Daten
Kommune
Brühl
Größe
5,7 MB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32
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Brandschutzbedarfsplan
der Stadt Brühl
1. Fortschreibung
ENTWURF / STAND: 21.05.2012
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl
21.05.2012
© RINKE Unternehmensberatung
Inhalt
1
Abkürzungen und Definitionen......................................................................................................................3
Aufgabenstellung.......................................................................................................................................... 6
1.1
1.2
2
Einsatzgeschehen.................................................................................................................................................... 26
Personal................................................................................................................................................................... 35
Abdeckung des Stadtgebiets (Isochronen)............................................................................................................... 44
Standorte.................................................................................................................................................................. 45
Fahrzeuge................................................................................................................................................................ 46
Maßnahmen-Abgleich............................................................................................................................................... 47
Soll-Konzept............................................................................................................................................... 49
5.1
5.2
5.3
6
Hilfsfristen & Eintreffzeiten........................................................................................................................................ 18
Funktionsstärken…………........................................................................................................................................ 21
Zielerreichungsgrad...................................................................................................................................................22
Schutzzieldefinition................................................................................................................................................... 23
Ist-Zustand................................................................................................................................................. 25
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
5
Besondere Objekte................................................................................................................................................... 11
Drehleiterpflichtige Objekte....................................................................................................................................... 15
Löschwasserversorgung........................................................................................................................................... 16
Schutzziel....................................................................................................................................................17
3.1
3.2
3.3
3.4
4
Rechtliche Grundlagen............................................................................................................................................... 7
Aufgaben der Feuerwehr.........................................................................................................................................… 8
Gefahrenpotenzial....................................................................................................................................... 9
2.1
2.2
2.3
3
2
Personal.................................................................................................................................................................... 50
Standorte................................................................................................................................................................. 53
Fahrzeuge................................................................................................................................................................ 58
Zusammenfassung..................................................................................................................................... 61
6.1
Maßnahmenübersicht.............................................................................................................................................. 62
(7) Anlagenverzeichnis...................................................................................................................................(63)
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl
21.05.2012
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Abkürzungen und Definitionen (1)
3
[Def]
vgl. Definition auf dieser Seite
AAO
AGBF
AGT
Ausrückzeit
Alarm- und Ausrückeordnung
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
Atemschutzgeräteträger
Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken der Feuerwehr
BMA
Brandmeldeanlage
BSBP
Dispositionszeit
Brandschutzbedarfsplan
Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle/Einsatzzentrale bis zur Alarmierung
der Feuerwehr
Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW
Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Feuerwehr / vgl. Definition in Abschnitt 3
Beim ersten Abmarsch werden Standard-Einheiten wie z.B. ein Löschzug in Marsch gesetzt, die
zur Bekämpfung von Bränden unterhalb des Großbrandes ausreichen.
Einsatzstelle
Eintreffzeit(en) / Definition s.o.
Kleinbrand a (Einsetzen von nicht mehr als einem „kleinen Löschgerät“) und
Kleinbrand b (Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr)
Mittelbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren)
Großbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren)
Freiwillige Feuerwehr
Feuerwehrmann (Sammelbegriff für alle Dienstgrade)
Freiwillige Kräfte
Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird
vgl. Definition in Abschnitt 3
Drehleitererlass
Eintreffzeit(en)
Erster Abmarsch
ES
ETZ
Feuer 1
Feuer 2
Feuer 3
FF
FM (Sb)
FrK
Funktion(en)
Hilfsfrist(en)
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Abkürzungen und Definitionen (2)
[Def]
4
vgl. Definition auf dieser Seite
Isochrone(n)
Punkte oder Bereiche die von einem Ausgangspunkt (z.B. Feuerwehrstandort) aus in der selben
Zeit zu erreichen sind
JF
Jugendfeuerwehr
Kritischer (Wohnungs-)Brand Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten
Rettungswegen [vgl. „standardisiertes Schadensereignis“ in: Qualitätskriterien für die
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten / AGBF Bund, 16.09.1998]
LG
Löschgruppe
LZ
Löschzug
Perzentil
Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb
oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90%-Perzentil der Ausrückdauer bedeutet, dass der angegebene Minutenwert in 90% der Einsätze eingehalten wird, die
Feuerwehr aber in 10% der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen
Minutenwert.
Soll-Konzept
Konzept zur zukünftigen Struktur der Feuerwehr (u.a. Personal, Standorte, Fahrzeuge)
StörfallVO
Störfallverordnung (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz)
THL
Technische Hilfe (-Leistung)
UVV
Unfallverhütungsvorschriften
VB
Vorbeugender Brandschutz
Zeitkritischer Einsatz
Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand.
Beispiel für nichtzeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum.
Zielerreichungsgrad
hier: prozentuale Zielgröße, in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll
ZSG
Zivilschutzgesetz
ZSNeuOG
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes
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Abkürzungen und Definitionen (3)
5
Fahrzeuge
DLK
ELW
GW-L
HLF
KatS
KdoW
LF
LKW
MTW
MZB
PKW
Drehleiter mit Korb
Einsatzleitwagen
Gerätewagen-Logistik
Hilfeleistungslöschfahrzeug
Katastrophenschutz
Kommandowagen
Löschgruppenfahrzeug
Lastkraftwagen
Mannschaftstransportwagen
Mehrzweckboot
Personenkraftwagen
RW
SL
SW
TLF
TS
Rüstwagen
Sonderlöschmittel
Schlauchwagen
Tanklöschfahrzeug
Tragkraftspritze
Allgemeine Anmerkung
Diese gelben Kästchen, welche sich auf den meisten Seiten des Bedarfsplans finden, geben die wesentlichen
Aussagen wieder. Der eilige Leser soll sich so einen gegenüber der Zusammenfassung vertieften Einblick in
die Probleme und Ergebnisse verschaffen können.
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1
Aufgabenstellung
6
Nach § 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als
auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr.
Die kommunalen Brandschutzbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung des
Kreises in Bezug auf Großschadensereignisse.
Das Qualitätsmanagement moderner Prägung bei der Feuerwehr erfordert als Grundlage ein Schutzziel,
das entsprechend den spezifischen örtlichen Verhältnissen zu definieren ist. Bei der Definition dieses
Ziels sind im wesentlichen zwei Parameter ausschlaggebend: Zum einen die sogenannte „Kalte Lage“ (das
Gefahrenpotenzial) der Kommune. Zum anderen das Ergebnis der Analyse des Einsatzgeschehens.
Das Schutzziel enthält auch sogenannte Hilfsfristen [Def] bzw. Eintreffzeiten [Def]. Diese Zeitparameter sind
mitentscheidend für die Anzahl und die Standorte der Feuerwehrhäuser.
Die Anzahl und die Art der notwendigen Feuerwehr-Fahrzeuge ergibt sich aus den drei Parametern
Gefahrenpotenzial, Einsatzgeschehen und Anzahl Standorte.
Der Personalbedarf ergibt sich aus dem Schutzziel und wird im Brandschutzbedarfsplan in Form von
sogenannten Funktionen beschrieben.
Nach der Erstaufstellung in 2002, wurde RINKE beauftragt, in 2009 den Brandschutzbedarfsplan erstmals
fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben.
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1.1
Rechtliche Grundlagen
7
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 29.07.2009
Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG)
Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.06.2000
Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW
vom 29.08.2000 (Drehleitererlass); Az.: II A 5 - 100/17.3
Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ von Mai 1989
Rundverfügung Nr. 22.4.21-10.10 der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997: Grundlagen zur
Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten der Freiwilligen Feuerwehren im
Regierungsbezirk Köln
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit Übersendung des Papiers „Grundlagen
zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ als
überarbeitete Fassung der o.a. Grundlagenpapiers von 1997 [ vgl. Anlage 2]
Die o.a. wesentlichen rechtlichen Grundlagen wurden bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
berücksichtigt.
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1.2
Aufgaben der Feuerwehr
8
Primäre Aufgaben der Feuerwehr
Abwehrender Brandschutz (Bekämpfung von Schadenfeuer)
Technische Hilfe (Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen)
Abwehrender Umweltschutz
Mitwirkung bei Großschadensereignissen (Katastrophenschutz)
Sekundäre Aufgaben der Feuerwehr (Auszug)
Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr
Brandsicherheitswachen
Vorbeugender Brandschutz
Brandschutzerziehung
Betrieb und Unterhaltung einer Einsatzleitzentrale / Nachrichtenzentrale
Serviceaufgaben
Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt den Feuerwehr-Bedarf der Stadt Brühl in den Bereichen abwehrender
Brandschutz, technische Hilfe, abwehrender Umweltschutz und Großschadensereignis.
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2
Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Stadt (1)
Einwohner (Stand: 31.07.2011): 46.481
Fläche: 36,12 km²
Einwohnerdichte: 1.294 Einwohner/km²
Pendlersaldo (Stand 30.06.2008):
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Brühl: 14.097
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Brühl: 13.577
Einpendler: 9.295
Auspendler: 9.815
9
Verteilung der Einwohner:
Stadtteil
Einwohner
Innenstadt
23.144
Vochem
5.099
Kierberg
4.384
Heide
1.431
Pingsdorf
4.849
Badorf
5.881
Schwadorf
1.693
Pendlersaldo: -520
Höhe: 57 - 155 m ü. NN
Flächennutzung:
37 % überbaute Fläche
58 % Wald-, Ackerland-, Grünflächen
5 % Wasserfläche
Überwiegend Handels-, Handwerks- und mittelständische Gewerbebetriebe
Die allgemeinen Eckdaten dienen zur ersten Orientierung bei der Darstellung des Gefahrenpotenzials.
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2
Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Stadt (2)
Verkehrsnetz:
- 10,2 km BAB
- 3,6 km Bundesstraße
- 17,0 km Landesstraße
- 8,7 km Kreisstraße
10
- 10,7 km Gleisstrecke Deutsche Bahn AG
- 3,1 km Gleisstrecke Güterverkehr
- 5,5 km Gleisstrecke Stadtbahn KVB
Die Feuerwehr Brühl hat die BAB 553 in Richtung Weilerswist zwischen den Anschlussstellen Brühl-Nord und
Kreuz Bliesheim (ca. 17 km) sowie in Richtung Köln zwischen den Anschlussstellen Brühl-Süd und Brühl-Nord
(ca. 15 km) zu betreuen. Zudem die BAB 1 / BAB 61 vom Autobahnkreuz Bliesheim Richtung Köln bis zur
Anschlussstelle Erftstadt (ca. 4 km).
Das Gefahrenpotential der Stadt Brühl entspricht dem einer differenziert entwickelten Stadt in industriell und
gewerblich geprägtem Umfeld. Es gibt einen Betrieb, der der Störfallverordnung (12. VO zum BlmSchG StörfallVO) unterliegt.
Die Gefahrenschwerpunkte sind in Verkehrsanlagen, zentralen Lagern (u.a. Gasspeicheranlage), Gewerbepark und Freizeitpark zu sehen. Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust zählen zur besonders
schützenswerten, zum Weltkulturerbe (UNESCO) gehörenden Bausubstanz.
Das Gefahrenpotenzial beeinflusst die erforderliche Funktionsstärke in der 1. Eintreffzeit [vgl. Abschnitt 3,
Schutzziel] und das Fahrzeugkonzept.
Aufgrund der Bebauungsstruktur im Stadtzentrum ergibt sich für Brühl eine Funktionsstärke von 9 FM(Sb) für
die 1. Eintreffzeit bei Einsätzen gemäß Schutzziel.
Bedingt durch den Höhenrücken Ville sind die topographischen Verhältnisse im Randbereich der Stadt Brühl
teilweise problematisch.
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2.1
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (1)
11
Übersicht der Objekte von besonderer brandschutztechnischer Bedeutung
Legende
18
14
= Feuerwehrhaus
= Kranken-/Pflegeeinrichtungen
5
13
16
= Industrie-/Verkehrsanlagen
15
10
= Chemiebetriebe/Gashandel
= Sonstiges
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
Polizei-Ausbildungs-Institut
Birkhof
Freizeitpark Phantasialand
Hochhäuser
Hotelanlagen
Behindertenwohnheime
Alten-/ Seniorenwohnheime, Pflegeheime
Wasserturm/Wohnhochhaus
Fachhochschule, Akademien
Sonderschule für behinderte Kinder
Schloss Augustusburg
Schloss Falkenlust
Fa. Renault / Nissan
Fa. Rheingas (Betrieb nach StörfallVO)
Gewerbegebiet „Brühl-Ost“
Eisenwerk Brühl
Krankenhaus
Pipeline-Netz
BTV-Sportzentrum
Einkaufszentrum Giesler Galerie
9
19
4
4
6
7
8
11
17
5
20
1
4
5
12
Waldgebiet
3
2
Auf der Karte sind die Objekte mit dem höchsten Gefahrenpotenzial in den einzelnen Ortsteilen dargestellt.
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2.1
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (2)
Erläuterungen zu Einzelobjekten (1)*
12
* Aufgeführt sind nur diejenigen Objekte,
bei denen eine Erläuterung notwendig ist.
zu 1: Polizei-Ausbildungs-Institut
Einrichtung für ca. 1.000 Personen, jährlich rund 1.200 Seminarteilnehmer
zu 2: Birkhof (Reiterhof )
Zwei Gebäude unter Denkmalschutz
Exponierte Lage, problematische Löschwasserversorgung
zu 3: Freizeitpark Phantasialand
Anlage mit bis zu 27.000 Besuchern
2 Hotels
hausinterne „Feuerwehr“ (mit FF-Ausbildung) vorhanden
zu 4: Hochhäuser
Objekte: Balthasar-Neumann-Platz; Schlaunstraße; Lessingstraße
Gebäude mit 10, 12, 17 Etagen
2. Rettungsweg (Sicherheitstreppenraum) bei allen Objekten vorhanden
zu 5: Hotelanlagen
Ramada-Treff-Hotel mit 320 Betten (Römerstraße 1)
Hotel am Stern mit 69 Betten (Uhlstraße 101-103)
Hotel BONPRIX mit 95 Betten (Hamburger Str. 18)
zu 6: Behindertenwohnheim
Heinestraße max. 30 Personen, Zum Herrengarten max. 8 Personen
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2.1
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (3)
Erläuterungen zu Einzelobjekten (2)*
13
* Aufgeführt sind nur diejenigen Objekte,
bei denen eine Erläuterung notwendig ist.
zu 7: Alten- und Seniorenwohnheime / Pflegeheime
Johannesstift; An der Ziegelei; max. 110 Personen
Johannesstift; Königsberger Straße 8
Senioren-Wohnheim; Kölnstraße 74
Senioren-Wohnheim; Will-Küpper-Straße 2
Senioren-Wohnheim; Wilhelmstraße 17-19
Senioren-Residenz; Schillerstraße 2-4
Senioren-Residenz; Alte Bonnstraße 2d
zu 8: Gabjei-Wasserturm, gleichzeitig Wohnturm, Ausflugsrestaurant
8 Wohnetagen unter Wasserbehälter, Drehleitereinsatz möglich
zu 9: Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Bundesfinanzakademie
Fachhochschule ca. 150 Personen, max. 1.000 Seminarteilnehmer, Übernachtungsmöglichkeiten
zu 10: Sonderschule für geistigbehinderte Kinder, Maria-Montessori-Schule
max. 160 Personen
Brandmeldeanlage vorhanden
zu 11: Schloss Augustusburg
Bedeutendstes Werk des Barock im Rheinland; problematische Brandbekämpfungsabschnitte
zu 12: Schloss Falkenlust
Historisches Bauwerk
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2.1
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (4)
Erläuterungen zu Einzelobjekten (3)*
14
* Aufgeführt sind nur diejenigen Objekte,
bei denen eine Erläuterung notwendig ist.
zu 13: Fa. Renault / Nissan
Auslieferungslager, räumlich ausgedehnte Werkhallen, Verkehrsschwerpunkt
zu 14: Fa. Rheingas
Flüssiggas-Speicher Propan/Butan, max. 1.238.000 kg
Betrieb unterliegt der Störfall-Verordnung
zu 16: Eisenwerk Brühl
Grauguss-Motorengießerei, Frühschicht und Tagesdienst ca. 800 Pers.,
Nachtschicht ca. 300 Pers.
Gefahrstofflager, 4 Kohlenstaubsilos, Druckgasflaschenlager, Kraftstofflager, Kupolofen,
Kobalt 60 Aktivität 0,01 Ci
Betriebsfeuerwehr vorhanden
zu 17: Krankenhaus Marienhospital Brühl
rund 210 Betten; Anleiterbarkeit und Umfahrung möglich
zu 18: Pipeline-Netz
Förderung von Mineralölen und Gefahrstoffen
Haupttrasse verläuft durch die Ortsteile Brühl-Vochem und Brühl-Ost
zu 19: BTV-Sportzentrum
Sporthalle
Versammlungsstätte für bis zu 4.000 Personen
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2.2
Gefahrenpotenzial / Drehleiterpflichtige Objekte
15
Abdeckung der drehleiterpflichtigen
Objekte
Fahrzeitisochrone Drehleiter:
1. Eintreffzeit
8 Min
- Ausrückzeit
2 Min
Fahrzeit
6 Min
Waldgebiet
Analog zur derzeit nicht gegebenen
Abdeckung
des
Stadtgebietes
[vgl.
Abschnitt 4.3] werden auch die drehleiterpflichtigen Objekte (Gebäude mittlerer
Höhe ohne 2. baulichen Rettungsweg)
außerhalb der rot gefärbten IsochronenFläche nicht fristgerecht erreicht.
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Legende
Feuerwehrhaus Brühl (Standort Drehleiter)
Fahrzeit-Isochrone Drehleiter (6 Min.)
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2.3
Gefahrenpotenzial / Löschwasserversorgung
16
Löschwasserversorgung
Die Gemeinden haben nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen.
Die besiedelten Bereiche des Brühler Stadtgebietes sind nahezu flächendeckend an das Hydrantennetz
angeschlossen und verfügen über eine ausreichende Löschwasserversorgung.
Zu den Problembereichen zählt das Industriegebiet Brühl-Nord (Stadtteil Brühl-Vochem) sowie das Objekt
Birkhof in Brühl-Badorf mit einer rohrnetzbedingten Wasserabgabe unter 800 l/min (48 m³/h).
Anmerkung: Der Brandschutzbedarfsplan hat die Aufgabe, die Löschwasserversorgung qualitativ zu beschreiben. Die daraus resultierende Fahrzeugausstattung wird in
Abschnitt 5.3 beschrieben. Ausführliche Informationen zur Löschwasserversorgung (Hydrantenpläne usw.) sollten seitens der Feuerwehr separat vorgehalten werden.
Lediglich das Industriegebiet Brühl-Nord in Vochem sowie der Birkhof im Ortsteil Badorf verfügen über eine
nicht ausreichende stationäre Löschwasserversorgung. Dies wurde und wird weiterhin beim Fahrzeugkonzept
der Feuerwehr Brühl (u.a. in Form des Tanklöschfahrzeugs TLF 20/40) berücksichtigt.
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3
Schutzziel / Grundsätzliches
17
Grundsätzliche Überlegungen
Das FSHG fordert in §1: Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren.
Der Gesetzgeber hat kein Schutzziel definiert, weil Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist und
dementsprechend das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung in Abhängigkeit von den örtlichen
Gegebenheiten festzulegen ist.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat für Großstädte die AGBFSchutzzielempfehlung [vgl. Anlage] konzipiert.
Das Schutzziel der AGBF fordert beim „kritischen Wohnungsbrand“ [Def] eine Zeitkette von insgesamt
17 Minuten, innerhalb derer die geplanten Maßnahmen greifen müssen [vgl. Abschnitt 3.1].
Die Eintreffzeiten der AGBF-Empfehlung entsprechen auch den Anforderungen der Bezirksregierung Köln
[vgl. Rundverfügung von 1997 und Schreiben von 2012 (siehe Anlage 2)].
In diesen Anforderungen formuliert die Bezirksregierung Köln zudem Vorgaben für die weiteren Parameter
des Schutzziels (Funktionsstärken und Zielerreichungsgrad), welche bei der Schutzzieldefinition in der
vorliegenden Fortschreibung berücksichtigt werden.
Das Schutzziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf für ein standardisiertes Schadensereignis.
Größere Einsätze, deren Anforderungen über die des „kritischen Wohnungsbrandes“ hinausgehen (jedoch
unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarm- und Ausrückeordnung
zu regeln. Die Gefahrenabwehrplanung für Großschadensereignisse (worst-case-Betrachtung) ist gemäß
§ 22 FSHG Aufgabe des Kreises.
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3.1
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (1)
CO-Summenkurve [min*%]
15
CO
[%]
Zeitkette AGBF
1,5
CO-Gehalt im
Brandraum
10
18
KohlenmonoxidSummenkurv e
17 Min
16 Min
Reanimations1,0 grenze
15 Min
Erträglichkeitsgrenze
14 Min
13 Min
5
Maßnahmen werden wirksam
Entwicklungszeit (4 Min)
Eintreffen
0,5
12 Min
Eingriff sbereich
der Feuerweh r
0
0
0,1
0,5
1
5
10 13 17
50 100
Zeit [min]
(Brandbegi nn T=0)
CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in
Abhängigkeit von der Vorbrenndauer
Quelle: ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978
11 Min
10 Min
Eintreffzeit (8 Min)
9 Min
(Ausrückzeit +
Fahrzeit)
8 Min
7 Min
6 Min
5 Min
Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für
Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die COKonzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen
mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit
ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung:
Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die
Menschenrettung erfolgt sein.
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AlarmierungsAbschluß
4 Min
Dispositionszeit
Gesprächszeit
(1,5 Min)
Meldezeit
Entdeckungszeit
(3,5 Min)
3 Min
2 Min
1 Min
0 Min
Brandausbruch
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3.1
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (2)
19
Erläuterung der Eintreffzeit (1)
Die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr)
ist von der Feuerwehr nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbeitung (= Dispositionszeit) durch
die Kreisleitstelle erfolgt.
Ob diese die Dispositionszeit (von 1,5 Minuten gemäß der Zeitkette der AGBF) gewährleistet, liegt in der
Verantwortung des Trägers und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Bedarfsplans.
Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der in aller Regel die Dispositionszeit in der Leitstelle beinhaltet, nicht zur
Definition des Schutzziels herangezogen.
In diesem Bedarfsplan werden hingegen nur die sogenannten „Eintreffzeiten“ verwendet.
Die Eintreffzeit im Sinne dieses Brandschutzbedarfsplans ist die Zeitspanne von der Alarmierung der
Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle.
Im Schutzziel wird zudem zwischen der 1. und 2. Eintreffzeit unterschieden.
Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem
kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen.
Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben
zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen.
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3.1
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (3)
20
Erläuterung der Eintreffzeit (2)
Die Grafik verdeutlicht die Zusammensetzung der 1. und 2. „Eintreffzeit“ entsprechend der Zeitkette der AGBF.
Zum Vergleich sind auch die 1. und 2. „Hilfsfrist“ dargestellt, welche die Zeit zur Bearbeitung des Notrufes in
der Leitstelle beinhalten.
0 min
Brandausbruch
Notruf
"1. Eintreffzeit"
"2. Eintreffzeit"
1,5 min
8 min
+ 5 = 13 min
3,5 min
Beginn
Notrufabfrage
5 min
13 min
Alarmierung
Zeit
18 min
Eintreffen
1. Einheit
Eintreffen
Ergänzungskräfte
"1. Hilfsfrist"
"2. Hilfsfrist"
9,5 min
+ 5 min = 14,5 min
8 Minuten nach der Alarmierung durch die Leitstelle sollen die ersten Kräfte am Einsatzort sein.
Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere Kräfte
ergänzt und unterstützt werden.
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3.2
Funktionsstärken
21
Erläuterung der Funktionsstärken
Gemäß der Rundverfügung der Regierungsbezirk Köln vom 07.04.1997 sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit
(8 Min.) 9 Funktionen am Einsatzort sein. Durch diese soll bei einem kritischen Wohnungsbrand primär die
Menschenrettung durchgeführt werden.
Die 9 Funktionen (erste Gruppe) verteilen sich auf:
1 Funktion Gruppenführer, 2 Funktionen Angriffstrupp, 2 Funktionen Wassertrupp, 2 Funktionen
Schlauchtrupp, 1 Funktion Maschinist, 1 Funktion Maschinist Hubrettungsfahrzeug bzw. Melder .
Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit, 13 Minuten nach der Alarmierung) sollen gemäß Anforderungen der
Bezirksregierung Köln [vgl. Schreiben vom 03.02.2012 – siehe Anlage 2] weitere 9 Ergänzungskräfte (zweite
Gruppe) sowie ein Zugtrupp (4 Funktionen) den Einsatzort erreicht haben.
8 Minuten nach der Alarmierung sollen 9 Einsatzkräfte am Einsatzort sein.
Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere 9 + 4 = 13
Kräfte ergänzt und unterstützt werden.
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3.3
Zielerreichungsgrad
22
Erläuterung zum Zielerreichungsgrad
Nach unserer fachlichen Auffassung sollte eine Bedarfsplanung zunächst planerisch von einer vollständigen
(100%) Erfüllung der Qualitätskriterien für alle nennenswert bebauten Gebiete ausgehen. D.h. der
Erreichungsgrad darf aus Sicht von RINKE nicht als Korrektiv für eine unrealistisch geplante Eintreffzeit bzw.
Funktionsstärke dienen. Alle objektiv vorhersehbaren Randbedingungen sind bei der Planung zu
berücksichtigen, damit die gesetzten Ziele auch tatsächlich in nahezu allen Fällen verwirklicht werden können.
Da im tatsächlichen Einsatzgeschehen auch nicht bzw. nur schwer planbare äußere Randbedingungen (z.B.
Verkehrs- oder Witterungseinflüsse) eine Rolle spielen, handelt eine Kommune aus Sicht von RINKE
bedarfsgerecht, wenn bei der Schutzzieldefinition ein geringerer Erreichungsgrad für die tatsächliche
Schutzzielerfüllung definiert wird.
In Brühl fallen jährlich nicht übermäßig viele Einsätze an, die dem Szenario „kritischer Wohnungsbrand“
entsprechen. RINKE empfiehlt daher auch aus mathematischen Gründen (geringe Datenbasis), dass der
Zielerreichungsgrad auf 90% abgerundet wird, da bei der zu erwartenden Zahl relevanter Ereignisse eine
Genauigkeit im einstelligen Prozentbereich nicht zielführend ist.
Anm.: Gemäß Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 wird die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in
Frage gestellt, falls sich der tatsächliche Zielerreichungsgrad (nach Auswertung) unter 80% befindet.
Um bei den Anforderungen an eine möglichst zuverlässige Planung auch die Einsatzhäufigkeiten in der Stadt
Brühl zu berücksichtigen, sollte der Zielerreichungsgrad bei der Schutzzieldefinition aus mathematischen
Gründen auf 90% definiert werden.
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3.4
Schutzzieldefinition (1)
23
Schutzziel 1: Kritischer Wohnungsbrand
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand:
innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung
mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)
und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit
weiteren 9 FM (= zweite Gruppe) + 4 FM (Zugtrupp) (9 + 9 + 4 = 22 FM) am Einsatzort ist.
Zielerreichungsgrad
Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt 90 %* bezogen auf die
Summe der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel 1.
*) 100% wären wünschenswert, sind in der Realität jedoch nicht erreichbar. Daher gilt für die Stadt Brühl ein Zielerreichungsgrad
von > 90%. In den nur dünn besiedelten Außenbereichen kann der Erreichungsgrad geringer sein.
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3.4
Schutzzieldefinition (2)
24
Schutzziel 2: Kritischer Hilfeleistungseinsatz
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Hilfeleistungseinsatz mit
Menschenrettung und auslaufenden Kraft- und Betriebsstoffen* etc.:
innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung
mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)
und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit
weiteren 9 FM (= zweite Gruppe) + 4 FM (Zugtrupp) (9 + 9 + 4 = 22 FM) am Einsatzort ist.
Zielerreichungsgrad
Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt 90 %** bezogen auf die
Summe der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel 2.
*) Detaillierte Szenariobeschreibung vgl. Anlage 2
**) 100% wären wünschenswert, sind in der Realität jedoch nicht erreichbar. Daher gilt für die Stadt Brühl ein Zielerreichungsgrad
von > 90%. In den nur dünn besiedelten Außenbereichen kann der Erreichungsgrad geringer sein.
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4
Ist-Zustand
25
Grundlagen
In diesem Abschnitt wird der Ist-Zustand anhand erhobener Daten, die für den Brandschutzbedarfsplan
relevant sind, dargestellt.
Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, ist mindestens die Auswertung der Ereignisse eines kompletten
Kalenderjahres erforderlich. Daher wurde zunächst anhand der Datenbasis des Jahres 2008 die Qualität
sowie die Verteilung des Einsatzgeschehens analysiert.
Mit Hilfe ausgewählter zeitkritischer Einsätze der Jahre 2007 bis 2009 wurden dann die Kriterien des
Schutzziels und des Controlling-Kriteriums in Form von Zielerreichungsgraden überprüft. Für repräsentative
Aussagen über die zeitabhängigen Personalstärken wurden dabei nur die Einsätze des Jahres 2009
herangezogen.
Die zugrunde gelegten Zeiträume und Datenmenge sind jeweils angegeben.
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800
4.1
Einsatzgeschehen / Entwicklung
26
700
Einsatzentwicklung in den Jahren 1991 bis 2010
Legende:
600
900
Brandsicherheitswachen
Fehlalarme
Anzahl
800
500
Technische Hilfeleistungen
Brände
700
400
Anzahl
600
300
Brandsicherheitswachen
500
Fehlalarme
200
Technische Hilfeleistungen
400
Brände
100
300
0
200 1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Jahr
100
0
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Jahr
Seit 1991 ist ein stetiger Anstieg des Einsatzaufkommens festzustellen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus
der gestiegenen Anzahl Technischer Hilfeleistungen und Fehlalarmen, welche sich nahezu verdoppelt haben.
Die Anzahl Brände ist leicht rückläufig und gegenwärtig bei durchschnittlich 100 Ereignissen pro Jahr.
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Einsatzgeschehen / Einsätze 2008
Verteilung der
Einsätze 2008
Erfassungszeitraum:
Anzahl Einsätze
gesamt
[absolut]
Anzahl Einsätze
gesamt
[relativ in %]
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
Kleinbrand
9
17
26
3,7%
Brand
11
23
34
4,8%
BMA-Fehlalarme
58
33
91
12,8%
Hilfeleistung nach Verkehrsunfall
14
23
37
5,2%
THL mit Person in Gefahr
18
41
59
8,3%
GSG
6
3
9
1,3%
Ölspur
30
25
55
7,7%
THL
21
35
56
7,9%
Tierkadaverbeseitigung
5
11
16
2,3%
Tierrettung
9
22
31
4,4%
Unwettereinsatz
6
48
54
7,6%
Unterstützung Rettungsdienst
17
13
30
4,2%
Sonstige Fehlalarme
20
42
62
8,7%
Brandsicherheitswache
1
40
41
5,8%
Amtshilfe
8
46
54
7,6%
sonstiges
5
1
6
0,8%
außerorts / nachbarschaftl. Hilfe
19
9
28
3,9%
Autobahn
13
8
21
3,0%
Summe
270
440
710
100,0%
nicht zwingend zeitkritisch
01.01.2008 – 31.12.2008
27
Anz. Einsätze ZB 1 Anz. Einsätze ZB 2
Einsatzart
zeitkritisch
4.1.1
Rund 40% der Einsätze im Brühler Stadtgebiet wurden als zeitkritisch gemeldet (z.B. Brände, Brandmeldeanlagen, Menschenrettungen). Zudem rückte die Feuerwehr Brühl insgesamt rund 50 mal zu Einsätzen auf
der Autobahn oder in benachbarten Städten aus.
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4.1.2
Einsatzwahrscheinlichkeit (1)
28
Einsatzwahrscheinlichkeit
Für das Soll-Konzept ist die tageszeitliche Verteilung des zeitkritischen Einsatzgeschehens von Bedeutung.
Dazu werden die im jeweiligen Tageszeitbereich angefallenen Einsätze mit der Zeitdauer des Tageszeitbereichs verknüpft. Dadurch wird erkennbar, ob sich die Einsätze gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche
verteilen oder eine Häufung vorkommt.
Der Übersichtlichkeit wegen werden die Einsätze des Beobachtungszeitraumes mit den Stundensummen der
beiden Tageszeitbereiche einer Kalenderwoche in Beziehung gebracht und daraus die sogenannte
Relationszahl errechnet. Anschließend werden die beiden Relationszahlen verglichen und der resultierende
Faktor bestimmt.
Die beiden Tageszeitbereiche umfassen folgende Wochenstundensummen:
Zeitdauer der Tageszeitbereiche
Mo
7-17 Uhr
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
50 Std. / Woche
70 Std. / Woche
+
48 Std. / Woche
17-7 Uhr
= 118 Std. / Woche
Mit der Einsatzwahrscheinlichkeit wird erkennbar, ob das Einsatzgeschehen gleichmäßig auf die
Tageszeitbereiche verteilt ist oder eine Häufung vorkommt.
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4.1.2
Einsatzwahrscheinlichkeit (2)
29
Einsatzwahrscheinlichkeit „Einsätze“
In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitkritischen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich
dargestellt:
Einsätze
[Anzahl]
Wochenstunden
Relationszahl
Resultierender
Faktor
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
270
50
5,40
1,4
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
440
118
3,73
(=1)
Summe
710
168
Erfassungszeitraum: 01.01.2008 - 31.12.2008
Werktags zwischen 7 und 17 Uhr ereignen sich Einsätze mit einer um den Faktor 1,4 (entspricht 40%)
erhöhten Wahrscheinlichkeit wie im übrigen Zeitbereich.
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4.1.3
Eintreffzeit (1)
30
Einleitung
Entscheidend für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr ist das rechtzeitige Eintreffen der Einsatzkräfte vor
Ort.
Die Dispositionszeit (Zeit zwischen Notrufeingang und Alarmierung) in der Einsatzleitzentrale oder der
Kreisleitstelle ist separat zu betrachten. Wesentlich für den Brandschutzbedarfsplan ist die Eintreffzeit (ETZ)
der Einsatzkräfte. Als Eintreffzeit wird der Zeitraum zwischen der Alarmierung der Feuerwehr und dem
Eintreffen der ersten Kräfte am Einsatzort bezeichnet.
Für die folgenden Betrachtungen wurden aus dem Erfassungszeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2009 nur die 40
zeitkritischen und spezifisch auswertbaren Einsätze filtriert und für die Auswertungen der Kriterien des
Schutzziels und des Controlling-Kriteriums herangezogen.
Für die Analyse der Eintreffzeiten waren dabei alle 40 zeitkritischen Einsätze nutzbar.
Die ausgewerteten Zeiten beziehen sich immer nur auf das erste Fahrzeug, das den Einsatzort erreicht hat.
Aussagen über die Personalstärke werden in Abschnitt 4.2 (kombinierte Zeit- und Stärkenauswertung)
getroffen.
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4.1.3
Eintreffzeit (2)
31
Verteilung der Eintreffzeiten (gesamter Zeitbereich)
Eintreffzeitverteilung des ersten Fahrzeuges
Datenbasis: n = 40
30%
25%
Anzahl
Anzahl
20%
15%
10%
5%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Minuten
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Die Eintreffzeiten lagen im Wesentlichen zwischen 5 und 8 Minuten. Dieser Wert bezieht sich jedoch nur auf das erste
Fahrzeug, das den Einsatzort erreicht hat. Aussagen über die Personalstärke werden darüber nicht getroffen.
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4.1.3
Eintreffzeit (3)
32
Aufsummierung der Eintreffzeiten
desderersten
Fahrzeuges
Aufsummierung
Eintreffzeiten
(gesamter Zeitbereich)
100%
Datenbasis: n = 40
90%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Minuten
Zuverlässig (hier: 90%) wurde spätestens nach einer ersten Eintreffzeit von 8 Minuten die Einsatzstelle mit dem ersten
Fahrzeug erreicht. Im Mittel betrug die erste Eintreffzeit rund 6,7 Minuten.
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4.1.3
Eintreffzeit (4)
33
Eintreffzeiten - tabellarisch
In der Tabelle sind die ermittelten Werte der Eintreffzeit(en) dargestellt.
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
Eintreffzeit 1. Fahrzeug
Arithmetisches Mittel
[Minuten]
Eintreffzeit 1. Fahrzeug
90%-Perzentil
[Minuten]
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
11
6,00
7
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
29
7,00
9
Gesamt
40
6,73
8
Erfassungszeitraum:
31.12.2009
Erfassungszeitraum: 01.01.2007
01.01.2007 –- 31.07.2009
Bei den ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen waren zuverlässig (90%-Perzentil) nach einer Eintreffzeit von
9 Minuten die ersten Einsatzkräfte vor Ort. Der Mittelwert lag bei 6,91 Minuten.
(Zum Vergleich: Mittelwert (gesamt) von 2002 = 6,1 Min.; 90%-Perzentil (gesamt) von 2002 = 9 Min.).
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4.1.4
Zielerreichungsgrad (Zeit)
34
Zielerreichungsgrad (Zeit)
Das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr bei zeitkritischen Ereignissen ist eine wesentliche Voraussetzung
für effektive Hilfe. Die zur Verfügung stehende Zeit wird durch das Schutzziel [vgl. Abschnitt 3] festgelegt.
Die Tabelle zeigt den Ist-Zustand der Einhaltung der in Abschnitt 3 definierten „1. Eintreffzeit“ (ETZ):
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der
1. ETZ (8 Minuten)
[Anzahl]
Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der
1. ETZ (8 Minuten)
[Prozent]
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
11
11
100%
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
29
25
86%
Gesamt
40
36
90%
Erfassungszeitraum: 01.01.2007
01.01.2007 -– 31.07.2009
31.12.2009
Erfassungszeitraum:
Der anzustrebende Zielerreichungsgrad (Zeit) von 90% wurde erreicht.
Dieser Wert bezieht sich jedoch nur auf das erste Fahrzeug, das den Einsatzort erreicht hat. Aussagen über
die Personalstärke werden darüber nicht getroffen.
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4.2
Personal / Zielerreichungsgrad (Zeit & Stärke) (1)
35
Stärke / Verfügbarkeit der Einsatzkräfte bei Einsätzen (1)
Analyse der im Erfassungszeitraum 2009 auswertbaren kritischen Wohnungsbrände [Kriterien für Zeiten
und Stärken gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002] nach Zeitbereichen getrennt und gesamt.
Einsatzmenge: Kritischer Wohnungsbrand
Zeitbereich
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
1. Eintreffzeit
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 1. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 2. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Alle Kriterien
erfüllt
Anzahl in %
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
6
6
100%
5
83%
2
33%
2
33%
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
4
4
100%
3
75%
2
50%
2
50%
Gesamter
Zeitbereich
10
10
100%
8
80%
4
40%
4
40%
Erfassungszeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009
Anmerkung: Stärkeanforderung bzgl. der 2. ETZ gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002 = 18 Kräfte.
Bei insgesamt 2 Wohnungsbränden wurde die erste Stärke nicht erreicht (einmal 8 und einmal 6 anstelle der
im Schutzziel definierten 9 Kräfte).
Der niedrige Gesamt-Zielerreichungsgrad von 40% bei Wohnungsbränden resultiert vorwiegend daraus, dass
häufig die notwendige Anzahl Kräfte innerhalb der zweiten Eintreffzeit (13 Minuten) nicht erreicht wurde, da die
Ehrenamtlichen zu lange Ausrückzeiten benötigten.
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4.2
Personal / Zielerreichungsgrad (Zeit & Stärke) (2)
36
Stärke / Verfügbarkeit der Einsatzkräfte bei Einsätzen (2)
Analyse der im Erfassungszeitraum 2009 auswertbaren sonstigen zeitkritischen Einsätze [Kriterien für
Zeiten und Stärken gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002] nach Zeitbereichen getrennt und gesamt.
Einsatzmenge: Sonstige zeitkritische Einsätze
Zeitbereich
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
1. Eintreffzeit
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 1. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 2. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Alle Kriterien
erfüllt
Anzahl in %
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
3
3
100%
3
100%
3
100%
3
100%
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
4
4
100%
4
100%
4
100%
4
100%
Gesamter
Zeitbereich
7
7
100%
7
100%
7
100%
7
100%
Erfassungszeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009
Anmerkung: Stärkeanforderungen bzgl. der 1. und 2. ETZ gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002.
Da der Kräftebedarf bei sonstigen zeitkritischen Einsätzen geringer als bei Wohnungsbränden ist, wurden die
Mindestkriterien häufig allein schon durch die hauptamtlichen Kräfte erfüllt.
Dies führte im Betrachtungszeitraum dazu, dass alle sonstigen zeitkritischen Einsätze erfüllt wurden.
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4.2
Personal / Zielerreichungsgrad (Zeit & Stärke) (3)
37
Stärke / Verfügbarkeit der Einsatzkräfte bei Einsätzen (3)
Analyse der im Erfassungszeitraum 2009 auswertbaren kritischen Wohnungsbrände und sonstigen
zeitkritischen Einsätze [Kriterien für Zeiten und Stärken gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002] nach
Zeitbereichen getrennt und gesamt.
Einsatzmenge: Kritischer Wohnungsbrand + sonstige zeitkritische Einsätze
Zeitbereich
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
1. Eintreffzeit
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 1. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 2. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Alle Kriterien
erfüllt
Anzahl in %
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
9
9
100%
8
89%
5
56%
5
56%
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
8
8
100%
7
88%
6
75%
6
75%
Gesamter
Zeitbereich
17
17
100%
15
88%
11
65%
11
65%
Erfassungszeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009
Anmerkung: Stärkeanforderungen bzgl. der 1. und 2. ETZ gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002.
Der Gesamt-Zielerreichungsgrad über alle betrachteten kritischen Wohnungsbrände und sonstigen
zeitkritischen Einsätze und über alle Zeitbereiche liegt bei 65%.
Die Abweichung vom gewünschten Grad von 90% resultiert vorwiegend daraus, dass häufig die notwendige
Anzahl Kräfte innerhalb der zweiten Eintreffzeit (13 Minuten) nicht erreicht wurde, da die Ehrenamtlichen zu
lange Ausrückzeiten benötigten.
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4.2.1
Wohnorte der Freiwilligen Kräfte
38
Wohnorte
der Freiwilligen Kräfte (FrK)
Anmerkung zu den Wohnorten:
Von insgesamt 105 FrK wohnen
88 innerhalb des Stadtgebiets von
Brühl und 17 außerorts.
Waldgebiet
Die Freiwilligen Kräfte der Feuerwehr Brühl wohnen mit Schwerpunkt
westlich der Stadtbahnlinie 18
verstreut im gesamten Stadtgebiet.
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4.2.2
Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte
39
Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte (FrK)
Anzahl
Aktive
Arbeitsort
in Brühl
und
abkömmlich
105
17
in %
Mitarbeiter
der hauptamtlichen
Wache Brühl
16%
13
in %
Arbeitsort in
Brühl aber
nicht
abkömmlich
12%
16
Etwa die Hälfte der 13
Freiwilligen Kräfte ist
tagsüber verfügbar, da
sie nicht im Dienst
sind.
in %
Arbeitsort
außerhalb
von Brühl
in %
15%
59
56%
Von diesen 75 nicht verfügbaren Kräften
arbeiten 20 Kräfte im Schichtdienst. Von diesen
20 Schichtarbeitern sind tagsüber jedoch etwa
33% im Stadtgebiet verfügbar, da sie Spätoder Nachtschicht haben.
Werktags tagsüber verfügbar = 17 + (1/2 x 13 = 7) + (1/3 x 20 = 7) = 31
56% der Freiwilligen haben ihren Arbeitsort außerhalb von Brühl. Weitere 15% arbeiten in Brühl, sind aber
(zumindest zeitweise) nicht abkömmlich.
Werktags tagsüber sind jedoch planerisch durchschnittlich 31 der 105 Feuerwehrleute im Stadtgebiet und
verfügbar.
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4.2.3
Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte
40
Qualifikationen der ehrenamtlichen Aktiven
Die Tabelle zeigt den Anteil von Atemschutzgeräteträgern (AGT), Maschinisten (MA), Gruppenführern (GF)
und Zugführern (ZF) der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Brühl.
Anzahl
Aktive
105
Anteil AGT Anteil AGT
absolut
in %
76
72%
Anteil MA
absolut
Anteil MA
in %
Anteil GF
absolut
Anteil GF
in %
Anteil ZF
absolut
34
32%
21
20%
9
Legende:
AGT = Atemschutzgeräteträger
MA = Maschinist
GF = Gruppenführer
ZF = Zugführer
Der Ausbildungsstand hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen ist als gut zu bezeichnen.
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4.2.4
Eintreffzeit der Freiwilligen Kräfte (1)
41
Eintreffzeiten: Erstes
Fahrzeug der FrK
Eintreffzeitverteilung des Verteilung
ersten der
Fahrzeuges
der FrK
Datenbasis: n = 34
25%
20%
Anzahl
Anzahl
15%
10%
5%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Minuten
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Die Eintreffzeiten des ersten Fahrzeuges der freiwilligen Kräfte bei zeitkritischen Einsätzen lagen im
Wesentlichen zwischen 11 und 14 Minuten.
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4.2.4
Eintreffzeit der Freiwilligen Kräfte (2)
42
Aufsummierungdes
der Eintreffzeiten
: Erstes Fahrzeug der
Aufsummierung der Eintreffzeiten
ersten Fahrzeuges
derFrKFrK
Datenbasis: n = 34
97%
100%
88%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
>15
Minuten
Minuten
Zuverlässig (hier: 97%) wurde spätestens nach einer ersten Eintreffzeit von 15 Minuten die Einsatzstelle mit
dem ersten Fahrzeug der freiwilligen Kräfte erreicht. Im Mittel betrug die 1. Eintreffzeit „FrK“ rund 12 Minuten.
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4.2.5
Hauptamtliche Kräfte / Funktionsbesetzung
43
Funktionsbesetzungsplan „Abwehrender Brandschutz“
Funktionen
Anzahl Funktionen im Zeitbereich
Bemerkung
Mo.-Fr. tagsüber
Mo.-Fr. nachts
Sa./So./Fe.
Nr.
Wachabteilungen
6
6
6
a)
Einsatzleiter vom Dienst
1
1
(FrK)
b)
(1)
-
-
c)
(Zufallsgröße)
-
-
d)
Ausgelöster Zentralist
Tagdienst
Bemerkungen / Erläuterungen
a) Aus den Wachabteilungen werden rund-um-die-Uhr 6 Funktionen für den abwehrenden Brandschutz besetzt.
b) Werktags tagsüber und werktags nachts wird zuverlässig 1 Funktion Einsatzleiter vom Dienst durch einen der
derzeitigen Tagdienst-Mitarbeiter besetzt. Am Wochenende wird diese Funktion von freiwilligen Kräften besetzt.
c) Zusätzlich zu den o.a. Funktionen wird in der Einsatzzentrale rund-um-die-Uhr mit 1 Funktion besetzt. Werktags
tagsüber wird hierdurch häufig eine weitere Einsatzfunktion gewonnen, wenn der in der Einsatzzentrale arbeitende
Feuerwehrbeamte im Einsatzfall durch den Verwaltungsmitarbeiter (Zivilist) abgelöst wird und somit der
Feuerwehrbeamte mit ausrückt.
d) Zudem kann davon ausgegangen werden, dass werktags tagsüber ein (häufig auch mehrere) hauptamtliche
Kräfte des Tagdienstes im Bedarfsfall ausrücken.
Neben der Grundkomponente „Wachabteilungen“ mit 6 Funktionen rund-um-die-Uhr werden für den
abwehrenden Brandschutz (je nach Tageszeit und Verfügbarkeit) weitere 1, 2 oder mehr Funktionen besetzt.
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4.3
Abdeckung des Stadtgebiets (Isochronen)
44
Fahrzeitisochronen:
1. Eintreffzeit
8 Min
- Ausrückzeit HaK
2 Min *
Fahrzeit
6 Min
Legende
= Feuerwehrhaus (Hauptwache)
= 6 Min. Fahrzeit (= Eintreffzeit 8 Min.)
= 7 Min. Fahrzeit (1. Folgeminute)
= 8 Min. Fahrzeit (2. Folgeminute)
Waldgebiet
Fahrzeitgeschwindigkeiten
Kernbereiche:
600-700 m/min
übrige Ortsteile:
800-900 m/min
Autobahn:
900-1.000 m/min
* Zuverlässige Ausrückzeit
der hauptamtlichen Kräfte: 2 Minuten.
Die Abdeckung des Stadtgebietes mit 6 Min. Fahrzeit (zur Erfüllung der 8 Min. Eintreffzeit) ist derzeit nicht
gegeben. Selbst mit 7 Min. Fahrzeit (d.h. inkl. der 1. Folgeminute) werden einige Randbereiche (z.B. Westen
von Vochem, Westen von Heide, Schnorrenberg) nicht erreicht. Zur vollständigen Abdeckung der besiedelten
Gebiete sind 8 Min. Fahrzeit (inkl. 2. Folgeminute) notwendig.
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4.4
Standort
45
Feuerwehrhaus Brühl / Hauptwache
105 freiwillige Mitglieder (davon 13 auch hauptamtlich bei der Feuerwehr Brühl beschäftigt)
53 hauptberufliche Kräfte (inkl. Rettungsdienst)
10 Großfahrzeug-Stellplätze in der Fahrzeughalle (8 Ausfahrttore)
Durch Unterbringung der insgesamt 15 Kraftfahrzeuge (9 Großfahrzeuge und 6 sonstige) sowie
eines Pulver-Anhängers und eines FwA-MZB Abstände in der Fahrzeughalle z.T. nicht ausreichend
Größe des Schulungsraums unzureichend, Deckenhöhe zu gering
Sanitäranlagen nicht ausreichend
Notstromaggregat vorhanden
Bauliche Situation ungünstig:
a) durch räumliche Trennung von Aufenthaltsräumen und Fahrzeughalle (2 Gebäudeteile)
b) keine direkte Ausfahrt auf die Rheinstraße
Bauliche Funktion ist verbesserungswürdig
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4.5
Fahrzeuge / Übersicht
46
IST
2012
Baujahr
Alter
[Jahre]
1999
13
1997
15
2009
3
2006
6
2009
3
1988
24
1988
24
2008
4
1999
13
2003
9
1999
13
2006
6
2004
8
2011
1
2003
9
2005
7
1990
22
2011
1
DLK 23/12
TLF 16/25
HLF 20/16
RW
HLF 20/16
LF 16-TS
LF 16-TS
TLF 20/40-SL
LKW
ELW 1
MTW
PKW
KdoW
KdoW
JF-MTW
MTW
Krad
MZB
Die Feuerwehr Brühl verfügt derzeit über 17 Kraftfahrzeuge (darunter 6 Löschfahrzeuge) sowie ein
Mehrzweckboot.
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4.6
Maßnahmen-Abgleich (BSBP 2002) (1)
47
Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen-Vorschläge des Brandschutzbedarfsplans
der Stadt Brühl vom 16.12.2002
Im Folgenden sind die im Rahmen der Ersterstellung des Brandschutzbedarfsplans im Jahr 2002
vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren Umsetzung zusammenfassend dargestellt.
Standorte
Eröffnung (mindestens) eines neuen Standortes für die
freiwilligen Kräfte in der Stadtmitte von Brühl
-
Fahrzeuge
(obsolet aufgrund des neuen
Standortkonzepts mit zentraler
Wache)
gemäß neuen Fahrzeugstandards:
(obsolet – vgl. GW-L2)
Ein SW 2000 ist zusätzlich zu beschaffen
-
Ersatz TLF 8/18 nach der Außerdienststellung durch TLF 24/50
(TLF 20/40-SL)
Ersatz der LF 16-TS durch LF 16/12
Ersatz durch LF 10/10-TS und
-
(
LF KatS bzw. MZF)
Ersatz LF 16 durch LF 16/12
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(HLF 20/16)
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4.6
Maßnahmen-Abgleich (BSBP 2002) (2)
48
Personal
Parallelalarmierung bei Einsätzen gemäß dem Schutzziel
Anwerbung neuer Mitglieder, die werktags tagsüber in Brühl verfügbar sind
(teilweise)
Ggf. Einbindung der in Brühl arbeitenden Kräfte anderer
Feuerwehren (Doppelmitgliedschaft)
(teilweise)
Hinwirken auf die Beschäftigung von Feuerwehr-Angehörigen bei der Stadt Brühl
-
Einführung eines Controllings mit Ergänzung der Einsatzdokumentation
Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr
Neuzuordnung der Einsatzkräfte nach Eröffnung des neuen
Standortes in der Stadtmitte.
-
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(nicht notwendig)
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5
Soll-Konzept / Grundsätzliches
49
Grundsätzliche Überlegungen
Die Formulierung des Soll-Konzepts basiert auf dem in Abschnitt 3 definierten Schutzzielen. Aus diesen ergibt
sich die Anzahl der notwendigen Feuerwehrhäuser, die Art und Anzahl der Fahrzeuge sowie die Anzahl der
erforderlichen Einsatzfunktionen.
Der Ist-Zustand wird dem Soll-Zustand direkt gegenüber gestellt. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse
sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden dargestellt.
Das Soll-Konzept gliedert sich in die Abschnitte
Personal
Standort(e)
Fahrzeuge
In diesem Abschnitt wird der Soll-Zustand definiert und gleichzeitig dem Ist-Zustand direkt gegenüber gestellt.
Resultierende Erkenntnisse sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden
dargestellt.
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5.1
Personal / Grundsätzliches
50
Grundsätzliche Maßnahmen im Bereich Personal
Trotz der hauptamtlichen Grundfunktionen ist weiterhin eine leistungsstarke Freiwillige Feuerwehr Brühl
erforderlich.
Bei personalintensiven Einsätzen – z.B. Ereignissen gemäß Schutzziel – sind neben den hauptamtlichen
Kräften weiterhin die Freiwilligen Kräfte parallel zu alarmieren.
Seit der Ersterstellung des Brandschutzbedarfsplans in 2002 ist die Anzahl der ehrenamtlichen Aktiven
erfreulicherweise von 71 auf 105 gestiegen.
Bei der Einstellung von Mitarbeitern im „Konzern Stadt Brühl“ (z.B. Stadtservicebetrieb, Verwaltung,
Hausmeister) wäre es im Hinblick auf die durch Berufsauspendler bedingte eingeschränkte Verfügbarkeit
werktags tagsüber [vgl. Abschnitt 4.2.2] sinnvoll, bei gleicher Eignung Feuerwehr-Angehörige zu
bevorzugen.
Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch weiterhin die intensive Unterhaltung der
Jugendfeuerwehr notwendig.
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5.1
Personal / Funktionsbesetzung (1)
51
SOLL-Funktionsbesetzungsplan „Abwehrender Brandschutz“
Zur Sicherstellung der notwendigen Funktionsstärken ist weiterhin der Einsatz hauptamtlicher Kräfte im
abwehrenden Brandschutz erforderlich.
Zur Grundversorgung sind rund-um-die-Uhr 6 hauptamtliche Funktionen (Wachabteilungen) zu besetzten.
Zudem sollte rund-um-die-Uhr ein Einsatzleiter vom Dienst verfügbar sein. Dies wird derzeit von Mo.-Fr.
hauptamtlich durch einen Tagdienst-Mitarbeiter und an Wochenenden durch freiwillige Kräfte realisiert.
Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte werktags tagsüber sind weiterhin die
übrigen Maßnahmen zur Besetzung (mindestens) einer weiteren Funktion in diesem Zeitbereich (Mo.-Fr.
7-17 Uhr) fortzuführen (hier: ausgelöster Zentralist und weitere Mitarbeiter des Tagdienstes).
Der SOLL-Funktionsbesetzungsplan entspricht daher 1:1 dem derzeitigen IST-Zustand:
Funktionen
Anzahl Funktionen im Zeitbereich
Mo.-Fr. tagsüber
Mo.-Fr. nachts
Sa./So./Fe.
Wachabteilungen
6
6
6
Einsatzleiter vom Dienst
1
1
(FrK)
(1)
-
-
(Zufallsgröße)
-
-
Ausgelöster Zentralist
Tagdienst
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5.1
Personal / Funktionsbesetzung (2)
52
Schutzzielerfüllung / Zusammensetzung der Einheiten
Zur Schutzzielerfüllung müssen die freiwilligen Kräfte (FrK) die hauptamtlichen Kräfte (HaK) in den
verschiedenen Tageszeitbereichen wie folgt ergänzen:
Funktionen
HaK
FrK
HaK
FrK
Anzahl
Funktionen
gesamt
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
>9
0
>9
0 + 9 + 4 = 13
22
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
7
2
7
2 + 9 + 4 = 15
22
Sa./So./Fe. 7-7 Uhr
6
3
6
3 + 9 + 4 = 16
22
Zeitbereich
9 Fu. (1. ETZ)
9 + 9 + 4 = 22 Fu. (2. ETZ)
Werktags tagsüber werden die zur Schutzzielerfüllung notwendigen ersten 9 Funktionen der 1. Eintreffzeit
durch hauptamtliche Kräfte (Wachabteilungen + Einsatzleiter vom Dienst + Tagdienst) sichergestellt.
Werktags nachts müssen 2 und an Wochenenden und Feiertagen 3 freiwillige Kräfte innerhalb der
1. Eintreffzeit (8 Minuten) am Einsatzort sein.
In allen Zeitbereichen müssen die 13 Ergänzungskräfte für die 2. Eintreffzeit durch die freiwilligen Kräfte
sichergestellt sein.
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5.2
Standort / Derzeitige Standortstruktur
53
Bewertung des IST-Standortes „Rheinstraße“
Der derzeitige dezentral gelegene Standort der Feuer- und
Rettungswache Brühl in der Rheinstraße ist nicht bedarfsgerecht.
Die fristgerechte Abdeckung des Stadtgebietes mit 6 Min. Fahrzeit
(zur Erfüllung der 8 Min. Eintreffzeit) durch die hauptamtlichen Kräfte
ist von dort nicht gegeben.
Selbst mit 7 Min. Fahrzeit (d.h. inkl. der 1. Folgeminute) werden einige
Randbereiche (z.B. Westen von Vochem, Westen von Heide, Schnorrenberg) nicht erreicht.
Zur vollständigen Abdeckung der besiedelten Gebiete sind 8 Min.
Fahrzeit (d.h. inkl. der 2. Folgeminute) notwendig.
Waldgebiet
[Erläuterungen zur Grafik vgl. Abschnitt 4.3
und Abschnitt 4.2.1]
Auch die fristgerechte Abdeckung durch die freiwilligen Kräfte ist
nicht gegeben: Die dezentrale Lage bedingt lange Anfahrtszeiten von
den Wohnorten der Freiwilligen (sowie Fahrzeiten von bis zu 8 Minuten).
Der Standort ist aus Sicht der freiwilligen Kräfte problematisch für erste und zweite Eintreffzeit.
Zudem ist die bauliche Situation ungünstig:
a) durch räumliche Trennung von Aufenthaltsräumen und Fahrzeughalle
b) keine direkte Ausfahrt auf die Rheinstraße
Durch die dezentrale Lage ist der Standort weder aus Sicht der hauptamtlichen Kräfte noch aus Sicht der
freiwilligen Kräfte bedarfsgerecht. Das Stadtgebiet wird nicht fristgerecht abgedeckt.
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5.2
Standort / Maßnahmen (1)
54
Maßnahmenvorschlag
Der derzeitige Standort der Feuerund Rettungswache sollte aufgegeben
und im Zentrum der Stadt Brühl neu
gebaut werden.
Zu einsatztaktischen Kriterien des
zukünftigen Standortes zählen:
- Verkürzung der Ausrückzeit der
hauptamtlichen Kräfte
- Verkürzung der Ausrückzeit der
freiwilligen Kräfte
- Fristgerechte Abdeckung
durch HaK und FrK
- Gute Verkehrsanbindung
Grober Bereich
für den Standort
der neuen
zentralen Wache
Waldgebiet
Der derzeitige Standort der Feuer- und Rettungswache sollte aufgegeben und im Zentrum der Stadt Brühl neu
gebaut werden.
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5.2
Standort / Maßnahmen (2)
55
Neuer Standort der zentrale Feuer- und
Rettungswache
Organisatorische Annahmen:
- Zentrale Feuer- und Rettungswache (kein weiterer
Standort für die ehrenamtlichen Kräfte)
- Ehrenamtliche Kräfte sind weiterhin innerhalb der ersten
Eintreffzeit (8 Minuten) als Ergänzungseinheit notwendig
(zumindest nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen)
Zusätzliche Voraussetzungen:
- „optimales“ Ausrücken der Einsatzfahrzeuge vom neuen
Standort in den Straßenverkehr möglich
- keine vermeidbaren Verzögerungen für die ehrenamtlichen
Kräfte bei der Anfahrt zur Wache
- „optimaler“ Funktionsablauf auf der neuen Wache
Um den theoretisch optimalen Punkt (Römerstr. / Ecke
Liblarer Str.) ist im skizzierten Bereich der Standort der
zentralen Feuer- und Rettungswache möglich (maximal
1 Minute Fahrzeitentfernung vom optimalen Punkt).
Hier stellt sich das symbolisch gekennzeichnete
Grundstück als das geeignetste dar.
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Maßstab
0
250
500
750
1000 m
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5.2
Standort / Maßnahmen (3)
Bewertung des vorgeschlagenen
Standortes
56
Legende
= 3 Min. Fahrzeit
= 5 Min. Fahrzeit
a) Für hauptamtliche Kräfte
Innerhalb von 3 Minuten Fahrzeit
werden die wesentlichen Bereiche der
Innenstadt abgedeckt (großer
Qualitätsgewinn). Derzeit werden
hierzu 6 bis 7 Min. benötigt.
Mit 5 Min. Fahrzeit werden die
wesentlichen Bereiche abgedeckt.
Zur vollständigen Abdeckung aller
nennenswert bebauten Gebiete
(Schwadorf vollständig, Vochem
vollständig) sind 5,5 bis 6 Min.
Fahrzeit notwendig.
Waldgebiet
Für die Abdeckung hinsichtlich der hauptamtlichen Kräfte und der Erreichung der ersten Eintreffzeit (8 Min.) *
ist der vorgeschlagene Standort sehr gut geeignet.
* Ausrückzeit IST = 2 Min. (aufgrund ungünstiger baulicher Situation) zzgl. max. 6 Min. Fahrzeit planerisch max. 8 Min. Eintreffzeit
Ausrückzeit SOLL (aufgrund optimierter Wege bei neuer Wache) = 1 Min. wahrscheinlich weitere Verkürzung der Eintreffzeit um 1 Min.
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5.2
Standort / Maßnahmen (4)
Bewertung des vorgeschlagenen
Standortes
57
Legende
= Wohnorte FrK
b) Für freiwillige Kräfte
Im unmittelbaren Einzugsbereich
(max. 1 Min. Fahrzeit vom Wohnort)
des Standortes Römerstr. / Liblarer
Str. wohnen derzeit rund 20 Aktive.
Im Bereich der Fahrzeit von bis 2 Min.
wohnen rund 40 Kräfte.
Zur Gewährung einer Unterstützung
der hauptamtlichen Kräfte innerhalb
der ersten Eintreffzeit (im Zeitbereich
nachts sowie an Wochenenden und
Feiertagen) sollten möglichst schnell
die ersten freiwilligen Kräfte (z.B. als
Trupp) ausrücken. Eine
Ausrückzeit von 2-3 Minuten scheint
erzielbar.
2 Min.
1 Min.
Waldgebiet
In Bezug auf die freiwilligen Kräfte wird der vorgeschlagene Standort zu einer deutlichen Verkürzung der
Ausrückzeiten (und somit auch der Eintreffzeiten) führen. D.h. auch im Hinblick auf die Versorgung durch die
freiwilligen Kräfte ist der neue Standort sehr gut geeignet.
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5.3
Fahrzeug-SOLL-Konzept / Übersicht
informativ:
informativ:
IST
2002
SOLL
BSBP 2002
IST
2012
DLK 23/12
TLF 16/25
TLF 16/25
RW 2
LF 16
LF 16-TS
LF 16-TS
TLF 8/18
DLK 23/12
TLF 16/25
TLF 16/25
RW 2
LF 16/12
LF 16/12
LF 16/12
TLF 24/50
LKW
Baujahr
Alter
[Jahre]
DLK 23/12
TLF 16/25
HLF 20/16
RW
HLF 20/16
LF 16-TS
LF 16-TS
TLF 20/40-SL
1999
13
1997
15
2009
3
2006
6
2009
3
1988
24
LKW
ELW 1
MTW
PKW
PKW
-
58
SOLL
SOLL
zukünftig
DLK 23/12
LF 20/16
HLF 20/16
RW
HLF 20/16
LF 10/10-TS
(LF-KatS)
TLF 20/40-SL
Bemerkungen
1988
24
2008
4
DLK 23/12
TLF 16/25
HLF 20/16
RW
HLF 20/16
LF 10/10-TS
(LF-KatS)
TLF 20/40-SL
LKW
1999
13
LKW
GW-L2
ELW 1
MTW
PKW
PKW
-
ELW 1
MTW
PKW
KdoW
KdoW
JF-MTW
2003
9
1999
13
2006
6
2004
8
2011
1
2003
9
ELW 1
MTW
PKW
KdoW
KdoW
JF-MTW
ELW 1
MTW
PKW
KdoW
KdoW
JF-MTW
-
SW 2000
-
-
-
-
-
Einsatzzweck kann durch GW-L2 abgedeckt werden
-
-
MTW
2005
7
-
-
Anschaffung durch Förderverein; keine kommunale
Ersatzbeschaffung
Krad
MZB
MZB
Krad
MZB
1990
22
2011
1
MZB
MZB
1)
2)
/ wird derzeit bereits ersatzbeschafft
/ ggf. MZF
Beladung und Ausstattung des GW-L2 werden im
Rahmen der nächsten Fortschreibung konkretisiert
wird derzeit bereits ersatzbeschafft
Vorbeugender Brandschutz
Dienstwagen Leiter der Feuerwehr
Bereitschaftsfahrzeug "Einsatzleiter vom Dienst"
Fahrzeug der Jugendfeuerwehr
Mehrzweckboot auf Anhänger
Weitere Bemerkungen
1)
2)
Ersatz des LF 16-TS durch ein Fahrzeug mit vergleichbarem Einsatzwert. Das LF 16-TS ist jedoch in dieser Form nicht mehr genormt. Denkbar wäre
daher als Basis ein LF 10/6 mit Tragkraftspritze (TS), erweiterter Schlauchausstattung und erweitertem Wassertank ( Bezeichnung = LF 10/10-TS).
Als Ersatz für das zweite LF 16-TS wäre es wünschenswert, ein vom Bund konzipiertes LF für den Katastrophenschutz zu bekommen. Sofern keine
Vergabe eines LF-KatS an die Stadt Brühl erfolgen sollte, könnte für den kommunalen Bedarf ggf. ein Mehrzweckfahrzeug sinnvoll sein.
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5.3
Fahrzeug-SOLL-Konzept / Erläuterungen (1)
59
Erläuterungen zum Fahrzeug-SOLL-Konzept
(betrifft Maßnahmen, die wahrscheinlich bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans erforderlich werden)
Allgemeines:
Die kalkulatorische Laufzeit eines Großfahrzeuges (z.B. LF) beträgt in der Regel 20 Jahre. Die tatsächlich
mögliche Nutzungsdauer eines Fahrzeuges ist jedoch abhängig vom spezifischen technischen Zustand.
Beispielsweise müssen häufig eingesetzte Fahrzeuge (z.B. bei Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften)
teilweise nach 15 Jahren oder früher ersatzbeschafft werden. Bei seltener genutzten Fahrzeugen (z.B. bei
freiwilligen Feuerwehren) sind je nach Nutzung (u.a. auch abhängig von Unterstellung und Pflege) und je nach
Fahrzeugtyp oftmals eher 25 Jahre als planerischer Wert zielführend.
Unter Zugrundelegung dieser Laufzeiten ist im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplans der Stadt Brühl mit folgenden Maßnahmen zu rechnen:
Eines der beiden LF 16-TS ist durch ein LF 10/10-TS oder Vergleichbares zu ersetzen. Das LF 16-TS ist
jedoch in dieser Form nicht mehr genormt. Denkbar wäre daher als Basis ein LF 10/6 mit Tragkraftspritze
(TS), erweiterter Schlauchausstattung und erweitertem Wassertank ( Bezeichnung daher LF 10/10-TS).
Dieses Fahrzeug befindet sich derzeit bereits in der Ersatzbeschaffung.
Als Ersatz für das zweite LF 16-TS wäre es wünschenswert, ein vom Bund konzipiertes LF für den
Katastrophenschutz zu bekommen. Sofern keine Vergabe eines LF-KatS an die Stadt Brühl erfolgen sollte,
könnte für den kommunalen Bedarf ggf. ein Mehrzweckfahrzeug sinnvoll sein.
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5.3
Fahrzeug-SOLL-Konzept / Erläuterungen (2)
60
Erläuterungen zum Fahrzeug-SOLL-Konzept „zukünftig“
(betrifft Maßnahmen, die wahrscheinlich nicht innerhalb der nächsten 5 Jahre erforderlich werden und im Rahmen der nächsten
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ggf. angepasst werden sollten)
Das TLF 16/25 (Baujahr 1997) wird nach Außerdienststellung durch ein LF 20/16 ersetzt.
Der LKW (Baujahr 1999) wird nach Außerdienststellung durch ein GW-L2 ersetzt.
Weitere grundsätzliche Anmerkung zum Fahrzeug-SOLL-Konzept
Alle bestehenden Fahrzeuge, welche nicht aufgrund von Änderungen des Fahrzeugkonzeptes explizit
Erwähnung finden, sind weiterhin im vorhandenen Umfang bzw. in vergleichbarer Ausstattung erforderlich.
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6
Zusammenfassung
61
Allgemeines / Schutzziel / Zielerreichungsgrad
Der kommunale Brandschutz in der Stadt Brühl kann weiterhin durch eine leistungsfähige freiwillige
Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften sichergestellt werden. Hinsichtlich der Definition des Schutzziels
bleiben die bisherigen Schutzzielkriterien, welche sich an den Empfehlungen der AGBF (u.a. 1. Eintreffzeit
= 8 Min.) orientieren, unverändert. Weiterhin gilt ein anzustrebender Zielerreichungsgrad von > 90%.
Der ausgewertete (erreichte) Gesamt-Zielerreichungsgrad beträgt 65% und resultiert vorwiegend daraus,
dass häufig die notwendige Anzahl Kräfte innerhalb der zweiten Eintreffzeit (13 Minuten) nicht erreicht
wurde, da die Ehrenamtlichen zu lange Ausrückzeiten benötigten.
Maßnahmen Personal
Aufgrund der Auspendlerquote der ehrenamtlichen Kräfte müssen werktags tagsüber mehr hauptamtliche
Funktionen (9) besetzt werden als werktags nachts (7) und an Wochenenden und Feiertagen (6).
Zudem sollten weitere Maßnahmen bzgl. der Personalstärke der ehrenamtlichen Kräfte durchgeführt
werden (z.B. Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei der Einstellung von städtischen Mitarbeitern,
weiterhin intensive Jugendfeuerwehrarbeit).
Maßnahmen Standortstruktur / Wache
Zur fristgerechten Abdeckung des Stadtgebietes sollte der derzeitige Standort der Feuer- und
Rettungswache aufgegeben und im Zentrum der Stadt Brühl neu gebaut werden.
Dies verbessert die Versorgung durch die hauptamtlichen Kräfte und ermöglicht die Einhaltung der
Schutzzielkriterien (insbesondere dort, wo die Personalstärke der ehrenamtlichen Kräfte notwendig ist).
Maßnahmen Fahrzeuge
Der bisherige Fahrzeugbestand ist weitestgehend bedarfsgerecht. Altersbedingt stehen zunächst kurz- bis
mittelfristig 2 Ersatzbeschaffungen von Großfahrzeugen an.
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6.1
Maßnahmenübersicht
62
Personal
Trotz der hauptamtlichen Grundfunktionen ist weiterhin eine leistungsstarke Freiwillige Feuerwehr Brühl
erforderlich, die je nach Tageszeit und Einsatzart parallel alarmiert werden muss.
Hauptamtliche Funktionsbesetzung: werktags tagsüber 9 Funktionen, übrige Zeit 6-7 Funktionen.
Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei der Einstellung von städtischen Mitarbeitern.
Weiterhin intensive Unterhaltung der Jugendfeuerwehr.
Standortstruktur / Wache
Verlagerung der Feuer- und Rettungswache ins Zentrum der Stadt Brühl.
Fahrzeuge
Eines der beiden LF 16-TS ist durch ein LF 10/10-TS oder Vergleichbares zu ersetzen.
Ersetzen des zweiten LF 16-TS durch ein LF-KatS (Bund) / ggf. durch ein kommunales MZF.
Fahrzeuge „zukünftig“
Das TLF 16/25 (Baujahr 1997) wird nach Außerdienststellung durch ein LF 20/16 ersetzt.
Der LKW (Baujahr 1999) wird nach Außerdienststellung durch ein GW-L2 ersetzt.
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(7)
Anlagenverzeichnis
63
Anlage 1:
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von
Feuerwehren in Städten (AGBF)
Anlage 2:
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit
Übersendung des Papiers „Grundlagen zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im
Regierungsbezirk Köln“
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Anlage 1
64
Inhalt:
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von
Feuerwehren in Städten
Quelle:
Landesfeuerwehrverband
Nordrhein-Westfalen
Verfasser:
AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter
der Berufsfeuerwehren)
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69
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl
21.05.2012
© RINKE Unternehmensberatung
Anlage 2
70
Inhalt:
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012
mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur
Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“
Quelle:
Bezirksregierung Köln
Verfasser:
Bezirksregierung Köln
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl
21.05.2012
© RINKE Unternehmensberatung
§ 1
Verfügbarkeit sowie Eintreifzeiten bei Freiwilligen
§ 22
veranlasst, diese Grundlagen weiter zu konkretisieren und zu erläutern.
Ihnen und den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes haben mich
Die konkreten Erfahrungen aus einer Vielzahl von Besprechungen mit
FSHG erforderlichen Brandschutzbedarfspläne zu beachten.
dort näher erläuterten Grundlagen bei der Erstellung der nach
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ übersandt und Sie gebeten, die
Personalstärke,
Rundverfügung die Ausarbeitung „Grundlagen zur Bewertung der
FSHG notwendigen Feuerschutzes hatte ich Ihnen mit meiner o. a.
Als Hilfestellung bei der Beurteilung des in einer Gemeinde nach
Anlage: 1
Meine Rundverfüg ung vom 07.04.1997
Feuerschutz und Hilfeleistung
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln
nach richtlich:
Oberbürgermeister
Aachen, Bonn, Köln,
Leverkusen
Landrat
Düren, Euskirchen, Heinsberg,
Rheinisch-Bergischer-Kreis,
Rhein-Eilt-Kreis, Oberbergischer Kreis,
Rhein-Sieg-Kreis
Städteregionsrat der Städteregion Aachen
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Bezirksregierung Köln
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Telefon:
(0221)
147-0
Fax: (0221)
147-3185
Hauptsitz:
Zeughausstr.2-10,50667Köln
BIC:WELADEDD
Kontonummer 96560
IBAN:
DE34300500000000096560
WestLB, Düsseldorf
BLZ 300 500 00,
Landeskasse Düsseldorf:
Besuchertag:
donnerstags: 8:30-15:00 Uhr
(weitere Termine nach
Vereinbarung)
Telefonische
Sprechzeiten:
mo. -do.: 8:3015:00 Uhr
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
bis Appellhofplatz
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln
Fax: (0221) 147-2899
helmut.exner~bezreg
koeln.nrw.de
Zimmer: 309
Telefon: (0221) 147-3565
Auskunft erteilt:
Herr Exner
Aktenzeichen:
022.001.002
Datum3. 02.2012
Seite 1 von 2
§ 13 des
Ii
über Ausnahmegenehmigungen nach
§ 13 FSHG beschreibt.
zugleich meinen fachlichen Beurteilungsmaßstab bei Entscheidungen
10.02.1998“ weise ich darauf hin, dass dieses Grundlagenpapier
Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
13.11.2007 „Feuerschutz; Ausnahmegenehmigungen nach
Ergänzend und unter Bezugnahme auf meine Rundver[ügung vom
mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung zu stellen.
Grundlagenpapier den Städten und Gemeinden Ihres Aufsichtsbereichs
erstellt und Ihnen als Anlage beigefügt. Ich bitte Sie, auch dieses
Feuetwehren im Regierungsbezirk Köln“
„Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
eine überarbeitete Fassung dieses Grundlagenpapiers mit dem Titel:
Im Zusammenwirken mit Ihren Kreisbrandmeistern habe ich nunmehr
Bezirksregierung Köln
Datum3.02.2012
Seite2von2
Einleitung
1
§ 33 FSHG Unterrichtungs- und Weisungsrecht
(1) Die Aufsichtsbehörden können sich jederzeit über die Wahrnehmung der den Gemeinden und
Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben unterrichten. Sie sind berechtigt, jederzeit den
Leistungsstand der Einheiten und Einrichtungen nach diesem Gesetz zu überprüfen. Die kreisfreien
Städte und Kreise haben bei Großschadensereignissen unverzüglich die Aufsichtsbehörde über Art
und Umfang des Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
2
§ 1 FSHG Aufgaben der Gemeinden und Kreise
(1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen
Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse
verursacht werden.
1
Gebäuden und Geräten zu sorgen.
sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem Personal sowie den entsprechenden
dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren
entsprechende leistungsfähige Feuerwehren". Das bedeutet zunächst, dass die Gemeinde
Nach §1 Abs.1 FSHG1 "unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen
die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken.
die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals
die Mindestpersonalstärke einer FF
Mindestanforderungen betreffen
Mindestanforderungen wird ein "Grundschutz" als gewährleistet angesehen. Diese
Feuerwehren (FF) gem. §33 Abs.1 FSHG2 ermöglicht werden. Erst mit Erfüllung gewisser
und einsatztaktischen Rahmenbedingungen die Bewertung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger
Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier soll unter Beachtung medizinischer, physikalischer
Menschenrettung in der Lage sein müssen.
insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und nachprüfbar zur
organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das bedeutet
grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren durch
Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach §1 FSHG1 eine
1
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der
hat
aber
jede
Feuerwehr
zur
Gewährleistung
eines
effektiven
wird.
einer
muss
Überprüfung
Daher
des
die
einer
gewisser
Leistungsstandes
Einhaltung
einer
Feuerwehr
nachvollziehbar
in
einem
Brandschutzbedarfsplan
5
VG Neustadt, SgE Feu §1 I Nr.17
2
§ 13 FSHG Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die
Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen.
4
§ 4 FSHG Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung wahr.
3
Ausstattung
stehen sollte5. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Festlegungen zu Größe und
...im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und Hilfsmitteln zur Verfügung.."
einschlägige Gerichtsurteile "angesichts der von der Feuerwehr zu bekämpfenden Gefahren
mangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter Bezugnahme auf
Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als Organisations-
hauptamtliche Kräfte vorzuhalten.
und damit auch als Maßstab für die evtl. Befreiung von der Pflicht nach §134 FSHG,
als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG
als Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr,
erläuterten Mindestanforderungen heranzuziehen sind
Feuerschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im folgendem
kann eine aufsichtsbehördliche Weisung nach §4 FSHG3 erforderlich werden, um den
Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG jederzeit nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden,
im Rahmen
gehandelt
Mindestanforderungen
Gesichtspunkten
der Feuerschutz gehört), dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen
Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards der Gefahrenabwehr (zu der auch
Wohnungsbrand", siehe Ziff. 3.1 und "kritischer Verkehrsunfall", siehe Ziff. 3.2).
"Standardsituation" zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann (hier: "kritischer
Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine
Besonderheiten
Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Unabhängig von örtlichen
und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig
Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden
Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige
Grundlagen und Definitionen
Eintreffzeit
3
Die Begriffe „Eintreffzeit“, „Hilfsfrist“, und „Einsatzgrundzeit“ werden zur Beschreibung des gleichen
Sachverhalts genutzt, jedoch führt die Verwendung mit teilweise abweichenden Definitionen zu
Problemen in der Vergleichbarkeit. Um Verwechselungen mit der abweichenden Definition der
Hilfsfrist nach der DIN 14011 zu vermeiden, wird hier bewusst der Begriff der „Eintreffzeit“ verwendet.
7
§ 22 FSHG Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für
den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die kreisfreien Städte und
Kreise haben Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse sowie für besonders gefährliche
Objekte (§ 24 Abs. 1) Sonderschutzpläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Kreisen sind die
Gemeinden zu beteiligen.
6
stets unvollständig, d.h. unter Luftmangel mit entsprechend starker Rauchentwicklung ab.
Verbrennungsprozesse laufen im Inneren von Gebäuden - zumindest in der Anfangsphase -
durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt.
Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90 % aller Brandtoten der Tod
Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von
2.1
Sicherheitsniveau in der Gemeinde festzulegen.
variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und damit letztlich auch das
Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher - in gewissen Grenzen (siehe Ziff.4) - als
Regeln der Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF-Schutzzieldefinition u. v. m.).
physikalischen Rahmenbedingungen - verbindliche Vorschriften und allgemein anerkannte
Zur Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen - neben den eindeutigen medizinischen und
in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)
mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln (Funktionsstärke)
in welcher Zeit (Eintreffzeit7)
Feuerwehr lässt sich durch folgende Qualitätskriterien beschreiben:
Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung einzuleiten. Der Grad der Leistungsfähigkeit einer
Zeit dar, die die Feuerwehr benötigt, um nach Eintritt eines Schadensereignisses geeignete
Ein wesentliches Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr stellt die
2
FSHG6).
darzustellen, der von jeder Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen ist (§22
Minuten die Sterberate
Zeit vom Brandausbruch bis zum „Flash-Over“: 18 bis 20 Minuten
4
In der Mitte der 70er Jahre durchgeführte Studie der Firma Porsche. Auswertung der Daten von 65
Brandopfern in Deutschland und einer Studie aus England. Ergebnis war u. a., dass durch eine
Verkürzung der Eingriffszeit um 1 Minute 5,3 % der Brandtoten gerettet werden konnten. Man
analysierte ferner Möglichkeiten zur Verkürzung der Eingriffszeit, u. a. auch durch neue Technologien
im Fahrzeug-, Ausstattungs- und Kommunikationsbereich.
9
Nach geltendem Baurecht werden in der Regel an Wohnungsabschlusstüren keine Anforderungen
bzgl. ihrer Feuerwiderstandsdauer gestellt. Ferner gibt es keine Forderung, wonach diese Türen selbst
schließend sein müssen. D.h. im Brandfall kommt es häufig vor, dass beim Verlassen der betroffenen
Wohnung die Tür geöffnet bleibt und sich somit Rauch und Feuer u. U. auf das gesamte Gebäude
ausbreiten können.
8
ausreichenden Qualität des Feuerschutzes ausgegangen werden.
bei einem späteren Eingreifen der Feuerwehr im Ergebnis nicht mehr von einer
Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen dramatisch ansteigt, kann
bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Weil mit jeder weiteren Minute die
Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
für die Festlegung der Eintreffzeit folgende Grenzwerte:
Wohnungsbrand etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch auftreten kann. Somit gelten
ausbreitung muss daher der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brand-
zugrunde, so erhöht sich die Sterberate bereits auf 50 %.
betroffener Personen bei etwa 32,2 % liegt. Legt man eine Branddauer von 20 Minuten
Untersuchungen ergaben, dass bei einer Branddauer von 15
begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Weitere
durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach
des Brandes auf. Im Rahmen der ORBIT-Studie9 wurde ermittelt, dass zur Rettung einer
Somit tritt eine Rauchschädigung von Personen oftmals schon in einer sehr frühen Phase
Gebäude8.
durchgebrannte Wohnungsabschlusstüren, Türritzen, Lüftungsschächte, etc. im gesamten
aus einem Kilogramm Brandgut) verteilt sich in Minutenschnelle durch offene bzw. bereits
Die in der Anfangsphase eines Brandes entstehende Rauchmenge (bis zu 1000 Kubikmeter
Zeitdauer
vom
Brandausbruch
bis
zum
Wirksamwerden
der
Feuerwehr-
5
Die Alarmierung ist die Schnittstelle zwischen Leitstelle und (alarmierter) Feuerwehr. Daher tragen
beide Partner gleichermaßen die Verantwortung, durch technische (z. B. Meldersystem, ausreichende Dimensionierung des Alarmierungsnetzes) und organisatorische Maßnahmen (z. B. sinnvolle
Alarmierungsfolgen, Beschränkung zeitintensiver Volltextalarmierungen) die Alarmierungszeit zu
optimieren.
11
Im Regelfall werden die Notrufe in Leitstellen auf Kreisebene abgefragt. Die Abfrage- und
Dispositionszeit ist daher nur bedingt durch die einzelne Gemeinde beeinflussbar.
10
und die Anfahrtszeit (8).
die Ausrückezeit (7),
die Alarmierungszeit11, (6)
die Abfrage- (4) und Dispositionszeit10 (5),
Dies sind:
Hilfeleistungssystem Leitstelle und Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind.
Zur Definition der Eintreffzeit eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die vom
Einsatzmaßnahmen vor Ort setzt sich vereinfacht wie folgt zusammen:
Die
Die
unterschieden.
nachfolgende
bis
Abbildung
Mindesteintreffzeit
stellt
zum
diese
der
Fristen
Erreichen
innerhalb
des
Mindeststärke15
6
Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung (14,5 Minuten vom Beginn der Notrufabfrage). Die erste
eintreffende Einheit wird durch weitere Einheiten verstärkt, so dass zur Abarbeitung des Einsatzes –
ohne Abweichungen von der UVV (z.B. fehlende Sicherheitstrupps im Atemschutz) ausreichend Kräfte
zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch den Aufbau einer Führungsstruktur mit entsprechend
qualifizierten Führungskräften. Für die beiden Standardereignisse ist ein Zug – inkl. Zugtrupp – mit
1/3/18/22 erforderlich.
15
Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung (9,5 min vom Beginn der Notrufabfrage). Dabei bestimmt
die Einsatzart die notwendige erste taktische Einheit. Für die Standardereignisse zur Dimensionierung
des Feuerschutzes (Brandeinsatz ⇒ 3.1, THL VU-PKW ⇒ 3.2) ist als notwendige erste taktische
Einheit eine Gruppe mit 1/8/9 erforderlich.
14
Durch moderne Leitstellentechnik können die Prozesse der Abfrage und Disposition teilweise
parallel durchgeführt werden. Daher ist die Einhaltung der 1,5 min für die Abwickelung eines
Standardnotrufs als Qualitätsmerkmal einer Leitstelle zu sehen.
13
Der RdErl. vom 15.06.2005 III 8 – 0712.1.2/0715 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW definiert für den Rettungsdienst die erste Signalisierung eines Notrufes als Beginn der
Notrufabfrage, d.h. zu diesem Zeitpunkt beginnt die Hilfsfrist. Allerdings ist dieser Punkt – auch länderübergreifend – noch in Diskussion. Unstrittig ist, dass der Beginn der Gesprächsaufnahme – und
keinesfalls das Gesprächsende – als Startpunkt für die Hilfsfrist zu sehen ist.
12
Gesamteinsatzes dar.
der
und
Einheit14
Bei der Eintreffzeit wird ferner zwischen der Mindesteintreffzeit der ersten taktischen
Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet.
Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische
8 Minuten für das Ausrücken (7) und die Anfahrt (8) zur Einsatzstelle
1,5 Minuten für die Notrufabfrage13 (4), Disposition (5) und Alarmierung (6)
Diese verteilen sich wie folgt:
Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig.
Konstellation!), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten
Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (dies ist eine außerordentlich günstige
Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der
Einsatzstelle.
Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der
Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage12 in der
Die Eintreffzeit wird daher wie folgt definiert:
Brandeinsatz
3.1
geht
dabei
von
einem
Wohnungsbrand
in
einem
Obergeschoss
eines
7
Statistische Auswertungen von Realeinsätzen durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen
WIBERA, als Standardbrandereignis zur Bemessung des Feuerschutzes allgemein anerkannt
(„AGBF-Schutzziel“)
16
unpassierbar. Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und
Treppenraum (erster Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch
mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige
Man
Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat16.
Untersuchungen aufgrund der Häufigkeit seines Eintretens und der zu erwartenden
Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario, das sich in wissenschaftlichen
Erläuterung der Eintreffzeit und Funktionsstärke am Beispiel
eines Brand- und eines Hilfeleistungseinsatzes
3
Feuerwehr
bzw.
Leitstelle
sofort
verständigt
(Bemessungsszenario
„Kritischer
-
-
-
(Angriffstrupp;
Vornahme eines C-Rohres).
Treppenraum
8
Einsatz
unter
umluftunabhängigem
Atemschutz,
2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten
Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps)
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der
einsatzes).
- insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung - und Kontrolle des Atemschutz-
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und
Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
Zur Bewältigung der in diesem Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem
wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten unsicher sind.
Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit dem 2. Rohr erfolgt über eine Leiter, da
Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den verqualmten
Gründen des Eigenschutzes müssen beide Rohre schon zur Durchführung der
Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren erforderlich. Aus
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren
Brandbekämpfung
eine Leiter einen zweiten - vom Treppenraum unabhängigen - Rettungsweg sicherstellen.
Vornahme eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über
zwei voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter
erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf
betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu
Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch
Menschenrettung
taktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen:
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatz-
Wohnungsbrand“).
die
der Meldung nicht bekannt Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und
insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang
oder
tragbare
Leitern)
und
zur
Durchführung
der
von
Sprungrettungsgeräten,
Durchführung
von
rettungsdienstlichen
Schlauchtrupps (Melder).
1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsgerät und zur Unterstützung des
trupps)17.
Maßnahmen (Schlauchtrupp; Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutz-
Aufbau
2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern,
Vornahme eines C-Rohres).
Menschenrettung (Wassertrupp; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz,
(Hubrettungsfahrzeug
2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern
9
Auch nach Wegfall der FwDV 4 u. 5, bleibt der Zugtrupp als Führungskomponente in der
überarbeiteten FwDV 3 bestehen. Zudem ist die FwDV 100 zu beachten, die den Einsatz des
Zugtrupps weiterhin vorsieht.
18
Zwingend erforderlich nach FwDV 7 bzw. UVV GUV-C53. Werden zwei unterschiedliche Angriffswege gewählt, müssen zwei Sicherheitstrupps gestellt werden. Eine Abweichung ist im Einzelfall zur
Rettung von Menschenleben möglich. Es ist jedoch unzulässig, diese Ausnahmen bei der
Dimensionierung des Feuerschutzes generell „einzuplanen“.
17
erreicht.
Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten
Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) 18 erforderlich.
Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren 5
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und
gestellt werden.
erforderlichen Kräfte innerhalb dieses Zeitfensters von 8 Minuten durch ehrenamtliche Kräfte
erforderlich) müssen die bis zum Erreichen der Gruppenstärke ggf. noch zusätzlich
kreisangehörigen Städten ist im Regelfall die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1/5/6)
Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (bei Großen und Mittleren
von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit
Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als
-
-
-
Hilfeleistungseinsatz
4
21
8
2-3
14
3
1
a.d.Einsatzstelle
Einsetzbare Atemschutzgeräteträger
Je nach Fahrzeugkombination (LF oder TLF+DLK) pro einzusetzendes Fahrzeug ein Maschinist.
10
4 AGT sind als absolutes Minimum in dieser Einsatzphase anzusehen, um überhaupt
unterschiedliche taktische Varianten bei vertretbarer Gefährdung der eigenen Kräfte durchführen zu
können.
21
20
19
fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und
Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem
Eigensicherung
folgende Maßnahmen erforderlich:
Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens
„Kritischer Verkehrsunfall“).
Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet (Bemessungsszenario
zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das
Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei
Betriebsmittel (Brand- und Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die
ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere
Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in
Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der
Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein
Der kritische Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines
3.2
AGT
20
1-2
7
FI/FII
Maschinist
1
FIII
19
/
a.d.Einsatzstelle
nach max. 8 min nach max. 13 min
F IV
Qualifikation
Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen.
evtl.
bestehender
Brandgefahr
Einleitung
der
medizinischen
Versorgung
(Vornahme
muss
des
dem
und
ein
eines
Rettungsdienst
Schnellangriffs
-
-
-
-
-
Arbeitsbereiches (Schlauchtrupp).
11
2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material, Freihalten des
Erstversorgung bis Eintreffen des Rettungsdienstes).
Unfallfahrzeuges, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, evtl. medizinische
2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten (Angriffstrupp; Sichern des
Pulverlöscher).
von Verkehrssicherungs- und Warngeräten, Vornahme des Schnellangriffs und
2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Wassertrupp; Einsatz
Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps)
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der
- insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung).
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und
Verfügung stehen22:
bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur
Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu
Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene
sicherzustellen.
Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kontinuierlich durch die Feuerwehr
Sollte der Rettungsdienst noch nicht an der Einsatzstelle sein, ist die Erstversorgung des
Erstversorgung des Patienten
den Patienten zu erreichen.
Fahrzeugs durch Unterbauen und den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um
Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel das Sichern des
ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und
Zur
Zugang zum Patienten sicherstellen
Pulverlöschers) zu schützen.
vor
Funktion
als
Maschinist
Hydraulikaggregate (Melder).
1
für
den
Rüstwagen
und
zum
Bedienen
der
1
7
1-2
FIII
FI/FII
Maschinist
2-3
14
3
1
a.d.Einsatzstelle
22
12
Funktionen und Arbeitsteilung gemäß FwDV 13/1
von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften.
technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen
aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte
Rettungssystem lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung
Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes. Das integrierte
Die Begründung für die zeitlichen Vorgaben ergibt sich in erster Linie aus der notwendigen
/
a.d.Einsatzstelle
nach max. 8 min nach max. 13 min
F IV
Qualifikation
Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen.
Gruppe(1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) erforderlich.
Unterstützung der Menschenrettung) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite
Zur Bewältigung weiterer Aufgaben (Bereitstellung und Einsatz von weiterem Gerät,
Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Hilfeleistungseinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer
Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als
-
Qualitätskriterien
Die
„Eintreffzeit“
und
„Funktionsstärke“
sind
unbestreitbare
erfolgen
über
die
Verabschiedung
und
Fortschreibung
eines
13
Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar.
einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen
Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von
und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat.
Brandschutzbedarfsplans (§ 22 Abs.1 FSHG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger
Festlegungen
Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige Feuerwehr möglich. Die konkreten
sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender
dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 33 FSHG, § 11
und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung
Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im Rat
rechtlichen Ermessensspielraum des §1 Abs. 1 FSHG bewegen. Die Willensbildung und der
Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen
Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende
gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler Vergleiche eröffnet.
Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird
einer Gemeinde für den Feuerschutz und damit das kommunalpolitisch gewollten
„Funktionsstärke“ eingehalten werden sollen. Erst durch ihn wird der tatsächliche Aufwand
Er beschreibt, in wie viel Prozent der Einsätze die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und
Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“.
Ermessensspielräume.
Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen somit keine fachlichen oder politischen
an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen Auftrag definitiv nicht erfüllen. Bei der
die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften
Zusammenhängen bzw. aus bundesweit eingeführten Vorschriften ergeben. Eine Feuerwehr,
Planungsgrößen, die sich aus zwingenden naturwissenschaftlichen und medizinischen
Erreichungsgrad
4
, empfahl die AGBF
24
Auswertung von Realeinsätzen
5.1
bei Eintreffen der ersten
AGBF Bund – Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten 09/1998
Arbeitsgruppenbericht „Hilfsfrist“ des Länderausschusses Rettungswesen 08/1997
Urteil des OVG Düsseldorf vom 22.10.1999
14
R. Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 - Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und
Spielräume bei der Schutzzielbestimmung?
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falsch hohen Erreichungsgraden.
Zugtrupp („Mindeststärke“). Festlegungen mit höherer Eintreffzeit führen zwangsläufig zu
zur Eintreffzeit – 8 Minuten für die 1. Gruppe und 13 Minuten für die 2. Gruppe sowie den
Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse ist die Verwendung einheitlicher Definitionen
Verfügbarkeit der Einsatzkräfte und damit der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verfälschen.
Einheit nicht bestätigt. Das „Herausrechnen“ von derartigen Einsätzen kann das Bild der
werden, also auch solche, bei denen sich die Notrufmeldung
Einheit - müssen alle Alarmierungen zu kritischen Einsätzen mit Menschenrettung betrachtet
Für ein repräsentatives Ergebnis – insbesondere zum Erreichungsgrad der ersten taktischen
in Hinblick auf die Bewertung der Tagesalarmsicherheit wertvolle Hinweise geben.
differenzierte Auswertung nach unterschiedlichen Tageszeiten und/oder Wochentagen kann
den aktuellen Leistungsstand einer Feuerwehr geben. Insbesondere eine zeitlich
Die systematische Auswertung von Realeinsätzen kann einen detaillierten Überblick über
Hinweise für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer
Feuerwehr
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FSHG ausgegangen werden.
demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von §1 Abs.1
erreichen, im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr und
definierten Eintreffzeiten und Einsatzstärken einen Ereichungsgrad von weniger als 80 %
Insoweit kann bei Gemeinden, deren Feuerwehren unter Zugrundelegung der unter Ziff.3
Bund im Jahr 1998 90-95% anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80-100%26.
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In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst23,
Einsatzphase
aufgrund
akuten
Personalmangels
zu
unverantwortbaren
Alarmüberprüfungen
Zur
Dokumentation
bestimmter
Zeitpunkte
können
ein
verlängerten Eintreffzeit dokumentiert wird.
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werden, wobei der Beginn der Notrufabfrage als Startpunkt der dann um 1,5 Minuten
Alternativ kann – in Absprache mit der Leitstelle – auch ein Übungsnotruf abgegeben
Funkmeldeempfänger, ein Sirenenalarm oder das Leitstellenprotokoll verwendet werden.
Standardeinsätzen.
der unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 erläuterten Eintreffzeiten und Funktionsstärken bei den
Voraussetzung für objektive und vergleichbare Ergebnisse ist auch hier die Zugrundelegung
der Leistungsstand einer Feuerwehr überprüft werden.
Neben dem oben dargestellten Verfahren kann auch über regelmäßige Alarmüberprüfungen
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16.12.2010 - Az.: 022.001.002 - entnommen werden.
„Controlling-Software“ zur Verfügung. Einzelheiten dazu können der Rundverfügung vom
Zur Unterstützung bei der Auswertung von Einsätzen steht im Regierungsbezirk Köln eine
Einsatzkräfte.
Verzögerungen bei der Menschenrettung und zu zusätzlichen Gefährdungen der
ersten
Funktionsstärke (z. B. Staffel (1/5/6) anstelle einer Gruppe (1/8/9) führt vor allem in der
dargestellten Standard-Szenarien allgemein anerkannte Vorgaben. Ein Unterschreiten der
Auch zu den erforderlichen Funktionsstärken existieren insbesondere bei den zuvor
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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl
21.05.2012
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