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Beschlussvorlage (Beschäftigungsgesellschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
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Inhalt der Datei

öffenHlch STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: VY/04f'l Amt: - SO-1- 61 - An den BeschIAusf.: - 50 -1- 61 - Rat Datum: 24.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Soziales und Gesundheit I Betrifft: Beschäftigungsgesellschaft finanzielle Auswirkungen: 4.000,- € Außerplanmäßige Bereitstellung erforderlich Unterschrift des Budgetverontwortlichen Erflstodt. den 24.11.2004 • Beschlussentwurf: Zur Einrichtung eines Parkdienstes in den Parkanlagen Schloss Gracht und Londesburg Lechenich werden über die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und dem Umweltnefzwerk Erftstadt e.V. BeschäftigungssfeIlen auf der Basis von Hartz IV geschaffen. Für den Einsatz der Beschäftigten in den beiden Schlossparken wird die notwendige Infrastruktur eingerichtet. Begründung: In den beiden großen Parkanlogen in lechenich und liblar wird seit Jahren von Bürgerinnen und Bürgern über mangelnde Sauberkeit und Vandalismus geklagt. In den Jahren von 1994 bis 1998,in denen durch AB-Massnahmen regelmäßig Beschöftigte vor Ort waren, sind entsprechende Klagen so gut wie nicht aufgetreten. Durch die Änderung der Sozialgesetzgebung zum 1.1.2005 besteht die Möglichkeit für zusätzliche, gemeinnützige Tätigkeiten Beschäftigungsstellen auf der Basisvon 1 €-Jobs einzurichten. Die hier beschäftigten langzeit- arbeitslosen erhalten zusätzlich zum Arbeitslosengeld 11je Stunde 1,00 - 1,30 € als Anreiz. Gleichzeitig werden sie für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert. Auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Umweltnetzwerk Erff stadt und der Stadt Erftstadt wurden ab Juni 2004 bereits Kombinierte ABIASHG-Maßnahmen durchgeführt, in denen Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger gemeinsam Beschäftigung gefunden haben. Diese Maßnahmen laufen Ende November 2004 (AB-Maßnahmen) bzw. Ende Dezember 2004 (BSHG-Maßnahmen) aus. Die Arbeitsagentur hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit den Sozialämtern Trägervereine benannt, die Folgemaßnahmen auf der Basisvon Hartz 4 organisieren. Für den Bereich der Stadt Erftstadt ist das die TERTIA,Brühl. Ab dem 22.11.04 sind bereits -im Rahmen der Vereinbarung Stadt/Umweltnetzwerk- 3 Personen in einer neuen Maßnahme tätig. Oie TERTIABrühl übernimmt dabei die Personalabwicklung sowie die Qualifizierung. Die Arbeitsorgani· sation wird vom Umweltnetzwert in Kooperation mit der Stadt durchgeführt. In der Maßnahme -die vorerst bis zum 31.03.05 geplant ist- sollen insgesamt bis zu 20 Personen beschäftigt werden. A • Mit der geschilderten Problematik und den sich aktuell ergebenden Möglichkeiten kann kurzfristig in beiden Parkanlagen ein ,Parkdienst' wie folgt eingerichtet werden: Aufgabe eines ,Parkdienstes' Anwesenheit im Park incl. Schließdienst (Schlosspark lechenich) Regelmößige Kontrollgänge, dabei Überprüfung aller Parteinrichtungen Ansprechpartner für Parkbesucher; ,Schneller Draht zum städtischen Ordnungsdienst' Tägliche Sammlung des ,wilden Mülls' Tägliche Entleerung der Papierkörbe und Bereitstellung des Mülls in Säcken. Durchführung kleinerer, zusätzlicher Garten- und Pflegearbeiten (z.B.Nacharbeit der Wegekanten; Sauberhaltung der Wege; Reparatur der Schilder; Gießarbeiten etc.) Die Arbeiten werden zusätzlich, d.h. ohne die Reduktion oder Kündigung bestehender Pflegeverträge durchgeführt. Personelle Besetzung I Arbeitszeit Das Personal wird von der AG UmweltnetzwertlStadt Erftsfadt gestellt. Die Persona/aufsicht obliegt der AG, die fachaufsicht dem Unterhaltungsträger der jeweiligen Parkanlage. Die Weisungsbefugnis wird entsprechend gehandhabt. Je Parkanlage werden -in der überwiegenden Zeit- jeweils 2 Mitarbeiter eingesetzt. Essoll dabei darquf geachtet werden, dass die Präsenz im Park möglichst unregelmäßig über alle Wochentage sichergestellt ist. Einzubeziehen sind dabei auch Sonn- und Feiertage. Schulung Die Mitarbeiter sind über die ordnungsbehördlichen Auflagen (Parkordnung) und die möglichen Handhabungen (Einschaltung von -32-, POlizei)zu unterweisen. Dies und weitere Grundinformationen (Parkgeschichte, Parkpflege und -unterhaltung) werden von den zuständigen Fachämtern vermittelt. Regelmäßige Besprechungen und Schulungen mit den zuständigen Fachämtern sind vorzusehen. Unterbringung Die Unterbringung kann in jeweils einem Bauwagen erfolgen. Zwei ausbaufähige Bauwagen stehen hierzu im Umweltzentrum zur Verfügung. Die Bouwagen sind mit Stromanschfuss sowie mit einer Heizung auszustatten. Neben einem Aufenthaltsraum fOrdie Mitarbeiter sollte eine Lagermöglichkeit für die Arbeitsgeröte gegeben sein. In dem Bauwagen sollte Erste-Hilfe-Material (großer Verbandkasten) sowie ein Feuerlöscher enthalten sein. GeräteaustaHung Oe Parkanlage) • Entsprechende, einheitliche Einkleidung. Je Anlage ein Handy sowie eine Grundousstattung mit Gartengeräten. Gesamtkosten je Parkbetreuung: Grundausstattung ca. 500,- € Laufende KostenIJahr co. 300,- € Umsetzung Als erster Schritt könnte sofort mit der Herrichtung der 8auwagen begonnen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf (grob geschätzt) ca. J ,000 bis 1.500 € je Bauwagen. Parallel hierzu sind die Stellplätze mit entsprechenden Anschlussmöglichkeiten sowie die Nutzung von Sanitäreinrichtungen abzuklären. Die Abläufe innerhalb der Verwaltung sowie in der Zusammenarbeit mit der AG sind durch Vereinbarungen bzw. Dienstanweisungen festzulegen. Mit dem Einsatzin den Parkanlagen könnte direkt anschließend, d.h, ca. 6-8 Wochen nach Projektbeginn starten. Die veranschlagten Kosten belaufen sich somit auf insgesamt 4.000 € in der Stortphase . • -AfllJ - 2 Y!41/ ur A;r!!r~