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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 302/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
55 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
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Inhalt der Datei

ANLAGE 2 zu Vorlage 302/2013 Synopse Gebührensätze bisher neu A. Allgemeine Bestimmungen Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt 8,00 € 10,00 € B . Gebühren Tarifstelle Art der Sondernutzung Sondernutzungsgebühr 1 Automaten, Auslage- und Schaukästen, 5,50 €/qm/mtl. unverändert 2 Autorufsäulen und ähnliche Einrichtungen 5,50 €/qm/mtl. unverändert 3 Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Aufstellung von Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräte 1,60 €/qm/mtl. unverändert 4 Oberirdische Kabel und Linienverzweiger 6,00 €/qm/je Anlage unverändert 5 Gleise a) in den Grund eingelassen b) nicht in den Grund eingelassen je Gleis/ 100 m/ 6,00 €/mtl. je Gleis /100 m/ 9,00 €/mtl. unverändert unverändert 5,20 €/mtl. je 100m 6,30 €/mtl. je 100m unverändert unverändert 2,10 €/mtl. je 100m 3,70 €/mtl. je 100m unverändert unverändert 6 Leitungen aller Art a) für vorübergehend verlegte Rohrleitungen aa) mit einem Durchmesser bis 100 mm ab) mit einem Durchmesser über 100 mm b) für auf Dauer verlegte Rohrleitungen ba) mit einem Durchmesser bis 100 mm bb) mit einem Durchmesser über 100 mm c) für Leitungen, die keine Rohrleitungen sind 1 ANLAGE 2 zu Vorlage 302/2013 ca) bei vorübergehender Verlegung cb) bei dauerhafter Verlegung 3,70 €/mtl. je 100m 2,10 €/mtl. je100 m unverändert unverändert 7 Masten für Freileitungen, Fahnen u.ä., 4,00 €/mtl. unverändert 8 Tische und Sitzgelegenheiten a) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden b) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken auf bewirtschafteten Verkehrsflächen abgestellt werden 2,70 €/qm/mtl. unverändert 5,30 €/qm/mtl. unverändert 5,80 €/qm/mtl. unverändert Ortsfeste kommerzielle Verkaufsstände, Imbissstände, Blumenstände, Kiosk etc. a) bei ausschließlichem Vertrieb von Tabakwaren oder Zeitungen b) bei darüber hinausgehenden Waren oder Leistungen 7,30 €/qm/mtl. 8,90 €/qm/mtl. unverändert unverändert Kommerzielle Verkaufswagen und ambulante Verkaufsstände (Reisegewerbe) aller Art 5,80 €/qm/mtl. unverändert 12 Container pro angefangenen Monat Standdauer 6,30 €/qm/mtl. 5,00 €/mtl. 13 Andere als unter Nr. 1 erfasste Werbeanlagen (z.B. Bannerwebung, Werbeplanen an Baugerüsten u.ä.) 6,30 €/qm/mtl. unverändert 14 Wohnanhänger und andere Hänger, die länger als 14 Tage aufgestellt werden 5,30 €/qm/mtl. unverändert Plakate a) bei einer Größe < 1 qm (DIN A 0), pro Plakat b) bei einer Größe > 1 qm pro Plakat 1,60 € 3,20 € 2,00 € unverändert 9 10 11 15 Tribünen 2 ANLAGE 2 zu Vorlage 302/2013 16 17 Lagerung von Gegenständen aller Art auf öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen, die nicht unter Nr. 3 oder 12 fällt unverändert Abstellen von nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen a) PKW b) LKW c) Krafträder 18 2,80 €/qm/mtl. 6,30 €/qm/mtl. 8,00 €/qm/mtl. 5,30 €/qm/mtl. 70,00 €/mtl. 150,00 €/mtl. 25,00 €/mtl. Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen (Jahresgebühr) a) Pulheim (Nutzung zweimal wöchentl.) 25.523,69 € unverändert b) Dansweiler (Nutzung einmal wöchentl.) 2.454,20 € unverändert c) Brauweiler (Nutzung einmal wöchentl.) 5.890,08 € unverändert d) Stommeln (Nutzung einmal wöchentl.) 8.835,12 € unverändert e) Sinnersdorf (Nutzung einmal wöchentl.) 2.945,04 € unverändert 3