Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
23.12.10, 20:31
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 11. Januar 2011
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 7. Sitzung
des des Rates
am 09.12.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
17.1
4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Aufstellungsbeschluss
Auf Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung
beschließt der Rat einstimmig:
Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
wird insofern geändert, dass auf den Grundstücken Gemarkung
Schophoven, Flur 7, Flurstücke 367, 23, 371, 324 und 323 die von der
Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen für die ehemalige
Hochspannungsfreileitung gestrichen werden. Es werden überbaubare
Flächen mit der Nutzung GE ausgewiesen.
Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen.
Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die
Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht
vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine
Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten
Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und §
4. Abs. 1 wird abgesehen.
Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt
Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4
Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Es wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten während der
öffentlichen Auslegung unterrichten kann.
131/2010
Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.12.2010
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