Daten
Kommune
Inden
Größe
4,9 kB
Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
23.08.11, 20:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S.
1028/SGV NRW 91) zuletzt geändert durch Art. 4 Ges. vom 9.5.2000 (GV NRW S. 462) wird
die Verbindungsstraße zwischen der L 241 und dem Schwarzen Weg dem öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 StrWG
NRW und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit
Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen.