Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        164 kB
                    Datum
                        12.11.2015
                    Erstellt
                        03.11.15, 18:26
                    Aktualisiert
                        03.11.15, 18:26
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61
Schaaf
61 15 30
30.10.2015
496/2015
Betreff
Wohnungsbau
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 22.10.2015
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Zu Punkt 1 des Antrages:
Auf der Grundlage des Siedlungsflächenkonzeptes, welches im PSTA am 26.01.2010
beschlossen wurde, sind aktuell folgende Bebauungspläne in Bearbeitung, die einen
hohen Anteil an Geschoßwohnungsbau beinhalten und die Möglichkeit zur Schaffung
zusätzlichen Wohnraumes im Segment des sozialen Wohnungsbaus bieten:
1. BP 06.15 „Otto Wels-Str./Alte Bonnstraße/Stadtbahn“ (Nr. W 17)
Die aktuelle Planungskonzeption sieht im nördlichen Plangebietsbereich
Geschoßwohnungsbau mit ca. 150 WE in ca. 9 Mehrfamilienhaüsern vor.
Geplant ist ein Mix aus freifinanziertem und sozial gefördertem Wohnungsbau (Anteil
ca. 25 % )
Die Planung wurde dem PSTA in seiner Sitzung am 16.04.2015 präsentiert, nächster
Verfahrensschritt ist hier die öffentliche Auslegung gem. § 3 Baugesetzbuch.
Vorrausichtliche Verfahrensdauer: bis Ende 2016.
2. BP 01.16 II „Bonnstraße / südlich Friedhof / Stadtbahn“ (Nr. W 30)
Die aktuelle Planungskonzeption beinhaltet (wie in der Sitzung präsentiert) einen
hohen Anteil an Geschosswohnungsbau (ca. 250 WE) mit einem bis zu 30 % Anteil an
sozialem Wohnungsbau in III – geschossiger Bauweise.
Darüber hinaus sind zur städtebaulichen Auflockerung des Gesamtgebietes ca. 100
Einfamilienhäuser bestehend aus einer Mischung von freistehenden EFH, Doppel –
und Reihenhäusern) geplant.
Drucksache 496/2015
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Die aktuelle Planung wird in der Sitzung unter TOP 5 präsentiert, verbunden mit dem
neu zu fassenden Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan.
Nächster Verfahrensschritt wird hier die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 / 4 BauGB sein. Vorrausichtliche
Verfahrensdauer bis Ende 2016.
In diesen beiden Planverfahren ist von Seiten der Stadt bereits vorausschauend in
den Verhandlungen mit den Investoren / Bauträgern die Zielsetzung einer Stärkung
des Geschoßwohnungsbaus und vertretbarem Anteil an sozialem Wohnungsbau (25
– 30 %) verhandelt worden und in die Planungskonzepte eingeflossen.
3. BP 06.02 „Pehler Hülle / Vorgebirgsstraße / Badorferstraße“ (Nr. W 12)
Die aktuelle und im PSTA am 01.10.2015 präsentierte Planung beinhaltet einen Mix
aus Einfamilien – und Doppelhäusern im Randbereich zur Bestandsbebauung hin und
ca. 50 - 60 WE in 10 Mehrfamilienhäusern (II – geschossige Bauweise) im zentralen
Plangebietsbereich.
Auch hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit über eine vertragliche Regelung mit
dem Investor / Bauträger den Anteil des Sozialen Wohnungsbaus festzuschreiben.
Dies ist vor dem Hintergrund des frühen Verfahrensstandes noch nicht erfolgt , soll
aber kurzfristig mit dem Investor verhandelt werden. Da es sich im Gegensatz zu den
vorgenannten Gebieten um die Nachverdichtung innerhalb einer gewachsenen
Ortsstruktur handelt und es sich zudem nur um eine II-geschossige
Mehrfamilienhausbebauung mit ca. 50 – 60 Wohneinheiten handelt ,ist nur ein
geringerer Anteil realisierbar.
Vorrausichtliche Verfahrensdauer bis Ende 2016.
4. BP 11.02 „Hauptstraße/Stiftstraße/Zum Sommersberg“ Teil B (Nr. W 24.2)
Auf der Grundlage der Rahmenplanung Brühl – Vochem ist im östlichen Teil des
Plangebietes ausschließlich Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Auf den Grundstücksflächen östlich und südlich der Bestandsbebauung der Gebausie
lassen sich laut Rahmenkonzept Mehrfamilienhäuser in III-IV geschossiger Bauweise
errichten.
Auch hier besteht grundsätzlich die Möglichkeit über eine vertragliche Regelung mit
den potentiellen Investoren / Bauträgern den Anteil des Sozialen Wohnungsbaus
festzuschreiben.
Das Bebauungsplanverfahren stockt und konnte bisher nicht fortgeführt werden, da
eine gemeinsame Entwicklung der Flächen unter den Grundstückeigentümern noch
nicht abschließend verhandelt werden konnte.
Städtischerseits werden hier die Gespräche mit den Grundstückeigentümern forciert
um einen Fortgang des Verfahrens zu ermöglichen.
Nächster Verfahrensschritt wäre die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs auf
der Grundlage der Städtebaulichen Rahmenplanung, Präsentation der Planung im
PSTA und Durchführung der frühzeitigen Bürger – und Trägerbeteiligung.
Über die voraussichtliche Verfahrensdauer lässt sich vor dem o.g. Hintergrund noch
keine Aussage treffen.
Zu Punkt 2:
Größere Wohnbaureserveflächen für die noch keine Planungsüberlegungen entwickelt
wurden liegen gemäß Flächennutzungsplan und dem daraus resultierenden
Siedlungskonzept in folgenden Bereichen:
Drucksache 496/2015
Seite - 3 –
1. Wohnbauflächen in Brühl – Eckdorf :
Wohnbaufläche zwischen BAB 553 / Grüner Weg /Eckdorferstraße und Hennebach
(Nr. W 18).
Es handelt sich um eine ca. 10 ha große Wohnbaufläche, für die aufgrund der
komplexen Eigentümerstruktur noch keinerlei Konzepte oder planerische Ansätze
vorliegen.
2. Wohnbauflächen in Brühl Schwadorf:
- BP 05.01 Teil „Unter dem Dorf/Am Rheindorfer Bach (Nr. W 10) ,
Flächengröße ca. 2.3 ha;
Für diese Fläche liegt bereits ein Aufstellungsbeschluss vor, entwickelt wurde aber bis
dato nur der Teilbereich I zur Errichtung der KITA.
- Wohnbaufläche Östlich Lindenstraße / Am Straußhof, (Nr. W 11)
Flächengröße: ca. 1.7 ha;
- Wohnbaufläche südlich Weiherhofstraße (Nr. W 36)
Flächengröße: ca. 1.1 ha;
3. Wohnbaufläche Innenbereich westlich der Villebahn,
(Nr. W 22), Flächengröße ca. 2.1 ha;
Für die Flächen Nr. 1 -3 liegen noch keinerlei planerische Überlegungen bzw.
Aktivitäten externer Investoren vor.
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, dessen Vergabe
verwaltungsseitig in Bearbeitung ist, soll auf der Grundlage einer
Wohnraumbedarfsanalyse die Entwicklung aller Wohnbauflächen im Stadtgebiet Brühl
systematisch untersucht und die Bedarfe insbesondere auf die o.g. Zielsetzung zur
Stärkung des Geschosswohnungsbaus verbunden mit einem planerisch und
städtebaulich vertretbaren Anteil des Sozialen Wohnungsbaus noch weitergehend und
mögliche weitere Wohnbauflächen ermittelt werden. Begleitet wird dieser
Planungsprozess von einer intensiven Bürgerbeteiligung in allen Brühler Stadtteilen.
Zu Punkt 3:
Die Anregung zur Durchführung eines Symposiums wird aufgenommen und auf
Umsetzbarkeit hin geprüft.
Weitere Erläuterungen folgen bei Bedarf in der Sitzung
Anlage(n):
(1) Siedlungsflächenkonzept 2010