Daten
Kommune
Pulheim
Größe
163 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
20.01.14, 08:48
Aktualisiert
20.01.14, 08:48
Stichworte
Inhalt der Datei
-
MESSDI ENER
MATHILDENSTRASSE 20A
St.
50259 PULHEIM
NIKOLAUS
FON 02234 / 82248
BRAUWEILER
DANSWEILER
FAX 02234 / 801898
Satzung der Messdiener St. Nikol au s Brauweiler/Dansweiler
§ 1Name und Sitz
Die Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler haben ihren Sitz in der Mathildenstraße 20 a, 50259
Pulheim-Brauweiler.
§ 2 Ziel und Aufgabe
Das Ziel unserer Jugendgruppe ist in erster Linie die Vermittlung christlicher Grundwerte an
Mädchen und Jungen. Dazu bereiten wir Kinder und Jugendliche auf die aktive Mitgestaltung von
Gottesdiensten vor. Um die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Gruppe zu fördern,
organisieren wir unter dem Dach der katholischen Kirche wöchentliche Gruppenstunden, Fahrten
und Ausflüge.
§ 3 Mittelverwendung
Die Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler sind selbstlos tätig. Es werden nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln der
Messdiener St. Nikolaus Brauweiler. Leiter erhalten je nach Bedarf eine Aufwandsentschädigung für
allgemein entstehende Kosten wie z. B. Telefongebühren. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergünstigungen bevorzugt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der Empfang der ersten heiligen Kommunion.
Mitglied wird, wer sich dazu entschlossen hat, sich als Messdiener weihen zu lassen.
§ 5 Beendigung
Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder freiwilligen Austritt. Ferner ist ein Ausschluss durch eine
2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Leiterrunde möglich. Vor diesem Ausschluss
ist der/die Betroffene zu hören.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 13 € jährlich. Einer Erhöhung des Beitrages muss die Leiterrunde mit einer
2/3 Mehrheit zustimmen.
§ 7 Organe der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler
1.) Obermessdienerteam
2.) Team
3.) Leiterrunde
4.) Leiterrundenversammlung
§ 8 Leitersprecherteam
Das Obermessdienerteam besteht aus zwei Personen und wird alle 2 Jahre von der
Leiterrundenversammlung gewählt. Aufgabe des Leitersprecherteams ist: Die Vertretung nach
außen, die Verwaltung des Messdienervermögens, die Gesprächsführung bei Leiterrunden und
Leiterrundenversammlungen, Ansprechpartner für alle Messdiener St. Nikolaus
B rauweiler/Dansweiler.
§ 9 Team
Das Team setzt sich aus den 2 Obermessdienern sowie 4 durch die Leiterrundenversammlung
gewählten Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Teams werden für eine Periode von 2 Jahren mit
einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Aufgabe des Teams ist die Vorberei tung der Leiterrunden und
damit die Vordiskussion wichtiger Punkte auf der Tagesordnung , um bereits im Vorfeld einen
generellen Stimmungsstand einzufangen.
§ l0 Leiterrunde
Die Leiterrunde trifft sich einmal monatlich und koordiniert
bzw.
organisiert
die
Messdienerarbeit. Entscheidungen werden durch
einfache Mehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Leiter getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Leitersprecherteam.
Leiter werden können alle Messdiener ab einem Alter von 16 Jahren. Die Wahlen finden einmal
jährlich statt und werden durch eine einfache Stimmenmehrheit entschieden.
§ 11 Leiterrundenversammlung
Die Leiterrundenversammlung trifft sich alle 2 Jahre auf Einladung des amtierenden
Obermessdienerteams und wählt das neue Obermessdienerteam mit einfacher Mehrheit. Mit jeweils
einer Stimme stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Leiterrunde. Zusätzlich wählen alle Mitglieder,
die nicht Leiter sind, im Rahmen einer gemeinsamen Gruppenstunde zwei Vertreter, die an der
Leiterrundenversammlung teilnehmen und stimmberechtigt sind. Die Leiterrundenversammlung ist
beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.
§ 12 Kassenwart
Das Obermessdieneramt beinhaltet gleichzeitig auch die Aufgabe des Kassenwartes, somit wird
dieser alle 2 Jahre neu gewählt.
§ 13 Kassenprüfer
Die Leiterrundenversammlung wählt mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder
einen voll geschäftsfähigen Kassenprüfer. Dieser kontrolliert die Kassengeschäfte der Messdiener St.
Nikolaus Brauweiler/Dansweiler und prüft die rechnerische Richtigkeit. Eine Überprüfung hat
mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen.
§ 14 Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung behält sich die Leiterrunde mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten
vor.
§ 15 Auflösung
Die Auflösung der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler ist durch den Beschluss der
Leiterrundenversammlung mit einer 4/5 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen. Im
Falle der Auflösung der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler wird in der letzten
Leiterrundenversammlung mit der gleichen Mehrheit über den Verwendungszweck des
Messdienervermögens entschieden.
Anmerkung: Bei einer einfachen Mehrheit muss die Anwesenheit von mind. 5 Mitgliedern der
Leiterrunde gewährleistet sein.