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Beschlussvorlage (Umsatzsteuererklärung 2011 Hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Umsatzsteuererklärung 2011
Hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen) Beschlussvorlage (Umsatzsteuererklärung 2011
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 435/2013 Erstellt am: 25.10.2013 Aktenzeichen: III/20/200 Verfasser/in: Herr Steven Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 19 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 03.12.2013 X 17.12.2013 Betreff Umsatzsteuererklärung 2011 Hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 37.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 37.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 16.01.01.7517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“ ja x nein Vorlage Nr.: 435/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung bei Produktsachkonto 04.01.03.7237010 „Auszahlungen Steuer“ in Höhe von 37.000 €. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 16.01.01.7517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“. Erläuterungen Die mit Frist zum 31.12.2013 abzugebende Steuererklärung 2011 weist eine Nachzahlungsverpflichtung von 36.925,31 € aus. Das bedeutet gegenüber dem Jahr 2010, für das eine Nachzahlungsverpflichtung von 20.747,99 € festgesetzt wurde, eine höhere Nachzahlung von 16.177,32 €. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich im Vergleich zu den Vorjahren ein wesentlich geringerer Vorsteuerabzug ergibt, da die Baukosten durch die Fertigstellung des Kultur- und Medienzentrums wegfallen. Ferner wurden leicht höhere steuerpflichtige Umsätze erzielt, was insgesamt auch zu einer Erhöhung der abzuführenden Umsatzsteuer führt. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung ist durch Minderauszahlungen bei der Position 16.01.01.7517000 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ sichergestellt.