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Beschlusstext (Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur erneuten Offenlage)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
24 kB
Datum
08.04.2008
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage) Beschlusstext (Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage) Beschlusstext (Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage) Beschlusstext (Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig", Stadtteil Kerpen
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 26. Sitzung des Stadtrates vom 08.04.2008 Drucksachen-Nummer: 131.08 TOP 6.11 Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig", Stadtteil Kerpen hier: Beschluss zur erneuten Offenlage Bürgermeisterin Sieburg stellt zunächst den Antrag zur Abstimmung, die Nutzung „Spielhalle“ aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Sie ruft in alphabetischer Reihenfolge die Ratsmitglieder und anschließend sich selbst zur Stimmabgabe auf: Adach, Wilfried Appelmann, Branko Becker, Dieter Berger, Paul Manfred Buse, Hero Diekhans, Hildegard Dohmen, Josef Erkes, Hubert Fell, Axel Flottrong, Marianne Heimann, Manfred Held, David Heße, Manfred Hiecker, Gisela Horsthemke, Andrea Jahnz, Wolfgang Kalscheuer, Patrick Kalthöfer, Gabriele Kirchner, Monika Klingele, Hermann-Josef Knorpp, Friedrich Köhne, Dörte Krings, Bernd Lambertz, Lonie nein nein ja nein nein nein ja ja ja ja nein Enth. nein nein nein ja ja ja nein nein ja Enth. ja ja Löhr, Friedrich Matuszynski, Silvia Müller, Peter Müller, Peter-Josef Nieswandt, Kevin Philippi, Björn Porschen, Uwe Reintgen-Cremer, Hedwig Rindermann, Jean Ripp, Klaus Scharping, Wolfgang Schmitz, Heinrich-Werner Schnütgen-Weber, Jutta Schorn, Norbert Schütz, Erich Simons, Sibilla Spohr, Lars Steinberg, Manfred Utzerath, Karl-Heinz Westerschulze, Wolfgang Wurm, Gertrud Zimball, Wolfgang Bürgermeisterin Sieburg, Marlies nein Enth. nein nein nein nein nein ja ja ja ja ja ja ja nein ja ja nein nein nein ja ja nein Demnach ist der Antrag wegen Stimmengleichheit (22 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen) abgelehnt. Anschließend stellt Bürgermeisterin Sieburg den erneuten Offenlagebeschluss zur namentlichen Abstimmung: Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.04.2008 Seite 2 Adach, Wilfried Appelmann, Branko Becker, Dieter Berger, Paul Manfred Buse, Hero Diekhans, Hildegard Dohmen, Josef Erkes, Hubert Fell, Axel Flottrong, Marianne Heimann, Manfred Held, David Heße, Manfred Hiecker, Gisela Horsthemke, Andrea Jahnz, Wolfgang Kalscheuer, Patrick Kalthöfer, Gabriele Kirchner, Monika Klingele, Hermann-Josef Knorpp, Friedrich Köhne, Dörte Krings, Bernd Lambertz, Lonie ja ja nein ja ja ja ja nein nein nein ja nein ja ja ja nein nein ja ja ja nein ja nein nein Löhr, Friedrich Matuszynski, Silvia Müller, Peter Müller, Peter-Josef Nieswandt, Kevin Philippi, Björn Porschen, Uwe Reintgen-Cremer, Hedwig Rindermann, Jean Ripp, Klaus Scharping, Wolfgang Schmitz, Heinrich-Werner Schnütgen-Weber, Jutta Schorn, Norbert Schütz, Erich Simons, Sibilla Spohr, Lars Steinberg, Manfred Utzerath, Karl-Heinz Westerschulze, Wolfgang Wurm, Gertrud Zimball, Wolfgang Bürgermeisterin Sieburg, Marlies ja nein ja ja ja ja ja nein nein nein nein ja nein Enth. ja Enth. nein ja ja ja ja ja ja Damit beschließt der Stadtrat mit 28 Ja-Stimmen bei 17 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr: Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) i.V.m. § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) ausgeräumt. Der Planentwurf des Bebauungsplanes KE 321 „Am Falder/Auf dem Bürrig“ wird beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB durchzuführen. Die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen begrenzt. Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen, mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Der Geltungsbereich des BP KE 321 wird wie folgt begrenzt: im Nordwesten durch die K17 „Auf dem Bürrig“ im Nordosten durch die L 122 „Erfttalstraße“ im Süden durch die Sindorfer Straße, den Fußweg entlang des Schulzentrums sowie die PhilippSchneider-Straße im Südwesten durch die K 17 „Auf dem Bürrig“ Nach der Erweiterung des Geltungsbereichs um Grundstücksflächen westlich des „Kaufland“ hat der Geltungsbereich eine Größe von rd. 15,9 ha. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1: 5000 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Die genaue Abgrenzung ist dem Bebauungsplan im Maßstab 1:1000 zu entnehmen. Der Bebauungsplan KE 321 „Am Falder/Auf dem Bürrig“ wird als Angebotsbebauungsplan gemäß § 9 BauGB aufgestellt. Zusätzlich zum Bebauungsplan werden bis zum Satzungsbeschluss eine Gestaltungssatzung aufgestellt sowie ein Vertrag zur Übernahme von Erschließungsmaßnahmen (Erschließungsvertrag) abgeschlossen. Durchzuführende Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen werden ebenfalls bis zum Satzungsbeschluss über Verwaltungsvereinbarungen Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.04.2008 Seite 3 zwischen der Stadt Kerpen und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW bzw. dem Rhein-Erft-Kreis geregelt. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 08.04.2008 Seite 4