Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus Frechen-Königsdorf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
25.11.13, 18:46
Aktualisiert
25.11.13, 18:46
Beschlussvorlage (Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus Frechen-Königsdorf) Beschlussvorlage (Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus Frechen-Königsdorf)

öffnen download melden Dateigröße: 126 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 463/2013 Erstellt am: 11.11.2013 Aktenzeichen: 40 31 49 Verfasser/in: Frau Schwibbe Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus Frechen-Königsdorf Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 463/2013 . Seite 2 / 2 Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2013/14 auf die freiwillige Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler aus Frechen-Königsdorf zu verzichten. Erläuterungen Grundsätzlich ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen zur Übernahme von Schülerfahrkosten aus den §§ 5 ff Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Gem. § 5 (2) i.V. m. § 7 (1) SchfkVO entstehen Fahrkosten notwendig, wenn der Fußweg zur nächstgelegenen Schule länger als 3,5 km (Sekundarstufe I) bzw. 5,0 km (Sekundarstufe II) ist. Insofern ist für Schülerinnen und Schüler aus Königsdorf, die das Schulzentrum Brauweiler besuchen, nicht nur die Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und dem Schulzentrum Brauweiler zu prüfen, sondern auch die Entfernung zwischen Wohnort und Gymnasium Frechen (Rotdornweg 43, Frechen) bzw. Realschule Frechen (Allee Zum Sportpark 3, Frechen). Gem. SchfkVo ist eine Übernahme von Schülerfahrkosten nur möglich, wenn die Entfernung zu beiden Realschulen bzw. zu beiden Gymnasien die 3,5 km/ 5,0 km Grenze überschreitet. In der Vergangenheit wurde jedoch, in Anlehnung an eine Regelung der Stadt Frechen, nach welcher für alle Schülerinnen und Schüler aus Königsdorf unabhängig von der Entfernung Fahrkosten übernommen wurden, auch durch die Stadt Pulheim eine Freifahrberechtigung anerkannt. Die Stadt Frechen hatte die generelle Übernahme der Schülerfahrkosten für Kinder aus Königsdorf vormals beschlossen, weil der Schulweg zu den dortigen o.g. Schulen als besonders gefährlich eingestuft worden war. Mittlerweile gelten die Schulwege nicht mehr als besonders gefährlich, weshalb der Rat der Stadt Frechen in seiner Sitzung am 09.04.2013 beschlossen hat, die freiwillige Fahrkostenübernahme für die Königsdorfer Schülerinnen und Schüler zurückzunehmen (Anlage 1). Die Stadt Frechen hat die in beiliegender Anhörung beschriebene Vorgehensweise (Anlage 2) bereits umgesetzt. Aufgrund dieser Änderung der Übernahmevoraussetzungen durch die Stadt Frechen wurden nunmehr die Anspruchsvoraussetzungen der als freifahrberechtigt eingestuften Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums Brauweiler aus Königsdorf erneut gem. SchfkVO überprüft. Im Ergebnis sind am Schulzentrum Brauweiler ca. 100 Schülerinnen und Schüler als freifahrberechtigt eingestuft, ohne die Voraussetzungen der §§ 5 und 7 SchfkVO zu erfüllen. Für die Stadt Pulheim entstehen dadurch Gesamtkosten i.H.v. ca. 48.400 € im Jahr (je Ticket 44,00 € pro Monat x 11 Monate). Der Preisunterschied zu den Kosten für die sog. Selbstzahler des SchülerTickets (29,00 €/Monat) ergibt sich aus dem im Jahr 2011 zwischen der Stadt Pulheim und den Verkehrsbetrieben (REVG und VRS) geschlossenen Vertrag über das SchülerTicket. In § 2 des Vertrages wird festgelegt, dass der Schulträger nach Einführung des SchülerTickets die aus dem vormaligen Verfahren resultierenden Einnahmen (vormals Preis für ein Schülerjahresticket) zur Verfügung stellt. Um eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler der Schulen der Stadt Pulheim herbeizuführen und an dieser Stelle nicht Schülerinnen und Schüler aus Königsdorf zu bevorzugen, schlägt die Verwaltung vor, den Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerinnen und Schüler die beiliegende Anhörung Anfang Januar zuzusenden. Ab 01.02.2014 (Halbjahresende 07.02.2014) sollen keine Schülerfahrkosten mehr aufgrund o.g. Regelung freiwillig übernommen werden, sondern nunmehr insgesamt nur noch auf Grundlage der Anspruchsvoraussetzungen gem. Schülerfahrkostenverordnung. Bei positivem Beschluss sind im konsumtiven Bereich Einsparungen in Höhe von ca. 48.400 € zu erwarten.