Daten
Kommune
Erftstadt
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203 kB
Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 1111-41
V 7/
AmI:
An den
36b1
-10-
BeschlAusf.:
Rat
-102-
Datum: 02.09.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Betrifft:
Fin
•
Einigungsstelle
an z i e IIe
Aus
gem. § 67 LPVG
wir
k u n gen:
keine
Beschlussentwurf:
1. Frau Brigitte Göttling, Auf dem Hahn 23, 40670 Meerbusch, wird erneut zur Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
2. Herr Willy Welter wird erneut zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle
bestellt.
3. Der Rat bestellt für die Einigungsstelle 6 Beisitzer/innen:
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
3.6.
Herm Wolfgang Berger, Stadt Bergheim
Herm Erhard Winter, Stadt Pulheim
Herm Jürgen Uttecht, Stadt Frechen
Herm Herbert Baum, Stadt Bedburg
Frau Birgit Mrotzek, Rhein-Erft-Kreis
Frau Doris Stolz, Stadt Bedburg
Begründung:
•
Gemäß § 67 (1) Landespersonalvertretungsgesetz
(LPVG) ist bei den Gemeinden für die
Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden, die aus
einem/einer unparteiischen Vorsitzenden, seinem/ihrer Stellvertreter/in und mindestens 6
Beisitzer/innen besteht.
Mit dem Personalrat, der am 08.06.2004 neu gewählt wurde, besteht Einvernehmen, 6
Beisitzerlinnen zu bestellen.
Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, eine Empfehlung bzw. Entscheidung auszusprechen, falls im Rahmen einer beabsichtigten Maßnahme eine Einigung zwischen dem
Dienststellenleiter und dem Personalrat nicht zu Stande kommt. Die Beisitzer/innen werden je zur Hälfte vom Rat und von der Personalvertretung bestellt.
Die unter Ziffer 3 genannten Personen rekrutieren sich aus den Haupt- und Personalämtern der umliegenden Städte und des Rhein-Erft-Kreises.
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