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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ - Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
09.12.2010
Erstellt
23.12.10, 20:31
Aktualisiert
11.01.11, 20:33
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
- Aufstellungsbeschluss)

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Gemeinde Inden Inden, 11. Januar 2011 Der Bürgermeister Beschluss über die 7. Sitzung des des Rates am 09.12.2010 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 17.1 4. Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ - Aufstellungsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung beschließt der Rat einstimmig: Der Bebauungsplan Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“ wird insofern geändert, dass auf den Grundstücken Gemarkung Schophoven, Flur 7, Flurstücke 367, 23, 371, 324 und 323 die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen für die ehemalige Hochspannungsfreileitung gestrichen werden. Es werden überbaubare Flächen mit der Nutzung GE ausgewiesen. Der Geltungsbereich der Änderung ist der Anlage zu entnehmen. Da mit der Änderung die zulässige Grundfläche nicht erweitert wird, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4. Abs. 1 wird abgesehen. Die öffentliche Auslegung wird gem. § 3 Abs. 2 durchgeführt Der Entwurf der Planänderung wird den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zugeleitet. Ihnen ist, unter Fristsetzung von 4 Wochen, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es wird ortsüblich bekannt gemacht, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB aufgestellt wird und dass sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu den Öffnungszeiten während der öffentlichen Auslegung unterrichten kann. 131/2010 Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.12.2010 Seite 2