Daten
Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
Schulz
61/3-schu
09.10.2015
427/2015
Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung zu Pkt. 3 bei Kt.grp./KST 5380/52
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zu Pkt. 1 und 2
Sachkonto / Kostenstelle (s. Beschlussentwurf)
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Schiffer
Schaaf
Radermacher Kuhl
Abt. 20/1
i.V. Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) und 2.) bei
folgenden Sachkonten / Kostenstellen:
1.)
Kreisverkehr Eisenwerk
Nachforderung Rhein-Erft-Kreis zur Begleichung von Vermessungskosten
Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.296,39 € bei SK / KSt. 531200
/ 54010000
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 521106 / 54010020
2.)
Kanalbau Badorfer Straße.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € bei SK / KSt. 95070 /
53800143 für Mehrkosten des Kanalbaus durch Entsorgung belasteten Bodens.
Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 95070 / 53800104
Drucksache 427/2015
Seite - 2 –
Der Rat nimmt die Budgetverschiebung für den Punkt 3.) bei folgenden
Sachkonten/Kostenstellen zur Kenntnis:
3.)
Ermittlung eines fiktiven Schmutzwasserkanalnetzes.
Budgetverschiebung in Höhe von 25.000 € von SK/KSt. 521100/ 53800000 zu SK/
KSt. 529102/53800000
Erläuterungen:
zu 1.) Kreisverkehr Eisenwerk
Zur Abwicklung des Umbaus des Knotenpunktes K7 / L194 zur Kreisverkehrsanlage ist im
Jahre 2011 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen worden.
Der Rhein-Erft-Kreis fordert nun von der Stadt Brühl im Nachgang noch die Begleichung
von Vermessungskosten in höhe von 25.296,39 € ein.
Die für die Stadt Brühl angefallenen Kosten wurden 2013 über die Kostenstelle 54010000
abgerechnet. In dem von FB 61/3 überwiesenen Betrag in Höhe von 454.027,95 € waren
diese Vermessungskosten nicht enthalten.
Gem. Rücksprache mit dem Rhein-Erft-Kreis sind die Kosten damals bei der Abrechnung
vergessen worden. Eine Nachforderung ist zum damaligen Zeitpunkt nicht veranlasst
worden, da eine Verrechnung im Rahmen des in diesem Jahr abgewickelten
Grunderwerbsgeschäftes geplant war. Da von dieser Handhabung nun abgesehen wird,
wird die Nachforderung separat geltend gemacht.
Um die Rechnung des Rhein-Erft-Kreises noch in diesem Jahr begleichen zu können, sind
zusätzliche Mittel auf der KSt. 54010000 erforderlich. Die Deckung kann durch
Minderausgaben bei der KSt. 54010020 bereit gestellt werden.
zu 2.) Kanalbau Badorfer Straße.
Die vom Gesetzgeber geforderte bodengutachterliche Begleitung während der
Bauausführung zur Deponierung des abzufahrenden Bodens aus Kanalgräben hat
ergeben, dass in der Badorfer Straße der zu entsorgende Boden erhöhte Werte an Chlorid
und PAK aufweist. Der erhöhte Chloridgehalt lagert sich durch die Anwendung von
Streusalzen im Boden ein, während PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwassersoffe)
durch den ehemaligen Einbau von teerhaltigen Materialien im Straßenbau eingebracht
wurde. Da die Grenzwerte gemäß LAGA-Boden und der Parameter der
Deponieverordnung (DepV) bereichsweise überschritten sind, muss der Boden als
gefährlicher Abfall eingestuft und auf einer Sonderdeponie entsorgt werden. Die
zusätzlichen Kosten werden auf ca. 60.000 € beziffert.
Um die unvorhergesehenen Kosten begleichen zu können, sind zusätzliche Mittel auf der
KSt. 53800143 erforderlich. Die Deckung soll durch Minderausgaben auf der KSt.
53800104 erfolgen.
Drucksache 427/2015
Seite - 3 –
zu 3.) Ermittlung eines fiktiven Schmutzwasserkanalnetzes.
Für die Ermittlung der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
wird eine Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren durchgeführt.
Um in Zukunft den rechtlichen Vorgaben einer verursachergerechten Kostenermittlung zu
entsprechen, ist es, neben anderen Maßnahmen notwendig, einen Verteilungsschlüssel
für die Aufteilung der Kosten des Brühler Mischwassersystems auf die Verursacher
Schmutz – oder Niederschlagswasser zu finden.
Die
technische
Bearbeitung
soll
im
Zuge
des
bereits
beauftragten
Generalentwässerungsplanes erfolgen, weil in diesem Zusammenhang bereits
wesentliche Grundlagen dazu erarbeitet worden sind und Synergien genutzt werden
können.
Um den Auftrag zeitnah vergeben zu können, sind zusätzliche Mittel auf dem Sachkonto
529102 / KSt. 53800000 erforderlich. Die Deckung kann durch Minderausgaben auf dem
Sachkonto 521100 / KSt. 53800000 bereit gestellt werden.