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Beschlusstext (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
17.04.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW 
hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2007 Drucksachen-Nummer: 48.07 TOP 4.1 Anregung und Beschwerde gem. § 24 GO NW hier: Anforderung des dritten Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach Ergänzend zur Vorlage teilt Herr Mayer mit, dass die RWE Power AG beabsichtigt vorzeitig einen Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach für den Zeitraum nach dem Jahr 2020 zur Zulassung einzureichen, der die bergbauliche Inanspruchnahme der Ortschaften Manheim und Morschenich umfasst. Mit den erforderlichen Vorbereitungen wird seitens der RWE Power AG bereits begonnen. Das Schreiben der der RWE Power AG an die Bezirksregierung Arnsberg ist der Niederschrift beigefügt. Der Beschwerdeführer Herr Zingraf bittet um Auskunft, warum diese Angelegenheit nicht abschließend im Haupt- und Finanzausschuss beraten wird sondern an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verwiesen wird. Hierzu teilt Herr Mayer mit, dass der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr für die Planung, Koordinierung und Begleitung der Umsiedlung Manheim zuständig sei. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Anregung und Beschwerde zur Kenntnis und verweist diese an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr.