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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 419/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 419/2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Jugendamt Richtlinien über die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse bei der Gewährung von Leistungen nach § 33 des VIII. Sozialgesetzbuches (KJHG) Vollzeitpflege Im Jugendamtsbezirk Pulheim werden nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.11.2006 auf Antrag und bei Vorlage entsprechender Nachweise folgende Beihilfen und Zuschüsse pro Kind gewährt. 1. Beihilfe anlässlich Taufe, Konfirmation/Erstkommunion 170,00 € 2. Zuschuss anlässlich von Klassenfahrten bis zu 270,00 € 3. Beihilfe zur Einschulung 4. Erstausstattung/Bekleidungszuschuss und dergleichen, einzelfallbezogen bis max. 60,00 € 400,00 € 5. Beihilfen und Zuschüsse zu sonstigen außergewöhnlichen Anlässen, einzelfallbezogen nach Entscheidung der Leitung der Verwaltung des Jugendamtes 6. Übernahme des Elternbeitrages für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der festgesetzten Höhe 7. Ferienbeihilfe (pro Woche 70 €), max. 210,00 € Die Bewilligung erfolgt nach Vorlage entsprechender Reiseunterlagen und unabhängig von den jeweils entstandenen Kosten. Die Ferienbeihilfe wird auch anlässlich der Teilnahme an der Stadtranderholung, Campingurlauben etc. gewährt. 8. Zuschuss zum Eigenanteil bei Brillen und Hörgeräten, max. * 154,00 € Für die nicht durch Leistungen der Krankenversicherung abgedeckten Kosten einer ärztlich verordneten Neu- bzw. Ersatzbeschaffung einer Brille kann im Einzelfall ein angemessener Zuschuss in Höhe von maximal 154,- € gewährt werden. * Für ein Hörgerät kann im Einzelfall ein angemessener Zuschuss gewährt werden, um aus pädagogischen Gründen den Kauf eines weniger behindernden und unauffälligeren Gerätes zu unterstützen. 9. 10. Zusätzlich werden nachgewiesene Aufwendungen zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe des Mindestbeitrages von derzeit p.a. übernommen. 79,38 € Erstattung nachgewiesener Beträge für eine angemessene Altersvorsorge für die Zeiten, in denen eine laufende Geldleistung gewährt wird. Angemessen ist die Hälfte des Mindestbeitragssatzes zur gesetzlichen Alterssicherung von derzeit p. M. 39,00 € Daneben wird ohne Antrag folgende Beihilfe gewährt: Weihnachtsbeihilfe Die Richtlinien treten am 01.01.2007 in Kraft. 60,00 €