Daten
Kommune
Pulheim
Größe
55 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
ANLAGE 2 zu Vorlage 302/2013
Synopse Gebührensätze
bisher
neu
A. Allgemeine Bestimmungen
Die Mindestgebühr für die Erlaubnis von Sondernutzungen beträgt
8,00 €
10,00 €
B . Gebühren
Tarifstelle
Art der Sondernutzung
Sondernutzungsgebühr
1
Automaten, Auslage- und Schaukästen,
5,50 €/qm/mtl.
unverändert
2
Autorufsäulen und ähnliche Einrichtungen
5,50 €/qm/mtl.
unverändert
3
Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Aufstellung
von Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräte
1,60 €/qm/mtl.
unverändert
4
Oberirdische Kabel und Linienverzweiger
6,00 €/qm/je Anlage
unverändert
5
Gleise
a) in den Grund eingelassen
b) nicht in den Grund eingelassen
je Gleis/ 100 m/ 6,00 €/mtl.
je Gleis /100 m/ 9,00 €/mtl.
unverändert
unverändert
5,20 €/mtl. je 100m
6,30 €/mtl. je 100m
unverändert
unverändert
2,10 €/mtl. je 100m
3,70 €/mtl. je 100m
unverändert
unverändert
6
Leitungen aller Art
a)
für vorübergehend verlegte Rohrleitungen
aa) mit einem Durchmesser bis 100 mm
ab) mit einem Durchmesser über 100 mm
b)
für auf Dauer verlegte Rohrleitungen
ba) mit einem Durchmesser bis 100 mm
bb) mit einem Durchmesser über 100 mm
c)
für Leitungen, die keine Rohrleitungen sind
1
ANLAGE 2 zu Vorlage 302/2013
ca) bei vorübergehender Verlegung
cb) bei dauerhafter Verlegung
3,70 €/mtl. je 100m
2,10 €/mtl. je100 m
unverändert
unverändert
7
Masten für Freileitungen, Fahnen u.ä.,
4,00 €/mtl.
unverändert
8
Tische und Sitzgelegenheiten
a) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken
auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden
b) Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerblichen Zwecken
auf bewirtschafteten Verkehrsflächen abgestellt werden
2,70 €/qm/mtl.
unverändert
5,30 €/qm/mtl.
unverändert
5,80 €/qm/mtl.
unverändert
Ortsfeste kommerzielle Verkaufsstände, Imbissstände,
Blumenstände, Kiosk etc.
a) bei ausschließlichem Vertrieb von Tabakwaren oder
Zeitungen
b) bei darüber hinausgehenden Waren oder Leistungen
7,30 €/qm/mtl.
8,90 €/qm/mtl.
unverändert
unverändert
Kommerzielle Verkaufswagen und ambulante
Verkaufsstände (Reisegewerbe) aller Art
5,80 €/qm/mtl.
unverändert
12
Container pro angefangenen Monat Standdauer
6,30 €/qm/mtl.
5,00 €/mtl.
13
Andere als unter Nr. 1 erfasste Werbeanlagen
(z.B. Bannerwebung, Werbeplanen an Baugerüsten u.ä.)
6,30 €/qm/mtl.
unverändert
14
Wohnanhänger und andere Hänger,
die länger als 14 Tage aufgestellt werden
5,30 €/qm/mtl.
unverändert
Plakate
a) bei einer Größe < 1 qm (DIN A 0), pro Plakat
b) bei einer Größe > 1 qm pro Plakat
1,60 €
3,20 €
2,00 €
unverändert
9
10
11
15
Tribünen
2
ANLAGE 2 zu Vorlage 302/2013
16
17
Lagerung von Gegenständen aller Art auf öffentlichen
Straßen, Wege und Plätzen,
die nicht unter Nr. 3 oder 12 fällt
unverändert
Abstellen von nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen
a) PKW
b) LKW
c) Krafträder
18
2,80 €/qm/mtl.
6,30 €/qm/mtl.
8,00 €/qm/mtl.
5,30 €/qm/mtl.
70,00 €/mtl.
150,00 €/mtl.
25,00 €/mtl.
Nutzung der Wochenmarktplätze für Wochenmarktveranstaltungen (Jahresgebühr)
a) Pulheim (Nutzung zweimal wöchentl.)
25.523,69 €
unverändert
b) Dansweiler (Nutzung einmal wöchentl.)
2.454,20 €
unverändert
c) Brauweiler (Nutzung einmal wöchentl.)
5.890,08 €
unverändert
d) Stommeln (Nutzung einmal wöchentl.)
8.835,12 €
unverändert
e) Sinnersdorf (Nutzung einmal wöchentl.)
2.945,04 €
unverändert
3