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Vorlage (Wohnungsbau Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
164 kB
Datum
12.11.2015
Erstellt
03.11.15, 18:26
Aktualisiert
03.11.15, 18:26
Vorlage (Wohnungsbau	
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015) Vorlage (Wohnungsbau	
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Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61 Schaaf 61 15 30 30.10.2015 496/2015 Betreff Wohnungsbau Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Erläuterungen: Zu Punkt 1 des Antrages: Auf der Grundlage des Siedlungsflächenkonzeptes, welches im PSTA am 26.01.2010 beschlossen wurde, sind aktuell folgende Bebauungspläne in Bearbeitung, die einen hohen Anteil an Geschoßwohnungsbau beinhalten und die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlichen Wohnraumes im Segment des sozialen Wohnungsbaus bieten: 1. BP 06.15 „Otto Wels-Str./Alte Bonnstraße/Stadtbahn“ (Nr. W 17) Die aktuelle Planungskonzeption sieht im nördlichen Plangebietsbereich Geschoßwohnungsbau mit ca. 150 WE in ca. 9 Mehrfamilienhaüsern vor. Geplant ist ein Mix aus freifinanziertem und sozial gefördertem Wohnungsbau (Anteil ca. 25 % ) Die Planung wurde dem PSTA in seiner Sitzung am 16.04.2015 präsentiert, nächster Verfahrensschritt ist hier die öffentliche Auslegung gem. § 3 Baugesetzbuch. Vorrausichtliche Verfahrensdauer: bis Ende 2016. 2. BP 01.16 II „Bonnstraße / südlich Friedhof / Stadtbahn“ (Nr. W 30) Die aktuelle Planungskonzeption beinhaltet (wie in der Sitzung präsentiert) einen hohen Anteil an Geschosswohnungsbau (ca. 250 WE) mit einem bis zu 30 % Anteil an sozialem Wohnungsbau in III – geschossiger Bauweise. Darüber hinaus sind zur städtebaulichen Auflockerung des Gesamtgebietes ca. 100 Einfamilienhäuser bestehend aus einer Mischung von freistehenden EFH, Doppel – und Reihenhäusern) geplant. Drucksache 496/2015 Seite - 2 – Die aktuelle Planung wird in der Sitzung unter TOP 5 präsentiert, verbunden mit dem neu zu fassenden Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan. Nächster Verfahrensschritt wird hier die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 / 4 BauGB sein. Vorrausichtliche Verfahrensdauer bis Ende 2016. In diesen beiden Planverfahren ist von Seiten der Stadt bereits vorausschauend in den Verhandlungen mit den Investoren / Bauträgern die Zielsetzung einer Stärkung des Geschoßwohnungsbaus und vertretbarem Anteil an sozialem Wohnungsbau (25 – 30 %) verhandelt worden und in die Planungskonzepte eingeflossen. 3. BP 06.02 „Pehler Hülle / Vorgebirgsstraße / Badorferstraße“ (Nr. W 12) Die aktuelle und im PSTA am 01.10.2015 präsentierte Planung beinhaltet einen Mix aus Einfamilien – und Doppelhäusern im Randbereich zur Bestandsbebauung hin und ca. 50 - 60 WE in 10 Mehrfamilienhäusern (II – geschossige Bauweise) im zentralen Plangebietsbereich. Auch hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit über eine vertragliche Regelung mit dem Investor / Bauträger den Anteil des Sozialen Wohnungsbaus festzuschreiben. Dies ist vor dem Hintergrund des frühen Verfahrensstandes noch nicht erfolgt , soll aber kurzfristig mit dem Investor verhandelt werden. Da es sich im Gegensatz zu den vorgenannten Gebieten um die Nachverdichtung innerhalb einer gewachsenen Ortsstruktur handelt und es sich zudem nur um eine II-geschossige Mehrfamilienhausbebauung mit ca. 50 – 60 Wohneinheiten handelt ,ist nur ein geringerer Anteil realisierbar. Vorrausichtliche Verfahrensdauer bis Ende 2016. 4. BP 11.02 „Hauptstraße/Stiftstraße/Zum Sommersberg“ Teil B (Nr. W 24.2) Auf der Grundlage der Rahmenplanung Brühl – Vochem ist im östlichen Teil des Plangebietes ausschließlich Geschosswohnungsbau vorgesehen. Auf den Grundstücksflächen östlich und südlich der Bestandsbebauung der Gebausie lassen sich laut Rahmenkonzept Mehrfamilienhäuser in III-IV geschossiger Bauweise errichten. Auch hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit über eine vertragliche Regelung mit den potentiellen Investoren / Bauträgern den Anteil des Sozialen Wohnungsbaus festzuschreiben. Das Bebauungsplanverfahren stockt und konnte bisher nicht fortgeführt werden, da eine gemeinsame Entwicklung der Flächen unter den Grundstückeigentümern noch nicht abschließend verhandelt werden konnte. Städtischerseits werden hier die Gespräche mit den Grundstückeigentümern forciert um einen Fortgang des Verfahrens zu ermöglichen. Nächster Verfahrensschritt wäre die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs auf der Grundlage der Städtebaulichen Rahmenplanung, Präsentation der Planung im PSTA und Durchführung der frühzeitigen Bürger – und Trägerbeteiligung. Über die voraussichtliche Verfahrensdauer lässt sich vor dem o.g. Hintergrund noch keine Aussage treffen. Zu Punkt 2: Größere Wohnbaureserveflächen für die noch keine Planungsüberlegungen entwickelt wurden liegen gemäß Flächennutzungsplan und dem daraus resultierenden Siedlungskonzept in folgenden Bereichen: Drucksache 496/2015 Seite - 3 – 1. Wohnbauflächen in Brühl – Eckdorf : Wohnbaufläche zwischen BAB 553 / Grüner Weg /Eckdorferstraße und Hennebach (Nr. W 18). Es handelt sich um eine ca. 10 ha große Wohnbaufläche, für die aufgrund der komplexen Eigentümerstruktur noch keinerlei Konzepte oder planerische Ansätze vorliegen. 2. Wohnbauflächen in Brühl Schwadorf: - BP 05.01 Teil „Unter dem Dorf/Am Rheindorfer Bach (Nr. W 10) , Flächengröße ca. 2.3 ha; Für diese Fläche liegt bereits ein Aufstellungsbeschluss vor, entwickelt wurde aber bis dato nur der Teilbereich I zur Errichtung der KITA. - Wohnbaufläche Östlich Lindenstraße / Am Straußhof, (Nr. W 11) Flächengröße: ca. 1.7 ha; - Wohnbaufläche südlich Weiherhofstraße (Nr. W 36) Flächengröße: ca. 1.1 ha; 3. Wohnbaufläche Innenbereich westlich der Villebahn, (Nr. W 22), Flächengröße ca. 2.1 ha; Für die Flächen Nr. 1 -3 liegen noch keinerlei planerische Überlegungen bzw. Aktivitäten externer Investoren vor. Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, dessen Vergabe verwaltungsseitig in Bearbeitung ist, soll auf der Grundlage einer Wohnraumbedarfsanalyse die Entwicklung aller Wohnbauflächen im Stadtgebiet Brühl systematisch untersucht und die Bedarfe insbesondere auf die o.g. Zielsetzung zur Stärkung des Geschosswohnungsbaus verbunden mit einem planerisch und städtebaulich vertretbaren Anteil des Sozialen Wohnungsbaus noch weitergehend und mögliche weitere Wohnbauflächen ermittelt werden. Begleitet wird dieser Planungsprozess von einer intensiven Bürgerbeteiligung in allen Brühler Stadtteilen. Zu Punkt 3: Die Anregung zur Durchführung eines Symposiums wird aufgenommen und auf Umsetzbarkeit hin geprüft. Weitere Erläuterungen folgen bei Bedarf in der Sitzung Anlage(n): (1) Siedlungsflächenkonzept 2010