Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
04
Bosseler
327100
09.11.2015
509/2015
(161/96 und 46/2012)
Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl
1. Fortschreibung
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Dez. I
FB 61
Abt. 61/1
FB 37
Freytag
Brandt
Schiffer
Schaaf
Lamberty
Berg
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis. .
Erläuterungen:
Im Jahr 2012 wurde den Gremien der Stadt Brühl die Erste Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes zur Beschlussfassung vorgelegt (s. Vorlage 161/96 f).
Im Rahmen der Beratungen im Jahre 2012 wurde die Thematik umfassend dargestellt und
intensiv erörtert.
Besonders hervorzuheben ist dabei die Sicherstellung der geforderten Eintreffzeiten.
Demnach sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Minuten) 9 Feuerwehrleute am Einsatzort
sein. Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit) und damit 13 Minuten nach der Alarmierung
sollen weitere 13 Feuerwehrleute am Einsatzort sein. Die Sicherstellung dieser
Schutzziele ist von der Bestandswache „Feuerwache Rheinstraße“ weder mit
hauptamtlichen Kräften noch mit ehrenamtlichen Kräften möglich. In dem neuen
Brandschutzbedarfsplan wird in Folge dessen zur Sicherstellung dieser Anforderungen in
Brühl die Forderung nach einer neuen, zentraler gelegenen Feuerwache erhoben.
Daraufhin wurde der Bürgermeister beauftragt, die Machbarkeit des Standortes
Römerstraße / Liblarer Straße zu untersuchen. In der Sitzung des Hauptausschusses der
Stadt Brühl am 19.Oktober 2015 wurden die Ergebnisse der dazu in Auftrag gegebenen
Gutachten präsentiert (s. Vorlage 413/2015). Diese Gutachten bestätigen die
grundsätzliche Machbarkeit am Standort Römerstraße / Liblarer Straße.
Drucksache 509/2015
Seite - 2 –
In der Hauptausschusssitzung vom 19.10.2015 wurde aus der Bürgerschaft eine Frage
gestellt, die nicht unmittelbar abschließend beantwortet werden konnte. Gefragt wurde, ob
die östlich der Linie 18 gelegene Innenstadt, beispielhaft wurde die Giesler-Galerie
genannt, durch eine westlich der Linie 18 gelegene Feuerwache in ausreichend kurzer
Zeit erreicht werden kann.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:
Nach einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung für die Bahnübergänge in Brühl aus dem
Jahre 2014 betragen die mittleren Sperrzeiten an dem Bahnübergang Liblarer Straße – je
nach Fahrtrichtung der Linie 18 – zwischen 1:06 und 1:17 Minuten. Die maximale
Sperrzeit liegt bei 1:40 Minuten. Selbst wenn bei einer Taktverdichtung durch den
zweigleisigen Ausbau der Linie 18 eine Verdoppelung der Wartezeiten veranschlagt wird,
wird der Zeitvorteil, der durch die Verlagerung der Feuer- und Rettungswache von der
Rheinstraße an die Römerstraße erzielt wird, noch lange nicht aufgezehrt.
Fragen aus der Öffentlichkeit oder aus den Ratsgremien sind seit der Sitzung des
Hauptausschusses am 19.10.2015 bei der Verwaltung nicht eingegangen.
Der Bürgermeister schlägt daher vor, die Erste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brühl nun zu beschließen (s. Vorlage 161/96 f).
In Ausführung dieses Beschlusses soll dann die Umsetzung dieses Planes und hierbei
insbesondere die Realisierung der neuen Feuerwache eingeleitet werden.
Anlage(n):
(1) Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl, 1. Fortschreibung