Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
13.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
427/2013
Erstellt am:
23.10.2013
Aktenzeichen:
IV-12-66-019380
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
13.11.2013
Betreff
Kita Albrecht-Dürer-Straße
Hier: Einrichtung einer Hol- und Bringzone
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung / FDP Fraktion
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 427/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, im Bereich der neuen Kindertagesstätte in der Albrecht-Dürer-Straße
eine Hol- und Bringzone für die Eltern einzurichten und das Baumbeet, gegenüber der geplanten Zufahrt, zusammen mit
der Aufpflasterung zu entfernen.
Erläuterungen
In der Albrecht-Dürer-Straße wird Ende des Jahres eine neue Kindertagesstätte eröffnet. Aus diesem Grund erscheint
eine Regelung des Hol- und Bringverkehrs sinnvoll. Seitens der FDP Fraktion wurde außerdem mit Schreiben vom
15.10.2013 um die Prüfung der verkehrlichen Situation gebeten (Anlage 1). Die Verwaltung hat folgende verkehrliche
Lösung erarbeitet:
Gegenüber der geplanten Zufahrt ist derzeit ein Baumbeet, welches als Fahrbahneinengung dient. Dieses Baumbeet
sowie auch die daneben vorhandene Aufpflasterung muss vollständig entfernt werden. Die in dem Baumbeet vorhandene Kamera, die zur Überwachung des Containerstandortes dient, wird durch eine kleine baulich angelegte Verkehrsinsel
gesichert.
In einem Abstand von ca. 26,0 m soll in Fahrtrichtung Orrer Straße auf der linken Seite eine Hol- und Bringzone vorgesehen werden. Diese Zone umfasst sechs markierte Stellplätze die jeweils 2,0 m breit und 6,0 m lang sind. Damit sichergestellt wird, dass zu den Zeiten, in denen die Kinder gebracht und abgeholt werden, dieser Bereich nicht zugeparkt
ist, soll hier ein zeitlich begrenztes Halteverbot angeordnet werden.
Im Bereich zwischen der Zufahrt zur Kindertagesstätte und der Hol- und Bringzone soll auch ein Halteverbot angeordnet
werden, allerdings nicht zeitlich begrenzt. Dieses Haltverbot dient dazu, dass die Container gegenüber der Kindertagesstätte angefahren werden können und keine verkehrlichen Probleme entstehen, weil auf der anderen Straßenseite ein
Fahrzeug parkt ist.
Eine skizzenhafte Darstellung ist in der Anlage 2 dargestellt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 3.800 €.