Daten
Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
02.10.2013
Der Bürgermeister
Jugendamt
_________________________________________________________________________________
Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Jugendamtes Pulheim
I.
Beihilfen und Zuschüsse für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege
gem. § 33 SGB VIII
1. Erstmalige Ausstattung bei Unterbringung
Antrag
Beihilfe zur Ausstattung
(Erstausstattung, Beschaffung notwendiger
Möbel, sofern diese nicht im Haushalt der
Pflegeeltern vorhanden sind.)
Beihilfe zur Bekleidung bei Aufnahme eines
Kindes in die Pflegefamilie,
ebenfalls bei ärztlich attestierten
Wachstumsschüben, gravierenden
körperlichen Veränderungen, Berufskleidung
etc.
max. 850,00 €
X
(Nachweise erforderlich)
X
max. 500,00 €
(Nachweise erforderlich)
Individuelle Bedarfsfeststellung bei Aufnahme eines Kindes in die Pflegefamilie.
2. Zuschüsse für spezifische Anlässe
Zuschuss zur Ausrichtung von Taufe,
Erstkommunion oder Konfirmation sowie
vergleichbaren religiösen Anlässen
Weihnachtszuschuss
Lt. Rundschreiben des LVR 43/7/2010
Zum 1.12. des Kalenderjahres
Ferienbeihilfe (pro Woche 70 €)
Antrag
X
170,00 €
(Bescheinigung der Pfarre)
35,00 €
max. 210 €
Die Bewilligung erfolgt nach Vorlage entsprechender Reiseunterlagen und unabhängig von den jeweils entstandenen Kosten. Die
Ferienbeihilfe wird auch anlässlich der Teilnahme an den
Ferienspielen, Campingurlauben etc. gewährt.
Namensänderung
Auszahlung
erfolgt
pauschal
X
Übernahme der Gebühr für die
Namensänderung
(Schreiben des zuständigen
Kreises)
X
3. Medizinische/Therapeutische Maßnahmen
Antrag
Zuschuss zum Eigenanteil an Sehhilfen
(für die nicht durch Leistungen der
Krankenversicherung abgedeckten Kosten
einer ärztlich verordneten Neu- bzw.
Ersatzbeschaffung einer Brille)
bis zu 80,00 € im Jahr;
Übernahme einer Brillenversicherung
ist möglich
X
(nach Vorlage der medizinischen Verordnung
und Rechnung)
Zuschuss zum Eigenanteil an Hörgeräten
(für die nicht durch Leistungen der
Krankenversicherung abgedeckten Kosten für
den Kauf eines weniger behindernden und
unauffälligeren Hörgerätes)
Zuschuss zum Mehraufwand
z.B. für besondere Ernährung, bei
Enkopresis, Enuresis etc.
einzelfallbezogener Zuschuss
X
(nach Vorlage der medizinischen Verordnung
und Rechnung)
einzelfallbezogener Zuschuss
X
(nach Vorlage eines ärztlichen Attests)
Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen
wie heilpädagogisches Reiten, Motopädie,
Psychomotorik etc. zur Förderung der
Entwicklung des Pflegekindes und
Unterstützung der Erziehung
einzelfallbezogener Zuschuss,
sofern keine Leistung durch Dritte
erfolgt
X
(Dokumentation im Hilfeplan)
4. Erstattung von Fahrtkosten
Antrag
Erstattung von Fahrkosten bei erhöhtem
Aufwand (z.B. zu Besuchskontakten, zur
Wahrnehmung von Diagnostik- und
Therapieterminen etc.)
0,30€/km
X
(einzelfallbezogen)
5. Elternbeiträge; Zuschüsse im Kontext Schule
Elternbeiträge für die Betreuung des Kindes
in Tagespflege, Kindertageseinrichtungen
und im Offenen Ganztag
Klassenfahrten
Einschulung und Wechsel zur
weiterführenden Schule
Übernahme je nach Festsetzung
(Festsetzungsbescheid)
max. 300,-€ pro Jahr
(Nachweis der Schule)
100,-€
Antrag
X
X
X
Nachhilfeunterricht/Lernförderung
bei Gefährdung der Versetzung
Übernahme der angemessenen
Kosten einer Nachhilfe zur
Überwindung von
Lernschwierigkeiten
x
nach den aktuellen Vergütungssätzen des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für
die Erteilung von Nachhilfe- und
Förderunterricht durch Lehrkräfte/
Studierende.
(Dokumentation in der Hilfeplanung,
Bescheinigung der Fachlehrer zum Bedarf
und Umfang erforderlich)
Für Schulbücher werden Bescheinigungen zur Lehrmittelbefreiung für Pflegekinder ausgestellt,
anschließend sind Schulbuchgutscheine über die Sekretariate der Schulen zu erhalten.
6. Versicherungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB VIII
Antrag
Altersvorsorge
Erstattung nachgewiesener Beträge für
eine angemessene Altersvorsorge für
die Zeiten, in denen eine laufende
Geldleistung gewährt wird.
angemessen ist die Hälfte des
Mindestbeitragssatzes zur
gesetzlichen Alterssicherung
von derzeit 39,00€ pro Monat
X
(Vorlage der
Versicherungsunterlagen)
Unfallversicherung
(Erstattung nachgewiesener
Aufwendungen zur gesetzlichen
Unfallversicherung für Pflegeeltern)
bis zu 79,38€ pro Jahr
(Vorlage der Versicherungspolice)
X