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Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Antrag des Waldkindergarten Brühl e.V. auf Gewährung eines zusätzlichen Baukostenzuschusses für einen zweiten Waldkindergarten)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
17.11.15, 11:41
Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Antrag des Waldkindergarten Brühl e.V. auf Gewährung eines zusätzlichen Baukostenzuschusses für einen zweiten Waldkindergarten) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Antrag des Waldkindergarten Brühl e.V. auf Gewährung eines zusätzlichen Baukostenzuschusses für einen zweiten Waldkindergarten)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Förster 51-4/Fö 30.10.2015 494/2015 Betreff Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Antrag des Waldkindergarten Brühl e.V. auf Gewährung eines zusätzlichen Baukostenzuschusses für einen zweiten Waldkindergarten Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Freytag Burkhardt Schmitz Radermacher RPA Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 20.000 € für einen zweiten Waldkindergarten an den Waldkindergarten Brühl e.V. bei Sachkonto 781800/Kostenstelle 36016500 und die entsprechende Weiterleitung der U3Zuschussmittel in Höhe von 72.000 €. Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt 2016. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 23.10.2015 stellt der Waldkindergraten Brühl e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 20.000 € für einen zweiten Waldkindergarten unweit des Waldkindergartens am Wasserturm. Die Inbetriebnahme soll zum 01.08.2016 erfolgen. Aufgrund der aktualisierten Jugendhilfeplanung sind insbesondere auch im Bereich der U3-Betreuung weitere Plätze erforderlich, sodass die seinerzeitige Anfrage auf Errichtung eines weiteren Waldkindergartens sehr begrüßt wurde. Nicht zuletzt stellt auch das bisherige sehr gute und besondere Angebot des Waldkindergarten Brühl e.V. eine hervorragende Ergänzung von Kindertagesbetreuung neben den anderen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Brühl dar. In Absprache mit dem Jugendamt wurde fristgerecht beim Landesjugendamt aus dem Investitionsprogramm "Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ ein Antrag auf Bewilligung von Zuschussmitteln für die Schaffung neuer U3-Plätze mit dem Höchstbetrag von 72.000 € gestellt und dieser wurde auch von dort zwischenzeitlich bewilligt. Drucksache 494/2015 Seite - 2 – Eine Betriebskostenförderung durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurde bereits im Haushalt 2016 eingeplant. Zwischenzeitlich haben sich nun durch verschiedene notwendige Maßnahmenänderungen (siehe Antragsschreiben) die geplanten Baukosten von 81.000 € auf nunmehr ca. 101.000 € erhöht. Die Eigenleistungen des Vereins wurden hierbei bereits berücksichtigt. Mithin sind Mehrkosten von 20.000 € zu erwarten. Der Waldkindergarten Brühl e.V. weist darauf hin, dass diese anfallenden Mehrkosten von 20.000 € nicht aus eigenen Mitteln (hier: Elterninitiative) erbracht werden können. Des Weiteren hat der Waldkindergarten Brühl e.V. für zwei Kindertageseinrichtungen einen jährlichen Eigenanteil an den Betriebskosten (KiBiz-Betriebskostenpauschale rd. 300.000 €) von rd. 12.000 € aufzubringen. Der Bürgermeister schlägt daher vor, im Rahmen der Fortschreibung bei SK 781800/KS 36016500 einen Baukostenzuschuss für den Waldkindergarten Brühl e.V. in Höhe von 20.000 € zuzügl. der weiterzuleitenden U3-Zuschussmittel in Höhe von 72.000 €, mithin insgesamt 92.000 € vorzusehen. Ebenso sind auch die U3-Zuschussmittel in Höhe von 72.000,00 € noch zu veranschlagen (SK 681000/KS 36016500). Anlage(n): (1) Antrag Waldkindergarten Brühl e.V.