetzige Gerätehaus Gymnich kommt als weitere Problematik noch hinzu, dass
•
es in Zukunft bei Ersatzbeschaffung
des Löschtahrzeuges
nicht möglich sein wird, die-
ses Fahrzeug aufgrund der zu geringen DeckenhOhe in der Fahrzeughalle
unterzustel-
len. Hier bestünde evtl. nur die Möglichkeit, nach Abriss des Übungsturms neben dem
Gerätehaus einen Stellplatz anzubauen.
Fahrzeugbeschaffungsprogramm
Das zwischen Verwaltung und Wehrführung abgestimmte Fahrzeugbeschaffungsprogramm mit einem jährlichen Finanzaufwand
von 250.000 € muß fortgeführt werden.
Zur Beschaffung einer neuen Drehleiter sind in 2005 einmalig ca. 500.000 € zu veranschlagen.
Entwurf
Seite 75
Brandschutzbedarfsplan
Bei entsprechender
Stadt Erftstadt
Erfordernis (z.B. unplanmässiger Ausfall eines Fahrzeuges, güns-
tigere Konditionen für die Beschaffung eines Fahrzeugtyps) kann in Abstimmung zwischen Verwaltung und Wehrführer das Beschaffungskonzept
verändert werden.
s. Anlage 7 Investitionsprogramm
s. Anlage 8: Endzustand
Eratzbeschaffung
Fahrzeugverteilung
für Atemschutzgeräte
Ab dem Jahr 2008 ist ein Teil der vorgehaltenen Atemschutzgeräte
•
der Produktion zu ersetzen. Eine stufenweise Ersatzbeschaffung
wegen Einstellung
über mehrere Jahre
ab 2005 ist in Erwägung zu ziehen.
Des weiteren sind alle Atemschutzgeräte
mit Hilfsmitteln zu bestücken, die es einer in
Not geratenen Einsatzkraft ermöglichen, sich selbst zu befreien, auf sich aufmerksam
zu machen und einem in Not geratenen Kameraden schnellstmöglich
zu helfen.
Wärmebildkamera
Zur Gewährleistung
der grösstmöglichen
Sicherheit von im Innenangriff und unter um-
luftunabhängigem Atemschutz eingesetzten eigenen Kräfte, aber auch zur schnellstmöglichen Hilfeleistung für betroffene fremde Personen, sowie zur Vermeidung von
•
erhöhten Löschmittelschäden
durch schnelleres Auffinden von Brandnestern, sollte die
Beschaffung einer Wärmebildkamera
Einführung flächendeckendes
Laut ursprünglicher
angestrebt werden .
digitales BOS-Kommunikationsnetz
Planung des Bundesinnenministers
soll ab 2006 die derzeit betrie-
benen Funknetze der BOS (Behörden und Organisationen
durch ein neues digitales Kommunikationsnetz
mit Sicherheitsaufgaben)
ersetzt werden.
Da es derzeit allerdings im Rahmen von Feldversuchen
noch keine Einigung auf eine
endgültige Netzvariante gibt und auch die Finanzierung sowohl der Netzinfrastruktur
als auch der erforderlichen
Endgeräte in keinster Weise geklärt ist, ist derzeit nicht von
einer Einführung neuer flächendeckender
Entwurf
Strukturen vor dem Jahr 2010 auszugehen.
Seite 76
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
Dienstkleidung
Durch Reduzierung der Ausstattungsteile
fall der Ausgehuniform,
auf das dringend Erforderliche und den Weg-
kann der Betrag für die Ausstattung eines FM (SB) auch bei
Beschaffung eines zweiten Satz Dienstkleidung
als Reserve für verunreinigte Kleidung,
für jeden Aktiven um ca. 100 € pro Einsatzkraft verringert werden.
9. Fortschreibung
•
Eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
oder bei Änderung wesentlicher Rechlgrundlagen
Grundlage für die Erstellung des vorliegenden
Die Fortschreibung
des vorliegenden
sollte regelmässig alle 5 Jahre
oder sachlicher Voraussetzungen
die
Planes waren.
Planes soll bereits Mitte 2007 erfolgen und dann
um die noch fehlenden Bestandteile Risikoanalyse und QualiUltssicherung ergänzt werden.
Bis Mitte 2005 werden Qualitätsmerkmale
und ein Erfassungssystem hierzu erstellt auf
dessen Basis dann das gesamte Jahr 2006 erfasst werden soll um mit diesen Daten
den Brandschutzbedarfsplan
2007 fortschreiben zu können.
10. Berichtswesen
•
Das Berichtswesen auf feuerwehrtechnischer
Seite wird z. Zt. diskutiert, da verschie-
dene praktizierte Abläufe nicht aufeinander aufgebaut sind und zusammengeführt werden müssen.
Kennzahlen für das Verwaltungsberichtswesen
aussagekräftig.
Eine Steuerung ist hiermit nicht möglich.
(s. hierzu Ergänzung bei Pt. 9)
Entwurf
sind derzeit nicht logisch und nicht
Seiten
Stadt Erftstadt
Brandschutzbedarfsplan
11. Anhänge
11.1 Alarm- und Ausrücke-Ordnung,
Stand 10.2003
11.2 Dienstanweisung
für die Angehörigen der Feuerwehr Erffstadt
11.3 Dienstanweisung
Fahrzeugwartung
11.4 Dienst- und allgemeine Schutzkleidung
11.5 Atemschutzeinsatz
11.6 Dienstanweisung
•
bei der Feuerwehr Erftstadt
für die Brandschutzaufklärung/Brandschutzerziehung
11.7 Funkkonzept
•
Entwurf
Seite 78
•
•
Anlage 1 zum Brandschutzbedarfsplan
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt
Wetufllhtor
I
I
•
HaupfSmWoho Wache
2 tvUtarbottor g.O.
e tRtarbeiter
I
Stadtbrancllnapeklor
HBlnz Peter Brandenberg
BmDF
Stv. Wohrftlhrot
Stadtbrandlnspoktor
Christian Mtn
-
Loachzug SOd I
--
LOachzug SOd II
Brandlnapoktor
Brandlnapoktor
Danial LOIJpoId
Löschzug Mine I
Stadtbrandlnapeklor
Wllfrtocl Breuer
Jochen Sahm
LG BUeaholm
Brandmela!er
J6rgWoIf
LG Fri8lhelm
Oberbrandmelater
OIrt:Kffnz
Alexander
EhrenabteIlung
UBM Jochen Maus
Kern
Stadtbrondlnspelo:!or
Bemd Klö8gen
--
BJilndobcrinspck1or
leo Lindemann
-
Stv. WohrfOhror
Verband Millo
Branocbertnspektor
0110 Pohl
Verband Slid
--
1--1--
~
Jugendfouorwehr
Oberbrandmefator
~
I-
LG Niaderborg
Oborbrandmelslef
Bernd FinnenIch
LG Borr
Brandmelater
Worfgang Bersch
LG Erp
Unterbrandmelater
Hans Peter Winkel.
I-
l.öachzug Mlno II
Brandobertnapeklor
Heinz Paul Borgorhauaen
•
LG Gymnlch
Brandlnapolcfor
Siegfried Johann
LG Dlnnerzhelm
I-
"
Oberbrandmelstor
~rlcSehmln
I-
\.
LG Lechonlch
Brandlnlpektor
Olaf Stock
I-
i-o
LG Horrlg
Brandmeleter
Danle.! Breuor
La Ahrem
Brandoberinapoktor
Ulrich Konner12.
Verband Osl
61andooonnspcktor
Leo Zons
--
--
-
Löschzug Oat I
5randln.poktOt
Löschzug Oalll
Brandlnspeklor
AIoIs Breuer
Wolfgang Erlcons
•
LG KI.rdorf
Hauptbrtrndm8lalel
Reinhold $chtomor
LO Kötllngen
Brandinspektor
A1o1sBreuer
LO Llblar
Oborbrandmol.ter
$ven Kuß
LO Blesaem
Brandmeister
Norbert Faßbonder
•
Anlte
Ausbildungs- u. StärkeObersicht
Leiter der Feuerwehr
Heinz Peter
Brandenberg BIF VI
Frankenstr. 167
Tel: 17230
Freiwillige Feuerwehr
Erftstadt ctv Letter der Feucl",e!"
01.11.2004
Stärke Stand: 01.01.2004
Christian
IIr.ÖIll
F VI
3 zum Brandschutzbedarfsplan
Bernd Klusgen B IVlFV1
lc<:hcn:eher Str. 38
'K=nu
I
Johnstr.3
Te:73038
V;::~f
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6!v. Le.ter der Feuerwehr
Te:.3912
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i,;:r.:~Ktr"~:.""tzF'2.'l
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LG Bliesheim
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1 Stellv. F 1I/JF8 V
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1 HF 16
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F III
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1 TLF 16
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GruppenfOInf F III
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F III
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LO Ublar
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GruppenfOhrer F III
1StelYertruerFm
nSF
...
LG aieeeen
GrupperlGhrer F II!
1 Stel\oettreter _
1 iSF
9AI<iYe
4 JF
~
•
Zustand Feuerwehrgerätehäuser
•
Anlage 5 zum Brandschutzbedarfsplan
GH_BlIesheim __
GH Borr
Fertigstell!J!lg Schulungsraum, Sanierung}. Stellplatz (Garage), Abgasabsaugung ""!J!de installiert_. _
~
Erneuerung seiUiehe EingangstOr, 99f. Sanierung RIngbalken (Beton)
Übungsturm stark sanierungSbedürflig, nicht mehr wrkehrssieher, Ar'-;-be-:i::-Ie-n"7im-::S:-a-n~iUl::-r--un-d:-:D;;:-a-e"':'h::-be-r-e:-ie""h:-be-r-ei:-c:-h-e--:rt:-or-:d:-e
GH Dlrmerzhelm
GH Erp
-GH FrIesheim
teilweise erledigt,'-::-:---::--::-:---::-::-:--:__
-t-r-r-r-r-:
Feuchtigkeitsschäden, in Zukunft 2INischenwand hinter 2. SteDplatz entfernen, sonst o.k.
ggfs~Sperrfltjchenmarkierung
auf dem Niecierweg gegenOber der Au-sfahrt Gerätehaus~ Schaffung wn PKW-StellplätzEln neben und -.
dem Gerätehaus. Abgasabsaugul1g_wurde i'lstaUiert._
_ _
_
___ _
_
__
Übungsturm stark sanierungSbedOrflig, nicht mehr wrkehrssicher, Entwässerung wr dem Gebäude, Schulungsraum im 1. OG schaffen.
~H Gymnlch _ __ St~IIPlatz für Einsatzfahrzeug schaff!!n, da neue Fahrzeuggenaration nicht mehr In diesem Gebäud.e unterzub~iI1gen Ist (Stellp.!.. _ _ _
G H Herrig
HaUentor erneuert
GH Klerdorf __
Abgasabsaugung instatnert
__
_
_
_ _
__ _
GH Köttlngen
Die begonnenen Baumaßnahmen mOssen abgeschlossen werden. Abgasabsaugung installiert.
G!!.L,echenlch
Abgasa_b.saugung leM, Feuc~gkeitsschäden
a_nmehreren Stenen.
--- -GH Ublar
umbau des Umkleid&- und Sanitarbereiches der LG Im Erdgeschoss (weitgehend in Eigenlelstung)---:--::-_-:-c::-:--:~tiNleder[)e,.g__
~ertlgstellu..ng S..chulungsrllum in_I<..Ü~e,FEll!.chtigkeitsschäden an ~er Tre.!lnwand zwischen _F:ahrz.eugl1alleund Schulungsrau~
_
SChaffung wn mindestens zwei Arbeitsplätzen fOr die Verwattungsarbeit, BOro VB. SChaffung einer SChleusenfunkUon zur Abarbellung
wn Desinlektionseinsälzen und der weitgehenden Vermeidung wn Kontaminationswrschlep'p.ung,:-,
umbau des Umkleid&- und Sanitarbereiches der LG Im Er~g!!schoss (wejtgehend in ~igenlelstungL__
__
_
Wache
--Hierzu bestünde die Möglichkeit, das zum Atrium weisende Fensterelement des Duschraumes der FF durch ein TOrelement zu ersetzen.
Desweiteren sollte dann ein Durchbruch wm anschllessenden Toilettenraum in den Gebäudeflur erfolgen. Auf diese Weise kann die
I
Iumkleide FF kOll1plett abgeSChlossen bleiben. Umbau und Ak!ualisierung der Technik in der Nachrichlenzentrale.
--
--
---
--
----
-----
---
'
3..
_
.
-1
~
_ _,
~
_ _,
I
1
•
FahrzeugObersicht
lfd. Nr.
I
FZ-Art
pol. Kennz.
I
2
3
BM-2110
BM-2112
I
BM- 2122
i__BlIi:2132
5
BM-2]57.
6
BM- 2161
7- B~f-2163
BM:.~?5-.
9
BM - 2166
10 BM- 2167
II
BM-2170
I~
BM.:}173
13
BM-21,?7
14 BM-2181
L
K._
Kleinbus
LKW
Kleinbus
p~
LKW
LKW
Transporter
-I- Transporter
Transporter
Transporter
LKW
Transporter
__ ..
LKW
LKW
Alage 6 zum Brandschutzbedarfsplan
FZ-Typ
Hersteller
T4
VW
Alegol325
Mercedes
L310 D
Merc~des
_t----Galopper
Hyundai.
814F..
_Mercedes
1124 AF
Mercedes
L 307 D
Mercedes
-. -L307)J_
__Mercedes'
L 307 D
Mercedes
L307 D
Merced_es
1017 AF
Mercedes
.. L 608D
Mercedes
12.232F~.__.MAN
120-19AW
Ive co
~e-:;::t_ .-.~~- :: :g,U~._-_
Ers tzul,
Eigentümer
StandortiVerwndungszweck
11.06.2002
LO-LiblarELW
12.09.2003
WacheLFI6112
20.02.1990
LO-Köllingen, MTF
05.03.1999
KdoW~~D
_
18.07.1996 +-..
LOFriesheim,~F8/6
__ .
18.08.1997
LO- Lecheniehl LFI6
16.04.1980
"Resen;efsF
16.0(1980- ~.
. L,O- Borr,TS~F
24.12.1986
LO - Blessem, TSF
15.12.1984
LO - Ahrem, TSF
28.02.1978
LO-Oymnieh, TLF 16
II cO~J980.+-LO - Dirmerzhe im, LF 8_ _
18,08.1994 l--- LO-Köllingen,TLFI6/25 __
10.10.1989
LO-Bliesheim,LFI6
Stadt Erftstadt
"
",
..
"
"
"
"
.=-. _ _.
"
"
"
"
"
"
+~--_.::_
;~:~~:-::~;_~.~~ctb~~r~~tt:~~o~n
~~~~es
.
BM-2192
LKW
LAFI313
Mercedes
21.12.1976
Wache,DLK23-12
"
BM- 2194
LKW
AF 1222
Mercedes
25.10.198H
LO - Bliesheim TLF 16
BM - 2195
LKW
AF 1224
Mercedes
07.10.1993
LO Liblar RW 2
BM- 2~~9 _.
Pi<W-!"ombi
MB 1~__Mereedes
21.04.1995 .1-.
LO-Gymnieh MTF_
BM-255
Transporter
MB312D
Mercedes -- 18.08.1997
LO-LblarOW-M "
.
-- .. -.. t----.-..
----.I .~LB~03
Klembus
._L207.I>.
Mercedes
2~.Q7,1981_ ILG-Blieshe!n'MTF _ ...
"
23_. BlvI._:163
Kleinbus _1---L3Q?.I>.
__
Mercedes
31ß7.1981f---_
LG-Lechenieh.MTF
.. _.
"
~4
BM-2053 ...
L~
i-170DllMagirus
09.03.1982
LO:.Liblar,LFI6TS.
_
"
25
BM-2054
LKW
Unimog
Mercedes
21.09.1988
LO - Kierdorf RW I
"
26
BM-2055
LKW
LAF II \3
Mercedes
19.01.1984
LO - Köttingen, LF 16 TS
"
27
BM-2061
Kleinbus
Pkwgeschl.
Fiat
07.06.2000
WachelWerbebus
"
28
BM-2062_
LKW _ t----~68 HA.LF
.. MAN
26.'l.1975 __e- _ LG- Lechenieh SW 200.Q_.
.._
"
29
B1>-1-2064_._
LKW_.
__ FE3!,8
..
MAN
.. 27.09.2001 I-- . LO Liblar, TLF 24/50__
__
"
30
BM-2240
LKW
DB 815
Mercedes
30.06.2003
LO - Herrig, LF 8/6
"
31 BM:z241' --= .-._LK\V
.- DB815_=Merced~s
-3'0.06.2003
-=- - ~ LG-Erp LF8/6--_~
I 32
BlvI.:~290 __.
Anhänger.
__
_. Liebing
05.05}994 _
Wache, Boots tra iler __ .
__
"
33
BM- 2291
Anhänger
Jun 11400
WT-Metall
05.05.1994
Wache, Tiertransporter
"I
34
ohne
Anhänger
PFA 24/200
Windhorst KO
Bj. 1982
Wache, Monitor
"
35
ohne
Anhänger
547
Total
Bj. 1963
Wache, P 250
"
36
BM-2171
Anhänger
Plane+Spr.
Hürth
21.01.1993
Wache
"
Rhe in-Erft-Kre is
37
BM- 543
Anhänger
K3
Bockmann
Bj.1973
Jugendfeuerwehr
17
18
19
20
21
--.
t. _' "
=
___
_ _ _
_
__L-__
__
_
_
.
"
_
.
__~
_.~
._
~
Investitionsprogramm
Hh.Jahr
•
•
Anlage 7 zum Brandschutzbedarfsplan
Original
Maßnahme
2002
Ersatzbeschaffuno LF 8/6 Herrio
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Niederberg (Erp wurde vorgezogen)
2003
Ersatzbeschaffuno LF 8/6 Erp (einsatztaktisch erforderliche Bescha!funQ)
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Dirrrerzheim (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung)
2004
ErQänzunasbeschaffung LF 8/6 für GylTJlich (Einsatztaktisch)
Ersatzbeschaffung KTLF Borr (einsatztaktisch erforderliche Beschaffuna)
Ersatzbeschaffung MTF Bliesheim
Ersatzbeschaffung Drehlerrer Wache
Eroänzunasbeschaffuna LF 16/12·HLF Wache (nach Konzeot des WFI
Ersatzbeschaffuna KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100,000 km)
Ersatzbeschaffung MTF Lechenich (Ersatz durch Werbebus)
Ersatzbeschaffuna KTLF Ahrem und Blessem (einsatztaktisch erforderliche Beschaffuna)
Ersatz LF 16112 - HLF für LF 16TS Liblar im Tausch nit Wache (gem Konzept WF)
Ersatz LF 16/12 - HLF für LF 16/12 Kierdorf im Tausch mit Wache (gem Konzept WF)
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Ersatz TLF 16125 Gvmnich durch TLF 16124
Ersatzbeschaffung SW 2000 Erp
Ersatz LF 16112 - HLF für Kötlingen im Tausch !Tit Wache (cern Konzeot WF)
Ersatzbeschaffuna KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km)
Ersatzbeschaffung GW Verpfiegung durch Werbebus
Baujahr/Alter
Anschlffungs·
kosten
Bj, 76126 Jahre
Bj, 76/26 Jahre
Bj. 80123 Jahre
Bj, 80/23 Jahre
Bi, 78/26 Jahre
Bj, 80124 Jahre
Bi, 81123 Jahre
Bi, 76129 Jahre
110,000 €
110.000 €
125.000€
126.000€
125.000€
90.000€
35.000€
480.000€
260.000 €
Bi 95/11 Jahre
Bi, 81126 Jahre
Bj, 84 u 86f22 u 20Jahre
Bi, 82126 Jahre
Bj. 82127 Jahre
O€
O€
180.000€
260.000 €
250.000€
Bi 78/32 Jahre
Bj. 76/34 Jahre
Bj. 84/27 Jahre
Bj 01/10 Jahre
Bi. 90121 Jahre
Investitionssumme
IOerzeHige Planung der Leitung'-c-d'C'erc..:F..:.e.::.:ue:..:.,rw:..:..e:,::hc:...r
--:-:_~-:--:--:-----::~-:--:--::--:--:--;---"
__
-'lAlle Kostenansätze beruhen auf dem derzeitigen Kenntnisstand und enthalten keine Kostensteigerungsraten.
160.000 €
100.000 €
250.000 €
O€
O€
2.630.000€
I
~
:
Investitionsprogramm
Hh.Jahr
•
1. Fortschreibung
Maßnahme
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Herrig
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Erp (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung für TSF)
2003 Ergänzungsbeschaffung LF 16112·HLF Wache (nach Konzept des WF)
Ersatzbeschaffung MTF Bliesheim (nicht u~esetzt, da Mittel durch LF aufgebraucht)
2004 Ersatzbeschaffung LF 8/6 Niederberg (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung)
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Dinrerzheim (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung)
2005 Ersatzbeschaffung Drehle~er Wache
2006 Ergänzungsbeschaffung LF 816 für Gyrmich (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung)
Ersatzbeschaffung KTLF Borr (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung)
Ersatzbeschaffung KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km)
Ersatzbeschaffung MTF Lechenich (Ersatz durch Werbebus)
2007 Ersatz LF 16112- HLF für LF 16TS Liblar im Tausch nit Wache (gem KonzeptWF)
200S Ersatzbeschaffung KTLF Ahrem und Blessem (Einsatztaktisch erforderlich)
2009 Ersatz LF 16112 - HLF für LF 16/12 Kierdorf im Tausch mit Wache (gem Konzept WF)
2010 Ersatz TLF 16f25 Gymnich durch TLF 16f24
Ersatzbeschaffung SW2000 Lechenich
2011 Ersatz LF 16112· HLF für Köttingen für LF 16 TS im Tausch nit Wache (oem Konzept WF)
Ersatzbeschaffuno KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km)
Ersatzbeschaffung GW Verpflegung durch Werbebus
2002
•
Anlage 7 zum Brandschutzbedarfsplan
Baujahr/Alter
Bi. 76/26 Jahre
Bj. 80/22 Jahre
Bi. 81122Jahre
Bi. 76/28 Jahre
Bi. 80/24 Jahre
Bj. 76/29 Jahre
Bi. 78/28 Jahre
Bj. 80/26 Jahre
Bi 95/11 Jahre
Bi. 81/25 Jahre
Bj. 82/25 Jahre
Bi. 84 u. 86/22 u. 24Jahre
Bi. 82126 Jahre
Bi 78132 Jahre
Bi. 76/34 Jahre
Bi. 84/27 Jahre
Bi 01/10 Jahre
Bi. 90/21 Jahre
Investitionssumme
DerzeHige Planung der Leitung der Feuerwehr
lAlle Kostenansätze beruhen auf dem derzeitigen Kenntnisstand und enthalten keine Kostensteigerungsraten,
Anschaffungs·
kosten
110.000 €
110.000€
200.000€
35.000 €
125.000 €
125,OOO€
480.000€
125.000 €
90,000€
O€
O€
250,000 €
180.000 €
250,000€
150,000€
100,00O€
250,000€
O€
O€
2,5S0,OOO€
1-------.
Investitionsprogramm
Hh.Jahr
2002
2003
2004
2006
2006
2007
2008
2009
2010
2011
•
Synergien
•
Anlage 7 zum Brandschutzbedarfsplan
Baujahr/A/ter
Maßnahme
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Herrig
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Erp (einsatztaktisch ertorderlichs Beschaffung für TSF)
Erganzungsbeschaffung LF 16/12·HLF Wache (nach Konzept des WF)
Ersatzbeschaffung MTF Bliesheim (nicht umgesetzt, da Mittel durch LF aufgebraucht)
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Niederberg (einsatztaktisch erforde~iche Beschaffung)
Ersatzbeschaffung LF 8/6 Dirmerzheim (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung)
Erganzungsbeschaffung LF 8/6 für Gymnich (einsatz!aktisch erforderliche Beschaffung)
Ersatzbeschaffung KTLF Borr (einsatz!aktisch erforderliche Beschaffung)
Ersatzbeschaffung KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km)
Ersatzbeschaffung MTF Lechenich (Ersatz durch Werbebus)
ErsatzbeschaffunQ Dreh/eiter Wache
Ersatz LF 16112• HLF fOr LF 16TS Lib/ar im Tausch mit Wache (gern. Konzept WF)
Ersatzbeschaffung KTLF AArem und Blessem (Einsatz!aktisch erforderlich)
Ersatz LF 16/12· HLF für LF 16/12 Kierdorf im Tausch mit Wache (gem. Konzept WF)
Ersatz TLF 16125 Gymnich durch TLF 16124
Ersatzbeschaffung SW 2000 Lechenich
Ersatz LF 16/12· HLF für Köt!ingen für LF 16 TS im Tausch mitWache (gern. Konzept WF)
Ersatzbeschaffung KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km)
Ersatzbeschaffung GW Verpflegung durch Werbebus
,Derzeitige Planung der leitung der Feuerwehr,
:Aile Kostensnsätze beruhen aut demderzeltigGn Ken-ntnisstand und Gnthalian
Bi. 76/26 Jahre
Bi. 80/22 Jahre
Bi. 81/22 Jahre
Bi. 76/28 Jahre
Bj. 80/24 Jahre
Bi. 78/28 Jahre
Bi 80/26 Jahre
Bi 95/11 Jahre
Bi. 81/25 Jahre
Bi. 76/29 Jahre
Bi. 82/25 Jahre
Bi, 84 u. 86/22 u. 24Jahre
Bi. 82/26 Jahre
Bi 78/32 Jahre
Bi. 76/34 Jahre
Bi. 84/27 Jahre
Bi 01110Jahre
Bi. 90121 Jahre
Investitionssumme
't
keilie Kostenste;gerungsraten-,
-
Anschaffungs·
kosten
110,OOO€
110,000 €
200,OOO€
36.000 €
126.000 €
126,OOO€
126.000 €
90,OOO€
O€
O€
480,000 €
260,000€
180.000 €
260,OOO€
160,000 €
100,000€
260,OOO€
O€
O€
2,680,000 €
---:-
"Umstellungen in der Planung zur Erreichung von Synergieeffekten bei gemeinsamer Beschaffung gleicher Fahrzeugtypen mit
Nachbarkommunen, Weitere bedarfsabhängige Umstrukturierungen sind möglich.
--
.
,
•
•
Anlage 8 zum Brandschutzbedarfsplan
Endzustand Fahrzeugverteilung
list
2004
I
I
I
Einheit
KdoW
Wache
X
I
MTF
----;---'1 ---ilr----.-I---.I
---~
I
Tanklösch
fahrzeug
Löschgruppen
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Sonder
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Sonder
aufaabe
Sonder
aufaabe
DL
LKW
RD
ELW
RW II
GWM
X
Sonder
aufaabe
l
r
Aktive
LZ
43
52
LV
-
Ost
X
X
lXI
Liblar
Blassem
9
114
Kierdorf
Köttinaen
-
X
X
X
RWI
X
VerpfteQ.
-
Mitte
X
Lechenich
Herrig
Ahrem
29
33
62
34
61
---
X
X
lXI
SW
15
12
100
X
X
Gymnich
Dirmerzheim
X
-
28
11
39
38
15
53
-
SUd
X
Blieshelm
Frieshelm
....
108
X
X
Erll
Niederberg
Borr
EvD
X
X
X
-----
,Xl
X
-
17
22
16
65
•
•
Anlage 8 zum Brandschutzbedarfsplan
Endzustand FahrzeugverteIlung
1 Soli
1
20XX
Ost
1
1
Einheit
KdoW
Wache
X
1
1
Löschgruppen
fahrzeun
MTF
X
X
Kierdorf
Köttinaen
X
X
X
X
I
Sonder
Sonder
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fahrzeua
X
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1
,~-,
Sonder
aufaabe
aufaabe
DL
LKW
RW II
ELW
1
I
Sonder
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LZ
LV
42
9
61
114
29
63
Aktive
RD
sichern
LFTS
VerDfl.
X
I
I
j
34
-
X
X
Gymnich
MITTE
Dirmerzhelm
SÜD
Lechen/ch
Herrig
Ahrem
X
Bliesheim
Friesheim
X
I
I
liiio...-
I
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X
GWM
X
X
sichern
Warnung_
Warnuna
28
11
39
Lüfter
SAEJoa
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39
18
67
SW
Warnung_
17
23
67
X
X
X
X
X
X
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Niederberg_
Borr
I
I
X
1
30
16
13
68
Warnuna
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sichern
MAN~_
97
114
17
1
I
I
I
I
I
I
I
I