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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 419/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
150 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
08.11.13, 18:27
Aktualisiert
08.11.13, 18:27
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim 02.10.2013 Der Bürgermeister Jugendamt _________________________________________________________________________________ Richtlinie über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen des Jugendamtes Pulheim I. Beihilfen und Zuschüsse für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII 1. Erstmalige Ausstattung bei Unterbringung Antrag Beihilfe zur Ausstattung (Erstausstattung, Beschaffung notwendiger Möbel, sofern diese nicht im Haushalt der Pflegeeltern vorhanden sind.) Beihilfe zur Bekleidung bei Aufnahme eines Kindes in die Pflegefamilie, ebenfalls bei ärztlich attestierten Wachstumsschüben, gravierenden körperlichen Veränderungen, Berufskleidung etc. max. 850,00 € X (Nachweise erforderlich) X max. 500,00 € (Nachweise erforderlich) Individuelle Bedarfsfeststellung bei Aufnahme eines Kindes in die Pflegefamilie. 2. Zuschüsse für spezifische Anlässe Zuschuss zur Ausrichtung von Taufe, Erstkommunion oder Konfirmation sowie vergleichbaren religiösen Anlässen Weihnachtszuschuss Lt. Rundschreiben des LVR 43/7/2010 Zum 1.12. des Kalenderjahres Ferienbeihilfe (pro Woche 70 €) Antrag X 170,00 € (Bescheinigung der Pfarre) 35,00 € max. 210 € Die Bewilligung erfolgt nach Vorlage entsprechender Reiseunterlagen und unabhängig von den jeweils entstandenen Kosten. Die Ferienbeihilfe wird auch anlässlich der Teilnahme an den Ferienspielen, Campingurlauben etc. gewährt. Namensänderung Auszahlung erfolgt pauschal X Übernahme der Gebühr für die Namensänderung (Schreiben des zuständigen Kreises) X 3. Medizinische/Therapeutische Maßnahmen Antrag Zuschuss zum Eigenanteil an Sehhilfen (für die nicht durch Leistungen der Krankenversicherung abgedeckten Kosten einer ärztlich verordneten Neu- bzw. Ersatzbeschaffung einer Brille) bis zu 80,00 € im Jahr; Übernahme einer Brillenversicherung ist möglich X (nach Vorlage der medizinischen Verordnung und Rechnung) Zuschuss zum Eigenanteil an Hörgeräten (für die nicht durch Leistungen der Krankenversicherung abgedeckten Kosten für den Kauf eines weniger behindernden und unauffälligeren Hörgerätes) Zuschuss zum Mehraufwand z.B. für besondere Ernährung, bei Enkopresis, Enuresis etc. einzelfallbezogener Zuschuss X (nach Vorlage der medizinischen Verordnung und Rechnung) einzelfallbezogener Zuschuss X (nach Vorlage eines ärztlichen Attests) Teilnahme an therapeutischen Maßnahmen wie heilpädagogisches Reiten, Motopädie, Psychomotorik etc. zur Förderung der Entwicklung des Pflegekindes und Unterstützung der Erziehung einzelfallbezogener Zuschuss, sofern keine Leistung durch Dritte erfolgt X (Dokumentation im Hilfeplan) 4. Erstattung von Fahrtkosten Antrag Erstattung von Fahrkosten bei erhöhtem Aufwand (z.B. zu Besuchskontakten, zur Wahrnehmung von Diagnostik- und Therapieterminen etc.) 0,30€/km X (einzelfallbezogen) 5. Elternbeiträge; Zuschüsse im Kontext Schule Elternbeiträge für die Betreuung des Kindes in Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und im Offenen Ganztag Klassenfahrten Einschulung und Wechsel zur weiterführenden Schule Übernahme je nach Festsetzung (Festsetzungsbescheid) max. 300,-€ pro Jahr (Nachweis der Schule) 100,-€ Antrag X X X Nachhilfeunterricht/Lernförderung bei Gefährdung der Versetzung Übernahme der angemessenen Kosten einer Nachhilfe zur Überwindung von Lernschwierigkeiten x nach den aktuellen Vergütungssätzen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für die Erteilung von Nachhilfe- und Förderunterricht durch Lehrkräfte/ Studierende. (Dokumentation in der Hilfeplanung, Bescheinigung der Fachlehrer zum Bedarf und Umfang erforderlich) Für Schulbücher werden Bescheinigungen zur Lehrmittelbefreiung für Pflegekinder ausgestellt, anschließend sind Schulbuchgutscheine über die Sekretariate der Schulen zu erhalten. 6. Versicherungen gemäß § 39 Abs. 4 SGB VIII Antrag Altersvorsorge Erstattung nachgewiesener Beträge für eine angemessene Altersvorsorge für die Zeiten, in denen eine laufende Geldleistung gewährt wird. angemessen ist die Hälfte des Mindestbeitragssatzes zur gesetzlichen Alterssicherung von derzeit 39,00€ pro Monat X (Vorlage der Versicherungsunterlagen) Unfallversicherung (Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zur gesetzlichen Unfallversicherung für Pflegeeltern) bis zu 79,38€ pro Jahr (Vorlage der Versicherungspolice) X