Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Jugendamt
02.10.2013
__________________________________________________________________________________
III. Beihilfen und Zuschüsse für Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen des betreuten
Wohnens gem. §§ 13 Abs.3 und 41 SGB VIII
1. Erstmalige Ausstattung bei betreutem Wohnen
Antrag
Beihilfe zur Ausstattung
(Erstausstattung, Beschaffung notwendiger
Möbel, sofern diese nicht im Haushalt der
Pflegeeltern vorhanden sind.)
X
- Leerwohnung bis zu einem Höchstbetrag
max. 900,- €
- teilmöblierte Wohnung
max. 450,- €
- möbliertes Zimmer
max. 200,- €
(Nachweise erforderlich,
Einzelfallentscheidungen möglich)
Kaution als Darlehen
(Rückzahlungsvereinbarung)
In Höhe von 3 Kaltmonatsmieten
Renovierungskosten
Max. 250,- €
(Nachweise erforderlich)
X
Vorlage des Mietvertrages
X
2. Zuschüsse für spezifische Anlässe
Weihnachtszuschuss
(zum 01.12. des Kalenderjahres)
35,- €
Antrag
Auszahlung
erfolgt
pauschal
Fahrtkosten zur Schule bzw. Ausbildungsstätte
in voller Höhe, wenn Kosten durch
anderen Träger nicht übernommen
(Nachweise erforderlich)
X
3. Medizinische/Therapeutische Maßnahmen
Antrag
Zuschuss zum Eigenanteil an Sehhilfen
(für die nicht durch Leistungen der
Krankenversicherung abgedeckten Kosten
einer ärztlich verordneten Neu- bzw.
Ersatzbeschaffung einer Brille)
bis zu 80,00 € im Jahr;
Übernahme einer Brillenversicherung
ist möglich
X
(nach Vorlage der medizinischen Verordnung
und Rechnung)
einzelfallbezogener Zuschuss nach
Zuschuss zum Eigenanteil an Hörgeräten
(für die nicht durch Leistungen der
Krankenversicherung abgedeckten Kosten für (Vorlage der medizinischen Verordnung und
Rechnung)
den Kauf eines weniger behindernden und
unauffälligeren Hörgerätes)
X
Zuschuss zum Mehraufwand
z.B. für besondere Ernährung, bei
Enkopresis, Enuresis etc.
X
einzelfallbezogener Zuschuss
(nach Vorlage eines ärztlichen Attests)
Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen
wie heilpädagogisches Reiten, Motopädie,
Psychomotorik etc. zur Förderung der
Entwicklung des Pflegekindes und
Unterstützung der Erziehung
einzelfallbezogener Zuschuss,
sofern keine Leistung durch Dritte
erfolgt
X
(Dokumentation im Hilfeplan)
Diese Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Jugendamtes Pulheim tritt mit
ihren Anlagen I - III am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig treten die vom Jugendhilfeausschuss der Stadt
Pulheim am 23.11.2006 beschlossenen Richtlinien über die Gewährung einmaliger Beihilfen und
Zuschüsse bei der Gewährung von Leistungen nach § 33 des VII. Sozialgesetzbuches (KJHG) –
Vollzeitpflege außer Kraft.