Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
463/2013
Erstellt am:
11.11.2013
Aktenzeichen:
40 31 49
Verfasser/in:
Frau Schwibbe
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus Frechen-Königsdorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 463/2013 . Seite 2 / 2
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2013/14 auf die freiwillige Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen
und Schüler aus Frechen-Königsdorf zu verzichten.
Erläuterungen
Grundsätzlich ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen zur Übernahme von Schülerfahrkosten aus den §§ 5 ff
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Gem. § 5 (2) i.V. m. § 7 (1) SchfkVO entstehen Fahrkosten notwendig, wenn
der Fußweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km (Sekundarstufe I) bzw. 5,0 km (Sekundarstufe II) ist.
Insofern ist für Schülerinnen und Schüler aus Königsdorf, die das Schulzentrum Brauweiler besuchen, nicht nur die
Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und dem Schulzentrum Brauweiler zu prüfen, sondern auch die Entfernung zwischen Wohnort und Gymnasium Frechen (Rotdornweg 43, Frechen) bzw. Realschule Frechen (Allee Zum
Sportpark 3, Frechen).
Gem. SchfkVo ist eine Übernahme von Schülerfahrkosten nur möglich, wenn die Entfernung zu beiden Realschulen
bzw. zu beiden Gymnasien die 3,5 km/ 5,0 km Grenze überschreitet.
In der Vergangenheit wurde jedoch, in Anlehnung an eine Regelung der Stadt Frechen, nach welcher für alle Schülerinnen und Schüler aus Königsdorf unabhängig von der Entfernung Fahrkosten übernommen wurden, auch durch die Stadt
Pulheim eine Freifahrberechtigung anerkannt.
Die Stadt Frechen hatte die generelle Übernahme der Schülerfahrkosten für Kinder aus Königsdorf vormals beschlossen, weil der Schulweg zu den dortigen o.g. Schulen als besonders gefährlich eingestuft worden war. Mittlerweile gelten
die Schulwege nicht mehr als besonders gefährlich, weshalb der Rat der Stadt Frechen in seiner Sitzung am 09.04.2013
beschlossen hat, die freiwillige Fahrkostenübernahme für die Königsdorfer Schülerinnen und Schüler zurückzunehmen
(Anlage 1). Die Stadt Frechen hat die in beiliegender Anhörung beschriebene Vorgehensweise (Anlage 2) bereits umgesetzt.
Aufgrund dieser Änderung der Übernahmevoraussetzungen durch die Stadt Frechen wurden nunmehr die Anspruchsvoraussetzungen der als freifahrberechtigt eingestuften Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums Brauweiler aus
Königsdorf erneut gem. SchfkVO überprüft. Im Ergebnis sind am Schulzentrum Brauweiler ca. 100 Schülerinnen und
Schüler als freifahrberechtigt eingestuft, ohne die Voraussetzungen der §§ 5 und 7 SchfkVO zu erfüllen.
Für die Stadt Pulheim entstehen dadurch Gesamtkosten i.H.v. ca. 48.400 € im Jahr (je Ticket 44,00 € pro Monat
x 11 Monate). Der Preisunterschied zu den Kosten für die sog. Selbstzahler des SchülerTickets (29,00 €/Monat) ergibt
sich aus dem im Jahr 2011 zwischen der Stadt Pulheim und den Verkehrsbetrieben (REVG und VRS) geschlossenen
Vertrag über das SchülerTicket. In § 2 des Vertrages wird festgelegt, dass der Schulträger nach Einführung des
SchülerTickets die aus dem vormaligen Verfahren resultierenden Einnahmen (vormals Preis für ein Schülerjahresticket)
zur Verfügung stellt.
Um eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler der Schulen der Stadt Pulheim herbeizuführen und an dieser
Stelle nicht Schülerinnen und Schüler aus Königsdorf zu bevorzugen, schlägt die Verwaltung vor, den Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerinnen und Schüler die beiliegende Anhörung Anfang Januar zuzusenden. Ab
01.02.2014 (Halbjahresende 07.02.2014) sollen keine Schülerfahrkosten mehr aufgrund o.g. Regelung freiwillig übernommen werden, sondern nunmehr insgesamt nur noch auf Grundlage der Anspruchsvoraussetzungen gem. Schülerfahrkostenverordnung.
Bei positivem Beschluss sind im konsumtiven Bereich Einsparungen in Höhe von ca. 48.400 € zu erwarten.