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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 419/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Jugendamt 02.10.2013 __________________________________________________________________________________ II. Beihilfen und Zuschüsse für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige in Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII 1. Erstmalige Ausstattung bei Unterbringung Antrag Bedarfsgerechte Ausstattung bei erstmaliger Heimunterbringung bis zu Die Bewilligung kann im ersten Jahr der Heimunterbringung in zwei Teilbeträgen erfolgen (für Sommer und Winterbekleidung). Danach gilt der Bedarf an Bekleidung mit der laufenden Bekleidungspauschale als abgegolten. Der Bedarf ist durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes festzustellen und zu bestätigen. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der Unterbringung zu berücksichtigen. Der Antrag auf eine Beihilfe ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Aufnahme zu stellen. Ausnahmen: Schwangerschaft, Wachstumsschübe, Krankheit, Trauerbekleidung, Berufsbekleidung etc. max. 500,00 € X (Nachweise erforderlich) 2. Zuschüsse für spezifische Anlässe Zuschuss zur Ausrichtung von Taufe, Erstkommunion oder Konfirmation sowie vergleichbaren religiösen Anlässen Weihnachtszuschuss (Empfehlung des Landschaftsverbandes) zum 01.12. des Kalenderjahres Ferienbeihilfe Sofern die Kosten für die Ferienfahrt mit dem Leistungsentgelt des Heimes nicht abgegolten sind, kann eine Übernahme nach Stellungnahme des ASD gewährt werden. Antrag X 170,00 € (Bescheinigung der Pfarre) 35,00 € In Höhe der tatsächl. Kosten (Kein Taschengeld, keine spezielle Kleidung etc.) Auszahlung erfolgt pauschal Kosten sind nachzuweisen Antrag Namensänderung Übernahme der Gebühr für die Namensänderung (Schreiben des zuständigen Kreises) X 3. Medizinische/Therapeutische Maßnahmen Antrag Zuschuss zum Eigenanteil an Sehhilfen (für die nicht durch Leistungen der Krankenversicherung abgedeckten Kosten einer ärztlich verordneten Neu- bzw. Ersatzbeschaffung einer Brille) bis zu 80,00 € im Jahr; Übernahme einer Brillenversicherung ist möglich X (nach Vorlage der medizinischen Verordnung und Rechnung) Zuschuss zum Eigenanteil an Hörgeräten (für die nicht durch Leistungen der Krankenversicherung abgedeckten Kosten für den Kauf eines weniger behindernden und unauffälligeren Hörgerätes) Zuschuss zum Mehraufwand z.B. für besondere Ernährung, bei Enkopresis, Enuresis etc. Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen wie heilpädagogisches Reiten, Motopädie, Psychomotorik etc. zur Förderung der Entwicklung des Pflegekindes und Unterstützung der Erziehung einzelfallbezogener Zuschuss Kieferorthopädische Behandlung in Höhe des Eigenanteils, als Darlehen X (nach Vorlage der medizinischen Verordnung und Rechnung) X einzelfallbezogener Zuschuss (nach Vorlage eines ärztlichen Attests) einzelfallbezogener Zuschuss, sofern keine Leistung durch Dritte erfolgt X (Dokumentation im Hilfeplan) X (nach Vorlage der medizinischen Verordnung und Rechnung) 4. Erstattung von Fahrtkosten Antrag Erstattung von Fahrkosten bei erhöhtem Aufwand (z.B. zu Besuchskontakten, zur Wahrnehmung von Diagnostik- und Therapieterminen etc.) In Höhe der tatsächlichen Kosten (öffentl. Verkehrsmittel) Vorher durch den ASD zu bestätigen (einzelfallbezogen) X 5. Zuschüsse im Kontext Schule Antrag Klassenfahrten Einschulung und Wechsel zur weiterführenden Schule Nachhilfeunterricht/Lernförderung bei Gefährdung der Versetzung In Höhe der tatsächlichen Kosten (Kein Taschengeld, keine spezielle Kleidung etc) (Nachweis der Schule) 100,-€ X X Übernahme der angemessenen Kosten einer Nachhilfe zur Überwindung von Lernschwierigkeiten nach den aktuellen Vergütungssätzen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für die Erteilung von Nachhilfe- und Förderunterricht durch Lehrkräfte/Studierende. (Dokumentation in der Hilfeplanung, Bescheinigung der Fachlehrer zum Bedarf und Umfang erforderlich) Für Schulbücher werden Bescheinigungen zur Lehrmittelbefreiung für Heimkinder ausgestellt, anschließend sind Schulbuchgutscheine über die Sekretariate der Schulen zu erhalten. X