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Beschlusstext (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
6,7 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
23.12.10, 20:31
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Beschlusstext (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 7. Sitzung des des Rates am 09.12.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 17.2 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss Nach kurzer Diskussion beschließt der Rat entsprechend dem Beschluss im Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung einstimmig: Der Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 10, Flurstück 782 eine Fläche für Stellplätze oder Garagen ausgewiesen wird. Der Geltungsbereich der Änderung ist der beigefügten Begründung zu entnehmen. Da mit der Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren vereinfacht gem. § 13 BauGB durchgeführt 134/2010