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Vorlage (Haushaltskonsolidierung hier: Denkanstöße aus der Verwaltung (Vorlage 285/2015) zum TEP 36.02 „Kinder- und Jugendförderung“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
296 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Vorlage (Haushaltskonsolidierung
hier: Denkanstöße aus der Verwaltung (Vorlage 285/2015) zum TEP 36.02 „Kinder- und Jugendförderung“) Vorlage (Haushaltskonsolidierung
hier: Denkanstöße aus der Verwaltung (Vorlage 285/2015) zum TEP 36.02 „Kinder- und Jugendförderung“) Vorlage (Haushaltskonsolidierung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Schmitz 51 00 16.10.2015 448/2015 Betreff Haushaltskonsolidierung hier: Denkanstöße aus der Verwaltung (Vorlage 285/2015) zum TEP 36.02 „Kinder- und Jugendförderung“ Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Sitzung des Hauptausschusses vom 24. August 2015 wurden mit Vorlage 285/2015 Denkanstöße aus der Verwaltung über mögliche Einsparmaßnahmen im Teilergebnisplan 36.02 „Kinder-und Jugendförderung“ gegeben. Diese Denkanstöße gehen zurück auf eine Vorschlagsliste der Gemeindeprüfungsanstalt, zu der die Verwaltung Stellung nehmen sollte. Die Vorlage 285/2015, die Einsparmöglichkeiten, keineswegs aber eine qualifizierte Empfehlung der Verwaltung darstellt, wird nunmehr in ihren Einzelpositionen erläutert. Zur Veranschaulichung wird zunächst noch einmal die auf das Wesentliche verkürzte, fortgeschriebene Tabelle aus der o. g. Vorlage dargestellt: Kst. 2 Sachkonto TEP 36020000 521100 525502 36020000 523502 3 36020000 529100 4 36020300 533101 5 36020300 543100 6 36020300 543100 1 Bezeichnung 3602 Unterhaltung Grundstücke Dienstleistung Stadtwerke (Dauerauftrag) Aufwendungen sonstige Dienstleistungen Jugendhilfe an natürlichen Personen sonstige Geschäftsaufwendungen sonstige Ansatz 2015 Einsparmöglichkeiten 61.500 € 4.000 € 107.300 € 4.000 11.000 € 21.600 € 10.000 € 86.600 € 4.000 € 16.500 € 5.000 € 16.500 € 1.000 € Seite - 2 – Drucksache 448/2015 7 8 9 36020300 531800 36020300 531800 36020510 501900 10 36020510 543100 11 36020510 543100 12 36020200 533101 Geschäftsaufwendungen Zuweisung übrige Bereiche Zuweisung übrige Bereiche Dienstaufwendungen/ Personalkosten sonstige Geschäftsaufwendungen sonstige Geschäftsaufwendungen Jugendhilfe an natürlichen Personen 408.000 € 408.000 € 11.500 € 7.000 € 16.500 € 1.000 € 16.500 € 1.000 € 3.000 € 86.600 € Zu 1: Die Reduktion des Ansatzes um 4.000 € könnte nach Einschätzung des Stadt-ServiceBetriebes erzielt werden, wenn statt des Sandwechsels auf Spielplätzen eine Sandreinigung erfolgte. Zu 2: Hier sind die Personalkosten des Stadt-Service-Betriebes für die Unterhaltung und Planung der Kinderspiel- und Bolzplätze veranschlagt. Durch die Umwandlung des StadtService-Betriebes in eine Anstalt öffentlichen Rechts werden nunmehr aufgrund des Wegfalles der Mehrwertsteuer sogar 11.000 € eingespart. Zu 3: Der bislang eingestellte Betrag von 10.000 € wird für die Durchführung des Programms „12plus“ verwendet. Dieses Freizeitprogramm wurde seinerzeit ins Leben gerufen, um den älteren Kindern bzw. jungen Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren ein interessantes und attraktives Freizeitprogramm anbieten zu können. In diesem Jahr wurden u.a. zwei Aktionen im Kletterwald und auf der „Via Ferrata“ (ehemaliges Getreidesilo), ein Besuch der Wasserskianlage auf dem Bleibtreusee, ein Besuch in der Kletterhalle in Wesseling und ein Geocoaching organisiert. In den zurückliegenden Jahren haben abhängig von der Attraktivität der Veranstaltungen immer mehrere hundert Jugendliche von der Veranstaltungsreihe profitiert, wobei jedoch anzumerken ist, dass die allermeisten Besucher beim Bildungstag in der Fußgängerzone und bei der Badenacht zu verzeichnen waren. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist bisher grundsätzlich kostenlos. Zu 4 : In diesem Sachkonto (siehe auch Erläuterungen in Punkt 12) sind u.a. Mittel für die Aktion „Danz dich doll“ an Weiberfastnacht in Höhe von 4.000 € eingestellt. Diese alternative Karnevalsaktion für Jugendliche ab 12 Jahren fand ursprünglich in einem gemeinsam mit der Karnevalsgesellschaft „Die Seeverköpp“ gemieteten Zelt auf der Bleiche statt. Nachdem die Karnevalsgesellschaft ihre Veranstaltungen auf der Bleiche eingestellt hatte, war die Finanzierung des Zeltes nicht mehr möglich und es erfolgte der Umzug in die Galerie am Schloss. In den letzten zwei Jahren haben jeweils bis zu 250 Kinder und Jugendliche die alkoholfreie Party besucht. Der Bürgermeister hat die Aufwendungen für diese Veranstaltung nicht mehr in den Haushaltsplanentwurf 2016 aufgenommen. Zu 5: Der Betrag von 5.000 € stand seit 2011 für besondere Ferienprojekte der mobilen Jugendarbeit zur Verfügung. Bis auf eine Veranstaltung im Jahre 2011 mit Kosten von 3.100 € hat der ASB seine Aktionen in den Ferien aus seinem Budget für die mobile Seite - 3 – Drucksache 448/2015 Jugendarbeit bestritten und zusätzlich auch sog. Drittmittel (Landesprojektförderung) eingeworben. Zu 6: Vor einigen Jahren wurde der Versuch gestartet, das Ferienprogramm für Kinder mit Hilfe der Jugendverbände auch auf die Oster- und Herbstferien auszuweiten. Aufgrund der eigenen Aktivitäten für die Mitglieder konnten die KJG Sevaleon „lediglich“ dreimal ein offenes Angebot für Brühler Kinder anbieten. Seit vier Jahren werden die Mittel nicht mehr abgerufen. Zu 7: Die Betriebskosten für das „Cultra-Mobil“ sind vertraglich auf jährlich 7.000 € festgelegt. Die Streichung der Mittel hätte unweigerlich die Einstellung der mobilen Jugendarbeit durch den ASB zur Folge. Zu 8: Der Vertrag über den Bau und Betrieb des Jugend- und Kulturhauses „Cultra“ endet im Jahr 2028. Der jährliche Betriebskostenzuschuss beträgt max. 310.000 €. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch die Stadt hätte zur Folge, dass „… die wirtschaftlichen Folgen der Schließung der Einrichtung einvernehmlich dahingehend geregelt (werden), dass geprüft wird, welche baulichen Auswirkungen ein neues Nutzungskonzept mit welchen finanziellen Mitteln hat….“ (Auszug aus dem Vertrag von 2008). Zu 9 und 10: Bei einer Schließung des „City-Treffs“ könnten Honorarkosten in Höhe von 3.000 € und Sachmittel in Höhe von 1.000 € eingespart werden. Zu 11: Die Sachmittel für den Betrieb des „Klasse-Treff“ können ohne Qualitätsverlust um 1.000 € gekürzt werden, da in den letzten Jahren stets ein Haushaltsrest in mindestens dieser Höhe zu verzeichnen war. Zu 12: Im Sachkonto 533101 sind Mittel für folgende Verwendungszwecke vorgesehen: - „Danz dich doll“ (siehe Erläuterungen zu 4) - Richtlinienförderung - Jugendreferent - Verwaltungskraft d. SJR - Miete für das SJR-Büro - Betriebskosten „Heidewitzka“ - Allg. Jugendschutz - Juleica 4.000 € 60.000 € 9.000 € 5.500 € 3.500 € 3.000 € 1.000 € 600 €