Daten
Kommune
Brühl
Größe
92 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
11.11.15, 18:27
Aktualisiert
11.11.15, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Frädrich
51/3 Fr
30.10.2015
495/2015
Betreff
Kinder- und Jugendförderung
hier: Antrag des Stadtjugendringes Brühl e.V. (SJR) auf Gewährung eines zusätzlichen
Zuschusses für die Richtlinienförderung 2015
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 533101/ KST 36020200
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Erhöhung der Mittel für die Kinder- und
Jugendförderung (Richtlinienförderung) 2015 in Höhe von 6.500,00 €.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 02.11.2015 (Anlage) bittet der SJR um eine Erhöhung der Mittel für die
Richtlinienförderung 2015 in Höhe von 8.000,00 €. Hierbei wird irrtümlicherweise davon
ausgegangen, dass Mittel in Höhe von 58.500,00 € zur Verfügung stehen.
Die Stadt Brühl stellt dem SJR jedoch für die Richtlinienförderung auch in diesem Jahr
60.000,00 € zur Verfügung. Hiervon hat der SJR bereits 57.960,93 € verausgabt. Da noch
unbearbeitete Förderanträge vorliegen und bis zum Ende des Jahres ebenfalls noch
weitere Anträge erwartet werden, bittet der SJR irrtümlicherweise um einen weiteren
Zuschuss von 8.000,00 €, um die entsprechenden Fördergelder im Rahmen der
Richtlinienförderung auszahlen zu können. Tatsächlich ausreichend sind jedoch
Aufstockungsmittel in Höhe von 6.500,00 €.
Eine Deckung erfolgt durch Einsparungen in der SK 529100/KST 36020000 (Projektmittel
12plus/Ausfall Badenacht) in Höhe von 4.000,00 € und in der SK 543100/KST 36020300
(Projektmittel Mobile Arbeit) ebenfalls in Höhe von 2.500,00 €.
Anlage(n):
(1) Antrag SJR Erhöhung Zuschüsse Richtlinienförderung