Daten
Kommune
Kerpen
Größe
24 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 26. Sitzung des Stadtrates
vom 08.04.2008
Drucksachen-Nummer: 131.08
TOP 6.11 Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage
Bürgermeisterin Sieburg stellt zunächst den Antrag zur Abstimmung, die Nutzung „Spielhalle“ aus dem
Bebauungsplan herauszunehmen.
Sie ruft in alphabetischer Reihenfolge die Ratsmitglieder und anschließend sich selbst zur
Stimmabgabe auf:
Adach, Wilfried
Appelmann, Branko
Becker, Dieter
Berger, Paul Manfred
Buse, Hero
Diekhans, Hildegard
Dohmen, Josef
Erkes, Hubert
Fell, Axel
Flottrong, Marianne
Heimann, Manfred
Held, David
Heße, Manfred
Hiecker, Gisela
Horsthemke, Andrea
Jahnz, Wolfgang
Kalscheuer, Patrick
Kalthöfer, Gabriele
Kirchner, Monika
Klingele, Hermann-Josef
Knorpp, Friedrich
Köhne, Dörte
Krings, Bernd
Lambertz, Lonie
nein
nein
ja
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
nein
Enth.
nein
nein
nein
ja
ja
ja
nein
nein
ja
Enth.
ja
ja
Löhr, Friedrich
Matuszynski, Silvia
Müller, Peter
Müller, Peter-Josef
Nieswandt, Kevin
Philippi, Björn
Porschen, Uwe
Reintgen-Cremer, Hedwig
Rindermann, Jean
Ripp, Klaus
Scharping, Wolfgang
Schmitz, Heinrich-Werner
Schnütgen-Weber, Jutta
Schorn, Norbert
Schütz, Erich
Simons, Sibilla
Spohr, Lars
Steinberg, Manfred
Utzerath, Karl-Heinz
Westerschulze, Wolfgang
Wurm, Gertrud
Zimball, Wolfgang
Bürgermeisterin Sieburg, Marlies
nein
Enth.
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
nein
nein
nein
ja
ja
nein
Demnach ist der Antrag wegen Stimmengleichheit (22 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
abgelehnt.
Anschließend stellt Bürgermeisterin Sieburg den erneuten Offenlagebeschluss zur namentlichen
Abstimmung:
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.04.2008
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Adach, Wilfried
Appelmann, Branko
Becker, Dieter
Berger, Paul Manfred
Buse, Hero
Diekhans, Hildegard
Dohmen, Josef
Erkes, Hubert
Fell, Axel
Flottrong, Marianne
Heimann, Manfred
Held, David
Heße, Manfred
Hiecker, Gisela
Horsthemke, Andrea
Jahnz, Wolfgang
Kalscheuer, Patrick
Kalthöfer, Gabriele
Kirchner, Monika
Klingele, Hermann-Josef
Knorpp, Friedrich
Köhne, Dörte
Krings, Bernd
Lambertz, Lonie
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
nein
ja
ja
ja
nein
nein
ja
ja
ja
nein
ja
nein
nein
Löhr, Friedrich
Matuszynski, Silvia
Müller, Peter
Müller, Peter-Josef
Nieswandt, Kevin
Philippi, Björn
Porschen, Uwe
Reintgen-Cremer, Hedwig
Rindermann, Jean
Ripp, Klaus
Scharping, Wolfgang
Schmitz, Heinrich-Werner
Schnütgen-Weber, Jutta
Schorn, Norbert
Schütz, Erich
Simons, Sibilla
Spohr, Lars
Steinberg, Manfred
Utzerath, Karl-Heinz
Westerschulze, Wolfgang
Wurm, Gertrud
Zimball, Wolfgang
Bürgermeisterin Sieburg, Marlies
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
ja
nein
Enth.
ja
Enth.
nein
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Damit beschließt der Stadtrat mit 28 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen auf
Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr:
Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) i.V.m. § 4 (2) BauGB eingegangenen
Anregungen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der
Verwaltungsvorlage) ausgeräumt.
Der Planentwurf des Bebauungsplanes KE 321 „Am Falder/Auf dem Bürrig“ wird beschlossen. Die
Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB
durchzuführen. Die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen begrenzt. Ort und Dauer der Auslegung
sind ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der
Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Der Geltungsbereich des BP KE 321 wird wie folgt begrenzt:
im Nordwesten durch die K17 „Auf dem Bürrig“
im Nordosten durch die L 122 „Erfttalstraße“
im Süden durch die Sindorfer Straße, den Fußweg entlang des Schulzentrums sowie die PhilippSchneider-Straße
im Südwesten durch die K 17 „Auf dem Bürrig“
Nach der Erweiterung des Geltungsbereichs um Grundstücksflächen westlich des „Kaufland“ hat der
Geltungsbereich eine Größe von rd. 15,9 ha. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im
Maßstab 1: 5000 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu
entnehmen. Die genaue Abgrenzung ist dem Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 zu entnehmen.
Der Bebauungsplan KE 321 „Am Falder/Auf dem Bürrig“ wird als Angebotsbebauungsplan gemäß § 9
BauGB aufgestellt. Zusätzlich zum Bebauungsplan werden bis zum Satzungsbeschluss eine
Gestaltungssatzung aufgestellt sowie ein Vertrag zur Übernahme von Erschließungsmaßnahmen
(Erschließungsvertrag) abgeschlossen. Durchzuführende Maßnahmen im Bereich der öffentlichen
Verkehrsflächen werden ebenfalls bis zum Satzungsbeschluss über Verwaltungsvereinbarungen
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zwischen der Stadt Kerpen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW bzw. dem Rhein-Erft-Kreis
geregelt.
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