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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1.Änderung Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge- mäß § 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
05.12.13, 19:06
Aktualisiert
05.12.13, 19:06
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1.Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge-
  mäß § 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1.Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge-
  mäß § 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 495/2013 Erstellt am: 28.11.2013 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 11.12.2013 Betreff Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1.Änderung Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße - Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 495/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den nach der Offenlage geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung erneut auszulegen und erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB) Erläuterungen In seiner Sitzung am 27.02.2013 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung gemäß § 13a BauGB. Er beauftragte die Verwaltung, den Planänderungsentwurf öffentlich auszulegen. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 11.04.2013 bis 15.05.2013, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.04.2013 um Stellungnahme gebeten. Während der Auslegungsfrist gingen von Bürgern und von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange jeweils zwei Schreiben ein. Der Rhein-Erft-Kreis teilte lediglich mit, dass keine Bedenken oder Anregungen geäußert würden. Die Rheinische NETZGesellschaft weist auf eine in der Venloer Straße befindliche Wasserleitung hin und fordert zwecks Einhaltung des Schutzabstands eine Anpassung der festgesetzten Baugrenzen. Zwei Grundstücksnachbarn und eine betroffene Hausbewohnerin wenden sich – zum Teil mit anwaltlicher Unterstützung – gegen den Planentwurf. Die beiden Schreiben sind der Vorlage beigefügt (B1 Aus.und B2 Aus). Abwägungsvorschläge zu den Eingaben unterbreitet die Verwaltung mit dieser Vorlage noch nicht. Sie legt aus eigenen Erwägungen einen leicht geänderten Planentwurf vor, der zunächst erneut offen gelegt werden sollte. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB kann die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, so zu verfahren. Zu den Ergebnissen der zweiten Offenlage sowie den bereits eingegangenen Stellungnahmen wird die Verwaltung dann Abwägungsvorschläge formulieren und – falls die Voraussetzungen vorliegen – den Satzungsbeschluss empfehlen. Die neuen Änderungsinhalte beziehen sich auf die für einen Teil des Plangebiets modifizierte Baugebietsausweisung (von MK nach MI) und eine damit einhergehende Neufestsetzung des zulässigen Maßes der Nutzung (GFZ: 2,3). Diese Änderungen berücksichtigen zum Einen höchstrichterliche Rechtsprechung zur Ausweisung von Kerngebieten (MK), zum Anderen neue Regelungen der - in einigen Paragraphen geänderten - Baunutzungsverordnung (BauNVO) bezüglich der Festsetzung des Nutzungsmaßes. Es wird auf die Planbegründung verwiesen.