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Beschlussvorlage (Änderung der Beihilferichtlinien (wirtschaftliche Jugendhilfe))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
Beschlussvorlage (Änderung der Beihilferichtlinien (wirtschaftliche Jugendhilfe)) Beschlussvorlage (Änderung der Beihilferichtlinien (wirtschaftliche Jugendhilfe))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 419/2013 Erstellt am: 18.10.2013 Aktenzeichen: II 510 Verfasser/in: Frau Jung/Frau Golisch Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Jugendhilfeausschuss 4 ö. Sitzung nö. Sitzung Termin X 14.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss X 03.12.2013 Rat X 17.12.2013 Betreff Änderung der Beihilferichtlinien (wirtschaftliche Jugendhilfe) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): X ja nein Vorlage Nr.: 419/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Jugendamtes Pulheim für  I. Beihilfen und Zuschüsse für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII  II. Beihilfen und Zuschüsse für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige in Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII  III. Beihilfen und Zuschüsse für Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen des betreuten Wohnens gem. §§ 13 Abs. 3 und 41 SGB VIII Erläuterungen In der Vergangenheit wurden im Bereich der Pflegekinder gem. § 33 SGB VIII die Beihilferichtlinien vom 01.01.2007 angewendet. Diese Richtlinien wurde auch im Bereich der §§ 34 (Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform) und 41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung) für die Entscheidung über die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen mit herangezogen. Da diese Richtlinie mittlerweile im 7. Jahr unverändert angewendet wird, ist eine Überarbeitung erforderlich. Als Entscheidungsgrundlage wurden die Richtlinien anderer Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, die Empfehlungen des Landschaftsverbandes und die Beihilferichtlinien zum § 31 SGB XII (einmalige Bedarfe) einbezogen. Zur besseren Darstellung erfolgt eine Aufteilung der Beihilfen und Zuschüsse für die jeweilige stationäre Hilfeart (siehe hierzu Anlagen I – III). Die wesentlichen Änderungen liegen im Bereich der Weihnachtsbeihilfe. In der Vergangenheit wurde ein Betrag in Höhe von 60,- Euro für die Pflegekinder gewährt. Für die Heimkinder und jungen Volljährigen wurde allerdings durch die verschiedenen Einrichtungen nur ein Betrag in Höhe von 35,- Euro in Rechnung gestellt. Die 35,- Euro ergeben sich aus den Empfehlungen des Landschaftsverbandes vom 05.11.2010 (Rundschreiben 43/7/2010). Für den derzeitigen Fallbestand von 41 Pflegekindern gem. § 33 SGB VIII würde eine einheitliche Regelung zu einer Ersparnis von rd. 1.030 € führen. Die bisher gültige Richtlinie über die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse bei der Gewährung von Leistungen nach § 33 des VIII. Sozialgesetzbuches (KJHG) - Vollzeitpflege vom 01.01.2007 wird als Anlage IV für Vergleichszwecke beigefügt. _______________________ Dezernent __________________________ Amtsleiter _____________________ Verfasserinnen