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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 512/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
163 kB
Datum
30.01.2014
Erstellt
20.01.14, 08:48
Aktualisiert
20.01.14, 08:48
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- MESSDI ENER MATHILDENSTRASSE 20A St. 50259 PULHEIM NIKOLAUS FON 02234 / 82248 BRAUWEILER DANSWEILER FAX 02234 / 801898 Satzung der Messdiener St. Nikol au s Brauweiler/Dansweiler § 1Name und Sitz Die Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler haben ihren Sitz in der Mathildenstraße 20 a, 50259 Pulheim-Brauweiler. § 2 Ziel und Aufgabe Das Ziel unserer Jugendgruppe ist in erster Linie die Vermittlung christlicher Grundwerte an Mädchen und Jungen. Dazu bereiten wir Kinder und Jugendliche auf die aktive Mitgestaltung von Gottesdiensten vor. Um die Integration der Kinder und Jugendlichen in die Gruppe zu fördern, organisieren wir unter dem Dach der katholischen Kirche wöchentliche Gruppenstunden, Fahrten und Ausflüge. § 3 Mittelverwendung Die Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler sind selbstlos tätig. Es werden nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler. Leiter erhalten je nach Bedarf eine Aufwandsentschädigung für allgemein entstehende Kosten wie z. B. Telefongebühren. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen bevorzugt werden. § 4 Mitgliedschaft Die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist der Empfang der ersten heiligen Kommunion. Mitglied wird, wer sich dazu entschlossen hat, sich als Messdiener weihen zu lassen. § 5 Beendigung Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder freiwilligen Austritt. Ferner ist ein Ausschluss durch eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Leiterrunde möglich. Vor diesem Ausschluss ist der/die Betroffene zu hören. § 6 Mitgliedsbeiträge Der Mitgliedsbeitrag beträgt 13 € jährlich. Einer Erhöhung des Beitrages muss die Leiterrunde mit einer 2/3 Mehrheit zustimmen. § 7 Organe der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler 1.) Obermessdienerteam 2.) Team 3.) Leiterrunde 4.) Leiterrundenversammlung § 8 Leitersprecherteam Das Obermessdienerteam besteht aus zwei Personen und wird alle 2 Jahre von der Leiterrundenversammlung gewählt. Aufgabe des Leitersprecherteams ist: Die Vertretung nach außen, die Verwaltung des Messdienervermögens, die Gesprächsführung bei Leiterrunden und Leiterrundenversammlungen, Ansprechpartner für alle Messdiener St. Nikolaus B rauweiler/Dansweiler. § 9 Team Das Team setzt sich aus den 2 Obermessdienern sowie 4 durch die Leiterrundenversammlung gewählten Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Teams werden für eine Periode von 2 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Aufgabe des Teams ist die Vorberei tung der Leiterrunden und damit die Vordiskussion wichtiger Punkte auf der Tagesordnung , um bereits im Vorfeld einen generellen Stimmungsstand einzufangen. § l0 Leiterrunde Die Leiterrunde trifft sich einmal monatlich und koordiniert bzw. organisiert die Messdienerarbeit. Entscheidungen werden durch einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Leiter getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Leitersprecherteam. Leiter werden können alle Messdiener ab einem Alter von 16 Jahren. Die Wahlen finden einmal jährlich statt und werden durch eine einfache Stimmenmehrheit entschieden. § 11 Leiterrundenversammlung Die Leiterrundenversammlung trifft sich alle 2 Jahre auf Einladung des amtierenden Obermessdienerteams und wählt das neue Obermessdienerteam mit einfacher Mehrheit. Mit jeweils einer Stimme stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Leiterrunde. Zusätzlich wählen alle Mitglieder, die nicht Leiter sind, im Rahmen einer gemeinsamen Gruppenstunde zwei Vertreter, die an der Leiterrundenversammlung teilnehmen und stimmberechtigt sind. Die Leiterrundenversammlung ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. § 12 Kassenwart Das Obermessdieneramt beinhaltet gleichzeitig auch die Aufgabe des Kassenwartes, somit wird dieser alle 2 Jahre neu gewählt. § 13 Kassenprüfer Die Leiterrundenversammlung wählt mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder einen voll geschäftsfähigen Kassenprüfer. Dieser kontrolliert die Kassengeschäfte der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler/Dansweiler und prüft die rechnerische Richtigkeit. Eine Überprüfung hat mindestens einmal pro Jahr zu erfolgen. § 14 Satzungsänderung Eine Satzungsänderung behält sich die Leiterrunde mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten vor. § 15 Auflösung Die Auflösung der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler ist durch den Beschluss der Leiterrundenversammlung mit einer 4/5 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder herbeizuführen. Im Falle der Auflösung der Messdiener St. Nikolaus Brauweiler wird in der letzten Leiterrundenversammlung mit der gleichen Mehrheit über den Verwendungszweck des Messdienervermögens entschieden. Anmerkung: Bei einer einfachen Mehrheit muss die Anwesenheit von mind. 5 Mitgliedern der Leiterrunde gewährleistet sein.