Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
05.12.13, 19:06
Aktualisiert
05.12.13, 19:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
495/2013
Erstellt am:
28.11.2013
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
11.12.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 37/1 Pulheim 1.Änderung
Bereich: Venloer Straße, Schulstraße, Christianstraße, Orrer Straße
- Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 495/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den nach der Offenlage geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung erneut auszulegen und erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (§ 4a Abs.3 Satz 1 und 3 BauGB)
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 27.02.2013 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 37/1 Pulheim 1. Änderung gemäß § 13a BauGB. Er beauftragte die Verwaltung, den Planänderungsentwurf öffentlich
auszulegen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 11.04.2013 bis 15.05.2013, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.04.2013 um Stellungnahme gebeten.
Während der Auslegungsfrist gingen von Bürgern und von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange jeweils zwei
Schreiben ein. Der Rhein-Erft-Kreis teilte lediglich mit, dass keine Bedenken oder Anregungen geäußert würden.
Die Rheinische NETZGesellschaft weist auf eine in der Venloer Straße befindliche Wasserleitung hin und fordert zwecks
Einhaltung des Schutzabstands eine Anpassung der festgesetzten Baugrenzen.
Zwei Grundstücksnachbarn und eine betroffene Hausbewohnerin wenden sich – zum Teil mit anwaltlicher Unterstützung
– gegen den Planentwurf. Die beiden Schreiben sind der Vorlage beigefügt (B1 Aus.und B2 Aus).
Abwägungsvorschläge zu den Eingaben unterbreitet die Verwaltung mit dieser Vorlage noch nicht. Sie legt aus eigenen
Erwägungen einen leicht geänderten Planentwurf vor, der zunächst erneut offen gelegt werden sollte. Gemäß § 4a Abs.
3 Satz 3 BauGB kann die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt werden. Die
Verwaltung schlägt vor, so zu verfahren. Zu den Ergebnissen der zweiten Offenlage sowie den bereits eingegangenen
Stellungnahmen wird die Verwaltung dann Abwägungsvorschläge formulieren und – falls die Voraussetzungen vorliegen
– den Satzungsbeschluss empfehlen.
Die neuen Änderungsinhalte beziehen sich auf die für einen Teil des Plangebiets modifizierte Baugebietsausweisung
(von MK nach MI) und eine damit einhergehende Neufestsetzung des zulässigen Maßes der Nutzung (GFZ: 2,3). Diese
Änderungen berücksichtigen zum Einen höchstrichterliche Rechtsprechung zur Ausweisung von Kerngebieten (MK),
zum Anderen neue Regelungen der - in einigen Paragraphen geänderten - Baunutzungsverordnung (BauNVO) bezüglich der Festsetzung des Nutzungsmaßes. Es wird auf die Planbegründung verwiesen.