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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3661 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
438 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3661	)

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öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 11 11-41 D 71 3{b'.l Amt: -10An den BeschlAusf.: Rat Datum: 02.09.2004 -10- Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: • Die Vorlage Nr. 171 1"4 I wird gem-, 60 (1) Satz 3 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Nach § 67 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz sind die von der Dienstbehörde und dem Personalrat bestel/ten Beisitzerfinnen der Vorsitzenden der Einigungsstel/e innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu benennen. Nachdem nun alle von der Verwaltung angefragten Beisitzer/innen ihre Bereitschaft erklärt haben, in der Einigungsstelle mitzuwirken, soll die Bestellung kurzfristig erfolgen. • ~ DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. I J (I' 1 I Erftstadt, den -13.. C 5. 1.&01( D 7/ ..... (Bösche Bürgermeister ORINGLICHKEITS£NTSCHEIDUNG wird zugestimmt. 'tn (Zerres) Stadtverordneter ..'