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Beschlussvorlage (Brandschufzbedarfsplan der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,6 MB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31

Inhalt der Datei

öffenHich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 371200 V 8/ 0412- Amt: - 32An den BeschIAusf.: - 370 - Rat Datum: 10.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss tür öffenHiche Ordnung und Verkehr Betrifft: Brandschufzbedarfsplan der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Ja. je nach Umsetzung der im Plan beschriebenen Maßnahmen. Unterschriftdes BUdgetverantwOrlllChenf,U Erltstadt.den /ft? .-M. ....... "., / ' V • Beschlussentwurf: Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan beschlossen und ist anzuwenden. der Stadt Erftstadt wird Eine vorzeitige Fortschreibung soll bereits ca. Mitte 2007 erfolgen. Begründung: In seiner Sitzung am 08.11.2001 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossen. zur Vorberatung und Fortschreibung des bestehenden Brandschutzbedarfsplanes vom 01.01.1998 eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Vorsitzenden des Ausschusses. je einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen und Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehrführung zu bilden. Diese Arbeitsgruppe hat in vier Arbeitssitzungen die von der Feuerwehr in Verbindung mit der Verwaltung erarbeiteten Inhalte beraten und abgestimmt. Der jetzt vorliegende Plan berücksichtigt weitgehendst die Belange der Bürger und der Einsatzkräfte der Feuerwehr dieser Stadt. ( '", Erstellt das derzeit machbare Maß an Sicherheit für alle Betroffenen dar. Fürdie in diesem Plan fehlenden Bestandteile "Risikoanalyse und "Qualitätssicherung" werden im nächsten Jahr Grundlagen erarbeitet um mit den hiermit erfassten Daten in 2007 die Fortschreibung auf der Basisvon aktuellem Datenmaterial zu ermöglichen. (Erner) • • Freiwillige Feuerwehr Erftstadt Brandschutzbedarfsplan fürdie Stadt Erftstadt Erarbeitet durch die Leitung der Feuerwehr und die Verwaltung Stand: 1012004 Brandschutzbedarfsplan Stadt Erftstadt Inhaltsverzeichnis • • 1. Allgemeiner Teil 1. 1 Grundlagen 1.2 Zweck 1.3 Beteiligte 4 4 4 4 2. Darstellung rechtlicher Grundlagen 5 3. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr 13 4. Gefährdungspotential 4.1 Lage 4.2 Einwohnerstatistik 4.3 Flächennutzung 4.4 Topographie 4.5 Verkehrsf/ächen 4.5.1 Strassen im Stadtgebiet 4.5.2 Verkehrsflachenentwicklung 4.5.3 Verkehrsstatistik 4.5.4 Verkehrssituation aus Sicht der Feuerwehr 4.5.4.1 Ausserhalb von Ortschaften 4.5.4.2 Innerhalb von Ortschaften 4.5.4.3 Deutsche Bahn 4.6 Wasserflächen 4.7 Waldf/ächen 4.8 Stadtentwicklung 4.9 Risiken der Gebäude und Gebäudenutzung 4.9.1 Gebäudehöhen 4.9.2 Gebäude besonderer Art und Nutzung 4.9.3 Historische Gebäude und Altstadtbereiche 4.10 Löschwasserversorgung 19 19 20 21 22 23 23 25 26 26 26 26 27 27 28 29 30 31 31 32 33 5. Schutzziel 5. 1 Schutzzieldefinition 5. 1. 1 Hilfsfrist 5.1.2 Funktionsstarke 5.1.3 Erreichungsgrad 35 6. Soll-Strukturen 6. 1 Organisation 6.2 Personal und Ausbildung 6.3 Wache und Gerätehäuser 6.4 Fahrzeuge 6.5 Gerate 6.6 Alarmierung 44 Entwurf 35 38 41 42 44 44 46 46 47 47 Seite 2 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan • • 6.7 Persönliche SChutzausrüstung (PSA) 6.8.Kosten 47 7. Ist-Strukturen 49 49 50 50 51 52 7. 1 Organisation 7. 1. 1 Einsatzbereiche 7.1.1.1 Hauptamtliche Wache 7. 1. 1.2 Einsatzbereiche der Drehleiter im Stadtgebiet 7. 1. 1.3 Einsatzbereiche des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr 7. 1.2 Überprüfung der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlichen Kräft 7.1.3 Verstärkung hauptamtliche Wache 7.2 Personal und Ausbildung 7.2.1 Personal 7.2.2 Ausbildung 7.3 Wache und Gerätehäuser 7.4 Fahrzeuge 7.5 Geräte 7.6 Alarmierung 7.7 Pers(mliche Schutzausrüstung (PSA) 48 54 59 60 60 61 62 63 64 66 68 8. Resultierende Maßnahmen 8. 1 Organisation 8.2 Personal 8.3 Technik 69 69 73 9. Fortschreibung 77 10. Berichtswesen 77 11. Anhänge 11. 1 Alarm- und Ausrückeordnung Stand 1.2005 11.2 11.3 11.4 11.5 11.6 Entwurf 74 ab 78 Dienstanweisung für die Angehörigen der Feuerwehr Erftstadt Dienstanweisung Fahrzeugwartung Atemschutzeinsatz bei der Feuerwehr Erftstadt Funkkonzept Dienst- und allgemeine Schutzkleidung bei der Feuerwehr Erftstadt Seite 3 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 1. Allgemeiner Teil 1.1 Grundlage Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 01.03.1998 sind die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne ihrer und Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Grund für die Verpflichtung • schutzbedarfsplanes der Gemeinde zur Erstellung eines Brand- unter der Beteiligung der Feuerwehr ist dem FSHG zu ent- nehmen (§ 22) . 1.2 Zweck Die Erfordernis zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans ergibt sich zum einen aus den o.a. gesetzlichen Grundlagen und zum anderen aus der Anpassung der Entwicklungen in der Vergangenheit schutzbedarfsplan und der Zukunft. Der Brand- dient dazu, die Hilfeleistung für den Bürger optimaler zu ges- talten. Die Qualität soll verbessert werden. Die Flexibilität in Organisation und Gerät soll hierdurch optimiert werden. Investitionen in den Brandschutz werden planbarer. Der Brandschutzbedarfsplan • soll die Organisation Feuerwehr überschaubarer Hiermit wird der Brandschutzbedarfsplan und verständlicher von 1998 fortgeschrieben. 1.3 Beteiligte Wehrführer und seine Stellvertreter Führungskräfte der Feuerwehr Die Gesamtheit der Feuerwehr Leiter des Ordnungsamtes Bürgermeister und Dezernent Vertreter der im Rat befindlichen politischen Fraktionen Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Als Genehmigungsinstitution Entwurf der Rat der Stadt Seite 4 machen . Brandschutzbedarfsplan 2. Stadt Erftstadt Darstellung der rechtlichen Grundlagen (in der jeweils gültigen Fassung) 1. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NW S. 122) 2. Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NW S. 458), geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GV. NRW • S. 750), geändert durch Artikel 17 des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV. NRW. Nr. 27 vom 13. Juli 1999) 3. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnunqsqesetz ZSNeuOG) vom 25. März 1997 (BGBI. IS. 726)- Artikel1 - Zivilschutzge- setz (lSG) 4. Bauordnung Nordrhein-Westfalen der Fassung der Bekanntmachung - Landesbauordnung -(BauO NRW) in vom 1. März 2000 (GV. NRW S. 256), geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. S. 439) • 5. Verwaltungsvorschrifl zur Landesbauordnung (VV BauO NW), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12.10.2000 - \I A 3 - 100185 (MBI. NRW Nr. 71 vom 23. September 2000) 6. Sonderbauverordnungen - Vetkaufsstättenverordnung (VkVO) vom 8. Sept. 2000 (GV. NRW S. 168) - Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) vom 01. Juli 1969 (GV. NW S. 548/SGV. NW 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2002 (GV. NW. S. 1236) Entwurf Seite 5 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan - Garagenverordnung (GarVO) vom 02. Nov. 1990 (GV. NW. S. 600/SGV. NW 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 1995 (GV. NW S. 1236) - Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) vom 21. Febr. 1978 (GV. NW S. 154/SGV. NW 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 1995 (GV. NW. S. 1236) - Hochhausverordnung (HochhVO) vom 11. Juni 1986 (GV. NW S. 5221 SGV. NW. 232), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember • 1995 (GV. NW S 1236) - Schulbaurichtlinie (SchuIBauR), RdErl. d. Ministers für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29.11.2000 7. Weitere Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden gern. RdErt. d. Innenministeriums Schule und Weiterbildung, 240/99 - v. 1905.2000 8. - II A 5 -170 - Schutzzieldefinition - V D 2 - 4.131-5 - u. d. Ministeriums für Wissenschaft und Forschung - 834.36-86/0 Nr. (MBI. NW S. 650) der AGBF Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt 10.06.1997 führt aus, daß die Schutzzieldefinition • Düsseldorf vom der AGBF-NW als aner- kannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. zu 1. FSHG: §1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise Gemeinden: - Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen leistungsfähige Entwurf Feuerwehr Seite 6 entsprechende Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan - Maßnahmen zur Verhütung von Bränden - Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung Kreise und kreisfreie Städte: -- Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen -- Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen zur Bekämpfung von Großschadensereignissen • Kreise: - Unterhaltung von Einrichtungen soweit überörtlicher Bedarf Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende Einheiten: Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidigungsfall § 11 Abs. 1 ZSG) §2 • Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken §4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung §§ 5-8 Aufgabenbereich •Vorbeugender Brandschutz" §5 Beteiligung der Brandschutzdienststellen aufgrund baurechtlicher Vorschriften §6 Brandschau §7 Brandsicherheitswachen Entwurf Seite 7 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan §8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe §§ 9-14Die Gemeinden halten öffentliche Feuerwehren (Berufs- und/oder Freiwillige Feuerwehren bzw. Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen § 15 Kräften) vor Werkfeuerwehren (3) Vereinbarung über die Wahmehmung der Aufgaben durch öffentliche Feuerwehren • (4) Einsätze und Brandschauen in Betrieben mit Werkfeuerwehren § 17 Einsatz im Rettungsdienst § 21 Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst (1) Kreise und kreisfreie Städte unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst. Ausstattung zur Bewältigung von Großschadensereignissen. (2) Aufschaltung des Notrufs auf ständig besetzte Feuerwachen von Mittleren und Großen kreisangehörigen • § 22 Städten . Vorbereitung für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen nen für Großschadensereignisse und Gefahrenabwehrplä- sowie besonders gefährliche Objekte. (2) Einrichtung einer Leitungs- und Koordinierungsgruppe. (Grundlage für Erstellung und Fortschreibung darfsplans) Entwurf Seite 8 des Brandschutzbe- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan § 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen § 24a Exteme Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen § 25 Überörtliche Hilfe § 31 AuskunftsteIle Zu 2. RettG: • §4 Besetzung von Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen (1) Gesundheitliche und fachliche Eignung des Personals (3) Krankentransport mindestens ein Rettungssanitäter und ein Rettungshelfer (4) Notfallrettung mindestens ein Rettungsassistent und ein Rettungssanitäter §5 Verhalten des Personals (5) Das in Notfallrettung und Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30 stündigen aufgabenbezo- • genen Fortbildung teilzunehmen . §6 Aufgabe des Rettungsdienstes, Träger (1) Kreise und kreisfreie Städte sind als Träger für die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes zuständig. (2) Aufgaben der großen und mittleren kreisangehörigen Städte als Träger rettungsdienstlicher Aufgaben. (3) Wahmehmung der Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Entwurf Seite 9 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan §7 Einrichtungen des Rettungsdienstes (1) Träger errichtet und unterhält eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für Feuerschutz- und Katastrophenschutzaufgaben (Großschadensereignis- ist und sorgt für die im Bedarfsplan nach § 13 se) zusammenzufassen festgelegte Zahl von Rettungswachen. (3) Vorkehrungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker (Bestellung Leitender Notärzte). §8 • Leitstelle - Zentraler Krankenbettennachweis (1) Aufgaben und fachliche Besetzung der Leitstelle (Qualifikation RettAss) §9 Rettungswachen (1) Aufgaben und Ausstattung der Rettungswachen § 12 Bedarfspläne (1) Kreise und kreisfreie Städte haben Bedarfspläne aufzustellen. (3) In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie die Zahl der benötigten Krankenkraftwagen • Notarzt-Einsatzfahrzeuge und festzulegen . Zu 3.ZSG: §1 Aufgaben des Zivilschutzes (1) Schutz der Bevölkerung, ihrer Wohnungen und Arbeitsstätten usw. durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen seitigung oder Milderung der Folgen. (2) Zum Zivilschutz gehören insbesondere 1. der Selbstschutz, 2. die Warnung der Bevölkerung, 5. der Katastrophenschutz Entwurf Seite 10 nach Maßgabe des § 11. sowie Be- Brandschutzbedarfsplan §2 Auftragsverwaltung §5 Selbstschutz Stadt Erftstadt (1) Den Gemeinden obliegt Aufbau, Förderung und Leitung des Selbstschutzes der Bevölkerung sowie der Behörden und Betriebe. • §6 Wamung der Bevölkerung § 11 Einbeziehung des Katastrophenschutzes (1) Nach Landesrecht mitwirkende Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. § 12 Ausstattung Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz usw. § 14 Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde Zu 4. BauO NW: § 54 • Sonderbauten (1) Besondere Anforderungen oder Erleichterungen für bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung können gestellt werden. (2) Anforderungen oder Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzvorkehrungen (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten insbesondere für - Hochhäuser - bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe § 72 Behandlung des Bauantrages (7) Bescheinigungen von staatlich anerkannten Sachverständigen ... Im Hinblick auf ... den Brandschutz einer baulichen Anlage sind Bescheinigungen über die Prüfung der entsprechenden Nachweise und Bauvorlagen erforderlich Entwurf Seite 11 Brandschutzbedarfsplan Zu 5. WBauO Stadt Erftstadt NW: 54 Sonderbauten (§ 54) 54.33 Beteiligung der Brandschutzdienststellen 72 Behandlung des Bauantrages (§ 72) 72.622 Aufgaben der staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes: ... die brandschutztechnisch • geprüften Bauvorlagen haben den zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes erhobenen Forderungen der Brandschutzdienststelle zu entsprechen. Zu 6. Sonderbauverordnungen: Aussagen zur Brandschau und anderen wiederkehrenden Prüfungen sowie zu Feuersicherheitswachen. Zu 7. Weitere Erlasse: Aussagen zu Schulalarmproben • Zu 8. Schutzzieldefinition und Brandschutzerziehung der AGBF: Aussagen zur Qualität der Brandbekämpfung stärke und Erreichungsgrad. Entwurf . Seite 12 in Bezug auf Hilfsfrist, Funktions- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 3. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde. Die fol- genden Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen. Bekämpfung von Schadenfeuer Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben • zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann . Mitwirkung von Brandschutz-, oder ABC-Einheiten Stellung von Brandsicherheitswachen im Katastrophenschutz bei Veranstaltungen, bei denen eine er- höhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl lion Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache Stellung von Brandsicherheitswachen (Sonderbauverordnungen • zu stellen. nach baurecht/ichen Vorschriften ) Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen eignisse sowie von Sonderschutzplänen Objekte Entwurf Seite 13 für Großschadenser- für besonders gefährliche Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Aus- und Fortbildung, Übungen Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen Einsatzleitung bei Großschadensereignissen Betrieb und Unterhaltung von Leitstellen oder Meldezentralen Notrufabfrage Feuerschutz, Rettungsdienst Krankentransportabfrage • Alarmierung der Einsatzkräfte Unterstützung der Einsatzleitung Disposition von Fahrzeugen und Einheiten Information an Behörden und Krankenhäuser Meldung an Bezirksregierung Rundfunkdurchsagen usw. (Sofortmeldungen) (01 bis 04) Zentraler Bettennachweis in der Leitstelle (des Kreises) Beratung Einsatzdokumentation Führen fremder Fahrzeuge durch die Leitstelle des Keises Überwachung der Einsatzliteratur, • Aufgabenbereich Datenpflege bei (KatS) Großschadensereignissen Einrichtung von Leitungs- und Koordinierungsgruppen für Großschadensereig- nisse bei Kreisen und kreisfreien Städten Beteiligung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren mind. 2 Mitarbeitern g.D.Ih.D feuerwehrtechnischer Dies umfaßt im wesentlichen (Ausbildung von Dienst erforderlich): Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz, d. h. Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines Löschangriffes, besondere die Löschwasserversorgung, die Zugänglichkeit, Lage und Anord- nung der zum Anleitern bestimmten Stellen, Löschwasserrückhalteanlagen, Entwurf Seite 14 ins- An- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan lagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung sowie für Brandmel- dung und die Alarmierung im Brandfall, betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren. -Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau (hauptamtliche Kräfte der Feuerwehren). Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen die in erhöhten Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß • Sonderbauverordnungen . Zugewiesene Aufgaben § 17 FSHG, §§ 6, 7, 8, 9,13 RettG Mitwirkung im Rettungsdienst und Krankentransport, Aufgaben Sachgebiet Notfallrettung u. Krankentransport, Erstellung Rettungsdienstbedarfsplan Überwachung gern. MedGV Einsatz von Praktikanten, Zivildienstleistenden Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Zusammenarbeit mit Privatuntemehmen Notärzten Leitender Notarzt, Organisationsleitung • und Hilfsorganisationen Rettungsdienst Aus- und Fortbildung RettSan, RettAss Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben Im Bereich Meldezentrale z.B. Telefonvermittlung Überwachung von städl. techno Einrichtungen ( EinbruchmeIdeanlagen o. ä.) Alarmierung von Rufbereitschaften und Information anderer Stadt- ämter. Schlüsseldepot Vermittlung von Dienstleistungen, Bereitschaftsdienstes, Weiterleitung Entwurf Information des Kassenärztlichen Apothekenbereitschaft von Wammeldungen, Seite 15 o. ä Wettermeldungen Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Hausnotruf (Aufzüge, sonstige techno Einrichtungen) Annahme und Weiterleitung für-32-, Unterbringung von Notdienst-Anforderungen (z. B. -40-, -51-, -61-, -65-, -81-, -82, Landesbetrieb Straßen) Brandgeschädigter Beseitigung von auslaufenden Betriebsmitteln auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten, Z. B. Drehleiter oder LKW • Beseitigung von Gefahrenquellen • Z. auf Privatgrundstücken B. nach Zerstörungen durch Dritte oder Unwetter: Entfernen von Dach- ziegeln, Mauerstücken, Bäumen usw. Übertragene Aufgaben anderer Stadtämter, wie Ordnungs-, Umwelt- oder Hauptamt Z. B. Tiertransport (Fundtiere ins Tierheim) Fahnen hissen Müll beseitigen (wild gekippt) Reparatur und Betankung von städt. Kfz. und Geräten Desinfektion Übernahme von Aufgaben anderer Stadtämter außerhalb der Bürozeiten • z, B. Einweisung nach PsychKG Zuführung Jugendlicher, Obdachlosenbetreuung Sofortmaßnahmen nach ÖI- und Giftalarmplan für Ordnungsamt bzw. untere Wasserbehörde, Jugendamt, Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilien, Stadtwerke Aufstellen von Absperrungen, allg. Aufgaben des jeweils zuständi- gen Straßenbaulastträgers Beseitigung von Verkehrshindernissen für Eigenbetrieb Straßen Hilfeleistung mit DLK, RW2, TLF, usw. Stördienst, Stadtwerke einsetzen ( Wasser, Kanal ) Entwurf Seite 16 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Wahrnehmung fast der gesamten Verwaltungstätigkeit in dem Be- reich BrandschutzlRettungsdienst Dienstleistungen für die Polizei z. B. Ausleuchten von Einsatzstellen Gestellung von Fahrzeugen und Geräten Leichenbergung Unterstützung bei der Unfallaufnahme (Monobild-Verfahren) Bereich: Abwehrender Brandschutz • z. B. Erstellung von Einsatz- und Objektplänen für besondere Objekte im Auftrag des Betreibers Bereich: Vorbeugender Brandschutz z. B. Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulun- gen Überprüfung Löschwasserentnahmestellen Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr Aufschaltung von Brandmeldeanlagen • Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen Bereich Aus- und Fortbildung z. B. Grundausbildung, Truppmann Phasen 1-3, Sprechfunker Sonderausbildungen wie z.B. Technische Hilfeleistung, Gefährliche Stoffe und Güter, Strahlenschutz, Maschinist, Sicherung in Höhen und Tiefen, RettSan I RettAss - Fortbildung Ausbildung von Rettungshelfer, -sanitäter, -assistenten und Praktikanten im Rettungsdienst KoordinierungiDurchführung interner und externer Ausbildungen Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Entwurf Seite 17 Arbeitsgemein- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan schatten, Arbeitskreisen usw. Ausbildung von Kräften anderer Feuerwehren Firmenangehöriger und andere Personen (Handhabung von Löschgeräten, Brand- sChutzaufk.lärung usw.) Betrieb und Unterhaltung von Techn. Übungseinrichtungen Technische Logistik z. B. Ausschreibung von Fahrzeugen und Gerät, Fremdvergaben, Reparatur, Überwachung/Ausführung Wartung, Pflege, Prüfung ei- gener und fremder Fahrzeuge und Geräte in eigenen Werkstätten. wie der KFZ- Werkstatt mit Hauptuntersuchung, • tersuchung, Sicherheitsprüfung Abgassonderun- und der Gerätewerkstatt und der Schlauchwerkstatt. Feuerlöscherwerkstatt, Wartung von Feuerlöschern aus städti- schen Liegenschaften Prüfungen von Steigleitungen Schreinerei Funkwerkstatt Elektrowerkstatt mit Meßgeräten Atemschutzwerkstatt, Wartung von Atemschutzgeräten u. a. auch städtischer Dienststellen Medizingeräte • Desinfektion Bauunterhaltung der Feuerwache und der Gerätehäuser Weitere freiwillige Aufgaben, die insbesondere von ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehren erfüllt werden z. B. - Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung Unterstützung im Ordnungsdienst mit Polizei) und sonstigen organisatorischen und vorbeugenden Maßnahmen) Karnevalumzüge, Teilnahme als Bestandteil der jeweiligen Dorfge- meinschaft Feuerwehrverbandsveranstaltungen Leistungsnachweis Entwurf Seite 18 (Umzüge, Übungen) Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Martinzugbegleitung Verteilung von Informationen an Haushalte (fehlende Informationsmöglichkeiten bei besonderen Gefahrenlagen, z.B. Hochwasser Sicherheitsdienste Heimatfeste, bei Feuerwerken und ähnlichem Beteiligung mit eigenen Ständen Teilnahme an Veranstaltungen Goldhochzeiten, Kranzniederlegungen Repräsentationsaufgaben ., 4. der Ortsgemeinschaften z.B. bei etc. für die Stadt Erftstadt Gefährdungspotential Die Stadt Erftstadt verfügt über eine Gesamtfläche von 11.987 ha und ist somit die Flächengrößte Gemeinde im Rhein-Erft-Kreis. 4.1 Lage Ausdehnung: Erftstadt hat eine maximale Ausdehnung von 12,16 km (OsUWest) und 16 km (Nord/Süd). • Der östlichste Punkt befindet sich an der L 33 Höhe Erp, der westlichste Punkt an der A 553 Richtung Brühl. Der südlichste Punkt liegt in der Nähe der L 181 Niederberg Richtung Lommersum an der A 1. Der nördlichste Punkt der Stadt Erftstadt befindet an der B 264 in der Nähe der A61. An Erftstadt grenzen die Gemeinden: Zülpich, Vettweiß, Nörvenich, Kerpen, Hürth, Brühl und Weilerswist. Entwurf Seite 19 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 4.2 Einwohnerstatistik Die Einwohnerzahl in Erftstadt teilt sich wie folgt auf die Stadtteile auf. Einwohnerstatistik der Stadt Erftstadt, Stand 30.09.2004 Einwohnerzahlen prtsteil • ~hrem 1.131 Blessem/Frauenthal 1.810 Bliesheim 3.421 405 BorrlScheuren Dirmerzheim 2.209 Erp 2.662 Friesheim 2.959 GymnichlMellerhöfe 4.150 554 Herrig • Kierdorf 3.191 Köttingen 3.973 Lechenich/Konradsheim 11.881 Liblar 13.261 609 Niederberg 52.216 Gesamt Erftstadt hat eine Einwohnerdichte von 436 Einwohner pro Quadratkilometer. Altersstruktur der Bevölkerung in Erftstadt Stand 31.12.2003 Alter Unter6 6-16 18 - 25 16-18 25-45 45-65 65 und mehr Verteilung 5,4% 10,9% 2,1 % 7,0% 28,6% 28,0% Die Bevölkerung von Erftstadt besteht aus 51 % weiblicher Personen, Entwurf Seite 20 18,0% Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Arbeitslose: Stand 30.Juni 2004 Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 1752 Einwohner arbeitslos gemeldet. Von diesen Arbeitslosen waren 702 weiblich; Ausländeranteil 179 Personen. Von den Jugendlichen unter 25 Jahren waren 148 und Personen über 55 Jahren 288 arbeitslos. Pendlerverkehr zum Arbeitsort I Am Arbeitsort • Am Wohnort Insgesamt Darunter Einpendler Insgesamt Darunter Auspendler 7240 3921 15580 12261 4.3 FltJchennutzung Katasterfläche 2003 Gebäude und Freifläche: Betriebsfläche: 144,4 ha Erhotunqsfläche: 180,5 ha Verkehrsfläche: 818,9 ha Landwirtschaftsfläche: • 1.150,2 ha 8.484,2 ha Waldfläche: 901,0 ha Wasserfläche: 255,1 ha Friedhofsfläche: 14,5 ha Flächen anderer Nutzung: 38,9 ha Entwurf Seite 21 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 4.4 Topographie Der höchste Punkt in der Stadt Erftstadt 150,6 Ü. NN, südl. Scheuren an der Stadtgrenze zur Gemeinde Zülpich. Der höchste Punkt in der Ville: 143,1 Ü. NN, nördlich der A 553. Der niedrigste Punkt in der Stadt Erftstadt: 82 Ü. NN, an der Gymnicher Mühle Der Standort .Altes Rathaus Lechenich" hat die Gauß-Krüger-Koordinaten h5629,690; r2554,015 • • Topographie der Stadtteile von Erftstadt Stadtteil/Gebiet Höhe über NN von - bis Höhe über NN mittel Gymnich 84,9-92,2 88,2 MelIerhöfe 101 - 104 102 Siedlerweg 88,4 -100 96 Dirmerzheim 91,9-95 93,5 Konradsheim 95-98 96 Lechenich 98,5 -105 101,3 Herrig 104 -110 107 Blessem 95-97,5 96 Köttingen 92,6-103,4 98,9 Kierdorf 90,8 -104,4 97,6 Liblar 99,4 -125 109,2 Bliesheim 105-130 110,6 Ahrem 104 -107 106 Friesheim 116 - 130 122 Niederberg 123 -140 130 Borr 140-145 142,5 Scheuren 146 -150 148 Erp 120 -138 133 Hoverhof 142 142 Entwurf Seite 22 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 4.5 Verkehrsffachen 4.5.1 Strassen im Stadtgebiet Die Stadt Erftstadt ist über je eine Anschlussstelle A61 (AS Gymnich) undA1/A61 an die Autobahnen A1 (AS Hürth), (AS Erftstadt) an das überregionale Straßennetz angebunden. Zusätzlich befindet sich noch ein Teilstück der A 553 auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt. Von der Bezirksregierung sind zur Zeit folgende Bundesautobahnabschnitte der Feu- erwehr Erftstadt zugeteilt. • Die BAB A1 von Autobahnkreuz bis Autobahnkreuz Bliesheim bis zur AS Gleuel und Rastplatz Ville West Bliesheim . Die BAB A61 von AS Weilerswist bis AS Tümich und von AS Gymnich bis AS Weilerswist. Die BAB A553 von Autobahnkreuz Autobahnkreuz Bliesheim Autobahndreieck Rastplatz (A 1, A61, A553), Erfttal (A1/A61), Ville (A1, Ville OstMlle Autobahnauffahrten: Euskirchen/Köln; Bliesheim bis AS Brühl Süd. West). AS Weilerswist (A61, KoblenzlVenlo), KölnlEuskirchen), 2 x AS Gymnich (A61, KoblenzlVenlo; Ven- lo/Koblenz), 2 xAS Hürth (A1, EuskirchenlKöln; • 2 x AS Erftstadt (A 1/A61, KölnlEuskirchen), insgesamt 7 Autobahnauffahrten . Autobahnabfahrten: EuskirchenlKöln; EuskirchenlKöln), AS Weilerswist (A61, Venlo/Koblenz), KölnlEuskirchen), AS Gymnich (A61, KOblenzlVenlo), AS Gleuel (A 1, 2 x AS Hürth (A 1, Euskirchen/Köln; (A61, KoblenzlVenlo), 2 x AS Erftstadt (A1/A61, KölnlEuskirchen), AS Tümich insgesamt 8 Autobahnabfahrten. Querende Straßen von Ost nach West Eine der Gemeinde durchquerenden Hauptverkehrsadem ist die B 265 sie führt vom Westen zwischen Liblar und Köttingen nach Osten, an Erp vorbei in Richtung Zülpich. Die neue Ortsumgehung im Süden und Südosten von Lechenich dieser Bundesstrasse wurde Ende 2002 fertig gestellt. Weitere querende Strassen von Ost nach West Eine weitere im Norden querende Landstrasse ist die L 495 hier bestehen eine direkte Anbindungen an die beiden AS Gymnich und Knapsack. Entwurf Seite 23 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan In der Mitte von Erftstadt, von Bliesheim über Lechenich durch Herrig verläuft die L263. Die L 33 führt von Weilerswist durch Friesheim bis zur Kreuzung B 265 nahe Erp. Durch die B265 wird die L 33 unterbrochen und führt südlich hinter Erp weiter in Richtung Vettweiss. Die letzte im Süden querende Landstrasse ist die L 181. Von Lommersum kommend führt sie durch Niederberg, Borr und Scheuren.weiter in Richtung Weiler i.d. Ebene (B 265). Querende Strassen von Süd nach Nord Die längste durch Erftstadt führende Landstrasse ist die L 162. Sie liegt in der Mitte von Erftstadt. Sie beginnt südlich von Niederberg und endet in Erftstadt nördlich von Gym- • nich an der 8264. Parallel zur L162 liegt die L 163 im Osten von Erftstadt. Von Weilerswist aus führt diese durch Bliesheim bis zur L 495 nördlich von Kierdorf. Eine eher wenig befahrene Strecke ist die K23, diese Kreisstrasse beginnt nördlich von Erp, wird an der L 495 nördlich von MelIerhöfe unterbrochen und führt schliesslich von der Brüggener Strasse in Gymnich Richtung Brüggen. Weitere übergeordnete Strassen in Erftstadt sind die L 51 beginnend an der L 33 west- lich von Erp in Richtung Pingsheim, die K 46 Dirmerzheim Richtung Kierdorf, die K 44 Konradsheim bis zur 8 265 und weiter als Ortsumgehung des südlichen Teils von Liblar bis Liblar Ost. Die K 45 beginnt Höhe Liblar Ost bis Bliesheim und von Bliesheim aus bis zu L 33 Richtung Friesheim. Die K 52 beginnt an der K 23 Höhe MelIerhöfe und führt in Richtung Nörvenich . • Längen der Verkehrswege Bundesaulobahn A1 A61 A553 im Stadtgebiet B265 L3 L51 3 k 25, 13,6 4,6 IKreisstrasse Bund Landstrasse 13,1 8,7 2,3 13,1 45,6 km L16 L16 L18 L26 2 3 1 3 11,8 3,8 5 5,2 L495 K23 K44 K45 K46 8,8 5,4 6,2 1,8 m 8 44km 19,1 km km 44km 77,8km 121,8 km Entwurf Seite 24 5,7 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 4.5.2 Verkehrsffachenentwicklung Es ist eine weitereAnschlussstelle und Gefahren an der A1 zwischen Friesheim und Weilerswist ge- plant. Diese ist im Zuge der geplanten Ortsumgehung von Weilerswist zu erwarten. Die geplante AS liegt zwar ausserhalb des Stadtgebietes Erftstadt, wird aber wegen der Lage unmittelbar am Stadtrand und der Anbindung an die L33 auch verkehrslenkende Bedeutung für die Stadt Erftstadt haben. Zur Entlastung der Bliesheimer Str. und der Carl-Schurz Straße in Liblar wird eine Osttangente geplant. Die K45n soll die direkte Anbindung zwischen Bahnhof und B265 • sein. Die geplante Ortsumgehung im Westen von Lechenich ist die Verlängerung der K 44 in Konradsheim. Sie quert die L 263 und endet am Kreisverkehr der Erper Strasse im Südwesten von Lechenich. Die Ortsumgehungen stellen für die Feuerwehr kein Problem dar, wogegen die neu geplante AS Weilerswist eine Erhöhung des Verkehrs auf der L33 von Erp durch Friesheim Richtung Weilerswist erwarten lässt. Die L33 ist zwischen Erp und Friesheim ohnehin schon eine unfallträchtige Strecke, auf der teilweise auch Verkehrstote zu beklagen sind. Die B 265 und die L 495 sind neben der L33 die Strecken, zu denen die Feuerwehr wegen Verkehrsunfällen • sehr häufig ausrücken muss. Zu rund der Hälfte aller Verkehrsunfälle muss die Feuerwehr in Erftstadt auf die Auto- bahn ausrücken. Durch die gemeinsame dreispurige BAB der A1/A61 kommt es auf der gesamten Strecke, aber im besonderen im Autobahnkreuz Bliesheim und Auto- bahndreieck Erfttal, immer wieder zu Unfällen. Nicht nur das starke Verkehrsaufkommen, sondern auch die zahlreichen Gefahrguttransporte durchqueren, stellen ein großes Gefahrenpotential die das Gebiet von Erftstadt dar. Die zwei größeren Bäche, die durch Erftstadt führen, die Erft und der Rotbach, streifen oder unterqueren die Autobahnen des öfteren. Ein noch größerer Gefahrenpunkt das Wasserschutzgebiet ist von Erftstadt im Bereich DirmerzheirnlKierdorf. Knapp 500 Meter von der Pumpstation des Wasserwerks in Kierdorf entfemt verläuft dieA61. Entwurf Seite 25 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 4.5.3 Verkehrsstatistik Auf 1.000 Einwohner kommen in Erftstadt ca. 568 Personenkraftwagen, kraftwagen, ca. 10 Zugmaschinen Verkehrsunfälle • ca. 25 Last- und 49 Krafträder. im Stadtgebiet inklusiv Autobahn Stand 2003 Verkehrsunfälle: 291 mit Personenschäden: 199 getötete Personen: 5 verletzte Personen: 258 4.5.4 Verkehrssituation aus Sicht der Feuerwehr 4.5.4.1 Ausserha/b von Ortschaften Die Bundsstrassen, zungsbereichen Kreisstrassen und auch Landstrassen werden zunehmen in Kreu- mit einem Kreisverkehr und baulichen Verkehrsberuhigungen gestattet. Diese Verkehrsmassnahmen führen erfahrungsgemäss wiegenden Unfällen. Die grossen Feuerwehrfahrzeuge aus zu weniger schwer- müssen in solch künstlich ge- schaffenem Kurvenbereich erheblich abbremsen und benötigen einige Zeit, bis sie ihre • maximale Geschwindigkeit wieder erreicht haben. Bei Feuerwehreinsätzen verlängern Kreisverkehre somit den Zeitpunkt in der die Feuerwehr tätig werden kann . 4.5.4.2/nnerha/b von Ortschaften Innerörtliche Strassen werden ebenfalls mit aller Art von Verkehrsberuhigungen gestattet. Ein Durchkommen für Feuerwehrfahrzeuge aus- wird teils erheblich erschwert oder durch abgestellte PKW unmöglich gemacht. Desweiteren stellen sich häufig Probleme in der durchgängigen Straßen gleichen Namens und unterschiedliche mernvergabe dar. Entwurf Seite 26 Befahrbarkeit von Verfahrensweisen bei der Hausnum- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Auch das Auffinden von Adressen in Neubaugebieten wird durch die planerisch gewoll- te Anordnung der Grundstücke und der hiermit zusammenhängenden Bildung von komplizierten Zuwegungen erheblich erschwert. Hinzu kommen noch nicht vorhandene, nicht lesbare oder nicht erkennbare Hausnummern. Hausnummern sind teilweise durch bepflanzungen vor oder an den Gebäuden verdeckt. Häufig wird die Feuerwehr durch die zuständige Dienststelle nicht über Baumaßnahmen auf Strassen und an Versorgungsleitungen Da dies häufig mit Behinderungen • informiert. verbunden ist, kann es zu erschwerten Einsatzbe- dingungen kommen . 4.5.4.3 Deutsche Bahn Im Osten von Erftstadt, im Bereich der Ortsteile Liblar und Bliesheim, verläuft die Bahnverbindung nach Köln und Euskirchen mit dem Bahnhof Erftstadt in Liblar. Die Gleisanlage verläuft vollständig durch das Waldgebiet. Bahnübergänge In Erftstadt gibt es daher auch keine im öffentlichen Straßenverkehrsnetz. Es entstehen aber Probleme bei der Erreichbarkeit der Gleisanlage durch die Feuerwehr ausserhalb des Bahnhofes. 4.6 Wasserfft:lchen • Von Südosten nach Nordwesten durchfliessen zwei Wasserläufe, die Erft und der Rotbach, das Stadtgebiet. Sie sind nicht beschiffbar. Im Bereich des Rekultivierungsgebietes der Ville befinden sich mehrere Seen auf dem Stadtgebiet. Dies sind im Einzelnen Concordiasee Köttinger See Roddersee Knapsacker See Forellenteich Liblarer See Karauschenweiher Obersee Entwurf Seite 27 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Der Klärteich im Bereich der TonverladungfTonstr., der Albertsee und der Mitlelsee be- finden sich nur jeweils zum Teil auf dem Stadtgebiet. Lediglich der Liblarer See wird als Wassersport- und Badesee genutzt. Weitere, teilweise ausgedehnte, Wasserflächen befinden sich in den Schlossparks Le- chenich und Liblar, an der Burg Konradsheim und dem Schloss Gymnich. Die beschriebenen Wasserläufe stellen nur bei starken Regenfällen eine Gefahr dar. Eine Regulierung der Erft ist durch die am südlichen Stadtrand von Erftstadt einlaufende Swist möglich, die wiederum durch das Rückhaltebecken in der Gemeinde Weilers- wist reguliert werden kann. • Der Rotbach wird in Zukunft durch ein, in Höhe der Ortslage Niederberg derzeit im Bau befindliches Rückhaltebecken, regulierbar sein . 4.7 Waldfl/iche Erftstadt besitzt insgesamt 901 ha Waldfläche. Eine Waldbrandgefahr besteht im Früh- jahr nach einem langen kalten, trockenen Winter und im Sommer bei langer Trockenheit. Das grösste Waldgebiet zieht sich von der L495 Höhe Kierdorf bis an die Bundesautobahn A 553 Höhe Bliesheim. Das Waldgebiet geht bis in Stadtgebiete von Hürth, Brühl und die Gemeinde Weilerswist. Die B265 Höhe Liblar bildet eine Schneise zwischen dem nördlichen und südlichen Waldgebiet. • Diese Trennung entspricht in etwa auch den Forstbereichsgebieten. Da es sich bei großen Teilen dieses Waldgebietes maligen Braunkohletagebauen um rekultivierte Flächen von ehe- handelt, gibt es noch viele Bereiche, in denen die Brandgefahr durch teilweise direkt unter der Oberfläche befindlichen Braunkohlerestbeständen erheblich erhöht ist. Entwurf Seite 28 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 4.8 Stadtentwicklung Bevölkerung Im Stadtgebiet Erftstadt wird mit einem Bevölkerungszuwachs von ca. 1% jährlich ge- rechnet. Aufgrund dem zu erwartetem Bevölkerungszuwachs zungsplan eine Bauflächenreserve bis 2015 sieht der Flächennut- von 105,32 ha vor. Gewerbeflächen • Für bestehenden Gewerbeflächen und die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe sieht die Stadt 2015 insgesamt 145,05 ha vor . Risiken der Flächennutzung je StadtbezirklStmltteil Am 31.12.2003 hatte Erftstadt einen Wohngebäudebestand 10826 Wohngebäude von insgesamt 13238. haben nur eine Wohnung. 1666 Wohngebäude ungen und 746 Wohngebäude haben 2 Wohn- haben mehr als 2 Wohnungen, im Schnitt 6,6 Wohnun- gen. Insgesamt gibt es in Erftstadt 18873 Wohnungen. Auf jede Wohnung kommen somit 2,77 Bewohner. • WOhnraumverteilung insgesamt davon mit ... Raum/Räumen Wohnun- 1 2 3 4 5 6 7 und mehr 187 689 2422 4655 5091 3175 2845 gen 19064 In Erftstadts Ortsteilen ist der Altbestand der Gebäude hauptsächlich in geschlossener Bauweise ausgeführt worden. Bei Bränden an diesen Gebäuden besteht eine erhöhte Gefahr einer Brandausbreitung auf weitere Gebäude. Grob geschätzt kann man sagen, dass jeder Ortsteil über mindesten 10 % geschlossener Entwurf Seite 29 Bauweise verfügt. Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Gewerbegebiete in Erftstadt Im Gewerbegebiet Friesheim werden zur Zeit 5 ha genutzt, hier erfolgt eine Erhöhung der Fläche um 3 ha. In Gymnich wird zur Zeit 0,66 ha genutzt, die zu nutzende Fläche beträgt hier 6,65 ha. In Kierdorf so" die Gewerbefläche um 0,69 ha auf 1,91 ha erhöht werden. In Köttingen sollen weitere 14,6 ha Gewerbeflächen zu den zur Zeit genutzten 20,08 ha zur Verfügung gestellt werden. Das grösste geplante Gewerbegebiet • so" nördl, u. südt. der L 263 entstehen. Zu den bereits genutzten 20 ha sollen noch ca. 40 ha hinzukommen. In Liblar an der Klosengartenstrasse von dem nutzbaren Gewerbegebiet Größter zusammenhängender und Am Vogelsang stehen lediglich noch ca. 3 ha von 37,39 zur Verfügung. Bereich mit gewerblicher Nutzung ist die Fläche der ehemaligen May-Werke im nord-westlichen Teil von Köttingen. Hier hat die May-Holding ihre Gebäude an mehrer Nutzer in einer gewerbeparkähnlichen Form vermietet. Es werden zum einen Milchprodukte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke hergestellt und abgefüllt, zum anderen werden Blechdosen und PET-Flaschen hergestellt. Des- weiteren findet die Lagerung und Spedition der hier hergestellten, aber auch fremder Produkte statt. • An der Grenze zum Stadtgebiet Hürth im Verlauf der Tonstraße betreibt die Fa. RWE Umwelt das Verwertungszentrum für den südlichen Erftkreis . Hier werden zum einen alle recyclingfähigen sammlung (gelbe Tonen) zwischengelagert, Produkte aus der Haus- und Industriesortiert und zu Brennstoff und sonstigen Produkten verarbeitet und gelagert. Zum anderen erfolgt hier in kleineren Mengen die Sammlung und Verwertung vieler anderer Mü"arten aber auch eine Großkompostierung in einer Retterhalle. 4.9 Risiken der Gebaude und Gebaudenutzung Da beim Bauamt keinerlei Statistikdaten über bestehende Gebäude bei der Stadt Erftstadt geführt werden, müssen die Bestände teilweise geschätzt werden. Zur Ermittlung von Gebäuden mittlerer Höhe wurden sämtliche Strassen in den Stadtteilen Entwurf Seite 30 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt abgefahren. Zusätzlich wurden durch die einzelnen Löschgruppen Besonderheiten im Ort ermittelt. 4.9.1 Gebäudehöhen Der überwiegende Teil der Gebäude in Erftstadt besteht aus Gebäude geringer Höhe. Liblar und Lechenich haben je mit ca. 5 % der Bebauung den grössten Anteil von Gebäuden mittlerer Höhe. Zusätzlich verfügt Liblar über 5 Hochhäuser. Gebäude gerin- Gebäude mittle- ger Höhe rer Höhe Ahrem 99,5% 0,5% I Blessem 100% I I Bliesheim 99,8% 0,2% I BorrlScheuren 100% I I Dirrnerzheim 99,2% 0,8% I Erp 99,7 % 0,3% I Friesheim 100% I I GymnichiMellerhöfe 99,5% 0,5% I Herrig 97% 3% I Kierdorf 99,7% 0,3% I Köttingen 99,8% 0,2% I LechenichiKonradsheim 95% 5% I Liblar/FrauenthaJ 94,75 % 5% 0,25% Niederberg 98% 2% I Stadtteil • • Hochhäuser 4.9.2 Gebäude besonderer Art und Nutzung In Erftstadt gibt es 13 Versammlungsstätten, die mehr als 200 Personen fassen. Lechenich und Liblar verfügen über je 2 Geschäftshäuser deren Verkaufsfläche über 2000 qm beträgt. In Frauenthai befindet sich das einzige Krankenhaus von Erftstadt. Zusätzlich befindet sich hier noch ein Altenwohn- und pflegeheim. Ein weiteres grosses Altenwohn- und pflegeheim befindet sich in Lechenich. Entwurf Seite 31 Brandschutzbedarfsplan Stadt Erftstadt In Liblar existiert ein betreutes Seniorenwohnheim. Insgesamt gibt es in Erftstadt 15 Schulen und 24 Kindergärten. 4.9.3 Historische Gebaude und Altstadtbebauung Lechenich hat einen besonders grossen Altstadtbereich. alten Stadtmauer mehrere denkmalgeschützte Hier finden sich innerhalb der Gebäude mit engen Zu- und Durch- fahrtsstrassen. Auch alle anderen Ortsteile besitzen denkmalgeschützte ge Durchfahrtsstrassen • • Gebäude. En- aufgrund der historischen Bebauung sind in den Ortsteilen Gymnich, Kierdorf, Liblar, Bliesheim, Friesheim und Erp zu finden . Ortsteil Gebäude Versamm- Geschäfts- Kranken- AHen- unter lungs- häuser häuser heime Denkmal- stätten > > 2000qm schutz 200P Ahrem 6 1 1 1 1 1 1 Blessem 2 1 1 1 1 1 1 Bliesheim 12 1 1 1 1 1 2 Borrl 7 1 1 1 1 1 1 Scheuren 1 1 1 1 1 1 1 Dirmerzheim 10 1 1 1 1 1 1 Erp 11 1 1 1 1 1 1 Friesheim 25 1 1 1 1 1 1 Gymnichl 22 2 1 1 1 1 2 MelIerhöfe 1 1 1 1 1 1 1 Herrig 7 1 1 1 1 1 1 Kierdorf 10 2 1 1 1 1 2 Köttingen 2 3 1 1 1 1 1 Lechenichl 72 2 2 1 1 5 5 Konradsheim 3 1 1 1 1 1 1 Liblarl 10 1 2 1 1 5 7 FrauenthaI 2 1 1 1 1 1 1 Niederberg 7 1 1 1 1 1 1 Entwurf Seite 32 Schulen Kindergärten Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 4.10 Löschwasserversorgung Die Trinkwasser- und somit auch die Löschwasserversorgung der Sammelwasserver- sorgung der Stadt Erftstadt erfolgt seit 1969170 für die Stadtteile Gymnich, Kierdorf, Köttingen, MelIerhöfe, Dirmerzheim, Herrig, Lechenich, Konradsheim, Blessem, Frauenthal, Liblar und Ahrem durch die Stadtwerke Erftstadt, die das Wasser über das Wasserwerk Dirmerzheim der RWE Energie AG bezieht. Die Gesamtlänge dieses Leitungsnetzes beträgt 226,5 km. Bis heute stehen der Feuerwehr keine verwertbaren Lagepläne von Leitungen und An- • gaben über die Leistungsfähigkeit von Hydranten in den o.g. Stadtteilen zur Verfügung. Derzeit wird allerdings mit der Ermittlung der betreffenden Daten begonnen . Die einzelnen Löschgruppen sollen hier aufgrund ihrer Ortskenntnisse die Hydrantenpläne selbst erstellen. Auch die Leistungsfähigkeit soll durch die Löschgruppen bei Be- darf ermittelt werden. Der Situation im Bereich der Aussiedlerhöfe um Gymnich und sonstiger Aussenberei- che bezüglich der hier nur für den Grundschutz errichteten Sammelwasserversorgung ist nur durch weitere bauliche Massnahmen, z.B. Bau von Zisternen oder sonstigen Löschwasserbehältern oder einer grösser dimensionierten Sammelwasserversorgung zu beseitigen. Das Verbandswasserwerk • Euskirchen GmbH versorgt die Stadtteile Bliesheim, Erp, Friesheim, Barr, Scheuren und Niederberg. Das Wasser entstammt zu ca. 2/3 aus der Wassergewinnungsanlage Oberelvenich und zu ca. 1/3 aus dem Wasserwerk Lommer- sum. Das vom Verbandswasserwerk Euskirchen unterhaltene Leitungsnetz für die genann- ten Ortsteile von Erftstadt hat eine Gesamtlänge von ca. 125 km. Von einer an der L181 ankommenden 300 er Hauptversorgungsleitung, werden mit einer 125er Leitung die Ortsteile Barr, und Seheuren versorgt. Die Versorgung von Niederberg erfolgt über eine 1OOer Leitung. Die Leitungen enden als Verästelungssystem. Die Richtwerte für den Löschwasserbedarf gen Gefahr der Brandausbreitung in Kleinsiedlungen beträgt bei einer gerin- mindestens 24 m31h (4001/min). In einem Dorfgebiet wie Barr und Niederberg ist ein Löschwasserbedarf von mindestens 48 m31h erforder- lich (8001/min). Bei der Überpnüfung einzelner Hydranten durch die örtlichen Löschgruppen wurden diese Mengen weit unterschritten. Entwurf Seite 33 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Um die erforderliche Mindestmenge an Löschwasser zu gewährleisten, Brandeinsätzen eine zusätzliche Löschwasserversorgung muss hier bei aus dem Rotbach erfolgen. Die Entfernung bis zu den je weitesten Objekten in Borr und Niederberg beträgt hier 1,5 km Luftlinie. Ein weiterer Aussiedlungshof der Sammelwasserversorgung, (Hoverhof) verfügt über keine Entnahmemöglichkeit aus die Entfernung bis zum Rotbach beträgt hier ca. 2 km Sollte der Rotbach zu wenig Wasser führen, bleibt in diesen Ortschaften nur noch der Pendelverkehr mit Tankfahrzeugen. In Scheuren gibt es am Ortsausgang Richtung Weiler einen grossen Teich, der in den • letzten 30 Jahren nur einmal ausgetrocknet war. Um das am weitesten entfernte Gebäude in Scheuren ausreichend mit Löschwasser zu versorgen, muss hier eine Schlauchleitung von ca. 1000 Meter gelegt werden. Es ist in den Stadtteilen von Erftstadt, die durch die Verbandswasserwerke Euskirchen versorgt werden, wohl auch zukünftig nicht an eine Verbesserung der Löschwassersituation aus der Sammelwasserversorgung zu rechnen . • Entwurf Seite 34 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 5 Schutzziel Vorbemerkung Bundesweit wird in den Kommunen das .Neue Steuerungsmodell (NSM)" eingeführt. Hauptziel des NSM ist die dezentrale Fach- und Ressourcenverantwortung, Zusammenführung also die von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenz, so auch in Erftstadt. Für definierte Produkte werden Budgets zur Verfügung gestellt; die Produkte sind durch Art, Menge und Qualität definiert. Von der KGSt wurde ein "Produktkatalog • erstellt. Darauf basierend hat die AGBF für die Produkte "Brandbekämpfung" .Technische Hilfeleistung" die wesentlichen Qualitätskriterien .Hilfsfrist", "Funktionsstärke" und .Erreichungsgrad" Feuerwehr" und erarbeitet. Diese sind für ein standardisiertes Schadens- ereignis. Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten • sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der jeweiligen Stadt . 5. 1 Schutzzieldefinition Um einen risikoangemessenen Bedarf festzustellen, ist es erforderlich, Schutzziele zu definieren. Schutzziele beschreiben - bezogen auf ein Szenario mit verschiedenen Gefahrenpotentialen - wie viele Funktionen mit welchen EinsatzmiHeln (Feuerwehrleute, (Fahrzeugen, ggf. Spezialgeräten) (Zeit) am Einsatzort benötigt werden, um wirkungsvolle Der Erreichungsgrad Führungskräfte, etc.) in welcher Hilfsfrist Hilfe zu leisten. mit dem die o.g. Schutzziele erreicht werden können, ist ein weiteres Qualitätsmerkmal. Die Schutzziele und Qualitätskriterien sind in der Empfehlung: "Qualitätskriterien Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" vom 16.09.1998 beschrieben. Auf Entwurf Seite 35 für die Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan diese Empfehlung wird auch in dem Schreiben des Innenministeriums 05.05.2001 hingewiesen, vom in dem die Empfehlung der Bezirk.sregierung Köln von 1997 kommentiert wird. Darüber hinaus findet sich ein Hinweis auf die Leistungsfähigkeit einem Erlass des Bauministeriums der Feuerwehr in vom 29.08.2000, in dem ein rechtzeitiges Eintreffen der Feuerwehr für eine Personenrettung, also in der Hilfsfrist 1 (8 Minuten), gefordert wird. Dieses bezieht sich allgemein auf ausgewiesene Baugebiete, unabhän- gig davon, ob sie sich in einer Randlage oder im Stadtzentrum befinden. Die Hilfsfristen 1 und 2 (13 Minuten) sind folglich für die beschriebenen • den erforderlichen Personalstärken und dem erforderlichen Szenarien mit Einsatzgerät bei allen Einsätzen einzuhalten. Eine vollständige Abdeckung ist in dünn besiedelten und großflächigen Stadtgebieten jedoch nur unter hohem Kostenaufwand zu realisieren. Somit muss, von dem Ziel, alle Einsätze abzudecken, abgewichen werden. Jede Gemeinde muss eigenständig Schutzziele definieren und über das Schutzniveau entscheiden. Diese stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeinde- gebiets und sind individuell festzulegen. Die Schutzziele können sich durchaus im Soll und Ist unterscheiden. Ausgangspunkt für Schutzziele können nur bemessungsrelevante Schadensereignisse sein. Die Schutzziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten • Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonde- res Augenmerk. ist dabei auf die Unfallverhütungsvorschriften Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko die Würdigung der gegensätzlichen gesetzlichen zu richten . abdecken kann, ist insbesondere durch Faktoren .Bedürfnis an Sicherheit" und .Finanziel- len Mitteln· bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar. Unter dem Aspekt des reinen Sachwertschutzes genannten Größenordnung liegen. Für den Bereich der technischen Anforderungen Hilfeleistung können in Ermangelung anderer Daten des Rettungsdienstes Szenarien von lebensbedrohlichen übernommen werden, da bei allen betrachteten Verletzungen der zu rettenden Person ausgegan- gen wird. Entwurf müssen die Hilfsfristen ebenfalls in der Seite 36 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Aus feuerwehrtaktischen Grundsätzen ergeben sich Mindesteinsatzstärke und vorzu- haltende Einsatzmittel. Die Planung muss als Soll-Vorgabe immer von einer hundertprozentigen ausgehen, da es sonst unmöglich ist, die akzeptierten Abweichungen grad·) einzuhalten. Unbeeinflussbare (.Erreichungs- bzw. zufällige Er- eignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze, etc.) verhindern immer eine vollständige Erreichung des Schutzziels, der Erreichungsgrad 100 %. Da diese Hinderungsgründe Erreichbarkeit sinkt unter jedoch immer auftreten, liegt der reale Errei- chungsgrad immer um diesen Ausfallanteil unter dem geplanten Sicherheitsniveau. • Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpf1ichtung Gemeinde gewünschte Sicherheitsniveau ist das in einer eine politische Entscheidung. Die Willensbil- dung und der Beschluß dieses Sicherheitsniveaus erfolgt durch die gewählten Man- datsträger im Rat und führt zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde (u.a. § 33 FSHG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender Information der Entscheidungsträger lich. Bis zu einer diesbezüglichen Sicherheitsniveau durch die Feuerwehr mög- politischen Aussage gehen die Planungen von einem von 100 % aus. Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer • rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf .Regel der Technik" zurückgegriffen werden kann. Das Recht- samt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die .Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfest- legung. Standardisiertes Schadensereignis Im In- und Ausland gilt als .kritisches· größten Personenschäden Schadensereignis fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand geschossigen Entwurf der Brand, der regelmäßig die im Obergeschoss Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Seite 37 eines mehr- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Da die Qualitätskriterien für das Produkt ,Brandbekämpfung' Produkt. Technische Hilfeleistung' den ,Kritischen Wohnungsbrand' bekanntlich auch für das hinreichend sind, können sich diese Betrachtung auf beschränken. 5. 1. 1 Hilfsfrist Die hier festzulegenden Zeiten müssen sich an wissenschaftlich abgesicherten oder durch hinlängliche praktische Erfahrungen gesicherten Grenzen orientieren. • Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. statistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden on (Kohlenmonoxid-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen die Rauchgasintoxikati- Untersuchungen Studie in den siebziger Jahren liegt die Reanimationsgrenze bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch Nach der Bundes- der Orbit- für Rauchgasvergiftungen (siehe Abbildung) co CO.sl.lmmon- Iturve Imtn ... } l'\IJ 1,51-----,----,.----, 15 I I • CO·Gehalt Br.ndfllum 10 1,0 Reanimado "----.-~ _..__ .. • nzo "-----'7-- .. .. Kohlen Summe onozldku .... "" J __ ..__ ..__ ~ze Ertragfichkei • / O,"I---,,-AI----#t-H---f ," o o " " "" 0,1 0,5 1 s 101317 sa 100 Zell fmin] (8~',"T"') Quelle: ORBIT-Studie Kapitel 3.4.1. Bild 915: CO-KonzentIiltion. EnrAglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der Vorbrenndauer Diverse Untersuchungen zeigen eine sehr starke Abhängigkeit des Reanimationser- folgs und des Verbleibens dauerhafter Schädigung von der Zeit zwischen Notfalleintritt und Einsetzen erster Maßnahmen (sogenanntes ,therapiefreies Entwurf Seite 38 Intervall"). Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Nach Untersuchungen der Gesundheitsbehörde Hamburg sinken die primären Erfolgs- chancen einer Reanimation von 75% bei Eintreffzeiten bis zu drei Minuten auf etwa 5 % bei Eintreffzeiten von zehn Minuten. Die für den Bereich Technische Hilfe zugrunde gelegten Verletzungsmuster gehen von einer Polytraumatisierung son aus, die nicht notwendigerweise gehen, aber ohne notfallmedizinische der betroffenen Per- sofort mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand einher- Massnahmen zu einem solchen führen. Eine Gleichsetzung mit der Hilfsfrist für den Brandschutz scheint aufgrund der empirischen Erkenntnisse aus der Vielzahl von Einsätzen vertretbar. Genauere Untersuchungen dieser Zusammenhänge • stehen noch aus. Für die Sicherheit der eingesetzten Brandausbreitung Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen muß der Löscheinsatz vor dem .Flash-Over" dung) liegen, der bei einem Wohnungsbrand bruch gegebenenfalls (Rauchgasdurchzün- etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandaus- auftritt. Diese Rauchgasdurchzündung ist keine neue Erfindung der Feuerwehren, sondern ist eine Erkenntnis der letzten 10-15 Jahre die auf die zunehmende Verwendung von Kunststoffen oder behandelten Bauprodukten zurückzuführen ist, die bei Wärmebeaufschlagung sog. Pyrolysegase bilden, die dann wiederum heiße Brandgase bilden und zum .Flash Over" führen. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte: Für die Definition der Hilfsfrist können nur solche Zeitabschnitte den, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar zugrunde gelegt wersind. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird zum Beispiel angenommen, dass die Zeit zwischen SChadenentstehung und Notruf im Mittel 3,5 Minuten beträgt. Entwurf Seite 39 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Weiterhin haben Einsatzanalysen ergeben, dass die Feuerwehr bei Brandf1ächen über 400 qm nur noch bei günstigen Einsatzbedingungen zum Löscherfolg kommt. Je nach Brandlast liegen die Brandausbreitungsgeschwindigkeiten Meter pro Minute, so dass die Flächengrenze bei mittlerer Brandlast bereits bei 10 Mi- nuten liegt. Unter dem Aspekt des reinen Sachwertschutzes ebenfalls in der genannten Grössenordnung Die Zeitdauer vom Brandausbruch müssen die Hilfsfristen liegen. bis zum Wirksamwerden setzt sich generell wie folgt zusammen: • • Entwurf zwischen einem und drei Seite 40 der Feuerwehrmaßnahmen Brandschutzbedarfsplan Stadt Erftstadt Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuer- wehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen die Gesprächs- und Dispositionszeit, die Ausrückezeit sowie die Anfahrtszeit. • Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten: • Derartige Fristen werden auch international für den Brandschutz, die technische Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. 5.1.2 Funktionsstt3rke Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. tung und zur Brandbekämpfung So müssen zur Menschenret- beim .Kritischen Wohnungsbranda 22 Einsatzfunktio- nen zur Verfügung stehen (5. Schreiben der BR Köln v. 07.04.1997). Diese 22 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Die Kombination von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich. Entwurf Seite 41 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 10 Funktionen in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet werden. Um die Menschenrettung sehen Wohnungsbrand' noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim ,Kritidie ersten 10 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alar- mierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen ,Flash-Over" mindestens 22 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 12 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Die Aufgaben der Funktionen richten sich nach den örtlichen Festlegungen. Nach örtlichen Gegebenheiten • die Funktionszahlen und der Risikobetrachtungen sind gegebenenfalls zu erhöhen und die Zeitwerte zu reduzieren. Der zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar: /-1=====;Hi_lfsfr_ist_2 I-I Hilfsfrist 1 10 Funkt. • I. o min Brand· ausbruch in .. II + 8min ... 13 min Alarmierung I --'~ 9+3 Funkt. 5min 5 min 3.5 min Beginn Notrufabfrage .. H __ Eintreffen 10 Funktionen Zeit • 18 min 22 Funktionen verfügbar 5.1.3 Erreichungsgrad Unter .Erreichungsgrad" die Zielgrößen .Hilfsfrist' wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem und ,Funktionsstärke' eingehalten werden. Ein Erreichungs- grad von z.B, 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze die Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Entwurf Seite 42 Brandschutzbedarfsplan Der Erreichungsgrad Stadt Erftstadt ist u.a. abhängig von der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwehr teilweise oder ganz binden, der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, der Optimierung des Personaleinsatzes, den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. • Während die Hilfsfristen sich aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen ableiten, ist der Er- reichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung und seinem Dienstvorgesetzten. Erfordemissen zwischen dem Leiter der Feuerwehr Die Personalkosten stehen in unmittelbarem Zusam- menhang mit dem Erreichungsgrad. Um für eine Stadt den Erreichungsgrad kommunale Vergleiche erforderlich. festzulegen und zu bewerten, sind auch inter- Diese müssen auf gesicherten, vergleichbaren sta- tistischen Daten beruhen. Aus fachlicher Sicht wird derzeit sowohl für die Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle als auch für die Alarmierungs- und Anfahrtzeit ein Erreichungsgrad von jeweils 95 % als Zielsetzung für richtig angesehen. In anderen Bereichen der Feuerwehr und des Notfallrettungsdienstes national ebenfalls Zielerreichungsgrade bis zu 95 %. • Entwurf Seite 43 existieren inter- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 6 Soll-Strukturen (Rein planerisch dargestellt unter der Vorgabe dass im Stadtgebiet Erftstadt mit allen bekannten Bedingungen keine Feuerwehr existiert und unter feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten geschaffen werden müsste) 6. 1 Organisation Es muss laut Schutzzieldefinition gewährleistet sein, dass alle Bereiche des Einsatz- gebietes innerhalb der Hilfsfristen mit ausreichend Personal, geeignetem Gerät und • planerisch mit einem 1OO%igen Erreichungsgrad versorgt werden können. Das erfordert u.a. die Vorhaltung von geeignetem Personal, Fahrzeugen und in allen zu versorgenden Bereichen. 6.2 Personal und Ausbildung Für das beschriebene Szenario werden innerhalb der Hilfsfrist 1 (10 FM) zehn Funktionen an der Einsatzstelle benötigt. Die Funktionen der ersten Gruppe sind im Einzelnen: :> 1 Funktion für die Führung der Gruppe, Erkundung, Rückmeldung, Nachforderung, Überwachung des Einsatzablaufes :> 1 Funktion • :> 1 und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes für den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Kommunikation Funktion für die Fahrt zur Einsatzstelle, das Bedienen der Pumpe und Aggregate, die Herausgabe von Einsatzgeräten vom 1. Fahrzeug, UnterstUtzung der Trupps :> 2 Funktionen für die DurchfUhrung der Menschenrettung im Innem des Gebäudes über den verqualmten Treppenraum unter umluftunabhängigem :> 2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung Atemschutz unter schweren Atemschutz über einen altemativen Rettungsweg (tragbare Leiter oder Kraftfahrdrehleiter) =1 2 unter umluftunabhängigem Atemschutz Funktionen zur Sicherung der Wasserversorgung und Vorbereitung des eigentlichen Löschangriffs, Unterstutzung bei der Instellungbringung der Kraftfahr- drehleiter oder der Vomahme von tragbaren Leitem ~ 1 Funktion als Maschinist für die Kraftfahrdrehleiter Errichtung der Wasserversorgung Entwurf Seite 44 und zur Unterstützung bei der Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Dieses Personal kann nur erste Maßnahmen einleiten. Die Eigensicherung Feuerwehrangehörigen Atemschutzeinsatz durch Bereitstellung eines Sicherheitstrupps der bei einem kann erst mit Eintreffen der zweiten Gruppe innerhalb derHilfsfrist 2 sichergestellt werden. Die Aufgaben, die durch die 2. taktische Einheit bewältigt werden müssen, sind von der Bezirksregierung dargestellt. Die dort beschriebenen Aufgaben sind in Art und Umfang nur durch eine Gruppe zu leisten: :? 1 Funktion für Erkundung und Gruppenführung :l 1 Funktion für den Betrieb und die Aufrechterhaltung der Kommunikation :l 1 Funktion für die Fahrt zur Einsatzstelle, das Bedienen der Pumpe und Aggregate • während des Einsatzes und die Herausgabe von Einsatzgeräten vom 2. Fahrzeug :? 2 Funktionen zur Stellung des Sicherheitstrupps sicherung der eingesetzten :? 2 Kräfte unter umluftunabhängigem Funktionen zur Einleitung der Brandbekämpfung Verhinderung der Brandausbreitung :? 2 auf benachbarte Gebäude um eine zu verhindern Die Funktionen der Einsatzleitung • Atemschutz unter schwerem Atemschutz und Funktionen zur Durchführung von Belüftungsmaßnahmen Rauchgasdurchzündung gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift :? 1 Funktion Zugführer (Einsatzleiter) :? 1 Funktion Führungsgehilfe :l1 nach FwDV 7 und UW zur Eigen- als Gruppenführer z.b.V Funktion Funksprecher und Fahrzeugführer Gesamtstärke 13 Minuten nach Alarmausslösung: 1/3/18/22 Bezüglich der Ausbildung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: 1 F IV oder B IV 3 FIII/BmD(F) 12 Atemschutzgeräteträger, davon mindestens 6 Truppführer 7 Truppmänner 2 Maschinsten FSKI 2 oder C 1 Drehleitermaschinist mit FSKL 2 oder C 3 Funksprecher Entwurf Seite 45 5 sind: Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Hinzu kommen je nach Einsatzszenario noch die erforderliche Sonderausbildungen für Mannschaft und Führungskräfte. Bei einsatzbedingter Überschreitung der Zugstärke und je nach Schadensereignis muss eine Führungskraft mit FIB V-Qualifikation oder höher vorhanden sein. 6.3 Wache und GerateMuser Die Hilfsfrist 1 (8 Minuten Eintreffzeit von 10 Kräften) wird im gesamten Stadtgebiet ausschliesslich durch hauptamtliche zehn Brandschutzkräften • Kräfte gewährleistet. Hierzu ist die Vorhaltung von erforderlich, deren Standort zentral im Stadtgebiet angesie- de It sein muss. Ein Neubau mit 8 Stellplätzen für Brandschutzfahrzeuge und Abrollbe hälter ist hierzu erforderlich. Hinzu kommen noch drei Stellplätze für den Rettungsdienst und die erforderlichen Werkstätten, Büro- und Sozialräume. Die Hilfsfrist 2 (Eintreffen von weiteren 12 Einsatzkräften) wird durch ehrenamtliche Kräfte gewährleistet. Die Standorte in den Stadtteilen müssten nach einsatztaktischen sechs Standorten flächendeckend in organisiert werden. Hierzu ist der Neubau von sechs Gerätehäusern • Gesichtspunkten mit jeweils vier bis fünf Stellplätzen nebst Schulungs- und Sozialräumen erforderlich . 6.4 Fahrzeuge Jeder der benannten Standorte der Feuerwehr wird mit einem Löschgruppenfahrzeug, einem Tanklöschfahrzeug, einem MTF und Sonderfahrzeugen ausgestattet. Alle Fahrzeuge entsprechen in vollem Umfang der EN 1842, sind mit einem vollautomatischen Getriebe ausgestattet und verfügen über eine elektronische Warnanlage mit der Möglichkeit der Funkaufschaltung J:ta1Zll!lulR!llea~dort Entwurf wird ein Wechselladersystem Seite 46 und der Durchführung von vorgehalten. Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 6.5 Gerate Jedes Fahrzeug ist nach der jeweiligen DIN zu bestücken, jeweils ein Löschgruppenfahrzeug in jedem Standort einschliesslich der möglichen Zusatzbeladung für die tech- nische Hilfeleistung. Alle Geräte müssen der jeweiligen DIN entsprechen und gem. den Vorgaben der UW oder nach Herstellerangaben gewartet und geprüft werden. Die nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu beschaffen und auf den Einsatzfahrzeugen • ten (z.B. Rettungsplattform, erforderlichen Geräte sind zusätzlich zu verlasten bzw. anderweitig vorzuhal- Zieh-Fix ). 6.6 Alarmierung Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt f1ächendeckend in erster Linie mit stiller Alarmierung über digitale Meldeempfänger (DME) oder evtl. dem für die Zukunft ange- kündigten Standard TETRA. Jeder im Einsatzdienst tätige FM (SB) wird mit einem digitalen Funkmeldeempfänger ausgestattet. Als Rückfallebene grösseren Schadenslagen und gleichzeitig zur Wamung der Bevölkerung bei ist ein f1ächendeckendes Sirenennetz zu unterhalten deren zentrale Auslösung sowohl kollektivals • auch selektiv möglich ist. Auch die Auslösung verschiedener Alarmierungsabläufe 6.7 PersOnliche Schutzausrüstung ist möglich . (PSA) Jede Einsatzkraft ist wie folgt ausgzustatten: zwei Gamituren der Feuerwehrdienstkleidung (Hose und Jacke), zwei Paar Stiefeln, einem Paar Halbschuhe, zwei Paar Socken, einem Binder, zwei blauen Diensthemden (1xHalbarm, 1x Langarm) je einem T-Shirt, Polo-Shirt, Sweat-Shirt, Entwurf Seite 47 Brandschutzbedarfsplan Stadt Erftstadt ein Barett, zwei Garnituren Einsatzüberhose und Einsatzüberjacke nach HuPF, ein Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, eine Flammschutzhaube zwei Paar Brandschutzhandschuhe eine Atemschutzmaske für jeden Atemschutzgeräteträger ein Feuerwehrsicherheilsgurt eine Abseilacht mit einer Bandschlinge 2m lang • 6.8 Kosten Die Kosten für die O.g. Sollstrukturen würden sich wie folgt darstellen: 25.000.000 € Wache und Gerätehäuser 4.000.000€ Fahrzeuge • Sondergeräte 250.000 € Alarmierung 200.000€ Persönliche Schutzausrüstung 750.000€ 30.200.000 € Gesamt Bei den angegebenen Beträgen handelt es sich um überschlägige Zahlen. Entwurf Seite 48 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7 Ist - Strukturen 7. 1 Organisation Die Freiwillige Feuerwehr Erftstadt ist nach einsatztaktischen vorgegebenen Gesichtspunkten und geographisch im Jahr wie folgt organisiert: 14 Löschgruppen ( in jedem Stadtteil eine Einheit) Eine mit hauptamtlichen Kräften besetzte Wache in Liblar. Im Jahr 2001 wurden die Löschgruppen nach geografischen • Gesichtspunkten zu sechs Löschzügen in drei Löschverbänden Hiernach ist auch die Führungsstruktur Funktionsträgen und strukturellen zusammengefasst. aufgebaut und mit entsprechend ausgebildeten besetzt. Zu jeder Zeit ist ein Einsatzleiter vom Dienst (EvD) mit weitreichenden Dienst. Zur Wahrnehmung Befugnissen im seiner Aufgaben steht dieser Führungskraft ein Komman- dowagen zur Verfügung. Alle im Feuerwehrdienst Tätigen sind dem Wehrführer fachlich unterstellt, für alle eh- renamtlich Tätigen ist der Wehrführer auch Dienstvorgesetzter. Diese Zuständigkeit • liegt für die hauptberuflichen Innerhalb der Verwaltungsorganisation Kräfte beim Bürgermeister. ist die Abteilung .370 Feuerschutz I Rettungs- dienst" eine Abteilung des Ordnungsamtes und untersteht dem Leiter des Ordnungs- amtes als Beauftragter für die Wahrnehmung der Aufgaben des Feuerschutzträgers. Das Ordnungsamt ist wiederum dem Dezernat 4 zugeordnet und dem 1. Beigeordneten unterstellt. s. Anlage 1 Organigram Feuerwehr Erftstadt Entwurf Seite 49 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7.1.1 Einsatzbereiche 7.1.1.1 Hauptamtliche Wache Von dem Standort der Hauptwache aus wird innerhalb von 8 Minuten nur knapp ein Drittel der Gesamtfläche von Erftstadt erreicht. Von Erftstadts Ortsteilen wird Liblar, Blessem, Köttingen, Bliesheim und Ahrem vollständig in der Hilfsfrist 1 erreicht. Der Ortsteil Lechenich wird nur zu dreiviertel und Kierdorf nur zu einem geringen Teil abgedeckt. • Nicht erreicht werden die Ortsteile Gymnich, Dirmerzheim, MelIerhöfe, Herrig, Erp, Friesheim, Niederberg, Borr und Scheuren . In der Hilfsfrist 2 (13 Minuten) wird von der Hauptwache über 90 % der Gesamtfläche von Erftstadt erreicht. Nicht erreicht wird der Ortsteil Borr und Scheuren sowie der Siedlerweg in Gymnich mit mehreren Aussiedlerhöfen . • Eintreffen der Hauptwache innerhalb Eintreffen der Hauptwache innerhalb 13 Minuten im Stadtgebiet 8 Minuten im Stadtgebiet Die Hauptwache liegt eindeutig nicht im zentralen Bereich von Erftstadt. Es hat zu Planungszeiten für die Hauptwache wohl überwiegend politische Gründe für diese Standortwahl gegeben. Entwurf Seite 50 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7. 1. 1.2 Einsatzbereich der Dreh/eiter im Stadtgebiet Erftstadt Die ausdrückliche Erwähnung der Drehleiter durch die Bezirksregierung innerhalb der Hilfsfrist 1, sowie die Definition der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Erlass des Bauministeriums vom 29.08.2000 und der damit verbundenen Forderung nach der entsprechenden Ausrüstung setzen die Bereitstellung einer Drehleiter innerhalb der Hilfsfrist 1 voraus. Im Stadtgebiet Erftstadt gibt es in den meisten Ortsteilen Gebäude, deren Aufenthalt- • räumen nicht mit einer 4-teiligen Steckleiter erreicht werden können. Die Brüstungshöhe von Aufenthaltsräumen liegt bei diesen Gebäuden von der natürlichen Boden- oberfläche aus gemessen über 8 Meter. Bei Gebäuden deren Brüstungshöhe Steckleiter, weitere erforderliche über 8 Meter liegt, sind zusätzlich zur 4-teiligen und von der Höhe ausreichende Leitern durch die ört- liche Feuerwehr vorzuhalten. Die Schiebleiter ist zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges laut BauO NRW nicht benannt. Für die Ortsteile Lechenich, Liblar, Bliesheim, Herrig, Gymnich, Dirmerzheim, Kierdorf, Erp, Friesheim, Niederberg und Konradsheim ist ein Hubrettungsfahrzeug Das höchste Gebäude, für das ein Hubrettungsfahrzeug notwendig. erforderlich ist, steht in Le- chenich. In diesem Gebäude befinden sich im sechsten Geschoss mehrere Wohnein- • heiten. Hier ist eine Rettungshöhe von mindestens 21Metern erforderlich. Innerhalb der ersten Hilfsfrist sind die Rettungshöhen zu gewährleisten . Die folgende Grafik zeigt das Eintreffen der Drehleiter innerhalb 8 Minuten im Stadtgebiet und die Ortsteile in denen ein Hubrettungsfahrzeug Entwurf Seite 51 erforderlich ist. Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan • Roten Markierungen: Drehleiter erforderlich Rote Begrenzung: Eintreffgebiet der Drehleiter innerhalb von 8 Minuten Für alle Wohngebiet gilt somit, dass entsprechende Leitern vorzuhalten sind. Es muss In nahezu jedem bebauten Gebiet in Erftstadt eine Einheit mit mindestens einer 4teiligen Steckleiter innerhalb von 8 Minuten vor Ort sein. Bei Gebäuden mit einer Brüstungshöhe von über 8 Metern sind in dieser Zeit die für • die Rettungshöhe entsprechenden erforderlichen Leitern vorzuhalten. 7. 1. 1.3 Einsatzbereiche des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr Erftstadt Jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr betreut gemäß der Alarm- und Ausrücke- Ordnung in ihrem Nahbereich ein Einsatzgebiet und wird hier je nach Einsatzort in der Hilfsfrist 1 oder 2 berücksichtigt, da, wie in der Darstellung zur Einsatzstärke erläutert, sich die erforderliche Mannschaftsstärke aus mehreren Einheiten, hauptamtlich und ehrenamtlich, addiert. In der Regel muss dieser Bereich innerhalb der Hilfsfrist 1 bedient werden. Die Erfüllung dieser Forderung ist sehr stark abhängig von der Stärke und der Struktur der Mannschaft, oft jedoch auch vom Standort des Gerätehauses. Entwurf Seite S2 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Einen sehr großen Einfluss auf die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte hat die Ta- geszeit. Dennoch kann mit den derzeitigen Standorten bei einer optimalen Alarmierung und bei einem Ausrücken der Freiwilligen feuerwehr in Erftstadt innerhalb von 5 Minuten ca. 90 % des Stadtgebietes in der Hilfsfrist 1 erreicht werden. Ausnahmen sind hier lediglich der Siedlerweg in Gymnich, der Bereich Gymnicher Mühle und einige unbewohnte Bereiche . • Gelb: Durch die Feuerwehr innerhalb 8 Minuten erreicht Rot: Wird nicht innerhalb 8 Minuten erreicht Die Tagesalarmbereitschaft • ist nicht nur in Erftstadt ein Problem. In den Gemeinden ist die Anzahl der am Tage zur Verfügung stehenden leute in den letzten 20 Jahren ständig zurückgegangen. Es ist mittlerweile auch schwierig geworden, Kräfte für den aktiven Feuerwehrdienst gewinnen. Die Vorschriften für Grundausbildung, Ausbildung und sonstigen Verpflich- tungen in der Freiwilligen Feuerwehr nehmen zu. Im Vorhinein ist eine starke Jugendfeuerwehr von Vorteil, hier kann man immer noch die Hoffnung haben, dass sich zumindest ein Teil dieser Jugendlichen mit Erreichen des Eintrittsalters von 18 Jahren für einen Übertritt in die aktive Wehr entscheidet. Entwurf Seite 53 zu Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7.1.2 Überprüfung der Einsatzfahigkeit der ehrenamtlichen Kratte Um hier zu verlässlichen Daten zu gelangen, wurden im Laufe des Jahres 2003 zum einen eineAlarmprobe an einem Wochentag, 17.02.2003 in der Zeit von 11.00 -13.30 Uhr und zum anderen eine Alarmübung an einem Wochentag, 04.11.2003 um 18.20 durchgeführt. Die hierbei ermittelten Daten wurden ausgewertet und aut die jeweiligen Löschgruppen umgelegt um hierdurch ein Bild über die Verfügbarkeit zu erhalten. • Ergebnis der Probealarmierung Sis FM Vf 1 min 1 2min 8 f f f 13 12 aschi DLM Atemsch. • I Eintreffen innerhalb der ieweili!len Zeit 4 1 15 1 5 6 3min 11 1 2 7 11 6 6 2 7 4min 14 1 3 5 11 5 6 9 5min 5 6min 4 2 4 2 2 1 2 2 3 3 2 1 2 min 8min 2 9min 1 Omin n1 min ~2min 1 2 1 2 1 2 > 12 min 2 1 1 2 1 Gesamtstärke innerhalb der ieweili!len Zeit Bis FM f f 3f f 13 12 Maschi PLM Atemsch. Entwurf H min 12min 1 9 1 4 6 1 5 6 3min 20 1 2 11 17 7 11 2 13 4min 34 1 1 5 16 25 9 17 2 22 15min 5min 43 39 1 1 1 1 5 5 18 20 32 35 14 17 21 19 4 3 24 26 7 min amin 45 45 1 1 1 1 7 7 21 21 37 37 18 18 23 23 4 4 28 28 Seite 54 II min HOmin 46 46 1 1 7 21 37 18 23 4 28 1 1 7 21 37 18 23 4 28 1 min H2min 46 47 1 1 1 1 7 7 21 22 37 38 18 18 23 23 4 4 28 29 > 12 min 49 1 1 7 22 38 18 23 4 29 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Mannschaftsstärken IBis lBorr lNiederbern nach Löschoruppen min 2min 3min 1 Friesheim Herria Ahrem 2 • I min 8min 1 1/1 2 3 1 2 2 1 1/2 1 1 ecnentcn • s mm s min 313 IErp Bliesheim iblar Blessem Köttinaen Dirrnerzheim Kierdorf Gvmnich min 1 2 2 2 1 3 1 3 1 3/5 2/5 1 1 3 217 2 1 1 9min ~Omin 1 min ~2min 1 6 1 1 1/8 2 4 1 8 3 1 2 1 3 2/3 1 > 12 min 1 Fahrzeuoführer J Maschinist vor Ort Bis Borr NiederbeIlI Ern Friesheim Herria Ahrem echenich BlieSheim iblar Blessem j(öttingen Dirrnerzheim Kierdorf Gymnich 1 min t2 min 3min Smin 6min rT min 8min > 12 min 1/0 1/1 1/0 1/1 1/1 1/1 3/3 1/1 1/1 1/1 212 1/1 n min 2. Atemschutztruppl 3. Atemschutztrupp/4. 12 min 13min 14min 5 min 6 min min 1 IFriesheim Herno Entwurf 10 min 11 min ~2min 1/1 Erp Ahrem echenich Bliesheim iblar Blessern I<öttinaen Dirmerzheirn j(ierdorf Gvmnich gmin 1/0 1. Atemschutztruppl Bis Borr lNiederbern ~min 1 1 1 2 1 1 1 4 3 2 1 Seite 55 8min 9 min Atemschutztrupp Omin h1 min 2min I > 12 min Brandschutzbedarfsplan Stadt Erftstadt • • Eintreffende FeuerwehrKräfte an den jeweiligen Feuerwehrgerätehäusem Zur Ermittlung der Tagesalarmsicherheit wurde ein Fragebogen erstellt, der die Ver- fügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr am Tage verdeutlichen sollte. Weitere Erkenntnisse wie die Qualifikation, sollten ebenfalls erfasst werden. Insgesamt wurden 170 Fragebogen (ca. 50 % der ehrenamtlichen Kräfte) in den Löschgruppen ausgefüllt und anschliessend ausgewertet. Die Ergebnisse der Tagesalannbereitschaft sen der Probea/annierung stimmten weitgehend mit den Erkenntnis- überein. Die schlechteste Zeit der TageSalarmbereitSchaft liegt von Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr, sOwie Freitags zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr. Ein erheblicher Mangel fiel bei folgenden Löschgruppen auf: Gymnich hat tagsüber von drei zur Verfügung stehenden Feuerwehrkräften Entwurf Seite 56 keine Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan zwei Atemschutzgeräteträger. Die LG Dirmerzheim hat nicht nur tagsüber sondem auch abends Probleme, ihr Fahrzeug zu bewegen. Hier verfügt die Mehrheit der jungen Feuerwehrkräfte Führerscheinklasse nur über die B. Hiermit kann das dort eingesetzte Fahrzeug nicht zum Einsatz gebracht werden. Köttingen hat tagsüber eine zu geringe Zahl entsprechender löschfahrzeuge; Fahrer für ihre zwei hier ist es unbedingt erforderlich, mehr Fahrer auszubilden. In Barr ist es nicht zu erwarten, dass in der Woche zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr überhaupt eine Einsatzkraft ausrückt. • In Niederberg konnten nur sieben Fragebögen ausgewertet werden. Bei dieser Gruppe weicht die Statistik von der wahren Ausrückestärke ab. Bei Einsätzen die tagsüber er- folgen, rücken hier mindesten drei Feuerwehrkräfte aus. Die Löschgruppe Erp befindet sich noch in der Aufbauphase. forderlich, das die anstehenden Ausbildungen Die löschgruppe abgeschlossen werden. Friesheim konnte nicht ausgewertet werden, da hier nur wenige Fra- gebogen ausgefüllt wurden. In der löschgruppe selbständige Feuerwehrkräfte. Friesheim befinden sich aber viele Einige von diesen führen aber anscheinend ihren DME nicht ständig mit und rücken somit bei Feuerwehreinsätzen Die löschgruppe Hier ist es unbedingt er- nicht aus. Bliesheim hat einen dringenden Bedarf an der Führerscheinklasse C. Tagsüber ist zu erwarten, dass diese Löschgruppe über genügend • Personal verfügt, aber aufgrund eines fehlenden Fahrers nicht ausrücken kann . Aufgrund des neuen FSHG ist es möglich, in verschiedenen Gemeinden bei Einsätzen mit auszurücken. Aber was vorher auch schon innertJalb der Gemeinde möglich war, bei einer anderen löschgruppe mit auszurücken, wurde den Feuerwehrmitgliedem kaum angeboten. In folgenden löschgruppen bereit von ihrer Arbeitsstelle aus am Tage mit auszurücken: In Kierdorf 1 FM In Liblar 2 FM In Köttingen 1 FM In Lechenich 1 FM In Friesheim 1 FM In Bliesheim 2 FM. Entwurf sind die Erftstädter Feuerwehrmitglieder Seite 57 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Hierdurch wird in den meisten ausrückenden Löschgruppen zwar noch immer keine Gruppenstärke erreicht, am Tage ist man aber auf jede Feuerwehrkraft angewiesen. Bei der Alarmübung am 04.11.2003 um 18.20 Uhr wurde ein weiteres Mal die Einsatzfähigkeit und Personalstärke der Feuerwehr durch den Wehrführer überprüft. Hierbei ergab sich ein, den Erhebungen entsprechendes, vollkommen anderes Bild. Alarmiert wurde zu einem gemeldeten Brand mit fünf vermissten Personen in einem ausgedehnten landwirtschaftlichen Anwesen in Erftstadt-Konradsheim. Alarmiert wurden zunächst nach MO • Löschverband und die nach MO die hauptamtliche Wache, der zuständige erforderlichen Sonderfahrzeuge. Nach Eintreffen des EvD (Einsatzleiter vom Dienst) wurde auf Stadtalarm erhöht. Innerhalb der Hilfsfrist 1 standen hier die geforderten 10 Einsatzkräfte zur Verfügung. Nach Ablauf der Hilfsfrist 2 befanden sich weitere 99 Einsatzkräfte vor Ort. Erwähnenswert ist, dass trotz nicht optimaler Alarmierungsabläufe, innerhalb von ca.20 Minu- ten 150 Einsatzkräfte vor Ort waren. Es wurde festgestellt, dass sowohl alle Führungsebenen mit entsprechend ausgebilde- ten Kräften besetzt werden konnten und das zu den 100 einsatzfähigen Atemschutzgräteträgern auch noch eine beeindruckende Anzahl von Kräften mit Sonderausbildungen (Drehleitermaschinisten, Gefährliche Stoffe und Güter sowie Starahlenschutz I) ver- fügbar waren. • Lediglich bei den Maschinisten waren zwar ausreichend ausgebildete Kräfte vor Ort, jedoch konnte auch hier der allgemeine Trend festgestellt werden, dass viele dieser FM (SB) nicht über die, für das Fahrzeug in ihrem Standort erforderliche, verfügten. s. Anlage 2: Auswertebogen zur Alarmübung 04.11.2003 Entwurf Seite 58 Fahrerlaubnis Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7.1.3 Verstarkung der hauptamtlichen Feuerwehr Die hauptamtliche Feuerwehr soll zur Zeit mit einer Staffel ausrücken. Zur Erreichung der geforderten Stärke von zehn FM (SB) wurde angenommen, dass bei der Feuerwehr je Ort mindestens drei FM (SB) mit entsprechender Qualifikation ausrücken können. Nach der Alarmprobe und Auswertung der Erfassungsbögen aus den einzelnen Löschgruppen zur Tagesalarmsicherheit konnte diese Stärke von mindestens 3 FM tagsüber grösstenteils nicht erreicht werden. Das gesicherte Ausrücken von sechs FM von der Hauplwache aus wird nur zu den Zei- • ten erreicht, wenn die hauptamtliche Wache abends zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie an Wochenenden sowie Feiertagen mit jeweils zwei ehrenamIlichen Feuerwehr- kräften verstärkt wird. Der Tagdienst, der die zwei Feuerwehrkräfte zur Staffel ergänzen soll, arbeitet in Gleitzeit. Daher kann der Tagdienst nicht die gesamte Zeit zwischen 6:00 und 18:00 Uhr diese beiden Kräfte stellen. Erfahrungsgemäß bleibt eine Lücke zwischen 6:00 bis 7:00 Uhr und 16:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 12:00 bis 18:00 Uhr. Aber auch innerhalb der Kemarbeitszeit in der sich die Tagesverstärkung im Dienst befindet, müssen häufig wichtige Außentermine wahrgenommen werden, wodurch der hauptamtliche Abmarsch weiter geschwächt wird. Des weiteren wird aus dem Stamm des derzeitigen Tagesdienstes der Tages- • Führungsdienst (EvD) gestellt. Die Besatzung der angegliederten Werkstatt wird seit dem 01.2.2004 wieder als Ta- gesverstärkung eingesetzt. Da der hauptamtliche Erstabmarsch im 24 Stunden Dienst in der Regel aus vier Einsatzkräften für den Brandschutz besteht, besetzt der Tages-EvD von 6.00 - 18.00 Uhr den KdoW und wird, da er tagsüber zu jedem Einsatz alarmiert wird, in die Sollstärke mit eingerechnet. Wenn nach AAO der Einsatz des EvD vorgesehen ist, kann er diese Funktion erst dann übemehmen, wenn er durch ehrenamtliches Entwurf Seite 59 Personal ausgelöst wird. Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7,2 Personal und Ausbildung 7.2, 1 Personal Die Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt ist in den letzten beiden Jahren dem allgemeinen Trend entsprechend geringfügig ruckläufig, Aus einsatztaktischen Grunden ist es Ziel, in jeder Einheit des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr eine doppelte Mannschaftsstärke • des jeweiligen Erstabmarschfahrzeuges vorzuhalten, z.B, bei einem Fahrzeug mit Staffelbesatzung (sechs FM) sollte die Mannschaftsstärke der Löschgruppe idealerweise mindestens zwölf FM (SB) betragen . Dies wird in den meisten Einheiten erreicht. Erkennbar is! hier jedoch ein regionaler Unterschied. Während in den Löschgruppen entlang des Villeruckens (Bliesheim, Liblar, Köttingen) die Mannschaftsstärken bei jeweils ca. 40 Einsatzkräften liegen und diese drei Lösch- gruppen somit schon ca. ein Drittel des Gesamtpersonalbestandes Personalbestand ausmachen, ist der in einigen Löschgruppen des Südverbandes (Borr, Erp, Friesheim), aber auch in Ahrem und Blessem teilweise nicht zufriedenstellend, Die übrigen Löschgruppen weisen mit einem Personalbestand von ca. 20 FM eine aus- reichende Stärke auf, • Der Personalbestand 12 Jugendgruppen der Jugendfeuer bleibt seit Jahren mit über 100 Jugendlichen in nahezu stabil. Durch die Änderung der Laufbahnverordnung für die ehrenamtlichen wehr wurde das Alter für die Übernahme von der Jugendfeuerwehr Kräfte der Feuerin die aktive Wehr von 17 auf 18 Jahre angehoben. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass hierdurch die Zahl der Übernahmen sinkt, da die Jugendlichen im Alter von 17 Jahren je nach Altersstruktur Interesse mehr am Dienst in der Jugendfeuerwehr in der Gruppe oft kein haben und da sie im aktiven Teil noch nicht mitwirken dürfen, schon der kleinste Anlass ausreicht, um die Feuerwehr zu verlassen. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten. s. Anlage:3 Entwurf Organisationsstruktur mit Ausbildungs- und Stärkeangaben Seite 60 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7.2.2 Ausbildung Im laufe der Jahre 2002 und 2003 wurden einige der wichtigsten Feuerwehrdienstvorschriften überarbeitet und inzwischen auch per Erfass vom 10.10.2003 bzw. 01.08. 2004 in Kraft gesetzt und sind somit bindend für die Feuerwehren in NRW. Diese Entwicklung bringt für alle Feuerwehren einen erhöhten Ausbildungsbedarf mit sich, der zwangsläufig auch mit mehr Kosten verbunden ist. • s. Anlage 4: Ausbildungskosten Grund für die Änderung der Ausbildungsvorschriften wehrtechnische und einsatztaktische sicherheitstechnische waren allerdings nicht nur feuer- Belange, sondem zu einem grossen Teil auch Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen betreffen die • FwDV2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr FwDV7 Atemschutz FwDV500 Einheiten im ABC-Einsatz Bereits im Jahr 2002 wurden die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt nach den damals im Entwurf befindlichen Vorgaben der FwDV 2 ausgebildet. Sonderausbildunqen und der weiterführende den an der Kreisfeuerwehrschule derausbildungen Laufbahnlehrgang zum Truppführer wer- in Bedburg-Rath, darüber hinaus gehende 50n- und Laufbahnlehrgänge am Institut der Feuerwehr (ldF) NRW durch- geführt. Bei Bedarf werden auf Standortebene auch Sonderlehrgänge durchgeführt, die norma- lerweise auf Kreisebene angeboten werden. Hier wird dann allerdings i.d.R. vom Rhein-Erft-Kreis bezahltes Lehrpersonal eingesetzt. Über das gesamte Jahr verteilt werden Einweisungsveranstaltungen der Wachverstärkung, Geräteverantwortliche in den Löschgruppen oder Kettensäge- führer durchgeführt. Hiennit soll u.a, auch ein sachgerechterer Entwurf Seite 61 für Teilnehmer an Umgang mit den Gerä- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Im Rahmen eines Dienstplanes ist eine Mindestbesatzung Feuerwehr von 1/5 ständig zu gewährleisten. die ehrenamtlichen für den Erstabmarsch der In den ermittelten Tageszeiten, in denen Kräfte nicht über ausreichendes Personal verfügen, ist unter Ein- beziehung aller zur Abteilung Feuerschutz/Rettungsdienst gehöriger einsatzdiensttaug- licher Kräfte in Gruppenstärke auszurücken. Dies wäre organisatorisch ohne NeueinsteIlung nur möglich, wenn die Funktionsstellen in der Einsatzzentrale der Feuerwehr Erftstadt in Funktionsstellen einsatzdiensttaugli- cher Feuerwehrkräfte umgewandelt und neu besetzt werden. 8.3 Technik • Räumlichkeiten Wache (Sanitär, Frauen, Büros) In den Jahren seit Inbetriebnahme der Wache hat sich die AufgabensteIlung Mitarbeiter und die Anforderungen für die an den Dienstbetrieb verändert. Die Sachbearbeitung für den gesamten Bereich der Feuerwehr wird von den einzelnen sachgebietsverantwortlichen wahrgenommen. Mitarbeitern einschließlich der Verwaltungsarbeit selbst Dies führt zum einen zu einer fachlich gut orientierten Arbeit, zum an- deren aber teilweise auch zu Problemen im Arbeitsablauf bezüglich der Kontinuität und der ständigen Auskunftsfähigkeit, • da der größte Teil der Mitarbeiter im 24-Stunden- Dienstbetrieb eingesetzt ist. Des weiteren besteht ein Raumproblem, da bei derzeit nur drei verfügbaren Büroräumen, von denen alleine zwei durch Tagdienstpersonal besetzt sind, eine effektive Arbeit nicht möglich ist. Wenn in Zukunft die Aufgabe einer Brandschutzdienststelle wahrge- nommen werden soll, müssen geeignete Räume und Möglichkeiten bestehen, z.B. auch großformatige Pläne bearbeiten zu können. Da in den letzten Jahren zunehmend weibliche Kräfte, sowohl im Rahmen der Wachverstärkung als auch seit kurzem im hauptamtlichen als Jahrespraktikanten Bereich sowie im Rettungsdienst oder Notärzte Dienst tun, ist hier eine bauliche Ergänzung von Büro- und Sanitärräumen dringend erforderlich. Weiterhin ist zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung Trennungsbereich (Unsauber/Sauber) sen in einen Sanitärbereich Entwurf ein SchwarzlWeiß- im Erdgeschoss mit direktem Zugang von Aus- einzurichten. Seite 74 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan ten erreicht werden, der dann wiederum zur Kostensenkung bei der Geräteunterhal- tung führen soll. Aufgrund der Änderung der FwDV 7 ist ein Überschulungsbedarf schutzgeräteträger aller aktueller Atem- erforderlich. Als Grundlage hierzu wurde eine .Verfahrensanwei- sung Atemschutz" erstellt, nach der im nächsten Jahr überschult werden soll. Ein grosses Problem stellt inzwischen die Änderung des Führerscheinrechts für die Feuerwehren dar. Die Kameraden die den alten PKW-Führerschein KI. 3 besitzen, dürfen Fahrzeuge bis 7,49 to zulässiges Gesamtgewicht (zGG) führen, z. B. TSF, MTF, LF 8, LF 8/6 Straße. • Die jungen Kameraden besitzen in der Regel den neuen Führerscheinklasse B der zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 to zGG (TSF, MTF) berechtigt und für die Nutzung des privaten PKW ausreicht. Diese Problematik führt dazu, dass in der Vergangenheit vermehrt auch Löschgruppen die .nur" z. B. über ein LF 8 verfügen, nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung ausrücken können, da nicht genügend ausreichend qualifizierte Führerscheininhaber nach der Alarmierung zur Verfügung stehen. 7.3 Wache und GerateMuser In jedem Stadtteil besteht eine Löschgruppe mit je einem Gerätehaus, in liblar ist die • örtliche Löschgruppe zusammen mit der hauptamtlichen Wache in der Feuer- und Rettungswache untergebracht. In diesem Gebäude werden in den unterschiedlichsten Werkstätten nahezu alle für die Feuerwehr erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten Hier werden neben mehreren Sonderfahrzeugen ten Sondereinsatzmittel durchgeführt. und -i;jeräten auch die verschiedens- vorgehalten. Das Gebäude wurde 1992 in Dienst genommen. Die erforderlichen Prüfvorgaben sind teilweise durch Wartungsverträge Zu Zwecken der Energieeinsparung Mitarbeiter in Zusammenarbeit gewährleistet. wurden in den letzten beiden Jahren durch die mit Fachfirmen mehrere Umbaumaßnahmen führt. Entwurf Wartungs- und Seite 62 durchge- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Seit 1999 wurden den Mitarbeitern der Wache Sachgebiete zur selbständigen Bearbeitung einschliesslich der hierzu erforderlichen Verwaltungsarbeiten zugewiesen. Da hierzu die erforderlichen Arbeitsplätze fehlen, besteht teilweise ein erhebliches Raumproblem, dass mit der geplanten Einrichtung einer Brandschutzdienststelle noch verschärft wird. Durch Übernahme der ersten hauptamtlichen weiblichen Mitarbeiterin im Feuerschutz/Rettungsdienst und durch teilweise mehrere weibliche Dienstkräfte im Bereich Rettungsdienst -Jahrespraktikanten schen eine Problemsituation • und freiwillige Wachverstärkung besteht inzwi- hauptsächlich im Bereich der Ruheräume und im Sanitär- bereich. Die Situation, dass der Anteil der weiblichen Kräfte sowohl im aktiven als auch im Jugendfeuerwehrbereich zunimmt, z. Zt. ca. 40 FM(SB), betrifft nahezu alle Löschgrup- pen. Lediglich im Neubau des Gerätehauses Lechenich wurden ausreichende Einrichtungen geschaffen. In allen anderen Gerätehäusern wurde diese Problematik noch nicht thematisiert. Bezüglich des baulichen Zustandes der Gerätehäuser siehe Anhang Nr. 5: Zustand Gerätehäuser • 7.3Fahrzeuge Die Feuerwehr der Stadt Erftstadt verfügt derzeit über 31 Fahrzeuge, fünf Anhänger, einen Werbebus der der Feuerwehr mit Priorität zur Verfügung steht und ansonsten vermietet wird. Im Einzelnen sind dies 4 Tragkraftspritzenfahrzeuge davon 1 als Reservefahrzeug gruppen 11 Löschgruppenfahrzeuge 4 Tanklöschfahrzeuge 1 Kraftfahrdrehleiter 2 Rüstwagen Entwurf Seite 63 für Ausfälle in den Lösch Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 1 Schlauchwagen 1 Nachschub-LKW 1 Einsatzleitwagen 2 Kommandowagen 4 Mannschaftstransportfahrzeuge Ein Fahrzeug (Gerätewagen Messtechnik) und ein Anhänger (Jugendfeuerwehr) vom Rhein-Erft-Kreis • s. Anlage wird unterhalten und von der Feuerwehr Erftstadt besetzt. 6: Fahrzeugübersicht Die Fahrzeuge sind bis auf wenige Ausnahmen nach der letzten Überprüfung des Technischen Überwachungsdienstes der Feuerwehren NRW in einem guten Zustand. Zwischen Verwaltung und Wehrführung wurde 2001/2002 ein Fahrzeugbeschaffungskonzept erarbeitet und abgestimmt. Hierin wurden sowohl feuerwehreinsalztaktische Gegebenheiten und die Finanzierbarkeit Gesichtspunkte wie auch bauliche berücksichtigt. Insbesondere die große Fläche des Stadtgebietes macht es erforderlich, in den am Stadtrand gelegenen Stadtteilen, die nicht innerhalb der Hilfsfristen 1 oder gar 2 vom hauptamtlichen • Erstabmarsch bedient werden können, Fahrzeuge zu installieren, die ein Minimum an Löschwasser mitführen und technischer Ausstattung verfügen. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten die Maßnahmen aus diesem Konzept umgesetzt werden. Kurzfristige Änderungen aufgrund von Fahrzeugausfällen wurden gemeinsam erarbei- tet und umgesetzt. 7.5 Gerate Alle Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Erftstadt sind derzeit nach den jeweiligen DIN- Normen bestückt. In wenigen Einzelfällen wurde eine einsatztaktisch erforderliche oder örtlich bedingte Zusatzausstattung Entwurf verlastet. Seite 64 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Es wurde erreicht, dass alle am Stadtrand gelegenen Löschgruppen mit Geräten für die kleine bis mittlere technische Hilfeleistung ausgestattet werden konnten, um hier innerhalb der geforderten Hilfsfristen tätig werden zu können. Alle bei der Feuerwehr eingesetzten Geräte unterliegen den Prüfungsgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV-G 9102) oder den jeweiligen Herstellerangaben. Für Atemschutzgeräte gelten hier neben den Herstellervorgabe die BGR 190 und die GUV 20-14, • In allen diesen zwingend einzuhaltenden Vorschriften sind Prüfungs- und Wartungs- intervalle, teilweise mit Austausch von Verschleißteilen, vorgegeben . Hierdurch entstehen teilweise erhebliche Kosten die zur Aufrechterhaltung der Einsatz- bereitschaft erforderlich sind. Zur Durchführung der Prüfung sind sowohl Fachausbildungen erforderlich. Die Investitionskosten als auch Spezialgeräte hierfür betragen nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 30.000 €, Es wurde damit begonnen, alle Löschfahrzeuge mit einem speziellen Strahlrohr für den Innenangriff auszustatten, dass auch bei schlechter Sicht eindeutig zu bedienen ist und mit dem die Möglichkeit besteht, das Löschwasser in fein verteilter Form bei entsprechender Technik so auszubringen, • -explosion dass eine Rauchgasdurchzündung oder gar verhindert werden kann, Im Bereich Funktechnik sind derzeit alle Einsatzfahrzeuge Band bestückt, darüber hinaus sind alle Löschfahrzeuge mit einem Funkgerät im 4mmit drei 2m-Band-Geräten, alle anderen Fahrzeuge mit mindestens einem 2m-Gerät bestückt. Ca. 50 % dieser Geräte sind Mehrkanalgeräte einschließlich Entwurf der Funkkanaltrennung mit denen das bestehende Funkkonzept angewendet werden kann. Seite 65 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7. 6 Alarmierung Die zeitnahe und reibungslose Alarmierung der Einsatzkräfte stellt einen erheblichen Faktor in der Zeitschiene der Hilfsfrist dar. Flächendeckend erreichbar sind die Einsatzkräfte derzeit über digitale MeIdeempfän- ger (DME). Eine Rückfallebene stellt das noch nahezu flächendeckende Netz von Brandschutzsi- renen im Stadtgebiet dar, mit denen allerdings derzeit keine Warnung der Bevölkerung • mit einem differenzierten Warnton durchgeführt werden kann. Ergänzt werden die ortsfesten Sirenen durch zwei mobile Sirenen die in Feuerwehrfahrzeugen installiert sind und so kurzfristig an jedem Punkt des Stadtgebietes zur Warnung der Bevölkerung, auch mit Lautsprecherdurchsagen eingesetzt werden kön- nen. Die mobile Warnung und Information wird durch mehrer Einsatzfahrzeuge die mit entsprechenden technischen Einrichtungen versehen sind. Die Umsetzung der Auslösung der digitalen Meldeempfänger bereich der Kreisleitstelle. ergänzt, liegt im Verantwortungs- Die Eingaben der Feuerwehreinsätze ner (ELR) erfolgt in der Nachrichtenzentrale in den Einsatzleitrech- der Feuerwehr Erftstadt. Der Computer übermittelt die Daten in den Hauptrechner der Kreisleitstelle in Berg- • heim. Von der Kreisleitstelle werden die DME dann über ein im gesamten Rhein-ErftKreis installiertes Netz von digitalen Alarmumsetzern (DAU) ausgelöst. Je nach Verkehr in diesem digitalen Netz (Rettungsdiensteinsätze haben z. B. eine hö- here Priorität und werden daher vorrangig abgearbeitet) kann es zu Zeitverzögerungen bei der Alarmierung der Einheiten vor Ort kommen. Diese Zeitverzögerung kann bis zu 1 1/2 Minuten betragen. Die Auswirkung einer solchen Zeitverzögerung 17.02.2003 beispielsweise Entwurf wie folgt dargestellt. Seite 66 hat sich anlässlich der Alarmprobe am Brandschutzbedarfsplan Stadt Erftstadt • Theoretisches Eintreffen in der Hilfsfrist 1 Theoretisches Eintreffen in der Hilfsfrist 1 bei direktem Auslösen der Digitalen Melder bei realistischer Auslösung der DME Eine weitere Problematik in Verbindung mit den DME ist beim Handling und der Empfangsempfindlichkeit der Geräle in Verbindung mit der jeweiligen Örtlichkeit zu finden, sobald man sich also mil einem DME im Funkschatten befindet, sIeht man somit für • notwendige Feuerwehreinsätze nicht zur Verfügung. Weitere Probleme der Erreichbarkeit sind: vergessen den Melder mitzunehmen, die Batterie ist leer, Melder ist defekt, Melder ist zur Reparatur, aus Beschaffungsgründen sind für neue Feuerwehrmitglieder keine Melder vor- handen, der Melder steht im Ladegerät und ist nicht im ganzen Haus zu hören. durch ständiges Mitführen des Melders, besonders dann wenn das Feuerwehrmitglied einer handwerklichen Tätigkeit nachgeht, besteht eine erhöhte Gefahr einer Beschädigung des teuren Gerätes. Entwurf Seite 67 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 7.7 Pers(jnliche Schutzausrüstung (PSA) Alle aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr Erftstadt sind mit der nach UW -V C 53 vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrustung entsprechend den maßgeblichen GUV- DIN- und EN- Richtlinien und den Herstellungs- und Prüfbeschreibungen verselle FeuelWehrschutzkleidung in einfacher Ausführung ausgestattet. Eine Einweisung in die Handhabung der Schutzkleidung • für eine uni- ist erfolgt. Eine verbindliche Anweisung zum Tragen von Dienst und Schutzbekleidung wurde er- stellt. Die Dienst- und Schutzbekleidung des FeuelWehrangehörigen in Erftstadt besteht der- zeit aus folgenden Teilen: FeuelWehrhelm mit Nackenschutz nach DIN 14040 und Augenschutz (Klappvisier) Feuerwehrttose und -jacke Feuerwehrüberjacke nach HuPF Teil 2 und 3 und -übernose nach HuPF Teil 1 und 4 FeuelWehrsliefel nach EN 345 S3 Feuerwehrschutzhandschuhe nach EN 659 Flammschutzhaube • 1 blaues Diensthemd 1 Binder Dienstmütze Dies ergibt derzeit insgesamt ca. 1.000 € je Erstausstattung einer Einsatzkraft. Die aus früheren Jahren noch vorhandenen Elnsatztederjacken rigen Trägem als Reserve, falls die Einsatzüberkleidung paraturarbeiten blieben bei den bishe- wegen Reinigungs- oder Re- nicht zur Verfügung steht. Die besondere, einsatzbezogene Schutzausrustung wurde nicht persönlich zugeteilt, sondern wird auf den Einsatz- oder Sonderfahrzeugen Aus Kostengrunden wird die Dienstkleidung mitgeführt. in Form des Tuchanzuges (Ausgehklei- dung) nicht mehr beschafft, es werden nur noch Restbestände und im Bedarfsfall Ersatz für die Ehrenabteilung Entwurf ausgegeben. Seite 68 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung in den häuslichen Bereich, aber auch aus Kostengründen, wird zentral in der Rettungs- und Feuerwache eine geeignete Waschmaschinen- und Trockner-Kombination für möglicherweise kontaminierte Einsatzkleidung betrieben. Hier wird die nach einem Stufenkonzept zu behandelnde, in einem verschlossenen Foliensack angelieferte kontaminierte Kleidung nach Stufe 1 behandelt. Über die weitere Verfahrensweise von verdachtskontaminierten Ausrüstungsgegenständen nach den Stufen 2 und 3 entscheidet der diensthabende EvD. • 8 Resultierende Maßnahmen 8. 1 Organisation Die Organisation der ehrenamtlichen Einheiten in der jetzigen Form wurde nach mehreren Diskussionsrunden im Jahr 2003 und 2004 in verschiedensten Gremien bis hin zur Mannschaftsebene von allen als die beste und funktionellste Organisationsform angesehen und für deren Fortbestand plädiert. Die Diskussion zur Auflösung einzelner Einheiten wurde in die betreffenden Löschgruppen getragen, fand dort jedoch keine Zustimmung. Lediglich die angedachte Zusammenlegung der Löschgruppen Dirmerzheim und Gymnich in einem neu zu errich- • tenden Gebäude im Gewerbegebiet Gymnich stieß nicht auf direkte Ablehnung und wäre ein möglicher Ansatzpunkt für weitere Gespräche. Die Führungsorganisation in der jetzigen Form gewährleistet an 365 Tagen im Jahr über 24 Stunden die Erreichbarkeit eines Entscheidungsträgers für alle Belange der Feuerwehr, der mit einer FIB V - Qualifikation in dieser Funktion im ersten Zugriff die Entscheidungsbefugnis des Leiters der Feuerwehr besitzt, was z, B. fachliche Anweisungen, Organisationsanordnungen oder auch die Anforderung von überörtlicher Hilfe nach § 25 FSHG betriff!. Des weiteren erbringt diese Funktion durch die Betreuung von Einbruchmeldeanlagen auch eine derzeit noch kostenlose Serviceleistung für den Eigenbetrieb Immobilien. Entwurf Seite 69 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Der Führungsdienst wird am Tage im wöchentlichen Wechsel von derzeit drei Mitarbei- tern aus dem Tagesdienst der Wache mit entsprechender Ausbildung wahrgenommen. Die momentane Verfahrensweise, dass der diensthabende dem Einsatz als Wachverstärkung Mitarbeiter tagsüber zu je- mit alarmiert wird, führt zeitweise zu einer erhebli- chen Einschränkung. Hier sollte nach einer alternativen Lösung gesucht werden, was zumindest die Einbin- dung in die Sollstärke betrifft. Mit der derzeitigen hauptamtlichen Mannschaftsstärke im Brandschutzdienst, plus der Ergänzung durch den Tages-EvD und durch ehrenamtliche • über die von der Bezirksregierung geforderte Mannschaftsstärke von 1/3 Kräfte, kann tagsvom 10 FM (SB) in der Hilfsfrist 1 in den meisten und 22 FM in der Hilfsfrist 2 in wenigen Bereichen nicht gewährleistet werden. Hier kann durch eine Verstärkung der Tagesanwesenheit von hauptamtlichen Kräften zumindest das verfügbare Personal erhöht werden (s. Pt. 8.2 Tagesverstärkung). In den entlegenen Stadtteilen ergibt sich aber hier dennoch ein Defizit der geforderten Personalstärken innerhalb der entsprechenden Zeit, da durch mehr Personal keine kürzere Fahrzeit erreicht werden kann. Der Erreichungsgrad der Personalstärke nächsten Fortschreibung zu erstellenden und durch hieraus resultierenden • von derzeit max. 80% ist mit dem bis zur Qualitätssicherungssystem zu beschreiben Maßnahmen möglichst zu verbessern . Beteiligung in der Planungsphase Bei Planung von Baugebieten und Verkehrsverbindungen wehr in Bezug auf die Gewährleistung bleiben Belange der Feuer- von Hilfsfristen meist unberücksichtigt. Daher ist die Feuerwehr schon in der frühen Planungsphase zu beteiligen. Auch die Einrichtung von Baustellen oder Straßensperrungen zeitig mitzuteilen und gegebenenfalls mit ihr zu planen. Führerscheine Entwurf Seite 70 ist der Feuerwehr früh- Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Die Problematik aus dem neuen Führerscheinrecht Feuerwehrfahrzeuge führt immer häufiger dazu, dass nicht mehr oder nur verspätet ausserhalb der Hilfsfristen ausrü- cken können, da keine Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis zur Verfügung stehen. Da in den letzten beiden Jahren keine Einsatzkräfte gefunden wurden, die bereit waren mit einer Eigenbeteiligung von ca. 1.000 € den Führerschein der Klasse C zu erwer- ben, muss hier dringend Abhilfe geschaffen werden. In den nächsten drei Jahren sind in jedem Standort mit entsprechenden zeugen, die hierfür erforderlichen Stadt in Höhe der Pflichtleistungen • Führerscheinausbildungen nach Führerscheinrecht Einsatzfahr- zu leisten und durch die zu finanzieren. Verwaltungsorganisation Es ist ein direkter Weg zu den verantwortlichen Entscheidungsträgem zu gewährleis- ten, eine Unterstellung unter einer anderen Verwaltungsorganisationseinheit ter Umständen sicherheitsrelevante Haushaltsansatz kann un- Massnahmen verlangsamen. für die Wartung von Geräten Die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft von Geräten und Einsatzmitteln und hiermit die Vermeidung der Gefährdung für das Bedienpersonal die Einhaltung von Prüf- und Wartungsintervallen aber auch für Dritte ist dringend erforderlich. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel sind bereitzustellen. • Kooperationen Im Rahmen von Kooperationen mit Nachbarfeuerwehren soll versucht werden diese Kosten zu verringern. Hierzu sind kurzfristig Investitionen erforderlich, um entsprechende Prüfeinrichtungen zu beschaffen, die gemeinsam genutzt werden können. Alarmierung Eine zusätzliche bedarfsorientierte Auslösung von Sirenen wird durchgeführt. Dies soll jedoch nur bei Einsätzen nach § 1 FSHG geschehen, in den erforderlichen Tageszeiten und bestimmten Ortbereichen. Die Sirenenaiarmierung Entwurf wird über die Einsatzstichworte Seite 71 nach AAO gesteuert. Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Dem Arbeitskreis/Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr ist Anfang 2006 über die Erfahrungen dieser Massnahmen zu unterrichten. Baugenehmigungsverfahen Mögliche Bedenken der Feuerwehr bei Anfragen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren sollen berücksichtigt werden. Über den Grundschutz der Wasserversorgung hinausgehende Forderungen im Rah- men des Objektschutzes sind bezüglich Lage, Menge und Erreichbarkeit zusammen mit der Feuerwehr zu erörtern. • Die Einrichtung einer Brandschutzdienststelle bei der Feuerwehr Erftstadt soll nach vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen der kommunalen Selbstver- waltung realisiert werden. Löschwasserversorgung Nach eigenen Feststellungen bandswasserwerks ist die Löschwasserversorgung im Bereich des Ver- Euskirchen in einigen Bereichen nicht ausreichend für den Grund- schutz und somit der Löschwasserversorgung. Vorhaltung eines Schlauchwagens Aus diesem Grund ist die und leistungsfähiger Feuerlöschkreiselpumpen dringend erforderlich. Ebenso besteht diese Erfordernis für den Bereich des VZEK der RWE Umwelt. Hier ist • zwar inzwischen eine Versorgungsleitung und mit einer halbstationären ca. acht Löschbereichen zum Bereich der AKEAAnlage fest verlegt Löschanlage kombiniert. Da hiermit jedoch nur einer von versorgt werden kann, müssen die übrigen mit Mitteln der Feuerwehr mit bis zu 5.000 I Wasser pro Minute mit bis zu 9 bar eingespeist werden. Für den Versorgungsbereich stellung Hydrantenpläne der Stadtwerke Erftstadt sind der Feuerwehr nach der Er- und Informationen über die hydraulischen Verhältnisse zur Verfügung zu stellen. Spezielle Risikoanalyse Eine Risikoanalyse zum Stadtgebiet sollte nach Musterbedarfsplan der AGBF durchge- führt werden. Hierzu bestehen derzeit jedoch nur vage Vorstellungen wie diese durchzuführen ist. Entwurf Seite 72 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Sie bleibt daher in diesem Plan unberücksichtigt und wird verbindlich für die nächste Fortschreiounq Mitte 2007 erstellt. Drehleiter Der Forderung, an jedem Ort, an dem ein Gebäude mit mehr als 8m Brüstungshöhe steht, innerhalb von 8 Minuten eine Drehleiter zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges sicherzustellen, kann derzeit nicht erfüllt werden. Um diese Vorgabe in einem höheren Masse zu Erreichen, kann derzeit nur die Stationierung der Drehleiter an einem zentraleren Standort, wie z.B. in Lechenich, erkannt • werden. Die durch die Bezirksregierung vorgegebene Besetzung muss mit zwei FM (SB) erfolgen, wovon einer über eine Führungsausbildung verfügen muss, um die Drehleiter ggfs. als taktische Einheit z.B. bei Ersteintreffen im Stadtgebiet oder bei einem Einsatz im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, selbstständig führen zu können. Ein geeigneter Standort ist ggfs. in Zusammenhang tungsdienstbedarfsplan mit der Forderung aus dem Ret- zur Einrichtung eines RTW-Standortes in Lechenich zu suchen. 8.2 Personal Finanzierung Jugendfeuerwehr Die Finanzierung der Jugendfeuerwehr erfolgt derzeit überwiegend durch Sponsoren und Zuschüsse. • Dies soll so weit wie möglich beibehalten werden, muss jedoch für den Fall das dies nicht mehr möglich ist, aus Budgetmitteln bestritten werden. Tagesverstärkung Bis Ende 2005 sind die fehlenden Funktionen der Hilfsfrist 1 nach diesem Bedarfsplan durch Stellenbesetzungen, möglicherweise in Verbindung mit organisatorischen nahmen, zu realisieren und ein Dienstplanmodell Maß- zur Erreichung der Sollstärken einzu- führen. Hierbei müssen dann auch die Aspekte des EU-GH-Urteil zum bezahlten Bereitschaftsdiest und die jeweils geltende Arbeitszeitverordnung Entwurf Seite 73 berücksichtigt werden. Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Die erforderlichen Maßnahmen sind bis zur nächsten Fortschreibung zu realisieren und im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Immobilien zu berücksichtigen. Räumlichkeiten Gerätehäuser, Umbauten, Instandhaltung, Unterhaltung Die bestehenden Gerätehäuser sind betriebssicher zu erhalten und die Erhaltung der Bausubstanz ist, soweit wirtschaftlich vertretbar, sicherzustellen. Abgasabsauganlagen onsverschleppung • und geeignete Einrichtungen zur Vermeidung von Kontaminati- einfachster Art (Stietelwaschanlagen) sind zu erstellen. Weiterhin sind die Gebäude von LOschgruppen in denen weibliche Kräfte Dienst tun, mit entsprechenden Sanitär- und Umkleideräumen se nicht durch organisatorische zu ergänzen, wenn die Erfordernis- Maßnahmen erfüll! werden können. Durch die in Punkt 8.1 erwähnte mögliche Zusammenlegung der Löschgruppe Gymnich mit Dirmerzheim könnten zwei teilweise erheblich sanierungsbedürftige Gebäude, ins- besondere in Bezug auf die beiden Übungstürme, veräussert werden. Mit dem neuen Standort im Industriegebiet Gymnich wäre auch die Hiltsfrist 1 für Mel- lerhOte und den gesamten Bereich des Siedlerweges zu erreichen. Hier befinden sich zahlreiche und teilweise ausgedehnten welche inzwischen unterschiedlichst landwirtschaftlichen Anwesen mit Lagerhallen, genutzt werden. Für das jetzige Gerätehaus Gymnich kommt als weitere Problematik noch hinzu, dass • es in Zukunft bei Ersatzbeschaffung des Löschtahrzeuges nicht möglich sein wird, die- ses Fahrzeug aufgrund der zu geringen DeckenhOhe in der Fahrzeughalle unterzustel- len. Hier bestünde evtl. nur die Möglichkeit, nach Abriss des Übungsturms neben dem Gerätehaus einen Stellplatz anzubauen. Fahrzeugbeschaffungsprogramm Das zwischen Verwaltung und Wehrführung abgestimmte Fahrzeugbeschaffungsprogramm mit einem jährlichen Finanzaufwand von 250.000 € muß fortgeführt werden. Zur Beschaffung einer neuen Drehleiter sind in 2005 einmalig ca. 500.000 € zu veranschlagen. Entwurf Seite 75 Brandschutzbedarfsplan Bei entsprechender Stadt Erftstadt Erfordernis (z.B. unplanmässiger Ausfall eines Fahrzeuges, güns- tigere Konditionen für die Beschaffung eines Fahrzeugtyps) kann in Abstimmung zwischen Verwaltung und Wehrführer das Beschaffungskonzept verändert werden. s. Anlage 7 Investitionsprogramm s. Anlage 8: Endzustand Eratzbeschaffung Fahrzeugverteilung für Atemschutzgeräte Ab dem Jahr 2008 ist ein Teil der vorgehaltenen Atemschutzgeräte • der Produktion zu ersetzen. Eine stufenweise Ersatzbeschaffung wegen Einstellung über mehrere Jahre ab 2005 ist in Erwägung zu ziehen. Des weiteren sind alle Atemschutzgeräte mit Hilfsmitteln zu bestücken, die es einer in Not geratenen Einsatzkraft ermöglichen, sich selbst zu befreien, auf sich aufmerksam zu machen und einem in Not geratenen Kameraden schnellstmöglich zu helfen. Wärmebildkamera Zur Gewährleistung der grösstmöglichen Sicherheit von im Innenangriff und unter um- luftunabhängigem Atemschutz eingesetzten eigenen Kräfte, aber auch zur schnellstmöglichen Hilfeleistung für betroffene fremde Personen, sowie zur Vermeidung von • erhöhten Löschmittelschäden durch schnelleres Auffinden von Brandnestern, sollte die Beschaffung einer Wärmebildkamera Einführung flächendeckendes Laut ursprünglicher angestrebt werden . digitales BOS-Kommunikationsnetz Planung des Bundesinnenministers soll ab 2006 die derzeit betrie- benen Funknetze der BOS (Behörden und Organisationen durch ein neues digitales Kommunikationsnetz mit Sicherheitsaufgaben) ersetzt werden. Da es derzeit allerdings im Rahmen von Feldversuchen noch keine Einigung auf eine endgültige Netzvariante gibt und auch die Finanzierung sowohl der Netzinfrastruktur als auch der erforderlichen Endgeräte in keinster Weise geklärt ist, ist derzeit nicht von einer Einführung neuer flächendeckender Entwurf Strukturen vor dem Jahr 2010 auszugehen. Seite 76 Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan Dienstkleidung Durch Reduzierung der Ausstattungsteile fall der Ausgehuniform, auf das dringend Erforderliche und den Weg- kann der Betrag für die Ausstattung eines FM (SB) auch bei Beschaffung eines zweiten Satz Dienstkleidung als Reserve für verunreinigte Kleidung, für jeden Aktiven um ca. 100 € pro Einsatzkraft verringert werden. 9. Fortschreibung • Eine Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes oder bei Änderung wesentlicher Rechlgrundlagen Grundlage für die Erstellung des vorliegenden Die Fortschreibung des vorliegenden sollte regelmässig alle 5 Jahre oder sachlicher Voraussetzungen die Planes waren. Planes soll bereits Mitte 2007 erfolgen und dann um die noch fehlenden Bestandteile Risikoanalyse und QualiUltssicherung ergänzt werden. Bis Mitte 2005 werden Qualitätsmerkmale und ein Erfassungssystem hierzu erstellt auf dessen Basis dann das gesamte Jahr 2006 erfasst werden soll um mit diesen Daten den Brandschutzbedarfsplan 2007 fortschreiben zu können. 10. Berichtswesen • Das Berichtswesen auf feuerwehrtechnischer Seite wird z. Zt. diskutiert, da verschie- dene praktizierte Abläufe nicht aufeinander aufgebaut sind und zusammengeführt werden müssen. Kennzahlen für das Verwaltungsberichtswesen aussagekräftig. Eine Steuerung ist hiermit nicht möglich. (s. hierzu Ergänzung bei Pt. 9) Entwurf sind derzeit nicht logisch und nicht Seiten Stadt Erftstadt Brandschutzbedarfsplan 11. Anhänge 11.1 Alarm- und Ausrücke-Ordnung, Stand 10.2003 11.2 Dienstanweisung für die Angehörigen der Feuerwehr Erffstadt 11.3 Dienstanweisung Fahrzeugwartung 11.4 Dienst- und allgemeine Schutzkleidung 11.5 Atemschutzeinsatz 11.6 Dienstanweisung • bei der Feuerwehr Erftstadt für die Brandschutzaufklärung/Brandschutzerziehung 11.7 Funkkonzept • Entwurf Seite 78 • • Anlage 1 zum Brandschutzbedarfsplan Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt Wetufllhtor I I • HaupfSmWoho Wache 2 tvUtarbottor g.O. e tRtarbeiter I Stadtbrancllnapeklor HBlnz Peter Brandenberg BmDF Stv. Wohrftlhrot Stadtbrandlnspoktor Christian Mtn - Loachzug SOd I -- LOachzug SOd II Brandlnapoktor Brandlnapoktor Danial LOIJpoId Löschzug Mine I Stadtbrandlnapeklor Wllfrtocl Breuer Jochen Sahm LG BUeaholm Brandmela!er J6rgWoIf LG Fri8lhelm Oberbrandmelater OIrt:Kffnz Alexander EhrenabteIlung UBM Jochen Maus Kern Stadtbrondlnspelo:!or Bemd Klö8gen -- BJilndobcrinspck1or leo Lindemann - Stv. WohrfOhror Verband Millo Branocbertnspektor 0110 Pohl Verband Slid -- 1--1-- ~ Jugendfouorwehr Oberbrandmefator ~ I- LG Niaderborg Oborbrandmelslef Bernd FinnenIch LG Borr Brandmelater Worfgang Bersch LG Erp Unterbrandmelater Hans Peter Winkel. I- l.öachzug Mlno II Brandobertnapeklor Heinz Paul Borgorhauaen • LG Gymnlch Brandlnapolcfor Siegfried Johann LG Dlnnerzhelm I- " Oberbrandmelstor ~rlcSehmln I- \. LG Lechonlch Brandlnlpektor Olaf Stock I- i-o LG Horrlg Brandmeleter Danle.! Breuor La Ahrem Brandoberinapoktor Ulrich Konner12. Verband Osl 61andooonnspcktor Leo Zons -- -- - Löschzug Oat I 5randln.poktOt Löschzug Oalll Brandlnspeklor AIoIs Breuer Wolfgang Erlcons • LG KI.rdorf Hauptbrtrndm8lalel Reinhold $chtomor LO Kötllngen Brandinspektor A1o1sBreuer LO Llblar Oborbrandmol.ter $ven Kuß LO Blesaem Brandmeister Norbert Faßbonder • Anlte Ausbildungs- u. StärkeObersicht Leiter der Feuerwehr Heinz Peter Brandenberg BIF VI Frankenstr. 167 Tel: 17230 Freiwillige Feuerwehr Erftstadt ctv Letter der Feucl",e!" 01.11.2004 Stärke Stand: 01.01.2004 Christian IIr.ÖIll F VI 3 zum Brandschutzbedarfsplan Bernd Klusgen B IVlFV1 lc<:hcn:eher Str. 38 'K=nu I Johnstr.3 Te:73038 V;::~f I 6!v. Le.ter der Feuerwehr Te:.3912 ----. V ..:iL--1~'_~'," ": : i,;:r.:~Ktr"~:.""tzF'2.'l ..-.~,.. 5..:j Leo LJr:±::T::-, F IV H:;::::,,~ <:l H~1cne ve-e, -::_~_'"-;:'4 C_! Leo Zc.-;:; F,a V ce-scerc- 37 Wache H8M OI!bcmk Bill/FYI 1LF HV12 1 ax 23112 I LJ<W I KJJrJN 34t.Iitartlei1er .:III IIJ II . --_J II -J II Anl-:;.~'- t..~*£J "'e' Tc! 41763 T( L,1S3 ("7Z.J ,.0. :' . : ~ LG Bliesheim GruppenfON'el' F III 1 Stellv. F 1I/JF8 V 1LF 16 1 HF 16 36 AI<IMI 10JF F III 2 Stelvertrllt« FIII/FIV 1lF 816 1SAk1Mt 1JJF 1 FIB V 2FVI lGG~nJch OruppertDhrer F rv 2StelM!rtJ'eter FIIII_ 1 TLF 16 1 MTF LO Lech"""h GruppenfOhrer FlII 'Stet.Gtreter FIIIII' 1 LF 1r3112 I SW20Xl 1 MTF 34A_ LO Klerdcl1 GruppenfOInf F III 2 Stelly. FIIIJF r.J I LF16 lRWl LO Borr GruppenlOhret' 1 StelM:lrtreter F III B I' 1 TSF 16 AI<IMI 7 JF LG CXrmerzhei:m Gl1Jppen10hrer F III 1 Stet.ertruer 1lF 8 11 AIUNe 7JF F III LO"""'" Gn.JppenfOhr« FV 1 SteiMWeter nSF 12 AI<IMI I JF laW1 1GW·M 2S1v.FIII IlF 816 17 Akliw 2 JF LO Herrig GruPf)enJOhter F III 1StelYertreterFill 1LFB16 IS AI<IMI 3 JF F r.I 2 StelM!rtrEter F III ITLF 16125 1lFHITS 1 MTF 16JF LO Erp GruppenfOhrer TF 43"""" 9JF LO K01IJngen 33111<"" II: F III 2Ste1M!rtreterF 111/_ I TtF 24'50 RW2 13 JF GruppenfDhref LO Ublar GrupperlQi1r« 1 LF 16TS 29A1<"" 11 JF LG Frieahelm 28 r./, 88111. 4 F rv - 28 AI<IMI 10JF 22Ak1:ive 12 JF 1MTF Gruppenfonrer LO Niedertle"g GruppenfOhrer F III 1StelYertruerFm nSF ... LG aieeeen GrupperlGhrer F II! 1 Stel\oettreter _ 1 iSF 9AI<iYe 4 JF ~ • Zustand Feuerwehrgerätehäuser • Anlage 5 zum Brandschutzbedarfsplan GH_BlIesheim __ GH Borr Fertigstell!J!lg Schulungsraum, Sanierung}. Stellplatz (Garage), Abgasabsaugung ""!J!de installiert_. _ ~ Erneuerung seiUiehe EingangstOr, 99f. Sanierung RIngbalken (Beton) Übungsturm stark sanierungSbedürflig, nicht mehr wrkehrssieher, Ar'-;-be-:i::-Ie-n"7im-::S:-a-n~iUl::-r--un-d:-:D;;:-a-e"':'h::-be-r-e:-ie""h:-be-r-ei:-c:-h-e--:rt:-or-:d:-e GH Dlrmerzhelm GH Erp -GH FrIesheim teilweise erledigt,'-::-:---::--::-:---::-::-:--:__ -t-r-r-r-r-: Feuchtigkeitsschäden, in Zukunft 2INischenwand hinter 2. SteDplatz entfernen, sonst o.k. ggfs~Sperrfltjchenmarkierung auf dem Niecierweg gegenOber der Au-sfahrt Gerätehaus~ Schaffung wn PKW-StellplätzEln neben und -. dem Gerätehaus. Abgasabsaugul1g_wurde i'lstaUiert._ _ _ _ ___ _ _ __ Übungsturm stark sanierungSbedOrflig, nicht mehr wrkehrssicher, Entwässerung wr dem Gebäude, Schulungsraum im 1. OG schaffen. ~H Gymnlch _ __ St~IIPlatz für Einsatzfahrzeug schaff!!n, da neue Fahrzeuggenaration nicht mehr In diesem Gebäud.e unterzub~iI1gen Ist (Stellp.!.. _ _ _ G H Herrig HaUentor erneuert GH Klerdorf __ Abgasabsaugung instatnert __ _ _ _ _ __ _ GH Köttlngen Die begonnenen Baumaßnahmen mOssen abgeschlossen werden. Abgasabsaugung installiert. G!!.L,echenlch Abgasa_b.saugung leM, Feuc~gkeitsschäden a_nmehreren Stenen. --- -GH Ublar umbau des Umkleid&- und Sanitarbereiches der LG Im Erdgeschoss (weitgehend in Eigenlelstung)---:--::-_-:-c::-:--:~tiNleder[)e,.g__ ~ertlgstellu..ng S..chulungsrllum in_I<..Ü~e,FEll!.chtigkeitsschäden an ~er Tre.!lnwand zwischen _F:ahrz.eugl1alleund Schulungsrau~ _ SChaffung wn mindestens zwei Arbeitsplätzen fOr die Verwattungsarbeit, BOro VB. SChaffung einer SChleusenfunkUon zur Abarbellung wn Desinlektionseinsälzen und der weitgehenden Vermeidung wn Kontaminationswrschlep'p.ung,:-, umbau des Umkleid&- und Sanitarbereiches der LG Im Er~g!!schoss (wejtgehend in ~igenlelstungL__ __ _ Wache --Hierzu bestünde die Möglichkeit, das zum Atrium weisende Fensterelement des Duschraumes der FF durch ein TOrelement zu ersetzen. Desweiteren sollte dann ein Durchbruch wm anschllessenden Toilettenraum in den Gebäudeflur erfolgen. Auf diese Weise kann die I Iumkleide FF kOll1plett abgeSChlossen bleiben. Umbau und Ak!ualisierung der Technik in der Nachrichlenzentrale. -- -- --- -- ---- ----- --- ' 3.. _ . -1 ~ _ _, ~ _ _, I 1 • FahrzeugObersicht lfd. Nr. I FZ-Art pol. Kennz. I 2 3 BM-2110 BM-2112 I BM- 2122 i__BlIi:2132 5 BM-2]57. 6 BM- 2161 7- B~f-2163 BM:.~?5-. 9 BM - 2166 10 BM- 2167 II BM-2170 I~ BM.:}173 13 BM-21,?7 14 BM-2181 L K._ Kleinbus LKW Kleinbus p~ LKW LKW Transporter -I- Transporter Transporter Transporter LKW Transporter __ .. LKW LKW Alage 6 zum Brandschutzbedarfsplan FZ-Typ Hersteller T4 VW Alegol325 Mercedes L310 D Merc~des _t----Galopper Hyundai. 814F.. _Mercedes 1124 AF Mercedes L 307 D Mercedes -. -L307)J_ __Mercedes' L 307 D Mercedes L307 D Merced_es 1017 AF Mercedes .. L 608D Mercedes 12.232F~.__.MAN 120-19AW Ive co ~e-:;::t_ .-.~~- :: :g,U~._-_ Ers tzul, Eigentümer StandortiVerwndungszweck 11.06.2002 LO-LiblarELW 12.09.2003 WacheLFI6112 20.02.1990 LO-Köllingen, MTF 05.03.1999 KdoW~~D _ 18.07.1996 +-.. LOFriesheim,~F8/6 __ . 18.08.1997 LO- Lecheniehl LFI6 16.04.1980 "Resen;efsF 16.0(1980- ~. . L,O- Borr,TS~F 24.12.1986 LO - Blessem, TSF 15.12.1984 LO - Ahrem, TSF 28.02.1978 LO-Oymnieh, TLF 16 II cO~J980.+-LO - Dirmerzhe im, LF 8_ _ 18,08.1994 l--- LO-Köllingen,TLFI6/25 __ 10.10.1989 LO-Bliesheim,LFI6 Stadt Erftstadt " ", .. " " " " .=-. _ _. " " " " " " +~--_.::_ ;~:~~:-::~;_~.~~ctb~~r~~tt:~~o~n ~~~~es . BM-2192 LKW LAFI313 Mercedes 21.12.1976 Wache,DLK23-12 " BM- 2194 LKW AF 1222 Mercedes 25.10.198H LO - Bliesheim TLF 16 BM - 2195 LKW AF 1224 Mercedes 07.10.1993 LO Liblar RW 2 BM- 2~~9 _. Pi<W-!"ombi MB 1~__Mereedes 21.04.1995 .1-. LO-Gymnieh MTF_ BM-255 Transporter MB312D Mercedes -- 18.08.1997 LO-LblarOW-M " . -- .. -.. t----.-.. ----.I .~LB~03 Klembus ._L207.I>. Mercedes 2~.Q7,1981_ ILG-Blieshe!n'MTF _ ... " 23_. BlvI._:163 Kleinbus _1---L3Q?.I>. __ Mercedes 31ß7.1981f---_ LG-Lechenieh.MTF .. _. " ~4 BM-2053 ... L~ i-170DllMagirus 09.03.1982 LO:.Liblar,LFI6TS. _ " 25 BM-2054 LKW Unimog Mercedes 21.09.1988 LO - Kierdorf RW I " 26 BM-2055 LKW LAF II \3 Mercedes 19.01.1984 LO - Köttingen, LF 16 TS " 27 BM-2061 Kleinbus Pkwgeschl. Fiat 07.06.2000 WachelWerbebus " 28 BM-2062_ LKW _ t----~68 HA.LF .. MAN 26.'l.1975 __e- _ LG- Lechenieh SW 200.Q_. .._ " 29 B1>-1-2064_._ LKW_. __ FE3!,8 .. MAN .. 27.09.2001 I-- . LO Liblar, TLF 24/50__ __ " 30 BM-2240 LKW DB 815 Mercedes 30.06.2003 LO - Herrig, LF 8/6 " 31 BM:z241' --= .-._LK\V .- DB815_=Merced~s -3'0.06.2003 -=- - ~ LG-Erp LF8/6--_~ I 32 BlvI.:~290 __. Anhänger. __ _. Liebing 05.05}994 _ Wache, Boots tra iler __ . __ " 33 BM- 2291 Anhänger Jun 11400 WT-Metall 05.05.1994 Wache, Tiertransporter "I 34 ohne Anhänger PFA 24/200 Windhorst KO Bj. 1982 Wache, Monitor " 35 ohne Anhänger 547 Total Bj. 1963 Wache, P 250 " 36 BM-2171 Anhänger Plane+Spr. Hürth 21.01.1993 Wache " Rhe in-Erft-Kre is 37 BM- 543 Anhänger K3 Bockmann Bj.1973 Jugendfeuerwehr 17 18 19 20 21 --. t. _' " = ___ _ _ _ _ __L-__ __ _ _ . " _ . __~ _.~ ._ ~ Investitionsprogramm Hh.Jahr • • Anlage 7 zum Brandschutzbedarfsplan Original Maßnahme 2002 Ersatzbeschaffuno LF 8/6 Herrio Ersatzbeschaffung LF 8/6 Niederberg (Erp wurde vorgezogen) 2003 Ersatzbeschaffuno LF 8/6 Erp (einsatztaktisch erforderliche Bescha!funQ) Ersatzbeschaffung LF 8/6 Dirrrerzheim (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung) 2004 ErQänzunasbeschaffung LF 8/6 für GylTJlich (Einsatztaktisch) Ersatzbeschaffung KTLF Borr (einsatztaktisch erforderliche Beschaffuna) Ersatzbeschaffung MTF Bliesheim Ersatzbeschaffung Drehlerrer Wache Eroänzunasbeschaffuna LF 16/12·HLF Wache (nach Konzeot des WFI Ersatzbeschaffuna KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100,000 km) Ersatzbeschaffung MTF Lechenich (Ersatz durch Werbebus) Ersatzbeschaffuna KTLF Ahrem und Blessem (einsatztaktisch erforderliche Beschaffuna) Ersatz LF 16112 - HLF für LF 16TS Liblar im Tausch nit Wache (gem Konzept WF) Ersatz LF 16/12 - HLF für LF 16/12 Kierdorf im Tausch mit Wache (gem Konzept WF) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Ersatz TLF 16125 Gvmnich durch TLF 16124 Ersatzbeschaffung SW 2000 Erp Ersatz LF 16112 - HLF für Kötlingen im Tausch !Tit Wache (cern Konzeot WF) Ersatzbeschaffuna KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km) Ersatzbeschaffung GW Verpfiegung durch Werbebus Baujahr/Alter Anschlffungs· kosten Bj, 76126 Jahre Bj, 76/26 Jahre Bj. 80123 Jahre Bj, 80/23 Jahre Bi, 78/26 Jahre Bj, 80124 Jahre Bi, 81123 Jahre Bi, 76129 Jahre 110,000 € 110.000 € 125.000€ 126.000€ 125.000€ 90.000€ 35.000€ 480.000€ 260.000 € Bi 95/11 Jahre Bi, 81126 Jahre Bj, 84 u 86f22 u 20Jahre Bi, 82126 Jahre Bj. 82127 Jahre O€ O€ 180.000€ 260.000 € 250.000€ Bi 78/32 Jahre Bj. 76/34 Jahre Bj. 84/27 Jahre Bj 01/10 Jahre Bi. 90121 Jahre Investitionssumme IOerzeHige Planung der Leitung'-c-d'C'erc..:F..:.e.::.:ue:..:.,rw:..:..e:,::hc:...r --:-:_~-:--:--:-----::~-:--:--::--:--:--;---" __ -'lAlle Kostenansätze beruhen auf dem derzeitigen Kenntnisstand und enthalten keine Kostensteigerungsraten. 160.000 € 100.000 € 250.000 € O€ O€ 2.630.000€ I ~ : Investitionsprogramm Hh.Jahr • 1. Fortschreibung Maßnahme Ersatzbeschaffung LF 8/6 Herrig Ersatzbeschaffung LF 8/6 Erp (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung für TSF) 2003 Ergänzungsbeschaffung LF 16112·HLF Wache (nach Konzept des WF) Ersatzbeschaffung MTF Bliesheim (nicht u~esetzt, da Mittel durch LF aufgebraucht) 2004 Ersatzbeschaffung LF 8/6 Niederberg (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung) Ersatzbeschaffung LF 8/6 Dinrerzheim (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung) 2005 Ersatzbeschaffung Drehle~er Wache 2006 Ergänzungsbeschaffung LF 816 für Gyrmich (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung) Ersatzbeschaffung KTLF Borr (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung) Ersatzbeschaffung KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km) Ersatzbeschaffung MTF Lechenich (Ersatz durch Werbebus) 2007 Ersatz LF 16112- HLF für LF 16TS Liblar im Tausch nit Wache (gem KonzeptWF) 200S Ersatzbeschaffung KTLF Ahrem und Blessem (Einsatztaktisch erforderlich) 2009 Ersatz LF 16112 - HLF für LF 16/12 Kierdorf im Tausch mit Wache (gem Konzept WF) 2010 Ersatz TLF 16f25 Gymnich durch TLF 16f24 Ersatzbeschaffung SW2000 Lechenich 2011 Ersatz LF 16112· HLF für Köttingen für LF 16 TS im Tausch nit Wache (oem Konzept WF) Ersatzbeschaffuno KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km) Ersatzbeschaffung GW Verpflegung durch Werbebus 2002 • Anlage 7 zum Brandschutzbedarfsplan Baujahr/Alter Bi. 76/26 Jahre Bj. 80/22 Jahre Bi. 81122Jahre Bi. 76/28 Jahre Bi. 80/24 Jahre Bj. 76/29 Jahre Bi. 78/28 Jahre Bj. 80/26 Jahre Bi 95/11 Jahre Bi. 81/25 Jahre Bj. 82/25 Jahre Bi. 84 u. 86/22 u. 24Jahre Bi. 82126 Jahre Bi 78132 Jahre Bi. 76/34 Jahre Bi. 84/27 Jahre Bi 01/10 Jahre Bi. 90/21 Jahre Investitionssumme DerzeHige Planung der Leitung der Feuerwehr lAlle Kostenansätze beruhen auf dem derzeitigen Kenntnisstand und enthalten keine Kostensteigerungsraten, Anschaffungs· kosten 110.000 € 110.000€ 200.000€ 35.000 € 125.000 € 125,OOO€ 480.000€ 125.000 € 90,000€ O€ O€ 250,000 € 180.000 € 250,000€ 150,000€ 100,00O€ 250,000€ O€ O€ 2,5S0,OOO€ 1-------. Investitionsprogramm Hh.Jahr 2002 2003 2004 2006 2006 2007 2008 2009 2010 2011 • Synergien • Anlage 7 zum Brandschutzbedarfsplan Baujahr/A/ter Maßnahme Ersatzbeschaffung LF 8/6 Herrig Ersatzbeschaffung LF 8/6 Erp (einsatztaktisch ertorderlichs Beschaffung für TSF) Erganzungsbeschaffung LF 16/12·HLF Wache (nach Konzept des WF) Ersatzbeschaffung MTF Bliesheim (nicht umgesetzt, da Mittel durch LF aufgebraucht) Ersatzbeschaffung LF 8/6 Niederberg (einsatztaktisch erforde~iche Beschaffung) Ersatzbeschaffung LF 8/6 Dirmerzheim (einsatztaktisch erforderliche Beschaffung) Erganzungsbeschaffung LF 8/6 für Gymnich (einsatz!aktisch erforderliche Beschaffung) Ersatzbeschaffung KTLF Borr (einsatz!aktisch erforderliche Beschaffung) Ersatzbeschaffung KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km) Ersatzbeschaffung MTF Lechenich (Ersatz durch Werbebus) ErsatzbeschaffunQ Dreh/eiter Wache Ersatz LF 16112• HLF fOr LF 16TS Lib/ar im Tausch mit Wache (gern. Konzept WF) Ersatzbeschaffung KTLF AArem und Blessem (Einsatz!aktisch erforderlich) Ersatz LF 16/12· HLF für LF 16/12 Kierdorf im Tausch mit Wache (gem. Konzept WF) Ersatz TLF 16125 Gymnich durch TLF 16124 Ersatzbeschaffung SW 2000 Lechenich Ersatz LF 16/12· HLF für Köt!ingen für LF 16 TS im Tausch mitWache (gern. Konzept WF) Ersatzbeschaffung KdoW EvD (Ersatz durch NEF bei 100.000 km) Ersatzbeschaffung GW Verpflegung durch Werbebus ,Derzeitige Planung der leitung der Feuerwehr, :Aile Kostensnsätze beruhen aut demderzeltigGn Ken-ntnisstand und Gnthalian Bi. 76/26 Jahre Bi. 80/22 Jahre Bi. 81/22 Jahre Bi. 76/28 Jahre Bj. 80/24 Jahre Bi. 78/28 Jahre Bi 80/26 Jahre Bi 95/11 Jahre Bi. 81/25 Jahre Bi. 76/29 Jahre Bi. 82/25 Jahre Bi, 84 u. 86/22 u. 24Jahre Bi. 82/26 Jahre Bi 78/32 Jahre Bi. 76/34 Jahre Bi. 84/27 Jahre Bi 01110Jahre Bi. 90121 Jahre Investitionssumme 't keilie Kostenste;gerungsraten-, - Anschaffungs· kosten 110,OOO€ 110,000 € 200,OOO€ 36.000 € 126.000 € 126,OOO€ 126.000 € 90,OOO€ O€ O€ 480,000 € 260,000€ 180.000 € 260,OOO€ 160,000 € 100,000€ 260,OOO€ O€ O€ 2,680,000 € ---:- "Umstellungen in der Planung zur Erreichung von Synergieeffekten bei gemeinsamer Beschaffung gleicher Fahrzeugtypen mit Nachbarkommunen, Weitere bedarfsabhängige Umstrukturierungen sind möglich. -- . , • • Anlage 8 zum Brandschutzbedarfsplan Endzustand Fahrzeugverteilung list 2004 I I I Einheit KdoW Wache X I MTF ----;---'1 ---ilr----.-I---.I ---~ I Tanklösch fahrzeug Löschgruppen fahrzeua Sonder aufgabe Sonder aufaabe Sonder aufaabe DL LKW RD ELW RW II GWM X Sonder aufaabe l r Aktive LZ 43 52 LV - Ost X X lXI Liblar Blassem 9 114 Kierdorf Köttinaen - X X X RWI X VerpfteQ. - Mitte X Lechenich Herrig Ahrem 29 33 62 34 61 --- X X lXI SW 15 12 100 X X Gymnich Dirmerzheim X - 28 11 39 38 15 53 - SUd X Blieshelm Frieshelm .... 108 X X Erll Niederberg Borr EvD X X X ----- ,Xl X - 17 22 16 65 • • Anlage 8 zum Brandschutzbedarfsplan Endzustand FahrzeugverteIlung 1 Soli 1 20XX Ost 1 1 Einheit KdoW Wache X 1 1 Löschgruppen fahrzeun MTF X X Kierdorf Köttinaen X X X X I Sonder Sonder aufaabe Tanklösch fahrzeua X Liblar Blessem 1 ,~-, Sonder aufaabe aufaabe DL LKW RW II ELW 1 I Sonder aufaabe LZ LV 42 9 61 114 29 63 Aktive RD sichern LFTS VerDfl. X I I j 34 - X X Gymnich MITTE Dirmerzhelm SÜD Lechen/ch Herrig Ahrem X Bliesheim Friesheim X I I liiio...- I EvD X GWM X X sichern Warnung_ Warnuna 28 11 39 Lüfter SAEJoa WarnunR 39 18 67 SW Warnung_ 17 23 67 X X X X X X Er/l Niederberg_ Borr I I X 1 30 16 13 68 Warnuna RWI sichern MAN~_ 97 114 17 1 I I I I I I I I