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Beschlussvorlage (Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Beschlussvorlage (Einigungsstelle gem. § 67 LPVG)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 1111-41 V 7/ AmI: An den 36b1 -10- BeschlAusf.: Rat -102- Datum: 02.09.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft: Fin • Einigungsstelle an z i e IIe Aus gem. § 67 LPVG wir k u n gen: keine Beschlussentwurf: 1. Frau Brigitte Göttling, Auf dem Hahn 23, 40670 Meerbusch, wird erneut zur Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. 2. Herr Willy Welter wird erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt. 3. Der Rat bestellt für die Einigungsstelle 6 Beisitzer/innen: 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 3.6. Herm Wolfgang Berger, Stadt Bergheim Herm Erhard Winter, Stadt Pulheim Herm Jürgen Uttecht, Stadt Frechen Herm Herbert Baum, Stadt Bedburg Frau Birgit Mrotzek, Rhein-Erft-Kreis Frau Doris Stolz, Stadt Bedburg Begründung: • Gemäß § 67 (1) Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei den Gemeinden für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden, die aus einem/einer unparteiischen Vorsitzenden, seinem/ihrer Stellvertreter/in und mindestens 6 Beisitzer/innen besteht. Mit dem Personalrat, der am 08.06.2004 neu gewählt wurde, besteht Einvernehmen, 6 Beisitzerlinnen zu bestellen. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, eine Empfehlung bzw. Entscheidung auszusprechen, falls im Rahmen einer beabsichtigten Maßnahme eine Einigung zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat nicht zu Stande kommt. Die Beisitzer/innen werden je zur Hälfte vom Rat und von der Personalvertretung bestellt. Die unter Ziffer 3 genannten Personen rekrutieren sich aus den Haupt- und Personalämtern der umliegenden Städte und des Rhein-Erft-Kreises. (~