Daten
Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:42
Aktualisiert
09.12.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
491/2013
Erstellt am:
27.11.2013
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
33
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
17.12.2013
Betreff
Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 BauGB
- Bereich: Ortskern Sinnersdorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 491/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Erlass der als ANLAGE 2 beigefügten Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs.1 Nr. 2 BauGB.
Erläuterungen
Dieser Beschlussvorschlag wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 05.11.2013 schon einmal vorgelegt.
Im seinerzeitigen Beschlusstext hatte sich ein Fehler dergestalt eingeschlichen, dass auf den Satzungsentwurf unter
Bezug auf eine ANLAGE 1 verwiesen wurde, wohingegen der Satzungsentwurf jedoch als ANLAGE 2 beigefügt war.
ANLAGE 1 enthielt die Darlegung der für die die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2
BauGB anzuwendenden Vorschriften.
Das Rechtsamt rät dazu, diesen Fehler zu korrigieren und den Satzungsbeschluss – aus Gründen der Rechtssicherheit
– zu wiederholen, bevor er bekannt gemacht wird.
Die Verwaltung wiederholt daher ihren Vorschlag, den Erlass der Satzung zu beschließen. Sie verweist auf die Erläuterungen zur Vorlage Nr. 329/2013. Die jener Vorlage beigefügten Anlagen sind in identischer Form auch dieser Beschlussvorlage beigefügt.
ANLAGE1 enthält daher die Darstellung der entsprechenden Rechtsvorschriften, als ANLAGE 2 ist der Entwurf der
Satzung beigefügt. Zu ihr als Satzungsbestandteil gehört die Karte, welche das Gebiet, in dem der Stadt ein Vorkaufsrecht zustehen soll, exakt umgrenzt. Die Grenzziehung erfolgte mit Blick auf den Bereich, für den die Stadt Maßnahmen
in Betracht zieht. Sie schließt dadurch auch bereits im Eigentum der Stadt stehende Flächen ein.