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Vorlage (Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl, 1. Fortschreibung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
5,7 MB
Datum
30.11.2015
Erstellt
24.11.15, 15:32
Aktualisiert
24.11.15, 15:32

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 1. Fortschreibung ENTWURF / STAND: 21.05.2012 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung Inhalt 1 Abkürzungen und Definitionen......................................................................................................................3 Aufgabenstellung.......................................................................................................................................... 6 1.1 1.2 2 Einsatzgeschehen.................................................................................................................................................... 26 Personal................................................................................................................................................................... 35 Abdeckung des Stadtgebiets (Isochronen)............................................................................................................... 44 Standorte.................................................................................................................................................................. 45 Fahrzeuge................................................................................................................................................................ 46 Maßnahmen-Abgleich............................................................................................................................................... 47 Soll-Konzept............................................................................................................................................... 49 5.1 5.2 5.3 6 Hilfsfristen & Eintreffzeiten........................................................................................................................................ 18 Funktionsstärken…………........................................................................................................................................ 21 Zielerreichungsgrad...................................................................................................................................................22 Schutzzieldefinition................................................................................................................................................... 23 Ist-Zustand................................................................................................................................................. 25 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 5 Besondere Objekte................................................................................................................................................... 11 Drehleiterpflichtige Objekte....................................................................................................................................... 15 Löschwasserversorgung........................................................................................................................................... 16 Schutzziel....................................................................................................................................................17 3.1 3.2 3.3 3.4 4 Rechtliche Grundlagen............................................................................................................................................... 7 Aufgaben der Feuerwehr.........................................................................................................................................… 8 Gefahrenpotenzial....................................................................................................................................... 9 2.1 2.2 2.3 3 2 Personal.................................................................................................................................................................... 50 Standorte................................................................................................................................................................. 53 Fahrzeuge................................................................................................................................................................ 58 Zusammenfassung..................................................................................................................................... 61 6.1 Maßnahmenübersicht.............................................................................................................................................. 62 (7) Anlagenverzeichnis...................................................................................................................................(63) Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung Abkürzungen und Definitionen (1) 3 [Def] vgl. Definition auf dieser Seite AAO AGBF AGT Ausrückzeit Alarm- und Ausrückeordnung Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Atemschutzgeräteträger Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken der Feuerwehr BMA Brandmeldeanlage BSBP Dispositionszeit Brandschutzbedarfsplan Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle/Einsatzzentrale bis zur Alarmierung der Feuerwehr Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen der Feuerwehr / vgl. Definition in Abschnitt 3 Beim ersten Abmarsch werden Standard-Einheiten wie z.B. ein Löschzug in Marsch gesetzt, die zur Bekämpfung von Bränden unterhalb des Großbrandes ausreichen. Einsatzstelle Eintreffzeit(en) / Definition s.o. Kleinbrand a (Einsetzen von nicht mehr als einem „kleinen Löschgerät“) und Kleinbrand b (Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr) Mittelbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren) Großbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren) Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrmann (Sammelbegriff für alle Dienstgrade) Freiwillige Kräfte Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird vgl. Definition in Abschnitt 3 Drehleitererlass Eintreffzeit(en) Erster Abmarsch ES ETZ Feuer 1 Feuer 2 Feuer 3 FF FM (Sb) FrK Funktion(en) Hilfsfrist(en) Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung Abkürzungen und Definitionen (2) [Def] 4 vgl. Definition auf dieser Seite Isochrone(n) Punkte oder Bereiche die von einem Ausgangspunkt (z.B. Feuerwehrstandort) aus in der selben Zeit zu erreichen sind JF Jugendfeuerwehr Kritischer (Wohnungs-)Brand Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen [vgl. „standardisiertes Schadensereignis“ in: Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten / AGBF Bund, 16.09.1998] LG Löschgruppe LZ Löschzug Perzentil Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90%-Perzentil der Ausrückdauer bedeutet, dass der angegebene Minutenwert in 90% der Einsätze eingehalten wird, die Feuerwehr aber in 10% der Fälle länger zum Ausrücken braucht als den angegebenen Minutenwert. Soll-Konzept Konzept zur zukünftigen Struktur der Feuerwehr (u.a. Personal, Standorte, Fahrzeuge) StörfallVO Störfallverordnung (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) THL Technische Hilfe (-Leistung) UVV Unfallverhütungsvorschriften VB Vorbeugender Brandschutz Zeitkritischer Einsatz Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand. Beispiel für nichtzeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum. Zielerreichungsgrad hier: prozentuale Zielgröße, in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll ZSG Zivilschutzgesetz ZSNeuOG Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung Abkürzungen und Definitionen (3) 5 Fahrzeuge DLK ELW GW-L HLF KatS KdoW LF LKW MTW MZB PKW Drehleiter mit Korb Einsatzleitwagen Gerätewagen-Logistik Hilfeleistungslöschfahrzeug Katastrophenschutz Kommandowagen Löschgruppenfahrzeug Lastkraftwagen Mannschaftstransportwagen Mehrzweckboot Personenkraftwagen RW SL SW TLF TS Rüstwagen Sonderlöschmittel Schlauchwagen Tanklöschfahrzeug Tragkraftspritze Allgemeine Anmerkung Diese gelben Kästchen, welche sich auf den meisten Seiten des Bedarfsplans finden, geben die wesentlichen Aussagen wieder. Der eilige Leser soll sich so einen gegenüber der Zusammenfassung vertieften Einblick in die Probleme und Ergebnisse verschaffen können. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 1 Aufgabenstellung 6 Nach § 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr. Die kommunalen Brandschutzbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung des Kreises in Bezug auf Großschadensereignisse. Das Qualitätsmanagement moderner Prägung bei der Feuerwehr erfordert als Grundlage ein Schutzziel, das entsprechend den spezifischen örtlichen Verhältnissen zu definieren ist. Bei der Definition dieses Ziels sind im wesentlichen zwei Parameter ausschlaggebend: Zum einen die sogenannte „Kalte Lage“ (das Gefahrenpotenzial) der Kommune. Zum anderen das Ergebnis der Analyse des Einsatzgeschehens. Das Schutzziel enthält auch sogenannte Hilfsfristen [Def] bzw. Eintreffzeiten [Def]. Diese Zeitparameter sind mitentscheidend für die Anzahl und die Standorte der Feuerwehrhäuser. Die Anzahl und die Art der notwendigen Feuerwehr-Fahrzeuge ergibt sich aus den drei Parametern Gefahrenpotenzial, Einsatzgeschehen und Anzahl Standorte. Der Personalbedarf ergibt sich aus dem Schutzziel und wird im Brandschutzbedarfsplan in Form von sogenannten Funktionen beschrieben. Nach der Erstaufstellung in 2002, wurde RINKE beauftragt, in 2009 den Brandschutzbedarfsplan erstmals fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 1.1 Rechtliche Grundlagen 7  Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998  Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 29.07.2009  Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG)  Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.06.2000  Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW vom 29.08.2000 (Drehleitererlass); Az.: II A 5 - 100/17.3  Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)  Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ von Mai 1989  Rundverfügung Nr. 22.4.21-10.10 der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997: Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln  Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ als überarbeitete Fassung der o.a. Grundlagenpapiers von 1997 [ vgl. Anlage 2] Die o.a. wesentlichen rechtlichen Grundlagen wurden bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans berücksichtigt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 1.2 Aufgaben der Feuerwehr 8 Primäre Aufgaben der Feuerwehr  Abwehrender Brandschutz (Bekämpfung von Schadenfeuer)  Technische Hilfe (Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen)  Abwehrender Umweltschutz  Mitwirkung bei Großschadensereignissen (Katastrophenschutz) Sekundäre Aufgaben der Feuerwehr (Auszug)  Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr  Brandsicherheitswachen  Vorbeugender Brandschutz  Brandschutzerziehung  Betrieb und Unterhaltung einer Einsatzleitzentrale / Nachrichtenzentrale  Serviceaufgaben Der Brandschutzbedarfsplan beschreibt den Feuerwehr-Bedarf der Stadt Brühl in den Bereichen abwehrender Brandschutz, technische Hilfe, abwehrender Umweltschutz und Großschadensereignis. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 2 Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Stadt (1)  Einwohner (Stand: 31.07.2011): 46.481  Fläche: 36,12 km²  Einwohnerdichte: 1.294 Einwohner/km²  Pendlersaldo (Stand 30.06.2008):  Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Brühl: 14.097  Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Brühl: 13.577  Einpendler: 9.295  Auspendler: 9.815 9 Verteilung der Einwohner: Stadtteil Einwohner Innenstadt 23.144 Vochem 5.099 Kierberg 4.384 Heide 1.431 Pingsdorf 4.849 Badorf 5.881 Schwadorf 1.693  Pendlersaldo: -520  Höhe: 57 - 155 m ü. NN  Flächennutzung:  37 % überbaute Fläche  58 % Wald-, Ackerland-, Grünflächen  5 % Wasserfläche  Überwiegend Handels-, Handwerks- und mittelständische Gewerbebetriebe Die allgemeinen Eckdaten dienen zur ersten Orientierung bei der Darstellung des Gefahrenpotenzials. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 2 Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Stadt (2)  Verkehrsnetz: - 10,2 km BAB - 3,6 km Bundesstraße - 17,0 km Landesstraße - 8,7 km Kreisstraße 10 - 10,7 km Gleisstrecke Deutsche Bahn AG - 3,1 km Gleisstrecke Güterverkehr - 5,5 km Gleisstrecke Stadtbahn KVB Die Feuerwehr Brühl hat die BAB 553 in Richtung Weilerswist zwischen den Anschlussstellen Brühl-Nord und Kreuz Bliesheim (ca. 17 km) sowie in Richtung Köln zwischen den Anschlussstellen Brühl-Süd und Brühl-Nord (ca. 15 km) zu betreuen. Zudem die BAB 1 / BAB 61 vom Autobahnkreuz Bliesheim Richtung Köln bis zur Anschlussstelle Erftstadt (ca. 4 km). Das Gefahrenpotential der Stadt Brühl entspricht dem einer differenziert entwickelten Stadt in industriell und gewerblich geprägtem Umfeld. Es gibt einen Betrieb, der der Störfallverordnung (12. VO zum BlmSchG StörfallVO) unterliegt. Die Gefahrenschwerpunkte sind in Verkehrsanlagen, zentralen Lagern (u.a. Gasspeicheranlage), Gewerbepark und Freizeitpark zu sehen. Die Schlösser Augustusburg und Falkenlust zählen zur besonders schützenswerten, zum Weltkulturerbe (UNESCO) gehörenden Bausubstanz. Das Gefahrenpotenzial beeinflusst die erforderliche Funktionsstärke in der 1. Eintreffzeit [vgl. Abschnitt 3, Schutzziel] und das Fahrzeugkonzept. Aufgrund der Bebauungsstruktur im Stadtzentrum ergibt sich für Brühl eine Funktionsstärke von 9 FM(Sb) für die 1. Eintreffzeit bei Einsätzen gemäß Schutzziel. Bedingt durch den Höhenrücken Ville sind die topographischen Verhältnisse im Randbereich der Stadt Brühl teilweise problematisch. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 2.1 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (1) 11 Übersicht der Objekte von besonderer brandschutztechnischer Bedeutung Legende 18 14 = Feuerwehrhaus = Kranken-/Pflegeeinrichtungen 5 13 16 = Industrie-/Verkehrsanlagen 15 10 = Chemiebetriebe/Gashandel = Sonstiges 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = Polizei-Ausbildungs-Institut Birkhof Freizeitpark Phantasialand Hochhäuser Hotelanlagen Behindertenwohnheime Alten-/ Seniorenwohnheime, Pflegeheime Wasserturm/Wohnhochhaus Fachhochschule, Akademien Sonderschule für behinderte Kinder Schloss Augustusburg Schloss Falkenlust Fa. Renault / Nissan Fa. Rheingas (Betrieb nach StörfallVO) Gewerbegebiet „Brühl-Ost“ Eisenwerk Brühl Krankenhaus Pipeline-Netz BTV-Sportzentrum Einkaufszentrum Giesler Galerie 9 19 4 4 6 7 8 11 17 5 20 1 4 5 12 Waldgebiet 3 2 Auf der Karte sind die Objekte mit dem höchsten Gefahrenpotenzial in den einzelnen Ortsteilen dargestellt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 2.1 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (2) Erläuterungen zu Einzelobjekten (1)* 12 * Aufgeführt sind nur diejenigen Objekte, bei denen eine Erläuterung notwendig ist.  zu 1: Polizei-Ausbildungs-Institut  Einrichtung für ca. 1.000 Personen, jährlich rund 1.200 Seminarteilnehmer  zu 2: Birkhof (Reiterhof )  Zwei Gebäude unter Denkmalschutz  Exponierte Lage, problematische Löschwasserversorgung  zu 3: Freizeitpark Phantasialand  Anlage mit bis zu 27.000 Besuchern  2 Hotels  hausinterne „Feuerwehr“ (mit FF-Ausbildung) vorhanden  zu 4: Hochhäuser  Objekte: Balthasar-Neumann-Platz; Schlaunstraße; Lessingstraße  Gebäude mit 10, 12, 17 Etagen  2. Rettungsweg (Sicherheitstreppenraum) bei allen Objekten vorhanden  zu 5: Hotelanlagen  Ramada-Treff-Hotel mit 320 Betten (Römerstraße 1)  Hotel am Stern mit 69 Betten (Uhlstraße 101-103)  Hotel BONPRIX mit 95 Betten (Hamburger Str. 18)  zu 6: Behindertenwohnheim  Heinestraße max. 30 Personen, Zum Herrengarten max. 8 Personen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 2.1 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (3) Erläuterungen zu Einzelobjekten (2)* 13 * Aufgeführt sind nur diejenigen Objekte, bei denen eine Erläuterung notwendig ist.  zu 7: Alten- und Seniorenwohnheime / Pflegeheime  Johannesstift; An der Ziegelei; max. 110 Personen  Johannesstift; Königsberger Straße 8  Senioren-Wohnheim; Kölnstraße 74  Senioren-Wohnheim; Will-Küpper-Straße 2  Senioren-Wohnheim; Wilhelmstraße 17-19  Senioren-Residenz; Schillerstraße 2-4  Senioren-Residenz; Alte Bonnstraße 2d  zu 8: Gabjei-Wasserturm, gleichzeitig Wohnturm, Ausflugsrestaurant  8 Wohnetagen unter Wasserbehälter, Drehleitereinsatz möglich  zu 9: Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Bundesfinanzakademie  Fachhochschule ca. 150 Personen, max. 1.000 Seminarteilnehmer, Übernachtungsmöglichkeiten  zu 10: Sonderschule für geistigbehinderte Kinder, Maria-Montessori-Schule  max. 160 Personen  Brandmeldeanlage vorhanden  zu 11: Schloss Augustusburg  Bedeutendstes Werk des Barock im Rheinland; problematische Brandbekämpfungsabschnitte  zu 12: Schloss Falkenlust  Historisches Bauwerk Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 2.1 Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (4) Erläuterungen zu Einzelobjekten (3)* 14 * Aufgeführt sind nur diejenigen Objekte, bei denen eine Erläuterung notwendig ist.  zu 13: Fa. Renault / Nissan  Auslieferungslager, räumlich ausgedehnte Werkhallen, Verkehrsschwerpunkt  zu 14: Fa. Rheingas  Flüssiggas-Speicher Propan/Butan, max. 1.238.000 kg  Betrieb unterliegt der Störfall-Verordnung  zu 16: Eisenwerk Brühl  Grauguss-Motorengießerei, Frühschicht und Tagesdienst ca. 800 Pers., Nachtschicht ca. 300 Pers.  Gefahrstofflager, 4 Kohlenstaubsilos, Druckgasflaschenlager, Kraftstofflager, Kupolofen, Kobalt 60 Aktivität 0,01 Ci  Betriebsfeuerwehr vorhanden  zu 17: Krankenhaus Marienhospital Brühl  rund 210 Betten; Anleiterbarkeit und Umfahrung möglich  zu 18: Pipeline-Netz  Förderung von Mineralölen und Gefahrstoffen  Haupttrasse verläuft durch die Ortsteile Brühl-Vochem und Brühl-Ost  zu 19: BTV-Sportzentrum  Sporthalle  Versammlungsstätte für bis zu 4.000 Personen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 2.2 Gefahrenpotenzial / Drehleiterpflichtige Objekte 15 Abdeckung der drehleiterpflichtigen Objekte Fahrzeitisochrone Drehleiter: 1. Eintreffzeit 8 Min - Ausrückzeit 2 Min  Fahrzeit 6 Min Waldgebiet Analog zur derzeit nicht gegebenen Abdeckung des Stadtgebietes [vgl. Abschnitt 4.3] werden auch die drehleiterpflichtigen Objekte (Gebäude mittlerer Höhe ohne 2. baulichen Rettungsweg) außerhalb der rot gefärbten IsochronenFläche nicht fristgerecht erreicht. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl Legende Feuerwehrhaus Brühl (Standort Drehleiter) Fahrzeit-Isochrone Drehleiter (6 Min.) 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 2.3 Gefahrenpotenzial / Löschwasserversorgung 16 Löschwasserversorgung Die Gemeinden haben nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen. Die besiedelten Bereiche des Brühler Stadtgebietes sind nahezu flächendeckend an das Hydrantennetz angeschlossen und verfügen über eine ausreichende Löschwasserversorgung. Zu den Problembereichen zählt das Industriegebiet Brühl-Nord (Stadtteil Brühl-Vochem) sowie das Objekt Birkhof in Brühl-Badorf mit einer rohrnetzbedingten Wasserabgabe unter 800 l/min (48 m³/h). Anmerkung: Der Brandschutzbedarfsplan hat die Aufgabe, die Löschwasserversorgung qualitativ zu beschreiben. Die daraus resultierende Fahrzeugausstattung wird in Abschnitt 5.3 beschrieben. Ausführliche Informationen zur Löschwasserversorgung (Hydrantenpläne usw.) sollten seitens der Feuerwehr separat vorgehalten werden. Lediglich das Industriegebiet Brühl-Nord in Vochem sowie der Birkhof im Ortsteil Badorf verfügen über eine nicht ausreichende stationäre Löschwasserversorgung. Dies wurde und wird weiterhin beim Fahrzeugkonzept der Feuerwehr Brühl (u.a. in Form des Tanklöschfahrzeugs TLF 20/40) berücksichtigt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 3 Schutzziel / Grundsätzliches 17 Grundsätzliche Überlegungen  Das FSHG fordert in §1: Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren.  Der Gesetzgeber hat kein Schutzziel definiert, weil Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist und dementsprechend das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten festzulegen ist.  Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat für Großstädte die AGBFSchutzzielempfehlung [vgl. Anlage] konzipiert.  Das Schutzziel der AGBF fordert beim „kritischen Wohnungsbrand“ [Def] eine Zeitkette von insgesamt 17 Minuten, innerhalb derer die geplanten Maßnahmen greifen müssen [vgl. Abschnitt 3.1].  Die Eintreffzeiten der AGBF-Empfehlung entsprechen auch den Anforderungen der Bezirksregierung Köln [vgl. Rundverfügung von 1997 und Schreiben von 2012 (siehe Anlage 2)].  In diesen Anforderungen formuliert die Bezirksregierung Köln zudem Vorgaben für die weiteren Parameter des Schutzziels (Funktionsstärken und Zielerreichungsgrad), welche bei der Schutzzieldefinition in der vorliegenden Fortschreibung berücksichtigt werden.  Das Schutzziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf für ein standardisiertes Schadensereignis. Größere Einsätze, deren Anforderungen über die des „kritischen Wohnungsbrandes“ hinausgehen (jedoch unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarm- und Ausrückeordnung zu regeln. Die Gefahrenabwehrplanung für Großschadensereignisse (worst-case-Betrachtung) ist gemäß § 22 FSHG Aufgabe des Kreises. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 3.1 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (1) CO-Summenkurve [min*%] 15 CO [%] Zeitkette AGBF 1,5 CO-Gehalt im Brandraum 10 18 KohlenmonoxidSummenkurv e 17 Min 16 Min Reanimations1,0 grenze 15 Min Erträglichkeitsgrenze 14 Min 13 Min 5 Maßnahmen werden wirksam Entwicklungszeit (4 Min) Eintreffen 0,5 12 Min Eingriff sbereich der Feuerweh r 0 0 0,1 0,5 1 5 10 13 17 50 100 Zeit [min] (Brandbegi nn T=0) CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der Vorbrenndauer Quelle: ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978 11 Min 10 Min Eintreffzeit (8 Min) 9 Min (Ausrückzeit + Fahrzeit) 8 Min 7 Min 6 Min 5 Min Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die COKonzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung: Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die Menschenrettung erfolgt sein. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl AlarmierungsAbschluß 4 Min Dispositionszeit Gesprächszeit (1,5 Min) Meldezeit Entdeckungszeit (3,5 Min) 3 Min 2 Min 1 Min 0 Min Brandausbruch 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 3.1 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (2) 19 Erläuterung der Eintreffzeit (1) Die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr) ist von der Feuerwehr nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbeitung (= Dispositionszeit) durch die Kreisleitstelle erfolgt. Ob diese die Dispositionszeit (von 1,5 Minuten gemäß der Zeitkette der AGBF) gewährleistet, liegt in der Verantwortung des Trägers und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Bedarfsplans. Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der in aller Regel die Dispositionszeit in der Leitstelle beinhaltet, nicht zur Definition des Schutzziels herangezogen. In diesem Bedarfsplan werden hingegen nur die sogenannten „Eintreffzeiten“ verwendet. Die Eintreffzeit im Sinne dieses Brandschutzbedarfsplans ist die Zeitspanne von der Alarmierung der Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Im Schutzziel wird zudem zwischen der 1. und 2. Eintreffzeit unterschieden. Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen. Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 3.1 Hilfsfristen & Eintreffzeiten (3) 20 Erläuterung der Eintreffzeit (2) Die Grafik verdeutlicht die Zusammensetzung der 1. und 2. „Eintreffzeit“ entsprechend der Zeitkette der AGBF. Zum Vergleich sind auch die 1. und 2. „Hilfsfrist“ dargestellt, welche die Zeit zur Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle beinhalten. 0 min Brandausbruch Notruf "1. Eintreffzeit" "2. Eintreffzeit" 1,5 min 8 min + 5 = 13 min 3,5 min Beginn Notrufabfrage 5 min 13 min Alarmierung Zeit 18 min Eintreffen 1. Einheit Eintreffen Ergänzungskräfte "1. Hilfsfrist" "2. Hilfsfrist" 9,5 min + 5 min = 14,5 min 8 Minuten nach der Alarmierung durch die Leitstelle sollen die ersten Kräfte am Einsatzort sein. Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere Kräfte ergänzt und unterstützt werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 3.2 Funktionsstärken 21 Erläuterung der Funktionsstärken Gemäß der Rundverfügung der Regierungsbezirk Köln vom 07.04.1997 sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Min.) 9 Funktionen am Einsatzort sein. Durch diese soll bei einem kritischen Wohnungsbrand primär die Menschenrettung durchgeführt werden. Die 9 Funktionen (erste Gruppe) verteilen sich auf: 1 Funktion Gruppenführer, 2 Funktionen Angriffstrupp, 2 Funktionen Wassertrupp, 2 Funktionen Schlauchtrupp, 1 Funktion Maschinist, 1 Funktion Maschinist Hubrettungsfahrzeug bzw. Melder . Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit, 13 Minuten nach der Alarmierung) sollen gemäß Anforderungen der Bezirksregierung Köln [vgl. Schreiben vom 03.02.2012 – siehe Anlage 2] weitere 9 Ergänzungskräfte (zweite Gruppe) sowie ein Zugtrupp (4 Funktionen) den Einsatzort erreicht haben. 8 Minuten nach der Alarmierung sollen 9 Einsatzkräfte am Einsatzort sein. Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere 9 + 4 = 13 Kräfte ergänzt und unterstützt werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 3.3 Zielerreichungsgrad 22 Erläuterung zum Zielerreichungsgrad Nach unserer fachlichen Auffassung sollte eine Bedarfsplanung zunächst planerisch von einer vollständigen (100%) Erfüllung der Qualitätskriterien für alle nennenswert bebauten Gebiete ausgehen. D.h. der Erreichungsgrad darf aus Sicht von RINKE nicht als Korrektiv für eine unrealistisch geplante Eintreffzeit bzw. Funktionsstärke dienen. Alle objektiv vorhersehbaren Randbedingungen sind bei der Planung zu berücksichtigen, damit die gesetzten Ziele auch tatsächlich in nahezu allen Fällen verwirklicht werden können. Da im tatsächlichen Einsatzgeschehen auch nicht bzw. nur schwer planbare äußere Randbedingungen (z.B. Verkehrs- oder Witterungseinflüsse) eine Rolle spielen, handelt eine Kommune aus Sicht von RINKE bedarfsgerecht, wenn bei der Schutzzieldefinition ein geringerer Erreichungsgrad für die tatsächliche Schutzzielerfüllung definiert wird. In Brühl fallen jährlich nicht übermäßig viele Einsätze an, die dem Szenario „kritischer Wohnungsbrand“ entsprechen. RINKE empfiehlt daher auch aus mathematischen Gründen (geringe Datenbasis), dass der Zielerreichungsgrad auf 90% abgerundet wird, da bei der zu erwartenden Zahl relevanter Ereignisse eine Genauigkeit im einstelligen Prozentbereich nicht zielführend ist. Anm.: Gemäß Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 wird die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in Frage gestellt, falls sich der tatsächliche Zielerreichungsgrad (nach Auswertung) unter 80% befindet. Um bei den Anforderungen an eine möglichst zuverlässige Planung auch die Einsatzhäufigkeiten in der Stadt Brühl zu berücksichtigen, sollte der Zielerreichungsgrad bei der Schutzzieldefinition aus mathematischen Gründen auf 90% definiert werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 3.4 Schutzzieldefinition (1) 23 Schutzziel 1: Kritischer Wohnungsbrand Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand:  innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)  und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit weiteren 9 FM (= zweite Gruppe) + 4 FM (Zugtrupp) (9 + 9 + 4 = 22 FM) am Einsatzort ist. Zielerreichungsgrad Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt  90 %* bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel 1. *) 100% wären wünschenswert, sind in der Realität jedoch nicht erreichbar. Daher gilt für die Stadt Brühl ein Zielerreichungsgrad von > 90%. In den nur dünn besiedelten Außenbereichen kann der Erreichungsgrad geringer sein. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 3.4 Schutzzieldefinition (2) 24 Schutzziel 2: Kritischer Hilfeleistungseinsatz Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung und auslaufenden Kraft- und Betriebsstoffen* etc.:  innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)  und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit weiteren 9 FM (= zweite Gruppe) + 4 FM (Zugtrupp) (9 + 9 + 4 = 22 FM) am Einsatzort ist. Zielerreichungsgrad Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt  90 %** bezogen auf die Summe der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel 2. *) Detaillierte Szenariobeschreibung vgl. Anlage 2 **) 100% wären wünschenswert, sind in der Realität jedoch nicht erreichbar. Daher gilt für die Stadt Brühl ein Zielerreichungsgrad von > 90%. In den nur dünn besiedelten Außenbereichen kann der Erreichungsgrad geringer sein. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4 Ist-Zustand 25 Grundlagen In diesem Abschnitt wird der Ist-Zustand anhand erhobener Daten, die für den Brandschutzbedarfsplan relevant sind, dargestellt. Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, ist mindestens die Auswertung der Ereignisse eines kompletten Kalenderjahres erforderlich. Daher wurde zunächst anhand der Datenbasis des Jahres 2008 die Qualität sowie die Verteilung des Einsatzgeschehens analysiert. Mit Hilfe ausgewählter zeitkritischer Einsätze der Jahre 2007 bis 2009 wurden dann die Kriterien des Schutzziels und des Controlling-Kriteriums in Form von Zielerreichungsgraden überprüft. Für repräsentative Aussagen über die zeitabhängigen Personalstärken wurden dabei nur die Einsätze des Jahres 2009 herangezogen. Die zugrunde gelegten Zeiträume und Datenmenge sind jeweils angegeben. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 800 4.1 Einsatzgeschehen / Entwicklung 26 700 Einsatzentwicklung in den Jahren 1991 bis 2010 Legende: 600 900 Brandsicherheitswachen Fehlalarme Anzahl 800 500 Technische Hilfeleistungen Brände 700 400 Anzahl 600 300 Brandsicherheitswachen 500 Fehlalarme 200 Technische Hilfeleistungen 400 Brände 100 300 0 200 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Jahr 100 0 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jahr Seit 1991 ist ein stetiger Anstieg des Einsatzaufkommens festzustellen. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der gestiegenen Anzahl Technischer Hilfeleistungen und Fehlalarmen, welche sich nahezu verdoppelt haben. Die Anzahl Brände ist leicht rückläufig und gegenwärtig bei durchschnittlich 100 Ereignissen pro Jahr. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung Einsatzgeschehen / Einsätze 2008 Verteilung der Einsätze 2008 Erfassungszeitraum: Anzahl Einsätze gesamt [absolut] Anzahl Einsätze gesamt [relativ in %] Mo.-Fr. 7-17 Uhr Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. Kleinbrand 9 17 26 3,7% Brand 11 23 34 4,8% BMA-Fehlalarme 58 33 91 12,8% Hilfeleistung nach Verkehrsunfall 14 23 37 5,2% THL mit Person in Gefahr 18 41 59 8,3% GSG 6 3 9 1,3% Ölspur 30 25 55 7,7% THL 21 35 56 7,9% Tierkadaverbeseitigung 5 11 16 2,3% Tierrettung 9 22 31 4,4% Unwettereinsatz 6 48 54 7,6% Unterstützung Rettungsdienst 17 13 30 4,2% Sonstige Fehlalarme 20 42 62 8,7% Brandsicherheitswache 1 40 41 5,8% Amtshilfe 8 46 54 7,6% sonstiges 5 1 6 0,8% außerorts / nachbarschaftl. Hilfe 19 9 28 3,9% Autobahn 13 8 21 3,0% Summe 270 440 710 100,0% nicht zwingend zeitkritisch 01.01.2008 – 31.12.2008 27 Anz. Einsätze ZB 1 Anz. Einsätze ZB 2 Einsatzart zeitkritisch 4.1.1 Rund 40% der Einsätze im Brühler Stadtgebiet wurden als zeitkritisch gemeldet (z.B. Brände, Brandmeldeanlagen, Menschenrettungen). Zudem rückte die Feuerwehr Brühl insgesamt rund 50 mal zu Einsätzen auf der Autobahn oder in benachbarten Städten aus. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.1.2 Einsatzwahrscheinlichkeit (1) 28 Einsatzwahrscheinlichkeit Für das Soll-Konzept ist die tageszeitliche Verteilung des zeitkritischen Einsatzgeschehens von Bedeutung. Dazu werden die im jeweiligen Tageszeitbereich angefallenen Einsätze mit der Zeitdauer des Tageszeitbereichs verknüpft. Dadurch wird erkennbar, ob sich die Einsätze gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche verteilen oder eine Häufung vorkommt. Der Übersichtlichkeit wegen werden die Einsätze des Beobachtungszeitraumes mit den Stundensummen der beiden Tageszeitbereiche einer Kalenderwoche in Beziehung gebracht und daraus die sogenannte Relationszahl errechnet. Anschließend werden die beiden Relationszahlen verglichen und der resultierende Faktor bestimmt. Die beiden Tageszeitbereiche umfassen folgende Wochenstundensummen: Zeitdauer der Tageszeitbereiche Mo 7-17 Uhr Di Mi Do Fr Sa So 50 Std. / Woche 70 Std. / Woche + 48 Std. / Woche 17-7 Uhr = 118 Std. / Woche Mit der Einsatzwahrscheinlichkeit wird erkennbar, ob das Einsatzgeschehen gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche verteilt ist oder eine Häufung vorkommt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.1.2 Einsatzwahrscheinlichkeit (2) 29 Einsatzwahrscheinlichkeit „Einsätze“ In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitkritischen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich dargestellt: Einsätze [Anzahl] Wochenstunden Relationszahl Resultierender Faktor Mo.-Fr. 7-17 Uhr 270 50 5,40 1,4 Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 440 118 3,73 (=1) Summe 710 168 Erfassungszeitraum: 01.01.2008 - 31.12.2008 Werktags zwischen 7 und 17 Uhr ereignen sich Einsätze mit einer um den Faktor 1,4 (entspricht 40%) erhöhten Wahrscheinlichkeit wie im übrigen Zeitbereich. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.1.3 Eintreffzeit (1) 30 Einleitung Entscheidend für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr ist das rechtzeitige Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort. Die Dispositionszeit (Zeit zwischen Notrufeingang und Alarmierung) in der Einsatzleitzentrale oder der Kreisleitstelle ist separat zu betrachten. Wesentlich für den Brandschutzbedarfsplan ist die Eintreffzeit (ETZ) der Einsatzkräfte. Als Eintreffzeit wird der Zeitraum zwischen der Alarmierung der Feuerwehr und dem Eintreffen der ersten Kräfte am Einsatzort bezeichnet. Für die folgenden Betrachtungen wurden aus dem Erfassungszeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2009 nur die 40 zeitkritischen und spezifisch auswertbaren Einsätze filtriert und für die Auswertungen der Kriterien des Schutzziels und des Controlling-Kriteriums herangezogen. Für die Analyse der Eintreffzeiten waren dabei alle 40 zeitkritischen Einsätze nutzbar. Die ausgewerteten Zeiten beziehen sich immer nur auf das erste Fahrzeug, das den Einsatzort erreicht hat. Aussagen über die Personalstärke werden in Abschnitt 4.2 (kombinierte Zeit- und Stärkenauswertung) getroffen. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.1.3 Eintreffzeit (2) 31 Verteilung der Eintreffzeiten (gesamter Zeitbereich) Eintreffzeitverteilung des ersten Fahrzeuges Datenbasis: n = 40 30% 25% Anzahl Anzahl 20% 15% 10% 5% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten 9 10 11 12 13 14 15 >15 Minuten Die Eintreffzeiten lagen im Wesentlichen zwischen 5 und 8 Minuten. Dieser Wert bezieht sich jedoch nur auf das erste Fahrzeug, das den Einsatzort erreicht hat. Aussagen über die Personalstärke werden darüber nicht getroffen. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.1.3 Eintreffzeit (3) 32 Aufsummierung der Eintreffzeiten desderersten Fahrzeuges Aufsummierung Eintreffzeiten (gesamter Zeitbereich) 100% Datenbasis: n = 40 90% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 >15 Minuten Minuten Zuverlässig (hier: 90%) wurde spätestens nach einer ersten Eintreffzeit von 8 Minuten die Einsatzstelle mit dem ersten Fahrzeug erreicht. Im Mittel betrug die erste Eintreffzeit rund 6,7 Minuten. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.1.3 Eintreffzeit (4) 33 Eintreffzeiten - tabellarisch In der Tabelle sind die ermittelten Werte der Eintreffzeit(en) dargestellt. Auswertbare Einsätze [Anzahl] Eintreffzeit 1. Fahrzeug Arithmetisches Mittel [Minuten] Eintreffzeit 1. Fahrzeug 90%-Perzentil [Minuten] Mo.-Fr. 7-17 Uhr 11 6,00 7 Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 29 7,00 9 Gesamt 40 6,73 8 Erfassungszeitraum: 31.12.2009 Erfassungszeitraum: 01.01.2007 01.01.2007 –- 31.07.2009 Bei den ausgewerteten zeitkritischen Einsätzen waren zuverlässig (90%-Perzentil) nach einer Eintreffzeit von 9 Minuten die ersten Einsatzkräfte vor Ort. Der Mittelwert lag bei 6,91 Minuten. (Zum Vergleich: Mittelwert (gesamt) von 2002 = 6,1 Min.; 90%-Perzentil (gesamt) von 2002 = 9 Min.). Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.1.4 Zielerreichungsgrad (Zeit) 34 Zielerreichungsgrad (Zeit) Das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr bei zeitkritischen Ereignissen ist eine wesentliche Voraussetzung für effektive Hilfe. Die zur Verfügung stehende Zeit wird durch das Schutzziel [vgl. Abschnitt 3] festgelegt. Die Tabelle zeigt den Ist-Zustand der Einhaltung der in Abschnitt 3 definierten „1. Eintreffzeit“ (ETZ): Auswertbare Einsätze [Anzahl] Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der 1. ETZ (8 Minuten) [Anzahl] Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der 1. ETZ (8 Minuten) [Prozent] Mo.-Fr. 7-17 Uhr 11 11 100% Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 29 25 86% Gesamt 40 36 90% Erfassungszeitraum: 01.01.2007 01.01.2007 -– 31.07.2009 31.12.2009 Erfassungszeitraum: Der anzustrebende Zielerreichungsgrad (Zeit) von 90% wurde erreicht. Dieser Wert bezieht sich jedoch nur auf das erste Fahrzeug, das den Einsatzort erreicht hat. Aussagen über die Personalstärke werden darüber nicht getroffen. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2 Personal / Zielerreichungsgrad (Zeit & Stärke) (1) 35 Stärke / Verfügbarkeit der Einsatzkräfte bei Einsätzen (1) Analyse der im Erfassungszeitraum 2009 auswertbaren kritischen Wohnungsbrände [Kriterien für Zeiten und Stärken gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002] nach Zeitbereichen getrennt und gesamt. Einsatzmenge: Kritischer Wohnungsbrand Zeitbereich Auswertbare Einsätze [Anzahl] 1. Eintreffzeit erfüllt Anzahl in % Stärke in 1. ETZ erfüllt Anzahl in % Stärke in 2. ETZ erfüllt Anzahl in % Alle Kriterien erfüllt Anzahl in % Mo.-Fr. 7-17 Uhr 6 6 100% 5 83% 2 33% 2 33% Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 4 4 100% 3 75% 2 50% 2 50% Gesamter Zeitbereich 10 10 100% 8 80% 4 40% 4 40% Erfassungszeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009 Anmerkung: Stärkeanforderung bzgl. der 2. ETZ gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002 = 18 Kräfte. Bei insgesamt 2 Wohnungsbränden wurde die erste Stärke nicht erreicht (einmal 8 und einmal 6 anstelle der im Schutzziel definierten 9 Kräfte). Der niedrige Gesamt-Zielerreichungsgrad von 40% bei Wohnungsbränden resultiert vorwiegend daraus, dass häufig die notwendige Anzahl Kräfte innerhalb der zweiten Eintreffzeit (13 Minuten) nicht erreicht wurde, da die Ehrenamtlichen zu lange Ausrückzeiten benötigten. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2 Personal / Zielerreichungsgrad (Zeit & Stärke) (2) 36 Stärke / Verfügbarkeit der Einsatzkräfte bei Einsätzen (2) Analyse der im Erfassungszeitraum 2009 auswertbaren sonstigen zeitkritischen Einsätze [Kriterien für Zeiten und Stärken gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002] nach Zeitbereichen getrennt und gesamt. Einsatzmenge: Sonstige zeitkritische Einsätze Zeitbereich Auswertbare Einsätze [Anzahl] 1. Eintreffzeit erfüllt Anzahl in % Stärke in 1. ETZ erfüllt Anzahl in % Stärke in 2. ETZ erfüllt Anzahl in % Alle Kriterien erfüllt Anzahl in % Mo.-Fr. 7-17 Uhr 3 3 100% 3 100% 3 100% 3 100% Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 4 4 100% 4 100% 4 100% 4 100% Gesamter Zeitbereich 7 7 100% 7 100% 7 100% 7 100% Erfassungszeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009 Anmerkung: Stärkeanforderungen bzgl. der 1. und 2. ETZ gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002. Da der Kräftebedarf bei sonstigen zeitkritischen Einsätzen geringer als bei Wohnungsbränden ist, wurden die Mindestkriterien häufig allein schon durch die hauptamtlichen Kräfte erfüllt. Dies führte im Betrachtungszeitraum dazu, dass alle sonstigen zeitkritischen Einsätze erfüllt wurden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2 Personal / Zielerreichungsgrad (Zeit & Stärke) (3) 37 Stärke / Verfügbarkeit der Einsatzkräfte bei Einsätzen (3) Analyse der im Erfassungszeitraum 2009 auswertbaren kritischen Wohnungsbrände und sonstigen zeitkritischen Einsätze [Kriterien für Zeiten und Stärken gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002] nach Zeitbereichen getrennt und gesamt. Einsatzmenge: Kritischer Wohnungsbrand + sonstige zeitkritische Einsätze Zeitbereich Auswertbare Einsätze [Anzahl] 1. Eintreffzeit erfüllt Anzahl in % Stärke in 1. ETZ erfüllt Anzahl in % Stärke in 2. ETZ erfüllt Anzahl in % Alle Kriterien erfüllt Anzahl in % Mo.-Fr. 7-17 Uhr 9 9 100% 8 89% 5 56% 5 56% Mo.-Fr. 17-7 Uhr Sa./So./Fe. 8 8 100% 7 88% 6 75% 6 75% Gesamter Zeitbereich 17 17 100% 15 88% 11 65% 11 65% Erfassungszeitraum: 01.01.2009 - 31.12.2009 Anmerkung: Stärkeanforderungen bzgl. der 1. und 2. ETZ gemäß Brandschutzbedarfsplan 2002. Der Gesamt-Zielerreichungsgrad über alle betrachteten kritischen Wohnungsbrände und sonstigen zeitkritischen Einsätze und über alle Zeitbereiche liegt bei 65%. Die Abweichung vom gewünschten Grad von 90% resultiert vorwiegend daraus, dass häufig die notwendige Anzahl Kräfte innerhalb der zweiten Eintreffzeit (13 Minuten) nicht erreicht wurde, da die Ehrenamtlichen zu lange Ausrückzeiten benötigten. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2.1 Wohnorte der Freiwilligen Kräfte 38 Wohnorte der Freiwilligen Kräfte (FrK) Anmerkung zu den Wohnorten: Von insgesamt 105 FrK wohnen 88 innerhalb des Stadtgebiets von Brühl und 17 außerorts. Waldgebiet Die Freiwilligen Kräfte der Feuerwehr Brühl wohnen mit Schwerpunkt westlich der Stadtbahnlinie 18 verstreut im gesamten Stadtgebiet. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2.2 Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte 39 Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte (FrK) Anzahl Aktive Arbeitsort in Brühl und abkömmlich 105 17 in % Mitarbeiter der hauptamtlichen Wache Brühl 16% 13 in % Arbeitsort in Brühl aber nicht abkömmlich 12% 16 Etwa die Hälfte der 13 Freiwilligen Kräfte ist tagsüber verfügbar, da sie nicht im Dienst sind. in % Arbeitsort außerhalb von Brühl in % 15% 59 56% Von diesen 75 nicht verfügbaren Kräften arbeiten 20 Kräfte im Schichtdienst. Von diesen 20 Schichtarbeitern sind tagsüber jedoch etwa 33% im Stadtgebiet verfügbar, da sie Spätoder Nachtschicht haben. Werktags tagsüber verfügbar = 17 + (1/2 x 13 = 7) + (1/3 x 20 = 7) = 31 56% der Freiwilligen haben ihren Arbeitsort außerhalb von Brühl. Weitere 15% arbeiten in Brühl, sind aber (zumindest zeitweise) nicht abkömmlich. Werktags tagsüber sind jedoch planerisch durchschnittlich 31 der 105 Feuerwehrleute im Stadtgebiet und verfügbar. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2.3 Qualifikationen der Freiwilligen Kräfte 40 Qualifikationen der ehrenamtlichen Aktiven Die Tabelle zeigt den Anteil von Atemschutzgeräteträgern (AGT), Maschinisten (MA), Gruppenführern (GF) und Zugführern (ZF) der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Brühl. Anzahl Aktive 105 Anteil AGT Anteil AGT absolut in % 76 72% Anteil MA absolut Anteil MA in % Anteil GF absolut Anteil GF in % Anteil ZF absolut 34 32% 21 20% 9 Legende: AGT = Atemschutzgeräteträger MA = Maschinist GF = Gruppenführer ZF = Zugführer Der Ausbildungsstand hinsichtlich der wesentlichen Qualifikationen ist als gut zu bezeichnen. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2.4 Eintreffzeit der Freiwilligen Kräfte (1) 41 Eintreffzeiten: Erstes Fahrzeug der FrK Eintreffzeitverteilung des Verteilung ersten der Fahrzeuges der FrK Datenbasis: n = 34 25% 20% Anzahl Anzahl 15% 10% 5% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Minuten 9 10 11 12 13 14 15 >15 Minuten Die Eintreffzeiten des ersten Fahrzeuges der freiwilligen Kräfte bei zeitkritischen Einsätzen lagen im Wesentlichen zwischen 11 und 14 Minuten. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2.4 Eintreffzeit der Freiwilligen Kräfte (2) 42 Aufsummierungdes der Eintreffzeiten : Erstes Fahrzeug der Aufsummierung der Eintreffzeiten ersten Fahrzeuges derFrKFrK Datenbasis: n = 34 97% 100% 88% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 >15 Minuten Minuten Zuverlässig (hier: 97%) wurde spätestens nach einer ersten Eintreffzeit von 15 Minuten die Einsatzstelle mit dem ersten Fahrzeug der freiwilligen Kräfte erreicht. Im Mittel betrug die 1. Eintreffzeit „FrK“ rund 12 Minuten. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.2.5 Hauptamtliche Kräfte / Funktionsbesetzung 43 Funktionsbesetzungsplan „Abwehrender Brandschutz“ Funktionen Anzahl Funktionen im Zeitbereich Bemerkung Mo.-Fr. tagsüber Mo.-Fr. nachts Sa./So./Fe. Nr. Wachabteilungen 6 6 6 a) Einsatzleiter vom Dienst 1 1 (FrK) b) (1) - - c) (Zufallsgröße) - - d) Ausgelöster Zentralist Tagdienst Bemerkungen / Erläuterungen a) Aus den Wachabteilungen werden rund-um-die-Uhr 6 Funktionen für den abwehrenden Brandschutz besetzt. b) Werktags tagsüber und werktags nachts wird zuverlässig 1 Funktion Einsatzleiter vom Dienst durch einen der derzeitigen Tagdienst-Mitarbeiter besetzt. Am Wochenende wird diese Funktion von freiwilligen Kräften besetzt. c) Zusätzlich zu den o.a. Funktionen wird in der Einsatzzentrale rund-um-die-Uhr mit 1 Funktion besetzt. Werktags tagsüber wird hierdurch häufig eine weitere Einsatzfunktion gewonnen, wenn der in der Einsatzzentrale arbeitende Feuerwehrbeamte im Einsatzfall durch den Verwaltungsmitarbeiter (Zivilist) abgelöst wird und somit der Feuerwehrbeamte mit ausrückt. d) Zudem kann davon ausgegangen werden, dass werktags tagsüber ein (häufig auch mehrere) hauptamtliche Kräfte des Tagdienstes im Bedarfsfall ausrücken. Neben der Grundkomponente „Wachabteilungen“ mit 6 Funktionen rund-um-die-Uhr werden für den abwehrenden Brandschutz (je nach Tageszeit und Verfügbarkeit) weitere 1, 2 oder mehr Funktionen besetzt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.3 Abdeckung des Stadtgebiets (Isochronen) 44 Fahrzeitisochronen: 1. Eintreffzeit 8 Min - Ausrückzeit HaK 2 Min *  Fahrzeit 6 Min Legende = Feuerwehrhaus (Hauptwache) = 6 Min. Fahrzeit (= Eintreffzeit 8 Min.) = 7 Min. Fahrzeit (1. Folgeminute) = 8 Min. Fahrzeit (2. Folgeminute) Waldgebiet Fahrzeitgeschwindigkeiten Kernbereiche: 600-700 m/min übrige Ortsteile: 800-900 m/min Autobahn: 900-1.000 m/min * Zuverlässige Ausrückzeit der hauptamtlichen Kräfte: 2 Minuten. Die Abdeckung des Stadtgebietes mit 6 Min. Fahrzeit (zur Erfüllung der 8 Min. Eintreffzeit) ist derzeit nicht gegeben. Selbst mit 7 Min. Fahrzeit (d.h. inkl. der 1. Folgeminute) werden einige Randbereiche (z.B. Westen von Vochem, Westen von Heide, Schnorrenberg) nicht erreicht. Zur vollständigen Abdeckung der besiedelten Gebiete sind 8 Min. Fahrzeit (inkl. 2. Folgeminute) notwendig. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.4 Standort 45  Feuerwehrhaus Brühl / Hauptwache  105 freiwillige Mitglieder (davon 13 auch hauptamtlich bei der Feuerwehr Brühl beschäftigt)  53 hauptberufliche Kräfte (inkl. Rettungsdienst)  10 Großfahrzeug-Stellplätze in der Fahrzeughalle (8 Ausfahrttore)  Durch Unterbringung der insgesamt 15 Kraftfahrzeuge (9 Großfahrzeuge und 6 sonstige) sowie eines Pulver-Anhängers und eines FwA-MZB Abstände in der Fahrzeughalle z.T. nicht ausreichend  Größe des Schulungsraums unzureichend, Deckenhöhe zu gering  Sanitäranlagen nicht ausreichend  Notstromaggregat vorhanden  Bauliche Situation ungünstig: a) durch räumliche Trennung von Aufenthaltsräumen und Fahrzeughalle (2 Gebäudeteile) b) keine direkte Ausfahrt auf die Rheinstraße  Bauliche Funktion ist verbesserungswürdig Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.5 Fahrzeuge / Übersicht 46 IST 2012 Baujahr Alter [Jahre] 1999 13 1997 15 2009 3 2006 6 2009 3 1988 24 1988 24 2008 4 1999 13 2003 9 1999 13 2006 6 2004 8 2011 1 2003 9 2005 7 1990 22 2011 1 DLK 23/12 TLF 16/25 HLF 20/16 RW HLF 20/16 LF 16-TS LF 16-TS TLF 20/40-SL LKW ELW 1 MTW PKW KdoW KdoW JF-MTW MTW Krad MZB Die Feuerwehr Brühl verfügt derzeit über 17 Kraftfahrzeuge (darunter 6 Löschfahrzeuge) sowie ein Mehrzweckboot. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.6 Maßnahmen-Abgleich (BSBP 2002) (1) 47 Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen-Vorschläge des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Brühl vom 16.12.2002 Im Folgenden sind die im Rahmen der Ersterstellung des Brandschutzbedarfsplans im Jahr 2002 vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren Umsetzung zusammenfassend dargestellt. Standorte  Eröffnung (mindestens) eines neuen Standortes für die freiwilligen Kräfte in der Stadtmitte von Brühl - Fahrzeuge (obsolet aufgrund des neuen Standortkonzepts mit zentraler Wache) gemäß neuen Fahrzeugstandards: (obsolet – vgl. GW-L2)  Ein SW 2000 ist zusätzlich zu beschaffen -  Ersatz TLF 8/18 nach der Außerdienststellung durch TLF 24/50  (TLF 20/40-SL)  Ersatz der LF 16-TS durch LF 16/12 Ersatz durch LF 10/10-TS und - ( LF KatS bzw. MZF)  Ersatz LF 16 durch LF 16/12 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl  (HLF 20/16) 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 4.6 Maßnahmen-Abgleich (BSBP 2002) (2) 48 Personal  Parallelalarmierung bei Einsätzen gemäß dem Schutzziel   Anwerbung neuer Mitglieder, die werktags tagsüber in Brühl verfügbar sind  (teilweise)  Ggf. Einbindung der in Brühl arbeitenden Kräfte anderer Feuerwehren (Doppelmitgliedschaft)  (teilweise)  Hinwirken auf die Beschäftigung von Feuerwehr-Angehörigen bei der Stadt Brühl -  Einführung eines Controllings mit Ergänzung der Einsatzdokumentation   Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr   Neuzuordnung der Einsatzkräfte nach Eröffnung des neuen Standortes in der Stadtmitte. - Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl (nicht notwendig) 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5 Soll-Konzept / Grundsätzliches 49 Grundsätzliche Überlegungen Die Formulierung des Soll-Konzepts basiert auf dem in Abschnitt 3 definierten Schutzzielen. Aus diesen ergibt sich die Anzahl der notwendigen Feuerwehrhäuser, die Art und Anzahl der Fahrzeuge sowie die Anzahl der erforderlichen Einsatzfunktionen. Der Ist-Zustand wird dem Soll-Zustand direkt gegenüber gestellt. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden dargestellt. Das Soll-Konzept gliedert sich in die Abschnitte  Personal  Standort(e)  Fahrzeuge In diesem Abschnitt wird der Soll-Zustand definiert und gleichzeitig dem Ist-Zustand direkt gegenüber gestellt. Resultierende Erkenntnisse sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden dargestellt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.1 Personal / Grundsätzliches 50 Grundsätzliche Maßnahmen im Bereich Personal  Trotz der hauptamtlichen Grundfunktionen ist weiterhin eine leistungsstarke Freiwillige Feuerwehr Brühl erforderlich.  Bei personalintensiven Einsätzen – z.B. Ereignissen gemäß Schutzziel – sind neben den hauptamtlichen Kräften weiterhin die Freiwilligen Kräfte parallel zu alarmieren.  Seit der Ersterstellung des Brandschutzbedarfsplans in 2002 ist die Anzahl der ehrenamtlichen Aktiven erfreulicherweise von 71 auf 105 gestiegen.  Bei der Einstellung von Mitarbeitern im „Konzern Stadt Brühl“ (z.B. Stadtservicebetrieb, Verwaltung, Hausmeister) wäre es im Hinblick auf die durch Berufsauspendler bedingte eingeschränkte Verfügbarkeit werktags tagsüber [vgl. Abschnitt 4.2.2] sinnvoll, bei gleicher Eignung Feuerwehr-Angehörige zu bevorzugen.  Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch weiterhin die intensive Unterhaltung der Jugendfeuerwehr notwendig. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.1 Personal / Funktionsbesetzung (1) 51 SOLL-Funktionsbesetzungsplan „Abwehrender Brandschutz“  Zur Sicherstellung der notwendigen Funktionsstärken ist weiterhin der Einsatz hauptamtlicher Kräfte im abwehrenden Brandschutz erforderlich.  Zur Grundversorgung sind rund-um-die-Uhr 6 hauptamtliche Funktionen (Wachabteilungen) zu besetzten.  Zudem sollte rund-um-die-Uhr ein Einsatzleiter vom Dienst verfügbar sein. Dies wird derzeit von Mo.-Fr. hauptamtlich durch einen Tagdienst-Mitarbeiter und an Wochenenden durch freiwillige Kräfte realisiert.  Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit der Freiwilligen Kräfte werktags tagsüber sind weiterhin die übrigen Maßnahmen zur Besetzung (mindestens) einer weiteren Funktion in diesem Zeitbereich (Mo.-Fr. 7-17 Uhr) fortzuführen (hier: ausgelöster Zentralist und weitere Mitarbeiter des Tagdienstes). Der SOLL-Funktionsbesetzungsplan entspricht daher 1:1 dem derzeitigen IST-Zustand: Funktionen Anzahl Funktionen im Zeitbereich Mo.-Fr. tagsüber Mo.-Fr. nachts Sa./So./Fe. Wachabteilungen 6 6 6 Einsatzleiter vom Dienst 1 1 (FrK) (1) - - (Zufallsgröße) - - Ausgelöster Zentralist Tagdienst Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.1 Personal / Funktionsbesetzung (2) 52 Schutzzielerfüllung / Zusammensetzung der Einheiten Zur Schutzzielerfüllung müssen die freiwilligen Kräfte (FrK) die hauptamtlichen Kräfte (HaK) in den verschiedenen Tageszeitbereichen wie folgt ergänzen: Funktionen HaK FrK HaK FrK Anzahl Funktionen gesamt Mo.-Fr. 7-17 Uhr >9 0 >9 0 + 9 + 4 = 13 22 Mo.-Fr. 17-7 Uhr 7 2 7 2 + 9 + 4 = 15 22 Sa./So./Fe. 7-7 Uhr 6 3 6 3 + 9 + 4 = 16 22 Zeitbereich 9 Fu. (1. ETZ) 9 + 9 + 4 = 22 Fu. (2. ETZ) Werktags tagsüber werden die zur Schutzzielerfüllung notwendigen ersten 9 Funktionen der 1. Eintreffzeit durch hauptamtliche Kräfte (Wachabteilungen + Einsatzleiter vom Dienst + Tagdienst) sichergestellt. Werktags nachts müssen 2 und an Wochenenden und Feiertagen 3 freiwillige Kräfte innerhalb der 1. Eintreffzeit (8 Minuten) am Einsatzort sein. In allen Zeitbereichen müssen die 13 Ergänzungskräfte für die 2. Eintreffzeit durch die freiwilligen Kräfte sichergestellt sein. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.2 Standort / Derzeitige Standortstruktur 53 Bewertung des IST-Standortes „Rheinstraße“  Der derzeitige dezentral gelegene Standort der Feuer- und Rettungswache Brühl in der Rheinstraße ist nicht bedarfsgerecht.  Die fristgerechte Abdeckung des Stadtgebietes mit 6 Min. Fahrzeit (zur Erfüllung der 8 Min. Eintreffzeit) durch die hauptamtlichen Kräfte ist von dort nicht gegeben.  Selbst mit 7 Min. Fahrzeit (d.h. inkl. der 1. Folgeminute) werden einige Randbereiche (z.B. Westen von Vochem, Westen von Heide, Schnorrenberg) nicht erreicht.  Zur vollständigen Abdeckung der besiedelten Gebiete sind 8 Min. Fahrzeit (d.h. inkl. der 2. Folgeminute) notwendig. Waldgebiet [Erläuterungen zur Grafik vgl. Abschnitt 4.3 und Abschnitt 4.2.1]  Auch die fristgerechte Abdeckung durch die freiwilligen Kräfte ist nicht gegeben: Die dezentrale Lage bedingt lange Anfahrtszeiten von den Wohnorten der Freiwilligen (sowie Fahrzeiten von bis zu 8 Minuten). Der Standort ist aus Sicht der freiwilligen Kräfte problematisch für erste und zweite Eintreffzeit.  Zudem ist die bauliche Situation ungünstig: a) durch räumliche Trennung von Aufenthaltsräumen und Fahrzeughalle b) keine direkte Ausfahrt auf die Rheinstraße Durch die dezentrale Lage ist der Standort weder aus Sicht der hauptamtlichen Kräfte noch aus Sicht der freiwilligen Kräfte bedarfsgerecht. Das Stadtgebiet wird nicht fristgerecht abgedeckt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.2 Standort / Maßnahmen (1) 54 Maßnahmenvorschlag  Der derzeitige Standort der Feuerund Rettungswache sollte aufgegeben und im Zentrum der Stadt Brühl neu gebaut werden. Zu einsatztaktischen Kriterien des zukünftigen Standortes zählen: - Verkürzung der Ausrückzeit der hauptamtlichen Kräfte - Verkürzung der Ausrückzeit der freiwilligen Kräfte - Fristgerechte Abdeckung durch HaK und FrK - Gute Verkehrsanbindung Grober Bereich für den Standort der neuen zentralen Wache Waldgebiet Der derzeitige Standort der Feuer- und Rettungswache sollte aufgegeben und im Zentrum der Stadt Brühl neu gebaut werden. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.2 Standort / Maßnahmen (2) 55 Neuer Standort der zentrale Feuer- und Rettungswache Organisatorische Annahmen: - Zentrale Feuer- und Rettungswache (kein weiterer Standort für die ehrenamtlichen Kräfte) - Ehrenamtliche Kräfte sind weiterhin innerhalb der ersten Eintreffzeit (8 Minuten) als Ergänzungseinheit notwendig (zumindest nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen) Zusätzliche Voraussetzungen: - „optimales“ Ausrücken der Einsatzfahrzeuge vom neuen Standort in den Straßenverkehr möglich - keine vermeidbaren Verzögerungen für die ehrenamtlichen Kräfte bei der Anfahrt zur Wache - „optimaler“ Funktionsablauf auf der neuen Wache Um den theoretisch optimalen Punkt (Römerstr. / Ecke Liblarer Str.) ist im skizzierten Bereich der Standort der zentralen Feuer- und Rettungswache möglich (maximal 1 Minute Fahrzeitentfernung vom optimalen Punkt). Hier stellt sich das symbolisch gekennzeichnete Grundstück als das geeignetste dar. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl Maßstab 0 250 500 750 1000 m 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.2 Standort / Maßnahmen (3) Bewertung des vorgeschlagenen Standortes 56 Legende = 3 Min. Fahrzeit = 5 Min. Fahrzeit a) Für hauptamtliche Kräfte  Innerhalb von 3 Minuten Fahrzeit werden die wesentlichen Bereiche der Innenstadt abgedeckt (großer Qualitätsgewinn). Derzeit werden hierzu 6 bis 7 Min. benötigt.  Mit 5 Min. Fahrzeit werden die wesentlichen Bereiche abgedeckt.  Zur vollständigen Abdeckung aller nennenswert bebauten Gebiete (Schwadorf vollständig, Vochem vollständig) sind 5,5 bis 6 Min. Fahrzeit notwendig. Waldgebiet Für die Abdeckung hinsichtlich der hauptamtlichen Kräfte und der Erreichung der ersten Eintreffzeit (8 Min.) * ist der vorgeschlagene Standort sehr gut geeignet. * Ausrückzeit IST = 2 Min. (aufgrund ungünstiger baulicher Situation) zzgl. max. 6 Min. Fahrzeit  planerisch max. 8 Min. Eintreffzeit Ausrückzeit SOLL (aufgrund optimierter Wege bei neuer Wache) = 1 Min.  wahrscheinlich weitere Verkürzung der Eintreffzeit um 1 Min. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.2 Standort / Maßnahmen (4) Bewertung des vorgeschlagenen Standortes 57 Legende = Wohnorte FrK b) Für freiwillige Kräfte  Im unmittelbaren Einzugsbereich (max. 1 Min. Fahrzeit vom Wohnort) des Standortes Römerstr. / Liblarer Str. wohnen derzeit rund 20 Aktive.  Im Bereich der Fahrzeit von bis 2 Min. wohnen rund 40 Kräfte.  Zur Gewährung einer Unterstützung der hauptamtlichen Kräfte innerhalb der ersten Eintreffzeit (im Zeitbereich nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen) sollten möglichst schnell die ersten freiwilligen Kräfte (z.B. als Trupp) ausrücken. Eine Ausrückzeit von 2-3 Minuten scheint erzielbar. 2 Min. 1 Min. Waldgebiet In Bezug auf die freiwilligen Kräfte wird der vorgeschlagene Standort zu einer deutlichen Verkürzung der Ausrückzeiten (und somit auch der Eintreffzeiten) führen. D.h. auch im Hinblick auf die Versorgung durch die freiwilligen Kräfte ist der neue Standort sehr gut geeignet. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.3 Fahrzeug-SOLL-Konzept / Übersicht informativ: informativ: IST 2002 SOLL BSBP 2002 IST 2012 DLK 23/12 TLF 16/25 TLF 16/25 RW 2 LF 16 LF 16-TS LF 16-TS TLF 8/18 DLK 23/12 TLF 16/25 TLF 16/25 RW 2 LF 16/12 LF 16/12 LF 16/12 TLF 24/50 LKW Baujahr Alter [Jahre] DLK 23/12 TLF 16/25 HLF 20/16 RW HLF 20/16 LF 16-TS LF 16-TS TLF 20/40-SL 1999 13 1997 15 2009 3 2006 6 2009 3 1988 24 LKW ELW 1 MTW PKW PKW - 58 SOLL SOLL zukünftig DLK 23/12 LF 20/16 HLF 20/16 RW HLF 20/16 LF 10/10-TS (LF-KatS) TLF 20/40-SL Bemerkungen 1988 24 2008 4 DLK 23/12 TLF 16/25 HLF 20/16 RW HLF 20/16 LF 10/10-TS (LF-KatS) TLF 20/40-SL LKW 1999 13 LKW GW-L2 ELW 1 MTW PKW PKW - ELW 1 MTW PKW KdoW KdoW JF-MTW 2003 9 1999 13 2006 6 2004 8 2011 1 2003 9 ELW 1 MTW PKW KdoW KdoW JF-MTW ELW 1 MTW PKW KdoW KdoW JF-MTW - SW 2000 - - - - - Einsatzzweck kann durch GW-L2 abgedeckt werden - - MTW 2005 7 - - Anschaffung durch Förderverein; keine kommunale Ersatzbeschaffung Krad MZB MZB Krad MZB 1990 22 2011 1 MZB MZB 1) 2) / wird derzeit bereits ersatzbeschafft / ggf. MZF Beladung und Ausstattung des GW-L2 werden im Rahmen der nächsten Fortschreibung konkretisiert wird derzeit bereits ersatzbeschafft Vorbeugender Brandschutz Dienstwagen Leiter der Feuerwehr Bereitschaftsfahrzeug "Einsatzleiter vom Dienst" Fahrzeug der Jugendfeuerwehr Mehrzweckboot auf Anhänger Weitere Bemerkungen 1) 2) Ersatz des LF 16-TS durch ein Fahrzeug mit vergleichbarem Einsatzwert. Das LF 16-TS ist jedoch in dieser Form nicht mehr genormt. Denkbar wäre daher als Basis ein LF 10/6 mit Tragkraftspritze (TS), erweiterter Schlauchausstattung und erweitertem Wassertank ( Bezeichnung = LF 10/10-TS). Als Ersatz für das zweite LF 16-TS wäre es wünschenswert, ein vom Bund konzipiertes LF für den Katastrophenschutz zu bekommen. Sofern keine Vergabe eines LF-KatS an die Stadt Brühl erfolgen sollte, könnte für den kommunalen Bedarf ggf. ein Mehrzweckfahrzeug sinnvoll sein. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.3 Fahrzeug-SOLL-Konzept / Erläuterungen (1) 59 Erläuterungen zum Fahrzeug-SOLL-Konzept (betrifft Maßnahmen, die wahrscheinlich bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans erforderlich werden) Allgemeines: Die kalkulatorische Laufzeit eines Großfahrzeuges (z.B. LF) beträgt in der Regel 20 Jahre. Die tatsächlich mögliche Nutzungsdauer eines Fahrzeuges ist jedoch abhängig vom spezifischen technischen Zustand. Beispielsweise müssen häufig eingesetzte Fahrzeuge (z.B. bei Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften) teilweise nach 15 Jahren oder früher ersatzbeschafft werden. Bei seltener genutzten Fahrzeugen (z.B. bei freiwilligen Feuerwehren) sind je nach Nutzung (u.a. auch abhängig von Unterstellung und Pflege) und je nach Fahrzeugtyp oftmals eher 25 Jahre als planerischer Wert zielführend. Unter Zugrundelegung dieser Laufzeiten ist im Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Brühl mit folgenden Maßnahmen zu rechnen:  Eines der beiden LF 16-TS ist durch ein LF 10/10-TS oder Vergleichbares zu ersetzen. Das LF 16-TS ist jedoch in dieser Form nicht mehr genormt. Denkbar wäre daher als Basis ein LF 10/6 mit Tragkraftspritze (TS), erweiterter Schlauchausstattung und erweitertem Wassertank ( Bezeichnung daher LF 10/10-TS). Dieses Fahrzeug befindet sich derzeit bereits in der Ersatzbeschaffung.  Als Ersatz für das zweite LF 16-TS wäre es wünschenswert, ein vom Bund konzipiertes LF für den Katastrophenschutz zu bekommen. Sofern keine Vergabe eines LF-KatS an die Stadt Brühl erfolgen sollte, könnte für den kommunalen Bedarf ggf. ein Mehrzweckfahrzeug sinnvoll sein. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 5.3 Fahrzeug-SOLL-Konzept / Erläuterungen (2) 60 Erläuterungen zum Fahrzeug-SOLL-Konzept „zukünftig“ (betrifft Maßnahmen, die wahrscheinlich nicht innerhalb der nächsten 5 Jahre erforderlich werden und im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ggf. angepasst werden sollten)  Das TLF 16/25 (Baujahr 1997) wird nach Außerdienststellung durch ein LF 20/16 ersetzt.  Der LKW (Baujahr 1999) wird nach Außerdienststellung durch ein GW-L2 ersetzt. Weitere grundsätzliche Anmerkung zum Fahrzeug-SOLL-Konzept Alle bestehenden Fahrzeuge, welche nicht aufgrund von Änderungen des Fahrzeugkonzeptes explizit Erwähnung finden, sind weiterhin im vorhandenen Umfang bzw. in vergleichbarer Ausstattung erforderlich. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 6 Zusammenfassung 61 Allgemeines / Schutzziel / Zielerreichungsgrad  Der kommunale Brandschutz in der Stadt Brühl kann weiterhin durch eine leistungsfähige freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften sichergestellt werden. Hinsichtlich der Definition des Schutzziels bleiben die bisherigen Schutzzielkriterien, welche sich an den Empfehlungen der AGBF (u.a. 1. Eintreffzeit = 8 Min.) orientieren, unverändert. Weiterhin gilt ein anzustrebender Zielerreichungsgrad von > 90%.  Der ausgewertete (erreichte) Gesamt-Zielerreichungsgrad beträgt 65% und resultiert vorwiegend daraus, dass häufig die notwendige Anzahl Kräfte innerhalb der zweiten Eintreffzeit (13 Minuten) nicht erreicht wurde, da die Ehrenamtlichen zu lange Ausrückzeiten benötigten. Maßnahmen Personal  Aufgrund der Auspendlerquote der ehrenamtlichen Kräfte müssen werktags tagsüber mehr hauptamtliche Funktionen (9) besetzt werden als werktags nachts (7) und an Wochenenden und Feiertagen (6).  Zudem sollten weitere Maßnahmen bzgl. der Personalstärke der ehrenamtlichen Kräfte durchgeführt werden (z.B. Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei der Einstellung von städtischen Mitarbeitern, weiterhin intensive Jugendfeuerwehrarbeit). Maßnahmen Standortstruktur / Wache  Zur fristgerechten Abdeckung des Stadtgebietes sollte der derzeitige Standort der Feuer- und Rettungswache aufgegeben und im Zentrum der Stadt Brühl neu gebaut werden.  Dies verbessert die Versorgung durch die hauptamtlichen Kräfte und ermöglicht die Einhaltung der Schutzzielkriterien (insbesondere dort, wo die Personalstärke der ehrenamtlichen Kräfte notwendig ist). Maßnahmen Fahrzeuge  Der bisherige Fahrzeugbestand ist weitestgehend bedarfsgerecht. Altersbedingt stehen zunächst kurz- bis mittelfristig 2 Ersatzbeschaffungen von Großfahrzeugen an. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 6.1 Maßnahmenübersicht 62 Personal  Trotz der hauptamtlichen Grundfunktionen ist weiterhin eine leistungsstarke Freiwillige Feuerwehr Brühl erforderlich, die je nach Tageszeit und Einsatzart parallel alarmiert werden muss.  Hauptamtliche Funktionsbesetzung: werktags tagsüber 9 Funktionen, übrige Zeit 6-7 Funktionen.  Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei der Einstellung von städtischen Mitarbeitern.  Weiterhin intensive Unterhaltung der Jugendfeuerwehr. Standortstruktur / Wache  Verlagerung der Feuer- und Rettungswache ins Zentrum der Stadt Brühl. Fahrzeuge  Eines der beiden LF 16-TS ist durch ein LF 10/10-TS oder Vergleichbares zu ersetzen.  Ersetzen des zweiten LF 16-TS durch ein LF-KatS (Bund) / ggf. durch ein kommunales MZF. Fahrzeuge „zukünftig“  Das TLF 16/25 (Baujahr 1997) wird nach Außerdienststellung durch ein LF 20/16 ersetzt.  Der LKW (Baujahr 1999) wird nach Außerdienststellung durch ein GW-L2 ersetzt. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung (7) Anlagenverzeichnis 63 Anlage 1: Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten (AGBF) Anlage 2: Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung Anlage 1 64 Inhalt: Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten Quelle: Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen Verfasser: AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 65 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 66 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 67 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 68 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung 69 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung Anlage 2 70 Inhalt: Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ Quelle: Bezirksregierung Köln Verfasser: Bezirksregierung Köln Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung § 1 Verfügbarkeit sowie Eintreifzeiten bei Freiwilligen § 22 veranlasst, diese Grundlagen weiter zu konkretisieren und zu erläutern. Ihnen und den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes haben mich Die konkreten Erfahrungen aus einer Vielzahl von Besprechungen mit FSHG erforderlichen Brandschutzbedarfspläne zu beachten. dort näher erläuterten Grundlagen bei der Erstellung der nach Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ übersandt und Sie gebeten, die Personalstärke, Rundverfügung die Ausarbeitung „Grundlagen zur Bewertung der FSHG notwendigen Feuerschutzes hatte ich Ihnen mit meiner o. a. Als Hilfestellung bei der Beurteilung des in einer Gemeinde nach Anlage: 1 Meine Rundverfüg ung vom 07.04.1997 Feuerschutz und Hilfeleistung Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln nach richtlich: Oberbürgermeister Aachen, Bonn, Köln, Leverkusen Landrat Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Rhein-Eilt-Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis Städteregionsrat der Städteregion Aachen Bezirksregierung Köln, 50606 Köln Bezirksregierung Köln poststelle@brk.nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Telefon: (0221) 147-0 Fax: (0221) 147-3185 Hauptsitz: Zeughausstr.2-10,50667Köln BIC:WELADEDD Kontonummer 96560 IBAN: DE34300500000000096560 WestLB, Düsseldorf BLZ 300 500 00, Landeskasse Düsseldorf: Besuchertag: donnerstags: 8:30-15:00 Uhr (weitere Termine nach Vereinbarung) Telefonische Sprechzeiten: mo. -do.: 8:3015:00 Uhr Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 bis Appellhofplatz DB bis Köln Hbf, U-Bahn 3,4,5,16,18 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Fax: (0221) 147-2899 helmut.exner~bezreg koeln.nrw.de Zimmer: 309 Telefon: (0221) 147-3565 Auskunft erteilt: Herr Exner Aktenzeichen: 022.001.002 Datum3. 02.2012 Seite 1 von 2 § 13 des Ii über Ausnahmegenehmigungen nach § 13 FSHG beschreibt. zugleich meinen fachlichen Beurteilungsmaßstab bei Entscheidungen 10.02.1998“ weise ich darauf hin, dass dieses Grundlagenpapier Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 13.11.2007 „Feuerschutz; Ausnahmegenehmigungen nach Ergänzend und unter Bezugnahme auf meine Rundver[ügung vom mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung zu stellen. Grundlagenpapier den Städten und Gemeinden Ihres Aufsichtsbereichs erstellt und Ihnen als Anlage beigefügt. Ich bitte Sie, auch dieses Feuetwehren im Regierungsbezirk Köln“ „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen eine überarbeitete Fassung dieses Grundlagenpapiers mit dem Titel: Im Zusammenwirken mit Ihren Kreisbrandmeistern habe ich nunmehr Bezirksregierung Köln Datum3.02.2012 Seite2von2 Einleitung 1 § 33 FSHG Unterrichtungs- und Weisungsrecht (1) Die Aufsichtsbehörden können sich jederzeit über die Wahrnehmung der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben unterrichten. Sie sind berechtigt, jederzeit den Leistungsstand der Einheiten und Einrichtungen nach diesem Gesetz zu überprüfen. Die kreisfreien Städte und Kreise haben bei Großschadensereignissen unverzüglich die Aufsichtsbehörde über Art und Umfang des Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten. 2 § 1 FSHG Aufgaben der Gemeinden und Kreise (1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. 1 Gebäuden und Geräten zu sorgen. sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem Personal sowie den entsprechenden dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren entsprechende leistungsfähige Feuerwehren". Das bedeutet zunächst, dass die Gemeinde Nach §1 Abs.1 FSHG1 "unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen  die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken.  die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals  die Mindestpersonalstärke einer FF Mindestanforderungen betreffen Mindestanforderungen wird ein "Grundschutz" als gewährleistet angesehen. Diese Feuerwehren (FF) gem. §33 Abs.1 FSHG2 ermöglicht werden. Erst mit Erfüllung gewisser und einsatztaktischen Rahmenbedingungen die Bewertung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier soll unter Beachtung medizinischer, physikalischer Menschenrettung in der Lage sein müssen. insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und nachprüfbar zur organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das bedeutet grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren durch Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach §1 FSHG1 eine 1 Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der hat aber jede Feuerwehr zur Gewährleistung eines effektiven wird. einer muss Überprüfung Daher des die einer gewisser Leistungsstandes Einhaltung einer Feuerwehr nachvollziehbar in einem Brandschutzbedarfsplan 5 VG Neustadt, SgE Feu §1 I Nr.17 2 § 13 FSHG Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr (1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen. 4 § 4 FSHG Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. 3 Ausstattung stehen sollte5. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Festlegungen zu Größe und ...im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und Hilfsmitteln zur Verfügung.." einschlägige Gerichtsurteile "angesichts der von der Feuerwehr zu bekämpfenden Gefahren mangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter Bezugnahme auf Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als Organisations- hauptamtliche Kräfte vorzuhalten.  und damit auch als Maßstab für die evtl. Befreiung von der Pflicht nach §134 FSHG,  als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG  als Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr, erläuterten Mindestanforderungen heranzuziehen sind Feuerschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im folgendem kann eine aufsichtsbehördliche Weisung nach §4 FSHG3 erforderlich werden, um den Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG jederzeit nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden, im Rahmen gehandelt Mindestanforderungen Gesichtspunkten der Feuerschutz gehört), dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards der Gefahrenabwehr (zu der auch Wohnungsbrand", siehe Ziff. 3.1 und "kritischer Verkehrsunfall", siehe Ziff. 3.2). "Standardsituation" zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann (hier: "kritischer Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine Besonderheiten Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Unabhängig von örtlichen und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige Grundlagen und Definitionen Eintreffzeit 3 Die Begriffe „Eintreffzeit“, „Hilfsfrist“, und „Einsatzgrundzeit“ werden zur Beschreibung des gleichen Sachverhalts genutzt, jedoch führt die Verwendung mit teilweise abweichenden Definitionen zu Problemen in der Vergleichbarkeit. Um Verwechselungen mit der abweichenden Definition der Hilfsfrist nach der DIN 14011 zu vermeiden, wird hier bewusst der Begriff der „Eintreffzeit“ verwendet. 7 § 22 FSHG Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse (1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die kreisfreien Städte und Kreise haben Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse sowie für besonders gefährliche Objekte (§ 24 Abs. 1) Sonderschutzpläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Kreisen sind die Gemeinden zu beteiligen. 6 stets unvollständig, d.h. unter Luftmangel mit entsprechend starker Rauchentwicklung ab. Verbrennungsprozesse laufen im Inneren von Gebäuden - zumindest in der Anfangsphase - durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt. Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90 % aller Brandtoten der Tod Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von 2.1 Sicherheitsniveau in der Gemeinde festzulegen. variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und damit letztlich auch das Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher - in gewissen Grenzen (siehe Ziff.4) - als Regeln der Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF-Schutzzieldefinition u. v. m.). physikalischen Rahmenbedingungen - verbindliche Vorschriften und allgemein anerkannte Zur Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen - neben den eindeutigen medizinischen und  in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)  mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln (Funktionsstärke)  in welcher Zeit (Eintreffzeit7) Feuerwehr lässt sich durch folgende Qualitätskriterien beschreiben: Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung einzuleiten. Der Grad der Leistungsfähigkeit einer Zeit dar, die die Feuerwehr benötigt, um nach Eintritt eines Schadensereignisses geeignete Ein wesentliches Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr stellt die 2 FSHG6). darzustellen, der von jeder Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen ist (§22 Minuten die Sterberate Zeit vom Brandausbruch bis zum „Flash-Over“: 18 bis 20 Minuten 4 In der Mitte der 70er Jahre durchgeführte Studie der Firma Porsche. Auswertung der Daten von 65 Brandopfern in Deutschland und einer Studie aus England. Ergebnis war u. a., dass durch eine Verkürzung der Eingriffszeit um 1 Minute 5,3 % der Brandtoten gerettet werden konnten. Man analysierte ferner Möglichkeiten zur Verkürzung der Eingriffszeit, u. a. auch durch neue Technologien im Fahrzeug-, Ausstattungs- und Kommunikationsbereich. 9 Nach geltendem Baurecht werden in der Regel an Wohnungsabschlusstüren keine Anforderungen bzgl. ihrer Feuerwiderstandsdauer gestellt. Ferner gibt es keine Forderung, wonach diese Türen selbst schließend sein müssen. D.h. im Brandfall kommt es häufig vor, dass beim Verlassen der betroffenen Wohnung die Tür geöffnet bleibt und sich somit Rauch und Feuer u. U. auf das gesamte Gebäude ausbreiten können. 8 ausreichenden Qualität des Feuerschutzes ausgegangen werden. bei einem späteren Eingreifen der Feuerwehr im Ergebnis nicht mehr von einer Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen dramatisch ansteigt, kann bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Weil mit jeder weiteren Minute die Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten   Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten  Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten für die Festlegung der Eintreffzeit folgende Grenzwerte: Wohnungsbrand etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch auftreten kann. Somit gelten ausbreitung muss daher der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brand- zugrunde, so erhöht sich die Sterberate bereits auf 50 %. betroffener Personen bei etwa 32,2 % liegt. Legt man eine Branddauer von 20 Minuten Untersuchungen ergaben, dass bei einer Branddauer von 15 begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Weitere durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach des Brandes auf. Im Rahmen der ORBIT-Studie9 wurde ermittelt, dass zur Rettung einer Somit tritt eine Rauchschädigung von Personen oftmals schon in einer sehr frühen Phase Gebäude8. durchgebrannte Wohnungsabschlusstüren, Türritzen, Lüftungsschächte, etc. im gesamten aus einem Kilogramm Brandgut) verteilt sich in Minutenschnelle durch offene bzw. bereits Die in der Anfangsphase eines Brandes entstehende Rauchmenge (bis zu 1000 Kubikmeter Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehr- 5 Die Alarmierung ist die Schnittstelle zwischen Leitstelle und (alarmierter) Feuerwehr. Daher tragen beide Partner gleichermaßen die Verantwortung, durch technische (z. B. Meldersystem, ausreichende Dimensionierung des Alarmierungsnetzes) und organisatorische Maßnahmen (z. B. sinnvolle Alarmierungsfolgen, Beschränkung zeitintensiver Volltextalarmierungen) die Alarmierungszeit zu optimieren. 11 Im Regelfall werden die Notrufe in Leitstellen auf Kreisebene abgefragt. Die Abfrage- und Dispositionszeit ist daher nur bedingt durch die einzelne Gemeinde beeinflussbar. 10  und die Anfahrtszeit (8).  die Ausrückezeit (7),  die Alarmierungszeit11, (6)  die Abfrage- (4) und Dispositionszeit10 (5), Dies sind: Hilfeleistungssystem Leitstelle und Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Zur Definition der Eintreffzeit eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die vom Einsatzmaßnahmen vor Ort setzt sich vereinfacht wie folgt zusammen: Die Die unterschieden. nachfolgende bis Abbildung Mindesteintreffzeit stellt zum diese der Fristen Erreichen innerhalb des Mindeststärke15 6 Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung (14,5 Minuten vom Beginn der Notrufabfrage). Die erste eintreffende Einheit wird durch weitere Einheiten verstärkt, so dass zur Abarbeitung des Einsatzes – ohne Abweichungen von der UVV (z.B. fehlende Sicherheitstrupps im Atemschutz) ausreichend Kräfte zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch den Aufbau einer Führungsstruktur mit entsprechend qualifizierten Führungskräften. Für die beiden Standardereignisse ist ein Zug – inkl. Zugtrupp – mit 1/3/18/22 erforderlich. 15 Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung (9,5 min vom Beginn der Notrufabfrage). Dabei bestimmt die Einsatzart die notwendige erste taktische Einheit. Für die Standardereignisse zur Dimensionierung des Feuerschutzes (Brandeinsatz ⇒ 3.1, THL VU-PKW ⇒ 3.2) ist als notwendige erste taktische Einheit eine Gruppe mit 1/8/9 erforderlich. 14 Durch moderne Leitstellentechnik können die Prozesse der Abfrage und Disposition teilweise parallel durchgeführt werden. Daher ist die Einhaltung der 1,5 min für die Abwickelung eines Standardnotrufs als Qualitätsmerkmal einer Leitstelle zu sehen. 13 Der RdErl. vom 15.06.2005 III 8 – 0712.1.2/0715 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW definiert für den Rettungsdienst die erste Signalisierung eines Notrufes als Beginn der Notrufabfrage, d.h. zu diesem Zeitpunkt beginnt die Hilfsfrist. Allerdings ist dieser Punkt – auch länderübergreifend – noch in Diskussion. Unstrittig ist, dass der Beginn der Gesprächsaufnahme – und keinesfalls das Gesprächsende – als Startpunkt für die Hilfsfrist zu sehen ist. 12 Gesamteinsatzes dar. der und Einheit14 Bei der Eintreffzeit wird ferner zwischen der Mindesteintreffzeit der ersten taktischen Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet. Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische  8 Minuten für das Ausrücken (7) und die Anfahrt (8) zur Einsatzstelle  1,5 Minuten für die Notrufabfrage13 (4), Disposition (5) und Alarmierung (6) Diese verteilen sich wie folgt: Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig. Konstellation!), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (dies ist eine außerordentlich günstige Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der Einsatzstelle. Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage12 in der Die Eintreffzeit wird daher wie folgt definiert: Brandeinsatz 3.1 geht dabei von einem Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines 7 Statistische Auswertungen von Realeinsätzen durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen WIBERA, als Standardbrandereignis zur Bemessung des Feuerschutzes allgemein anerkannt („AGBF-Schutzziel“) 16 unpassierbar. Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und Treppenraum (erster Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige Man Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat16. Untersuchungen aufgrund der Häufigkeit seines Eintretens und der zu erwartenden Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario, das sich in wissenschaftlichen Erläuterung der Eintreffzeit und Funktionsstärke am Beispiel eines Brand- und eines Hilfeleistungseinsatzes 3 Feuerwehr bzw. Leitstelle sofort verständigt (Bemessungsszenario „Kritischer - - - (Angriffstrupp; Vornahme eines C-Rohres). Treppenraum 8 Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, 2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der einsatzes). - insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung - und Kontrolle des Atemschutz- Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein: Zur Bewältigung der in diesem Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten unsicher sind. Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit dem 2. Rohr erfolgt über eine Leiter, da Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den verqualmten Gründen des Eigenschutzes müssen beide Rohre schon zur Durchführung der Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren erforderlich. Aus Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren Brandbekämpfung eine Leiter einen zweiten - vom Treppenraum unabhängigen - Rettungsweg sicherstellen. Vornahme eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über zwei voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch Menschenrettung taktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen: Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatz- Wohnungsbrand“). die der Meldung nicht bekannt Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang oder tragbare Leitern) und zur Durchführung der von Sprungrettungsgeräten, Durchführung von rettungsdienstlichen Schlauchtrupps (Melder). 1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsgerät und zur Unterstützung des trupps)17. Maßnahmen (Schlauchtrupp; Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutz- Aufbau 2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern, Vornahme eines C-Rohres). Menschenrettung (Wassertrupp; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz, (Hubrettungsfahrzeug 2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern 9 Auch nach Wegfall der FwDV 4 u. 5, bleibt der Zugtrupp als Führungskomponente in der überarbeiteten FwDV 3 bestehen. Zudem ist die FwDV 100 zu beachten, die den Einsatz des Zugtrupps weiterhin vorsieht. 18 Zwingend erforderlich nach FwDV 7 bzw. UVV GUV-C53. Werden zwei unterschiedliche Angriffswege gewählt, müssen zwei Sicherheitstrupps gestellt werden. Eine Abweichung ist im Einzelfall zur Rettung von Menschenleben möglich. Es ist jedoch unzulässig, diese Ausnahmen bei der Dimensionierung des Feuerschutzes generell „einzuplanen“. 17 erreicht. Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) 18 erforderlich. Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren 5 Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und gestellt werden. erforderlichen Kräfte innerhalb dieses Zeitfensters von 8 Minuten durch ehrenamtliche Kräfte erforderlich) müssen die bis zum Erreichen der Gruppenstärke ggf. noch zusätzlich kreisangehörigen Städten ist im Regelfall die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1/5/6) Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (bei Großen und Mittleren von 8 Minuten als notwendig erachtet. Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als - - - Hilfeleistungseinsatz 4 21 8 2-3 14 3 1 a.d.Einsatzstelle Einsetzbare Atemschutzgeräteträger Je nach Fahrzeugkombination (LF oder TLF+DLK) pro einzusetzendes Fahrzeug ein Maschinist. 10 4 AGT sind als absolutes Minimum in dieser Einsatzphase anzusehen, um überhaupt unterschiedliche taktische Varianten bei vertretbarer Gefährdung der eigenen Kräfte durchführen zu können. 21 20 19 fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem Eigensicherung folgende Maßnahmen erforderlich: Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens „Kritischer Verkehrsunfall“). Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet (Bemessungsszenario zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei Betriebsmittel (Brand- und Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein Der kritische Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines 3.2 AGT 20 1-2 7 FI/FII Maschinist 1 FIII 19 / a.d.Einsatzstelle nach max. 8 min nach max. 13 min F IV Qualifikation Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen. evtl. bestehender Brandgefahr Einleitung der medizinischen Versorgung (Vornahme muss des dem und ein eines Rettungsdienst Schnellangriffs - - - - - Arbeitsbereiches (Schlauchtrupp). 11 2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material, Freihalten des Erstversorgung bis Eintreffen des Rettungsdienstes). Unfallfahrzeuges, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, evtl. medizinische 2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten (Angriffstrupp; Sichern des Pulverlöscher). von Verkehrssicherungs- und Warngeräten, Vornahme des Schnellangriffs und 2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Wassertrupp; Einsatz Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps) 1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der - insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung). Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes 1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und Verfügung stehen22: bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene sicherzustellen. Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kontinuierlich durch die Feuerwehr Sollte der Rettungsdienst noch nicht an der Einsatzstelle sein, ist die Erstversorgung des Erstversorgung des Patienten den Patienten zu erreichen. Fahrzeugs durch Unterbauen und den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel das Sichern des ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und Zur Zugang zum Patienten sicherstellen Pulverlöschers) zu schützen. vor Funktion als Maschinist Hydraulikaggregate (Melder). 1 für den Rüstwagen und zum Bedienen der 1 7 1-2 FIII FI/FII Maschinist 2-3 14 3 1 a.d.Einsatzstelle 22 12 Funktionen und Arbeitsteilung gemäß FwDV 13/1 von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften. technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte Rettungssystem lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes. Das integrierte Die Begründung für die zeitlichen Vorgaben ergibt sich in erster Linie aus der notwendigen / a.d.Einsatzstelle nach max. 8 min nach max. 13 min F IV Qualifikation Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen. Gruppe(1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) erforderlich. Unterstützung der Menschenrettung) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite Zur Bewältigung weiterer Aufgaben (Bereitstellung und Einsatz von weiterem Gerät, Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet. Hilfeleistungseinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als - Qualitätskriterien Die „Eintreffzeit“ und „Funktionsstärke“ sind unbestreitbare erfolgen über die Verabschiedung und Fortschreibung eines 13 Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar. einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat. Brandschutzbedarfsplans (§ 22 Abs.1 FSHG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger Festlegungen Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige Feuerwehr möglich. Die konkreten sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 33 FSHG, § 11 und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im Rat rechtlichen Ermessensspielraum des §1 Abs. 1 FSHG bewegen. Die Willensbildung und der Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler Vergleiche eröffnet. Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird einer Gemeinde für den Feuerschutz und damit das kommunalpolitisch gewollten „Funktionsstärke“ eingehalten werden sollen. Erst durch ihn wird der tatsächliche Aufwand Er beschreibt, in wie viel Prozent der Einsätze die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“. Ermessensspielräume. Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen somit keine fachlichen oder politischen an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen Auftrag definitiv nicht erfüllen. Bei der die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften Zusammenhängen bzw. aus bundesweit eingeführten Vorschriften ergeben. Eine Feuerwehr, Planungsgrößen, die sich aus zwingenden naturwissenschaftlichen und medizinischen Erreichungsgrad 4 , empfahl die AGBF 24 Auswertung von Realeinsätzen 5.1 bei Eintreffen der ersten AGBF Bund – Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten 09/1998 Arbeitsgruppenbericht „Hilfsfrist“ des Länderausschusses Rettungswesen 08/1997 Urteil des OVG Düsseldorf vom 22.10.1999 14 R. Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 - Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und Spielräume bei der Schutzzielbestimmung? 26 25 24 23 falsch hohen Erreichungsgraden. Zugtrupp („Mindeststärke“). Festlegungen mit höherer Eintreffzeit führen zwangsläufig zu zur Eintreffzeit – 8 Minuten für die 1. Gruppe und 13 Minuten für die 2. Gruppe sowie den Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse ist die Verwendung einheitlicher Definitionen Verfügbarkeit der Einsatzkräfte und damit der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verfälschen. Einheit nicht bestätigt. Das „Herausrechnen“ von derartigen Einsätzen kann das Bild der werden, also auch solche, bei denen sich die Notrufmeldung Einheit - müssen alle Alarmierungen zu kritischen Einsätzen mit Menschenrettung betrachtet Für ein repräsentatives Ergebnis – insbesondere zum Erreichungsgrad der ersten taktischen in Hinblick auf die Bewertung der Tagesalarmsicherheit wertvolle Hinweise geben. differenzierte Auswertung nach unterschiedlichen Tageszeiten und/oder Wochentagen kann den aktuellen Leistungsstand einer Feuerwehr geben. Insbesondere eine zeitlich Die systematische Auswertung von Realeinsätzen kann einen detaillierten Überblick über Hinweise für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr 5 FSHG ausgegangen werden. demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von §1 Abs.1 erreichen, im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr und definierten Eintreffzeiten und Einsatzstärken einen Ereichungsgrad von weniger als 80 % Insoweit kann bei Gemeinden, deren Feuerwehren unter Zugrundelegung der unter Ziff.3 Bund im Jahr 1998 90-95% anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80-100%26. 25 In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst23, Einsatzphase aufgrund akuten Personalmangels zu unverantwortbaren Alarmüberprüfungen Zur Dokumentation bestimmter Zeitpunkte können ein verlängerten Eintreffzeit dokumentiert wird. 15 werden, wobei der Beginn der Notrufabfrage als Startpunkt der dann um 1,5 Minuten Alternativ kann – in Absprache mit der Leitstelle – auch ein Übungsnotruf abgegeben Funkmeldeempfänger, ein Sirenenalarm oder das Leitstellenprotokoll verwendet werden. Standardeinsätzen. der unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 erläuterten Eintreffzeiten und Funktionsstärken bei den Voraussetzung für objektive und vergleichbare Ergebnisse ist auch hier die Zugrundelegung der Leistungsstand einer Feuerwehr überprüft werden. Neben dem oben dargestellten Verfahren kann auch über regelmäßige Alarmüberprüfungen 5.2 16.12.2010 - Az.: 022.001.002 - entnommen werden. „Controlling-Software“ zur Verfügung. Einzelheiten dazu können der Rundverfügung vom Zur Unterstützung bei der Auswertung von Einsätzen steht im Regierungsbezirk Köln eine Einsatzkräfte. Verzögerungen bei der Menschenrettung und zu zusätzlichen Gefährdungen der ersten Funktionsstärke (z. B. Staffel (1/5/6) anstelle einer Gruppe (1/8/9) führt vor allem in der dargestellten Standard-Szenarien allgemein anerkannte Vorgaben. Ein Unterschreiten der Auch zu den erforderlichen Funktionsstärken existieren insbesondere bei den zuvor Kontaktdaten 71 RINKE Unternehmensberatung GmbH Fachteam Sicherheitsberatung Wall 39 42103 Wuppertal Tel.: 0202-2496-205 Fax: 0202-2496-206 e-mail: info@rinke-sicherheitsberatung.de Internet: www.rinke-sicherheitsberatung.de Die Weitergabe des vorliegenden Bedarfsplans in die Hände unbefugter Dritter sowie die teilweise oder vollständige Veröffentlichung von Ergebnissen (z.B. im Internet) ist grundsätzlich untersagt und bedarf der Zustimmung von RINKE. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Brühl 21.05.2012 © RINKE Unternehmensberatung