Daten
Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
441/2013
Erstellt am:
29.10.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
-€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 441/2013 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die anliegende Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der
Stadt Pulheim.
Erläuterungen
Aufgrund der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2014 ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebührensatzung
zu ändern. Die Neufassung wird erforderlich, um § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes zu entsprechen, worin eine
geschlechtergerechte Sprache für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben wird.
Zitat:
„Gesetze und andere Rechtsvorschriften sollen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen.“
Sofern geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.
Vorlage Nr.: 441/2013 . Seite 3 / 4
Anlage zur Vorlage Nr. 441 / 2013
Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom __________
Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1984 (GV. NRW. S. 666),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der
Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ___________ folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1- Art und Höhe der Gebühren
Für die Benutzung der Friedhöfe im Gebiet der Stadt Pulheim und ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die Erteilung
von Genehmigungen zur Errichtung von Grabmalen und sonstigen Grabgestaltungen, Zulassung von Gewerbetreibenden und Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten werden Gebühren gemäß der in § 5 - Gebührentarif festgelegten
Gebührensätze erhoben.
§ 2 - Gebührenschuldnerin und -schuldner
Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlasst hat, sowie die Person, der eine Genehmigung
erteilt wird. Mehrere Gebührenpflichtige haften gesamtschuldnerisch gemäß § 421 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 3 - Entrichtung von Gebühren
Die Zahlungsverpflichtung für Beerdigungs-, Nutzungs- und Genehmigungsgebühren entsteht mit der entsprechenden
Leistung. Die Gebühren werden mittels Gebührenbescheid nach der Leistungserbringung erhoben und fällig gestellt.
§ 4 - Gebührenvergünstigungen
Bestattungen und Umbettungen auf dem Ehrenfriedhof sind gebührenfrei. Im Falle der Umbettung einer Leiche kann die
Gebühr auf Antrag ermäßigt werden, wenn die Umbettung auch im Sinne der Friedhofsgestaltung liegt.
§ 5 - Gebührentarif
Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten
- Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
- Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
- Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
- Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
- Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
- Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
- Urnenreihengrab
- Anonymes Urnengrab
- Pflegegrab Sarg
1.460,00 €
73,00 €
1.279,00 €
63,95 €
506,00 €
1.252,00 €
1.130,00 €
1.257,00 €
2.552,00 €
Vorlage Nr.: 441/2013 . Seite 4 / 4
- Pflegegrab Urne
2.088,00 €
Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung
- Kinder bis zu 5 Jahren
- Personen ab 6 Jahren
- Urnenbeisetzung
- Anonyme Urnenbeisetzung
- Tiefbestattung
- Tieferlegung ohne Beisetzung
- Tieferlegung mit Beisetzung
- Ausgrabung Sarg
- Ausgrabung Urne
- Wiederbeisetzung Sarg
- Wiederbeisetzung Urne
Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
370,80 €
824,00 €
329,60 €
329,60 €
1.236,00 €
1.483,20 €
2.059,90 €
1.483,20 €
329,60 €
659,20 €
247,20 €
62,70 €
415,10 €
207,50 €
124,50 €
62,30 €
74,20 €
44,50 €
44,50 €
44,50 €
44,50 €
44,50 €
29,70 €
§ 6 - Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Pulheim für das
Friedhofs- und Bestattungswesen vom 19. Dezember 1984 außer Kraft.