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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 419/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 419/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 419/2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Jugendamt 02.10.2013 __________________________________________________________________________________ III. Beihilfen und Zuschüsse für Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen des betreuten Wohnens gem. §§ 13 Abs.3 und 41 SGB VIII 1. Erstmalige Ausstattung bei betreutem Wohnen Antrag Beihilfe zur Ausstattung (Erstausstattung, Beschaffung notwendiger Möbel, sofern diese nicht im Haushalt der Pflegeeltern vorhanden sind.) X - Leerwohnung bis zu einem Höchstbetrag max. 900,- € - teilmöblierte Wohnung max. 450,- € - möbliertes Zimmer max. 200,- € (Nachweise erforderlich, Einzelfallentscheidungen möglich) Kaution als Darlehen (Rückzahlungsvereinbarung) In Höhe von 3 Kaltmonatsmieten Renovierungskosten Max. 250,- € (Nachweise erforderlich) X Vorlage des Mietvertrages X 2. Zuschüsse für spezifische Anlässe Weihnachtszuschuss (zum 01.12. des Kalenderjahres) 35,- € Antrag Auszahlung erfolgt pauschal Fahrtkosten zur Schule bzw. Ausbildungsstätte in voller Höhe, wenn Kosten durch anderen Träger nicht übernommen (Nachweise erforderlich) X 3. Medizinische/Therapeutische Maßnahmen Antrag Zuschuss zum Eigenanteil an Sehhilfen (für die nicht durch Leistungen der Krankenversicherung abgedeckten Kosten einer ärztlich verordneten Neu- bzw. Ersatzbeschaffung einer Brille) bis zu 80,00 € im Jahr; Übernahme einer Brillenversicherung ist möglich X (nach Vorlage der medizinischen Verordnung und Rechnung) einzelfallbezogener Zuschuss nach Zuschuss zum Eigenanteil an Hörgeräten (für die nicht durch Leistungen der Krankenversicherung abgedeckten Kosten für (Vorlage der medizinischen Verordnung und Rechnung) den Kauf eines weniger behindernden und unauffälligeren Hörgerätes) X Zuschuss zum Mehraufwand z.B. für besondere Ernährung, bei Enkopresis, Enuresis etc. X einzelfallbezogener Zuschuss (nach Vorlage eines ärztlichen Attests) Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen wie heilpädagogisches Reiten, Motopädie, Psychomotorik etc. zur Förderung der Entwicklung des Pflegekindes und Unterstützung der Erziehung einzelfallbezogener Zuschuss, sofern keine Leistung durch Dritte erfolgt X (Dokumentation im Hilfeplan) Diese Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Jugendamtes Pulheim tritt mit ihren Anlagen I - III am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig treten die vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Pulheim am 23.11.2006 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse bei der Gewährung von Leistungen nach § 33 des VII. Sozialgesetzbuches (KJHG) – Vollzeitpflege außer Kraft.