Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 144 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 441/2013 Erstellt am: 29.10.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) -€ — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 441/2013 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende Neufassung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim. Erläuterungen Aufgrund der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2014 ergibt sich die Notwendigkeit, die Gebührensatzung zu ändern. Die Neufassung wird erforderlich, um § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes zu entsprechen, worin eine geschlechtergerechte Sprache für den öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben wird. Zitat: „Gesetze und andere Rechtsvorschriften sollen sprachlich der Gleichstellung von Frauen und Männern Rechnung tragen.“ Sofern geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden. Vorlage Nr.: 441/2013 . Seite 3 / 4 Anlage zur Vorlage Nr. 441 / 2013 Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom __________ Aufgrund §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1984 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564) und §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ___________ folgende Gebührensatzung beschlossen: § 1- Art und Höhe der Gebühren Für die Benutzung der Friedhöfe im Gebiet der Stadt Pulheim und ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung von Grabmalen und sonstigen Grabgestaltungen, Zulassung von Gewerbetreibenden und Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten werden Gebühren gemäß der in § 5 - Gebührentarif festgelegten Gebührensätze erhoben. § 2 - Gebührenschuldnerin und -schuldner Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer die Amtshandlung veranlasst hat, sowie die Person, der eine Genehmigung erteilt wird. Mehrere Gebührenpflichtige haften gesamtschuldnerisch gemäß § 421 des Bürgerlichen Gesetzbuches. § 3 - Entrichtung von Gebühren Die Zahlungsverpflichtung für Beerdigungs-, Nutzungs- und Genehmigungsgebühren entsteht mit der entsprechenden Leistung. Die Gebühren werden mittels Gebührenbescheid nach der Leistungserbringung erhoben und fällig gestellt. § 4 - Gebührenvergünstigungen Bestattungen und Umbettungen auf dem Ehrenfriedhof sind gebührenfrei. Im Falle der Umbettung einer Leiche kann die Gebühr auf Antrag ermäßigt werden, wenn die Umbettung auch im Sinne der Friedhofsgestaltung liegt. § 5 - Gebührentarif Gebührensätze für den Erwerb von Nutzungsrechten - Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle - Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle - Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle - Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle - Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren - Reihengrab, Personen ab 6 Jahren - Urnenreihengrab - Anonymes Urnengrab - Pflegegrab Sarg 1.460,00 € 73,00 € 1.279,00 € 63,95 € 506,00 € 1.252,00 € 1.130,00 € 1.257,00 € 2.552,00 € Vorlage Nr.: 441/2013 . Seite 4 / 4 - Pflegegrab Urne 2.088,00 € Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung - Kinder bis zu 5 Jahren - Personen ab 6 Jahren - Urnenbeisetzung - Anonyme Urnenbeisetzung - Tiefbestattung - Tieferlegung ohne Beisetzung - Tieferlegung mit Beisetzung - Ausgrabung Sarg - Ausgrabung Urne - Wiederbeisetzung Sarg - Wiederbeisetzung Urne Gebührensatz für die Gestellung einer Trägerin bzw. eines Trägers Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je - ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 370,80 € 824,00 € 329,60 € 329,60 € 1.236,00 € 1.483,20 € 2.059,90 € 1.483,20 € 329,60 € 659,20 € 247,20 € 62,70 € 415,10 € 207,50 € 124,50 € 62,30 € 74,20 € 44,50 € 44,50 € 44,50 € 44,50 € 44,50 € 29,70 € § 6 - Inkrafttreten Diese Gebührensatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung der Stadt Pulheim für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 19. Dezember 1984 außer Kraft.