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Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
27.10.15, 15:33
Aktualisiert
27.10.15, 15:33
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Schulz 61/3-schu 09.10.2015 427/2015 Betreff Überplanmäßige Mittelbereitstellung und Budgetverschiebung Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung zu Pkt. 3 bei Kt.grp./KST 5380/52 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zu Pkt. 1 und 2 Sachkonto / Kostenstelle (s. Beschlussentwurf) BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Schiffer Schaaf Radermacher Kuhl Abt. 20/1 i.V. Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Punkte 1.) und 2.) bei folgenden Sachkonten / Kostenstellen: 1.) Kreisverkehr Eisenwerk Nachforderung Rhein-Erft-Kreis zur Begleichung von Vermessungskosten Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 25.296,39 € bei SK / KSt. 531200 / 54010000 Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 521106 / 54010020 2.) Kanalbau Badorfer Straße. Überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000 € bei SK / KSt. 95070 / 53800143 für Mehrkosten des Kanalbaus durch Entsorgung belasteten Bodens. Deckung: Minderausgaben bei SK / KSt. 95070 / 53800104 Drucksache 427/2015 Seite - 2 – Der Rat nimmt die Budgetverschiebung für den Punkt 3.) bei folgenden Sachkonten/Kostenstellen zur Kenntnis: 3.) Ermittlung eines fiktiven Schmutzwasserkanalnetzes. Budgetverschiebung in Höhe von 25.000 € von SK/KSt. 521100/ 53800000 zu SK/ KSt. 529102/53800000 Erläuterungen: zu 1.) Kreisverkehr Eisenwerk Zur Abwicklung des Umbaus des Knotenpunktes K7 / L194 zur Kreisverkehrsanlage ist im Jahre 2011 eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen worden. Der Rhein-Erft-Kreis fordert nun von der Stadt Brühl im Nachgang noch die Begleichung von Vermessungskosten in höhe von 25.296,39 € ein. Die für die Stadt Brühl angefallenen Kosten wurden 2013 über die Kostenstelle 54010000 abgerechnet. In dem von FB 61/3 überwiesenen Betrag in Höhe von 454.027,95 € waren diese Vermessungskosten nicht enthalten. Gem. Rücksprache mit dem Rhein-Erft-Kreis sind die Kosten damals bei der Abrechnung vergessen worden. Eine Nachforderung ist zum damaligen Zeitpunkt nicht veranlasst worden, da eine Verrechnung im Rahmen des in diesem Jahr abgewickelten Grunderwerbsgeschäftes geplant war. Da von dieser Handhabung nun abgesehen wird, wird die Nachforderung separat geltend gemacht. Um die Rechnung des Rhein-Erft-Kreises noch in diesem Jahr begleichen zu können, sind zusätzliche Mittel auf der KSt. 54010000 erforderlich. Die Deckung kann durch Minderausgaben bei der KSt. 54010020 bereit gestellt werden. zu 2.) Kanalbau Badorfer Straße. Die vom Gesetzgeber geforderte bodengutachterliche Begleitung während der Bauausführung zur Deponierung des abzufahrenden Bodens aus Kanalgräben hat ergeben, dass in der Badorfer Straße der zu entsorgende Boden erhöhte Werte an Chlorid und PAK aufweist. Der erhöhte Chloridgehalt lagert sich durch die Anwendung von Streusalzen im Boden ein, während PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwassersoffe) durch den ehemaligen Einbau von teerhaltigen Materialien im Straßenbau eingebracht wurde. Da die Grenzwerte gemäß LAGA-Boden und der Parameter der Deponieverordnung (DepV) bereichsweise überschritten sind, muss der Boden als gefährlicher Abfall eingestuft und auf einer Sonderdeponie entsorgt werden. Die zusätzlichen Kosten werden auf ca. 60.000 € beziffert. Um die unvorhergesehenen Kosten begleichen zu können, sind zusätzliche Mittel auf der KSt. 53800143 erforderlich. Die Deckung soll durch Minderausgaben auf der KSt. 53800104 erfolgen. Drucksache 427/2015 Seite - 3 – zu 3.) Ermittlung eines fiktiven Schmutzwasserkanalnetzes. Für die Ermittlung der Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswassergebühren wird eine Gebührenkalkulation für die Abwassergebühren durchgeführt. Um in Zukunft den rechtlichen Vorgaben einer verursachergerechten Kostenermittlung zu entsprechen, ist es, neben anderen Maßnahmen notwendig, einen Verteilungsschlüssel für die Aufteilung der Kosten des Brühler Mischwassersystems auf die Verursacher Schmutz – oder Niederschlagswasser zu finden. Die technische Bearbeitung soll im Zuge des bereits beauftragten Generalentwässerungsplanes erfolgen, weil in diesem Zusammenhang bereits wesentliche Grundlagen dazu erarbeitet worden sind und Synergien genutzt werden können. Um den Auftrag zeitnah vergeben zu können, sind zusätzliche Mittel auf dem Sachkonto 529102 / KSt. 53800000 erforderlich. Die Deckung kann durch Minderausgaben auf dem Sachkonto 521100 / KSt. 53800000 bereit gestellt werden.