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Vorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 1. Fortschreibung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
Vorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl
1. Fortschreibung) Vorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl
1. Fortschreibung)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 04 Bosseler 327100 09.11.2015 509/2015 (161/96 und 46/2012) Betreff Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 1. Fortschreibung Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Dez. I FB 61 Abt. 61/1 FB 37 Freytag Brandt Schiffer Schaaf Lamberty Berg Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis. . Erläuterungen: Im Jahr 2012 wurde den Gremien der Stadt Brühl die Erste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zur Beschlussfassung vorgelegt (s. Vorlage 161/96 f). Im Rahmen der Beratungen im Jahre 2012 wurde die Thematik umfassend dargestellt und intensiv erörtert. Besonders hervorzuheben ist dabei die Sicherstellung der geforderten Eintreffzeiten. Demnach sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Minuten) 9 Feuerwehrleute am Einsatzort sein. Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit) und damit 13 Minuten nach der Alarmierung sollen weitere 13 Feuerwehrleute am Einsatzort sein. Die Sicherstellung dieser Schutzziele ist von der Bestandswache „Feuerwache Rheinstraße“ weder mit hauptamtlichen Kräften noch mit ehrenamtlichen Kräften möglich. In dem neuen Brandschutzbedarfsplan wird in Folge dessen zur Sicherstellung dieser Anforderungen in Brühl die Forderung nach einer neuen, zentraler gelegenen Feuerwache erhoben. Daraufhin wurde der Bürgermeister beauftragt, die Machbarkeit des Standortes Römerstraße / Liblarer Straße zu untersuchen. In der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 19.Oktober 2015 wurden die Ergebnisse der dazu in Auftrag gegebenen Gutachten präsentiert (s. Vorlage 413/2015). Diese Gutachten bestätigen die grundsätzliche Machbarkeit am Standort Römerstraße / Liblarer Straße. Drucksache 509/2015 Seite - 2 – In der Hauptausschusssitzung vom 19.10.2015 wurde aus der Bürgerschaft eine Frage gestellt, die nicht unmittelbar abschließend beantwortet werden konnte. Gefragt wurde, ob die östlich der Linie 18 gelegene Innenstadt, beispielhaft wurde die Giesler-Galerie genannt, durch eine westlich der Linie 18 gelegene Feuerwache in ausreichend kurzer Zeit erreicht werden kann. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: Nach einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung für die Bahnübergänge in Brühl aus dem Jahre 2014 betragen die mittleren Sperrzeiten an dem Bahnübergang Liblarer Straße – je nach Fahrtrichtung der Linie 18 – zwischen 1:06 und 1:17 Minuten. Die maximale Sperrzeit liegt bei 1:40 Minuten. Selbst wenn bei einer Taktverdichtung durch den zweigleisigen Ausbau der Linie 18 eine Verdoppelung der Wartezeiten veranschlagt wird, wird der Zeitvorteil, der durch die Verlagerung der Feuer- und Rettungswache von der Rheinstraße an die Römerstraße erzielt wird, noch lange nicht aufgezehrt. Fragen aus der Öffentlichkeit oder aus den Ratsgremien sind seit der Sitzung des Hauptausschusses am 19.10.2015 bei der Verwaltung nicht eingegangen. Der Bürgermeister schlägt daher vor, die Erste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brühl nun zu beschließen (s. Vorlage 161/96 f). In Ausführung dieses Beschlusses soll dann die Umsetzung dieses Planes und hierbei insbesondere die Realisierung der neuen Feuerwache eingeleitet werden. Anlage(n): (1) Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl, 1. Fortschreibung