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Beschlusstext (Widmung der Verbindungsstraße zwischen der L 241 und dem Schwarzen Weg)

Daten

Kommune
Inden
Größe
4,9 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
Beschlusstext (Widmung der Verbindungsstraße zwischen der L 241 und dem Schwarzen Weg)

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Inhalt der Datei

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91) zuletzt geändert durch Art. 4 Ges. vom 9.5.2000 (GV NRW S. 462) wird die Verbindungsstraße zwischen der L 241 und dem Schwarzen Weg dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG NRW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen.