Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
14.12.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
17.11.15, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Förster
51-4/Fö
30.10.2015
494/2015
Betreff
Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Antrag des Waldkindergarten Brühl e.V. auf Gewährung eines zusätzlichen
Baukostenzuschusses für einen zweiten Waldkindergarten
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Radermacher
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 20.000 € für
einen zweiten Waldkindergarten an den Waldkindergarten Brühl e.V. bei Sachkonto
781800/Kostenstelle 36016500 und die entsprechende Weiterleitung der U3Zuschussmittel in Höhe von 72.000 €. Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt 2016.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 23.10.2015 stellt der Waldkindergraten Brühl e.V. einen Antrag auf
Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 20.000 € für einen zweiten
Waldkindergarten unweit des Waldkindergartens am Wasserturm. Die Inbetriebnahme soll
zum 01.08.2016 erfolgen.
Aufgrund der aktualisierten Jugendhilfeplanung sind insbesondere auch im Bereich der
U3-Betreuung weitere Plätze erforderlich, sodass die seinerzeitige Anfrage auf Errichtung
eines weiteren Waldkindergartens sehr begrüßt wurde. Nicht zuletzt stellt auch das
bisherige sehr gute und besondere Angebot des Waldkindergarten Brühl e.V. eine
hervorragende Ergänzung von Kindertagesbetreuung neben den anderen Trägern von
Kindertageseinrichtungen in Brühl dar.
In Absprache mit dem Jugendamt wurde fristgerecht beim Landesjugendamt aus dem
Investitionsprogramm "Kindertagesbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ ein Antrag auf
Bewilligung von Zuschussmitteln für die Schaffung neuer U3-Plätze mit dem Höchstbetrag
von 72.000 € gestellt und dieser wurde auch von dort zwischenzeitlich bewilligt.
Drucksache 494/2015
Seite - 2 –
Eine Betriebskostenförderung durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wurde bereits im
Haushalt 2016 eingeplant.
Zwischenzeitlich haben sich nun durch verschiedene notwendige Maßnahmenänderungen
(siehe Antragsschreiben) die geplanten Baukosten von 81.000 € auf nunmehr ca. 101.000
€ erhöht. Die Eigenleistungen des Vereins wurden hierbei bereits berücksichtigt. Mithin
sind Mehrkosten von 20.000 € zu erwarten.
Der Waldkindergarten Brühl e.V. weist darauf hin, dass diese anfallenden Mehrkosten von
20.000 € nicht aus eigenen Mitteln (hier: Elterninitiative) erbracht werden können. Des
Weiteren hat der Waldkindergarten Brühl e.V. für zwei Kindertageseinrichtungen einen
jährlichen Eigenanteil an den Betriebskosten (KiBiz-Betriebskostenpauschale rd. 300.000
€) von rd. 12.000 € aufzubringen.
Der Bürgermeister schlägt daher vor, im Rahmen der Fortschreibung bei SK 781800/KS
36016500 einen Baukostenzuschuss für den Waldkindergarten Brühl e.V. in Höhe von
20.000 € zuzügl. der weiterzuleitenden U3-Zuschussmittel in Höhe von 72.000 €, mithin
insgesamt 92.000 € vorzusehen. Ebenso sind auch die U3-Zuschussmittel in Höhe von
72.000,00 € noch zu veranschlagen (SK 681000/KS 36016500).
Anlage(n):
(1) Antrag Waldkindergarten Brühl e.V.